Hörnum

Protokoll vom 07.01.2003

Finanzausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit

Die Vorsitzende Frau Saß eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Frau Saß bittet darum, die  Tagesordnung wie folgt zu ändern:
A. Öffentlicher Teil:
4. Besprechung einer Vorlage für die Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße „Steintal“
5. Beratung über den Mitgliedsbeitritt zum Verein Nordfriesisches Institut
6. Beratung über Mitgliedsbeitritt beim SCC Hörnum
7. Beratung über Bescheid Besichtigungsergebnisses Feuerwehrhaus Hörnum
8. Mitteilungen und Anfragen
B. Nichtöffentlicher Teil:
bleibt unverändert.

Der Änderung wird einstimmig zugestimmt.


2. Einwohnerfragestunde

Es sind keine Einwohner anwesend.


3. Beratung über die Beratungsvorlage zum Haushalt 2003

Herr Schultz gibt bekannt, dass er erneut Streichungen und Änderungen in der Beratungsvorlage vorgenommen hat, welche er nun mit den Ausschußmitgliedern abstimmen möchte. Frau Saß verliest die einzelnen Haushaltsstellen. Folgende Haushaltsstellen sollen im Ansatz wie folgt geändert werden:
0000.40100   von 300 € auf 200 €
0000.56200   von 1.800 € auf 1.500 €
0000.66000   von 300 € auf 200 €
Zu der Haushaltsstelle 0200.14000 wird berichtet, dass dort die bisherige Miete für das Büro „Blauer Vogel“ veranschlagt wurde, was für dieses Jahr wegfällt. Herr Schultz regt an, vom ALS prüfen zu lassen, wie hoch eine evtl. Nutzungspacht sein könnte, die dann von der Kurverwaltung für die jetzige Nutzung zu entrichten wäre
0200.64000   von 2.000 € auf  1.000 €
0200.65000  von 4.000 € auf 5.000 €
1300.40000  von 3.000 € auf 3.100 €
1300.64000  von 1.400 € auf 1.300 €
1300.65400  von 300 € auf 200 €
1300.71700  von 600 € auf 500 €
1300.71710  von 200 € auf 100 €
2100.67200  von 800 € auf 100 €     
2900.67200  von 600 € auf 100 €
3500.67700  von 1.000 € auf 900 €
3600.51000  von 900 € auf 500 €
3600.66100  von 600 € auf 500 €
3600.71300 von 18.900 € auf 17.000 €
4512.70000  von 1.600 € auf 1.000 €
4601.50000  von 600 € auf 500 €
4601.50000 von 600 € auf 500 €
4601.53000 von 400 € auf 300 €
4640.71201 von 58000 € auf 70.000 €  (diese Erhöhung muß aufgrund der schlechten Belegung des Hörnumer Kindergartens vorgenommen werden !!!)
4646.71202 von 20.000 € auf 12.000 € (falls dieser Ansatz nicht ausreichen sollt, so muss man den evtl. Fehlbetrag im Nachtrag aufnehmen)
4700.59000  von 1.600 € auf 1.500 €
6100.65000 dieser Haushaltsansatz ist wahrscheinlich zu gering. Die eventuellen Mehrausgaben müssen dann im Nachtrag veranschlagt werden.
6300.16500 Hierzu bittet Herr Schultz, um das Treffen einer eindeutige Regelung zwischen der Kurverwaltung und der Gemeinde.
6300.50000  von 1.000 € auf 500 €
6300.52000  von 1.200 € auf 1.000
8170.21000 Hierzu berichtet Herr Müller, dass die EVS plant, das Wasserwerksgelände als Gewerbegebiet auszuweisen und das dortige Gebäude des Wasserwerkes als Pumpstation für die Kläranlage zu nutzen. Der Erbbauzins würde dann entfallen, und statt dessen müsste eine Gewerbesteuer an die Gemeinde entrichtet werden. Der Posten soll aber im Haushalt verbleiben bis die Gemeindevertretung darüber beraten und entschieden hat und rechtlicher Rat eingeholt worden ist.
Bei den Haushaltsstellen 9000.00100 bis 9000.84500 wurden geringfügige Anpassungen durchgeführt, welche in der nächsten Vorlage vermerkt werden.
0200.93500 bei dieser Haushaltsstelle soll der Zusatz „Erwerb Laptop“ gestrichen werden.

