Protokoll vom 12.12.2001

Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt - Protokoll vom 12.12.2001


Tagesordnung


Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Verbandsvorsteher Liebing eröffnet um 18:00 die Sitzung, begrüßt die Mitglieder der Verbandsversammlung sowie die Presse und stellt die Beschlussfähigkeit fest.


2. Mitteilungen des Verbandsvorstehers

Herr Verbandsvorsteher Liebing erläutert den aktuellen Stand des B - Plans 83.
Flächennutzungsplanung:
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluß ist am 10.12.2001 im Planungsverband mit der 8. Änderung des F - Plans gefaßt worden; damit wäre gewährleistet, dass der Landschaftsplan zum Zeitpunkt der Beteiligung Träger öffentlicher Belange abschließend durch die Gemeindevertretung gebilligt worden ist (Beschlussfassung ist ebenfalls im Dezember vorgesehen).

Bebauungsplan:
Vorgesehen ist die Fertigung eines Vorentwurfes bis Januar 2002; Voraussetzung war die Klarheit über die zu berücksichtigenden Betriebe. Zur Zeit geht der Verbandsvorsteher davon aus, dass die endgültigen Kaufverträge Mitte des kommenden Jahres abgeschlossen werden können, wenn die Bauleitplanung entsprechend weit vorangeschritten ist. Die Erschließungsmaßnahmen sollen im Herbst 2002 beginnen, so dass in 2003 mit der Erstellung der Betriebe begonnen werden kann.

Herr Liebing hat die überarbeitete Fassung der Kaufverträge vom RA und Notar Eis vorliegen, die mit Euro - Beträgen aktualisiert wurden. Herr Liebing fordert die Verbandsversammlungsmitglieder auf, sich die alten Verträge nochmals vorzunehmen und ihm weitere Änderungswünsche mitzuteilen. Es besteht in der Verbandsversammlung Einvernehmen, auf die Vorverträge zu verzichten und den Käufern nur noch einen Kaufvertrag Mitte nächsten Jahres vorzulegen.

Herr Liebing informiert die Verbandsversammlung, daß mit der GMSH als Interessenvertreter des Bundes, der wegen der Kostenübernahme bis zur Höhe von 500.000 DM für den Rückbau des Tanklagers III / IV zu beteiligen ist, ein Ingenieurvertrag mit der Firma ALKO ausverhandelt worden ist. Er beinhaltet zunächst in einer l. Stufe die Erstellung eines Sanierungskonzeptes, auf dessen Basis die weiteren Rückbaumaßnahmen bzw. Sanierungsmaßnahmen durch den Zweckverband zu entscheiden sind. Unstrittig ist der Rückbau des Tanklagers III / IV. Ob ein Rückbau des Tanklagers I / II vom Bund als Altlastsanierung im Sinne der Altlastenklausel des Kaufvertrages anerkannt wird, hängt vom Sanierungskonzept ab. Auch die Beteiligung des Bundes an den Bodensanierungen ist abhängig vom Ergebnis der l. Stufe (Sanierungskonzept). Insofern sieht der Ingenieurvertrag auch vor, dass alle weiteren Schritte abschnittsweise in Auftrag gegeben werden. Für die Erstellung des Sanierungskonzeptes entstehen Kosten in Höhe von 13.000 DM, die von der GMSH anerkannt sind. Aus den Honorarberechnungen gern HOAI des Ingenieurvertrages ergibt sich folgende Kostenübersicht:
Sanierungskonzept: 13.000 DM
Ing.-Honorar Rückbau Tanklager III / IV: 50.000 DM
Baukosten Rückbau Tanklager III / IV: 500.000 DM
Künftiger Entscheidungsbedarf entsteht hinsichtlich Tanklager I / II, für das folgende Kostenschätzungen vorliegen:
Ing.-Honorar Rückbau Tanklager I / II: 22.000 DM
Baukosten Rückbau Tanklager I / II: 90.000 DM
Offen, weil abhängig vom Sanierungskonzept, auch hinsichtlich der Kostenerstattung durch den Bund:
Hydraulische Sanierung oder vergleichbares Verfahren: 450.000 DM.
Damit betragen nach jetziger Schätzung die Gesamtkosten für Rückbau und Sanierung 1.225.000 DM.
Fest steht die Kostenübernahme des Bundes für den Rückbau des Tanklagers III / IV bis zur Höhe von 500.000 DM, wobei bestimmte Richtlinien des Bundes einzuhalten sind; dies ist im Ingenieurvertrag geregelt, damit der Bund nicht wg. mgl. Formfehler seine Zahlungsverpflichtung abwenden kann. Für Bodensanierungen (Hydraulische Sanierung o.a.) gilt die Altlastenklausel des Vertrages, nach dem der Bund 90% und der Zweckverband 10 % der Kostentragen, soweit der Sanierungsbedarf zwingend festgestellt wird. Es besteht Einvernehmen in der Verbandsversammlung, den Ingenieurvertrag mit der Firma ALKO GmbH in Kiel abzuschließen.

