Protokoll vom 08.09.2009

Schulverband Hörnum - Rantum 2009, Protokoll vom 08.09.2009

Tagesordnung


Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Verbandsvorsteher Jansen eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder, die Schulleiterin Frau Glöckner und die Vertreter der Gemeinde Sylt. 8 von 9 Mitgliedern sind anwesend. Die Schulverbandsversammlung ist damit beschlussfähig. Da Bürgermeisterin Reiber noch einen weiteren Termin hat, bittet Verbandsvorsteher Jansen, Tagesordnungspunkt 5 „Aufnahme des Schulverbandes Hörnum-Rantum in den Schulverband Sylt“ vorzuziehen. Die Schulverbandsmitglieder sind mit dieser Verfahrensweise einverstanden.

5.  Aufnahme des Schulverbandes Hörnum-Rantum in den Schulverband Sylt
5a) Beratung und Beschlussfassung über die Aufteilung der Vermögenswerte des Schulverbandes Hörnum-Rantum

Auf die Vorlage des Amtes für Finanzen (2009/AFF/0044) vom 19.08.2009 wird Bezug genommen. Bürgermeisterin Reiber erläutert den Sachverhalt. Der Übertragung der Trägerschaft der Grundschule Hörnum auf den Schulverband Sylt zum 01. Januar 2010 wurde vom Schulverband Hörnum-Rantum in seiner Sitzung vom 16.03.2009 zugestimmt. Der Schulverband Sylt hat in seiner Sitzung am 04.06.2009 ebenfalls beschlossen, den Schulverband Hörnum-Rantum in den Schulverband Sylt zum 01. Januar 2010 aufzunehmen und die Trägerschaft zu übernehmen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt hat am 30.07.2009 einer organisatorischen Verbindung der Grundschule Hörnum mit der Grundschule St. Nicolai zugestimmt. Im Rahmen des Beitrittes ist nunmehr unter anderem die Vermögensaufteilung zu regeln. Dem Schulverband Hörnum-Rantum gehört das Gebäude Hangstraße 21 in Hörnum. Es handelt sich hierbei um ein Schulgebäude mit Turnhalle und den dazugehörigen Außenflächen wie Spielplatz und Pausenhof. Ebenfalls gehören das gesamte Inventar und die Rücklagen zum Vermögen des Schulverbandes. Der Gemeinde Hörnum gehört das Grundstück. Dies wird dem Schulverband Hörnum-Rantum zur Nutzung unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde Hörnum trägt alle mit dem Grundstück anfallenden Kosten wie z.B. Ausbaubeiträge, die aufgrund der Nutzung als Schule natürlich höher ausfallen, als wenn es nur eine grüne Wiese wäre. Der Restwert des Schulgebäudes ist mit einem Betrag in Höhe von 359.899,00 € zum 31.12.2009 ausgewiesen. Dem Schulverband Hörnum-Rantum stehen noch Rücklagemittel in Höhe von 81.905,49 € zur Verfügung. Ferner gibt es auch noch einen Kredit beim Schulverband Hörnum-Rantum in Höhe von 20.000,00 €. Entsprechend der Schülerzahlen werden seit Jahren die laufenden Kosten nach folgendem Schlüssel aufgeteilt: ca. 1/3 für Rantum und 2/3 für Hörnum. Die Schulbaulasten werden je zur Hälfte nach den Schülerzahlen und zur anderen Hälfte nach Finanzkraft aufgeteilt. Die Verwaltung schlägt folgende Vermögensaufteilung vor:

Die Gemeinde Hörnum übernimmt 1/3 des Restwertes (119.966,33 €) und zahlt den Kaufpreis an die Gemeinde Sylt. Die unentgeltliche Nutzung durch den Schulverband Sylt wird dann auch auf das Grundstück ausgedehnt, solange das Gebäude mitsamt Grundstück als Grundschule bestehen bleibt. Bürgermeisterin Reiber führt aus, dass die Rücklagemittel der Schule weiterhin zur Verfügung stehen sollten und nicht aufgeteilt werden. Die Rücklage würde im Haushalt beim Schulverband Sylt gesondert dargestellt werden. Der bestehende Kredit sollte von den Rücklagen getilgt und spätestens zum 31.12.2009 abgelöst werden. Die in 2009 anstehende Sanierung einiger Spielgeräte sollte ebenfalls aus Mitteln der Rücklage finanziert werden. Sonstige Investitionsmaßnahmen könnten zukünftig aus den vorgetragenen Rücklagemitteln und der Umlage finanziert werden. Die laufenden Schullasten für die Grundschule Hörnum würden ab dem 01.01.2010 gesondert nach dem oben angegebenen Schlüssel von der Gemeinde Sylt und der Gemeinde Hörnum getragen.

