Hörnum

Protokoll vom 26.05.2007

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

2. Einwohnerfragestunde

Es wird angefragt, warum auf einen Antrag von zwei Hörnumer Jugendlichen, zur Berücksichtung eines Bolzplatzes bei der Planung im Berliner Ring, bis heute keine Antwort erteilt wurde. Herr Speth berichtet, dass der Antrag an den Sozialausschussvorsitzenden weitergereicht wurde. Der Sozialausschuss hat bisher noch nicht wieder getagt. Behandelt wurde das Thema auch bei einer der letzten Bauausschusssitzungen, wo nun Varianten für einen Bolzplatz vorgestellt werden sollten. Der Antrag wurde auch an die Planungsabteilung des Amtes Landschaft Sylt weitergeleitet. Es wird bekannt gegeben, dass der Antrag mittlerweile zurückgezogen wurde. Herr Lüdrichsen bedankt sich bei den freiwilligen Helfern zur Abrissparty zu Gunsten des Hörnumer Küstenschutzes. Es wurde ein Betrag von 2.380,00 € bei der Amtskasse eingezahlt.


3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 12. Februar 2007

Der Niederschrift wird einstimmig zugestimmt. Abstimmung: 10 : 0 : 0
Herr Heyer fragt an, weshalb noch keine Sitzung des Finanzausschusses stattgefunden hat, obwohl bei der letzten Gemeindevertretersitzung darum gebeten wurde. Herr Speth erklärt, dass er hierzu mit dem Ausschussvorsitzenden ein Gespräch führen wird.


4. Bekanntgabe der in der Sitzung der Gemeindevertretung am 12.02.2007 im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Bürgermeister gibt die in der Sitzung vom 12.02.2007 im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt.


5. Beratung und Beschlussfassung über den Verbleib in der NTS (Tourismusausschuss v. 18.04.2007)

Frau Gotthardt erläutert, warum die SMG durch Gesellschafterbeschluss ihre Anteile in der NTS gekündigt hat. Hier geht es vor allem um inhaltliche Kritik an der Arbeit der NTS - Geschäftsstelle. Ferner stellt die SMG die Leistungen der NTS und den damit einhergehenden Erfolg der Vermarktungsanstrengungen für Sylt und für die Nordsee S-H stark in Frage. Der SMG ist durch den Austritt bewusst, dass zur Verbesserung des touristischen Angebots keine Fördermittel mehr fließen. Neben Hörnum möchten auch 3 weitere Sylter Gemeinden weiterhin die Förderangebote des Landes nutzen, um Projekte finanzieren zu können. Es wird erläutert, dass auch der Serpentinenweg durch diese Fördermittel bezuschusst wurde. Um dem Folge zutragen, hat die SMG ihr derzeitiges Aufgabengebiet erweitert um den Posten „Beteiligung an der NTS zum alleinigen Zweck der Fördermitteleinwerbung für Gesellschafter“. Somit wäre Hörnum Teilgesellschafter über die SMG in der NTS. Die Beiträge blieben unverändert. Die SMG würde darüber hinaus anbieten, dass die NTS - Gremien dann ausschließlich von Vertretern der vier Gemeinden besetzt werden. Nach ausführlicher Diskussion empfahl der Tourismusausschuss, dass sich die Gemeinde Hörnum auf der Basis des Schreibens der SMG vom 20.03.2007 über ihren Gesellschafterstatus bei der SMG weiterhin Teilgesellschafter bei der NTS bleibt. Dies beinhaltet die Erweiterung der Geschäftsfelder der SMG um den Posten „Beteiligung an der NTS zum alleinigen Zweck der Fördermitteleinwerbung für Gesellschafter“. Wir erwarten eine leistungsorientierte, touristische Entwicklung für unsere Region. Nach länger Diskussion schließt sich die Gemeindevertretung der Empfehlung des Tourismusausschusses an, jedoch soll eine Vorherige Überprüfung des künftigen Kostenanteils erfolgen. Abstimmung: 10 : 0 : 0


6. Beratung und Beschlussfassung über die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hörnum (Sylt) für das Gebiet östlich der Rantumer Straße (L24), westlich und nördlich des Berliner Rings

