Protokoll vom 11.10.2000

Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt - Protokoll vom 11.10.2000


Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Verbandsvorsteher eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden sowie die Gäste und die Vertreter der Presse. Er verweist auf den Hinweis in der Einladung auf verkürzte Ladefrist. Ohne Widerspruch wird die Beschlussfähigkeit der Verbandsversammlung festgestellt. Gegen den Inhalt der Tagesordnung werden Einwendungen nicht erhoben.

2. Sachstandsbericht Gewerbegebietsplanung

Der Verbandsvorsteher erinnert an die Ergebnisse eines Abstimmungsgespräches mit Vorstandsmitgliedern des Zweckverbandes und dem Kreis Nordfriesland im Juni d. J., in dem die Bewerberlage der Gewerbebetriebe für das Gewerbegebiet gesichtet und die Altstandortproblematik erörtert wurde. Im Anschluss hatten das Amt Landschaft Sylt und die Stadt Westerland für ihre Bereiche eine detaillierte Darstellung der planungsrechtlichen Situation aufgegebener Altstandorte der zu verlagernden Betriebe gefertigt. Nach interner Prüfung beim Kreis Nordfriesland und einem Verwaltungsabstimmungsgespräch am 21. Sept. 2000 liegt jetzt eine Stellungnahme des Kreises Nordfriesland vor (Anlage 1 zum Protokoll). Die Verbandsgemeinden haben bereits eine Kopie des Schreibens erhalten. Der Verbandsvorsteher schlägt vor, dass zunächst die Verbandsgemeinden eine interne Auswertung der Stellungnahme des Kreises Nordfriesland vornehmen hinsichtlich der Verlagerungsnotwendigkeit der jeweiligen Betriebe und hinsichtlich des angesprochenen Planungserfordernisses für Altstandorte. Die Gemeinden und die Stadt Westerland werden gebeten, dem Vorstand des Zweckverbandes ihre Position mitzuteilen, damit darüber nochmals ein Erörterungstermin mit dem Kreis Nordfriesland stattfinden kann. Auf dieser Grundlage ist dann der endgültige Beschluss in der Verbandsversammlung zu treffen, welche Betriebe anzusiedeln sind. Auf dieser Grundlage kann dann der Bebauungsplan konkret erstellt werden. Es bleibe das Ziel, möglichst weitgehend Klarheit im Jahr 2000 über die anzusiedelnden Betriebe zu schaffen. Verbandsvorsteher Liebing berichtet weiterhin, dass die Gemeindevertretung Sylt - Ost am 21. Sept. 2000 den Entwurf für den Landschaftsplan mit Darstellung des Gewerbegebietes beschlossen und ins Beteiligungs- und Auslegungsverfahren gegeben hat. Im Landschaftsplan ist - wie bereits durch die Verbandsversammlung des Planungsverbandes vor längerer Zeit grundsätzlich beschlossen - der Gewerbebereich größer gezogen, als er zunächst im ersten Schritt im Bebauungsplan entwickelt wird, um Flächenvorsorge für die Zukunft zu betreiben. Gegen den Verfahrensvorschlag erhebt sich kein Widerstand.


3. Beratung und Beschlussfassung über einen Erschließungs- und Folgekostenvertrag zwischen dem Zweckverband und der Gemeinde Sylt - Ost

