Hörnum

Protokoll vom 19.03.2009

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüssung und Festetllung der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.


2. Einwohnerfragestunde

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3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 05.02.2009

Es liegt von der CDU Fraktion ein Protokolleinwand gegen den nichtöffentlichen der letzten Gemeindevertretersitzung vor. Da der öffentliche Teil der Niederschrift nicht betroffen ist, ist man sich einig, den Protokolleinwand im nichtöffentlichen Teil zu behandeln und dem öffentlichen Teil des Protokolls die Genehmigung zu erteilen. Abstimmung: 12 : 0 : 0


4. Bekanntgabe der in der Sitzung der Gemeindevertretung am 05.02.2009 im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Bürgermeister gibt die in der Sitzung vom 05.02.2009 im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt.


5. Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme einer Investitionssumme zur Erstellung der Parkplatzanlage Hörnum-West/ B-Plan 22 in den Haushaltsplan 2009 der Gemeinde Hörnum

Sachverhalt: Es wird berichtet, dass die CDU - Fraktion einen Antrag, zur Aufnahme einer Investitionssumme zur Erstellung der Parkplatzanlage Hörnum/West in den Haushaltsplan 2009, gestellt hat. Im Finanzausschuss wurde der Antrag nicht behandelt. Beschluss:
Die Mehrheit ist sich einig, dass man die Kosten für die Erstellung des Parkplatzes auch über einen Nachtragshaushalt erfassen kann. Herr Speth bittet deshalb um Abstimmung, wer dem Antrag der CDU-Fraktion zur Aufnahme einer Investitionssumme im Haushalt 2009 zustimmen kann. Abstimmung: 4 : 8 : 0
Somit wird keine Investitionssumme für den Bau des Parkplatzes im Haushalt 2009 aufgenommen. Dennoch erklärt Herr Speth, ist der Parkplatz damit nicht vom Tisch und der Bau wird selbstverständlich vorangetrieben.


6. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Hörnum (Sylt) auf Kostenübernahme für den Erwerb der Fahrerlaubnis (Klasse c) / Finanzausschuss vom 09.03.2009

Sachverhalt: Gemäß einem Antrag der Feuerwehr Hörnum, sollen auch in diesem Jahr 4 Feuerwehrkameraden die Fahrerlaubnis Klasse c erwerben. Im letzten Jahr wurden die Kosten von der Gemeinde übernommen. Es wird um Berücksichtigung einer Gesamtsumme von 5.000,00 € im Haushalt gebeten. Es wurde im Finanzausschuss um Prüfung gebeten, ob bei Austritt der Feuerwehrkameraden nach Beispielsweise 2 Jahren, eine Anteilige Rückzahlung der Kosten möglich wäre. Man könnte einen Zeitraum von 10 Jahren benennen und dabei eine Staffelung von 10% zugrunde legen. Von Seiten der Verwaltung wird berichtet, dass hierzu auch mit Rantum gesprochen wurde, wobei erklärt wurde, dass dieses rechtlich nicht durchzusetzen wäre. Herr Buchmann schlägt vor, dass man sich Bundesweit für eine Bezuschussung einsetzen sollte, damit Kommunen nicht komplett auf den Kosten sitzen bleiben. Beschluss:
Es wird beschlossen, die Kosten im Haushalt einzustellen und somit dem Antrag der Freiwilligen Feuerwehr statt zu geben. Abstimmung: 12 : 0 : 0


7. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Hörnum (Sylt) auf Abschluss einer Zusatzversicherung für Feuerwehrkameraden/ Finanzausschuss vom 09.03.2009

Sachverhalt: Hierzu wird berichtet, dass die Feuerwehr Hörnum darum bittet, für die Kameraden der Hörnumer Wehr eine Zusatzversicherung abzuschließen. Die Kosten pro Kamerad belaufen sich auf 10,00 € im Monat, also insgesamt 4.200,00 € im Jahr (35 Aktive). Bei Rentenzusatzversicherungen geht es darum den Kameraden ein kleines Dankeschön mit Ihrem 65 Lebensjahr von der Gemeinde zu übergeben, diese können dann entscheiden, ob sie das Geld als Zusatzrente oder direkt ausbezahlt haben möchten. Um einen Anspruch auf Zusatzrente zu bekommen, müssen allerdings 12 Jahre eingezahlt werden. Bei den Kameraden die diese Zeit aus Altersgründen nicht voll bekommen, bietet die Provinzial eine Art Sparbuch an. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, eine solche Zusatzversicherung für die Kameraden der Hörnumer Wehr abzuschließen und die Summe von 4.200,00 € im Haushalt aufzunehmen. Abstimmung: 12 : 0 : 0