Sachverhalt / Planungserfordernis gem. § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB):
Die Gemeinde Hörnum hat am 23.05.2005 den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 15a für das Gebiet östlich der Rantumer Straße, westlich und nördlich des Berliner Rings gefasst. Da der Bebauungsplan 15b inzwischen im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 aufgegangen ist, wird der Bebauungsplan Nr. 15a künftig nur noch Bebauungsplan Nr. 15 genannt. Der Bebauungsplan Nr. 15 sieht vor, auf der Fläche zwischen Berliner Ring und Rantumer Straße bzw. zwischen Berliner Ring und Golfplatz Wohngebiete festzusetzen, welche im Erbbaurechtsmodell der einheimischen Bevölkerung zu Dauerwohnzwecken zur Verfügung gestellt werden sollen. Ziel ist es, die Bevölkerungszahlen Hörnums langfristig stabil zu halten, um auch weiterhin Infrastruktureinrichtungen wie z. B. Schule oder Kindergarten im Interesse der gesamten Hörnumer Bevölkerung vorhalten zu können. Auf Anraten des ehemaligen Kreisbaudirektors des Kreises Nordfriesland hat sich die Gemeinde Hörnum zu einer stärker verdichteten Bauweise mit 21 Wohneinheiten entschieden. Nach einer überschlägigen Berechnung der Geschossflächenzahl (GFZ) aufgrund des derzeitigen Planungsstandes ergibt sich eine GFZ von etwa 0,4. Gemäß Flächennutzungsplan ist jedoch lediglich eine GFZ von 0,2 zulässig, weshalb der Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 2 und 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) im Parallelverfahren zu ändern ist. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) beschließt wie folgt:
1. Aufstellungsbeschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) beschließt die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet östlich der Rantumer Straße, westlich und nördlich des Berliner Rings. Planungsziel ist die Darstellung einer erhöhten Geschossflächenzahl. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist auf der Rückseite dieser Vorlage dargestellt.

2. Das Bauplanungsamt des Amtes Landschaft Sylt wird beauftragt, die nächsten Verfahrensschritte einzuleiten.

Abstimmung: 10 : 0 : 0


7. Beratung und Beschlussfassung über die Ausbaumaßnahme Strandweg in Hörnum (Bauausschuss vom 26.03.2007)

Der Strandweg soll im Rahmen der Erstellung des Projektes Hapimag durch den Investor ausgebaut werden. Im Vorweg wurden die Pflasterqualitäten und die technischen Rahmenbedingungen festgelegt. Die Gestaltungen wurden vom Ingenieurbüro Haase und Reimer geplant. Die geplanten Bauausführungen zum Ausbau der Straße „Strandweg“ wurden im Bauausschuss vorgestellt. Der Bauausschuss war der Meinung, dass Fahrradständer und Bänke, sowie 2-3 Behindertenparkplätze eingeplant werden sollten. Die Pflasterung sollte in einem rötlichen Farbton erfolgen. Gehweg und Fahrbahn sollten farblich voneinander getrennt sein. Eine Benachrichtigung der Anlieger, ob schriftlich oder in Form einer Anliegerversammlung, sollte durch das Amt Landschaft Sylt erfolgen. Die Gemeindevertretung stimmt dem Ausbau des Strandweges entsprechend der Planungsvorlage mit den zuvor benannten Erweiterungen und Ergänzungen zu. Abstimmung: 10 : 0 : 0


8. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Hörnum (Sylt) für das Gebiet „Hotel Seepferdchen“, östlich des Odde Wei, südlich der Weißen Siedlung, westlich des Flurstücks 493 (Flur 3) und nördlich der Dünen- und Heidelandschaft „Hörnum Odde“

