Hörnum

Protokoll vom 02.07.2002

Finanzausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit

Die Vorsitzende Frau Saß eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Sie stellt den Antrag, die Tagesordnung um folgende TOP zu erweitern.
TOP 14 Beratung über einen Antrag der AIDS-Hilfe Sylt auf Bezuschussung der Gala 2003
TOP 15 Beratung über den Ausbau Teilabschnitt Steintal und Rantumer Straße
TOP 16 Beratung über evtl. Pflasterung zwischen den Strandkorbhallen
TOP 16 wird zunächst zurückgestellt, da in dem zuständigen Ausschuß darüber beraten werden sollte. Somit verschiebt sich der Tagesordnungspunkt Mitteilungen und Anfragen auf TOP 16. Die weiteren Tagesordnungspunkte werden, da keine Einwände erfolgen zusätzlich aufgenommen.


2. Einwohnerfragestunde

Bürger erklärt sein Zuspätkommen, da die Bekanntmachung im Aushangkasten der Freiwilligen Feuerwehr zu finden ist. Es wird von ihm angeregt den Aushang auch im Aushangkasten vor der Gemeinde vorzunehmen.

Herr Schott erwähnt ein Schreiben von der Gemeinde, die von den Eigentümern der Budersandstraße Grundstücke für € 10,-- per qm käuflich erwerben möchte. Nach kurzer Diskussion teilt der Bürgermeister mit, daß ihm dieses Schreiben nicht bekannt ist. Er wird beauftragt herauszufinden, durch wen die Veranlassung dieses Schreibens durchgeführt worden ist.


3. Beratung über Anträge Dansk Skoleforening auf Kostenausgleich der Kindertagesstätte

Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt und dem darauffolgenden besonders Herrn Söldenwagner und Herrn Hansen, die der Gemeinde bei der Beratung für auftretende Fragen Hilfestellung bieten. Sie teilt den Anwesenden mit, daß das im vorigen Finanzausschuß vereinbarte Gespräch mit Frau Messerschmidt vom Dansk Skole-forening und Herrn Gabriel vom Kreis NF zwischenzeitlich stattgefunden hat. Laut Herrn Gabriel haben die Eltern das Recht auf freie Kiga wahl. 7 Anträge auf Kostenausgleich sind  eingegangen. Sie bittet Herrn Hansen seine Kostenermittlung für die bereits gezahlten Beiträge kurz darzulegen, insbesondere was pro Kind an den Träger bezahlt werden müßte und ab wann rückwirkend zu zahlen wäre. Herr Hansen erläutert kurz seine Kostenübersicht. Herr Söldenwagner führt aus, daß nach § 25 a KiTaG i.V.m. der hierzu vorliegenden Rechtssprechung (VG u. OVG) die Gemeinde vom Grundsatz her verpflichtet ist einen angemessenen Kostenausgleich zu leisten. Nach einem Grundsatzurteil des OVG Schleswig vom 1.12.1995 ist ein Kostenausgleich jedoch nur dann als sachlich gerechtfertigt anzusehen, wenn in der Kindertagesstätte des Trägers, der den Kostenausgleich anfordert, eine „echte erzieherische Alternative“ angeboten wird. Dieses Grundsatzurteil bezieht sich auf den Besuch von Waldorfkindergärten. Mit Urteil vom 03.06.1998 hat das OVG die Interpretation für einen Unterschied in der „erzieherischen Alternative“ auch auf kirchliche Kindergärten, die in der Regel ein besonderes religionspädagogisches Konzept haben, ausgedehnt. Damit fällt auch der Besuch eines Kindergartens der dänischen Minderheit unter diese Regelung, zumal eine Begründung des Dänischen Schulvereines auf Vorliegen eines anderen pädagogischen Konzeptes schwer zu widerlegen sein dürfte. Die Höhe des Kostenausgleiches berechnet sich grundsätzlich nach dem Zuschuß, den die Gemeinde an den ADS zahlt, geteilt durch die Anzahl der Regelsätze im Kindergarten, d.h. unabhängig von der tatsächlichen Belegungszahl. Auf eine entsprechende Anfrage der Vorsitzenden hin sind Forderungen auf Kostenausgleich zu zahlen, wenn der Dänische Schulverein einen entsprechenden Antrag im Jahre 1999 gestellt hat. Dann aber, sofern Anträge vorliegen, auch für Jahre die vor 1999 liegen.Weiter wird vorgeschlagen, zu versuchen, mit dem Dänischen Schulverein eine Regelung hinsichtlich einer Pauschalzahlung bis einschließlich 2000 zu erzielen und ab 2001 eine grundsätzliche Zahlungsbereitschaft der Gemeinde, entsprechend gestellter Anträge, zu signalisieren. Nach kurzer Beratung besteht Einvernehmen darüber der Gemeindevertretung zu empfehlen, entsprechend der vorgenannten „Zahlungsmodalitäten“ zu verfahren. Abstimmungsergebnis: einstimmig


