Amt Landschaft Sylt

Amt Landschaft Sylt

Eine Amtsverwaltung… was ist das eigentlich?

In anderen Bundesländern kennen wir Großgemeinden oder Samtgemeinden, aber eine Amtsverwaltung?

Die Ämter haben in Schleswig-Holstein die Aufgabe, die Selbstverwaltungsaufgaben  der kleinen Gemeinden durchzuführen, die auf Grund ihrer Größe keine eigene Verwaltung vorhalten können. Die Ämter tragen hierdurch zur Garantie der Selbstverwaltung und zum  politischen Erhalt der kleinen Landgemeinden bei.

Die Selbstverwaltungsgarantie sichert den Gemeinden zu, dass sie  alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung regeln   können ( Art. 28 des Grundgesetzes). Dies setzt in der Praxis aber auch voraus, dass jede Gemeinde einen eigenen, leistungsfähigen Verwaltungsapparat vorhält, der den heutigen Anforderungen an eine moderne Verwaltung gerecht wird. Dass dies eine kleine Gemeinde nicht leisten kann, liegt auf der Hand. Hier tritt nun die Amtsverwaltung ein. Sie hat die Aufgabe, für die Gemeinden, die ihrem Amtsbereich angehören, die reine Verwaltungsarbeit zu erledigen. Die politische Selbständigkeit der Gemeinde bleibt dabei bestehen. Die Gemeinden selbst beschließen durch ihre gewählte  Gemeindevertretung, was im 0rt geschehen soll. Die Amtsverwaltung darf in diesen Entscheidungsprozess nicht eingreifen, sie hat nur die Aufgabe, die Beschlüsse der Vertretung in die Praxis umzusetzen. Natürlich wird sie die Gemeinden mit dem zur Verfügung stehenden Fachpersonal beraten  und auch Entscheidungsvorschläge machen, die Entscheidung selbst verbleibt aber ausschließlich bei  der jeweiligen Gemeinde.
Die dem Amt angehörenden Gemeinden finanzieren das Amt, das in aller Regel keine nennenswerten eigenen Einnahmen hat, durch die „Amtsumlage“, die nach einem gesetzlich vorgegebenen Schlüssel errechnet wird. 

Das Amt wird ehrenamtlich geleitet, und zwar durch den Amtsvorsteher. Dieser wird aus der Mitte des Amtsausschusses gewählt, der Amtsausschuss setzt sich aus den Bürgermeistern der Gemeinden und – je nach Größe der Gemeinden – weiteren Gemeindevertretern zusammen. 
Das Amt Landschaft Sylt besteht nach der Fusion zwischen den Gemeinden Sylt-Ost, Rantum (Sylt) und der Stadt Westerland noch aus den Gemeinden Hörnum (Sylt), Kampen (Sylt), Wenningstedt-Braderup (Sylt) und List auf Sylt mit etwa 4.500 Einwohnern. Das Amt erreicht damit nicht mehr die Mindestgröße nach den Vorgaben des Verwaltungsstrukturreformgesetzes, wonach Ämter mit einer eigenen Verwaltung mindestens 8.000 Einwohner haben müssen. Das Amt Landschaft Sylt bedient sich daher über einen Geschäftsführungsvertrag der Verwaltung der Gemeinde Sylt. Von der Gemeinde Sylt werden sämtliche Verwaltungsangelegenheiten des Amtes abgearbeitet. Der Verwaltungssitz ist seit Mai 2009 im Rathaus der Gemeinde Sylt in der Andreas-Nielsen Str. 1 im Ortsteil Westerland.