Sachverhalt / Planungserfordernis gem. § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB): Im Plangebiet (Flurstücke 289/1, 291/3, 292/3) befindet sich das „Hotel Seepferdchen“. Der Bereich ist gemäß Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Hörnum (Sylt) als Sondergebiet SO „Hotel“ festgesetzt. Wie überall im Geltungsbereich des Bebauungsplans schreibt der Bebauungsplan als Maß der baulichen Nutzung den Bestand fest, d. h. die Baugrenzen sind exakt um die Außenmauern der Gebäude gezogen. Da bei dem bestehenden Baukörper im Laufe der Zeit ständig Anbauten vorgenommen worden sind, entspricht die Form nicht den Anforderungen für einen Neubau, zudem erzwingen die die Baugrenzen, will man das maximal zulässige Maß der baulichen Nutzung ausnutzen, eine Grenzbebauung. Der Eigentümer plant den Abbruch des bestehenden Gebäudes und eine Neubebauung gemäß beigefügter Anlage in Form eines Apparthotels. Die bestehende Bebauung wird seitens des Bauamtes des Amtes Landschaft Sylt als nicht hochwertig und erhaltenswert eingestuft. Generell könnte eine Neubebauung zu einer Aufwertung des gesamten Bereiches am Übergang zur freien Landschaft darstellen und einen städtebaulich sinnvollen Ortsrand schaffen und sich zudem im Erscheinungsbild mehr der Bebauung der Sommersiedlung anpassen. Inwieweit am vorgelegten Entwurf noch Anpassungen erforderlich sind, ist zu einem späteren Zeitpunkt zu klären. Es ist anzustreben, dass die entstehende neue Bebauung eine städtebauliche Vermittlungsfunktion zwischen dem von der „Weißen Siedlung“ geprägten Ortskern Hörnum und den Gebäuden der Sommersiedlung übernimmt. Entsprechende gestalterische Festsetzungen würden in den Bebauungsplan übernommen. Es wird empfohlen, bei der Überarbeitung der Baugrenzen das heute zulässige Maß der baulichen Nutzung von etwa 450 m² für das Hauptgebäude nicht wesentlich zu überschreiten. Eine Änderung im seit 2007 möglichen beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird angestrebt. Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplans war bereits Tagesordnungspunkt der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 07.02.2007. Der Bau- und Planungsausschuss hatte sich seinerzeit, dazu entschieden, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und die Verwaltung um Überprüfung der dauerhaften Absicherung eines Hotelbetriebes an dem genannten Standort gebeten. Insbesondere eine Aufteilung in Einzelappartements soll mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verhindert werden. Hierzu ist anzumerken, dass die Eigentümerin die Appartements zur Finanzierung des Neubaus zwar einzeln veräußern will, jedoch die Teileigentümer dazu verpflichten will, die Einzelappartements dem Hotelbetrieb dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Dieses auch der Hapimag zugestandene „sell-and-rent-back“ - Verfahren ermöglicht die Nutzung der Appartements durch die jeweiligen Einzeleigentümer nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr (z. B. vier Wochen pro Jahr). Allerdings verstärkt dieses Finanzierungsmodell den Verdacht, dass es langfristig doch zu einer Veräußerung von Einzelappartements kommt, die dann als Zweitwohnungen oder Einzelferienwohnungen, nicht jedoch als Hotelbetrieb unter einer Gesamtleitung, genutzt werden. Die Eigentümerin hat sich bereit erklärt, der Gemeinde zusätzliche Sicherungen des Hotelbetriebs zu gewähren, wenn die Gemeinde den Bebauungsplan ändert. Die Verwaltung schlägt folgende Vorgehensweise vor:
- Sicherung des Hotelbetriebs über die Eintragung einer Baulast gem. § 89 LBO;
- Sicherung des Hotelbetriebs über die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit gem. §§ 1090 ff. BGB zu Gunsten der Gemeinde Hörnum;
- Erlass einer grundstücksbezogenen Satzung nach § 22 BauGB, mit der die Bildung von Wohnungs- und Teileigentum einem Genehmigungsvorbehalt unterworfen wird;
- Sicherung des Hotelbetriebs unter einer einheitlichen Leitung durch einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB. Über einen städtebaulichen Vertrag lassen sich gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 BauGB die mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele fördern und absichern, insbesondere die Grundstücksnutzung. Inhalte des Vertrages sollten die Festschreibung des Hotels unter einer Leitung sowie die Klarstellung der textlichen Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 5 sein, dass die dort aufgeführten Appartements mit Kochgelegenheiten dem Hotel zugehörig sein müssen. Dies ergibt sich auch aus der Formulierung der anderen im Textteil des Bebauungsplans Nr. 5 aufgezählten Zulässigkeitstatbestände. Des Weiteren ist die Kostenerstattung für die Aufstellung des Bebauungsplans zu regeln. Ebenfalls sollte im städtebaulichen Vertrag, die Absicht der Vertragspartnerin dokumentiert werden, die zuvor genannte Baulast sowie die ebenfalls genannte Dienstbarkeit einzutragen, womit sich die Vertragspartnerin einverstanden mit dieser Vorgehensweise erklärt. Dies kann in Form einer Verpflichtungserklärung zur Eintragung der Baulast und der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit erfolgen, welche dann im Nachgang der weiteren Planung einzutragen sind.

