Hörnum

Protokoll vom 18.09.2003

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Herr Speth bittet zudem um Erweiterung der Tagesordnung mit folgenden Punkten:
Nichtöffentlicher Teil:
5. Beratung und Beschlussfassung über einen Übertragungsbeschluss für die Durchführung der Entgeltumwandlung auf das Amt Landschaft Sylt
6. Beratung und Beschlussfassung über Bauangelegenheiten
7. Mitteilungen und Anfragen

Der Erweiterung wird zugestimmt.


2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


3. Gemeindevertreterfragestunde

Es liegen keine schriftlichen oder mündlichen Anfragen vor.


4. Berichte der Ausschußvorsitzenden

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5. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 15. Juli 2003

Herr Speth fragt an, ob es irgendwelche Einwände gegen das Protokoll der letzten Gemeindevertretersitzung gibt. Herr Dehn bittet um eine redaktionelle Änderung. Unter dem TOP 12 Beratung und Beschlussfassung über das Gastgeberverzeichnis 2004, heißt es: „ ....weshalb von Seiten der Kurdirektorin eine Anhebung der Preise gewollt ist.“ Dieses stimmt so nicht, da von der Kurdirektorin keine Anhebung gewollt war. Der Kurausschuss selbst hatte die Anhebung angeregt, weshalb es heißen muss: „... weshalb von Seiten des Kurausschusses die Anhebung der Preise angeregt wurde. Der Kurausschuss hat auf seiner Sitzung vom....“. Die Gemeindevertretung stimmt der vorgetragenen Änderung zum Protokoll vom 15.07.2003 einstimmig zu.


6. Bekanntgabe der in der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.07.2003 im nichtöffentlichen Teil gefaßten Beschlüsse

Der Bürgermeister gibt die in der Sitzung vom 15.07.2003 im nichtöffentlichen Teil gefaßten Beschlüsse bekannt.


7. Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme zum Amtsbeitritt der Gemeinde List auf Sylt

Herr Speth verliest die nachfolgende Vorlage vom Amt Landschaft Sylt. Die Gemeindevertretung der Gemeinde List auf Sylt hat am 24.7.2003 den Beitritt zur Verwaltung des Amtes Landschaft Sylt beschlossen. Der Amtsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 14.8.2003 mit dem Amtsbeitritt befassen. Die kommunalrechtliche Grundlage für den Beitritt der Gemeinde List findet sich in § 1 Abs. 2 der Amtsordnung, wonach der Innenminister über den Zusammenschluss von Gemeinden zu Ämter und Änderungen der Amtsgrenzen entscheidet. Die Durchführungsverordnung sieht hierzu eine Vorgeschaltete Stellungnahme der betroffenen Gemeinden vor, die in Ansprache mit der Kommunalaufsicht vom Amt direkt eingeholt werden soll. Die Stellungnahme kann sich auf alle Sachverhalte beziehen, die aus Sicht der Gemeinde relevant sein könnten. Im wesentlichen wird sie sich mit folgenden Fragen beschäftigen:
1. Personalfragen
2. Auswirkungen des Amtsbeitritts auf den Geschäftsbetrieb
3. finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinden / den Amtshaushalt
4. mögliche politische Auswirkungen

Hierzu gebe ich Ihnen folgende Hinweise.
Personal
Einigkeit besteht mit der Gemeinde List darin, dass keine betriebsbedingten Kündigungen erfolgen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde ihren Besitzstand behalten werden. Nach aktueller Einschätzung kann davon ausgegangen werden, dass es zu keinem Personalüberhang kommen wird und das zusätzliche (Lister) Personal, das für die Aufgaben der Gemeinde List beschäftigt wird, aus der Amtsumlage der Gemeinde List bezahlt wird. Die Personalkosten, die durch das „Bürgerbüro“ in List entstehen, werden analog der Amtsregelung auch von List direkt erstattet, so dass hierdurch keine zusätzlichen Belastungen des Amtshaushaltes entstehen werden. Der später noch abzuschließende öffentlich-rechtliche Vertrag wird dies bindend regeln.

