Hörnum

Protokoll vom 26.10.2006


 Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.


2. Einwohnerfragestunde

Herr Grothe, Anwohner im Nielsglaat 16, bittet darum, dass der Bau seines Nachbarn überprüft wird. Hierzu wird ihm ein Gesprächstermin im Gemeindebüro angeboten.


3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am 12. September 2006

Die Gemeindevertretung stimmt der Niederschrift vom 12. September 2006 einstimmig zu.


4. Bekanntgabe der auf der Gemeindevertretersitzung vom 12. September 2006 im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Herr Speth gibt die im internen Teil gefassten Beschlüsse der letzten Gemeindevertretersitzung vom 12. September.2006 bekannt.


5. Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen von Privatpersonen sowie von Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 (Bebauungsplan Nr. 6.1) der Gemeinde Hörnum (Sylt), Satzungsbeschluss

Sachverhalt: Zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 (Bebauungsplan Nr. 6.1) der Gemeinde Hörnum (Sylt) hat im Zeitraum vom 19.07.2006 bis einschließlich 21.08.2006 die öffentliche Auslegung des Planentwurfs stattgefunden. Es wurden keine Anregungen aus der Öffentlichkeit gegeben. Mit Schreiben vom 14.07.2006 wurden die von der Planung berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und anerkannten Naturschutzverbände zur Abgabe einer Stellungnahme zu der Planung aufgefordert. Es wurden keine Bedenken vorgetragen. Der Satzungsbeschluss kann somit über den vorgelegten Plan gefasst werden. Eine erneute Auslegung bzw. Behördenbeteiligung ist nicht erforderlich.

Zusammenfassung von Rückläufern aus Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nummer 6, 1. Änderung  der Gemeinde


Rückläufer von:
01 Innenministerium des Landes S-H Abt. Landesplanung IV 5

Stellungnahme: 
Wesentliche Ziele der Planung sind:
• die Darstellung und Sicherung der öffentlichen Erschließung der hinteren Doppelhaushälften durch Änderung des Fußgängerbe-reiches in einen verkehrsberuhigten Bereich sowie Erweiterung dieser Flächen und
• für das Grundstück Strandstraße 3 (Flurstück 719) eine Erweiterung  der Baugrenzen entsprechend den bereits genehmigten Baukörpern.
Zu diesen Aspekten der Planung hatte ich mich bereits mitlandesplanerischer Stellungnahme vom 31.05.2006 im Grundsatz zustimmend geäußert. Von dem laut Planungsanzeige vom 03.03.2006 außerdem beabsichtigten Verzicht auf Festsetzung, wonach Ferienwohnungen ausnahmsweise dann errichtet werden dürfen, wenn sie einen maximalen Flächenanteil (40%) nicht überschreiten, hat die Gemeinde Hörnum entsprechend meinen mit Stellungnahme vom 31.05.2006 vorgetragenen grundsätzlichen Bedenken zwischenzeitlich Abstand genommen. Aus diesem Grunde bestätige ich heute, dass aus landes- und regionalplanerischer Sicht keine Bedenken gegen die genannte Planung bestehen. Insbesondere stehen dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Hörnum Ziele der Raumordnung nicht entgegen. Diese Stellungnahme bezieht sich nur auf die Erfordernisse der Raumordnung und greift damit einer planungsrechtlichen Prüfung des Bauleitplanes nicht vor. Gesichtspunkte, dies ich nach dem Baugesetzbuch Im weiteren Planverfahren ergeben, bitte ich rechtzeitig mit der höheren Verwaltungsbehörde zu klären. (Schriftsatz vom 13.09.06)

Abwägungsvorschlag:
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht erforderlich und erfolgt nicht.
 
  


Rückläufer von:
02 Innenministerium des Landes S-H Abt. IV 6

Stellungnahme:
Es wurde bis zum Ablauf der gesetzten Frist und darüber hinaus keine Stellungnahme abgegeben.

Abwägungsvorschlag:
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht erforderlich und erfolgt nicht.
 