Im Vermögenshaushalt:
6300.96002 Hierzu wird Herr Schultz noch ein Gespräch mit Herrn Boy Christiansen führen, um zu Klären, ob dieser Ansatz auch auf 6.700 € gesenkt werden kann.
8210.93000  von 25.600 € auf 40.000 €

Herr Schultz bittet darum, dass jeder der Damen und Herren des Ausschusses und der Gemeindevertretung sich erneut Gedanken für weitere Kürzungen und Streichungen der einzelnen Haushaltsansätze macht. Herr Speth bittet um Klärung, was aus den Grundstücksverkäufen „Residenz am Meer“ geworden ist. Hierzu erklärt Herr Müller, dass der Kaufvertrag von Seiten der Gemeinde als Verkäufer unterzeichnet wurde und auch alle Eigentümer, außer einem Unterschrieben haben. Der Vertrag erlangt aber erst nach der Unterzeichnung des noch fehlenden Eigentümers seine Gültigkeit. Herr Heyer bittet darum, dass die Sache vom ALS geprüft wird und der betroffene Eigentümer angeschrieben wird. Sollte der Eigentümer 14 Tage nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung nicht seine Unterschrift geleistet haben, soll eine Pacht für das betreffende Grundstück gefordert werden. Der Ausschuß stimmt diesem Vorschlag zu.

Auch bezüglich des Verkaufs mit Herrn Drechsel wird um Klärung gebeten. Herr Schultz erklärt, dass er bezüglich der genannten Vertragsangelegenheiten mit Herrn Rück sprechen wird, welcher dann bis zur nächsten Sitzung einen Sachstandsbericht vorlegen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass für den Kauf der zwei Garagen im Blanken Tälchen (Heeb) noch eine Kaufsumme von 15.400 € im Haushalt veranschlagt werden muß !! Der Ausschuß ist sich darüber einig, dass vor der nächsten GV erneut eine Finanzausschußsitzung bezüglich des Haushaltsausgleichs erfolgen muß.


4. Besprechung einer Vorlage für die Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße „Steintal“

Es wird folgende Vorlage verteilt: Die Gemeindevertretung hatte im Rahmen des Bauprogramms eine Abschnittsbildung dergestalt beschlossen, dass der 1. Beitragsabschnitt an der „Rantumer Straße“ beginnen und an der Abzweigung „Budersandstraße“ enden sollte. Nachdem mit der Baumaßnahme begonnen wurde, sind die vorläufigen, auf der Ausschreibung basierenden  Ausbaukosten auf die an diesen Abschnitt angrenzenden Grundstücke, im Rahmen einer Vorausveranlagung verteilt worden. Die Berechnung und Erhebung der Beiträge erfolgte nach den Bestimmungen der Satzung der Gemeinde Hörnum (Sylt) über die Erhebung von Beiträgen für Aus- und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Fassung vom 13.03.2000 in Verbindung mit § 8 des Kommunalenabgabengesetzes  für Schleswig-Holstein (KAG). Im Ergebnis sind je m² Grundstücksfläche mehr als doppelt so hohe Beiträge, wie in der „Budersandstraße“ zu verlangen. Durch einen geänderten Abschnittsbildungsbeschluss ließe sich diese Situation voraussichtlich im Sinne aller Anlieger deutlich verbessern, ohne dass der Gemeinde daraus Nachteile erwachsen. Der neu geschnittene Abschnitt müsste hierzu wiederum an der „Rantumer Straße“ beginnen, allerdings erst an der Abzweigung „Schulstraße“ enden. Ein derartiger Änderungsbeschluss ist bis zum Entstehen der Beitragspflicht, also bis zur Abnahme der Baumaßnahme, rechtlich möglich. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt, den Beitragsabschnitt neu festzulegen. Er soll sich nunmehr von der „Rantumer Straße“ bis zur Einmündung „Schulstraße“ erstrecken. Der Ausschuß schlägt vor, dass bis zur nächsten Sitzung des Finanzausschusses diese Vorlage mit Zahlen untermauert wird, welche von Herrn Schmidt zusammenzutragen sind. Es wird klargestellt, dass die Anlieger bis zur Einmündung „Schulstraße“ erst bei Beginn der Baumaßnahme zur Zahlung der Ausbaubeiträge herangezogen werden.

