Hörnum

Protokoll vom 24.09.2009

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der form- und fristgerechten Ladung sowie der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung und stellt er die Beschlussfähigkeit fest.. Er stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht ergangen ist und gegen die Tagesordnung keine Widersprüche erhoben werden.


2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


3. Genehimigung der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.07.2009

Der Niederschrift wird zugestimmt. Abstimmung: 12 : 0 : 0


4. Bekanntgabe der in der Gemeindevertretersitzung vom 16.07.2009 im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Bürgermeister gibt die Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil bekannt.


5. Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung eines Betriebsleiters für den Tourismus-Service-Hörnum gem. § 4 der Betriebssatzung

Sach- und Rechtslage: Der Tourismus-Service Hörnum wird als kommunaler Eigenbetrieb geführt. Die Bestellung eines Betriebsleiters ist in den Regelungen der §§ 2 Abs. 1 der Eigenbetriebs­verord­nung und 4 der Betriebssatzung vorgeschrieben. Die förmliche Bestellung des amtierenden Betriebsleiters Herrn Carsten Holz ist bislang un­ter­blieben. Außerdem fehlt eine Regelung hinsichtlich der Stellvertretung des Betriebs­leiters. Die Gemeindevertretung bestellt Herrn Carsten Holz zum Betriebsleiter für den gemeind­lichen Eigen­betrieb „Tourismus-Service Hörnum“ und überträgt ihm die Aufgaben und Ver­ant­wortlichkeiten aus der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung rückwirkend zum 01. Januar 2007. Zum Stellvertreter des Betriebsleiters wird der jeweils amtierende Bürgermeister/in bestellt. Abstimmung: 12 : 0 : 0


6. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2008 für den Tourismus-Service Hörnum

Herr Heyer berichtet aus der Sitzung des Tourismus-Ausschusses vom 10.09.2009 (TPO) 4). Der Jahresabschluss liegt den Mitglieder der Gemeindevertretung vor. Im Ausschuss wurde durch den Wirtschaftsprüfer der Jahresabschluss erläutert. Dieser hat u. a. über die Vermögenslage, das Anlagevermögen, über Investitionen und Abschreibungen, Eigenkapital und Kennzahlen und die Finanzlage berichtet. Der Jahresfehlbetrag beträgt 198.335,20 €. Aufgrund des Berichts des Betriebsleiters weist auf die zukünftige Entwicklung mit dem anvisierten Übernachtungsplus und dem damit verbundenen Umsatzanstieg für 2010 hin. Nach dieser Erläuterung stimmt die Gemeindevertretung dem Jahresabschluss 2008 in der vorgelegten Fassung zu. Abstimmung: 12 : 0 : 0


7. Beratung und Beschlussfassung über die Folgeveranstaltung "Die Schatzinsel 2010"

Die Veranstaltung kann insgesamt als Erfolg gewertet werden, wenn auch die Einnahmen insgesamt unter den Erwartungen zurückgeblieben  sind. Es wird mit einem Defizit von 10.000 € gerechnet. Insgesamt ist dies als ein Schritt zur Etablierung der neuen Räum­lichkeiten und zur Stärkung des touristischen Profils Hörnums zu werden. Es ist angedacht auch im nächsten Jahr wieder eine derartige Veranstaltung anzubieten. Auf den Einwand, dass noch kein Wirtschaftsplan für 2010 vorliegt und diese Beratungen erst zu diesem Zeitpunkt erfolgen sollten, wird ausgeführt, dass aus Termingründen (Meldung an den Tourismusverband) schon jetzt eine Beschlussfassung erforderlich ist. Nach ausführlicher Diskussion stimmt die Gemeindevertretung über die Folgeveranstaltung „Die Schatzinsel 2010“ mit einer geplanten kürzeren Spielzeit über 4 Wochen und 2 Schatzinsel-Shows pro Woche und als Zusatz-Show einer Musik-Revue mit 6 Sängern und Musikern wie folgt ab: Abstimmung: 7 : 4 : 1


8. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zu einem Luftquali­täts­gutachten

