Hörnum

Protokoll vom 12.02.2007

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.  Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Herr Speth bittet die Tagesordnung wie folgt zu Ändern: Der Ursprüngliche TOP 5 Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Hörnum (Sylt) für das Gebiet „Hotel Seepferdchen“, östlich des Odde Wei, südlich der Weißen Siedlung, westlich des Flurstücks 493 (Flur 3) und nördlich der Dünen- und Heidelandschaft „Hörnum Odde“ - soll gestrichen werden. Stattdessen soll unter Top 5 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 der Gemeinde Hörnum (Sylt)„Parkplatz Hörnum-West“, für das Gebiet östlich der Rantumer Straße (L 24), südlich des Berliner Rings, westlich der Roten Siedlung und nördlich der Stellplätze des Hapimag - Ferienressorts beraten und beschlossen werden. Der TOP 12 soll in a) Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines neuen Pickups und b) Beratung und Beschlussfassung über einen Abgang runter zum Strand (Haupttreppe) unterteilt werden. Die Gemeindevertretung stimmt der Änderung der Tagesordnung zu. Abstimmung: 9 : 0 : 0


2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 10. Januar 2007

Der Niederschrift wird einstimmig zugestimmt. Abstimmung: 9 : 0 : 0


4. Bekanntgabe der in der Sitzung der Gemeindevertretung am 10.01.2007 im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Bürgermeister gibt die in der Sitzung vom 10.01.2007 im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt.


5. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 der Gemeinde Hörnum (Sylt)„Parkplatz Hörnum-West“, für das Gebiet östlich der Rantumer Straße (L 24), südlich des Berliner Rings, westlich der Roten Siedlung und nördlich der Stellplätze des Hapimag-Ferienresorts