Herr Schultz verlässt nun die Sitzung.


5. Beratung über den Mitgliedsbeitritt beim Verein Nordfriesisches Institut

Frau Saß berichtet, dass der Verein Nordfriesisches Institut die Gemeinde Hörnum bittet, den Verein durch Mitgliedschaft ideell und materiell zu unterstützen. Der Jahresbeitrag für ein korporatives Mitglied liegt bei 93,75 €. Nach eingehender Beratung ist sich der Ausschuß darüber einig, dass aufgrund der prekären Haushaltslage ein Beitritt nicht gewollt ist. Beschluß : einstimmig


6. Beratung über Mitgliedsbeitritt beim SCC Hörnum

Frau Saß berichtet, dass auch der SCC Hörnum die Gemeinde um den Vereinsbeitritt bittet. Es wird eine einmalige Beitrittsgebühr von 90 € verlangt und der Jahresbeitrag liegt bei 40 €. Da der Verein die ideelle Unterstützung der Gemeinde findet, sollte auch hier ein Beitritt aus finanziellen Gründen abgelehnt werden. Beschluß: einstimmig

Der Ausschuß regt an, den eventuellen Austritt aus dem SYC anzustreben. Auch dieses sind Gelder die zum Ausgleich des Haushaltes beitragen können.


7. Beratung über Bescheid Besichtigungergebnisses Feuerwehrhaus Hörnum

Frau Saß verliest die Mängelliste der FUK Nord vom 29.11.2002. Die aufgelisteten Mängel sollen bis zum 28.02.2003 behoben worden sein. Der Ausschuß ist darüber einig, dass die Verwaltung der FUK Nord in einem Schreiben bestätigt, dass die Behebung der kleinen Mängel, wie z.B. das aussondern von alten Feuerwehrstiefeln, bis zum genannten Termin erfolgt ist, die baulichen Mängel jedoch, können aufgrund der nicht ausreichenden Grundstückskapazität zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgestellt werden. Beschluß: einstimmig


8. Mitteilungen und Anfragen

Frau Saß gibt bekannt, dass die EVS zum 01.01.2003 eine Strompreisanpassung für Elektrospeicherheizungen auf 2,05 Cent /kWh vorgenommen hat. Die Preise betragen also ab dem 01.01.03:
1. Freigabezeit von ca. 00:00 – 07:00 Uhr Arbeitspreis *  8,804 Cent/ kWh
2. Freigabezeit von ca. 13:00 – 16:30 Uhr Arbeitspreis *  9,397 Cent/ kWh
3. Freigabezeit von ca. 19:30 – 22:00 Uhr Arbeitspreis *  8,804 Cent/ kWh
4. Verrechnungspreis *                                                      53,38 €/ Jahr
(*Die Preise enthalten die Stromsteuer sowie die Umsatzsteuer von 16%.)
Elektrospeicherheizungen werden nur im Jugendtreff genutzt.

Frau Saß gibt bekannt, das Herr Scherer vom Nationalparkamt Schl.-Hol. jetzt im Umweltministerium in Kiel arbeitet. Bis ein neuer Amtsleiter gefunden ist, wird Herr Dr. Helmut Grimm an seine Stelle treten.

Frau Saß berichtet, dass auf der Schülerliste der Musikschule sehr viele Erwachsene aufgeführt waren, für die die Gemeinde den Musikschulunterricht bezahlen sollte. Diese sind nun von der Liste gestrichen worden, wonach dann 11 Schüler übrig blieben.



Frau Saß schließt nun den öffentlichen Teil der Sitzung um in den nichtöffentlichen Teil überzugehen.