Hörnum

Protokoll vom 20.03.2003

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Herr Müller berichtet, dass dieses die 38. Gemeindevertretersitzung in der Wahlperiode 1998 bis 2003 ist und es somit auch die letzte Gemeindevertretersitzung vor der konstituierenden Sitzung sein wird. Er berichtet weiter, dass in diesen 5 Jahren viel bewegt wurde. So wurde die Straßenbeleuchtung erneuert; die Diakonie hat das Jugendaufbauwerk übernommen und das Haus Budersand zu einem Internat umgebaut; die Energieversorgung hat die Trinkwasserversorgung und der Abwasserzweckverband die Kläranlage übernommen; ein Teil der gemeindlichen Straßen wurde saniert; der Leuchtturm ist für Besichtigungen und für Trauungen freigegeben worden. Um all dieses zu Planen und in Bewegung zu bringen hat es insgesamt 35 Sitzungen des Kurausschusses, 24 Sitzungen des Finanzausschusses, 37 Sitzungen des Bauausschusses, 8 Sitzungen des Sozialausschusses, 10 Sitzungen des Küsten-, Katastrophen und Umweltausschusses und 4 Sitzungen des Werkausschusses gegeben. Herr Müller bedankt sich bei allen ehrenamtlichen Mitgliedern der Gremien für die gute und konstruktive Zusammenarbeit und wünscht dem künftigen Gemeinderat viel Erfolg.


2. Einwohnerfragestunde

Auf Anfrage berichtet Herr Müller, dass in diesem Jahr keine Trockensandaufnahme bezüglich der Sandvorspülungen durchgeführt wird.

Herr Matthiesen bemängelt, dass durch den ständigen Beschlag der Aushangskästen die Bekanntmachungen nur selten lesbar sind. Es wird vorgeschlagen ein wenig Reis hinein zulegen, da die Reiskörner die Feuchtigkeit aufnehmen. Ebenfalls wird erneut die geplante Beleuchtung der Kästen angesprochen.


3. Gemeindevertreterfragestunde

Es liegen keine schriftlichen Anträge vor.


4. Berichte der Ausschußvorsitzenden

Herr Gräpel bedankt sich bei allen Mitgliedern des Küsten-, Katastrophen- und Umweltausschusses und des Gemeinderates für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren. Auch möchte er sich bei allen freiwilligen Helfern,die beim Punschausschank der diesjährigen Biikeveranstaltung mitgeholfen haben, bedanken. Insgesamt kam ein Erlös von 898,62 € zusammen. Das Geld wurde bereits zugunsten des Küstenschutzes beim Amt Landschaft Sylt eingezahlt.


5. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 06. Februar 2003

Herr Müller bittet den Gemeinderat um Genehmigung der letzten Niederschrift. Die Gemeindevertretung stimmt der Niederschrift über die Gemeindevertretersitzung vom 06. Februar 2003 einstimmig zu.


6. Bekanntgabe der in der Sitzung der Gemeindevertretung am 06. Februar 2003 im nichtöffentlichen Teil gefaßten Beschlüsse

Der Bürgermeister gibt die in der Sitzung vom 06. Februar 2003 im nichtöffentlichen Teil gefaßten Beschlüsse bekannt.


7. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf zum Bebauungsplan 15 a der Gemeinde Hörnum (Sylt)(Planungsausschuss v. 27.02.2003, TOP II/ 2)

Der Vorsitzende des Fachausschusses, Herr Speth, stellt der Gemeindevertretung die Planung zum Bebauungsplan Nummer 15 a der Gemeinde Hörnum (Sylt) wie folgt vor: Der Gemeinde liegt von dem Bauverwaltungs- und Planungsamt des Amtes Landschaft Sylt der Entwurf für den Bebauungsplan Nummer 15 a der Gemeinde Hörnum, Gebiet östlich der Rantumer Straße, westlich und nördlich des Berliner Rings vor. Der Bauleitplan sieht in zwei Teilbereichen Bauflächen für eine allgemeine Wohnnutzung vor. Innerhalb der allgemeinen Wohngebiete werden folgende Regelungen getroffen:
WA 1 (nördlich Berliner Ring): maximale Grundfläche 80 m², eingeschossige, offene Bauweise als Einzelhausbebauung, Mindestgrundstücksgröße 450 m²

