Hörnum

Protokoll vom 18.10.2007

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil


1.
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er bittet darum, die Tagesordnung wie folgt zu Ändern:
Die Punkte 18, 19 und 20 werden vorgezogen und nach dem Tagesordnungspunkt 3 behandelt. Abstimmung: 8 : 0 : 0

Zudem bittet Herr Speth darum, unter TOP 21 folgenden Punkt mit aufzunehmen:
Fassung eines Vorratsbeschlusses über Änderungen des Planentwurfs im Rahmen des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Hörnum (Sylt) für das Gebiet östlich der Rantumer Straße (L24), westlich und nördlich des Berliner Rings und südlich des Golfplatzes. Abstimmung: 8 : 0 : 0


2. Einwohnerfragestunde

Es wird angefragt, warum die Einbahnstraßenregelung in der Strandstraße aufgehoben wurde. Herr Speth erklärt, dass die Fördermittelgeber dieses verlangten um eine Verkehrsberuhigung zu erlagen.


3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 13. September 2007

Der Niederschrift zur Gemeindevertretersitzung vom 13.09.2007 wird zugestimmt. Abstimmung: 8 : 0 : 0


18. Beratung und Beschlussfassung über die Ausbaumaßnahme Hangstraße zwischen Budersandstraße und Oberer Dünenweg
a) Beschluss über das Bauprogramm
Herr Schmidt vom Amt Landschaft Sylt erklärt, dass der Beschluss zum Bauprogramm aufgrund eventueller Streitigkeiten für das Verwaltungsgericht notwendig ist. Das Bauprogramm wird kurz dargestellt und erläutert.

Ausbaumaßnahme: Ausbau  der Hangstraße / Berliner Ring in Hörnum :

Ort der Maßnahme

Zustand vor Ausführung
der Maßnahme

Zustand nach Ausführung
der Maßnahme

1) Straßen-,
Wege- und 
Platzkörper

Teilweise Betonplatten mit Baufugen. Aufgrund des mangelhaften Unterbaues und starker Beanspruchung erheb-liche Lagefehler mit großer Geräuschentwicklung, Baujahr 1936-1937.

 

Herstellung einer gepflasterten Fahr-bahn mit Frostschutzschicht gem. RSTO 86/89 für Bauklasse IV, Tafel 3, Zeile 6. Gesamtaufbaustärke 45 cm.
Fahrbahnbreite (einschl. Wasserlauf) 3,00 m, Pflaster 21*14*10 cm, braun geflammt ,Von der L 24 bis zur Zufahrt zum Golfclubs Herstellung einer Fahr-bahn mit einer Breite von 4,75 m , sonst wie vor . Herstellung des Teilstückes Oberer Dünenweg bis Budersand-straße als erster Bauabschnitt in 2007/2008.

2) Rinnen und
Randsteine

Betonbordsteine Hochbord-stein vorhanden. Teilweise sind Entwässerungsrinnen, ohne kraftschlüssige Verbin-dung zum Bord / zur Fahr-bahn angeordnet. Teilweise versackt.

Durchgängiger Einbau eines Wasser-laufes aus Betonflaster ,braun , b = 50 cm Rundbordsteine im Bereich der Fahrbahnkante. und als rückwärtige Befestigung der Gehwege.

3) Rad- u./o.
Gehweg
Auf der Westseite ist ein Gehweg vorhanden, Pflaster-bauweise. Baujahr ca. 1977

Herstellung eines höhengleichen Geh-weges in einer Gesamtbreite von ca. 1,50 m  auf der Westseite. Aufbau gem. RSTO 86/89 IV, Tafel 3,Zeile 6. mit 10 cm Betonpflaster auf Pflaster-sand und Frostschutz, Gesamtaufbau-stärke 45 cm . Pflaster 21*14*10 cm, braunbunt geflammt. Zwischen der Budersand-straße und der L 24 Herstellung beidseitiger Gehwege, sonst wie vor.

4) Straßen-
beleuchtung

Teilweise vorhanden

Herstellung einer durchgängigen Be-leuchtungsanlage. Eingebaut wurden Leuchten der Fa. Bergmeister.

5) Oberflächen-
entwässerung

Teilweise vorhanden
Ableitung des gesammelten Wassers unklar.

Sammlung des anfallenden Regen-wassers in Straßenabläufen mit An-schlüssen an  die neu zu erstellende Versickerungsanlage

6) Parkfläche

Im Bereich des Pastorats vorhanden, in Asphaltbau-weise

Erneuerung im Bestand mit Beton-pflaster, entsprechend Fahrbahn-ausbau .

