Hörnum

Protokoll vom 10.01.2007

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Herr Buchmann erklärt, dass er heute Vormittag einen Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung bei der Gemeinde eingereicht hat. Herr Speth bittet nach kurzer Diskussion über die vorgeschlagenen Erweiterungspunkte der CDU abzustimmen.

Antrag 1: (zu TOP 5)
Die Aufhebung des  in 2002 gefassten Beschlusses, eines Strandüberganges in Form einer Serpentine zu bauen. Die Gemeindevertretung ist sich einig, dass sich diese Frage während des TOP 5 klären wird.

Antrag 2: (Erweiterter TOP)
Beratung und Beschlussfassung über die Zusendung einer Resolution an die Landesregierung, zwecks Aufnahme der Hörnumer-Odde in den Küstenschutzfachplan.
Die Gemeindevertretung beschließt diesen Punkt in der Tagesordnung aufzunehmen. Abstimmung: 10 : 1 : 0

Antrag 3: (Erweiteter TOP)
Beratung und Beschlussfassung, das Thema Hafen/ Hafenerwerb auch in die Ausschüsse Tourismus und Bau-Planung zu stellen. Weiterhin sollte aus den Mitgliedern der Ausschüsse, Finanzen, Tourismus und Bau-Planung, eine Arbeitsgruppe „Hafen“ gewählt werden. Die Gemeindevertretung ist gegen die Aufnahme dieses Punktes. Die Angelegenheit muss zunächst in den Ausschüssen besprochen werden. Abstimmung: 3 : 8 : 0

Herr Speth bittet darum noch drei weitere TOP im Bereich Planung aufzunehmen. Die Tagesordnung wird wie folgt erweitert:

2. Einwohnerfragestunde
3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 26. Oktober 2006
4. Bekanntgabe der in der Sitzung der Gemeindevertretung am 26. Oktober 2006 im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
5. Beratung und Beschlussfassung über einen neuen Strandübergang am Weststrand (Tourismusausschuss vom 12.12.2006
6. Beratung und Beschlussfassung über den Einbau von Toiletten am Campingplatz (Tourismusausschuss vom 12.12.06
7. a)Beratung und Beschlussfassung über die Bauleitplanung der Gemeinde Rantum (Sylt) Bebauungsplan Nr. 4.5 der Gemeinde Rantum (Sylt)
b) Beratung und Beschlussfassung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Rantum – Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
8. Beratung und Beschlussfassung über die Gestaltung des neuen Tourismus-Service/ Gemeindeverwaltungsgebäudes Hörnum (Sylt)
9. Beratung und Beschlussfassung über ein Bebauungskonzept am Berliner Ring/Bebauungsplan Nr. 15 a´
10. Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 13 (alt) der Gemeinde Hörnum (Sylt) für das Gebiet westlich des Oststrandes, nördlich des Leuchtturms, östlich der Straße „Am Wasser“ und südlich des Parkplatzes am Oststrand
11. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 (neu) der Gemeinde Hörnum (Sylt) für das Gebiet westlich des Wattenmeers, nördlich des Hafenbeckens, südlich des Golfhotels und südlich und östlich des Golfplatzes
12. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag an die ADS auf Anpassung der Kindergartengebühren
13. Beratung und Beschlussfassung über die Beibehaltung des Amtes Landschaft Sylt
14. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2005 des Tourismus-Service Hörnum
15. Beratung und Beschlussfassung über die Zusendung einer Resolution an die Landesregierung, zwecks Aufnahme der Hörnumer-Odde in den Küstenschutzfachplan
16. Mitteilungen und Anfragen

B Nichtöffentlicher Teil
1. Beratung und Beschlussfassung über Stundungsangelegenheiten
2. Beratung und Beschlussfassung über Wohnungsangelegenheiten
3. Beratung und Beschlussfassung über Pachtangelegenheiten - Kurausschuss vom 12.12.2006
4. Anfragen und Mitteilungen

C Wiederherstellung der Öffentlichkeit

Der Erweiterung der Tagesordnung wird in der vorgetragenen Form zugestimmt. Abstimmung: 11: 0 : 0


2. Einwohnerfragestunde

Es wird angefragt, ob bereits ein Termin für eine Sandvorspülung festgelegt wurde. Herr Speth berichtet, dass im Frühjahr eines jeden Jahres die Küstenbereisung erfolgt, wobei die Menge und die erforderlichen Stellen der Sandvorspülung festgelegt werden.