Die Verwaltung geht davon aus, dass diese Vorgehensweise rechtlich zulässig ist. Insbesondere sind Leistungen gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 BauGB den Umständen nach angemessen, da dem Vertragspartner durch eine Begradigung der Baugrenzen eine verbesserte Ausnutzbarkeit des Grundstückes ermöglicht wird und zwar selbst dann, wenn sich das Baufenster nach Fläche nicht vergrößert. Die Gemeinde Hörnum beabsichtigt mit der vertraglichen Sicherung lediglich das abzusichern, was ohnehin Ursprungsgedanke des Bebauungsplans Nr. 5 gewesen ist und damit nicht nur im Interesse der Gemeinde Hörnum dem „Wildwuchs“ an Zweit- und Ferienwohnungen wirksam entgegenzutreten. Nichts anders ist das im Regionalplan V formulierte Ziele der Raumordnung und Landesplanung zu verstehen, die Errichtung weiterer Zweit- und Ferienwohnungen auszuschließen [vgl. Regionalplan V, Neufassung 2002, Gliederungspunkt 6.4.2, Nr. 2, S. 45]. Eher als Zweit- und Ferienwohnungen ist ein Hotelbetrieb aufgrund der in kurzen Zeiträumen wechselnden Nutzer dazu geeignet, den raumordnerischen und landesplanerischen Grundsatz „Saisonverlängerung geht vor reiner Kapazitätserweiterung“ zu erfüllen [vgl. Landesraumordnungsplan Schleswig-Holstein 1998, Gliederungspunkt 4.2.2 – Ordnungsräume für Tourismus und Erholung – S. 27]. Vor dem Hintergrund, raumplanerische und städtebauliche Fehlentwicklungen zur vermeiden,  wird von Seiten der Verwaltung der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages des genannten Inhalts als nicht unangemessen eingestuft. Des Weiteren hätte der Vertragspartner auf Grund von § 1 Abs. 3 BauGB keinen Anspruch auf Änderung des Bebauungsplans, womit auch § 11 Abs. 2 Satz 2 BauGB hier nicht greift. Da der städtebauliche Vertrag noch nicht abgeschlossen ist, empfiehlt die Verwaltung der Gemeinde Hörnum, den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans vorbehaltlich des Abschlusses des städtebaulichen Vertrags und der Unterzeichnung der Verpflichtungserklärungen zur Eintragung der Baulast und der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit. Sollte die Vertragspartnerin eine Unterzeichnung verweigern oder verzögern, soll die Gemeinde den Aufstellungsbeschluss aufheben, da die mit der Planung verfolgten städtebaulichen Ziele dann nicht mehr gewährleistet werden können bzw. der Bebauungsplan sogar eine städtebauliche Fehlentwicklung vorbereiten würde. Beschluss:
1. Aufstellungsbeschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 für das Gebiet „Hotel Seepferdchen“, östlich des Odde Wei, südlich der Weißen Siedlung, westlich des Flurstücks 493 (Flur 3) und nördlich der Dünen- und Heidelandschaft „Hörnum Odde“ vorbehaltlich der im Folgenden genannten Bedingungen. Planungsziele sind eine Änderung der Baugrenzen, Festsetzungen hinsichtlich der Gestaltung, sowie die redaktionelle Klarstellung der bisher zulässigen Nutzung. Der Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt. Ein weiteres Planungsziel ist der Erlass einer grundstücksbezogenen Satzung nach § 22 BauGB, mit der die Bildung von Wohnungs- und Teileigentum einem Genehmigungsvorbehalt unterworfen werden.