Vom Deutschen Wetterdienst, Abteilung Klima- und Umweltberatung liegt ein Angebot vom Juni 2009 für die Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen vor, und zwar die Überprüfung der Luftqualität im Rahmen von einjährigen Messungen sowie Überprüfung der bioklimatischen Verhältnisse. Für Hörnum (Sylt) sind 3 Messstellen vorgesehen. Alle fünf Jahre muss dieses Luftqualitätsgutachten erstellt werden. Die Kosten werden sich auf ca. 10.000 € belaufen, die vom Tourismus-Service getragen werden. Anfang Oktober 2009 sollen Abstimmungsgespräche stattfinden und bei einer Ortsbesichtigung werden die Messstellen festgelegt werden. Nach kurzer Diskussion beschließt die Gemeindevertretung, das Luftqualitätsgutachten in Auftrag zu geben. Abstimmung: 11 : 0 : 1


9. Beratung und Beschlussfassung über den Ankauf des Grundschulgebäudes Hörnum

Sach- und Rechtslage: Dem Schulverband Hörnum-Rantum gehört das Gebäude „Hangstraße 21“ in Hörnum. Es han­delt sich dabei um ein Schulgebäude mit Turnhalle und den dazugehörigen Außen­flächen wie Spielplatz und Pausenhof. Des weiteren gehören zum Vermögen des Schul­verbandes noch das gesamte Inventar und die Rücklagen. Das Grundstück wiederum gehört der Gemeinde Hörnum (Sylt)) und wird dem Schulverband zur Nutzung unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Eine mögliche Alternative der Vermögensaufteilung, vor Beitritt in den Schulverband Sylt,  wäre ein Kauf des Gebäudes durch die Gemeinde Hörnum für ca. 120.000,00 €. Die unentgeltliche Nutzung für den Schulverband würde selbstverständlich dann auch auf das Gebäude ausgedehnt werden, solange das Gebäude mitsamt Grundstück als Grundschule bestehen bleibt. Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17.09.2009 der Gemeindevertretung empfohlen, das Schulgebäude zu erwerben und dem Schulverband unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, so lange es als Schule genutzt wird. In der Diskussion wird auch die Folgenutzung angesprochen, wenn die Schule nicht mehr besteht. Die CDU weist darauf hin, dass das Grundstücke später nicht als Spekulationsobjekt zur Verfügung stehen darf. Die Gemeindevertretung beschließt den Ankauf des Grundschulgebäudes mit der Maßgabe, dass, es, wenn die Nutzung als Schule nicht mehr gegeben ist, nicht zu Spekul­a­tions­zwecken veräußert werden soll. Abstimmung: 12 : 0 : 0


10. Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung und Installation vom Lampen für die Straße "Am Kai"

Sach- und Rechtslage: Im Bauausschuss wurde berichtet, dass die Notwendigkeit besteht, die Straße „Am Kai“ bis zum Golfhotel vernünftig auszuleuchten. Eine entsprechende Maßnahme für ca. 12 Laternen würde Kosten in Höhe von ca. 40.000 € mit sich bringen. Diese Kosten könnten Größtenteils durch Anliegerbeiträge mit ca. 30.000 € Refinanziert werden. Der Kostenanteil der Gemeinde würde somit bei ca. 10.000 € liegen. Der Bau- und Planungsausschuss und der Finanzausschuss haben darüber beraten. Nach eingehender Diskussion stellt die Gemeindevertretung fest, dass noch Klärungsbedarf besteht und beschließt, die Beratung und Beschlussfassung zurückzustellen. Abstimmung: 12 : 0 : 0


11. Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen zum 30.06.2009

Sach- und Rechtslage: Gemäß § 82 GO ist nur für die Leistung von Ausgaben, die keine unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach § 82 (1) Satz 4 GO sind (i. V. m. § 4 der Haushalts­sat­zung), die Zustimmung der Vertretungskörperschaft einzuholen. Die Nachweisung der so genannten „unerheblichen“ über- und außerplanmäßigen Ausgaben dient lediglich der Bekanntmachungspflicht des Bürgermeisters. Im Falle der Gemeinde Hörnum (Sylt) werden Einzelrechnungen, die einen Betrag von 1.000€ nicht überschreiten, als „unerheblich“ eingestuft (§ 4 der Haushaltssatzung). Eine Aufstellung der Haushaltsüberschreitungen der Gemeinde Hörnum (Sylt) nach dem Stand vom 30.06.2009 liegt den Mitgliedern der Gemeindevertretung vor. Nach kurzer Erläuterung durch die Vorsitzende des Finanzausschusses genehmigt die Gemeindevertretung die Haushaltsüberschreitungen nach dem Stand vom 30. Juni 2009 gemäß Vorlage. Abstimmung: 12 : 0 : 0


12. Beratung und Beschlussfassung über eine Bezuschussung des DMSG - Landesverbandes Schleswig-Holstein e.V.

Die Vorsitzende des Finanzausschusses berichtet aus der Sitzung vom 17. September 2009. Der DMSG–Landesverband Schleswig-Holstein e.V.  bittet die Gemeinde Hörnum (Sylt) für die Beratung von Menschen mit Multipler Sklerose, um finanzielle Unterstützung für das Jahr 2010. Betroffene und Angehörige werden von sozialpädagogischen Fachkräften beraten. Hierzu benötigt der Verein finanzielle Hilfe. Es handelt sich hierbei um freiwillige Leistungen. Von Frau Kramer-Lund war in der Diskussion im Finanzausschuss der Vorschlag gekommen, dem Verband eine Summ von 200 € für das Jahr 2010 zur Verfügung zu stellen. Diesen Vorschlag hatte der Finanzausschuss abgelehnt. Frau Kramer-Lund nimmt ihren Vorschlag aus der Sitzung des Finanzausschusses zurück, nachdem sie sich zwischenzeitlich informiert hat, dass dieser Betrag in die Forschung fließen  nicht einzelnen Personen auf Sylt zu Gute kommen würde. Dann beschließt die Gemeindevertretung über den Antrag des DMSG-Landesverbandes Schleswig-Holstein e. V. über einen Zuschuss für das Jahr 2010 wie folgt: Abstimmung: 0 : 12 : 0


13. Beratung und Beschlussfassung über einen Zuschuss für die Suchtarbeit des Guttempler Ordens auf Sylt

Sach- und Rechtslage: Der Guttempler Orden bittet die Gemeinde Hörnum (Sylt) für die Suchtarbeit auf Sylt, um finanzielle Unterstützung. Der Verein unterstützt Suchkranke und deren Angehörige, damit diese wieder ein geregeltes Leben führen können. Die Vorsitzende des Finanzausschusses berichtet aus der Sitzung vom 17. September 2009. Nach kurzer Diskussion folgt die Gemeindevertretung dem Beschlussvorschlag des Finanzausschusses und beschließt, die Suchtarbeit des Guttempler Ordens auf Sylt mit einem Betrag von 100 € für das Jahr 2009 zu unterstützen. Abstimmung: 12 : 0 : 0


14. Beratung und Beschlussfassung über die Einführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs in Hörnum

Sach- und Rechtslage: Aufgrund massiver Beschwerden von Urlaubern und Anliegern im Strandweg, sowie die ständigen Verkehrsbehinderungen- und Gefährdungen durch parkende Fahrzeuge auf öf­fent­lichen Gehwegen (Kindergarten) und an den Rettungszufahrten Strand, soll erneut das Thema der Überwachung des ruhenden Verkehrs in Hörnum aufgegriffen werden.  Der Bürgermeister bittet aufgrund der Vorkommnisse in diesem Sommer die Gemein­devertretung dieses Thema erneut aufzugreifen und einen Grundsatzbeschluss zu fassen, den ruhenden Verkehr in Hörnum (Sylt) zu überwachen. Er wird sich mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen, auf welche Art und Weise dies geschehen kann und der Vertretung die Ergebnisse zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Nach eingehender Diskussion beschließt die Gemeindevertretung, den ruhenden Verkehr im Gemeindegebiet in Hörnum (Sylt) zu überwachen. Abstimmung: 12 : 0 : 0