3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 26. Oktober 2006

Frau Ulrike Kramer-Lund erklärt, dass im Protokoll unter TOP 5 das Abstimmungsergebnis mit 8 :  0 : 0 protokolliert wurde. Dieses müsste geändert werden, da sie dagegen war und auch so abgestimmt hat. Der Tagesordnungspunkt 5 wird somit beim Abstimmungsergebnis wie folgt geändert: Abstimmung: 7 : 1 : 0
Die Gemeindevertretung stimmt der Niederschrift mit der zuvor genannten Änderung zu. Abstimmung: 11 : 0 : 0


4. Bekanntgabe der in der Sitzung der Gemeindevertretung am 26.10.2006 im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Bürgermeister gibt die in der Sitzung vom 26.10.2006 im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt.


5. Beratung und Beschlussfassung über einen neuen Strandübergang am Weststrand (Tourismusausschuss vom 12.12.2006)

Es wird berichtet, dass die Haupttreppe in einem sehr schlechten Zustand ist. Bereits im Jahr 2002 hat die damalige Gemeindevertretung beschlossen, einen Serpentinenweg zu bauen, welcher jedoch aufgrund der damaligen Kosten nicht errichtet wurde. Die Baugenehmigung für diesen Weg ist durch den Kreis Nordfriesland erteilt worden. Eine neue Kostenrechnung durch Herrn Volquardsen hat Gesamtkosten in Höhe von 119.000,00 € ergeben. Nachdem die Gemeinde am 29.11.2006 alle erforderlichen Bauzeichnungen und Kostenrechnungen eingereicht hatte, wurde eine Förderung für den behindertengerechten Strandzugang in Höhe von 47.600,00 € vom Kreis NF bewilligt. Der Neubau einer Holztreppe würde zwischen 44.000 € und 50.000 €, zuzüglich des Honorars für den Architekten, betragen. Es wird zu bedenken gegeben, dass ein behindertengerechter Aufgang bereits im Bereich der Kersigsiedlung bestünde und der Bau eines Serpentinenweges als Eingriff in die Natur anzusehen ist. Eine kontroverse Diskussion entsteht. Nach längerer Diskussion kommt die Gemeindevertretung zu folgendem Beschluss: Der Tourismusservice wird gebeten, den Serpentinenweg  mit sofortigem Baubeginn in Auftrag zu geben und die Fördergelder anzufordern. Abstimmung: 7 : 4 : 0


6.  Beratung und Beschlussfassung über den Einbau von Toiletten am Campingplatz (Tourismusausschuss vom 12.12.06)

Es wird berichtet, dass der Einbau der WC´S am Campingplatz (Restaurant) mit ca. 32.000,00 € beziffert wird. Der Einbau ist Vorraussetzung für eine Vollkonzession. Der Tourismusausschuss gab die Empfehlung, dass eine Beauftragung des Architekten für den Einbau der WC´S sobald wie möglich erfolgen sollte. Die Gemeindevertretung schließt sich der Empfehlung des Tourismusausschusses an. Abstimmung: 11 : 0 : 0


7a.Beratung und Beschlussfassung über die Bauleitplanung der Gemeinde Rantum (Sylt) – Bebauungsplan Nr. 4.5 der Gemeinde Rantum (5. Änderung des Bebauungsplans Nr.4) – Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindeverwaltung Rantum hat die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 für das Gebiet Gemarkung Rantum, Flur 2, Flurstück 55, nördlich der Strandstraße, östlich des Flurstücks 54, südlich und westlich des Flurstücks 58/1 der Gemarkung Rantum, Flur 2, gefasst. Planungsziel ist die Festsetzung eines Sondergebiets SO Fremdenverkehr, welches die Nutzung des Obergeschosses für Wohnzwecke ermöglicht. Die städtebauliche Notwendigkeit der Änderung des Bebauungsplanes ergibt sich aus der Tatsache, dass die Deutsche Post AG in mehreren Gemeinden auf Sylt ihre eigenbetriebenen Postfilialen, die ehemaligen Postämter, aufgegeben hat. Die Dienstleistungen der Deutschen Post AG werden künftig von Partner-Unternehmen, in der Regel ortsansässige Einzelhändler, übernommen. Von diesen Umstrukturierungen der Deutschen Post AG ist auch die eigenbetriebene Filiale der Deutschen Post AG in Rantum betroffen. Für diesen Bereich rechtskräftige 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Rantum setzt für das betroffene Flurstück „Flächen für den Gemeinbedarf“ - Zweckbestimmung: Post- fest. Das Grundstück befindet sich inzwischen in Privateigentum und wird für öffentliche Belange nicht mehr benötigt. Die Gemeindevertretung stimmt der 5. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Rantum zu. Abstimmung: 11 : 0 : 0