7) Grünanlage
Stützmauern
Einfriedungen

Nicht vorhanden

Angleichung der Nebenflächen neben Gehwegen/Fahrbahnen durch Mutter-bodenauftrag und Herstellung


Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt dem Bauprogramm wie o. a. zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: 8 : 0 : 0

b) Abschnittsbildung
Beschluss: Die Gemeindevertretung  beschließt die Bildung eines Abschnittes der Hangstraße zwischen Budersandstraße und Oberer Dünenweg. Abstimmungsergebnis: 8 : 0 : 0


19. Beratung und Beschlussfassung über die Ausbaumaßnahme Oberer Dünenweg zwischen Budersandstraße und Ostseite Hangstraße
a) Beschluss über das Bauprogramm


Hierzu werden 2 Varianten vorgestellt.
Variante 1: Ausbaumaßnahme: Ausbau eines Teilstückes des Oberen Dünenweges  in Hörnum

 

Ort der Maßnahme

Zustand vor Ausführung
der Maßnahme

Zustand nach Ausführung
der Maßnahme

8) Straßen-,
Wege- und
Platzkörper

Teilweise Betonplatten mit Baufugen. Aufgrund des mangelhaften Unterbaues und starker Beanspruchung  er-hebliche Lagefehler mit großer Geräuschentwicklung, Baujahr 1936-1937.

Herstellung einer gepflasterten Fahrbahn mit Frostschutzschicht gem. RSTO86/89 für Bauklasse IV, Tafel 3, Zeile 6. Gesamtaufbau-stärke 45 cm. Fahrbahnbreite (einschl. Wasserlauf) 4,75 m, Pflaster 21*14*10 cm, braun geflammt ,

9) Rinnen und
Randsteine

Betonbordsteine vorhanden. Teilweise sind Entwässer-ungsrinnen, ohne kraftschlüs-sige Verbindung zum Bord / zur Fahrbahn angeordnet Teil-weise versackt.

Durchgängiger Einbau eines Was-serlaufes aus Betonflaster, braun, b = 50 cm Rundbordsteine im Bereich der Fahrbahnkante. und als rück-wärtige Befestigung der Gehwege.

10) Rad- u./o.
Gehweg

Auf der Nordseite ist ein Gehweg vorhanden, Asphalt-bauweise. Baujahr unbekannt. Vielfach versackt.

Herstellung eines höhengleichen Gehweges in einer Gesamtbreite von ca.1,50 m  auf der Westseite. Aufbau gem. RSTO 86/89 IV, Tafel 3, Zeile 6. mit 10cm Betonpflaster auf Pflastersand und Frostschutz, Gesamtaufbaustärke 45cm. Pflaster 21*14*10 cm, braunbunt geflammt

11) Straßen-
beleuchtung

Teilweise vorhanden

Herstellung einer durchgängigen Be-leuchtungsanlage. Eingebaut wur-den Leuchten der Fa.  Bergmeister.

12) Oberflächen-
entwässerung

Teilweise vorhanden, Ab-leitung des gesammelten Wassers unklar.

Sammlung des anfallenden Regen-wassers in Straßenabläufen mit Anschlüssen an  die neu zu er-stellende Versickerungsanlage

13) Parkfläche

Im Bereich des Pastorats vorhanden, in Asphaltbau-weise

Erneuerung im Bestand mit Beton-pflaster, entsprechend Fahrbahn-ausbau .

7) Grünanlage
Stützmauern      
Einfriedungen

Nicht vorhanden

Angleichung der Nebenflächen neben Gehwegen/Fahrbahnen durch Mutterbodenauftrag .

Herr Schmidt erklärt, dass bei der Variante 1 nicht unbedingt Gegenverkehr zugelassen werden muss. Es könnte auch nach wie vor eine Einbahnstraßenregelung festgelegt werden, wobei auf den Seite dann Parkbuchten geschaffen werden könnten. Die Variationsmöglichkeit bei einem breiteren Ausbau der Straße ist größer. Variante 2 ist kaum abänderbar, eine Fahrtrichtung wäre dann festgeschrieben!


Variante 2: Ausbaumaßnahme: Ausbau eines Teilstückes des Oberen Dünenweges  in Hörnum Parkplätze und Einrichtungsverkehr

 

Ort der Maßnahme

Zustand vor Ausführung
der Maßnahme

Zustand nach Ausführung
der Maßnahme

8) Straßen-,
Wege- und
Platzkörper

Teilweise Betonplatten mit Baufugen. Aufgrund des mangelhaften Unterbaues und starker Beanspruchung  er-hebliche Lagefehler mit großer Geräuschentwicklung, Baujahr 1936-1937.