Auswirkungen des Amtsbeitritts auf den Geschäftsbetrieb
Der Übergang wird zu Beginn der Umstellung zu gewissen Einschränkungen der allgemeinen Sachbearbeitung führen. Auf Grund der lange Zeit unbesetzten Stellen in List (insbesondere 0rdnungsamt) ist mit recht hohen Arbeitsrückständen zu rechnen, die zusammen mit der Einarbeitung der Lister Mitarbeiter auf neuen Arbeitsplätzen zu erhöhten Belastungen führen können. Die Übergangszeit wird auf etwa 6 – 9 Monate geschätzt. Nach dieser Übergangsphase ist nicht damit zu rechnen, dass der Amtsbeitritt List zu negativen Auswirkungen auf den Amtsverbund führen wird. Insbesondere sind keine besonders  problembeladenen und zeitaufwändige Aufgaben zu erwarten, die den im Amtsverbund vorhandenen Rahmen sprengen würden. Die bekannt problematische Raumsituation wird sich verschärfen. Durch  Nutzungsänderungen im Hause soll zunächst versucht werden, auch das zusätzliche Personal unterzubringen, um eine Auslagerung einer kompletten Abteilung nach List mit all den damit zusammenhängenden logistischen Problemen und Kosten   zu vermeiden. Dieses neue Raumkonzept darf aber nur als „Notkonzept“ verstanden werden, das lediglich helfen kann, eine kurze Übergangszeit zu überbrücken. Die Notwendigkeit einer neuen Lösung für die Unterbringung der Verwaltung verschärft sich durch den Amtsbeitritt.

Finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinden / den Amtshaushalt
Die Gemeinde List wird ihren eigenen Haushalt behalten. Die Finanzkraft der Gemeinde reicht seit Jahren nicht aus, um den Ausgabenbedarf zu decken. Ein freier Finanzspielraum steht nicht zur Verfügung, so dass  Investitionen  oder verbleibende Eigenanteile  nur mit neuen Kreditaufnahmen  finanziert werden können. Dies alles wird aber keine Auswirkungen auf den Amtshaushalt haben. Die Gemeinde List auf Sylt wird ihren vollen Anteil zur Amtsumlage leisten. Aus diesem Anteil werden alle zusätzlichen Ausgaben, die mit dem Amtsbeitritt verbunden sind, zu bestreiten sein (einschl. der zusätzlichen Personalkosten). Eine spürbare Entlastung des Gemeindehaushaltes List ist erkennbar, während dies beim Amtshaushalt nicht so gravierend erkennbar ist. Die Amtsumlage von 24 v.H. soll durch den Amtsbeitritt nicht erhöht werden. Aus der Amtsumlage List müssen alle zusätzlich auf den Amtsverbund hinzukommenden Ausgaben bestritten werden. Davon ist derzeit auszugehen. Die Umlage List beträgt nach Maßgabe der Grundlagen aus dem Jahr 2003  376.900 Euro. Aus diesem Betrag werden die zusätzlichen Personalkosten und die erhöhten Verwaltungskosten (Bürobedarf usw.) bestritten. Nach erster Einschätzung könnte ein Betrag von ca. 38 600 Euro verbleiben, der den Amtshaushalt entlasten wird. Dies setzt allerdings voraus, dass die Personalkosten, die der Gemeinde List zugeordnet werden müssen, ausreichen und nicht ein erhöhter Personalaufwand erforderlich wird, als zur Zeit eingeschätzt. Hierzu muss darauf hingewiesen werden, dass die von den Abteilungen angeforderte Personalverstärkung höher ist, als sie nach der aktuellen Planung mit ca. 5 zusätzlichen Stellen tatsächlich umgesetzt werden soll. Auf diese Besonderheit wird aber durch den noch zu formulierenden öffentlich-rechtlichen Vertrag eingegangen werden, mit dem Ziel, sich später ergebende Nachteile für die anderen Gemeinden auszuschließen. Vorgesehen ist auch, dass die Gemeinde List für die Umstellungskosten einen festen Betrag an das Amt einzahlt, der z.Z. mit 70 000 Euro geschätzt wurde. Hierfür besteht die Möglichkeit, Fördermittel des Landes einzuwerben. Sollte dieser Betrag nicht ausreichen, würden auch die darüber hinaus gehenden Beträge direkt von der Gemeinde List auszugleichen sein. Auch dies wird Gegenstand des Vertrages werden. Wirtschaftliche Nachteile sind folglich nicht erkennbar.

