Protokoll vom 12.11.2001

Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt - Protokoll vom 12.11.2001


Tagesordnung


Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Verbandsvorsteher Liebing eröffnet um 19:00 die Sitzung, begrüßt die Mitglieder der Verbandsversammlung sowie die Presse und stellt die Beschlussfähigkeit fest.


2. Mitteilungen des Verbandsvorstehers

Verbandsvorsteher Liebing berichtet über folgende Sachverhalte:
Der Vorstandsvorsteher geht auf die Anfrage der Stadt Westerland ein, die am 31.08.01 nachgefragt hatten, wann die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes stattfinden wird. Herr Liebing erläutert, daß in der letzen Vorstandssitzung nach interfraktionellen Gesprächen kein kurzfristiger Endscheidungsbedarf anstand und der Termin für die Verbandsversammlung in der zweiten Novemberwoche ausreicht.

Weiterhin geht Herr Liebing auf die Planungen von DB - Cargo ein, die Güterbedienung der Insel Sylt zum 31. 12. 2001 einzustellen, sowie die Planungen von DB Autozug GmbH zur Optimierung der Autoverladung am derzeitigen Standort in Westerland, was eine weitgehende Verlagerung des Güterverladeverkehrs aus dem Bahnhofsbereich ins Gewerbegebiet voraussetzen könnte. Als Nachfolgelösung übernimmt die NVAG ab Januar 2002 den Güterverladeverkehr von der Insel Sylt zum Festland und möchte diesen Bereich weiter ausbauen, indem mehr Verladeverkehr von der Straße auf die Schiene umgeleitet werden soll.

Der Verbandsvorsteher unterrichtet die Verbandsversammlung darüber, dass der Strafantrag gegen unbekannt wegen illegaler Entsorgung von Asbestplatten auf dem Flughafengelände ergebnislos eingestellt werden muss. Es ist in den letzten Monaten vermehrt zu illegalen Müllablagerungen auf dem Gelände gekommen. Dieses wird sich auch in Zukunft nicht vermeiden lassen, da es für jedermann frei zugänglich ist.

Herr Liebing gibt bekannt, dass die beauftragte Firma GOS Kiel einen Vertragsentwurf für die Altlastensanierung heute in Absprache mit der GMSH vorgelegt hat. Jetzt kann kurzfristig eine Beauftragung an die Firma Alko zum Abschluß gebracht werden.

Herr Liebing teilt mit, dass ein Teil der gepachteten landwirtschaftlichen Fläche des Herrn Peter Jan Peters für Zwecke der Motorcross-Freunde genutzt wird. Bei Verstöße gegen Lärmbelästigung, unberechtigter Müllablagerung oder sonstigen Ärgernissen der Unterverpachtung, wird die Genehmigung unverzüglich widerrufen und die Teilfläche muß der landwirtschaftlichen Nutzung wieder zurückgeführt werden. Eine Fremdnutzung sollte durch Einzäunung des Grundstücks verhindert werden.

Der Verbandsvorsteher erläutert die notwendigen Kosten für Unterhaltungsarbeiten an der Trafostation 5 von 13.849,24DM. Im Bereich des Notstromgebäudes kostet die Erneuerung eines Verteilerschrankes 30.551,50 DM. An fünf Trafostationen müssen die Erdungskabel erneuert werden, die Kosten in Höhe von 16.296,72 DM verursachen. Diese Kosten werden bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2002 berücksichtigt werden müssen.

Der Verbandsvorsteher trägt vor, dass der Verwaltervertrag mit der Gewoba vereinbarungsgemäß zum Ablauf des Jahres 2001 gekündigt wurde. Es besteht Entscheidungsbedarf durch die Verbandsversammlung, wie die Verwaltung der vermieteten Verbandsliegenschaften weiter erfolgen soll. Die Stadt Westerland hatte im vergangenen Jahr das Interesse bekundet, dass der neu zu gründende Eigenbetrieb diese Verwaltung ebenfalls übernehmen könnte. Jetzt hat die KLM schriftlich mitgeteilt, dass sie kein Interesse an einer Übernahme der Verwaltung hat. Es wird nun ein neuer Verwaltervertrag mit der Gewoba Schleswig vorbereitet.


3. Sachstandsbericht Bauleitplanung Gewerbgebiet

Die Vorlage des Zweckverbandes vom 25.10..2001 (Anlage TOP 3 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Kenntnisnahme dient, liegt der Verbandsversammlung vor. Herr Liebing erläutert anhand eines Entwurfes an der Karte den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gewerbegebiet. In diesem Zusammenhang geht er auch auf die Güterverladeaktivitäten und die Ausarbeitung der Gleisplanungen im geplanten Gewerbegebiet ein. Der nächste Schritt zur Grundstücksvergabe wird heute im nichtöffentlichen Teil beschlossen. Flächen für ein Öllager werden nach der negativen Aussage des Umweltministeriums nicht vorgesehen.