Verbandsvorsteher Liebing führt in das Thema ein und erläutert die Zielsetzung des Vertrages. Herr Windolf fragt, was mit den Kosten sei, die durch eine Entflechtung und Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen entstehen. Zurzeit liegen viele Leitungen, die für den Flughafenbetrieb notwendig sind, im Bereich des künftigen Gewerbegebietes. Verbandsvorsteher Liebing verweist darauf, dass dies normale Erschließungskosten sind, die aus den Gesamtprojektkosten zu begleichen sind. Er schlägt vor zu prüfen, ob dies gesondert in den Vertrag aufgenommen werden sollte. Herr Gutt fragt danach, ob es tatsächlich gewollt sei, dass die Folgekosten wie Straßenbewirtschaftung und -unterhaltung auf Dauer durch den Zweckverband zu tragen seien. Verbandsvorsteher Liebing erläutert, dass es immer Grundsatz gewesen sei, dass der Zweckverband das Gewerbegebiet entwickelt und alle Kosten genauso wie alle Einnahmen trage, die direkt mit der Entwicklung des Gewerbegebietes zusammenhängen. Die Gemeinde Sylt - Ost würde alleine für sich weder Straßen bauen noch das Gewerbegebiet für Dritte erschließen. Mit dem vorgelegten Vertrag soll der Grundsatz festgelegt werden, welche Folgekosten hierzu zählen. Die genaue technische Abwicklung war damit noch nicht angesprochen. In der weiteren Diskussion wird die Rechtsnatur dieses Vertrages hinterfragt und erläutert. Im Ergebnis besteht Einvernehmen, dass die in dem Vertrag genannten Folgekosten durch den Verband zu tragen sind. Weiterhin wurde Einvernehmen erzielt, dass die technische Umsetzung des Folgekostenausgleiches in den Vorschlag für die Gewerbesteuerverteilung einzuarbeiten ist, den die Kämmerer der Gemeinde Sylt - Ost und der Stadt Westerland erarbeiten sollen. Dem Entwurf des Erschließungs- und Folgekostenvertrages gemäß Vorlage wird einstimmig zugestimmt, der Verbandsvorsteher wird beauftragt, den Vertrag mit der Gemeinde Sylt - Ost abzuschließen.


4. Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines Biomasseheizwerkes

Verbandsvorsteher Liebing verweist auf die mit der Einladung versandte Vorlage und die Informationsangebote, die den Mitgliedern der Verbandsversammlung bereits zugegangen waren. Die Gemeinde Sylt - Ost hat inzwischen einen Grundsatzbeschluss gefasst, die Errichtung eines Biomasseheizwerkes in die Bauleitplanung einzubeziehen. In der Diskussion spricht sich Herr Windolf dafür aus, im weiteren Verfahren nicht den Zweckverband als Betreiber vorzusehen, sondern einen fachkundigen Dritten. Zu klären sei die Entsorgung der Asche, da der Kreis Nordfriesland in einer Antwort auf eine Anfrage der Kreistagsabgeordneten Anke Rönnau die Asche als Sondermüll deklariert. Zu klären sei auch die Frage des Anschluss- und Benutzungszwanges, da er nicht mehr regulär durch eine Satzung festgelegt werden könne. Verbandsvorsteher Liebing erläutert, dass es mit der heutigen Beschlussfassung um einen Grundsatzbeschluss geht, ob die Planungen in diese Richtung fortgesetzt werden sollen. In dieser weiteren Planung sind die von Herrn Windolf angesprochenen Punkte ebenfalls abzuarbeiten. Herr Schmidt verweist darauf, dass bei Realisierung des Projektes die Gemeinde Wenningstedt Wert darauf lege, dass ihre Vorkosten ausgeglichen werden. Weiterhin beschließt die Verbandsversammlung einstimmig:
Die Verbandsversammlung spricht sich grundsätzlich für die Errichtung eines Biomasseheizwerkes im Bereich des Gewerbegebietes Flugplatz Sylt aus und beauftragt die Verwaltung, entsprechende Planungen in die Bauleitplanung für den B - Plan Nr. 83 einzubeziehen. Die Planungen durch das Ingenieurbüro PLAN G sind für diesen Standort zu aktualisieren. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Entscheidungsgrundlagen über Durchführung, Finanzierung und Betriebsführung zu erarbeiten.