8. Beratung und Beschlussfassung über einen Bezuschussungsantrag des Kinder- und Jugendhauses Hörnum e.V. für Jugendarbeit/ Finanzausschuss vom 09.03.2009

Frau Inken Kessenich - Neubauer verlässt den Raum. Sachverhalt: Das Kinder- und Jugendhaus Hörnum e.V. hat um einen einmaligen Zuschuss für Jugendarbeit in Höhe von 500,00 € gebeten. Da der Verein sehr viel Jugendarbeit leistet, wurde vom Ausschuss empfohlen dem Antrag folge zu leisten. Es wird angeregt, die Haushaltsstelle 3400.70000 um 500 Euro zu kürzen und die Haushaltsstelle 4512.70000 zu erhöhen, sodass die Zuschusszahlung ermöglicht wird. Es wird von Seiten einiger Gemeindevertreter darum gebeten, den Antrag erneut in den Finanzausschuss zurückzustellen, damit dann generell über eine Bezuschussung für alle Vereine gesprochen werden kann. Beschluss:
Herr Speth fragt an, wer dem Antrag auf Bezuschussung in Höhe von 500,00 € stattgeben kann. Abstimmung: 5 : 6 : 0
Frau Kessenich - Neubauer nimmt wieder an der Sitzung teil.


9. Beratung und Beschlussfassung über einen Bezuschussungsantrag des Beratungs- und BehandlungsZentrum Sylt –Suchtberatung- in Westerland/ Finanzausschuss vom 09.03.2009

Sachverhalt: Das Diakonische Werk hat einen weiteren Antrag in Bezug auf die Erhöhung des Zuschusses für die Suchtberatung eingereicht. Es wird um eine Bezuschussung in Höhe von 8.356,63 € gebeten. Der bisher durch die Gemeinde gezahlte Zuschuss, wurde auf der Gemeindevertretung vom 17.02.2005 festgelegt, wobei man sich nach der damaligen Finanzkraft der Gemeinde (3,3 %) gerichtet hatte. Davor wurden die Beratungsstellen von der Amtsumlage gestützt. Insgesamt wird für die Suchtberatung und für die Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung ein Zuschuss von 4.500,00 € gezahlt, was sich wie folgt aufschlüsselt:
650,00 €  Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung
3.850,00 € Suchtberatung
Beschluss:
Es wird angeregt generell die Höhe der Bezuschussung zu überdenken, dennoch wird in 2009 der Zuschuss nicht erhöht. Abstimmung: 12 : 0 : 0


10. Beratung und Beschlussfassung über einen Bezuschussungsantrag der betreuten Grundschule für die Teilnahme am Schatzinselprojekt in den Ferien/ Finanzausschuss vom 09.03.2009

Sachverhalt: Die betreute Grundschule beabsichtigt mit ca. 10 Kindern am Schatzinselprojekt teilzunehmen. Da der reguläre Preis dieser Veranstaltung pro Kind 99,00 € beträgt und sehr eng kalkuliert ist, wurde angeregt zu Prüfen, ob ein Zuschuss durch die Gemeinde ermöglicht werden kann. Beschluss:
Man ist der Auffassung, dieses an den Schulverband abzugeben. Abstimmung: 12 : 0 : 0


11. Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt und der Haushaltssatzung der Gemeinde Hörnum (Sylt) für das Haushaltsjahr 2009/ Finanzausschuss vom 09.03.2009

Es wird festgestellt, dass die Kosten für den Maschineneinsatz (6300.67500) und die Personalkostenerstattung KV (6300.16500) nicht im Wirtschaftplan 2009 aufgeführt sind. Dieses sollte nachgetragen werden. Auf Nachfrage wird erklärt, dass es sich bei den eventuell geplanten Straßenerneuerungen (VMH) um die Straßen „An der Düne“, „Odde-Wei“ und „Pidder-Lüng-Wai“ handelt. Hierzu wird nochmals erwähnt, dass der Parkplatzbau, auch wenn er in diesem Haushalt von der Investitionssumme nicht aufgeführt wurde, nicht vergessen wird. Beschluss:
Nach ausführlicher Diskussion beschließt die Gemeindevertretung, dem Haushalt und der Haushaltssatzung für 2009 in der vorgelegten Form zuzustimmen. Abstimmung: 8 : 4 : 0


12. Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan zum Haushalt der Gemeinde Hörnum für das Haushaltsjahr 2009/ Finanzausschuss vom 09.03.2009