15. Beratung und Beschlussfassung über die Bepflasterung des Überganges zur Jugendherberge

Sach- und Rechtslage: Herr Schmidt berichtete im Bauausschuss, dass die Zuwegung (Übergang zur Ju­gend­herberge) in Hörnum-Nord an der Rantumer Straße im Zuge der Leitungslegung durch die EVS bepflastert werden könnte. Die Kosten liegen bei ca. 7.000 €, wobei die EVS einen Kostenanteil von 5.000 € übernimmt. Die Restsumme könnte aus der Haushaltsstelle 6300/51000 entnommen werden,  wo dieser Betrag aus haushaltsrechtlich zur Verfügung steht. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung der Maßnahme gemäß Vorlage. Abstimmung: 12 : 0 : 0


16. Beratung und Beschlussfassung die Auftragsvergabe zur Vorentwurfsplanung Gebäude FFW Hörnum

Hierzu liegt ein Honorarangebot eines Architekten vor, zu einem Preis von 4.250 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Nach kurzer Diskussion beschließt die Gemeindevertretung die Vorentwurfsplanung gemäß vorliegendem Angebot vom 07. September 2009 an den Architekten zu vergeben. Abstimmung: 12 : 0 : 0


17. Planungsangelegenheiten
17.1 Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 1. Änderung des  Bebauungsplanes Nummer 5 a der Gemeinde Hörnum (Sylt) für das Gebiet südlich Rantumer Straße, westlich Strandstraße, nördlich An der Düne und beidseitig Odde Wai

Frau GV Kramer-Lund verlässt gemäß § 22 GO den Sitzungsraum. Sachlage: Der seit dem 25. Juli 2003 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 5a der Gemeinde Hörnum (siehe Anlage) setzt u.a auch Mindestgrundstücksgrößen fest um damit i. V. m. dem Maß der baulichen Nutzung und den gestalterischen Festsetzungen die bauliche Charakteristik zu erhalten. Innerhalb der allgemeinen Wohngebiete WA gilt eine Mindestgrundstücksgröße von 370m ², innerhalb der Mischgebiete MI dürfen 1000m² nicht unterschritten werden. Aktuell sieht sich die Gemeinde mit den Verkaufsabsichten des Bundes bezüglich der Liegenschaft im Odde Wai 5 konfrontiert. Bei dem Haus handelt es sich um das für diesen Bereich Hörnums typische Gebäude mit 2 Wohneinheiten das allerdings auf einen Grundstück steht und somit nicht als Doppelhaus gilt. Eine Hälfte steht leer, die Andere ist noch von einer Hörnumer Familie mit Dauerwohnsitz bewohnt. Der Bund beabsichtigte zunächst den leergefallenen Gebäudeteil als „Doppelhaushälfte“ zu verkaufen und die Vermietung der anderen Hälfte fortzuführen. Die Verkaufsabsichten scheitern allerdings daran, dass aufgrund der geforderten Mindestgrundstücksgröße eine Teilung des Grundstückes nicht vorgenommen und damit kein eigen­ständiges Grundbuchblatt erstellt werden kann. Deshalb beabsichtigt der Bund nun den Verkauf der ganzen Liegenschaft. Die Gemeinde befürchtet nun, ein neuer Eigentümer wird die noch bewohnte Haushälfte aufgrund seines Eigenbedarfes kündigen und die Gemeinde damit weiteren Dauerwohnraum verlieren. Um dem Entgegenzuwirken könnte der Bebauungsplan bezüglich der festgesetzten Mindestgrundstücksgrößen angepasst werden. Eine Teilung dieses und anderer Grundstücke wäre dann möglich (siehe Anlage) und der Bund könnte seine ursprüngliche Verkaufsabsicht umsetzen. Durch die Planänderung würden die Grundzüge der Planung des Bebauungsplans Nr.5a der Gemeinde Hörnum (Sylt) nicht berührt. Der Bebauungsplan könnte als Plan der Innenentwicklung gem. § 13 a im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Nach weiteren Erläuterungen durch den Vorsitzenden des Bauausschusses bzw. des Bürgermeisters beschließt die Gemeindevertretung wie folgt:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5a für das obengenannte Gebiet. Planungsziel ist die Änderung der Festsetzungen zur Mindestgrundstücksgröße dahingehend, dass eine Teilung der Grundstücke im Gebiet WA 2 möglich wird. Die Änderung des Bebauungsplans soll als Plan der Innenentwicklung gem. § 13 a im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.
2.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) beauftragt das Bauamt des Amtes Landschaft Sylt mit der Planung.
Abstimmung: 11 : 0 : 0
Frau Kramer-Lund betritt wieder den Sitzungsraum und wird informiert.