Herstellung einer gepflasterten Fahr-bahn mit Frostschutzschicht gem. RSTO86/89 für Bauklasse IV, Tafel 3, Zeile 6. Gesamtaufbaustärke 45 cm. Fahrbahnbreite (einschl. Was-serlauf) 3,00m, Pflaster 21*14*10 cm, braun geflammt

9) Rinnen und
Randsteine

Betonbordsteine vorhanden. Teilweise sind Entwässer-ungsrinnen, ohne kraftschlüs-sige Verbindung zum Bord / zur Fahrbahn angeordnet Teil-weise versackt.

Durchgängiger Einbau eines Was-serlaufes aus Betonflaster, braun, b = 50 cm Rundbordsteine im Bereich der Fahrbahnkante. und als rück-wärtige Befestigung der Gehwege.

10) Rad- u./o.
Gehweg

Auf der Nordseite ist ein Gehweg vorhanden, Asphalt-bauweise. Baujahr unbekannt. Vielfach versackt.

Herstellung eines höhengleichen Gehweges in einer Gesamtbreite von ca.1,50 m  auf der Westseite. Aufbau gem. RSTO 86/89 IV, Tafel 3, Zeile 6. mit 10cm Betonpflaster auf Pflastersand und Frostschutz, Gesamtaufbaustärke 45cm. Pflaster 21*14*10 cm, braunbunt geflammt

11) Straßen-
beleuchtung

Teilweise vorhanden

Herstellung einer durchgängigen Be-leuchtungsanlage. Eingebaut wur-den Leuchten der Fa.  Bergmeister.

12) Oberflächen-
entwässerung

Teilweise vorhanden, Ab-leitung des gesammelten Wassers unklar.

Sammlung des anfallenden Regen-wassers in Straßenabläufen mit Anschlüssen an  die neu zu er-stellende Versickerungsanlage

13) Parkfläche

Im Bereich des Pastorats vorhanden, in Asphaltbau-weise

Erneuerung im Bestand mit Beton-pflaster, entsprechend Fahrbahn-ausbau. Herstellung von zusätz-lichen Parkplätzen zwischen den Grundstückszufahrten auf der Süd-seite. Gesamtzahl ca. 6 Stück in Pflasterbauweise

7) Grünanlage
Stützmauern      
Einfriedungen

Nicht vorhanden

Angleichung der Nebenflächen neben Gehwegen/Fahrbahnen durch Mutterbodenauftrag .

Herr Speth fragt an wer der Variante 1 die Zustimmung erteilen kann. Abstimmung: 6 : 2 : 0
Somit wurde der Variante 1 Mehrheitlich Zugestimmt, weshalb die Variante 2 entfällt.

b) Abschnittsbildung

Nach kurzer Erläuterung durch Herrn Schmidt, kommt die Gemeindevertretung zu folgendem Beschluss: Die Bildung eines Abschnittes des Oberer Dünenweges zwischen Hangstraße und Budersandstraße wird beschlossen. Abstimmung: 8 : 0 : 0


20. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Ausbaumaßnahme Hangstraße + Oberer Dünenweg

Herr Speth berichtet, dass der günstigste Anbieter bei einer Angebotssumme von 384.860,02 € lag. Die Gemeindevertretung stimmt der sofortigen Auftragsvergabe an den kostengünstigsten Anbieter zu. Abstimmung: 8 : 0 : 0


4. Beratung und Beschlussfassung über den Beschluss zur Durchführung des
Aufhebungsverfahrens für den bisher nie angewandten Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Hörnum für das Gebiet Hörnum-Nord