5. Beratung und Beschlussfassung über einen Grundsatzbeschluss zur künftigen Nutzung der Halle 401

Verbandsvorsteher Liebing erinnert daran, dass mit dem Überlassungsvertrag geregelt war, dass die Halle 401 im Jahr 2000 noch in der Verfügungsgewalt des Zweckverbandes liegt, um in diesem Jahr die Planungen für eine Veranstaltungshalle umzusetzen. Ab 01.01.2001 solle die Halle dann in die Verfügungsgewalt der Flughafengesellschaften übergehen. In der Zwischenzeit habe die Verwaltung und der Vorstand eine Reihe von Gesprächen und Untersuchungen vorgenommen, die jeweils zu dem Ergebnis kommen, dass eine klassische reine Veranstaltungshalle am Standort der Halle 401 unrealistisch sei. Dafür seien Investitionskosten in Millionenhöhe notwendig, während das Potenzial für Großveranstaltungen im dafür notwendigen Maße nicht bestehe. Eine Untersuchung des Pestel Institutes, das sich auf Freizeitanlagen spezialisiert hat, mache zwar Vorschläge, die jedoch auch nach Einschätzung von Veranstaltungsagenturen unrealistisch seien. Weiterhin berichtet der Verbandsvorsteher von einem Gespräch des Vorstandes mit dem Aufsichtsrat der Flughafengesellschaften. Von dort wird das Interesse angemeldet, die Halle 401 wieder vorrangig flughafenbezogenen Nutzungen zuzuführen (Unterstellmöglichkeit für Flugzeuge, ggf. Verlegung der Flugwerft). Abschließend berichtet der Verbandsvorsteher von einer Veranstaltung des Inseljugendringes, wo das Interesse an einer Fun - Sporthalle bekundet wurde. Er habe sich dort dafür eingesetzt, dass die nicht durch andere Veranstaltungen oder Nutzungen belegten Zeiten der Halle wie im vergangenen Winter für den Inseljugendring zur Aufstellung einer mobilen Skater - Rampe zur Verfügung gestellt werde. In der Diskussion wird der Herrichtungsaufwand der Halle für Flughafennutzungen, die Alternative der Halle 74 sowie die Frage nach einem Gesamtkonzept vertieft. Herr Schmatloch vermisst, dass für die künftige flughafenbezogene Nutzung kein konkretes Gesamtkonzept vorliege. Im Ergebnis beschließt die Verbandsversammlung:
Der Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt geht davon aus, dass nach Übergabe der Halle 401 an die Flughafengesellschaften vorrangig flughafenbezogene Nutzungen erfolgen. Er beendet deshalb seine Planungen für eine insulare Veranstaltungshalle an diesem Standort. Die nicht durch andere Nutzungen belegten Zeiten sollen dem Inseljugendring angeboten werden (Abstimmungsergebnis: 11 Ja - Stimmen, 2 Nein - Stimmen).


6. Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zur Forstbetriebsgemeinschaft

Verbandsvorsteher Liebing verweist auf die Vorlage, die mit der Einladung versandt wurde. Die Verbandsversammlung stimmt dem Beitritt zur Forstbetriebsgemeinschaft einstimmig zu.


7. Beratung und Beschlussfassung über die künftige Nutzung der Waldfläche Munkmarsch

Der Verbandsvorsteher verweist auf die Vorlage, die mit der Einladung versandt wurde. Die Verbandsversammlung beschließt, die durch den Sturm „Anatol“ zerstörte Waldfläche Munkmarsch wieder aufzuforsten. Die Verwaltung wird beauftragt, über die Forstbetriebsgemeinschaft die höchst mögliche Bezuschussung einzuwerben. Die Haushaltsmittel sind im Verbandshaushalt 2001 bereitzustellen.


8. Beratung und Beschlussfassung über die künftige Nutzung des ehemaligen Veranstaltungsplatzes am alten Tower

Verbandsvorsteher Liebing verweist auf die Vorlage, die mit der Einladung versandt wurde, und führt kurz in das Thema ein. Herr Uekermann kritisiert, dass der Ortsbeirat Tinnum keine Möglichkeit hatte, über dieses Thema zu beraten. Weiterhin kritisiert er die Bezeichnung der bisherigen Aufstellfläche des Meerkabaretts als „ehemaliger Veranstaltungsplatz“. Tatsächlich gäbe es bisher keinen Veranstaltungsplatz. Bei einer Enthaltung beschließt die Verbandsversammlung, die Angelegenheit zu vertagen, um dem Ortsbeirat Tinnum Gelegenheit zur Beratung zu geben.


9. Mitteilungen

Der Verbandsvorsteher berichtet über den Sachstand der Planung für den neuen Veranstaltungsplatz am neuen Tower. Der abschließende Beschluss zum Flächennutzungsplan sei zunächst ausgesetzt worden, könne aber voraussichtlich im November durch den Planungsverband gefasst werden. Die Gemeindevertretung Sylt - Ost hat inzwischen den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 85 und den Grünordnungsplan gefasst. Die vorzeitige Bürgerbeteiligung habe keine Kritikpunkte ergeben. Ein Erörterungstermin mit Umweltbehörden habe das Verfahren festgelegt. Inzwischen sind die Anträge auf Inaussichtstellung der Ausnahmegenehmigung und der Antrag selbst auf Ausnahmegenehmigung nach „§ 15 a Abs. 5 LaNatG gestellt worden.