17.2 Bauleitplanung der Gemeinde Sylt/ OT Rantum: Behördenbeteiligung und Be­tei­ligung der Nachbargemeinde gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 3. Änderung des Bebau­ungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Sylt / OT Rantum für das Gebiet des Bahn­sozial­werkes/ Seeheims westlich der Hörnumer Straße (L 24), östlich der Dünen und südlich des Feuerwehrgerätehauses, im Ortsteil Rantum (Verfahren gemäß § 13a BauGB

Sach- und Rechtslage: Am 13.11.2008 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Rantum (seit Januar 2009 Gemeinde Sylt) den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 gefasst. Planungsziel ist der Abriss und Neubau des Hauses Köln auf dem Grundstück der Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW) in anderer Form. Dabei soll das bisherige Maß der baulichen Nutzung in etwa beibehalten werden. Eine Überprüfung der bestehenden Festsetzungen für das Gelände des BSW hat ergeben, dass die festgesetzte Grundfläche ca. 170 m² kleiner ist als der tatsächlich gebaute Bestand, der bereits zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplans vorhanden war. Um die Wiedererrichtung des Hauses Köln nach einem Abriss in gleicher Größe zu ermöglichen, muss die GR dementsprechend angehoben werden. Außerdem befinden sich im Souterrain des Hauses Köln sieben Personalunterkünfte mit einer Grundfläche von 200 m². Diese sollen nach dem Abriss des Gebäudes ebenfalls wieder hergestellt werden. Eine erneute Unterbringung im Souterrain ist baurechtlich nicht zulässig. Aus diesem Grund wird die GR von 3.150 m² auf 3.350 m² erhöht. Die Belange der Gemeinde Hörnum werden durch die vorliegende Planung nicht berührt. Der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Sylt / OT Rantum wird zugestimmt. Abstimmung: 12 : 0 : 0


17.3 Beratung und Beschlussfassung über die Bauleitplanung der Gemeinde Sylt / OT Keitum: Behördenbeteiligung und Beteiligung der Nachbargemeinde gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 a der Gemeinde Sylt / OT Keitum für das Gebiet des Flurstückes 548/275 (Hotel Aarnhoog) nördlich der Süderstraße, östlich Gaat, südlich Mühlenweg und westlich Gurtstich im Ortsteil Keitum (Verfahren gemäß § 13 BauGB)

Sach- und Rechtslage: Der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Sylt-Ost hat in seiner Sitzung am 10.12.2008 den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des B-Planes 44 a für das Gebiet des Flurstückes 548/275 (Hotel Aarnhoog), nördlich der Süderstraße, östlich Gaat und westlich Gurtstich (K 117) im Ortsteil Keitum. Planungsanlass ist die beabsichtigte Einrichtung eines Fitnessraums in einem bisher als Remise genutzte Nebengebäude. Das Objekt befindet sich im Teilgebiet SO 2 des seit dem 12.12.1995 rechtskräftigen B-Planes NR. 44a, das vorwiegend der Unterbringung von Hotels dient. Ziel der Änderung ist es, die 1991 genehmigte Remise, die bisher als reetgedeckte Dop­pelgarage ohne Sicherung durch Baugrenzen bestanden hat. Durch eine Baugrenze in ihrem Bestand zu sichern und dadurch der Hautanlage zuzuordnen. Die Belange der Gemeinde Hörnum werden durch die vorliegende Planung nicht berührt. Der 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr.44 a der Gemeinde Sylt/ OT Keitum wird zugestimmt´. Die Belange der Gemeinde Hörnum werden durch die vorliegende Planung nicht berührt. Der 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr.44a der Gemeinde Sylt/ OT Keitum wird zugestimmt. Abstimmung: 12 : 0 : 0


17.4 Beratung und Beschlussfassung über die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Hörnum für das Gebiet Schulstraße, Budersandstraße und Steintal.