2. Um die im Bebauungsplan festgesetzte Nutzung „Hotel“ durchzusetzen, ist ein von der Verwaltung ausgearbeiteter und mit der Gemeindevertretung abgestimmter städtebaulicher Vertrag [gem. § 11 BauGB] mit der Eigentümerin des Hotels „Seepferdchen“ abzuschließen. Inhalte des Vertrages sollten die Festschreibung des Hotels unter einer Leitung sowie die Klarstellung der textlichen Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 5 sein, dass die dort aufgeführten Appartements mit Kochgelegenheiten dem Hotel zugehörig sein müssen. Weiterhin sind Verpflichtungserklärungen zur Eintragung einer Baulast gem. § 89 LBO und einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit gem. §§ 1090 ff. BGB abzugeben. Die Bauleitplanung wird erst nach Unterzeichung des städtebaulichen Vertrages und der Verpflichtungserklärungen seitens der Gemeinde weitergeführt. Verweigert die Eigentümerin die Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages und/oder einer der Verpflichtungserklärungen, so wird der unter 1. gefasste Aufstellungsbeschluss aufgehoben, da das städtebauliche Ziel der Bauleitplanung nicht mehr gewährleistet werden kann.

3. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) beauftragt die Verwaltung, den städtebaulichen Vertrag sowie die Verpflichtungserklärungen zur Eintragung einer Baulast und einer Dienstbarkeit vorzubereiten.

4. Damit der Gemeinde keinerlei Kosten entstehen, wird die Verwaltung beauftragt einen Kostenübernahmevertrag mit dem Bauherrn abzuschließen.

Abstimmung: 10 : 0 : 0


9. Beratung und Beschlussfassung über die Fortführung des B-Planes Nr. 15 a (jetzt B-Plan Nr. 15)

Die Gemeindevertretung hat für den Bereich der Wohnbebauung am Berliner Ring (ehemaliges Grundstück der Viterra) einen Aufstellungsbeschluss gefasst. Die Planungen konkretisieren sich jetzt. Da der Aufstellungsbeschluss bereits vor etwa 2 Jahren gefasst worden ist, sollte die Gemeindevertretung den Beschluss fassen, dass sie an der Aufstellung dieses B-Planbereiches festhält. Beschluss: Die Gemeindevertretung betätigt den Aufstellungsbeschluss vom 23.05.2005 hinsichtlich der Wohnbebauung am Berliner Ring. Sie nimmt von den aktuellen Planungsüberlegungen zu diesem Grundstücksbereich Kenntnis. Planungsüberlegungen, die noch einer konkreten Beschlussfassung bedürfen sind folgende:
1. geplant sind 21-24 Einheiten als Hausscheiben. Für jede Einheit werden 2 Stellplätze für Pkw zur Verfügung gestellt. Durch die Planung werden erhebliche Ausgleichspflichten ausgelöst und zwar im Verhältnis 1: 3 bzw. 1:4. Die Gemeinde wird, nachdem sie Grundstückseigentümerin geworden ist, 1/3 der Bauflächen über einen Erbbaurechtsvertrag an Frau Claudia Ebert weitergeben. Frau Ebert zahlt dann den noch festzusetzenden Erbbauzins und übernimmt für ihre Grundstücke die Zweckbindung (Hauptwohnsitz). Die anderen Grundstücke werden durch die Gemeinde Hörnum (Sylt) ebenfalls im Rahmen eines Erbbaurechtsmodels weiter gegeben. Auch hier erfolgt eine dingliche gesicherte Zweckbindung für eine Hauptwohnsitznutzung. Es besteht das Interesse, dass die Baumaßnahme in einer Hand bleibt und zügig fertig gestellt wird. Aus diesem Grund ist angedacht, dass die Durchführung der Baumaßnahmen insgesamt an eine noch zu gründende Gesellschaft übertragen wird. Dem künftigen Partner der Gemeinde Hörnum (Sylt) für die Durchführung dieser Baumaßnahme soll eine Absichtserklärung gegeben werden, dass die Gemeinde diese Kooperation mit ihm beginnen will. Die Absichtserklärung darf keine bindende Wirkung auslösen.

Abstimmung: 10 : 0 : 0


10. Beratung und Beschlussfassung über die städtebauliche Variante für den Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Hörnum (Sylt) - „Bauen für junge Sylter“ am Berliner Ring -

Sachverhalt: Der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Hörnum hatte sich in der Sitzung am 05.12.2006 bzgl. der Bebauung am Berliner Ring für das Konzept des Architekturbüros dko aus Berlin ausgesprochen. Die Verwaltung hat bei der Übertragung des skizzierten städtebaulichen Entwurfs des Büros dko in eine bauungsplanähnliche Planform festgestellt, dass der Entwurf einige Mängel aufwies:
- Es wurden Gebäude auf Grenze errichtet, was in der Form nicht problemlos möglich ist,
- die Abstandflächen von Gebäuden überschnitten sich teilweise in nicht zulässiger Weise,
- durch die o. g. Grenzbebauung wurden benachbarte Grundstücke innerhalb des Plangebiets teilweise erheblich verschattet,
- durch Teilung der Grundstücke in Ost-West-Richtung ergaben sich einige unattraktive nach Norden ausgerichtete Doppelhaushälften,
- die Stellplatzproblematik war zum damaligen Planungsstadium noch nicht ausreichend abgearbeitet.

Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit dem Büro dko einige Varianten aus der zuvor genannten Ursprungsvariante abgeleitet, die dem Bau- und Planungsausschuss am 26.03.2007 zur Abstimmung vorgelegt wurden. Dieser hat entschieden, dass die Varianten 3 und 5 der Gemeindevertretung zur Abstimmung vorgelegt werden. Die dann in der Gemeindevertretung gewählte Variante wird Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes. Bei der Erarbeitung der neuen Varianten wurde auf eine verdichtete Bauweise wert gelegt, um die Baukosten für Erschließung und die Refinanzierung über den Erbbauzins auf möglichst viele Eigentümer zu verteilen. Außerdem wird hiermit der Anforderung des Kreises Nordfriesland – Herrn Storm, Kreisbaudirektor a. D. – nach einer flächensparenden Bauweise Rechnung getragen. Weiterhin wurde Wert auf die Ausrichtung der Gebäude und Gärten nach Süden bzw. Südwesten gelegt. Zu jedem Grundstück wurden je eine Garage (angelegt in zwei Garagenhöfen) und zusätzlich ein weiterer Stellplatz geplant, da davon auszugehen ist, dass i. d. R. mind. zwei Personen je Wohneinheit untergebracht werden. Die Garagen haben die Maße 3,15 m x 6,00 m und 2,70 m Durchfahrtshöhe und sind damit größer als durchschnittliche Garagen, sind jedoch dennoch als Fertiggaragen beziehbar. Hiermit sollen Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder, Winterreifen, Surfbretter etc. gegeben werden, um in den Gärten zusätzliche Geräteschuppen ausschließen zu können, da dies aufgrund der verdichteten Bauweise zu Nachbarschaftskonflikten führen kann.

Charakteristika der zwei vom Bauausschuss gewählten Varianten in Kürze:

Kriterium

Variante 3

(ähnl. Variante 5, aber mit Garagen mittig)

Variante 5

(ähnl. Variante 3, aber mit Garagen am Rand)

Anzahl Wohneinheiten

21

Vorteil: Geringe Dichte Nachteil: Weniger Einheiten

21

Vorteil: Geringe Dichte Nachteil: Weniger Einheiten

Aufteilung1

11 WE in RH

6 WE in DH

4 WE in EH

11 WE in RH

6 WE in DH

4 WE in EH

Lage Garagen:

Mitte

Vorteile: Kurze Wege, Erschließung über zentralen Knotenpunkt erscheint logischer

Nachteil: Städtebauliche Trennung der beiden Reihenhausanlagen

Rand

Vorteile: Städtebaul. Zusammenhang zw. Reihenhäusern, Trennung von Altbestand am Berliner Ring

Nachteil: Längere Wege

1) WE = Wohneinheit, RH = Reihenhaus, DH = Doppelhaus, EH = Einzelhaus

Herr Bigos berichtet nun, dass nach der Bauausschusssitzung die Untere Naturschutzbehörde weite Teile der Naturflächen im Plangebiet erhalten möchte, weshalb die Baugrundstücke etwas kleiner werden würden. Ebenfalls sollten die Garagenhöfe ganz verschwinden. Es soll pro Einheit nur ein Stellplatz errichtet werden. Herr Heyer bittet darum, bei künftigen Planungsangelegenheiten vorher mit der unteren Naturschutzbehörde zu sprechen, damit im Vorwege solche Unstimmigkeiten und Fehlbeschlüsse vermieden werden können. Herr Buchmann schlägt vor, auf der Fläche der Garagenhöfe (Variante 5) eventuell einen Bolzplatz vorzusehen. Herr Bigos wird gebeten hierzu mit der Genehmigungsbehörden Kontakt auf zu nehmen, um zu Klären ob dieses möglich wäre. Die Gemeindevertretung beschließt, die vorgestellten Varianten, mit jeweils einem Stellplatz am Haus und einem kleinen Carport ohne Garagenhöfe, als Grundlage zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 15 zu nehmen. Abstimmung: 10 : 0 : 0