Herr Liebing gibt bekannt, dass auf dem alten Veranstaltungsplatz der Zirkus Busch in den Jahren 2002 und 2003 gastieren wird. Sollte dieser Zirkus absagen, steht der Zirkus Renz als Vertretung bereit.


3. Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2002

Jedem Sitzungsteilnehmer der Verbandsversammlung liegt der Haushaltsentwurf 2002 vor. Herr Liebing geht die einzelnen Eurowerte der Haushaltsstellen des Haushaltsentwurf 2002 mit den Mitgliedern der Verbandsversammlung ausführlich durch und gibt zu den wichtigsten Positionen einige Erläuterungen. Nachdem für den Verband das zweite volle Haushaltsjahr nahezu abgelaufen ist, können verschiedene Ansätze des Verwaltungshaushaltes den inzwischen vorliegenden Erfahrungswerten angepaßt werden. Hier insbesondere die Mieten der Objekte, die von der Gewoba verwaltet werden (incl. Unterhaltung und Bewirtschaftung sowie Mietnebenleistungen): hier werden ab dem Haushaltsjahr 2002 nur noch die Mietüberschüsse ausgewiesen. Zu bemerken sei noch, dass einige vermietete Gebäude auf dem Gebiet des geplanten Gewerbegebietes liegen. Die betreffenden Mietverträge sollen zum 30.09.2002 gekündigt werden. Dieses führt zu einer Minderung der Mieteinnahmen von ca. 50 % in diesem Bereich. Der Verwaltungshaushalt kann weitgehend aus eigenen Einnahmen finanziert werden. Lediglich 23.000 EURO werden zum Ausgleich als Zuführung vom Vermögenshaushalt benötigt. Die Erhebung einer Verbandsumlage ist auch weiterhin nicht vorgesehen. Schwerpunkte im Vermögenshaushalt sind:
Kosten der baulichen Maßnahme Gleisanlage: 300.000 €
Kosten der baulichen Maßnahme Erschließung Gewerbegebiet: 4.300.000 €
Kosten der baulichen Maßnahme "Alter Tower": 22.000 €
Nachrüstung von Schaltanlagen in der Trafostation: 40.000 €
Ausgleichsmaßnahme Veranstaltungsplatz "Neuer Tower": 52.000 €
Herr Uekermann und Herr Schmatloch möchten zu dem Umfang der geplanten Baumaßnahme am Alten Tower nähere Informationen. Die Refinanzierung ist von ihnen nach jetzigem Stand schwer nachvollziehbar. Der Ansatz im Vermögenshaushalt in Höhe von 22.000 € soll bis zur Beschlußfassung in der nächsten Verbandsversammlung mit einem Sperrvermerk versehen werden. Herr Uekermann erkundigt sich beim Verbandsvorsteher, ob für die Kosten der Landschaftspflegemaßnahmen auf dem Flugplatzgelände die Zuschußmöglichkeit geprüft wurde. Herr Liebing gab bekannt, dass die meisten Flächen auf dem Flugplatz verpachtet seien und die Pflegemaßnahme von den Pächtern übernommen werde. Der Verbandsvorsteher wird sich um die Zuschußmöglichkeit kümmern. Die Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden aus speziellen Einnahmen, insbesonders aber aus den Verkaufserlösen für die Gewerbegrundstücke finanziert. Eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes ist nicht erforderlich. Es bestehen auch weiterhin keine Kreditverpflichtungen für den Verband. Jedoch ist eine Erhöhung des Höchstbetrages der Kassenkredtite, über die genehmigungsfreie Summe hinaus, erneut erforderlich: Für die Kosten des Rückbaus und der Sanierung der Tanklager I / II und der Tanklager III / IV sowie der hydraulischen Bodensanierung muß der Zweckverband in Vorleistung treten. Der Kaufvertrag zwischen dem Bund und dem Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt sieht jedoch für die Altlastensanierung sowie für den Rückbau der Tanklager eine Kostenerstattung durch den Bund vor. Des weiteren sind im Haushaltsjahr 2002 Erschließungsmaßnahmen (Aufbruch / Abbruch) für das geplante Gewerbegebiet vorgesehen. Der Rückfluss der Kosten durch Verkaufserlöse der Grundstücke kann heute noch nicht genau beziffert und zeitlich festgelegt werden, so dass der Zweckverband auch hier eventuell in Vorleistung treten muss. Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2002. Mit der Haushaltssatzung werden im Verwaltungshaushalt die Einnahmen und Ausgaben auf jeweils 340.600 € und im Vermögenshaushalt auf jeweils 5.737.000 € festgesetzt. Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 €. Der Haushaltsansatz im Vermögenshaushalt in Höhe von 22.000 € für die Kosten der baulichen Maßnahme des Alten Towers ist mit einem Sperrvermerk zu versehen.


4. Sachstandsbericht nach Vergabeentscheidung

Nach der Vergabeentscheidung in der letzten Verbandsversammlung sind bis heute 3 Absagen von Bewerbern der Kategorie I + II gekommen. In den letzten Tagen sind neue Anfragen gekommen, die nach Vorliegen der konkreten Bewerbungsunterlagen in der nächsten Verbandsversammlung bewertet werden.