GV Ingo Dehn und GV Michael Netz verlassen gemäß § 22 GO den Sitzungsraum. Der Bebauungsplan 9 ist seit dem 20.11.1984 rechtskräftig. Er setzt in seinem Geltungsbe­reich allgemeine Wohngebiete (WA) für eine ein- bis zweigeschossige Bauweise in Einzel­hausbebauung fest. Nebenanlagen sind generell unzulässig. Ausgenommen hiervon sind lediglich Mülltonnenschränke und Teppichklopfgerüste sowie (im Bereich der eingeschos­sigen Bebauung) Nebenräume in Verbindung mit Garagen. Nun soll für die Bereiche, in denen eine eingeschossige Einzelhausbebauung festgesetzt ist, eine Regelung zur Zulässigkeit von Nebenanlagen wie Gartenhütten oder Geräteschuppen getroffen werden. Nach Erläuterung und Diskussion der vorliegenden Entwurfsplanung beschließt die Gemeindevertretung wie folgt:
1. Das Planverfahren wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchführt. Der Entwurf zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das o. g. Gebiet der Gemeinde Hörnum (Sylt), wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung beschlossen.
2. Ziel der Planänderung ist die Zulassung von Nebenanlagen in einem Teil des Geltungsbereiches.
3. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs.2 BauGB zu beteiligenden Behörden sind von der Auslegung zu unterrichten.
Der Amtsvorsteher wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt. Abstimmung: 10 : 0 : 0
GV Ingo Dehn und GV Michael Netz betreten wieder den Sitzungsraum und werden infor­miert.


17.5 Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie den Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet  nördlich der Strandstraße, westlich Hafenstraße, südlich Kleine Straße und östlich Mittelweg (Flst. 901, 700, teilw. 738 u. 162/20)

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6, 2. Änderung hat vom 09. Juli bis 10. August 2009 öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange und die sonstigen Behörden wurden mit Schreiben vom 06. Juli 2009 von der Auslegung benachrichtigt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt eingegangenen Stellungnahmen sind in anliegender Tabelle zusammen getragen worden und es wurden Abwägungsvorschläge dazu erarbeitet (s. dort). Seitens des Innenministeriums, Abt. Landesplanung wurden in einem Gespräch mit Kreis, Amt und Gemeinde am 04.08.2009 Anregungen gegeben, die in die Abwägungstabelle Eingang gefunden haben. Auch die Anregungen aus der Öffentlichkeit (zwei gleichlautende Stellungnahmen, die von 142 Bürgern unterschrieben wurden) sind in der Abwägungstabelle behandelt worden. Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
1. Über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß der Liste der Abwägungsvorschläge entschieden. Soweit erforderlich, sind die Abwägungs­ergeb­nisse in den B-Plan bzw. die Begründung einzuarbeiten.
2. Der Amtsvorsteher des Amtes Landschaft Sylt wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung empfiehlt der Bau- und Planungsausschuss der Gemeindevertretung den B-Plan Nr. 6, 2. Änderung für das Gebiet nördlich der Strandstraße, westlich Hafenstraße,  südlich Kleine Straße und östlich Mittelweg,  bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung zu beschließen.
4. Die Begründung hierzu wird gebilligt.
5. Der Amtsvorsteher des Amtes Landschaft Sylt wird beauftragt, den Beschluss des B-Planes Nr. 6, 2. Änderung nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo  der Plan mit der Begründung während der Dienststunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.
Abstimmung: 8 : 1 : 3