  


Rückläufer von:
03 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Abt. Verkehr über Niederlassung Flensburg

Stellungnahme:
Keine Bedenken. (Schriftsatz vom 18.07.06)

Abwägungsvorschlag:
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht erforderlich und erfolgt nicht.
 
  


Rückläufer von:
04.  Archäologisches Landesamt Schloss Anettenhöh

Stellungnahme:
Die Hinweise sind richtig übernommen worden. Konflikte werden nicht erkannt. Es gibt somit keine Einwände gegen die Planung. In dem betroffenen Gebiet sind uns zurzeit keine archäologischen Denkmale bekannt. Auswirkungen auf Kulturgut sind nicht zu erkennen, Hiermit erteile ich ein Negativattest. (Schriftsatz vom 11.08.06)

Abwägungsvorschlag:
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht erforderlich und erfolgt nicht.
 
  


Rückläufer von:
05 Landesamt für Denkmalpflege

Stellungnahme:
Es wurde bis zum Ablauf der gesetzten Frist und darüber hinaus keine Stellungnahme abgegeben.

Abwägungsvorschlag:
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht erforderlich und erfolgt nicht.
 
  


Rückläufer von:
06 Staatliches Umweltamt

Stellungnahme:
Keine Bedenken. (Schriftsatz vom 08.08.06)

Abwägungsvorschlag:
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht erforderlich und erfolgt nicht.
 
  


Rückläufer von:
07 Amt für ländliche Räume

Stellungnahme:
Keine Bedenken. (Schriftsatz vom 17.08.06)

Abwägungsvorschlag:
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht erforderlich und erfolgt nicht.
 

  


Rückläufer von:
08 Deutsche Telekom AG

Stellungnahme:
Keine Bedenken. (Schriftsatz vom 03.08.06)

Abwägungsvorschlag:
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht erforderlich und erfolgt nicht.
 

 


Rückläufer von:
09 EVS Sylt

Stellungnahme:
Keine Einwände. (Schriftsatz vom 18.07.06)

Abwägungsvorschlag:
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht erforderlich und erfolgt nicht.
 
  


Rückläufer von:
10 Kreis Nordfriesland -Verkehrsabteilung-

Stellungnahme:
Es bestehen aus verkehrsrechtlicher Sicht grundsätzlich keine Bedenken. Inwieweit eine Ausweisung der Erschließungsstraße als verkehrsberuhigter Bereich durch die Verkehrszeichen 326-40-Beginn/Ende eines Verkehrsberuhigteten Bereiches möglich ist, werde ich nach Fertigstellung der Maßnahme im Rahmen eines Ortstermins entscheiden. (Schriftsatz vom 31.08.06)

Abwägungsvorschlag:
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht erforderlich und erfolgt nicht.
 
  


Rückläufer von:
11 AG- 29

Stellungnahme:
Es wurde bis zum Ablauf der gesetzten Frist und darüber hinaus keine Stellungnahme abgegeben.

Abwägungsvorschlag:
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht erforderlich und erfolgt nicht.
 
  


Rückläufer von:
12. BUND Landesverband S-H

Stellungnahme:
Es wurde bis zum Ablauf der gesetzten Frist und darüber hinaus keine Stellungnahme abgegeben.

Abwägungsvorschlag:
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht erforderlich und erfolgt nicht.
 
  


Rückläufer von:
13 Naturschutzbund Sylt

Stellungnahme:
Es wurde bis zum Ablauf der gesetzten Frist und darüber hinaus keine Stellungnahme abgegeben.

Abwägungsvorschlag:
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht erforderlich und erfolgt nicht.
 
  


Rückläufer von:
14 Verein Jordsand

Stellungnahme:
Es wurde bis zum Ablauf der gesetzten Frist und darüber hinaus keine Stellungnahme abgegeben.

Abwägungsvorschlag:
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht erforderlich und erfolgt nicht.
 
  


Rückläufer von:
15 Naturschutzgemeinschaft Sylt

Stellungnahme:
Es wurde bis zum Ablauf der gesetzten Frist und darüber hinaus keine Stellungnahme abgegeben.

Abwägungsvorschlag:
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht erforderlich und erfolgt nicht.
 