Sachlage: Der Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Hörnum hat am 21.01.1963 Rechtskraft erlangt. Der Bebauungsplan regelt im Wesentlichen die verbindliche Lage der geplanten Bebauung, die Lage der Wohnstraßen sowie die geplante Lage der Grundstücksgrenzen, weiterhin die Lage der öffentlichen Grünanlagen. Aus nicht mehr nach zu vollziehenden Gründen sind Gemeinde und Amt Landschaft Sylt seit mindestens zehn Jahren davon ausgegangen, dass der Bebauungsplan Nr. 2 funktionslos und damit nicht mehr anzuwenden sei. Entsprechend sind sämtliche Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) beurteilt worden. Entsprechend hat auch der Kreis Nordfriesland als Untere Bauaufsichtsbehörde gehandelt. Das Amt Landschaft Sylt stellte am 07.02.2007 zur Klärung der Rechtssicherheit eine Anfrage an den Kreis Nordfriesland, da die Nummer des Bebauungsplans neu vergeben werden sollte. Am 26.03.2007 leitete der Kreis Nordfriesland eine Stellungnahme des Innenministeriums an das Amt Landschaft Sylt weiter. Demnach gehört zur Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen, dass die tatsächlichen Verhältnisse vom Planinhalt so massiv und so offenkundig abweichen, dass der B-Plan insoweit eine städtebauliche Gestaltungsfunktion unmöglich zu erfüllen vermag. Zwar spricht vieles dafür, dass diese Verhältnisse für den Bebauungsplan Nr. 2 zutreffend sind, dennoch wurde die Feststellung der Funktionslosigkeit als problematisch eingeschätzt und empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 2 aufzuheben. Eine Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 2 ist nicht zu rechtfertigen, da die tatsächlichen Straßen- und Grundstücksverhältnisse sowie die Bebauung von den Planinhalten stark abweichen und kein städtebauliches Erfordernis zur Veränderung der tatsächlichen Struktur gegeben ist. Die Aufhebung ist erforderlich, da der Bebauungsplan nach der Nichtfeststellung der Funktionslosigkeit weiterhin anzuwenden ist und derzeit erhebliche Probleme bei der Beurteilung von Bauvorhaben verursacht. Bei Aufhebung des Bebauungsplanes würde die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt, wie dies in den vergangenen Jahren bereits praktiziert worden ist. Da das Gebiet hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung relativ homogen ist, werden städtebaulich unerwünschte Effekte durch die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 nicht erwartet. Gemäß § 1 Abs. 8 BauGB ist für die Aufhebung des Bebauungsplans das gleiche Verfahren wie bei der Aufstellung durchzuführen. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
1. Der auf der am 13.09.2007 unter Top 20 gefasste Beschluss wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 11
Davon anwesend:                                                 8
Ja-Stimmen:                                                          8
Nein-Stimmen:                                                      0

2. Beschluss zur Durchführung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB: Die Gemeindevertretung beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplans Nr. 2 der Gemeinde Hörnum für das Gebiet Hörnum-Nord.

3. Der Beschluss zur Durchführung des Aufhebungsverfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechenden Verfahrensschritte einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 11
Davon anwesend:                                                 8
Ja-Stimmen:                                                          8
Nein-Stimmen:                                                      0


5. Beratung und Beschlussfassung über den Nachtragshaushalt zum Wirtschaftsplan des Tourismus-Service Hörnum für das Jahr 2007/ TSH - Ausschuss vom 11.10.2007

Frau Gotthardt berichtet, dass die zu erwartenden Einnahmen im Soll liegen. Bei den Ausgaben werden die Investitionen angesprochen, die überplanmäßig dem Beschluss unterliegen u. a. die Inneneinrichtung des neuen Verwaltungsgebäudes, der Ausbau und die Ausstattung der Strandkorbhalle / Betriebshof, die Gastronomie Campingplatz, die Erhöhung beim Kauf des Pick Up´s und unter Sonstiges die Umzugskosten sowie die Anschaffung der Sportgeräte. Insgesamt sind 363.000,00 € überplanmäßig zu genehmigen. Beim Erfolgsplan stehen Erlöse beim Hafenfest von 10.000,00 € zu Buche. Die Aufwendungen der Gagen vermindern sich um 3.000,00 €. Die sonstigen Hilfsstoffe steigen aufgrund des hohen Verbrauchs auf 5.000,00 €. Bei der sonstigen Werbung handelt es sich Benutzung der Bildrechte aus dem vergangenen Jahr. Unter dem Punkt Inselwerbung verbirgt sich die neue, insulare Touristinformation am Bahnhof. Die Personalkosten steigen um 37.000,00 €. Hier wurden bereits in der letzten Sitzung des Tourismussauschusses die Gründe mit der Aufstellung des Personaleinsatzes erläutert. Der Tourismusausschuss war sich einig, den 1. Nachtrag in vorliegender Fassung zu genehmigen. Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt dem 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Tourismus-Service Hörnum für das Jahr 2007 einstimmig zu. Abstimmung: 8 : 0 : 0


6. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2006 des Tourismus-Service Hörnum/ TSH - Ausschuss vom 11.10.2007

Es wird berichtet, dass der Tourismus-Service mit einem Gewinn von 97.000 € abschließt. Gesunkene Verwaltungskosten (Personal) und geringere Inanspruchnahme von Fremdleistungen und Materialkosten wirkten sich aus. Bei den Strandkörben wurden höhere Erträge aufgrund der guten Wetterlage erzielt. Ferner wird im Lagebericht hingewiesen, dass sich der Tourismus-Service in den letzten Jahren einem Investitionsstau gegenüber sah. Deshalb werden das Jahr 2007 sowie die nachfolgenden Jahre durch erhebliche Investitionen geprägt sein. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2006 des Tourismus-Service Hörnum. Abstimmung: 8 : 0 : 0


7. Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung der Strandbewirtschaftung am Hauptstrand/ TSH – Ausschuss vom 20.09.2007

Frau Gotthardt berichtet, dass der Tourismus-Ausschuss folgende Rahmenbedingungen zu einer eventuellen Ausschreibung der Strandversorgung am Hauptstrand festgelegt hat:

· Sektionsweise in Holz, Gastronomie mit einem guten bis hochwertigen Niveau,  Investition durch Dritte, Ausschreibung schnellstmöglich, Gastronomiekonzept, Einfluss Konzept/Marketing,  Kiosk/Strandbewirtschaftung ganzjährig (inselübliche Preise), WC/Duschen barrierefrei, Fertigstellung April 2009, Restauration offen für alle.

