Protokoll vom 30.05.2000

Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt - Protokoll vom 30.05.2000


Tagesordnung


Öffentlicher Teil

1.
Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Verbandsvorsteher Liebing eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit der Verbandsversammlung fest. Gegen den Inhalt der Tagesordnung werden Einwendungen nicht erhoben.


2. Mitteilung des Verbandsvorstehers

Herr Liebing erläutert ein Antwortschreiben der Kommunalaufsicht Nordfriesland vom 07.04.00 über die möglichen Ausschließungsgründe von Herrn Manfred Uekermann, gem. § 22 GO während der 3. Sitzung der Verbandsversammlung am 23.02.2000 zu Punkt 5 "Beratung und Beschlußfassung über künftige Wahrnehmung von Jagdrechten". Die Kommunalaufsicht kommt zur der Entscheidung, daß ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Kommunalverfassungsrechts, das ggf. ein Einschreiten erforderlich machen würde, in diesem Fall nicht vorliegt.

Mit Schreiben vom 11.04.00 liegt dem Zweckverband die Zustimmung des Finanzministers über den Kaufvertrag zwischen der Oberfinanzdirektion Rostock, Bundesvermögensabteilung, Außenstelle Kiel und dem Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt vor.

Herr Liebing teilt die im nichtöffentlichen Teil der Verbandsversammlung vom 09.03.00 gefaßten Beschlüsse mit.

Verbandsvorsteher Liebing gibt bekannt, daß am 07.06.00 um 18:00 Uhr im Friesensaal in Keitum eine Informationsveranstaltung stattfinden wird. Ingenieurbüro PLAN - G, die Städtereinigung Nord und das Staatliche Umweltamt Schleswig informieren über den Vorschlag, im neuen Gewerbegebiet Flugplatz Sylt ein Biomasse - Heizkraftwerk zu errichten, dass die dortigen Betriebe mit Nahwärme versorgen kann. Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind herzlich eingeladen.


3. Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 1999

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Jensen, gibt Erläuterungen zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 1999 bekannt. Zum Haushaltsausgleich war eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 227.200 DM vorgesehen. Im Rahmen der Jahresabschlußbuchungen konnte der allgemeinen Rücklage 239.954,05 DM zugeführt werden, so daß ein „Überschuß“ in Höhe von 12.754,05 entstand. Hauhaltsüberschreitungen wurden in Höhe von 316,95 DM für die Bekanntmachungskosten der Haushalts- und Hauptsatzung getätigt. Diese Höhe der Überschreitung unterliegt lediglich der Bekanntmachungspflicht des Verbandsvorstehers und nicht der Zustimmung der Verbandsversammlung. Die Verbandsversammlung erkennt mit 12 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung die vorgelegte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 1999 an.


4. Beratung und Beschlussfassung über eine Vereinbarung mit der Flughafen Sylt
GmbH, B etr. Veranstaltungsplatz

Frau Reiber bittet den Verbandsvorsteher eine Klärung bei der Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland über Ihre möglichen Ausschließungsgründe gem. § 22 GO zu diesem Tagesordnungspunkt einzuholen. Frau Reiber erklärt sich für befangen und verläßt den Sitzungssaal. Verbandsvorsteher Liebing erläutert die Punkte der Zusatzvereinbarung zum Überlassungsvertrag mit der Sylter Flughafen GmbH. Nach einer lebhaften Diskussion wird anschließend über den Antrag von Frau Prott abgestimmt, im Absatz 8 das Wort „diesen Jahres“ abzuändern, um für die nächsten Jahre noch Handlungsspielraum zu haben. Mit 8 Nein - Stimmen und 3 Ja - Stimmen bei 1 Enthaltung wird der Antrag abgelehnt. Die Verbandsversammlung stimmt mit 11 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung für die nachfolgende Zusatzvereinbarung zum Überlassungsvertrag vom 10.12. 1999 zwischen dem Zweckverband „Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt“ („Eigentümer“) und der Flughafen Sylt GmbH („Flughafengesellschaft“)
1. Der Zweckverband „Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt“ ist Eigentümer der Flächen, die der Flughafen Sylt GmbH für den Flugbetrieb überlassen worden sind. Aus dieser Gesamtfläche ist eine Teilfläche Gegenstand dieser Vereinbarung; sie ist in der beigefügten Karte schraffiert dargestellt.

2. Diese Teilfläche nutzt der Eigentümer im Einvernehmen mit der Flughafengesellschaft als Veranstaltungsplatz, um dort in der Zeit vom 26. 6. 2000 bis zum 3. 9. 2000 die Veranstaltungen des „Meerkabaretts“ stattfinden zu lassen.

3. Die Herrichtung der Fläche zu ihrer Nutzung gem. Ziff. 2 erfolgt durch den Eigentümer.

4. Die Verpachtung der Fläche zur Nutzung gem. Ziff. 2 erfolgt durch den Eigentümer.

5. Nachdem der Planungsverband Sylt einen Beschluß zur Ausweisung einer Sondergebietsfläche „Veranstaltungsplatz“ im Flächennutzungsplan und die Gemeinde Sylt-Ost einen entsprechenden Aufstellungsbeschluß für einen Bebauungsplan gefaßt haben, gehen beide Vertragspartner davon aus, daß nach dem Abschluß des planungsrechtlichen Verfahrens die Fläche, die Gegenstand dieser Vereinbarung ist, dauerhaft als Veranstaltungsplatz zur Verfügung stehen kann.

6. Nach Abschluß des planungsrechtlichen Verfahrens soll die Fläche umgehend wieder in den Geltungsbereich der überlassenen Flächen an die Flughafen Sylt GmbH übergehen. Dazu erfolgt eine neue Zusatzvereinbarung gem. § 2 des geltenden Überlassungsvertrages, um der Flughafen Sylt GmbH die Nutzung als Veranstaltungsfläche zu ermöglichen. In der Zusatzvereinbarung sind die sich aus dem planungsrechtlichen Verfahren ergebenden Auflagen abzuarbeiten.

7. Mit der Übergabe der Fläche in die Verfügungsgewalt der Flughafen Sylt GmbH erstattet sie dem Eigentümer alle ihm mit der Nutzbarmachung gem. Ziff. 3 entstandenen Kosten.

8. Zur wechselseitigen besseren Planungssicherheit erhält das Meerkabarett mit dem Vertrag gem. Ziff. 4 - unter der Voraussetzung, daß die planungsrechtliche Absicherung mit allen behördlichen Genehmigungen erfolgreich verläuft - eine Zusicherung für die kommenden vier Jahre mit Verlängerungsoption für weitere fünf Jahre zu den Konditionen dieses Jahres, wobei die Pachthöhe einer Wertsicherungsklausel gemäß Indexsteigerung unterworfen wird. Gegenstand des Pachtvertrages ist eine technisch nutzbare Fläche; weitergehende ordnungsbehördliche Auflagen sind nicht Gegenstand des Pachtvertrages.

Frau Reiber betritt wieder den Sitzungssaal und wird vom Verbandsvorsteher über das Ergebnis der Abstimmung informiert.