18. Beratung und Beschlussfassung über den ersten Nachtrag zur Gebührensatzung der Gemeinde Hörnum über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr  Feuerwehrgebührensatzung- vom 08. Januar 2004 und über eine Änderung der Anlage zu § 4 Abs. 1 der Feuerwehrgebührensatzung

Sach- und Rechtslage:
a) In der Satzung ist im § 4 Abs. 2 vorgesehen, dass angefangene Stunden als voll Stunden gerechnet werden. Zeiten unter 30 Minuten sollen aber nur als halbe Stunde und somit auch nur zum halben Gebührensatz gerechnet werden. Der Wehrführer der Freiwilligen Feuer­wehr Hörnum machte auf diese nicht marktübliche Regelung aufmerksam, die nicht nur den Wert des Ehrenamtes im Verhältnis zu hauptamtlichen Tätigkeiten mindert, sondern auch zu Mindereinnahmen bei gleichem Aufwand der Gemeinde. Die Kosten für einen Einsatz sind für die Gemeinde bei einem zehnminütigen Einsatz fast genau so hoch wie bei einem 50-minütigen Einsatz.
b) Der Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr hat darauf hingewiesen, dass sich Fehlalarme durch Brandmeldeanlagen häufen. Für solch einen Fehlalarm, der im Verschulden des Unternehmers liegt, da er für die Funktionalität seiner Einrichtungen Sorge zu tragen hat, sollte eine hohe Gebühr verlangt werden. Um den Unternehmer zu motivieren, seine Anlagen gegebenenfalls schnellstmöglich zu reparieren, um ärgerliche Fehlalarme zu ver­meiden, wird eine Gebühr in Höhe von 250 € pro Fehlalarm vorgeschlagen.
Die Gemeindevertretung beschließt, mit der ersten Nachtragssatzung zur Feuerwehr­gebührensatzung der Gemeinde Hörnum vom 08. Januar 2004 die Regelung in § 4 Absatz 2, zweiter Halbsatz ersatzlos zu streichen. Ferner beschließt die Gemeindevertretung, dass die Anlage zu § 4 Abs. 1 um den neuen Punkt 6. Fehlalarm durch Brandmeldeanlage  mit einer Gebühr von 250 € ergänzt wird. Abstimmung: 11 : 0 : 1


19. Beratung und Beschlussfasung über eine Resolution der Gemeinde Hörnum zur geplanten CO-2-Endlagerung im Kreisgebiet Nordfriesland

Die Gemeindevertretung Sylt hat eine Resolution gegen die Endlager CO-2 im Kreisgebiet beschlos­sen und regt an, dass die anderen Sylter Gemeinden sich dieser Resolution anschließen. Die Gemeinde Hörnum schließt sich der mit Datum vom 15. Juni 2009 vom Kreis Nordfriesland ver­abschiedeten Resolution zum Entwurf eines CCS-Gesetzes an und beschließt:
Die Gemeinde Hörnum  lehnt den Bau neuer Kohlekraftwerke zur nachhaltigen Fortsetzung der Kohleverstromung und in diesem Zusammenhang der CCS-Technik und ein CCS-Gesetz mit den derzeitigen Inhalten sowie insbesondere die Errichtung eines CO-2-Endlagers im Kreisgebiet Nordfriesland ab. Die EU-Richtlinie zwingt die Nationalstaaten weder zeitlich noch in der Sache zum aktuellen Zeitpunkt, in der überhasteten Beratungsfolge ein Gesetz zu verabschieden, das u. a. die Errichtung von CO-2-Endlagern ermöglicht. Der Bundestag wird daher aufgefordert, dieses Gesetz in der vorliegenden Fassung nicht zu verabschieden und die Landesregierung, dem Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zuzustimmen. Die Bundes- und Landesregierung sowie die in den Parlamenten vertretenen Fraktionen werden aufgefordert:
1. für die großtechnische Umsetzung und Forschung der CCS-Technik zur Kohleverstro­­mung keine Fördermittel zur Verfügung zu stellen,
2. gesetzliche Regelungen zu schaffen, die eine funktionierende Netzanbindung und Stromleitung aus den erneuerbaren Energien fördern,
3. eine Haftung des Staates für CO-2-Endlagerung nicht unbefristet zu übernehmen und
4. Handlungen, einschließlich seismischer Untersuchungen, gegen den erklärten Willen der betrof­fenen Bevölkerung nicht zuzulassen.
Die Gemeindevertretung stimmt der Resolution zu und  lehnt den Bau neuer Kohlekraftwerke zur nachhaltigen Fortsetzung der Kohleverstromung und in diesem Zusammenhang der CCS-Technik und ein CCS-Gesetz mit den derzeitigen Inhalten sowie insbesondere die Errichtung eines CO-2-Endlagers im Kreisgebiet Nordfriesland ab.Abstimmung: 12 : 0 : 0


20. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der CDU-Fraktion vom 21.07.2009; hier: Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der zwei Grundstücke im Bebauungsplan Nr. 6.2 im Erbbaurecht

Die CDU-Fraktion regt mit ihrem Antrag an, das Grundstück zwischen der Kleinen Straße und der Strandstraße im Rahmen des Erbbaurechts zu veräußern. Hierzu wird festgestellt, dass die Gemeindevertretung am 31. Juli 2008 (TOP 9) den Be­schluss gefasst hat, das Grundstück in zwei Grundstücke zu teilen und analog Hangstraße mit der Bindung zu veräußern, dass der erste Wohnsitz in Hörnum (Sylt) sein muss. Die Grundstücke sollen verkauft werden, auf keinen Fall Erbbaupacht. Die Vorsitzende des Finanzausschusses berichtet aus der Sitzung vom 17. September 2009, in der darüber diskutiert und abgestimmt wurde, den Beschluss der Gemeindevertretung vom 31. Juli 2008 aufzuheben. Die Empfehlung des Finanzausschuss ist, den Beschluss nicht aufzuheben. Es werden ausführlich die Vor- und Nachteile diskutiert. Dann stimmt die Gemein­de­ver­tretung darüber, den Beschluss vom 31. Juli 2008 aufzuheben, wie folgt ab: Abstimmung: 4 : 8 : 0


21. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der CDU-Fraktion; hier: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe Veranstaltungssaal Hapimag

Der Antrag wurde auch in der Sitzung des Tourismus-Ausschusses am 10. September 2009 beraten. In den Rahmenbedingungen zur Mietung des Veranstaltungssaales ist festgelegt, dass der Saal der Gemeinde bzw. TSH für gemeindliche Veranstaltungen bis zu 10 Tagen im Jahr unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Einmal im Jahr wird eine Terminbörse mit allen örtlichen Vereinen und Verbänden stattfinden, in der die Termine für das kommende Jahr abgesprochen werden. Der TSH lädt dazu im Herbst ein, da bis zum 30. November eines jeden Jahres alle Termine bei Hapimag angemeldet sein müssen. Es wird festgestellt, dass hierzu keine Abstimmung erforderlich ist.


22. Anfragen, Mitteilungen, Verschiedenes

Der Behindertenparkplatz am TSH-Gebäude entfällt, da am Nachbargrundstück (Hapimag) ein Behindertenparkplatz vorhanden ist. Der Beginn der Arbeiten zum Ausbau der L 24 durch das Straßenbauamt verzögert sich. Die Arbeiten sollen aber bis Weihnachten erledigt sein. Ausschreibung An der Düne / Oddewai. Der Auftrag wird in der Sitzung der Gemeindever­tretung am 15. Oktober 2009 vergeben. Beginn der Arbeiten wird Ende Oktober 2009 sein. Am Wochenende findet ein Straßenfest der neu hinzugekommenen Einwohner Straße Am Renning statt. Am 05. November 2009 ist der Termin vor dem Verwaltungsgericht in der Angelegenheit stellv. Bürgermeister. Es wird angesprochen, im Rahmen des Ausbaues der L 24 am Ortseingang in Höhe der Jugendherberge Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zu ergreifen. Die Situation soll beob­achtet werden und dann muss eventuell nachgebessert werden.



Der Bürgermeister schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.