Kommunalpolitische Auswirkungen
Die Gemeindevertretung List wird trotz des Amtsbeitritts in ihrer bisherigen Zusammensetzung und Aufgabenstellung bestehen bleiben und über ihre eigenen Selbstverwaltungsangelegenheiten beraten und beschließen. Auf die Zusammensetzung des Amtsausschusses hat der Amtsbeitritt allerdings unmittelbare Auswirkungen. Es verändern sich  die Stimmenzahlen im Amtsausschuss. List hat 2.714  Einwohner (31.3.2002). Damit wird List nach § 9 Abs. 1 der Amtsordnung neben dem Bürgermeister 5 weitere Mitglieder in den Amtsausschuss entsenden. Die Zahl der Mitglieder des Amtsausschusses erhöht sich  von 20 auf 25 Mitglieder. Der Amtsausschuss beschließt ausschließlich über eigene Angelegenheiten des Amtes, über Weisungsangelegenheiten und über die von den Gemeinden übertragenen Aufgaben. In diesen Aufgabenfeldern ist eine Verschiebung der Stimmengewichte einzelner Gemeinden erkennbar. Eine Auswirkung auf die gemeindlichen Entscheidungsprozesse liegt hingegen nicht vor.

Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung stimmt dem Amtsbeitritt zu. Die Vorgaben der Verwaltung in der Vorlage vom 5.8.2003 sollen in dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Amt und Gemeinde List auf Sylt  festgelegt werden mit dem Ziel, dass die amtsangehörigen Gemeinden keinen direkten wirtschaftlichen Nachteil durch den Amtsbeitritt erleiden. Herr Speth bittet um Abstimmung. Nach kurzer Beratung stimmt die Gemeindevertretung dem o.a. Beschlussvorschlag einstimmig zu.


8. Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zum Lister Hotelprojekt

Auch zu diesem TOP verliest Herr Speth nachfolgende Vorlage vom Amt. Bgm. Schweitzer hat in der letzten Bürgermeisterrunde über den aktuellen Planungsstand des Hotelprojektes auf dem Gelände der ehem. Kurverwaltung und die Probleme der Verwirklichung berichtet und die Bedeutung des Projektes für die künftige Entwicklung der Gemeinde dargestellt. Der Gemeinde liegt auch ein enstprechendes Schreiben der Gemeinde List vor. Die Bettenzahl beläuft sich nach Aktenlage und insular abgestimmt noch auf  240 Betten, wirtschaftlich seien aber 360 Betten Mindestvoraussetzung. Ein Angebot einer internationalen Hotelgruppe liegt vor, die selbst bauen und betreiben wird. Bgm. Schweitzer bittet um eine insulare Abstimmung und Zustimmung zu den 360 Betten. Er verdeutlicht auch die dramatischen Folgen für die Gemeinde, wenn das Projekt auf Grund der fehlenden Zustimmungen, die zeitnah erwartet werden, scheitern sollte. Alle Fördermittel werden verfallen, wenn das Grundstück nicht dieses Jahr noch verkauft werden kann (fehlende Eigenmittel), damit würden auch die Folgeprojekte der Gemeinde List auf Sylt scheitern. Herr Speth bittet um Abstimmung. Nach kurzer Beratung stimmt die Gemeindevertretung der Erweiterung der Bettenzahl von 240 auf 360 Betten einstimmig zu.


9. Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen

Herr Neubauer berichtet hierzu, dass die Haushaltsüberschreitungen zum 30.06.2003 im Verwaltungshaushalt mit 12.117,21 € zu Buche schlagen, wovon jedoch 967, 28 € gem. § 4 Haushaltssatzung bereits genehmigt wurden. Im Vermögenshaushalt wurden 27.239,11 € überschritten. Zu genehmigen sind somit noch Überschreitungen von insgesamt 38.389,04 €. Herr Speth bittet diesbezüglich um Abstimmung. Die Gemeindevertretung stimmt der Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 38.389,04 € einstimmig zu. Die sogenannten „unerheblichen“ über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 967,28 € wurden mit dem verlesen öffentlich bekannt gemacht.


