Protokoll vom 19.12.2000

Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt - Protokoll vom 19.12.2000


Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Verbandsvorsteher eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden sowie die Gäste und die Vertreter der Presse. Ohne Widerspruch wird die Beschlussfähigkeit der Verbandsversammlung festgestellt. Der Verbandsvorsteher gibt die im nichtöffentlichen Teil der letzten Verbandsversammlung getroffenen Beschlüsse bekannt. Gegen den Inhalt der Tagesordnung werden Einwendungen nicht erhoben. Es bestehen keine Einwände gegen die von Frau Bürgermeisterin Reiber beantragte Aufnahme eines TOP 5 im nichtöffentlichen Teil: "Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme von Verhandlungen mit SFG zur Übertragung vom Grundstück Tower"


2. Beratung und Beschlussfassung über Haushaltsplan 2001

Jedem Sitzungsteilnehmer der Verbandsversammlung liegt der Haushaltsentwurf 2001 vor. Frau Prott beantragt, die im Vermögenshaushalt (Seite 17) enthaltenen Ingeneurleistungen für das geplante Biomasseheizwerk in Höhe von 81.000 DM ab der Leistungsphase 5 mit einem Sperrvermerk zu versehen. Von den Sitzungsteilnehmern wird auf die Bewertung jeder Position des Haushaltentwurfs verzichtet. Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2001. Mit der Haushaltssatzung werden im Verwaltungshaushalt die Einnahmen und Ausgaben auf jeweils 755.200 DM und im Vermögenshaushalt auf jeweils 1.467.100 DM festgesetzt. Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 DM. Schwerpunkte im Vermögenshaushalt bestehen bei den Auffortungsmaßnahmen Wäldchen Munkmarsch, Erneuerung Trafostation (60.000 DM), Erneuerung der Gleisanlage (75.000 DM) die von den Unteranschließern zu erstatten sind und somit einen durchlaufenden Posten darstellen. Desgleichen sind für die Kosten einer Entsorgung / Sanierung des Tanklagers 1.225.000 DM veranschlagt, die vom Bund erstattet werden.


3. Beratung und Beschlussfassung über die künftige Nutzung des ehemaligen Veranstaltungsplatzes am alten Tower

Verbandsvorsteher Liebing verweist auf die Vorlage der letzten Verbandsversammlung. Herr Uekermann berichtet über die letzte Ortsberiratssitzung in Tinnum, wo dieses Thema behandelt wurde und dort keine Bedenken gegen die Fortführung von Veranstaltungen ohne Lärmbelästigungen auf dem alten Veranstaltungsplatz für die Anwohner bestehen. Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig folgenden Grundsatz:
1. Grundsätzlich ist ab dem Jahr 2001 der neue Veranstaltungsplatz am Neuen Tower zu nutzen.

2. Einer Nutzung des ehemaligen Veranstaltungsplatzes am Alten Tower stimmt der Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt in seiner Eigenschaft als Grundstückseigentümer grundsätzlich zu; über ordnungsbehördliche Genehmigungen entscheidet die zuständige Ordnungsbehörde.

3. Veranstaltungen, die Lärmkonflikte erwarten lassen, können auf dem ehemaligen Veranstaltungsplatz am Alten Tower nicht stattfinden.


4. Mitteilungen

Herr Verbandsvorsteher Liebing teilt mit, dass am Vormittag eine Besprechung über die weitere Verfahrensweise in der Altlastensanierung der Tankanlagen auf dem Flugplatzgelände mit dem Bundesvermögensamt Flensburg, Gebäudemanagement Schleswig - Holstein und der GOS - Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung - stattgefunden hat.

Die neue Stellungnahme der Kommunalaufsicht der Kreises Nordfriesland zur Befangenheitsregelung für Mitglieder der Verbandsversammlung, hier Frau Reiber, liegt vor und wird vom Verbandsvorsteher vorgetragen. Nach einer kurzen Aussprache besteht Einvernehmen, nochmals mit der Kommunalaufsicht in Kontakt zu treten, um die neuen Gesichtspunkten aus der Stellungnahme mit Herrn Schröder unter Berücksichtigung der Folgewirkung zu analysieren. Frau Reiber gibt bekannt, dass Sie den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung SFG abgegeben hat.

Herr Liebing teilt mit, daß der Haupt- und Bauausschuß der Stadt Westerland noch einen Besprechungstermin mit Herrn Storm, Kreis Nordfriesland, durchführen will, um die Entscheidungsgründe zu erfahren, warum einige Gewerbebewerber in Altstandorte umziehen müssen und zu welchen Konditionen? Der Verbandsvorsteher des Zweckverbandes hält die vom Kreis Nordfriesland gemachten Aussagen zu diesem Thema für illusorisch, da die kleinen Gewerbebetriebe auf dem Flugplatzgelände die Schaffung von Eigentum beabsichtigen, um ihre Existenz zu sichern und zu diesen Bedingungen nicht an einem aufgegebenen Altstandort umziehen können. Bei einem Neubau können alle Auflagen und eigene Vorstellungen berücksichtigt werden.

Herr Liebing beantwortet die Anfrage von Frau Prott betreffend der Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde für den Veranstaltungsplatz damit, daß diese dem Verbandsvorsteher jetzt in der Form eines Inaussichtstellung vorliege, der Planungsverband am Vortag den abschließenden Beschluß zur F - Planänderung gefaßt habe und die Veranstaltungsfläche im nächsten Jahr in die Verfügungsgewalt der SFG übergehen und eine neue Regelung wird in der Überarbeitung des Überlassungsvertrages notwendig sein, über die noch gesprochen werden müsse.