Sachverhalt / Planungserfordernis gem. § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB): Im Rahmen der Errichtung des Hapimag-Ferienresorts auf dem Gelände des ehemaligen „Haus des Kurgastes“ und der bisherigen Kur- und Gemeindeverwaltung fallen auch sowohl öffentliche Stellplätze auf der Ostseite wie auf der Westseite der Landesstraße L 24 weg. Diese Stellplätze wurden vor allem in der Hauptsaison von Nutzern des Hauptstrandes (Weststrand) benötigt. Die Stellplätze auf der Westseite der L 24 (nördlich der heutigen Kur- und Gemeindeverwaltung) werden in Zukunft mit dem Hapimag - Ferienressort überbaut. Die Stellplätze auf der Ostseite der L 24 stehen der Öffentlichkeit zukünftig nicht mehr zur Verfügung, sondern dienen als dann erweiterte und umgebaute Stellplatzanlage den Nutzern des Hapimag - Ferienressorts [vgl. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Hörnum]. Eine alternative Planung, welche die bestehenden öffentlichen Parkplätze erhalten hätte, hätte quasi einen Verzicht auf das Hapimag - Ferienressort bedeutet. Dies wäre nicht im Interesse der Gemeinde Hörnum gewesen, da das Hapimag- Ferienressort auch einen Teil der touristischen Infrastruktur ersetzt, welche durch die Schließung des „Hauses des Kurgastes“ verloren gegangen ist. Um einen Teil des Verlustes der Stellplätze für den Weststrand aufzufangen, sollen neue Stellplätze nördlich der zukünftigen Hapimag - Stellplatzanlage – also der heute noch öffentlichen Stellplätze auf der Ostseite der L 24 – angelegt werden. Als Erschließung kann ein Teil der ehemaligen Ladestraße der Inselbahn verwendet werden, welcher heute einen Teil der Gebäude in der Straße „Steintal“ von der Rückseite erschließt. Die Erschließung der Stellplätze soll als Einbahnstraße angelegt werden, wobei der Verkehr von der L 24 kommend nach Osten in den Berliner Ring einbiegt und von hier nach rechts (Süden) in die Stellplatzanlage. Die Stellplätze werden in Schrägaufstellung angelegt. Im Süden der Stellplatzanlage wird eine neue Verbindung zur L 24 angelegt, über welche die Stellplatzanlage verlassen werden kann [vgl. Anhang: Darstellung des Geltungsbereichs]. Für die Ausführung sind Eingriffe in das zwischen L 24 und der ehemaligen Ladestraße liegende geschützte Biotop erforderlich, wobei diese durch die gewählte Variante auf ein Minimum reduziert werden. Teile der ehemaligen Ladestraße dienen nicht nur der Erschließung, sondern können durch den – durch die Einbahnstraßenregelung – geringeren Flächenbedarf auch teilweise die Stellplätze aufnehmen. Da diese jedoch nicht ausreichend lang sind, müssen diese auf der Westseite etwas verlängert werden. Um die Stellplätze von der L 24 zu kaschieren soll hier eine Art künstliche Düne angelegt werden, die ca. 1,50 – 2,00 m hoch ist. Hierdurch würde auch der Lärm der L 24 abgemildert, der bei der Beurteilung des zusätzlichen Lärms durch die neue Stellplatzanlage für die Nachbargrundstücke aufgrund der Summationswirkung der Schallimmissionen mit zu berücksichtigen wäre. Die neue Stellplatzanlage ist städtebaulich erforderlich und im öffentlichen Interesse, um Parksuchverkehr in den angrenzenden Wohngebieten zu vermeiden und um zu verhindern, dass Fahrzeuge von Nutzern des Weststrandes rechtswidrig in geschützten Landschaftsbereichen oder in den angrenzenden Wohngebieten abgestellt werden. Der gewählte Standort wurde ausgewählt, da mögliche Alternativen für die neue Stellplatzanlage ungeeigneter wären. Für eine Stellplatzanlage, die den Nutzern des Weststrandes dient, kommen nur Bereiche in Betracht, von denen aus der Wesstrand fußläufig gut erreichbar ist. Standortalternativen wie der Parkplatz in der Kleinen Straße oder am Hafen scheiden somit von vornherein aus. Ebenfalls scheidet eine Stellplatzanlage auf der Westseite der L 24 aus. Die bestehenden Parkplätze an der Haupttreppe (zwischen Kurhausstraße und Strandweg) sind Privatparkplätze und können somit nicht genutzt werden. Flächen direkt auf der Westseite der L 24 liegen im Landschaftsschutzgebiet und sind vor dem Hintergrund des größeren räumlichen Zusammenhangs als noch wertvoller einzustufen. Flächen an der Zufahrt zum Campingplatz scheiden aus, weil die in Betracht kommende Fläche als Wohnmobilplatz genutzt wird bzw. durch den Bebauungsplan Nr. 21 (Strandkorbhalle etc.) überplant wird. Verbleibende Flächen werden für Einrichtungen im Zusammenhang mit den Sandaufspülungen benötigt. Weiterhin wäre auch dies eine Stellplatzanlage im Landschaftsschutzgebiet, die abzulehnen ist. Vor diesem Hintergrund fiel die Entscheidung auf den Standort östlich der Rantumer Straße (L 24), südlich des Berliner Rings, westlich der Roten Siedlung und nördlich der Stellplätze des Hapimag - Ferienressorts. Erforderlich ist die Aufstellung eines Bebauungsplans, in dem Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung – Zweckbestimmung: Öffentliche Parkfläche – sowie Straßenverkehrsflächen festgesetzt werden. Die verbleibenden schützenswerten Dünenflächen werden planerisch abgesichert. Die Eingriffs-/Ausgleichsproblematik für die Eingriffe in geschützte Biotope ist nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde (UNB, Kreis Nordfriesland) vom 05.02.2007 voll im Bebauungsplanverfahren abzuarbeiten. Aufgrund des hohen naturschutzfachlichen Wertes der Flächen ist eine Vergabe der Erstellung des Umweltberichtes an ein externes Fachbüro erforderlich. Aufgrund der eher geringfügigen Abweichungen vom Landschaftsplan ist nach Auskunft der UNB eine Teilfortschreibung des Landschaftsplans nicht erforderlich. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) beschließt wie folgt:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22  „Parkplatz Hörnum-West“, für das Gebiet östlich der Rantumer Straße (L 24), südlich des Berliner Rings, westlich der Roten Siedlung und nördlich der Stellplätze des Hapimag-Ferienresorts. Planungsziel ist die Festsetzung von Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung – Öffentliche Parkflächen, Straßenverkehrsflächen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.(s. Anlage)