WA 2 (westlich Berliner Ring): maximale Grundfläche 75 m², eingeschossige, offene Bauweise als Doppelhausbebauung, Mindestgrundstücksgröße 240 m²

Weiterhin sieht der Bauleitplan die Festsetzung von Ausgleichsflächen, die Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft vor. Im Geltungsbereich des Bauleitplanes wird die Anzahl der Wohneinheiten je Einzelhaus bzw. je Doppelhaushälfte auf eine (1) Wohneinheit beschränkt. Darüber hinaus sieht der Bauleitplan Immissionsschutzrechtliche Festsetzungen sowie gestalterische Regelungen vor. Der Planungs-, Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung wie folgt zu beschließen: Der Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 15 a, Gebiet östlich der Rantumer Straße, westlich und nördlich des Berliner Rings und der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. Der Entwurf des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Beschluss: einstimmig


8. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 15 b derGemeinde Hörnum (Sylt) (Planungsausschuss v. 27.02.2003, TOP II/3)

Der Vorsitzende des Planungs-, Bau- und Wegeausschusses, Herr Speth, stellt der Gemeindevertretung die Planung zum Bebauungsplan Nummer 15 c der Gemeinde Hörnum (Sylt) wie folgt vor: Der Gemeinde liegt von dem Bauverwaltungs- und Planungsamt des Amtes Landschaft Sylt der Entwurf zum Bebauungsplan Nummer 15 b für das Gebiet nördlich der Kreuzung Berli     ner Ring/ Hangstraße/ Budersandstraße und ca. 50 m östlich des Berliner Ringes vor. Der Bauleitplan sieht in dem Geltungsbereich ein reines Wohngebiet vor, dessen bauliche Anlagen mit einer maximalen Grundfläche von 80 m² bei eingeschossiger, offener Bauweise als Doppelhaus auf einer Mindestgrundstücksgröße von 380 m² zu errichten sind. Im Geltungsbereich des Bauleitplanes wird die Anzahl der Wohneinheiten je Doppelhaushälfte auf eine (1) Wohneinheit beschränkt. Darüber hinaus sieht der Bauleitplanentwurf gestalterische Regelungen vor. In dem Planungs-, Bau- und Wegeausschuss besteht Einvernehmen, eine Überplanung dieses Bereiches zunächst aufzuheben; zunächst soll die bauliche Entwicklung in dem Bereich des B-Planes Nummer 15 a städtebaulich abgewartet werden. Der Planbereich soll zunächst als Entwicklungsfläche vorgesehen werden. Der Fachausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung wie folgt zu beschließen: Die Gemeindevertretung beschließt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nummer 15 b für das Gebiet nördlich der Kreuzung Berliner Ring/ Hangstraße/ Buder-sandstraße und ca. 50 m östlich des Berliner Ringes zurückzustellen. Beschluss: einstimmig


9. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Hörnum (Sylt) (Planungs-, Bau- und Wegeausschuss v. 27.02.03, TOP II/4)

