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Gemeinde List auf Sylt
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09 - 12 Uhr , Donnerstag Nachmittags nach vorheriger Vereinbarung
Bürgermeister-Sprechzeiten nach Vereinbarung
Bürgermeister Die ehrenamtliche Bürgermeisterin oder der ehrenamtliche Bürgermeister einer amtsangehörigen Gemeinde hat keine verwaltungsleitende Funktion sondern ausschließlich politische Aufgaben. Sie/ Er bereitet die Beschlüsse der Gemeindevertretung vor und ist für die sachliche Erledigung der Aufgaben verantwortlich. Ihr/ Ihm obliegt die politische Kompetenz, das bedeutet, dass von ihr/ ihm Initiativen und Vorstellungen für die Entscheidungen der Gemeinde entwickelt und den Gremien der Gemeinde zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Weitere Zuständigkeiten der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters sind die Repräsentation der Gemeinde bei öffentlichen Anlässen, die ihm durch die Hauptsatzung übertragene Entscheidungen im Einzelfall wahrzunehmen sowie unaufschiebbare Eilentscheidungen für die Gemeinde zu treffen. Er ist weiter zuständig für die Anordnung über- und außerplanmäßiger Ausgaben, wenn die Angelegenheit keinen Aufschub duldet. Wichtige Aufgaben sind außerdem die Zuständigkeit für Widersprüche gegen rechtswidrige Beschlüsse der Gemeindevertretung, für die Ausfertigung von Satzungen sowie für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Förderung des Interesses an der Selbstverwaltung. Gemeindevertretung: Die Gemeindevertretung ist die Versammlung der demokratisch gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde und das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan der Gemeinde. Gemeindevertretungen sind Selbstverwaltungsorgane und sie haben eine Doppelrolle: sie sind Beschlussorgane und Kontrollorgane gegenüber dem Bürgermeister und der Gemeindeverwaltung. In Gemeinden mit hohen Einwohnerzahlen können einzelne Aufgaben auf den Bürgermeister oder auf die Verwaltung übertragen werden, da sonst alle Selbstverwaltungsaufgaben für große Gemeinden nicht zu bewältigen sind. Es gibt jedoch Ausnahmen! Laut § 28 der Gemeindeordnung muss die Gemeindevertretung bestimmte nicht delegierbare Aufgaben wahrnehmen wie z.B.: 1. Angelegenheiten, über die kraft Gesetzes die Gemeindevertretung entscheidet, Ausschüsse: Die Gemeindevertretung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung aus ihrer Mitte ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden. Bei den Ausschüssen handelt es sich um sog. beratende Ausschüsse, die der Gemeindevertretung Empfehlungen geben und die Aufgaben vorberaten, die in ihren Bereich fallen. Die Ausschüsse bereiten für ihr Aufgabengebiet die Beschlüsse der Gemeindevertretung vor. Dazu entwerfen sie Empfehlungen bzw. den Beschlussvorschlag. Den Ausschüssen können von der Gemeindevertretung bestimmte Angelegenheiten zur endgültigen Entscheidung übertragen werden, jedoch kann jederzeit ein Widerruf erfolgen und die Entscheidung liegt dann erneut bei der Gemeindevertretung. In den meisten größeren Gemeinden werden mindestens ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet. Die Sitzungen der Ausschüsse sind öffentlich, soweit die Gemeindevertretung nichts anderes bestimmt. Der Bürgermeister ist berechtigt an den Ausschüssen teilzunehmen, ihm ist auf Wunsch das Wort zu erteilen.
Ronald Benck
Tel. 0 46 51 / 95 10-0
Fax: 0 46 51 / 95 10 95
E-MailAufgaben des ehrenamtlichen Bürgermeisters
Aufgaben der Gemeindevertretung und der Ausschüsse
2. den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen.
Bernd Neumann
Büroleitung
Projekt- und Verwaltungskoordination
Tel. 0 46 51 / 95 10-32
Mobil: 0172 / 45 96 96 3
Alexa Welsch
Tel. 0 46 51 / 95 10-99
Fax: 0 46 51 / 95 10 95
Sekretariat des Bürgermeisters Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten Sitzungsdienst: Sozial-Kultur-und Umweltausschuss, Bauausschuss Meldewesen Wohnungsangelegenheiten Nachttaxigutscheine Führungszeugnis Gewerbezentralregisterauskunft
E-MailSachgebiete
Kinderreisepassanträge (0-12 Jahre)