4. Beratung über Anträge Dansk Skoleforening auf Kostenausgleich der Schülerbeförderungskosten

Die Vorsitzende bittet Herrn Söldenwagner um Erläuterung, da ja auch zwischenzeitlich, ein Gespräch – Teilnehmer Herr Wietz, GV Heyer und Herr Sölenwagner stattgefunden hat, über Zuschüsse der Gemeinde zu den Schülerbeförderungskosten wurde unter der Voraussetzung gesprochen, daß auch die für deutsche Schulträger vorgelegene Regelung, 2/3 Kostenerstattung durch Land u. Kreis- 1/3 Eigenanteil des Trägers, gilt. Bei der Beförderung ist zwischen Beförderung im ÖPNV und im trägereigenen Schulbus zu unterscheiden. Bei Beförderung im ÖPNV  werden an den dänischen Schulverein 2/3 der Beförderungskosten erstattet. Somit besteht für eine eventuelle Zahlung von Zuschüssen durch die Gemeinde keine Grundlage. Bei der Beförderung im trägereigenen Bus erreicht der Zuschuß (Land u. Kreis) nicht die Höhe von 2/3 der Beförderungskosten, der Eigenanteil des Trägers ist hier höher als 1/3 der Beförderungskosten. Ein Zuschuß könnte z.B. wie nachfolgend genannt gewährt werden:
Beförderungskosten 9.000,--  
./. 2/3 Erstattung 5.000,--
Eigenanteil 4.000,--
4.000,--    ./. 3.000,-- (wäre Eigenanteil eines deutschen Schulträgers) = 1.000 Zuschuß
Seitens des dänischen Schulvereines wurde zugesichert künftig Anträge, getrennt nach Beförderungsart, vorzulegen die ausschließlich die Beförderungskosten auf der Insel ausweisen u. die Anzahl der beförderten Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Hörnum. Es bestand Einvernehmen darüber, aufgrund fehlender gesetzlicher Regelung, daß eine Bezuschussung ausschließlich in das freiwillige Ermessen der Gemeinde Hörnum gestellt ist. Abschließend schlägt die Vorsitzende vor künftig über entsprechende Anträge, nach Abstimmung mit der Verwaltung, in der Gemeindevertretung zu entscheiden. Die Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Söldenwagner und Herrn Hansen für ihr Kommen und verabschiedet sie gegen 20.15 Uhr.


5. Beratung über einen Zuschuß für die Kreismusikschule

Die Vorsitzende teilt den Anwesenden mit, daß über einen Zuschuß nicht beraten werden muß, da die Lehrkraft weiterhin nur mit 18 Stunden beschäftigt wird.


6. Beratung über Erhöhung der Umlage Feuerwehr-Unfallkasse

Die Vorsitzende trägt ein Schreiben der FUK Nord vor, indem es um eine Erhöhung des vorläufigen Umlagefaktors für 2003 geht. 1,095 € je Einwohner wird als Maßstab genommen und muß für den Haushalt 2003 mit berücksichtigt werden.


7. Beratung über einen Antrag des Kinder- und Jugendhauses über einen Zuschuß für die Vereinsarbeit

Die Vorsitzende trägt ein Schreiben vom Kinder- und Jugendhaus Hörnum vor, indem sie um einen Zuschuß in Höhe von 500 Euro für die Vereinsarbeit bitten. Unter Abwägung, daß wenn ein Zuschuß gezahlt würde, müßte auch anderen Institutionen wie Jugend-Feuerwehr und Sportverein das gleiche zugestanden werden, und der Haushalt die Bezuschussung nicht hergibt, schlägt die Vorsitzende als Empfehlung an die Gemeindevertretung vor, diesen Antrag aus finanziellen Gründen abzulehnen. Abstimmungsergebnis: einstimmig


8. Beratung über einen Antrag des Kinder- und Jugendhaus auf Übernahme einer einmaligen Zahlung für den Jugendtreff

Die Vorsitzende teilt den Anwesenden mit, daß das Kinder- und Jugendhaus durch Unwissenheit eine Gebührenbefreiung erst im Juli 2001 beantragt hat. Ab August ist die Gebührenbefreiung durch den NDR gewährt worden. Eine Gebührenbefreiung rückwirkend ist jedoch nicht möglich, somit müssen GEMA-Gebühren nachgezahlt werden. Da es sich um ein Mißverständnis handelt, sollte in diesem Fall unterstützend eingegriffen werden. Es besteht nach kurzer Diskussion Einvernehmen, der Gemeindevertretung zu empfehlen € 300,00 Zuschuß zu gewähren aus dem Titel -Zuschüsse für Fahrten und Veranstaltungen. Sollte der Betrag nicht ausreichen, muß der Restbetrag im Nachtragshaushalt vorgesehen werden. Frau Saß bittet um Abstimmung so zu verfahren. Abstimmungsergebnis: einstimmig