Herr Gemeindevertreter Zingler erklärt sich für die Beratung und Beschlussfassung zum Tagesordnungspunkt 9. für befangen und verlässt den Sitzungssaal. Bürgermeister Müller bittet Herrn GemOInsp. Häckel um den Sachvortrag in dieser Beratungsangelegenheit. Herr Häckel erläutert anhand einer Entwurfsplanzeichnung das Entwicklungsziel des Bauleitplanes. Den Mitgliedern der Gemeindevertretung werden die zulässigen Nutzungen innerhalb des "Sondergebietes Hotel" und des "Allgemeinen Wohngebietes" sowie die Konzeption zum Maß der baulichen Nutzung vorgestellt. Bezüglich des Baugrundstückes "An der Düne 22" wird der derzeitige Sachstand vorgetragen. Das Gebäude ist Bestandteil der "Weißen Siedlung" und wird derzeit als Schank- und Speisewirtschaft genutzt. Süd-östlich wurde ein Wintergarten angebaut, welcher in seinen bestehenden Ausmaßen bauordnungsrechtlich nicht genehmigt ist. Für das Grundstück liegen zwei Bauanträge vor, deren Entscheidung bis zum 01. März 2003 ausgesetzt ist und nun zur Bescheidung anstehen. In diesem Zusammenhang wird auf das Schreiben des Kreises Nordfriesland vom 18. März 2003 hingewiesen, welches von Herrn Speth vorgelesen wird. Die Vorhaben sind nach § 34 BauGB - Einfügungsgebot - zu beurteilen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen der Baugenehmigungsbehörde keine zustimmenden Stellungnahmen der Gemeinde vor; vielmehr wurden den Anträgen bis zum heutigen Tage das gemeindliche Einvernehmen versagt. In der Sitzung des Bauausschusses wurden folgende Varianten beraten: Im Rahmen der Konzeptionsplanung gibt es mehrere Alternativen, stets unter der Vorgabe, die bestehende Schank- und Speisewirtschaft soll in ihrem derzeitigen baulichen Ausmaß möglich sein sowie der Erhaltung der bestehenden Baukörper und Siedlungsstruktur durch strenge, am Ursprungshaustyp orientierter Baufenster:
1. Die Festsetzung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung erfolgt wie jetzt im Entwurf zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss. Dann ist in diesem separaten Allgemeinen Wohngebiet WA 3 die bestehende Schank- und Speisewirtschaft in ihrem derzeit bestehenden Umfang zulässig. Begründet wird dies mit der dort möglichen doppelten Erschließung, dem dadurch höheren Stellplatzangebot und dem Bruch in der Bebauung, die sich östlich des Flurstückes 277/2 anschließt; die erhaltenswerte und für diesen Bereich typische Bebauung ist dort bereits durch einen größeren Baukörper ersetzt worden. Hier ist zu überlegen, ob die Überschreitungsmöglichkeiten für das Maß der baulichen Nutzung im Falle einer Schank- und Speisewirtschaft reduziert werden soll. Der derzeitige Bebauungsplanentwurf geht vom derzeitigen Bestand, unabhängig davon, ob genehmigt oder nicht, aus.

2. Die Festsetzung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung erfolgt wie jetzt im Entwurf zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss; das Flurstück 277/2 wird dem Allgemeinen Wohngebiet WA 2 zugeschlagen und Schank- und Speisewirtschaften werden in diesem Bereich ausnahmsweise zulässig; hinzukommt die ausnahmsweise zusätzliche Ausnutzung des Grundstückes bei gastronomischer Nutzung. Dann ist diese Ausnahme auf jedem anderen Flurstück innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes WA 2 möglich. Dort treten dann Probleme der Erschließung und bzgl. der Stellplätze auf. Zudem läuft die dann mögliche erhöhte Ausnutzung der Erhaltung der bestehenden Baukörper und Siedlungsstruktur zuwider.

3. Die Festsetzung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung verfolgt konsequent die Erhaltung der bestehenden Baukörper und Siedlungsstruktur, d.h. enge Baufenster, streng am typischen Baukörper orientiert. Die genehmigten Bestandteile der bestehenden Schank- und Speisewirtschaft haben dann Bestandsschutz. Es wirft sich jedoch die Frage, wie im praktischen Vollzug mit den „überschüssigen„ Bauten umgegangen werden soll, wenn die bestandsgeschützte Nutzung aufgegeben wird.