  

Rückläufer von:
16
Söl´ring Foriining e. V

Stellungnahme:
Es wurde bis zum Ablauf der gesetzten Frist und darüber hinaus keine Stellungnahme abgegeben.

Abwägungsvorschlag:
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht erforderlich und erfolgt nicht.
 
  


Rückläufer von:
17 Gemeinde Rantum (Sylt)

Stellungnahme:
Keine  Bedenken. (Schriftsatz vom 01.08.06)

Abwägungsvorschlag:
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht erforderlich und erfolgt nicht.
 

Beschluss: Der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Hörnum (Sylt) empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) wie folgt zu beschließen:

1. Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB: Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB: Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 6 der Gemeinde Hörnum (Sylt) für das Gebiet nördlich der Strandstraße, westlich Hafenstraße, südlich Kleine Straße und östlich Mittelweg bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmungsergebnis: 8 : 0 : 0


6. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hörnum (Sylt) für das Gebiet Strandversorgungsbetrieb „Strandperle“, östlich des Weststrandes, südwestlich der Haupttreppe und des Strandweges, nordwestlich des Übergangs zwischen Lorenz-de-Hahn-Wai und Nielsglaat, nördlich Kersigsiedlung

Sachverhalt / Planungserfordernis gem. § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB): Der Strandversorgungsbetrieb Strandperle befindet sich südlich des Hauptübergangs zum Hörnumer Weststrand auf dem Dünenzug zwischen Ortslage und Strand und nördlich der Kersigsiedlung. Damit befindet sich der Strandversorgungsbetrieb in einem städtebaulich sehr bedeutsamen Bereich in der Ortslage Hörnum, da der Strandübergang in der Saison hochfrequentiert ist und da die Kersigsiedlung in ihrer städtebaulichen Erscheinungsqualität ein ebenfalls hohes Qualitätsniveau aufweist. Der Übergang zum Hauptstrand wird demnächst zudem eine Aufwertung durch das Bauvorhaben HAPIMAG (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 16) erfahren. Im Zuge der Planungen zum Projekt HAPIMAG kam es auch zu Überlegungen, den Bereich des Strandversorgungsbetriebes „Strandperle“ städtebaulich aufzuwerten, wobei die derzeitigen baulichen Anlagen als abgängig eingeschätzt werden. Für eine Neubebauung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, welcher neben der Art insbesondere das Maß der baulichen Nutzung in diesem auch unter Naturschutz- und Küstenschutzgesichtspunkten sensiblen Bereich festsetzt. Gemäß landschaftspflegerischer Stellungnahme zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Insel Sylt vom 28.05.2001 sind ca. 75 m² des Bestandes genehmigt (Kiosk und WC). Die angebaute ca. 40 m² große Terrasse widerspricht den Bestimmungen für die geschützte Düne gem. § 15 a LNatSchG. Es ist eine Ausnahmegenehmigung gem. § 15 a Abs. 5 LNatSchG zu erwirken. Diese Situation ungenehmigter Bauten unterstreciht die Notwendigkeit, diesen Bereich planerisch zu ordnen. Weiterhin sind in dem städtebaulich bedeutsamen Umfeld Festsetzungen hinsichtlich der Gestaltung erforderlich, damit sich die baulichen Anlagen in das Umfeld aus reetgedeckten Häusern der Kersigsiedlung, den neu entstehenden baulichen Anlagen des Hapimag-Ferienresorts und des neu gestalteten Strandweges und den sensiblen Landschaftsraum mit dem angrenzenden Landschaftsschutzgebiet/geplanten Naturschutzgebiet gestalterisch einfügen. Die überplanbare Fläche ergäbe – würde man den genehmigten Bestand und die nicht genehmigte Terrassenfläche zu Grunde legen 115 m2 (75 m² + 40 m²), wobei an anderer Stelle in der landschaftspflegerischen Stellungnahme lediglich von 105 m² die Rede ist. Aus der Planzeichnung des Flächennutzungsplans, welcher im Maßstab 1 : 2000 den Strandversorgungsbetrieb „Strandperle“ als Sondergebiet SO Strandversorgung darstellt, eine Fläche von 13 m x 11 m abgreifen, was 143 m² ergäbe. Um das große touristische Potenzial dieses Standortes besser nutzen zu können ist eine Vergrößerung der für den Strandversorgungsbetrieb nutzbaren Fläche erforderlich, wozu der Flächennutzungsplan zu ändern wäre. Es sollen neben der reinen Strandversorgung auch Gastronomieplätze angeboten werden, wobei an 40 Innen- und 60 Außenplätze (Terrasse) angeboten werden. Es gibt bereits einen Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 19.  Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hörnum würde im Parallelverfahren erstellt. Unmittelbar nach dem Aufstellungsbeschluss werden die zu beteiligenden Behörden im Zuge einer frühzeitigen Beteiligung angeschrieben. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) beschließt wie folgt:

1. Aufstellungsbeschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) beschließt die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 19 für das Gebiet Strandversorgungsbetrieb „Strandperle“, östlich des Weststrandes, südwestlich der Haupttreppe und des Strandweges, nordwestlich des Übergangs zwischen Lorenz-de-Hahn-Wai und Nielsglaat, nördlich Kersigsiedlung.  Planungsziel ist die Ausdehnung des Sondergebiets SO „Strandversorgungsbetrieb“.

2. Das Bauplanungsamt des Amtes Landschaft Sylt wird beauftragt, die nächsten Verfahrensschritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis: 8 : 0 : 0


7. Beratung und Beschlussfassung über die 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sylt-Ost – Frühzeitige Behördenbeteiligung

Es wird erklärt, dass die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet Gewerbegebiet „Inselflugplatz Sylt“ nördlich der Keitumer Landstraße (K117), östlich des Zubringers zur Landesstraße (L24) nach Norden, südlich des Inselflugplatzes Sylt sowie westlich der Kratzmühle steht. Neben zahlreichen kleinen Änderungen ist es ebenfalls das Ziel des Bebauungsplans, die bisher als Sondergebiet „SO Baustoffhandel“ festgesetzten Flächen zukünftig als Sondergebiet „SO Bau- und Gartenmarkt/Baustoffhandel“ festzusetzen. Herr Speth bittet diesbezüglich um Abstimmung. Die Gemeindevertretung stimmt der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gewerbegebiet „Inselflugplatz Sylt“ der Gemeinde Sylt-Ost zu. Abstimmungsergebnis: 7 : 0 : 1


8. Bericht über das Ergebnis der Ordnungsprüfung bei der Gemeinde Hörnum für die Haushaltsjahre 2004-2005

Herr Speth berichtet, dass eine Ordnungsprüfung bei der Gemeinde Hörnum für die Haushaltsjahre 2004-2005 vom Ordnungsprüfungsamt des Kreises NF stattgefunden hat. Er berichtet, dass keine Beanstandungen wesentlicher Art in dem Prüfungsbericht enthalten sind. Er erklärt, dass die Gemeinde künftig Einsparungen bei der Förderung der Betriebsgemeinschaft und bei den Kosten der Ehrungen vornehmen sollte. Als Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass die Gemeinde Hörnum im Jahr 2005 nicht in der Lage war, den Haushalt aus eigener Kraft auszugleichen. Hieran wird sich nach der Finanzplanung bis 2009 nichts ändern. Sie geht von erheblichen strukturellen Fehlbedarfen aus. Nicht in die Finanzplanung eingeflossen sind die Erlöse aus den Kaufverträgen „Kurhausgelände“ die Ende 2005 und Anfang 2006 abgeschlossen wurden. Mit dem Eingang der Kaufsumme rechnet die Gemeinde im nächsten Jahr. Sie plant, mit dem Erlös unter anderem die Sollfehlbeträge aus den Jahren 2004 und 2005 zu decken. Aus diesen Gründen wird dem Antrag der Gemeinde Hörnum auf Gewährung einer Fehlbetragszuweisung nicht zugestimmt. Der Fehlbedarf belief sich auf 99.008,43 €.
Das Ergebnis der Ordnungsprüfung liegt zur Einsichtnahme im Gemeindebüro.