10. Beratung und Beschlussfassung über eine Internetoffensive 2003/ Projekt 50+ (Kurausschuss vom 27.08.03, TOP 6)

Herr Dehn berichtet hierzu, dass beim Kurausschuss am 27.08.03 Tischvorlagen von Frau Bauerochse, in denen die Maßnahmen zur Internetoffensive aufgeführt waren, verteilt und erläutert wurden. Aufgrund des 1. Schreibens haben 20 Neukunden einen Vermietvertrag abgeschlossen. Das neue Schreiben beinhaltet u.a. das Internet-Portal der Kurverwaltung Hörnum und die Preisliste der Vermietdatenbank. Diese soll an 350 Haushalte verschickt werden, die noch nicht in der Vermietdatenbank vertreten sind. Die sog. Altkunden und Gewerbetreibenden erhalten gesonderte Schreiben mit der neuen Preisliste für 2004. Ferner soll damit geworben werden, dass Neukunden bei Vertragsabschluss bis 31. Oktober 2003 den Ersteintrag in Höhe von 66,70 € kostenlos erhalten. Nach kurzer Beratung ist sich der Ausschuss einig, den Maßnahmen so zuzustimmen, mit der Maßgabe, dieses mit einer Telefonakquise  zu unterstützen. Die Laufzeit des Vertragsabschlusses zwecks kostenlosen Ersteintrags liegt im Ermessen der Kurdirektorin. Die Abstimmung als Empfehlung an den Gemeinderat ergab: einstimmig. Herr Speth bittet um Abstimmung. Die Gemeindevertretung stimmt der Empfehlung des Kurausschusses einstimmig zu.


11. Beratung und Beschlussfassung über eine Ausschreibung der Kurmittelabteilung zur Privatisierung (Kurausschuss vom 27.08.2003, TOP 6)

Herr Dehn berichtet, dass eine Ausschreibung zur Privatisierung der Kurmittelabteilung bereits erfolgt ist. Der Kurausschuss war sich einig, dass aus Kostengründen die Abteilung zum Herbst geschlossen werden muss und zur Privatisierung ausgeschrieben werden soll. Mit Umsätzen die bei 20 bis 22 TEUR liegen und Ausgaben die mit 66 TEUR dagegen halten, ist eine Privatisierung unumgänglich geworden. Nach kurzer Diskussion stimmt die Gemeindevertretung, einer Privatisierung der Kurmittelabteilung und der hierzu erfolgten Ausschreibung einstimmig zu.


12. Beratung und Beschlussfassung über ein Konzept zur Sanierung der Obdachlosenunterkunft Pionierlager (Sozialausschuss v. 02.09.03, TOP 4)