Gemeindevertreter Dehn fragt an, ob eine vertragliche Regelung möglich ist, dass die Gemeinde Hörnum das Grundstück nur mit einer Bindung für soziale Zwecke veräußern darf. Bürgermeisterin Reiber erklärt, dass dies nicht zulässig ist. Beschluss:

Die Schulverbandsversammlung empfiehlt die vorgesehene Verfahrensweise, wonach die Gemeinde Hörnum 1/3 des Restwertes (119.966,33 €) übernimmt und den Kaufpreis an die Gemeinde Sylt zahlt. Die unentgeltliche Nutzung durch den Schulverband Sylt wird dann auch auf das Gebäude ausgedehnt werden, solange das Gebäude mitsamt Grundstück als Grundschule bestehen bleibt. Die Rücklagemittel stehen der Schule weiterhin zur Verfügung und werden nicht aufgeteilt. Die Rücklage wird im Haushalt beim Schulverband Sylt gesondert dargestellt. Der Kredit wird aus Mitteln der Rücklagen getilgt und spätestens zum 31.12.2009 abgelöst. Die noch in 2009 anstehende Sanierung einiger Spielgeräte wird ebenfalls aus Mitteln der Rücklage finanziert. Sonstige Investitionsmaßnahmen werden zukünftig aus den vorgetragenen Mitteln der Rücklage finanziert. Die laufenden Schullasten für die Grundschule Hörnum werden ab dem 01.01.2010 gesondert nach dem o.a. Schlüssel von der Gemeinde Sylt und der Gemeinde Hörnum getragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


5b) Bericht der Verwaltung über die Verfahrensweise bei der Aufnahme des Schulverbandes Hörnum-Rantum in den Schulverband Sylt

Frau Wehrhahn berichtet über die Verfahrensweise bei der Aufnahme des Schulverbandes Hörnum-Rantum in den Schulverband Sylt. Der Schulverband Hörnum-Rantum müsste sich nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) mit Ablauf des 31.12.2009 auflösen. Dies erfordert zunächst die Beschlussfassung der Gemeindevertretung Hörnum und Sylt. Zum 01. Januar 2010 würde der Beitritt des Schulverbandes Hörnum-Rantum zum Schulverband Sylt erfolgen. Dies wiederum erfordert im Vorfeld die Beschlussfassung der Gemeindevertretungen der im Schulverband Sylt vertretenen Gemeinden List, Kampen, Wenningstedt-Braderup und Hörnum. Ferner ist der Abschluss bzw. die Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages erforderlich. Ebenfalls muss ein Personalüberleitungsvertrag gefertigt werden, da für das Personal des Schulverbandes Hörnum-Rantum die Zuständigkeit künftig beim Schulverband Sylt liegen wird. Der Personalrat des Schulverbandes Sylt ist zu beteiligen. Die Mitarbeiter-/innen des Schulverbandes Hörnum-Rantum sind entsprechend zu informieren. Schulverbandsvorsteher Jansen erklärt, dass er mit der Auflösung des Schulverbandes Hörnum-Rantum von seinem Amt als Schulverbandsvorsteher zurücktreten wird. Gemeindevertreter Dehn fragt hierzu nach, ob der Schulverband Sylt nach der Auflösung des Schulverbandes Hörnum-Rantum auch durch Mitglieder aus Hörnum und Rantum vertreten sein wird. Bürgermeisterin Reiber teilt mit, dass die Bürgermeister/-in der im Schulverband vertretenden Gemeinden kraft Amtes der Schulverbandsversammlung angehören. Letztendlich muss in der Satzung des Schulverbandes die Vertretung der Mitgliedsgemeinden geregelt werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Stimmanteile der Gemeinden Hörnum anders zu regeln. Gegebenenfalls sollte für die Grundschulen ein gesonderter Beirat im Schulverband Sylt gebildet werden. Bürgermeisterin Reiber führt aus, dass das Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein über die Beschlussfassung der organisatorischen Verbindung der Grundschulen St. Nicolai, Hörnum und der Pestalozzischule informiert wurde. Das Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein hat mit Schreiben vom 21. August 2009 mitgeteilt, dass eine organisatorische Verbindung voraussetzt, dass der Träger der Schulen identisch ist. Das Schreiben des Ministeriums für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt. Vor dem Hintergrund muss über eine Aufnahme der Grundschule und der Pestalozzischule in den Schulverband Sylt in den Gremien beraten werden. Sobald die Beschlüsse der Gemeindevertretungen vorliegen, wird die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Hörnum-Rantum erneut tagen.


