Protokoll vom 31.10.2002

Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt - Protokoll vom 31.10.2002


Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Verbandsvorsteher Liebing eröffnet um 18:05 Uhr die Sitzung, begrüßt die Mitglieder der Verbandsversammlung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.


2. Sachstandsbericht B - Plan 83 „Gewerbegebiet Flugplatz Sylt“

Herr Verbandsvorsteher Liebing teilt mit, dass der Entwurf zum Bebauungsplan Nummer 83 in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung Sylt-Ost als Satzung beschlossen worden ist und das Verfahren somit den Stand nach § 33 BauGB - formelle und materielle Planreife - erreicht hat.

Die Genehmigung zur 8. Änderung des F-Plans liegt vor.

Mitteilung vom StBA Flensburg ist eingegangen, dass die Förderung für Haupterschließungsstraße über 930.000 € für 2002 - 2004 als Mittelabfluss eingeplant ist.

Herr Liebing berichtet von seinem Gespräch im Wirtschaftsministerium mit Staatssekretär Rocca. Ergebnis ist, dass eine Landesförderung für die Gewerbegebietserschließung ausscheidet, da der Grunderwerb für die übrigen Flächen nicht einbezogen werden können, aber der Erlös an dem Verkauf von 15ha Gewerbefläche berücksichtigt werden müsse. Damit ist das Gebiet „hoch profitabel“.

Der Abbruch der Halle 402 mit der Flugwerft, ehemalige Kfz - Schuppen umfasst ca. 20.000 cbm umbauter Raum, das entspricht etwa 40 Einfamilienhäusern, ist abgeschlossen.

Der dritte Abschnitt der Freiräumungsarbeiten mit dem Abriss der Halle 401 und des Tanklagers wurde am 07.10.2002 begonnen.

RA Kerkamm hat für EVS an das BV - Amt geschrieben und von dort Zustimmung zur vorgezogenen Eigentumsumschreibung erbeten; mündliche Zusage aus dem BV - Amt liegt Herrn Liebing bereits seit längerem vor. Jetzt liegt diese auch schriftlich vor und RA Schröder ist zeitnah zur vorgezogenen Umschreibung bereit.

Herr Bürgermeister Jansen nimmt ab 18:30 Uhr an der Sitzung teil.


3. Kaufvertrag und 4. Beratung und Beschlussfassung zur Ermächtigung des Vorstandes für die Genehmigung von redaktionellen Änderungen im Kaufvertrag und für Änderungen von Grundstücksgröße und -lage der bereits vorliegenden Bewerbungen.

Die Vorlage des Zweckverbandes vom 28.10.2002 (Anlage TOP 3 / 4 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Verbandsversammlung vor. Herr Liebing erläutert, dass den Bewerbern der Kategorie I die in den vergangenen Sitzungen der Verbandsversammlung beschlossenen Kaufvertragsentwürfe für das Gewerbegebiet übermittelt worden waren. Mehrere Bewerber haben sich mit Änderungswünschen an den Zweckverband gewandt. In Zusammenarbeit mit dem Notar sind die Wünsche geprüft worden. Herr Liebing bespricht in der Verbandsversammlung die einzelnen Änderungen der Kaufvertragsentwürfe (Standardentwurf) wie folgt:
Die Punkte 1 bis 3 der Vorlage werden von der Verbandsversammlung so akzeptiert. Die Verbandsversammlung stimmt zum Punkt 4 ab, dass die Unterverpachtung mit 12 Ja Stimmen bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme möglich sein soll, wenn der Vergabezweck eingehalten wird. Die Aufsplittung in Besitz und Betreibergesellschaft soll ermöglicht werden. Dabei soll sichergestellt werden, dass die inhaltliche Einheit des Betriebs gesichert ist. Zu einer vorweggenommenen Erbfolge, die generell ermöglicht werden soll, werden von der Verbandsversammlung keine Bedenken geäußert. Punkt 5 der Vorlage wird von der Verbandsversammlung so akzeptiert. Punkt 6 der Vorlage über die Altlastenregelung wird mit 13 Ja Stimmen bei einer Enthaltung wie vorgelegt genehmigt.
Es wird dem Vorschlag von Frau Prott gefolgt, indem die Ausformulierungen der Änderungen durch den Notar abgewartet werden soll und dann den Verbandsmitgliedern zur Sichtung übermittelt. Evtl. weitere Änderungswünsche müssen innerhalb von 8 Tagen beim Verbandsvorsteher angezeigt werden. Die Schlussredaktion soll zeitnah erfolgen, um in diesem Jahr noch Kaufverträge abschließen zu können. Dem Absatz II der Vorlage wird von der Verbandsversammlung zugestimmt. Der Vorstand wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen am Standardvertragstext vorzunehmen, soweit die Ziele des Zweckverbandes zum Vertrag nicht berührt werden. Weiterhin wird der Vorstand ermächtigt, gewünschte Zustimmungen zur Ausnahme, die der Kaufvertrag ermöglicht, zu erteilen und bereits in den Kaufvertrag einzuarbeiten. Änderungen in der gewünschten Grundstücksgröße kann der Vorstand zustimmen, soweit damit der Charakter der Vergabeentscheidung der Verbandsversammlung nicht berührt wird. Die Verbandsversammlung stimmt den gemäß Vorlage empfohlenen Änderungen zu und beschließt mit 13 Ja Stimmen bei einer Enthaltung die empfohlenen Aufträge und Ermächtigungen an den Vorstand des Zweckverbandes.


5. Neuwahl des 2. stellvertretenden Verbandsvorstehers

In der heutigen Verbandsversammlung ist ein Nachfolger für Herrn Mannstedt als 2. stellvertretender Verbandsvorsteher zu wählen, um im Urlaubs- oder Krankheitsfall die 2 notwendigen Unterschriften für Handlungen des Zweckverbandes IG Flugplatz Sylt zur Verfügung zu haben. Eine Neuwahl ist daher notwendig. Die Verbandsversammlung wählt mit 13 Ja Stimmen und einer Enthaltung, Herrn Carl Heinrich Schmidt als 2. stellvertretenden Verbandsvorsteher.


6. Mitteilungen des Verbandsvorstehers

Herr Verbandsvorsteher Liebing gibt keine weiteren Mitteilungen bekannt.