9. Beratung und Beschlussfassung über die Umzugsmaßnahme des Tourismus-Service und der Gemeindeverwaltung Hörnum

Hierzu wird Frau Gotthardt das Wort erteilt. Die Tourismusausschussvorsitzende berichtet, dass der Ausschuss vor der Sitzung am 17.10. die Räumlichkeiten der Kurmittelabteilung besichtigt hat. Bei der Begehung wurde festgestellt, dass wohl keine großen Umbaumaßnahmen für die Einrichtung einer Verwaltung von Nöten wären. Der Umzug in dieses Gebäude bis zur Fertigstellung des neuen Verwaltungsgebäudes wäre bislang somit die sinnvollste Lösung. Der Tourismusausschuss bat um eine Auflistung der entstehenden Kosten für den Umzug in die „Rantumer Straße 29“ und der dann folgenden Umzugskosten in das neue Verwaltungsgebäude bis zum 14. November 2006. Die Zahlen sollen im Wirtschaftplan für 2007 einfließen. Herr Speth erklärt, dass eine derartige Aufstellung nur für den ersten Umzug in die „Rantumer Straße 29“ erforderlich ist, da der erneute Umzug in das neue Verwaltungsgebäude wohl kaum im Wirtschaftsjahr 2007 erfolgen wird. Er bittet die Gemeindevertretung um einen Grundsatzbeschluss, für den Umzug in die „Rantumer Straße 29“. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Tourismus-Service und die Gemeindeverwaltung, nach Festlegung eines Abrisstermins für das vorhandene Verwaltungsgebäude im Strandweg, in die Räumlichkeiten der bisherigen Kurmittelabteilung „Rantumer Straße 29“ umziehen. Eine Kostenaufstellung hierfür soll erfolgen und im Wirtschaftsplan mit aufgenommen werden. Abstimmungsergebnis: 8 : 0 : 0


10. Beratung und Beschlussfassung über den Einbau von Toiletten am Campingplatz

Hierzu wird erklärt, dass die Kosten für den Einbau von Toiletten innerhalb des Restaurants „Lapüster“ auf ca. 32.000,00 € geschätzt werden. Der Einbau muss für den Erhalt einer Vollkonzession erfolgen. Der Betriebsleiter wurde beauftragt drei Angebote einzuholen. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, den Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Gemeindevertretersitzung zurück zu stellen. Abstimmungsergebnis: 8 : 0 : 0


11. Beratung und Beschlussfassung über die Zuwegung zum Hauptstrand (Serpentinenweg)

Es wird berichtet, dass für eine feste und hochwertige Holztreppe ein Kostenangebot in Höhe von ca. 45.000,00 € vorliegt. Im Ausschuss war man sich einig, dass eine gute und dauerhafte Lösung erfolgen muss. Für die Anlegung eines einfachen Serpentinenweges sollen noch Kostenangebote eingeholt werden. Beschluss: Die Gemeindevertretung ist sich einig, den Tagesordnungspunkt zurück zu stellen, bis alle Kostenangebote eingeholt worden sind. Abstimmungsergebnis: 8 : 0 : 0


12. Mitteilungen und Anfragen

Parkplatzbewirtschaftung
Es wird angefragt, ob eine Überwachung des ruhenden Verkehrs angedacht ist (Parkplatzbewirtschaftung). Herr Speth berichtet, dass die Gemeinde Hörnum amtsangehörig ist, weshalb  das Amt Landschaft Sylt hierzu einen Beschluss herbeiführen müsste. Die Vorgespräche hierzu wurden bereits geführt.

Bau Hapimag
Es wird angefragt, zu wann mit dem Abbruch des alten Kurhauses gerechnet werden kann. Herr Speth berichtet, dass der Bauantrag für die Ferienanlage seit Juli beim Kreis Nordfriesland liegt. Die Landesnaturschutzbehörde hat wohl noch Einwende vorgebracht, weshalb es zu Verzögerungen kam. Eine Ausschreibung ist von Hapimag bereits erfolgt, weshalb voraussichtlich Anfang 2007 mit dem Abriss begonnen werden kann.