11.
Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Gemeinde Hörnum (Sylt) für das Haushaltsjahr 2006 (Rechnungsprüfungsausschuss v. 17.04.2007)
a) Anerkennung der Jahresrechnung
b) Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 206.615,16 €

Herr Heyer berichtet aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 17.04.2007. Er berichtet, dass sich die Haushaltsüberschreitungen aus den Zahlungen für den neu errichteten Weg am Sylter Yachtclub zusammensetzen. Da diese Zahlungen erst in diesem Haushalt durch den Yachtclub zurückerstattet werden. Herr Heyer berichtete weiter, dass aufgrund dieser Angelegenheit festgestellt wurde, dass im Kooperationsvertrag mit dem SYC festgelegt wurde, dass die Gemeinde für den Gehweg einen Eigenanteil von 25.000,00 € übernimmt. Dieses war nie von der Gemeindevertretung gewollt, die Kosten sollten einzig und allein vom SYC übernommen werden. Es wird darum gebeten, dieses bei der nächsten Finanzausschusssitzung zu behandeln, da die Zahlung nicht rechtens war. Die Gemeindevertretung kommt zu folgenden Beschlüssen:
a) Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2006 wird anerkannt.  Abstimmung: 10 : 0 : 0
b) Die Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2006 werden genehmigt.  Abstimmung: 8 : 0 : 2


12.
Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Oberflächenentwässerung im Bereich der Zisterne an der L 24

Herr Speth berichtet, dass die Zisterne in Hörnum Nord an die Golfplatzbetreiber abgegeben wurde. Hierfür wird auf deren Kosten eine neue Rigole erstellt. Die dort angeschlossenen Nutzer können Ihr Oberflächenwasser zwar immer noch dort einleiten, jedoch wird die Gemeinde ab dem 31.12.2007 keinerlei Unterhaltungsmaßnahmen für die Leitungen bzw. Pumpen betreiben. Ein Gespräch mit den dortigen Anliegern und Nutzern hat am 10.04.2007 stattgefunden. Es wurde vereinbart, dass jeder Grundstückseigentümer in den kommenden 6 Monaten selbst überlegen und prüfen sollte, welche Art der Entsorgung für sein Grundstück in Angriff genommen werden kann. Die Kosten der Überprüfung sowie alle weiteren Kosten sind durch den Grundstückseigentümer selbst zu tragen. Die Verwaltung wird Anfang November zu einem erneuten Gespräch einladen. Alle Beteiligten werden dann das Ergebnis ihrer hausinternen Entscheidung präsentieren. Die Gemeindevertretung stimmt der Vorgehensweise der Verwaltung zu. Die Gemeinde möchte mit Ablauf des 31.12.2007 die Unterhaltung der Oberflächenentwässerung abgeben. Ein Gespräch mit den Grundstückseigentümern soll im November erfolgen. Abstimmung: 10 : 0 : 0


13. Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Amtsvorsteher sowie Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf einen durch den Amtsausschuss gewählten Wahlausschuss

Sachverhalt: Die Stelle des Landrates ist durch Wahl neu zu besetzen. Bei Wahrung der im Kommunalwahlrecht vorgeschriebenen Fristen ist mit dieser Wahl im Herbst (August/ September) diesen Jahres zu rechnen. Darauf folgen die Kommunalwahlen 25. Mai 2008. Die Gemeinden stellen, auch wenn sie amtsangehörig sind, einen eigenen Gemeindewahlausschuss und einen eigenen Gemeindewahlleiter. Lediglich die Führung der Wahlverzeichnisse und die damit verbundenen Aufgaben obliegen dem Amt. (§ 13 (1) GKWG). Es ist jedoch möglich, die Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Amtsvorsteher und die Aufgeben des Gemeindewahlausschusses auf einen durch den Amtsausschuss gewählten Wahlausschuss zu übertragen. Die Übertragung dieser Aufgaben auf das Amt muss diesem spätestens drei Monate vor der Wahl erklärt werden. Die Erklärung gilt unbefristet bis zu ihrem Widerruf; dieser muss spätestens drei Monate vor der Wahl gegenüber dem Amt erklärt werden (§ 1 GKWO). Beschluss: Die Gemeinde Hörnum (Sylt) überträgt gemäß § 14 (2) GKWG die Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Amtsvorsteher die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf einen durch den Amtsausschuss gewählten Wahlausschuss. Die Übertragung gilt, solange sie nicht fristgerecht widerrufen wird für alle zukünftigen Wahlen. Abstimmung: 10 : 0 : 0