2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.



3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 16.03.2009

Einwände gegen die Niederschrift vom 16.03.2009 werden nicht erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.


4. Bericht der Schulleiterin

Frau Glöckner berichtet, dass die Grundschule Hörnum momentan von 34 Grundschülern (davon 7 auswärtige Schüler-/innen) besucht wird und es individuelle Unterrichts- und Förderpläne gibt.

Weiterhin wird berichtet, dass mit großer Unterstützung der Eltern in der Schule eine Theater-AG, sowie Kochen und Werken angeboten werden. Die Angebote werden gut angenommen.

Zudem ist ein Besuch von Hagenbecks Tierpark in Hamburg geplant.

Frau Glöckner teilt mit, dass die Beanstandungen der Sicherheitsingenieurs „Sens & Möller“ an den Spielgeräten behoben worden sind. Zudem wurde eine neue Schaukel für den Spielplatz angeschafft. An der Rutsche wurden keine Mängel festgestellt. Die Anschaffung einer Wackelbrücke für den Spielplatz wäre wünschenswert. Es wird vereinbart, die Kosten für die Anschaffung einer Wackelbrücke von der Grundschule Hörnum ermitteln zu lassen.

Es wird angemerkt, dass künftig eventuell die Zeitschaltuhren der Heizungsanlage erneuert werden müssten. Die Kosten hierfür sind im Haushalt mit eingeplant.

Frau Glöckner berichtet, dass es in diesem Zusammenhang 6 Förderpumpen für die Warmwasserversorgung in der Grundschule Hörnum gibt und eine davon neu angeschafft wurde. Eine Pumpe kostet ca. 800,00 €.

Auf Nachfrage wird erläutert, dass momentan 4 Lehrkräfte an der Grundschule Hörnum tätig sind.

Frau Glöckner fragt an, ob es möglich ist, für eine Lehrkraft einen ergonomischen Bürostuhl anzuschaffen. Die Schulverbandsversammlung befürwortet die Anschaffung eines ergonomischen Bürostuhls in einem Kostenrahmen von maximal 600,00 €.

Abschließend berichtet Frau Glöckner, dass sich die Grundschule Hörnum beim Bürgerpreis für Schleswig-Holstein 2009 beworben hat, jedoch leider abgelehnt wurde.

Frau Kuhn fragt nach, ob die Ferienbetreuung in den Sommerferien gut angenommen worden ist. Frau Glöckner berichtet, dass die Betreuung in Anspruch genommen wurde und jede Woche der Sommerferien belegt war.

6.  Anfragen, Mitteilungen, Verschiedenes

Frau Wehrhahn teilt mit, dass am 24. September 2009 der Rechnungsprüfungsausschuss des Schulverbandes Hörnum-Rantum tagen wird. Die Einladungen werden diese Woche an die Mitglieder versandt. Das Ergebnis von der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wird in der folgenden Sitzung des Schulverbandes Hörnum-Rantum bekannt gegeben.

Verbandsvorsteher Jansen bedankt sich bei den anwesenden Schulverbandsmitgliedern für die konstruktive Arbeit und schließt um 19:45 Uhr die Sitzung.