4. Beratung und Beschlussfassung Grundstücksvergabeverfahren

Die Vorlage des Zweckverbandes vom 10.11..2001 (Anlage TOP 4 Neufassung zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, wird der Verbandsversammlung heute in einer Neufassung vorgelegt und ersetzt die Vorlage vom 25.10.2001. Die Hauptänderung liegt in der Ausformulierung der Gruppeneinteilung für das Grundstücksvergabeverfahren, die nach Rücksprache mit dem Kreis Nordfriesland wie folgt unterteilt wird:
Gruppe 1 soll aus den Bewerbern bestehen, die mit höchster Priorität berücksichtigt werden sollen. Dabei handelt es sich um alle Betriebe, die als städtebaulicher Missstand eingestuft werden sowie um die Betriebe, die nach Einschätzung des Zweckverbandes zwingend auf Erweiterungsperspektiven angewiesen sind. Darüber hinaus können in diese Kategorie auch Betriebe eingestuft werden, die als Sylter Existenzgründer an einem anderen Standort keine Chance hätten.

Gruppe 2 soll aus den Bewerbern bestehen, die berücksichtigt werden sollen, wenn durch ein mögliches Ausscheiden von Bewerbern aus Kategorie 1 ausreichend Fläche verfügbar ist, ohne bereits jeden geplanten Quadratmeter Gewerbefläche bereits jetzt zu vergeben. Es ist das Ziel des Zweckverbandes, auch für die nächsten Jahre noch Gewerbeflächen für neue Bewerber verfügbar zu halten. Vergaben erfolgen im Einzelfall.

Gruppe 3 besteht aus den Bewerbern, die berücksichtigt werden sollen, wenn ausreichend Fläche zur Verfügung steht bzw. die als „Nachrücker“ in Frage kommen, wenn aus Gruppe 1 und 2 Bewerber - aus welchen Gründen auch immer - ausscheiden. Hierbei handelt es sich insbesondere um Bewerber, die auch in Misch- oder allgemeinen Wohngebieten angesiedelt werden könnten.

Gruppe 4 soll aus den Bewerbern bestehen, die nicht berücksichtigt werden sollen, auch wenn Fläche zur Verfügung stünde, weil die Dringlichkeit nicht so hoch angesiedelt wird und gleichzeitig Vorratsflächen für die nächsten Jahre freigehalten werden sollen. Außerdem sind in Kategorie 4 die Betriebe enthalten, die entweder bereits selbst zurückgezogen haben, durch die Verbandsversammlung grundsätzlich negativ bewertet wurden, weil sie die Eingangsvoraussetzungen nicht erfüllen oder die geforderte Bereitschaftserklärung für die Kaufverträge nicht abgegeben haben.

Herr Gutt äußert seine Bedenken, dass einige Betriebe ihre Quadratmeterwünsche unrealistisch angegeben hätten und es der Eindruck besteht, dass die Altstandorte teuer veräußert werden, um im Gewerbegebiet billig ein Gewerbegrundstück zu kaufen. Herr Windolf möchte ausschließen, dass ein Weiterverkauf an Dritte und eine evtl. spätere Grundstücksteilung verhindert wird. Herr Verbandsvorsteher Liebing erinnert an die Kaufvertragsentwürfe, indem ein Weiterverkauf binnen 15 Jahre ausgeschlossen ist und für den Fall, daß der Käufer den Kaufgegenstand nach Ablauf der 15 Jahre Frist veräußert oder Dritten zur Nutzung überläßt, verpflichtet sich, seinem Nachfolger / Dritten die Pflicht aufzuerlegen den Kaufgegenstand auf Dauer nur zu den zugelassenen Zwecke (Gewerbebetrieb) zu nutzen und den Nachfolgern wiederum zur Weiterleitung dieser Bindung an den Nachfolger verpflichtet. Sollte eine Weiterveräußerung binnen der genannten Frist erfolgen, steht dem Zweckverband ein Wiederkaufsrecht nach §§ 493 BGB zu. Die Verbandsversammlung stimmt mit 12 Ja Stimmen und zwei Gegenstimmen den Grundsätzen des Vergabeverfahrens zu.