14. Beratung und Beschlussfassung über Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Straßen „Rantumer Straße/ Strandstraße“ und „Am Wasser“

Die so genannten „Angleichungsmaßnahmen“ beim Ausbau der Straße „Rantumer Straße/ Strandstraße“ umfassen praktisch den gesamten Bereich der Straße „Am Wasser“; dieses war auch so mit ausgeschrieben. Für die beitragsmäßige Abrechenbarkeit der Straßenbaumaßnahme ist es notwendig, die Straßen „Rantumer Straße/ Strandstraße“ und „Am Wasser“ per Beschluss zu einem Abrechnungsgebiet gemäß § 5 der Satzung der Gemeinde Hörnum über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen zusammen zu fassen. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Straßen „Rantumer Str./ Strandstraße“ und „Am Wasser“ ein Abrechnungsgebiet gemäß § 5 der Satzung der Gemeinde Hörnum über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen bilden sollen. Abstimmung: 10 : 0 : 0


15. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der Grundschule Hörnum-Rantum auf kostenlose Ausleihe von Büchern bei der Stadt Bücherei in Westerland

Es wird berichtet, dass Frau Glöckner in Ihrem Antrag erklärt, dass regelmäßig die Schüler aller Schulen von den Lehrern/ Lehrerinnen auf die Möglichkeit des Recherchierens in der Bücherei in Westerland, die durch ihr umfangreiches Angebot wie z.B. Fach-Sachbücher, CD´s, DVD´s und Videos ideal dafür ist, hingewiesen werden.Schon die Grundschüler lernen durch intensive Zusammenarbeit  mit der Bücherei, das Angebot als Leseförderung und Infoquelle zu schätzen und zu nutzen. Laut einem Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.06.2006, TOP 5, müssen die Hörnumer Schülerinnen und Schüler die Nutzung der Bücherei bezahlen. Da dieses als ein Nachteil für die Hörnumer Schulkinder anzusehen ist, wird um eine erneute Überlegung des Beschlusses gebeten. Beschluss: Die Gemeindevertretung sieht die Zuständigkeit eher beim Schulverband Hörnum-Rantum und bittet darum, den Antrag dort zu behandeln. Abstimmung: 10 : 0 : 0


16. Mitteilungen und Anfragen

Herr Speth gibt bekannt, dass die nächsten Kommunalwahlen am 25. Mai 2008 stattfinden.

Herr Speth berichtet, dass der Kreis Nordfriesland bis zum 30.04.2007 Vorschläge für die Teilnahme ehrenwerter Bürger und Bürgerinnen zum Tag der Deutschen Einheit in Schwerin entgegen nimmt. Sollten Vorschläge hierzu sein, bittet er diese bei der Verwaltung zu melden.

Es wird angeregt, den Bund bezüglich einiger, unansehnlicher Häuserfronten und der maroden Grenzmauer in der Strandstraße anzuschreiben. Herr Speth berichtet, dass der Bund bereits mehrmals angeschrieben wurde, jedoch keinerlei Reaktion erfolgt. Ein weiteres Anschreiben wird gleich morgen rausgehen.

Es wird angeregt eine 400,00 €  - Kraft für die Beetpflege in Hörnum einzustellen. Dieses soll auf dem nächsten Bauausschuss bzw. Finanzausschuss besprochen werden.

Es wird mitgeteilt, dass am 2. Mai der Kreisbaudirektor nach Hörnum kommt. Auch der Wehrführer soll zu diesem Termin geladen werden.

Es wird angeregt Hinweisschilder am Parkplatz Hapimag anzubringen, wobei auf weitere Parkplätze im Ort verwiesen wird.

Es wird berichtet, dass wegen des Hafenankaufs zurzeit abgeklopft wird, ob Fördermittel zur Verfügung gestellt werden oder nicht.

Der Abriss des Kurhauses zieht sich noch ein wenig, da dort mehr Asbest eingebaut war  als angenommen.



Herr Speth schließt den Öffentlichen Teil der Sitzung.