Hörnum

Protokoll vom 07.09.2003

Wahlprüfungsauschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.
Eröffnung der Sitzung, Begrüssung, und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Die Vorsitzende, Frau Kramer-Lund eröffnet um 15.3o Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.


2. Verpflichtung der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses

Die Vorsitzende verpflichtet die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses durch Handschlag zur Verschwiegenheit und zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten.


3. Beratung und Beschlussfassung über die Gültigkeit der Kommunalwahl 2003

Herr Hansen erläutert den Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses die gesetzlichen Vorschriften bzgl. des Wahlprüfungsverfahrens und verweist auf die Vorlage der Verwaltung vom 07. April 2003, die einen Überblick über den Ablauf der Kommunalwahl vom 02. März 2003 gibt. Der Wahlprüfungsausschuss stellt fest, dass keiner der unter § 39 Abs. 1 Nrn. 1-3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes genannten Fälle vorliegt und empfiehlt der Gemeindevertretung, die Wahl für gültig zu erklären. Abstimmungsergebnis: einstimmig


4. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen und Anfragen liegen nicht vor.



Mit einem Dank an alle Anwesenden schließt die Vorsitzende um 15.45 Uhr die Sitzung