9. Beratung über einen Antrag des Kinder- und Jugendhaus auf Fahrkostenzuschuß für einen Ausflug nach Tolk

Die Fahrt fand am 05.05.02 bereits statt, und es haben 40 Kinder teilgenommen. Es besteht Einvernehmen den Betrag in Höhe von € 1,50 pro Kind als Empfehlung an die Gemeindevertretung zu gewähren. Abstimmungsergebnis: einstimmig


10. Beratung über einen Antrag der In.Ge-interregionale Gemeindepsychatrie Projektantrag der AWO auf Beteiligung

Die Vorsitzende erklärt den Anwesenden, daß der Antrag dazu dienen soll psychisch Kranke wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. 17 % der Kosten muß eingeworben werden. Daraus resultiert ein Betrag in Höhe von € 625,42 einmalig pro Gemeinde, der auf drei Jahre gesplittet werden soll. Nach kurzer Diskussion schlägt Frau Saß als Empfehlung an die Gemeindevertretung vor, diesen Antrag aus finanziellen Gründen  abzulehnen. Abstimmungsergebnis: einstimmig


11. Beratung einer Beitragserhöhung Lebenshilfe Sylt e.V.

Die Lebenshilfe Sylt e.V. hat in ihrer Jahreshauptversammlung beschlossen den Mitgliedsbeitrag für Förderer zu erhöhen. Die  Erhöhung beläuft sich von € 30,68 auf € 32,00. Diese kleine Erhöhung wird als Empfehlung an die Gemeindevertretung einstimmig so angenommen.


12. Beratung über Antrag AWO auf Bezuschussung für das Jahr 2003

Frau Saß teilt den Anwesenden mit, daß die AWO einen Zuschuß in Höhe von € 230,00 beantragt zur Eingliederung psychisch kranker Menschen. Der Treffpunkt leistet einen wichtigen gesundheitspolitischen und präventiven Beitrag auch für die Insel Sylt. Nach kurzer Beratung schlägt Frau Saß als Empfehlung an die Gemeindevertretung vor, diesen Antrag aus finanziellen Gründen abzulehnen. Abstimmungsergebnis: einstimmig


13. Beratung über Parkplatzmarkierungen

Die Vorsitzende teilt mit, daß Herr Böhm vom ALS die Parkplätze besichtigt hat und die Gesamtkosten entsprechend aufgestellt hat. Priorität bei der Ausführung haben die Parkplatzmarkierungen Strandstraße Post/Deich, Sparmarkt, Hafen (Behindertenparkplätze) und Ortseingang (Abzweiger für Fahrräder) Herr Netz schlägt dazu vor den Bereich Post/Deich wie in den vergangenen Jahren auch, durch Herrn Jessen von der Betriebsgruppe ausführen zu lassen. Es sollte aber eine dafür ausgelegte Farbe verwendet werden. Nach kurzer Diskussion schlägt die Vorsitzende vor, als Empfehlung an die Gemeindevertretung, die von Herrn Netz empfohlene Sparversion durchführen zu lassen. Abstimmungsergebnis: einstimmig


14. Beratung über Antrag der Aids-Hilfe Sylt auf Zuschuß für Aids Gala 2003

Die Vorsitzende teilt mit, daß außer List und Hörnum alle Inselgemeinden eine Gala unter ihre Schirmherrschaft gestellt haben. Wenn die Gala künftig insular veranstaltet werden soll, müssen die Kosten aufgeteilt werden. Die Kostenermittlung liegt vor, wobei für die Gemeinde Hörnum ein Anteil in Höhe von € 476,-- zu zahlen wäre. Nach kurzer Diskussion besteht Einigkeit der Gemeindevertretung zu empfehlen einen noch nicht festgelegten Betrag im Rahmen unserer Möglichkeiten mit in den Haushalt einzuplanen. Abstimmungsergebnis: einstimmig


15. Beratung über den Ausbau Teilabschnitt Steintal und Rantumer Straße

Der Teilabschnitt Steintal bis zur Hauptstraße ist zur Zeit in einem noch schlechteren Zustand als die Budersandstraße. Nach kurzer Diskussion besteht Einvernehmen der Gemeindevertretung zu empfehlen auf jeden Fall die Planung für den Bereich mit durchführen zu lassen. Die Kosten belaufen sich nach derzeitiger Schätzung auf ca. € 100.000,-- Abstimmungsergebnis: einstimmig


16. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilung vom Kreis bei Gewährung von Fehlbetragszuweisungen im Rahmen des Kreisfonds ist eine Erhebung der Realsteuerhebesätze und eine Erhöhung der Hundesteuer erforderlich.

Der Bürgermeister teilt mit, daß am 18. Juni ein Gespräch beim Kreis stattgefunden hat. Die Paketlösung Halbhäuser ist noch weiter aufgeschoben.

Im Namen der Gemeinde sollten zukünftig keine Briefe ohne vorherige Abstimmung mit ihr rausgehen.



Die Vorsitzende Frau Saß schließt gegen 20.55 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.