Der Fachausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, der Variante 3. zu folgen. Herr GemOInsp. Häckel erläutert den Mitgliedern der Gemeindevertretung die Rechtsauffassung des Kreises Nordfriesland; dieser tritt für das sich Einfügen der Bauvorhaben ein. Das Bauverwaltungs- und Planungsamt des Amtes Landschaft Sylt weist auf die sich ergebenden Folgewirkungen der Bauvorhaben auf die nähere Umgebung hin. GV Speth empfiehlt der Gemeindevertretung, der Planungsvariante 3. zu folgen. GV Junge regt an, die Planungsvariante 3. um die ausnahmsweise Zulässigkeit des baulichen Bestandes abhängig von dem Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft zu ergänzen. Nach eingehender Beratung über die Vor- und Nachteile der Planungsvarianten beschließt die Gemeindevertretung wie folgt: Die Gemeindevertretung folgt der Empfehlung des Planungs-, Bau- und Wegeausschusses  und beschließt das Planungskonzept der Variante 3. ergänzt um eine Ausnahmeregelung für das Grundstück "An der Düne 22" auf Zulässigkeit des baulichen Bestandes abhängig von dem Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft - dies entspricht der Variante 1. Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Bebauungsplanentwurf. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 5, Gebiet nördlich des Leuchtturmes, östlich des Odde Wei, östlich der Strandstraße sowie Wattenmeer, südlich An der Düne sowie Strandstraße und beidseitig An der Düne und Am Wasser und der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. Der Entwurf des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Es wird ein Antrag auf namentliche Abstimmung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
GV. Remmer: Ja
GV. Saß: Ja
GV. Junge: Ja
GV. Heyer: Ja
Bgm. Müller: Ja
GV. Speth: Ja
GV. Gräpel: Enthaltung
Herr Zingler nimmt nun wieder an der Sitzung teil.
Dem Bauantrag des Jens-Uwe Förster zum Anbau eines Wintergartens und der Errichtung eines Nebengebäudes, An der Düne 22, Hörnum (Sylt), Flur 3, Flurstück 259, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Erteilung der erhaltungsrechtlichen Genehmigung wird insoweit zugestimmt, als das die Errichtung des Wintergartens sich nicht auf die Gestaltung der Fassade zur Straße "An der Düne" auswirken darf; im Übrigen wird die erhaltungsrechtliche Zustimmung versagt. Der Erteilung der erhaltungsrechtlichen Genehmigung für die Errichtung eines Nebengebäudes wird nicht zugestimmt, da hierdurch die optische Wirkung der "Weißen Sieldung" beeinträchtigt wird. Abstimmungsergebnis: 6 : 1 : 1

Dem Bauantrag des Jens-Uwe Förster zur Errichtung von 2 Terrassenflächen für die Gaststättennutzung, An der Düne 22, Hörnum (Sylt), Flur 3, Flurstück 259, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Der Erteilung der erhaltungsrechtlichen Genehmigung wird insoweit zugestimmt, als das die Errichtung der Terrassenflächen sich nicht auf die Wirkung der Fassade zur Straße "An der Düne" auswirken darf; im Übrigen wird die erhaltungsrechtliche Zustimmung versagt. Abstimmungsergebnis: 6 : 1 : 1

Herr Häckel verlässt nun die Sitzung.


10. Beratung und Beschlussfassung über die Interimszeit für das Wirtschaftsjahr 2003 des Kurbetriebes (Kurausschuss v. 11.03.03, TOP 4)

Es wird berichtet, dass wegen der Problematik des Blauen Vogels noch kein Wirtschaftsplan für 2003 aufgestellt werden konnte. Dieses ist mit der Kommunalaufsicht abgestimmt und rechtens. Bis zum 30.06.2003 dürfte eine endgültige Entscheidung getroffen sein, so dass spätestens dann ein Wirtschaftsplan vorgelegt werden kann. Für diesen Fall beruft sich § 12, Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung auf § 81 der Gemeindeordnung. Hier heißt es: Ist die Haushaltssatzung (Wirtschaftsplan) bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekannt, so darf die Gemeinde
1. Ausgaben leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Fortsetzung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Vermögenshaushaltes, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortsetzen.

2. Angaben nach den Sätzen des Vorjahres erheben,

3. Kredite umschulden.

Herr Gräpel erklärt, dass das Haushaltsminus in 2002 von 150.000,00 € auf die Interimzeit angerechnet wird und er keine Zustimmung für einen unausgeglichenen Wirtschaftsplan geben kann. Herr Heyer ist der Auffassung, dass man kein Wirtschaftsplan mit einem Minus, sondern einen Wirtschaftplan mit bestimmten Eckdaten genehmigt. Man muss nicht kostspielige Maßnahmen in Auftrag geben, es sei den sie sind zwingend erforderlich. Die Gemeindevertretung kommt zu folgendem Beschluss: In Anbetracht der Tatsache, dass bereits in den letzten zwei Wirtschaftsplänen davon ausgegangen wurde, dass der Blaue Vogel realisiert wird, soll bis zur endgültigen Entscheidung mit der Erstellung des Wirtschaftplanes gewartet werden. Beschluss:  7 : 1 : 0