2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) beauftragt die Verwaltung, die nächsten Planungsschritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter:     11
Davon anwesend:                                                                                             9
Ja-Stimmen:                                                                                                      9
Nein-Stimmen:                                                                                                  0

Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen


6. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan der Gemeinde Hörnum für das Haushaltsjahr 2007/ Finanzausschuss v. 24.01.07

Herr Neubauer berichtet, dass der Finanzausschuss der Gemeindevertretung einstimmig empfohlen hat, der vorliegenden Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 der Gemeinde Hörnum zuzustimmen. Die Gemeindevertretung schließt sich der Empfehlung an. Abstimmung: 9 : 0 : 0

Die Gemeindevertretung stimmt dem Stellenplan für das Jahr 2007 zu. Abstimmung: 9 : 0 : 0

Die Gemeindevertretung stimmt dem Investitionsplan der Gemeinde Hörnum für die Jahre 2006 – 2010 zu. Abstimmung: 9 : 0 : 0


7. Beratung und Beschlussfassung über Zuwendungsanträge / Finanzausschuss v. 24.01.07
- Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge
- Guttempler
- Begegnungsstätte für psychisch kranke Menschen

Es wird berichtet, dass der Finanzausschuss der Gemeindevertretung empfohlen hat, den o. a. Antragsstellern einen ablehnenden Bescheid zukommen zu lassen. Die Gemeindevertretung stimmt der Empfehlung des Finanzausschusses zu. Abstimmung: 9 : 0 : 0


8. Beratung und Beschlussfassung über einen Zuschuss an den Förderverein für Therapeutisches Reiten Braderup Sylt e.V./ Finanzausschuss v. 24.01.07

Es wird berichtet, dass der Förderverein für Therapeutisches Reiten Braderup Sylt e.V. eine Fahrt vom 15.-17.09.2006 mit insgesamt 26 Kindern durchgeführt hat, wobei zwei Kinder davon aus Hörnum kamen. Der Verein bittet diesbezüglich um eine Bezuschussung. Der Finanzausschuss empfahl der Gemeindevertretung, dem Verein einen Zuschuss in Höhe von 1,50 Pro Tag/ Kind zu gewähren. Die Zuschusshöhe beträgt somit 9,00 €. Die Gemeindevertretung stimmt der Bezuschussung in Höhe von 9,00 € zu. Abstimmung: 9 : 0 : 0
Es wird darauf hingewiesen, dass Bezuschussungsanträge für bis zu 50,00 € vom Bürgermeister genehmigt werden dürfen, ohne vorherige Beschlussfassung.


9. Beratung und Beschlussfassung über Bezuschussung Volkshochschule für das Haushaltsjahr 2007/ Finanzausschuss v. 24.01.07

Es wird berichtet, dass die Volkshochschule um eine Bezuschussung in Höhe von 514,67 € bittet. Der Zuschuss wurde anhand des Einwohnerschlüssels ermittelt. Herr Neubauer erklärt, dass die Gemeinde zurzeit einen Zuschuss in Höhe von 300,00 € entrichtet. Nach kurzer Diskussion beschließt die Gemeindevertretung, bei der bisherigen Zuschussgewährung in Höhe von 300,00 € zu verbleiben. Abstimmung: 9 : 0 : 0


10. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag an die ADS auf Anpassung der Kindergartengebühren
- Aufhebung des am 10.01.2007 gefassten Beschlusses

