Hörnum

Protokoll vom 02.09.2003

Sozialauschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit

Um 19.00 Uhr eröffnet die stellvertretende Vorsitzende die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Frau Junge berichtet, dass Herr Netz kurzfristig erkrankt ist und sie deshalb die Sitzung leiten wird. Sie berichtet weiter, dass Herr Jablonki etwas später kommt.


2. Einwohnerfragestunde

Es sind keine Einwohner anwesend.


3. Beratung über die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe hier: Informationsschreiben des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages Nr. 45/03

Die Vorsitzende berichtet, daß gegen die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ein Muster für eine Resolution vom Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag vorliegt. Diese Vorlage liegt bereits seit dem 14. Mai 2003 im Korb des Sozialausschusses. Der Ausschuss ist sich darüber einig, zunächst beim Amt Landschaft Sylt zu erfragen, ob eine Beratung überhaupt noch erforderlich ist. Sollte dieses notwendig sein, so soll dieser Punkt auf der nächsten Gemeindevertretersitzung beraten werden. Der TO wird zurückgestellt. Beschluss: einstimmig


4. Beratung über ein Konzept zur Sanierung der Obdachlosenunterkunft Pionierlager

Frau Junge berichtet, dass der Kirchenkreis Südtondern Ende 2001 ein Konzept zur Gestaltung des Pionierlagers beim Amt Landschaft Sylt vorgelegt hat. Das Konzept  wurde aufgrund der erfolgreichen Sanierung der Westerländer Obdachlosenunterkunft erarbeitet.  Es ist u. a. eine Werkstatt für Holz und Metall angedacht, in der die im Pionierlager lebenden Leute selbst Hand anlegen können. Das Amt Landschaft Sylt ist aufgrund der Gesetzlichen Regelungen in §§ 1,3,5 Amtsordnung Schleswig-Holstein nicht bezüglich aller im Konzept geplanten  Maßnahmen zuständig, da es sich in Teilbereichen um freiwillige Selbstverwalungsaufgaben der Gemeinde handelt.
Herr Jablonski nimmt nun mit Verspätung an der Sitzung teil.

Frau Junge verliest hierzu die folgende Vorlage vom Amt Landschaft Sylt vom 05.08.2003. Der Kirchenkreis Südtondern hat bekanntlich ein Konzept zur Sanierung der Obdachlosenunterkunft Pionierlager erstellt (s. Anlage). Damit soll eine Verbesserung der Gesamtsituation in der Obdachlosenunterkunft herbeigeführt werden. Konkret sieht das Konzept vor:
- Sanierung der Obdachlosenunterkunft
- Schaffung von Wohnraum für Wohnungsnotfälle
- Errichtung und Einrichtung einer Werkstatt für Arbeitstrainingsmaßnahmen
- Ausbau und Einrichtung einer Begegnungsstätte bzw. Kulturcafés
Neben den Kosten für die baulichen Maßnahmen, fallen ferner zusätzliche Personalkosten an, die nach dem Konzept zumindest zum Teil vom Amt Landschaft Sylt, bzw. durch die amtsangehörigen Gemeinden getragen werden sollen. Das Amt Landschaft Sylt ist aufgrund der Gesetzlichen Regelungen in §§ 1,3,5 Amtsordnung Schleswig-Holstein nicht bezüglich aller im Konzept geplanten Maßnahmen zuständig, da es sich in Teilbereichen um freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden handelt. Gemäß der §§ 3 und 5 der Amtsordnung ist das Amt nur für Maßnahmen der Gefahrenabwehr (hier: Obdachlosenunterbringung) originär zuständig. Weitergehende Maßnahmen die nicht unter den Bereich der Gefahrenabwehr fallen, sind Grundsätzlich dem Aufgabenbereich der einzelnen amtsangehörigen Gemeinden zuzuordnen. Das vorliegende Konzept zur Sanierung der Obdachlosenunterkunft Pionierlager wie es der Kirchenkreis Südtondern vorgelegt hat, umfasst mit der Schaffung und Erhaltung von Obdachlosenunterkünften Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Sinne der Amtsordnung. Darüber hinaus beinhaltet das Konzept aber auch weitergehende Maßnahmen, die nicht mehr unter den Begriff der Gefahrenabwehr zu fassen sind und damit nicht in die Zuständigkeit des Amtes fallen. Das sind:
- Die Errichtung und Einrichtung einer Werkstatt für Arbeitstrainingsmaßnahmen
- Der Ausbau und die Einrichtung einer Begegnungsstätte bzw. eines Kulturcafés
- Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden, für welche die Gemeinden ausschließlich selbst zuständig sind.
- Die Wahrnehmung dieser Aufgaben können jedoch aufgrund eines gleichlautenden Übertragungsbeschlusses der Gemeindevertretungen aller amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt übertragen werden.

Das Amt Landschaft Sylt empfiehlt deshalb den amtsangehörigen Gemeinden folgenden Beschluss zu fassen: Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis davon, dass das Amt Landschaft Sylt sich mit dem Konzept zur Sanierung der Obdachlosenunterkunft Pionierlager, wie es der Kirchenkreis Südtondern vorgelegt hat, befasst. Ein etwaiger Übertragungsbeschluss der amtsangehörigen Gemeinden bezüglich der Maßnahmen des Konzeptes, die nicht zum originären Aufgabenbereich des Amt Landschaft Sylt zählen, wird solange zurückgestellt, bis eine Aufstellung der Gesamtkosten der Maßnahmen und ein Vorschlag zu deren Finanzierbarkeit erstellt sind. Nach langer Diskussion über die Notwendigkeit des vorgeschlagenen Beschlusses, empfiehlt der Ausschuss der Gemeindevertretung einstimmig, dem Beschlussvorschlag folge zu leisten. Beschluss: einstimmig


5. Mitteilungen und Anfragen

Frau Junge berichtet, dass die SVG den neuen Winterfahrplan 2003/ 2004 vorgelegt hat. Der Bus um 22:45 Uhr nach Hörnum und List wird auf ein Anruf-Sammel-Taxi umgestellt (d.h. der Bus fährt nur bei Bedarf unter vorheriger Abstimmung !). Frau Dehn regt an, für Kinder- und Jugendliche eine Art Insel – Ticket ins Leben zu rufen. Damit Sylter Kinder- und Jugendliche das ganze Jahr zu günstigen Preisen fahren können. Frau Junge berichtet, dass diese Idee bereits von Frau Kramer-Lund angedacht war und man sich hierfür an den Landschaftszweckverband wenden sollte.



Frau Junge schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um in den nichtöffentlichen Teil überzugehen. Frau Junge bedankt sich bei den Anwesenden und schließt die Sitzung um 20:00 Uhr.