11. Beratung und Beschlussfassung über ein Angebot zum Internet www.hoernum-aktuell-frei.de (Kurausschuss v. 11.03.03, TOP 5)

Es wird über die Konzeption und Anbindung einer zusätzlichen Internetpräsenz www.hoernum-aktuell-frei.de berichtet, die an die insulare Datenbank angelehnt ist. Hintergrund ist in den Spitzenzeiten durch diese Suchanfrage noch nicht vermietete Ferienwohnungen (bis zu 25 Objekten) schnell anzuzeigen und zu vermitteln. Neben der Wettbewerbsfähigkeit gilt sie als bedienerfreundlich und ist sehr werbewirksam für den Ort. Das Angebot der Fa. Schmatloch beläuft sich auf 3.335,00 € netto. Der Ausschuss war sich einig, dass die Kosten nicht alleine von der Kurverwaltung getragen werden sollen, sondern dass diese auch auf die jeweiligen Vermieter umgelegt werden müssten. Es soll bei der nächsten Vermieterversammlung ein Kostenvoranschlag vorgelegt werden. Die Gemeindevertretung ist sich einig, den TOP bis nach der Vermieterversammlung zurückzustellen. Beschluss: einstimmig


12. Beratung und Beschlussfassung über die Instandsetzung der Haupttreppe für die Übergangszeit (Kurausschuss v. 11.03.03, TOP 6)

Es wird berichtet, dass mehrer Angebote für die Instandsetzung der Haupttreppe eingeholt worden sind. Der kostengünstigste Anbieter liegt bei 2.257,00 € inkl. MwSt. Dieses Angebot lag in der Kurausschusssitzung noch nicht vor, weshalb dort das günstigste Angebot bei 3.778,70 € inkl. MwSt. lag. Nach kurzer Beratung stimmt die Gemeindevertretung der Auftragsvergabe an den kostengünstigsten Anbieter einstimmig zu.


13. Beratung und Beschlussfassung über die Sanierung des Eingangspodestes Kurverwaltungsgebäude (Kurausschuss v. 11.03.03, TOP 6)

Herr Speth verlässt hierzu aus Befangenheitsgründen den Saal. Es wird berichtet, dass seit der Kurausschusssitzung noch weitere Angebote eingeholt worden sind und jetzt insgesamt 5 Angebote vorliegen. Der günstigste Anbieter verlangt 2.747,17 € und ist somit fast 1.000,00 € günstiger als die anderen Firmen. Nach kurzer Beratung beschließt die Gemeindevertretung einstimmig den Auftrag dem kostengünstigsten Anbieter zu erteilen. Herr Speth nimmt nun wieder an der Sitzung teil.


14. Beratung und Beschlussfassung über das Regionalprogramm 2000 – Anmeldung der Projektanträge für das Programmjahr 2004 ( Finanzausschuss v. 17.03.03, TOP 3)

Frau Saß berichtet, dass die Anmeldung der gemeindlichen Projekte für 2004 (Regionalprogramm) erfolgen muss.
Folgende Projekte wurden in den Vorjahren angemeldet:
Neugestaltung einer Promenade von der Kurverwaltung bis „Blankes Tälchen“
Neugestaltung derRantumer Straße“ von „Blankes Tälchen“ bis Platzbereich „Strandstraße“
Neugestaltung der „Strandstraße“
Neugestaltung Platzbereich zwischen „Strandstraße“ und Strand/ Deichlinie
Neugestaltung Promenade von Strandstraße zum Hafen
Bau einer Seebrücke
Neugestaltung Parkplatz „Kleine Straße“
Neugestaltung Buswendeplatz am Hafen
Neugestaltung „Oberer Dünenweg“
Neugestaltung „Hangstraße“
Neugestaltung „Budersandstraße“ (Maßnahme ist bereits erfolgt !!!)
Neubau eines ortsseitigen Überganges zum Hörnumer Hauptstrand