· Eigentumsverhältnis: Gemeinde bleibt Eigentümer, der Tourismus-Service pachtet das Grundstück an, Pachtsumme noch offen.

· Die Pachtsummen sind im Ausschuss besprochen worden und sind jedem Gemeindevertreter bekannt.

Es wird darum gebeten, dass Niveau nicht zu hochwertig anzulegen, da auch der Badehosentourist, bei einer lockeren Atmosphäre, dort verkehren soll und darf.

Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt der Ausschreibung der Strandversorgung am Hauptstrand mit den im Tourismus-Ausschuss besprochenen Kriterien zu. Abstimmung: 8 : 0 : 0


8. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Pflasterung des Vorhofes bei der neuen Strandkorbhalle/ TSH – Ausschuss vom 20.09.2007

Dem Tourismus-Ausschuss wurde eine aktuelle Kostenübersicht der neuen Strandkorbhalle vorgelegt. Für die Pflasterung des Vorhofs liegt das kostengünstigste Angebot bei 60.717,91 €. Im Preis ist die Oberflächenentwässerung enthalten, der Pflasterstein ist im Grauton vorgesehen. Der Tourismus-Ausschuss war sich einig, dass die Maßnahme schnell erfolgen muss, da derzeit keinerlei Befestigung an der Strandkorbhalle vorhanden ist und somit Arbeitsfläche fehlt. Auch wegen der fehlenden Oberflächenentwässerung gestaltet sich die Einlagerung der Strandkörbe schwierig. Es wird berichtet, dass der Auftrag an den kostengünstigsten Anbieter bereits erteilt wurde. Die Mehrheit der Gemeindevertretung hatte seinerzeit der schnellen Auftragsvergabe zugestimmt. Herr Speth bittet nun, um die nachträgliche Zustimmung zur bereits erfolgten Auftragsvergabe. Beschluss:  Die Gemeindevertretung beschließt, der Auftragsvergabe zur Pflasterung des Vorhofes der neuen Strandkorbhalle an den günstigsten Anbieter nachträglich zuzustimmen. Abstimmung: 8 : 0 : 0


9. Neuwahl eines/ einer Bürgervertreters/ Bürgervertreterin für den Schulverband Hörnum - Rantum

Es wird berichtet, dass Frau Birgit Roscher aus gesundheitlichen Gründen Ihre Tätigkeit als Bürgervertreterin im Schulverband niedergelegt hat. Die F.B.G.H. – Fraktion schlägt als Nachfolgerin Frau Petra Männich vor. Beschluss: Die Gemeindevertretung wählt Frau Petra Männich als Bürgerliches Mitglied in den Schulverband Hörnum - Rantum. Abstimmung: 8 : 0 : 0


10. Neuwahl eines/ einer Bürgervertreters/ Bürgervertreterin für den Küsten-, Katastrophen- und Umweltausschuss

Es wird berichtet, dass Herr Ulrich Preusker seinen Hauptwohnsitz nach Flensburg verlegt hat und damit als Bürgervertreter ausscheidet. Die SPD-Fraktion schlägt als Nachfolger Herr Michael Winters vor. Beschluss: Die Gemeindevertretung wählt Herrn Michael Winter als Bürgerliches Mitglied in den Küsten- Katastrophen und Umweltausschuss. Abstimmung: 8 : 0 : 0


11. Beratung und Beschlussfassung über einen Zuschuss für den Inseljugendring Sylt e.V./ Finanz- A. vom 09.10.07

Herr Buchmann berichtet, dass der Inseljugendringes e.V. auf Bezuschussung der 1. Ehrenamt Messe auf Sylt gebeten hat. Es wurde um eine Spende von 200,00 € gebeten. Der Finanzausschuss hat den Antrag einstimmig abgelehnt. Herr Dehn regt an, generell im Haushalt einen Betrag X einzuplanen, welcher speziell für solche Zuschussanträge verwendet werden kann. Herr Buchmann schließt sich dem Vorschlag an. Beschluss: Herr Speth bittet um Abstimmung darüber, wer einer Bezuschussung von 200,00 € für den Inseljugendring e.V. zustimmen kann. Abstimmung: 0 : 7 : 1 Eine Bezuschussung wurde somit abgelehnt.