Es wird berichtet, dass die Amtsverwaltung darauf hingewiesen hat, dass der am 10.01.2007 gefasste Beschluss rechtswidrig ist und somit aufgehoben werden muss. Das Amt bittet darum, dass lt. Der nachfolgenden Beschlussvorlage verfahren wird: Beschlussvorlage: Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat alle Kommunen im Land aufgrund der allgemeinen Finanzsituation aufgefordert,  Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen durchzuführen und hat eine Liste mit Hinweisen zur Ausschöpfung von Einnahmequellen übermittelt. Unter anderem sind alle Kommunen in Schleswig-Holstein aufgefordert worden, adäquate Eigenbeteiligungen für Einrichtungen wie zum Beispiel Kindergärten zu fordern. Im Bereich der Gemeinde Hörnum (Sylt) wird kein gemeindeeigener Kindergarten betrieben, diese Aufgabe ist auf die Arbeitsgemeinschaft Deutsches Schleswig übertragen worden. Diese erhebt die Kindergartenbeiträge in eigener Zuständigkeit. Die Höhe von der ADS erhobene Kindergartenbeiträge hat aber unmittelbaren Einfluss auf die Zuschüsse, die dann zur Bedarfsdeckung von der Gemeinde Hörnum  angefordert werden. Hieraus rechtfertigt sich das Ansinnen der Gemeinde, an die ADS heranzutreten mit der Forderung, dass die Kindergartenbeiträge adäquat erhöht werden und dass dabei das auf Sylt bzw. im Land Schleswig-Holstein vorgegebene Mittelmaß ausgeschöpft wird. Die Gemeindevertretung sollte dem Bürgermeister entsprechend ermächtigen, mit dieser Forderung an die ADS heranzutreten.
Beschluss: Der auf der Gemeindevertretersitzung am 10.01.2007 unter TOP 12 gefasste Beschluss wird aufgehoben. Der Bürgermeister wird daher beauftragt, an die ADS heranzutreten um eine eventuelle Erhöhung vorzusehen. Die Erhöhung selbst und das Ergebnis werden in das Ermessen des Bürgermeisters gestellt. Der Bürgermeister wird gebeten, über das Ergebnis seiner Verhandlungen in einer der nächsten Sitzungen der Gemeindevertretung zu berichten. Abstimmung: 9 : 0 : 0


11. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Tourismus - Service Hörnum für das Jahr 2007

Nach einigen Erläuterungen stimmt die Gemeindevertretung dem vorgelegten Entwurf zum Wirtschaftsplan des Tourismus-Service Hörnum für das Jahr 2007 zu. Abstimmung: 9 : 0 : 0
Dem Stellenplan zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2007 wird ebenfalls zugestimmt. Abstimmung: 9 : 0 : 0


12.a) Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines neuen Pickups

Es wird berichtet, dass der Tourismusausschuss empfohlen hat einen neuen Pickup für die Betriebsgruppe anzuschaffen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 21.000,00 €. Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt der Neuanschaffung eines Pickups zu. Abstimmung: 9 : 0 : 0

b) Beratung und Beschlussfassung über einen Abgang runter zum Strand (Haupttreppe)

Herr Speth berichtet, dass der Treppenabgang zur Seeseite beim Hauptübergang/ Strandweg neu errichtet werden muss. Es liegen hierzu nun zwei Angebotsvarianten vor. Die erste Variante kostet ca. 41.000,00 €, wobei die Holzpfähle fundiert im Boden versenkt werden. Die zweite Variante kostet ca. 11.000,00 €. Der Bau der zweiten Variante entspricht dem der Vorjahre. Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt der günstigen, zweiten Variante zu. Abstimmung: 9 : 0 : 0


13. Beratung und Beschlussfassung über die Anwendung der Entschädigungssatzung - Auszahlung von Sitzungsgeldern

Herr Speth berichtet, dass die Entschädigungsverordnung des Landes rückwirkend die Möglichkeit zur Erhöhung der Entschädigungsbeträge vorsieht, insbesondere wäre eine Aufstockung des Sitzungsgeldes von 25,- auf 26,- € möglich. Die Rückwirkung wäre zum 0ktober 2005 möglich. Im Hinblick auf die Geringfügigkeit der Beträge und des mit der Nachberechnung verbundenen Zeitaufwandes erscheint es sachgerecht den Vorschlag zu machen, auf eine Nachzahlung zu verzichten und die erhöhten Beträge erst ab 1. Januar 2007 anzuwenden. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, das erhöhte Sitzungsgeld beginnend ab 1.1.2007 auszuzahlen und auf eine rückwirkende Nachzahlung (1 € je Sitzung) zu verzichten. Abstimmung: 8 : 0 : 1