7b.Beratung und Beschlussfassung über die Bauleitplanung der Gemeinde Rantum (Sylt) – 5. Änderung des Bebauungsplans Nr.3 der Gemeinde Rantum (Sylt) – Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Es wird berichtet, dass die Gemeinde Rantum am 14.12.2006 die Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 3.5 der Gemeinde Rantum für das Gebiet des Bahnsozialwerkes/ Seeheims, westlich der L24, östlich der Dünen, südlich des Feuerwehrhauses beschlossen hat. Wie bereits im Rahmen der Frühzeitigen Behördenbeteiligung, stimmt die Gemeinde Hörnum der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Rantum zu. Abstimmung: 11 : 0 : 0


8. Beratung und Beschlussfassung über die Gestaltung des neuen Tourismus – Service/ Gemeindeverwaltungsgebäudes Hörnum (Sylt)

Frau Junge erklärt, dass angedacht war, das künftige Verwaltungsgebäude mit Kupfer zu verkleiden und auch eine Kupferbedachung anzubringen. Der Bauausschuss kam jedoch zu folgender Empfehlung:
Für das neue vordere Verwaltungsgebäude soll ein Verblenderstein eingebaut werden.
Das hintere Haus soll aus Holz sein. Die Dachfläche beider Häuser soll mit einem Ziegel versehen werden.
Die Farbgebung der Steine kann später abgestimmt werden.
Die Gestaltung der Fenster soll wie geplant erfolgen.

Die Gemeindevertretung stimmt der Empfehlung des Ausschusses zu. Abstimmung: 11 : 0 : 0


9. Beratung und Beschlussfassung über ein Bebauungskonzept am Berliner Ring/ Bebauungsplan Nr. 15

Für das genannte Gebiet gibt es einen Aufstellungsbeschluss, der gemeinsam mit dem Aufstellungsbeschluss für den Golfplatz-Bebauungsplan gefasst wurde (Bebauungsplan Nr. 16). Das Büro dko, Berlin, hat einen Entwurf erstellt, der die Errichtung von 23 Wohneinheiten auf der Fläche vorsieht, davon 12 als Reihenhäuser, 8 als Doppelhaushälften und 3 als freistehende Einfamilienhäuser. Wesentliches Merkmal sind zwei Zeilen mit 5 bzw. 7 giebelständigen Reihenhäusern in Holzrahmenbauweise, welche im Entwurf als „Holländisches Viertel“ bezeichnet werden. Entlang des Berliner Rings sind vier Doppelhäuser mit insgesamt 8 Wohneinheiten vorgesehen, zur L 24 hin 3 freistehende Einfamilienhäuser, welche durch Geländemodellierung (künstliche Düne) von der L 24 abgeschirmt werden und ebenfalls vom Berliner Ring erschlossen werden. Es wird angeregt, auf der Grundlage dieses Entwurfes die Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nr. 15 a zu betreiben. Die spätere Einteilung der Flächen ist flexibel. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum beauftragt das Amt Landschaft Sylt mit der Erstellung eines Bebauungsplanentwurfs für den Bebauungsplan Nr. 15a auf Grundlage des vom Architektenbüro dko, Berlin, vorgelegten städtebaulichen Entwurfs. (Anlage1 u. Anlage2). Abstimmung: 10 : 0 : 1


10. Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 13 (alt) der Gemeinde Hörnum (Sylt) für das Gebiet westlich des Oststrandes, nördlich des Leuchtturms, östlich der Straße „Am Wasser“ und südlich des Parkplatzes am Oststrand