Sachverhalt: Im Stellenplan der Gemeinde Hörnum befinden sich 2 Vollbeschäftigte und 3 geringfügig Beschäftigte. Beschluss:
Nach kurzer Erläuterung durch Frau Abeling, wird dem Stellenplan zum Haushaltsplan der Gemeinde Hörnum (Sylt) für das Haushaltsjahr 2009 die Zustimmung erteilt. Abstimmung: 8 : 4 : 0


13. Beratung und Beschlussfassung über den Investitionsplan der Gemeinde Hörnum (Sylt) / Finanzausschuss vom 09.03.2009

Dem Investitionsplan wird in vorliegender Form die Zustimmung erteilt. Abstimmung : 8 : 4 : 0


14. Beratung und Beschlussfassung über die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Sondergebiete Kurbetrieb“ der Gemeinde Hörnum für das Gebiet Flur 3, Flurstück 619, westlich der Rantumer Straße (L24), nördlich der Naturschutzstation Wattmeer, östlich der Düne und südlich des Campingplatzes/ Planungs-, Bau- und Wegeausschuss vom 10.03.2009

Sachlage: Der Gemeinde Liegt ein Antrag der Tischlerei Kühl vor,  den o. g. B-Plan so zu ändern, dass innerhalb des Gebietes SO 2 abweichend von den textlichen Festsetzungen (7. Gestalterische Festsetzungen.) ein Hartdach in Form eines Wellblechdaches möglich wird. Der B-Plan 21 der Gemeinde Hörnum ist seit dem 23.12.2008 rechtkräftig und setzt für die Gebiete SO 2 u. SO 3 eine Dacheindeckung ausschließlich als lebend begrüntes Hartdach fest. Diese Festsetzung wurde bewusst gewählt um den erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild  zu minimieren. Der Umweltbericht führt hierzu unter 6.4.12 Schutzgut Landschafts-/Ortsbild  aus: „Der besondere landschaftliche Reiz des Plangeltungsbereiches liegt in seiner Lage unmittelbar randlich der Dünenlandschaft der Sylter Westküste. Die hierdurch vorhandene ökologische und naturräumliche Vielfalt soll durch einen angemessenen Umgang mit den infrastrukturell genutzten Bereichen erhalten und entwickelt werden. Anlagebedingte Wirkungen: Das Planvorhaben führt im mittleren und Nahbereich zu einer visuell-ästhetischen Veränderung des bisher bestehenden Landschaftsbildes. Besonders die weithin sichtbaren Gebäudekörper (Strandkorbhalle Firsthöhe = 5,5m; Tischlerei Firsthöhe = 7,5m), die in ihrer Höhe bereits auf das für Ihre Funktion minimale Maße reduziert worden sind, stellen markante Objekte im landschaftlichen Gefüge dar“

Maßnahmen

Die Gebäude und Gewerbeflächen innerhalb der B-Planfläche sind aufgrund der Tatsache, dass das Landschaftsbild von Küstendünen dominiert wird schonend in das Gelände zu integrieren. Dadurch, dass die Gebäudekörper (bedingt durch die Hallenkonstruktion) besonders markante Objekte in dem Landschaftsgefüge darstellen, sind an der Außenfassade gestalterische Maßnahmen vorzunehmen. Dazu zählen eine Farbgebung in einem ortstypischen Farbton und/oder eine Fassadenverkleidung mit Naturholz, um die massive optische Wirkung der Außenwände zu verringern. Die Holzverschalung soll aus witterungsbeständigem, heimischem Naturholz (z.B. Erle) bestehen; eine oberflächliche Verwitterung und damit optische Anpassung an die Farben der Dünenumgebung ist dabei ein gewünschter Effekt. Auch der Einsatz von Beton anstelle von Schwarzteer (s. vorhergehendes Kap.) für die Versiegelungen auf den Freiflächen sorgt für eine farbliche Integration der Anlagen in die Landschaft.
Dachbegrünung, wie unten beschrieben.
Die Kontraste bei den Blickbeziehungen zwischen den einerseitstouristischen und andererseits gewerblichen Einrichtungen sowie zu den Dünenkörpern sollen auf den Freiflächen der im Plangebiet enthaltenen Teilflächen der Flurstücke 619 und 622 durch eine relieftypische Dünengestaltung (Höhe: ca. 1-1,5m; Material: ortstypische Sande; Bepflanzung Strandhafer [Ammophila arenaria] mit anschließender spontaner Entwicklung) unterbrochen werden.