Der Verbandsvorsteher berichtet über ein Schreiben des Kreises Nordfriesland (Kommunalaufsicht) zur Befangenheitsregelung für Mitglieder der Verbandsversammlung. Das Schreiben ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt. Bürgermeisterin Reiber weist darauf hin, dass in der Stellungnahme des Kreises Nordfriesland fälschlicherweise davon ausgegangen werde, dass sie Mitglied in der Gesellschafterversammlung der Flughafengesellschaften sei. Dies ist nicht der Fall. Sie sei kein stimmberechtigtes Mitglied, sondern lediglich Vorsitzende der Gesellschafterversammlung, ohne Vertreterin der Stadt Westerland zu sein.

Der Verbandsvorsteher berichtet darüber, dass das endgültige Vermessungsergebnis für das Kaufgelände vorliege und eine Mindergröße von 4223 qm ergeben habe. Der Betrag von 16.892,-- DM sei beim Bundesvermögensamt angefordert worden.

Der Verbandsvorsteher berichtet über ein Abstimmungsgespräch zwischen dem Vorstand des Zweckverbandes und dem Aufsichtsrat der Flughafengesellschaften. Dabei sei auch der Wunsch des Aufsichtsrates nach einer Mitgliedschaft im Zweckverband erörtert worden. Einvernehmlich sei festgestellt worden, dass dieses Thema nicht weiter zu verfolgen sei. Statt dessen sollen künftig Einladungen und Vorlagen, soweit sie den Flughafenbetrieb betreffen, der Geschäftsführung des Flughafens zugeleitet werden, um regelmäßige Informationen sicherzustellen. Der Wunsch nach einem Überlassungsvertrag auf 10 Jahre sei ebenfalls nicht weiter verfolgt worden. Irrtümlicher weise war von einem nur jährlich befristeten Überlassungsvertrag ausgegangen worden, obwohl zum 01.01.2000 ein unbefristeter Überlassungsvertrag für die Flugbetriebsflächen geschlossen worden sei. Der vom Aufsichtsrat vorgelegte Entwurf für einen Erbbaurechtsvertrag für das Gelände des neuen Towers sei im Grundsatz erörtert worden. Im Ergebnis sei verabredet worden, dass zunächst die Flughafengesellschaften selber klären sollen, ob das Ziel der Beleihung durch einen Erbbaurechtsvertrag erreicht werden könne. Innerhalb der Flughafengesellschaften sollte dann eine Position erarbeitet werden, mit der sich der Zweckverband anschließend befassen könne. Auf den Übergang der Randliegenschaften zum 01.01.2001 an den Zweckverband sei nochmals hingewiesen worden. Der Aufsichtsrat habe darüber hinaus das Interesse bekundet, dass die spitfire-corner, die nur für dieses Jahr befristet der Flughafengesellschaft überlassen sei, auch auf Dauer Gegenstand des Überlassungsvertrages und der Flugbetriebsgenehmigung bleibe, um diesen Bereich den Segelfliegern zu verpachten.

Der Verbandsvorsteher berichtet von der Prüfung zweier Angebote zur Betreuung der Mittelstromversorgung des Geländes. Zurzeit werden Zähler eingebaut, um alle Stromabnehmer, unter anderem auch die Kaserne, detailliert abrechnen zu können. Diese Verpflichtung war mit dem Kaufvertrag auf den Zweckverband übergegangen.

Der Verbandsvorsteher berichtet, dass zum 30. Juni 2000 keine genehmigungspflichtigen Haushaltsüberschreitungen angefallen sind.

Der Verbandsvorsteher berichtet von der Beratung im Vorstand über das Loch im Zaun der Heidefläche im Nordwestbereich. Der Vorstand habe sich dafür ausgesprochen, hier eine dauerhafte Öffnung vorzusehen.

Herr Uekermann spricht das Tor bei der Kratzmühle an und empfiehlt, dieses generell zu öffnen, um einen Fußweg über das Flughafengelände außerhalb der Flugbetriebsfläche in den Nordbereich von Westerland und Wenningstedt zu ermöglichen.