Sachverhalt / Planungserfordernis gem. § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB): Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) hatte in ihrer Sitzung am 27.10.2005 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 13 der Gemeinde Hörnum (Sylt) für das Gebiet westlich des Oststrandes, nördlich des Leuchtturms, östlich der Straße „Am Wasser“ und südlich des Parkplatzes am Oststrand beschlossen. Ziel der Planung war die Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf – Zweckbindung: Öffentliche Verwaltung. Hintergrund für diesen Beschluss waren Überlegungen, die Kur- und Gemeindeverwaltung künftig ggf. an dieser Stelle anzusiedeln. Nachdem nun eine Baugenehmigung für die neue Kur- und Gemeindeverwaltung auf der Ostseite der L 24 erteilt worden ist, ist eine Realisierung und Fortführung des Bebauungsplans Nr. 13 ausgeschlossen. Aus diesem Grunde ist der Aufstellungsbeschluss vom 27.10.2005 aufzuheben. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) beschließt wie folgt:
1. Aufhebungsbeschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans Nr. 13 für das Gebiet westlich des Oststrandes, nördlich des Leuchtturms, östlich der Straße „Am Wasser“ und südlich des Parkplatzes am Oststrand vom 27.10.2005.

2. Das Bauplanungsamt des Amtes Landschaft Sylt wird beauftragt, die nächsten Verfahrensschritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter:   11
Davon anwesend:                                                                                         11
Ja-Stimmen:                                                                                                  11
Nein-Stimmen:                                                                                                0


11. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 13 (neu) der Gemeinde Hörnum (Sylt) für das Gebiet westlich des Wattenmeers, nördlich des Hafenbeckens, südlich des Golfhotels und südlich und östlich des Golfplatzes

Sachverhalt / Planungserfordernis gem. § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB): Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) hatte in ihrer Sitzung am 08.06.2006 den Satzungsbeschluss über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 für das Gebiet der der ehemaligen „Pidder-Lüng-Kaserne“, westlich des Wattenmeers, südlich des „Grauen Tals“, östlich der „Rantumer Straße“ (L 24) und nördlich der Hangstraße und des Hafens („Golfplatz Budersand“) gefasst. Die Bauarbeiten zur Errichtung des Golfplatzes haben bereits begonnen, für das Golfhotel liegt ein Bauantrag vor. Um die erforderlichen Stellplätze nachweisen zu können, hat die Projektentwicklungsgesellschaft Budersand sich mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt in Tönning über ein Anpachten der Hafenfläche südlich des Hotels verständigt. Die Fläche ist derzeit als Sondergebiet SO „Hafen“ im Flächennutzungsplan dargestellt, ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Die Fläche soll im künftigen Bebauungsplan Nr. 13 (neu) als Fläche für den ruhenden Verkehr festgesetzt werden (s. Anlage). Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) beschließt wie folgt:
3. Aufstellungsbeschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 13 (neu) für das Gebiet westlich des Wattenmeers, nördlich des Hafenbeckens, südlich des Golfhotels und südlich und östlich des Golfplatzes. Planungsziel ist die Festsetzung als Fläche für den ruhenden Verkehr.

4. Das Bauplanungsamt des Amtes Landschaft Sylt wird beauftragt, die nächsten Verfahrensschritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter:   11
Davon anwesend:                                                                                         11
Ja-Stimmen:                                                                                                  11
Nein-Stimmen:                                                                                                0


12.Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag an die ADS auf Anpassung der Kindergartengebühren

Herr Speth berichtet, dass angeregt wurde die Kindergartengebühren zunächst von 92 € auf 100,00 € und Mitte des Jahres auf 105,00 € zu erhöhen. Sollten diese Beträge nicht erhöht werden muss die Gemeinde das Defizit tragen. Herr Dehn erklärt, dass die Eltern schon genug bezahlen müssen und er sich gegen eine Anhebung aussprechen würde. Eine Diskussion hierzu entsteht. Herr Speth bittet um Abstimmung darüber, keine Erhöhung der Kindergartengebühren zu beschließen. Abstimmung:  8 : 3 : 0
Die Erhöhung wurde somit abgelehnt.