Die in Kap. 4.6. beschriebene Anlage der Schallschutzwälle dient auch dem Sichtschutz.

 

Dachbegrünung
Eine Begrünung der Dächer im Naturraum Hörnum ist aus landschaftsästhetischen und ökologischen Aspekten sinnvoll. Diese Maßnahme ermöglicht eine optisch ansprechende Integration der Baukörper in die Dünenlandschaft. Dies führt zu einer wesentlichen Verbesserung des Landschafts-, und besonders des lokalen Ortsbildes. Die extensive Dachbegrünung weist eine Reihe von Vorteilen auf:
· die Substratschicht ist auf 5 bis 7 cm Zentimeter reduziert, so dass Gräser, Stauden und niederwüchsige Pflanzen des Naturraumes an diesem Standort ausreichende Lebensbedingungen vorfinden;
· es sind i.d.R. keine zusätzlichen statischen Verbesserungen erforderlich; die Auflasten sind vergleichsweise gering und betragen bei einer Substratstärke von 5 - 7 cm ca. 60 bis 80 Kg pro m²;
· der Pflegeaufwand ist sehr gering, da nach dem Aufbringen der Pflanzen der Kleinbiotop sich selbst überlassen bleibt (Mahd und Dünung entfällt).

Bewertung
Bei Einhaltung der Minderungsmaßnahmen ist nicht mit erheblichen, dauerhaften Beeinträchtigungen  des Schutzgutes Landschaftsbild zu rechnen. Der Eingriff gilt als ausgeglichen. Danach ist die sehr bewusst getroffene Festsetzung zum Gründach als ein wesentlicher Grundzug der Planung zu werten und ist nach Kenntnis der Verwaltung erst nach intensiver Abstimmung mit der UNB des Kreises als wichtiger Ausgleich im Zusammenspiel mit den übrigen Festsetzungen (wie der Einwallung) anerkannt worden. Die beantragte Änderung wird fachplanerisch deshalb sehr kritisch bewertet, vor allem auch deshalb, weil erkennbare keine städtebaulichen Gründe wie z. B städtebauliche Spannungen oder ein öffentliches Interesse vorliegen die eine Planung rechtfertigen würden.

Beschluss:
Dem vorliegenden Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes wird zugestimmt. Abstimmung: 2 : 3 : 7


15. Beratung und Beschlussfassung über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes  „Strandversorgung Hörnum Hauptübergang (Strandperle)“ der Gemeinde Hörnum für das Gebiet östlich des Weststrandes, nördlich des Hauptstrandüberganges, westlich des Strandweges
a) Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen
b) Abschließender Beschluss

Dieser TOP entfällt.


16. Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 19 „Strandversorgung Hörnum Hauptübergang (Strandperle)“ der Gemeinde Hörnum für das Gebiet östlich des Weststrandes, nördlich des Hauptstrandüberganges, westlich des Strandweges
a) Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen
b) Satzungsbeschluss

Dieser TOP entfällt.


17. Beratung und Beschlussfassung über die Neugestaltung der Fremdenverkehrssatzung/Tourismusausschuss vom 17.02.2009

Sachverhalt: Die Fremdenverkehrsabgabesatzung der Gemeinde Hörnum/ Tourismus-Service Hörnum ist zu erneuern und der aktuellen Rechtssprechung anzupassen, die eine genaue Kalkulation und Bemessung der entsprechenden Beiträge vorgibt. Darüber hinaus ist die bisherige Fremdenverkehrsabgabesatzung nicht mehr wirksam, da die gesetzliche 20 Jahres Wirksamkeitsgrenze abgelaufen ist. Die neugestaltete Fremdenverkehrssatzung liegt jedem Gemeindevertreter vor und wird dem Protokoll als Anlage beigefügt. Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der neugestalteten Fremdenverkehrssatzung des Tourismus-Service Hörnum in der vorgelegten Form zu. Abstimmung: 12 : 0 : 0
Es wird vorgeschlagen, daraufhin zu Wirken, eine einheitliche insulare Fremdenverkehrssatzung einzuführen.