5. Beratung und Beschlussfassung über eine außerplanmäßige Ausgabe (Ausgleichsmaßnahmen Veranstaltungsplatz)

Die Vorlage des Zweckverbandes vom 25.10.2001 (Anlage TOP 5 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Verbandsversammlung vor. Die Beschlüsse der Verbandsversammlung des Zweckverbandes und der Gremien der Flughafengesellschaften sehen vor, dass die für die Errichtung des Veranstaltungsplatzes beim Neuen Tower notwendigen Ausgleichsmaßnahmen durch den Zweckverband finanziert werden. Inzwischen liegt eine Kostenermittlung in Höhe von 92.400 DM vor. Die Finanzierung ist zum Teil durch Einsparungen im Haushalt, im übrigen durch Entnahme aus der Rücklage gesichert. Da die Gesamtabwicklung erst im Jahr 2002 erfolgt, wird auch die finanzielle Abwicklung über den Haushalt 2002 erfolgen. Um jedoch eine frühzeitige Ausschreibung zu gewährleisten, wird um Zustimmung zur außerplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 100.000 DM gebeten. Die Auflagen der Naturschutzbehörden mit der Ausnahmegenehmigung gem. § 15 a LNatSchG sieht die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme im Herbst 2001 vor. Die Verbandsversammlung stimmt der Leistung überplanmäßiger Ausgaben gem. Vorlage bis zur Höhe von 100.000 DM für die Ausgleichsmaßnahmen zur Erstellung des Veranstaltungsplatzes einstimmig zu.


6. Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen zum Stand 30. Juni 2001

Verbandsvorsteher Liebing legt den Nachweis der Haushaltsüberschreitungen des Zweckverbandes Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt zum 30.06.2001 vor. Es ergibt sich lediglich eine durch die Verbandsversammlung zu genehmigende Haushaltsüberschreitung bei der Unterhaltung von Trafostationen in Höhe von 13.926,85 DM, die durch Ausführungen der Bauabteilung belegt sind. Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig die Genehmigung der Haushaltsüberschreitung in Höhe von 13.926,85 DM.


7. Kostenabwicklung Wiederaufforstung Wäldchen Munkmarsch

Die Vorlage des Zweckverbandes vom 17.09.2001 (Anlage TOP 7 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Kenntnisnahme dient, liegt der Verbandsversammlung vor. Die Verbandsversammlung nimmt die Kostenabwicklung für die Wiederaufforstung des Wäldchens Munkmarsch / Sylt zur Kenntnis. Die Gesamtkosten der Wiederaufforstung in Höhe von 31.247,72 DM werden mit 23.110 DM bezuschusst, so dass verbleibende Restkosten durch den Zweckverband zu decken sind. Die Abwicklung erfolgt im Rahmen des Haushaltes 2001.


8. Beratung und Beschlussfassung über geänderten öffentlich - rechtlichen Vertrag über die Geschäftsführung des Zweckverbandes Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt

Herr Liebing gibt bekannt, dass die Verbandsversammlung in der letzten Sitzung einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Geschäftsführung beschlossen hatte. Fälschlicherweise war darin als Vertragspartner das Amt Landschaft Sylt aufgeführt. Da die Satzung und der öffentlich - rechtliche Gründungsvertrag jedoch die Übertragung der Geschäftsführung auf die Gemeinde Sylt - Ost vorsehen, ist hier ein korrigierender Beschluss der Verbandsversammlung erforderlich. In der Sache verändert dies nichts. Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig, dass § 1 folgende Fassung erhält:

§1
Übertragung der Geschäftsführung

1. Der Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt überträgt der Gemeinde Sylt - Ost die Geschäftsführung des Verbandes rückwirkend zum 1. 11.1999.

2. Die Gemeinde Sylt-Ost nimmt die Übertragung der Aufgabe an.

3. Die haushaltsmässige Abwicklung soll durch den Haushalt des Amtes Landschaft Sylt erfolgen.


9. Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Schleswig - Holsteinischen Gemeindetag

Der Schleswig - Holsteinische Gemeindetag hat seine Satzung geändert und ermöglicht jetzt auch den Zweckverbänden die Mitgliedschaft. Für Zweckverbände ohne eigene hauptamtliche Verwaltung (wie den hier vorliegenden Fall) beträgt der Jahresbeitrag 100 DM. Zu Einzelheiten wird auf die Vorlage verwiesen. Der Vorstand des Zweckverbandes hat sich in seiner Sitzung am 21. 9. 2001 mit diesem Thema befasst und empfiehlt der Verbandsversammlung, den Beitritt zu beschließen. Damit käme der Zweckverband in den Genuß möglicher zusätzlicher Informationen, von Rechtsberatung und könnte darüber hinaus auch bei Gesetzesänderungen (GkZ) seine Interessenlagen über den SHGT vertreten lassen. Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig den Beitritt zum Schleswig - Holsteinischen Gemeindetag.


10. Befangenheitsregelung für Mitglieder der Verbandsversammlung

Die Vorlage des Zweckverbandes vom 25.10..2001 (Anlage TOP10 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Kenntnisnahme dient, liegt der Verbandsversammlung vor. Herr Verbandsvorsteher Liebing geht auf das Schreiben der Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland und den Vermerk des Innenministeriums ein und bespricht das weitere Vorgehen dieser Regelung und deren Auswirkungen. Die Verbandsversammlung nimmt das Ergebnis des Innenministers (Schreiben ist mit der Einladung verschickt worden) zur Kenntnis.