Frau Junge berichtet, dass der Kirchenkreis Südtondern Ende 2001 ein Konzept zur Gestaltung des Pionierlagers beim Amt Landschaft Sylt vorgelegt hat. Das Konzept wurde aufgrund der erfolgreichen Sanierung der Westerländer Obdachlosenunterkunft  erarbeitet.  Es ist u. a. eine Werkstatt für Holz und Metall angedacht, in der die im Pionierlager lebenden Leute selbst Hand anlegen können. Das Amt Landschaft Sylt ist aufgrund der Gesetzlichen Regelungen in §§ 1,3,5 Amtsordnung Schleswig-Holstein nicht bezüglich aller im Konzept geplanten Maßnahmen zuständig, da es sich in Teilbereichen um freiwillige Selbstverwalungsaufgaben der Gemeinde handelt. Folgende Vorlage vom Amt Landschaft Sylt vom 05.08.2003 wird verlesen:
Der Kirchenkreis Südtondern hat bekanntlich ein Konzept zur Sanierung der Obdachlosenunterkunft Pionierlager erstellt. Damit soll eine Verbesserung der Gesamtsituation in der Obdachlosenunterkunft herbeigeführt werden. Konkret sieht das Konzept vor: Sanierung der Obdachlosenunterkunft Schaffung von Wohnraum für Wohnungsnotfälle Errichtung und Einrichtung einer Werkstatt für Arbeitstrainingsmaßnahmen Ausbau und Einrichtung einer Begegnungsstätte bzw. Kulturcafés. Neben den Kosten für die baulichen Maßnahmen, fallen ferner zusätzliche Personalkosten an, die nach dem Konzept zumindest zum Teil vom Amt Landschaft Sylt, bzw. durch die amtsangehörigen Gemeinden getragen werden sollen. Das Amt Landschaft Sylt ist aufgrund der Gesetzlichen Regelungen in §§ 1,3,5  Amtsordnung Schleswig-Holstein nicht bezüglich aller im Konzept geplanten  Maßnahmen zuständig, da es sich in Teilbereichen um freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden handelt. Gemäß der §§ 3 und 5 der Amtsordnung ist das Amt nur für Maßnahmen der Gefahrenabwehr (hier: Obdachlosenunterbringung) originär zuständig. Weitergehende Maßnahmen die nicht unter den Bereich der Gefahrenabwehr fallen, sind Grundsätzlich dem Aufgabenbereich der einzelnen amtsangehörigen Gemeinden zuzuordnen. Das vorliegende Konzept zur Sanierung der Obdachlosenunterkunft Pionierlager wie es der Kirchenkreis Südtondern vorgelegt hat, umfasst mit der Schaffung und Erhaltung von Obdachlosenunterkünften Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Sinne der Amtsordnung. Darüber hinaus beinhaltet das Konzept aber auch weitergehende Maßnahmen, die nicht mehr unter den Begriff der Gefahrenabwehr zu fassen sind und damit nicht in die Zuständigkeit des Amtes fallen. Das sind:
- Die Errichtung und Einrichtung einer Werkstatt für Arbeitstrainingsmaßnahmen
- Der Ausbau und die Einrichtung einer Begegnungsstätte bzw. eines Kulturcafés
Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden, für welche die Gemeinden ausschließlich selbst zuständig sind. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben können jedoch aufgrund eines gleichlautenden Übertragungsbeschlusses der Gemeindevertretungen aller amtsangehörigen Gemeinde auf das Amt übertragen werden. Das Amt Landschaft Sylt empfiehlt deshalb den amtsangehörigen Gemeinden folgenden Beschluss zu fassen: Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis davon, dass das Amt Landschaft Sylt sich  mit dem Konzept zur Sanierung der Obdachlosenunterkunft Pionierlager, wie es der Kirchenkreis Südtondern vorgelegt hat, befasst. Ein etwaiger Übertragungsbeschluss der amtsangehörigen Gemeinden bezüglich der Maßnahmen des Konzeptes, die nicht zum originären Aufgabenbereich des Amt Landschaft Sylt zählen, wird solange zurückgestellt, bis eine Aufstellung der Gesamtkosten der Maßnahmen und ein Vorschlag zu deren Finanzierbarkeit erstellt sind. Der Ausschuss Empfahl der Gemeindevertretung einstimmig, dem Beschlussvorschlag folge zu leisten. Die Gemeindevertretung stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.


13. Beratung und Beschlussfassung über Abgabe einer Stellungnahme NATURA 2000/ FFH (K.K.-Uweltausschuss vom 03.09.03, TOP 4)

Herr Buchmann berichtet über die Sitzung des Küsten-, Katastrophen- und Umweltausschusses vom 03.09.03. Er erklärt, dass die Landesregierung 240 Flächen für das europäische Naturschutz-Netz NATURA 2000 anmelden muss. Hiervon sollen insgesamt 40 Flächen in den Kreisen Dithmarschen und Nordfriesland ausgewiesen werden. Bei diesen Flächen ist es so, dass, wenn sie einmal ausgewiesen wurden, sie über den Besitz gehen. Herr Buchmann verteilt eine Vorlage in denen die zum Ausweisen festgelegten Flächen dargestellt werden. Er erklärt, dass das Jugendheim Möwennest u.a. in dem betroffenen Gebiet liegt und in Folge von NATURA 2000 nicht mehr errichtet werden dürfte, sollte es aufgrund irgendwelcher Umstände abbrennen. Der Küsten-, Katastrophen- und Umweltausschuss hat sich auf seiner Sitzung vom 03.09.2003 wie folgt ausgesprochen: Nach eingehender Prüfung der vom Land vorgelegten Vorlage für die Ausweisung weiterer FFH-Gebiete in Schleswig-Holstein (siehe Anlage),  kommt der Ausschuss zu dem Entschluss, dass die vorgesehenen Flächen nicht als FFH-Gebiete ausgewiesen werden sollten. Dieses wird wie folgt begründet: Bereits 93 % der im Gemeindegebiet befindlichen Flächen sind durch den Paragraphen 15 a LaNatschG oder durch andere Naturschutzmaßnahmen in ihrer Art und Nutzung geschützt. Die Gäste und vor allem unsere Einwohner sind durch die bereits vorhandenen Naturschutzmaßnahmen in ihrem Lebensraum auf ein Minimum beschränkt, so dass weitere Einschränkungen nicht mehr darstellbar bzw. zumutbar wären. Frau bittet ebenfalls in der Begründung anzuführen, dass auch Maßnahmen zur Küstensicherung  nicht mehr durchgeführt werden können. Die Gemeindevertretung stimmt der Empfehlung des Ausschusses mit den genannten Begründungen einstimmig zu.