12. Beratung und Beschlussfassung über die Bezuschussung zum Projekt „Werkstatt 36“/ Finanz- A. vom 09.10.2007

Herr Buchmann berichtet, dass der Geschäftsführer zur Werkstatt 36, Herr Jensen, eine Berechnung der durch das  Projekt entstehenden Kosten erstellt hat. Er bittet darum, das Projekt mit einem Allgemeinen Zuschuss in Höhe von 586,80 € und mit einem Personalkostenzuschuss in Höhe von 1.293,17 € zu unterstützen. Beschluss: Es wird um Abstimmung gebeten, ob dem Zuschussantrag von insgesamt 1.880,97 € zugestimmt werden kann. Abstimmung: 0 : 8 : 0 Eine Bezuschussung wurde somit abgelehnt.


13. Beratung und Beschlussfassung über die Bezuschussung über einen Bezuschussungsantrag des Volkbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V./ Finanz- A. vom 09.10.2007

Auch hier wird die Gemeinde um eine finanzielle Unterstützung gebeten. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, den Antrag auf Bezuschussung abzulehnen. Abstimmung:  8 : 0 : 0


14. Beratung und Beschlussfassung über einen Bezuschussungsantrag des Guttempler-Ordens/ Finanz- A. vom 09.10.2007


Herr Buchmann berichtet, dass der Guttempler Orden (Hausverein Frisia e.V.) um eine finanzielle Unterstützung bittet. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, den Antrag auf Bezuschussung abzulehnen. Abstimmung:  8 : 0 : 0


15. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zum Löschgruppenfahrzeug (LF10/06) der Freiwilligen Feuerwehr Hörnum/ Finanz- A. vom 09.10.2007

Es wird berichtet, dass jeweils zwei Angebote für das neue Löschgruppenfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr abgegeben wurden. Für das Fahrgestell wurden folgende Kostenangebote abgegeben:

1) (LF 10/6)  61.262,21 € inkl. MwSt.
2) (LF 10/6)  57.500,00 zzgl. 320,00 € Ablieferinspektion und 19% MwSt. ´

Für den Aufbau sowie der Feuerwehrtechnische Beladung wurden folgende Kostenangebote eingereicht:

1) 124.954,33 € inkl. MwSt.
2) 145.909,26 € zzgl. MwSt.

Herr Lürdrichsen empfiehlt  jeweils das 1 genannte Angebot anzunehmen. Insgesamt wird dass Fahrzeug somit Gesamtkosten in Höhe von 186.216,54 € verursachen. Beschluss: Die Gemeindevertretung  beschließt nach kurzer Beratung,  dem jeweils unter 1 genannten Kostenangebot den Auftrag zu erteilen. Aufgrund der langen Lieferzeit (ca. 6 Monate) sollte der Auftrag gleich nach der Gemeindevertretersitzung erteilt, und im Haushalt für 2008 berücksichtigt werden. Abstimmung: 8 : 0 : 0


16. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung von drei Straßenlaternen in Hörnum-Nord (alte Hauptwache bis Pidder-Lüng-Haus)/ Finanz- A. 09.10.2007

Hierzu wird berichtet, dass es sich um die Aufstellung von 3 Lampen zwischen der alten Hauptwache und dem Pidder-Lüng-Haus handelt. Stromkabel wurden bereits bei den dortigen Arbeiten bezüglich des Golfplatzes verlegt. Die Anschaffungskosten für die 3 Laterne liegen zwischen 8.000,00 und 10.000,00 €. Der Finanzausschuss vertrat die Auffassung, dass generell die Beleuchtung in Hörnum-Nord ergänzt werden sollte, wobei die Anschaffung von 3 Laternen in dem genannten Bereich schon einmal der Anfang ist. Einer Aufstellung wurde vom Finanzausschuss zugestimmt. Die Gemeindevertreter sind unterschiedlicher Auffassung über die Dringlichkeit der Maßnahme. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, drei Laternen in Hörnum Nord zwischen der alten Hauptwache und dem Pidder-Lüng-Haus aufstellen zu lassen. Abstimmung: 7 : 1 : 0


17. Beratung und Beschlussfassung über das Abschalten der Straßenbeleuchtung in den Nachtstunden/ Finanz- A. vom 09.10.2007