13.Beratung und Beschlussfassung über die Beibehaltung des Amtes Landschaft Sylt

Die Fusionsverhandlungen für eine Fusion aller Gemeinden auf der Insel Sylt sind  ins Stocken geraten und auf Grund des erklärten Widerstandes einiger Gemeinden wohl als gescheitert zu betrachten. An einer Zusammenführung der Verwaltungen der Stadt Westerland und des Amtes Landschaft halten die Gemeinden des Amtes, so ein Abstimmungsgespräch mit den Bürgermeistern am 31.10.2006, derzeit wohl nicht mehr fest. Die Zusammenführung würde keine erkennbaren Kosteneinsparungen bringen. Hinsichtlich der Unterbringung des Amtes im Rathaus Westerland wäre auf Grund der erforderlichen baulichen Investitionen sogar mit mehr erheblichen Mehraufwendungen gegenüber den jetzigen Kosten zurechnen. Die Pachtzahlungen würden  an die KLM erfolgen, einen stadteigenen Betrieb,  und wären damit für die Gemeinden verlorene Ausgaben. Beide Verwaltungen liegen über der 8.000 Einwohner-Grenze und sind damit vom Verwaltungsstrukturgesetz nicht betroffen. Zwingenden Handlungsbedarf gibt es daher nicht. Für die diesbezügliche Beratung, die noch im Dezember 2006 im Amtsausschuss anstand, bitten wir die amtsangehörigen Gemeindevertretungen nachträglich um ein Votum zu dieser Frage, damit hinsichtlich der weiteren Dinge, die jetzt in angriff genommen werden müssen, Planungssicherheit besteht.
1. Es geht dabei jetzt um eine Lösungsfindung für die weiterhin prekäre Raumsituation der Amtsverwaltung. Die Lösung sollte der schon andiskutierte Neubau eines Verwaltungsgebäudes sein.

2. Eine weitere Entscheidung muss hinsichtlich der Bürgermeisterstelle in Sylt-Ost getroffen werden. Herr Schmatloch ist als stellvertretender Bürgermeister zeitlich befristet und nur übergangsweise in diesem Amt. Bei einer Beibehaltung der Geschäftsführung des Amtes durch die Gemeinde Sylt-Ost müsste die Stelle öffentlich ausgeschrieben werden.

Beschluss: Die Gemeindevertretung ist mit dem Beibehalt des Amtes Landschaft Sylt in seiner jetzigen Struktur einverstanden. Abstimmung: 6 : 3 : 2


14. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2005 des Tourismus-Service Hörnum

Es wird bekannt gegeben, dass der Jahresabschluss des TSH ein Minus von 84.090,94 € aufweist. Die Gemeindevertreter können bei Bedarf den Jahresabschluss im TSH einsehen. Beschluss: Der Jahresabschluss 2005 des Tourismus-Service Hörnum wird in der geprüften Fassung festgestellt. Abstimmung: 11 : 0 : 0


15. Beratung und Beschlussfassung über die Zusendung einer Resolution an die Landesregierung, zwecks Aufnahme der Hörnumer-Odde in den Küstenschutzfachplan

Herr Buchmann bedankt sich in diesem Zusammenhang bei den Hörnumer Bürgern und Bürgerinnen, sowie bei allen Gästen die am dem Fackelzug zum Erhalt der Hörnumer Odde, am 29.12.2006, teilgenommen haben. Ebenfalls wird der Presse für die positive Berichterstattung gedankt. Wegen der enormen Dünenabbrüche mit bis zu 33 m auf 1000 m gerechnet, sollte die Gemeinde Hörnum eine Resolution zum Erhalt der Hörnumer Odde verfassen. Die bereits eingereichte Resolution vom Vorjahr muss hierbei erneut zur Sprache kommen. Die Odde muss in den Maßnahmenkatalog des Küstenschutzes aufgenommen werden. Die Gemeindevertretung stimmt einer Resolution für die Hörnumer Odde zu. Herr Buchmann wird gebeten einen entsprechenden Textentwurf vorzubereiten. Abstimmung: 11 : 0 : 0


16. Mitteilungen und Anfragen

Herr Speth berichtet, dass mit dem Bau der Strandkorbhalle im Laufe der Woche begonnen wird.

Frau Sylvia Dehn regt an, im Bereich des neuen Planungsgebietes „Berliner Ring“ einen Sportplatz für die Hörnumer Jugendlichen einzuplanen. Herr Speth bittet hierzu um die Einreichung eines schriftlichen Antrages an die Gemeinde Hörnum.

Frau Sievers fragt an, ob am Oststrand auch öffentliche Toiletten eingeplant sind. Herr Speth erklärt, dass dort im Südkap und auch beim Hafen Toiletten zur Verfügung stünden. Kinder brauchen bei der Benutzung der Toiletten im Südkap keine Gebühr zu entrichten.

Das diesjährige Biikefeuer wird auf dem Campingplatz in Hörnum stattfinden.



Der Bürgermeister schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.