14. Beratung und Beschlussfassung über den Nachtragshaushalt der Gemeinde Hörnum für das Jahr 2003 (Finanzausschuss v. 15.09.03, TOP 3)

Herr Neubauer berichtet, dass die Beratungsvorlage des Nachtragshaushalts der Gemeinde Hörnum (Sylt) vom Finanzausschuss mit einer Gegenstimme genehmigt wurde. In der bei der Ausschußsitzung vorgelegten Beschlussvorlage, fehlten in der Haushaltssatzung die Baumaßnahme „Blankes Tälchen“ und der damit verbundene Kredit in Höhe von 50.000,00 €. In dem nun vorliegenden Haushaltsnachtrag wurde die Haushaltssatzung entsprechend ergänzt. Die Gemeindevertretung stimmt nach kurzer Beratung dem Nachtrag in der vorgelegten Form zu. Beschluss: 9 : 0 : 1


15. Beratung und Beschlussfassung über einen eventuellen Eintrag der Gemeinde im Gemeinde Adressbuch (Finanzausschuss v. 15.09.03, TOP 4)

Herr Neubauer berichtet, dass die Gemeinde Hörnum ein Angebot über einen Eintrag in das Gemeinde Adressbuch für die Bundesrepublik Deutschland bekommen hat. Sollte die Gemeinde sich wie in den Vorjahren erneut eintragen wollen, so müsse ein Insertionspreis von 75,00 € bezahlt werden. Nach eingehender Beratung empfahl der Ausschuss der Gemeindevertretung, auf die künftige Eintragung ins Gemeinde Adressbuch zu verzichten. Die Gemeindevertretung schließt sich der Empfehlung einstimmig an.


16. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag des Zentrums gegen Vertreibung in Bonn auf Bezuschussung (Finanzausschuss v. 15.09.2003, TOP 5)

Herr Neubauer berichtet, dass das Zentrum gegen Vertreibung um eine Bezuschussung ihrer Stiftung bittet. Empfohlen wird eine Bezuschussung von 5 Cent pro Einwohner, da dann eine Eintragung ins Internet-Patenbuch erfolgt und eine Patentafel ausgestellt wird. Der Ausschuss empfahl der Gemeindevertretung den Antrag auf Bezuschussung aufgrund der prekären Haushaltslage abzulehnen. Die Gemeindevertretung schließt sich der Empfehlung des Finanzausschusses an. Beschluss: einstimmig


17. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der Sydslesvigs danske Ungdomsforeninger auf Bezuschussung einer Jugendfreizeit (Finanzausschuss v. 15.09.03, TOP 6)

Herr Neubauer berichtet, dass der Sydslesvigs danske Ungdomsforeninger um Bezuschussung einer Jugendfreizeit, welche in Husum vom 27.06.03 bis 29.06.03 stattgefunden hat, bittet. Teilgenommen hat aus unserem Gemeindegebiet 1 Kind. Der Ausschuss empfahl der Gemeindevertretung die Bezuschussung mit dem üblichen Satz (1,50 € pro Kind und Tag) vorzunehmen. Die Gemeindevertretung schließt sich der Empfehlung des Finanzausschusses einstimmig an.


18. Beratung und Beschlussfassung über ein Schreiben auf Nutzung des Parkplatzes K4 als Kart-Bahn für die Monate April – Oktober (Finanzausschuss v. 15.09.03, TOP 7)

Herr Neubauer berichtet, dass von einem Hörnumer Einwohner eine Anfrage auf Nutzung des Parkplatzes K4 für die Einrichtung einer Kart-Bahn für den Zeitraum April bis Oktober vorliegt. Nach Aufbau der Kart-Bahn würde eine Restfläche von ca. 60 x 70 Meter bleiben, was ca. 130 Parkflächen ausmacht. Diese Parkflächen stünden nach wie vor der Allgemeinheit zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Parkfläche dem Landschaftszweckverband gehört und dieser sie an die Gemeinde Hörnum verpachtet hat. Die Jahrespacht hierzu beträgt 900 €. Im Pachtvertrag ist die Betreibung eines Kiosk erlaubt, jedoch keine weitere Aktivität. Sollte die Gemeinde dort einen Kiosk betreiben, so müsste eine Pacht von 1000 € gezahlt werden. Nach langer Diskussion war man sich darüber einig, zunächst beim Landschaftszweckverband anzufragen, ob eine Nutzung in der angedachten Form möglich ist. Nach Stellungnahme des Landschaftszweckverbandes wird dann erneut über das Schreiben beraten. Die Gemeindevertretung schließt sich der Empfehlung des Ausschusses einstimmig an.