14. Mitteilungen und Anfragen

Wegerecht
Herr Speth verliest folgenden Text: Als Grundeigentümerin des im Grundbuch des Amtsgerichts Niebüll von Hörnum Blatt 300 unter lfd. Nr. 24 verzeichneten Grundstücks der Gemarkung Hörnum Flur 3, Flurstück 624 (dienendes Grundstück) gewährt die Gemeinde Hörnum den jeweiligen Eigentümern des in den Grundbüchern des Amtsgerichts Niebüll von Hörnum Blatt 249 bis 278 und Blatt 344 eingetragenen Grundbesitzes (herrschendes Grundstück), also sämtlichen Miteigentümern des Grundstücks Hörnum Flur 3 Flurstück 18/19 „WEG Haus Delphin“ das Recht, im Bereich der südlichen Grenze des belasteten Grundbesitzes (heutiger Strandweg) von der Rantumer Straße aus in einer Breite von 3,5 m bis zum westlichen Ende des herrschenden Grundstückes und von diesem zurück bis zur Rantumer Straße zu fahren und zu gehen sowie fahren und gehen zu lassen. Die Lage der mit dem Wegerecht belasteten Teilfläche des dienenden Grundstückes ergibt sich aus der in Anlage beigefügten Flurkarte (dort rot schraffiert eingezeichnet). Die genaue Trassenführung innerhalb der mit dem Wegerecht belasteten Teilfläche richtet sich nach dem zukünftigen Ausbauzustand. Die Kosten der Erstellung und Unterhaltung der Zuwegung trägt der jeweilige Grundstückseigentümer des dienenden Grundstückes. Weiterhin hat sich die Gemeinde Hörnum als Eigentümerin des dienenden Grundstücks gegenüber den jeweiligen Eigentümern des herrschenden Grundstücks verpflichtet, die Wegerechtsfläche nur den Anliegern derselben sowie Fahrzeugen von Ver- und Entsorgungsunternehmen als Zufahrt zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wird kein öffentlicher Fahrzeugverkehr zugelassen werden. Ausgenommen sind Fußgänger und Fahrradfahrer. Es wird die Eintragung einer Grunddienstbarkeit mit dem vorstehenden Inhalt zu Lasten des dienenden Grundstücks im Grundbuch von Hörnum Blatt 300 bewilligt und beantragt. Weiterhin wird bewilligt und beantragt, im Grundbuch als Wertersatz einen Höchstbetrag von 85.000,00 € einzutragen für den Fall, dass das die Grunddienstbarkeit durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung erlischt. Die Kosten für die Erstellung und Unterhaltung des Weges trägt der Grundeigentümer des dienenden Grundstückes.

Hapimag
Herr Speth berichtet, dass die Kaufpreiszahlung am 16.01.2007 eingegangen ist. Er bittet Herr Neubauer, in den nächsten Tagen einen Termin für eine Finanzausschusssitzung festzulegen, in der die Aufteilung der Kaufsumme festgelegt werden muss.

Planung Berliner Ring/ Spielplatz
Herr Speth erklärt, dass er die Aussage, Frau Dehn habe mit Herrn Bigos vor Ort ein Gesprächtermin, bezüglich der Spielplatzplanungen am Berliner Ring gehabt, widerrufen muss. Wie Frau Dehn ihm in einem Gespräch erläuterte, habe Herr Koesling, welcher mit Frau Dehn verabredet war, eine Mitfahrgelegenheit bei Herrn Bigos gesucht und gefunden. Ein Termin mit Herrn Bigos habe nicht stattgefunden. Herr Speth berichtet weiter, dass Hendrik Dehn und Annika Kirchberg im Namen der Hörnumer Jugendlichen einen Antrag nach § 47f GO gestellt haben. Der Paragraph sichert die angemessene Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen bei Planungen die deren Interessen berühren. Da die Gemeinde die Errichtung neuen Wohnraums im Berliner Ring plant, möchten die Hörnumer Jugendlichen bei der Planung eingebunden werden, um eventuell einen sportlichen Spielplatz (für Teenager) mit einzuplanen. Der Antrag soll auf der nächsten Sozialausschusssitzung mit beraten werden.



Der Bürgermeister schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.