18. Beratung und Beschlussfassung über Baumaßnahmen / Tourismusausschuss vom 17.02.2009

Herr Heyer berichtet über Ausschreibungen von 4 Baumaßnahmen. Es sind Kostenvoranschläge gem. Ausschreibungsunterlagen eingeholt worden. Die Baumaßnahmen sind im WP eingestellt. Es wird um Abstimmung und Auftragsvergabe gebeten. Herr Speth übergibgt den Vorsitz an Herrn Heyer und verlässt mit Herrn Herr Jan Speth den Saal.
BV Strandübergang Hörnum-Nord:
Hier wurde nur ein Angebot für den Bau eines Behindertengerechten Überganges mit kleiner Aussichtsplattform abgegeben. Die Auftragssumme beträgt 9.902,40 € netto. Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt  Auftragsvergabe zu. Abstimmung: 12 : 0 : 0

BV Verwallung Strandübergang Gurtdeel:
Hier liegen 2 Angebote für die Verwallung mit einem Steinwall sowie ein Angebot mit Palisaden vor. Der Kurausschuss sprach sich für einen Steinwall aus. Der günstigste Anbieter (Steinwall) liegt bei 3.489,67 € netto. Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt einer Auftragsvergabe an den günstigsten Anbieter (Steinwall) zu. Abstimmung: 12 : 0 : 0

BV Fassadenverkleidung Lapüster:
Es liegen 2 Angebote vor. Die Auftragssumme beträgt 5.106,34 €. Beschluss: Der günstigste Anbieter erhält den Auftrag. Abstimmung: 12 : 0 : 0

BV Böschungssicherung Lapüster:
Hier liegen 2 Angebote mit unterschiedlichen Längenangaben vor. Man hatte sich im Ausschuss geeinigt, von einem Bewerber nochmalig das Angebot mit der richtigen Längenangabe abzufordern, um dann den Meterpreis gegenüber zustellen. Dieses Angebot liegt nun vor, wobei das Kosten günstigste Angebot bei 5.603,06 € liegt. Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt einer Auftragsvergabe an den günstigsten Anbieter zu. Abstimmung: 12 : 0 : 0

Herr Rolf Speth und Herr Jan Speth nehmen wieder an der Sitzung teil. Herr Heyer übergibt den Vorsitz nun wieder an Herr Rolf Speth.


19. Beratung und Beschlussfassung über Investitionsmaßnahmen / Tourismusausschuss vom 17.02.2009

Herr Heyer berichtet über die Ausschreibung von 150 Strandkörben (100  Zweisitzer und 50 Liegekörbe). Hier haben nur 2 Anbieter Angebote gem. Ausschreibungsunterlagen abgegeben. Der Tourismusausschuss empfahl, dem günstigsten Anbieter den Auftrag zu erteilen. Die Auftragssumme beträgt 62.350,00 €, netto. Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt einer Auftragsvergabe an den günstigsten Anbieter zu. Abstimmung: 12 : 0 : 0


20. Mitteilungen und Anfragen

Saal Hapimag
Herr Speth gibt bekannt, dass ein Schreiben von Hapimag eingegangen ist, in dem bestätigt wird, dass eine Nutzung des Saales für bis zu 200 Personen gewährleistet ist. Dieses Schreiben ging jedem Fraktionsvorsitzenden in Kopie zu. Vereine können gerne über die Gemeinde den Saal für Festlichkeiten anmieten.

Strandbereisung 2009
Es wird berichtet, dass eine Sandvorspülung eigentlich nicht benötigt wird, da die Strände generell in einem guten Zustand sind. Dennoch soll auch 2009 eine Aufspülung erfolgen. Die Odde wird wohl weiterhin Sandverluste verzeichnen müssen. Was die Ostseite angeht, so laufen hierzu über den LZV die Planungen, welche Maßnahmen dort am sinnvollsten wären. Dieses wird uns nach gegebener Zeit mitgeteilt.

Rechtsstreit Gemeinde/ CDU Fraktion
Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass die Gemeinde nun auch einen Rechtsanwalt in Bezug auf den Rechtsstreit zur Stellvertreterwahl des Bürgermeisters genommen hat. Nachdem die Kommunalaufsicht die Stellvertreterwahl für Rechtens erklärt hat, wurde von Seiten der CDU Fraktion Klage bei der nächste Instanz eingereicht. Hierzu hat nun auch die Gemeinde selbst einen Anwalt eingeschaltet. Ob hierzu ein Beschluss der Gemeindevertretung notwendig gewesen wäre, kann Frau Abeling leider nicht beantworten. Frau Abeling wird dieses klären und das entsprechende Ergebnis mitteilen.

Straßenausbau
Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass der Ausbau der Straßen zwar im Haushalt vorgesehen sind, ein genauer Zeitpunkt hierzu aber noch nicht festliegt. Die Höhe der Ausbaubeiträge kann auch noch nicht bestimmt werden, muss aber von zum Teil mit bis 75 % Anliegerbeteilung rechnen. Eine Information der Anlieger wird zu gegebener Zeit erfolgen.



Der Bürgermeister schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.