19. Beratung und Beschlussfassung über Mietanpassungen ( Finanzausschuss v. 15.09.03, TOP 8)

Es wird berichtet, dass die Gemeindevertretung seinerzeit beschlossen hat, alle gemeindeeigenen Mietwohnungen auf den gleichen Mietzins von 12 DM/ m² anzuheben. Da der Gesetzgeber nur alle 3 Jahre eine 20 % Erhöhung zulässt, konnte der Mietspiegel bis heute nicht angeglichen werden. In einem Schreiben der GEWOBA Nord vom 30.07.03 wurden der Gemeinde die möglichen Mieterhöhungen mitgeteilt. Die GEWOBA bittet nun um Zustimmung für die Erhöhung. Der Mietzins würde bei 3 Wohnungen um 0,72 €, bei 1 Wohnung um 0,78 € und bei einer weiteren Wohnung um 0,82 €/ pro m² angehoben. Der Ausschuss empfahl der Gemeindevertretung, den Mietzins, wie von der GEWOBA Nord vorgeschlagen, anzuheben. Die Gemeindevertretung schließt sich der Empfehlung des Finanzausschusses an.


20. Mitteilungen und Anfragen

Herr Speth berichtet, dass die lange Version des Gutachtens WIBERA im Gemeindebüro zur Einsichtnahme für jeden Gemeindevertreter vorliegt. Die Kurzversion kommt bis Ende September. Am 21. Oktober findet hierzu eine Infoveranstaltung in der Norddörferhalle in Wenningstedt statt. Auch ein Infogespräch mit den einzelnen Gemeinden soll noch geführt werden.

Herr Mügge hat ein Schreiben eingereicht, dass falls die Gemeinde Hörnum noch die Aufstellung weiterer Buswartehäuschen wünscht, die Antragstellung bis zum 21.11.2003 erfolgen muss.

Der Winterfahrplan von der SVG liegt vor. Der letzte Bus um 22:45 Uhr wird auf ein Anruf-Sammel-Taxi umgestellt.

Bezüglich der gemeindlichen Resolution zum Thema „Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe“ wurde beim Amt angefragt, ob eine Stellungnahme noch erforderlich ist. Hier wurde die Auskunft erteilt, dass sich eine Stellungnahme in der Zwischenzeit erübrigt habe.

Die Deutsche Post hat der Gemeinde die Mitteilung gegeben, dass in der Appartementvermietung Fritz Thyen, Strandstraße 1 am 05.11.2003 die neue Postagentur eröffnet wird.

Frau Junge berichtet, dass die Kennzeichnung der Buhnen an der Ostseite erneuert werden müssen.

Herr Zingler berichtet, dass beim Ehrenmal zwei Betonringe ohne Bepflanzung liegen. Eventuell sollten diese mal Entfernt werden. Die Verwaltung wird gebeten hierzu mit dem Verschönerungsverein Rücksprache zu halten.

Es wird berichtet, dass z.Zt. nur ein Mülleimer beim Crepes-Stand ist. Dieses soll Testweise so bleiben.

Herr Speth berichtet, dass Frau Trümper im Gemeindebüro war und um eine Verkehrsberuhigung im Bereich Ecke Hafenstraße/ Blankes Tälchen gebeten hat.  Vor einiger Zeit wurde in diesem Bereich ein Zebrastreifen beantragt und bei der Verkehrsschau abgelehnt. Die Gemeindevertretung ist sich darüber einig, dass in diesem Bereich dringend etwas zu erfolgen hat. Vielleicht ist es möglich, im Zuge der Straßenbaumaßnahme „Blankes Tälchen“ mit der neuen Pflasterung eine Kennzeichnung vorzunehmen. Auf der nächsten Verkehrsschau soll diese Problematik erneut angesprochen werden.



Der Bürgermeister schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um in den nichtöffentlichen Teil überzugehen.