Es wird berichtet, dass aufgrund der stetig steigenden Energiekosten angedacht wurde, die Straßenlampen in den Nachtstunden abzuschalten. Im Finanzausschuss wurde vorgeschlagen dieses in einem Zeitraum von 0:30 Uhr bis 5:30 Uhr durchzuführen. Auch in anderen Gemeinden, bis auf Rantum, wird dieses ohne Beanstandungen der Bürger praktiziert. Es entsteht eine rege Diskussion, ob alle Straßenzüge oder nur einzelne Abgestellt werden sollten. Ebenfalls sind unterschiedliche Auffassungen zu den Zeiten vorhanden. Beschluss: Da keine Einigung erzielt werden kann, wird der Punkt erneut an den Finanzausschuss zur Beratung zurückgegeben. Abstimmung: 8 : 0 : 0


21. Beratung und Beschlussfassung über Änderungen des Planentwurfs im Rahmen des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Hörnum (Sylt) für das Gebiet östlich der Rantumer Straße (L 24), westlich und nördlich des Berliner Rings und südlich des Golfplatzes

Sachverhalt: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) hat am 13.09.2007 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für diesen Bebauungsplan gefasst. Es haben sich durch weitere Konkretisierung der Planung nach Rücksprache mit dem Projektentwickler, dem Architekten und dem Investor noch einige Änderungen der Planung ergeben:

· Zulässigkeit einer gemeinschaftlich zu nutzenden Satellitenantennenanlage im Bereich des Blockheizkraftwerks östlich des Gebietes WA 1 – Begründung: Kabelfernsehen ist nicht vorhanden, so dass eine Satellitenantenne für den Fernsehempfang erforderlich ist. Eine Gemeinschaftsanlage gewährleistet die Wahrung des städtebaulichen Erscheinungsbildes der geplanten Siedlung.

· Festschreibung der Fassadenfarbe: Architekt, Investor und Projektentwickler drängen darauf die Außenfarbe jedes einzelnen Gebäudes festzuschreiben, um das äußere Erscheinungsbild der Siedlung  langfristig zu wahren. Begründung: Mit der Festschreibung der Farbe soll vor allem verhindert werden, dass zu viele Gebäude den gleichen Farbton (z. B. nur blau) erhalten. Die Siedlung lebt von dem vom Architekten entworfenen Farbspiel.

· Verbindliche Festschreibung von zwei Vollgeschossen und der Traufhöhe. Bisher waren diese als Maximum festgesetzt. Mit der verbindlichen Festschreibung müssen zwei Vollgeschosse errichtet werden (ein Vollgeschoss ist nicht möglich), die Traufhöhe liegt zwingend bei 5,90 m. Begründung: Die Siedlung in diesem eng bebauten Gebiet wahrt ihren ruhigen Charakter durch einheitliche Gestaltung. Einheitliche Geschosshöhen und einheitliche Traufhöhen sichern den Erhalt des einheitlichen Erscheinungsbildes in diesem landschaftlich und stadtgestalterisch bedeutenden Bereich (Ortseingang). Bei den Firsthöhen ist weiterhin eine maximale Höhe festgesetzt, da geringfügige Unterschiede insbesondere im WA 1 aufgrund der unterschiedlichen Gebäudebreiten gestalterisch sinnvoller sind. In den Gebieten WA 2 und WA 3 wirken geringfügige Unterschiede der Firsthöhe nicht negativ.

· Verlagerung der Carports und Abstellräume/Geräteschuppen an die Hauptgebäude heran. In den Wohngebieten WA 2 und WA 3 werden die Carports nun direkt an die Gebäude herangebaut. Begründung: Die Gebäude in den Gebieten WA 2 und WA 3 haben ein Pultdach. Carports und Geräteschuppen werden an der Seite mit der höchsten Außenwand errichtet (hier Ostseite, das Pultdach fällt nach Westen ab) und gliedern so das Gebäude. Zudem wirkt das Baugebiet durch nicht vereinzelt errichtete Nebenanlagen ruhiger (vgl. beigef. Architektenzeichnungen, geringf. Änderungen zum B-Plan-Entwurf à Anpassungen aufgrund von Planungsrecht und Funktionalität)