Langfristige Projekte waren:
Neue Anbindung des Hafens und seiner gewerblichen Nutzungen über die Trasse der alten Ortseinfahrt
Nutzung der alten Slipanlage, z.B. Wasserflugzeuge

Die Projekte beziehen sich auf die von der Planergruppe Julius Ehlers am 28.03.2001 erstellten Antragsvorlage. Frau Junge bittet darum, dass die Planung des Sportzentrums auch mit aufgenommen wird. Dieses wurde auch in den Vorjahren beantragt. Nach kurzer Beratung kommt die Gemeindevertretung zu dem Beschluss, die o. a. Projekte für das Programmjahr 2004 anzumelden. Beschluss: einstimmig


15. Beratung und Beschlussfassung über eine Haftungsfreistellung der Stadt Westerland im Falle einer Inanspruchnahme aus der Bürgschaft gemäß des Gesellschaftsanteiles für die Gemeinde Hörnum (Sylt) für die Flughafen Sylt GmbH

Es wird berichtet, dass durch den Kauf der Halle 74 ein Darlehen durch die Stadt Westerland aufgenommen werden musste. Die Kommunalaufsicht wollte diesbezüglich, dass alle Gemeinde eine Ausfallbürgschaft unterschreiben. Die anderen Kommunen haben der Ausfallbürgschaft bereits zugestimmt. Die Bürgschaft würde dann zum Tragen kommen, wenn Westerland zahlungsunfähig werden würde. Jede der Gemeinden würde einen Haftungsanteil in Höhe ihrer Gesellschaftsanteile tragen. Die Gemeinde Hörnum würde somit 30.000,00 € (4 v. H.) im Falle der einer Inanspruchnahme übernehmen müssen. Herr Müller berichtet, dass er die Ausfallbürgschaft bereits unterzeichnet habe und nun um die nachträgliche Genehmigung bittet. Der Ausschuss empfahl der Gemeindevertretung nachträglich einer Unterzeichnung der Ausfallbürgschaft zuzustimmen. Die Gemeindevertretung stimmt der Empfehlung des Finanzausschusses einstimmig zu.


16. Beratung und Beschlussfassung über eine Übernahme von Anteilen der Gemeinde Rantum bezüglich der Sylter Flughafen GmbH & Co KG ( Finanzausschuss v. 17.03.03, TOP 4)

Frau Saß verliest folgendes Schreiben von Herrn Ian Taylor (SFG): “ …im Zuge der Änderung des Gesellschaftervertrages wäre es wünschenswert, gleich die Aufteilung der 3%, die Rantum abgeben möchte mit einzuarbeiten. Aus diesem Grunde bitte ich alle Gemeindevertretungen um ihr Votum, ob sie bereit sind, Anteile von Rantum zu übernehmen und wenn ja, in welcher Höhe oder ob die Stadt Westerland über die Gesellschafterversammlung des Tourismus-Service Westerland GmbH & Co KG darüber beraten soll. Es war in der Vergangenheit der Wille der Inselorte, dass Westerland nicht mehr als 50% der Anteile am Flughafen erhält. Die Abfrage in der Gesellschafterversammlung ergab, dass lediglich Wenningstedt Schwierigkeiten damit hat, wenn Westerland die Anteile von Rantum übernehmen würde. Zu einer Übernahme der vollen 3 % war Wenningstedt aber nicht bereit. Es müssen sich demnach noch andere Gemeinden bereit erklären, Anteile zu erwerben. Kampen favorisiert eine Übernahme durch neue private Gesellschafter. Dies sicherlich für alle die beste Lösung – ist aber in der Kürze nicht realisierbar…“
Der Ausschuss kam zu folgenden Empfehlungen:
a) Hörnum lehnt die Annahme weiterer Prozentpunkte ab und stimmt somit der Weitergabe an andere Kommunen zu.
b) Die Gemeinde Hörnum möchte ihre eigenen Anteile (4 %) abtreten und bietet diese den anderen Kommunen zur Übernahme an.
Die Gemeindevertretung schließt sich den o. a. Empfehlungen des Finanzausschusses mit folgenden Abstimmungsergebnissen an:
zu a) einstimmig
zu b) einstimmig


17. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der Sydslesvigs danske Ungdomsforeninger auf Bezuschussung für Jugendfreizeitmaßnahmen (Finanzausschuss v. 17.03.03, TOP 5)

Es wird berichtet, dass der Sydslesvigs danske Ungdomsforeninger einen Antrag auf Bezuschussung von Jugendfreizeitmaßnahmen im Jahr 2003 gestellt hat. Der Verein führt mehrtägige Bildungsmaßnahmen, internationale Begegnungen und andere Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche durch. Es sind für 2003 Maßnahmen in Flensburg, Schleswig, Keitum und anderen Orten geplant. Der Ausschuss kam zu folgendem Beschlussvorschlag: Dem Verein soll mitgeteilt werden, dass die Gemeinde Hörnum keinen festen Betrag als Zuschuss gewähren kann. Bei Jugendfreizeitmaßnahmen an denen Hörnumer Kinder bzw. Jugendliche teilnehmen, wird auf einen extra Antrag, der von uns übliche Satz (1,50 € pro Tag und Kind) gezahlt. Die Gemeindevertretung stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.


18. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der ev. Kirchengemeinde Hörnum auf Zuschuss für Jugendpflegefahrten (Finanzausschuss v. 17.03.03, TOP 6)

Die ev. Kirchengemeinde Hörnum führte vom 08.03. bis 09.03.03 eine Konfirmandenfahrt nach Nordstrand durch und bittet um Bezuschussung. Der Antrag wurde am 06.03.03 für 8 Jugendliche aus Hörnum eingereicht. Der Ausschuss empfahl der Gemeindevertretung einen Zuschuss in Höhe von 24,00 € (1,50 € x 8 x 2) zu gewähren. Die Gemeindevertretung stimmt der Empfehlung einstimmig zu.


19. Beratung und Beschlussfassung über die Einholung von Angeboten zum Austausch der Fenster und Balkontüren für das Haus Budersandstraße 30 / 30 A (Finanzausschuss v. 17.03.03, TOP 8 )

Frau Saß berichtet, dass die Beschläge der Fenster in der Budersandstraße 30/ 30 a zum größten Teil verrostet sind. Insbesondere die Scheren für die Dreh-Kipp Funktion und der Bock im unteren Teil sind stark korrodiert. Die Versiegelungen der Fensterscheiben sind stark verkrustet und verhärtet. Eine Dichtigkeit durch fehlende Gummidichtungen ist auf lange Sicht nicht mehr gegeben. Wärmeverlust und Undichtigkeit sind die Folgen. Die Hausverwaltung „Immobilien Westküste“ schlug diesbezüglich vor eine Ausschreibung für den Austausch der Fenster und Balkontüren vorzunehmen und das Ergebnis auf dem nächsten Verwaltungsbeirat besprechen zu lassen. Der Ausschuss kam zu dem Entschluss, Herrn Böhm vom Amt Landschaft Sylt mit der Untersuchung der Fenster und Balkontüren zu beauftragen, um die wirkliche Notwendigkeit dieser Maßnahme klären zu lassen. Die Gemeindevertretung stimmt der Entscheidung des Finanzausschusses zu. Herr Müller berichtet, dass Herr Böhm am 01.04.03 die Untersuchung durchführen wird.


20. Beratung und Beschlussfassung über Auftragsvergabe an den günstigsten Bieter der öffentlichen Ausschreibung vom 13.03.03 – Ausbau Steintal II. Bauabschnitt

Für den Ausbau des Teilstückes Steintal (II.BA.) zwischen der Budersandstraße und der Schulstraße erfolgte eine öffentliche Ausschreibung. Die Submission hierzu erfolgte am 13.03.03. Die Überprüfung der Angebote fand statt. Die Gemeindevertretung beschließt, den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlich annehmbarsten Angebot für die Baumaßnahme Teilstück Steintal (II.BA) zu erteilen. Beschluss: einstimmig


21. Mitteilungen und Anfragen

Herr Müller berichtet, dass am 24.03.03 eine Strandbereisung durchgeführt wird, an denen die Bürgermeister teilnehmen sollen. Gegen 13:30 Uhr ist dann eine Besprechung in Rantum.



Der Bürgermeister schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 21:32 Uhr.