· Erhöhung der Firsthöhe für Carports und Nebenanlagen von 2,50 m auf 2,75 m. Begründung: Mit dem Verschieben der Carports im WA 2 (Einzelhäuser) sind diese schwerer anzufahren. Hier müsste teilweise eine Seitenstütze vom Rand in die Mitte der Dachkonstruktion verlegt werden, was eine aufwändigere Konstruktion zum Abfangen der Dachlasten erfordert. Ähnlich stellt sich die Situation im WA 1 dar, wo der über die geplanten Baugrundstücke verlaufende Schmutzwasserkanal nun doch nicht verlegt werden soll. Hier müssen die Seitenstützen teilweise vom Rand in die Mitte der Seitenwände verlegt werden. Auf den Schmutzwasserkanal wird im Textteil entsprechend hingewiesen. Zudem wäre unter normalen Umständen gem. Garagenverordnung eine mind. 3 m tiefe Aufstellfläche vor den Carports erforderlich. Ausnahmen sind möglich, wenn die Sicht auf die Verkehrsfläche anders gewährleistet werden kann. Durch Offenhalten der Seitenwände und Rücksprünge des tragenden Ständerwerks kann die Sicht in den Verkehrsraum gewährleistet werden. Auch hier ist somit ggf. eine komplexere Konstruktion erforderlich. Weiterhin sind derzeit insbesondere bei den an die Hauptgebäude angebauten Carports Pultdächer geplant (im WA 2 und WA 3), um sich der Dachform des Haupthauses anzupassen. Bei einer Einfahrtshöhe von mind. 2,00 m und der aufwendigeren Dachkonstruktion – auch aufgrund der aus Naturschutzgründen zwingend vorgeschriebenen lebend begrünten Hartdächer macht eine Erhöhung von 2,50 auf 2,75 m Sinn. Da die Abstellräume/Geräteschuppen an die Carports angebaut werden sollen, ist eine Erhöhung der Firsthöhe auch hier sinnvoll.

· Leitungsrecht zu Gunsten des Abwasserzweckverbands (AZV): Über den bereits im Ursprungsentwurf nachrichtlich übernommen Schmutzwasserkanal wird zusätzlich ein Leitungsrecht zu Gunsten des AZV gelegt. Auf die Leitung wird im Textteil des Bebauungsplans hingewiesen. Bei der Errichtung der Carports ist auf die Leitung Rücksicht zu nehmen (z. B. durch Verwendung von Punktfundamenten und Zurückspringen tragender Elemente). Begründung: Der Schmutzwasserkanal (Gefälleleitung) mit Durchmesser DN 200 befindet sich in einem nutzbaren Zustand, Nutzung vorhandener Infrastruktur spart Baukosten.

Die engen Festsetzungen schränken die Baufreiheit bewusst stark ein, um ein städtebauliches Erscheinungsbild von hoher Qualität am Ortseingang Hörnum bei hoher baulicher Dichte dauerhaft abzusichern. Investor, Architekt und Projektentwickler befürworten diese Festsetzungen und sehen hierdurch keine Problematik der Vermarktbarkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass die künftigen Eigentümer ja bereits im Vorfeld wissen, dass das Baurecht im Plangebiet stark reglementiert ist. Insofern ergeben sich durch den engen rechtlichen Rahmen nicht die Probleme wie in gewachsenen Gebieten. Langfristig profitieren auch die künftigen Eigentümer vom Erscheinungsbild der Siedlung. Der Bauausschuss hat diese Änderungen noch nicht besprochen und beschlossen. Daher soll die Beschlussfassung vorbehaltlich der Zustimmung des Bauausschusses (Sitzung am 25.10.2007) gefasst werden.

Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt: E/A-Beschluss (Änderungen des Planentwurfs)

1. Der vorliegende Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Hörnum (Sylt) für das Gebiet östlich der Rantumer Straße (L 24), westlich und nördlich des Berliner Rings, südlich des Golfplatzes wird vorbehaltlich des Beschlusses des Bau- und Planungsausschusses  in der vorliegenden Fassung gebilligt. Die Begründung wurde bereits in der Sitzung am 13.09.2007 durch die Gemeindevertretung gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind vorbehaltlich der Entscheidung des Bau- und Planungsausschusses nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind vorbehaltlich der Entscheidung des Bau- und Planungsausschusses zu beteiligen und von der Auslegung zu unterrichten.

3. Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Entscheidung des Bau- und Planungsausschusses beauftragt entsprechend zu verfahren und die nächsten Verfahrensschritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 11
Davon anwesend:                                                 8
Ja-Stimmen:                                                          8
Nein-Stimmen:                                                      0


22. Mitteilungen und Anfragen

Es wird berichtet, dass vom 27. Oktober bis 25. November eine öffentliche Haus- und Straßensammlung vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. erfolgen wird.

Es wird berichtet, dass die Polizeistation in Hörnum wohl zum 31.10.2008 geschlossen wird. Herr Speth erklärt, dass auf einer Homepage eines Hörnumer Gewerbetreibenden, Unwahrheiten über bestimmte Gemeindeoberhäupter aufgestellt wurden. Er bittet dieses künftig zu unterlassen.

Es wird berichtet, dass die Bau- und Finanzabteilung des Amtes Landschaft Sylt stark
überlastet ist, weshalb die Kostenübermittlung für die neue Feuerwache noch nicht vorliegt.

Es wird angeregt, die für den Radfahrer nicht geltende Einbahnstraßenregelung in der Rantumer Straße nochmals prüfen zu lassen. Dieses sollte bei der nächsten Verkehrsschau besprochen werden.



Der Bürgermeister schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.