Protokoll vom 02.11.1999

Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt - Protokoll vom 02.11.1999


Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung und Begrüßung der Anwesenden

Der Landrat eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder der Verbandsversammlung und geht auf den Grund der Entstehung des Zweckverbandes ein. Die heutige Sitzung sei das Ergebnis einer zum Schluß sehr einmütigen Willensbildung der beteiligten Sylter Gemeinden, die große Fläche im Inselinneren in das „Inseleigentum“ zu überführen um so eine absolute Planungssicherheit zu gewährleisten und um inselverträgliche Pla­nungen in der Zukunft zu ermöglichen. Der jetzt in Gründung befindliche Zweckverband hat die Aufgabe, die kommunale Zusammenarbeit der Verbandsmitglieder zu fördern, um die bisherigen bundeseigenen Liegenschaften für insulare Zielsetzungen zu sichern und die Fläche soll daher erworben werden. Die Flächen des Flugplatzes sollen für die Flugplatzzwecke gesichert und ein Gewerbegebiet in der Randzone zwischen der L 24 und der Flughafenerschließungsstraße südlich der Verlängerung Bahnweg und nördlich der K 117 bis zur Höhe Kratzmühle entwickelt werden. Landwirtschaftliche Nutzflächen sollen weiterhin für diese Nutzung zur Verfügung stehen, Flächen für den Natur- und Landschaftsschutz sind zu erhalten und zu entwickeln. Der Erwerb bedeutet für die beteiligten Gemeinden einen finanziellen Kraftakt. Er ist aber durch die vorgelegten Haushaltsplanungen gesichert. Einnahmen zur grundsätzlichen Refinanzierung wird das Gewerbegebiet bringen.


2. Bestellung eines / einer Protokollführers / Protokollführerin

Landrat Dr. Bastian bestellt auf Anregung von Bürgermeister Liebing Herrn Oberamtsrat Rück zum Protokollführer.


3. Feststellung

- der ordnungsgemäßen Errichtung des Zweckverbandes
Die Gründung des Zweckverbandes erfolgt durch öffentlich - rechtlichen Vertrag zwischen den Gemeinden Rantum (Sylt), Sylt - Ost, Wenningstedt (Sylt) und Westerland vom 24. September 1999. Die Genehmigung des Vertrages durch die Kommunalaufsichtsbehörde erfolgte mit Datum vom 08. Oktober 1999, die erforderliche Bekanntmachung des öffentlich - rechtlichen Vertrages erfolgte sodann in der Gemeinde Rantum (Sylt) gemäß Hauptsatzung durch 14tägigen Aushang ab 13. Oktober 1999, in den übrigen Gemeinden - gemäß jeweiliger Hauptsatzung - in der Sylter Rundschau am 15. Oktober 1999. Diese Bekanntmachung, die als gemeinsame Bekanntmachung mit der Gemeinde (Sylt) erfolgt, ist gleichzeitig auch Bekanntmachung der Errichtung des Zweckverbandes gemäß § 38 Landesverwaltungsgesetz anzusehen. Der Landrat sieht den Zweckverband damit ordnungsgemäß errichtet. Die ordnungsgemäße Errichtung des Zweckverbandes wird sodann ohne weitere Ausprache durch einstimmige Beschlußfassung festgestellt.

- der ordnungsgemäßen Einladung zur Sitzung
Die Einladung der Mitglieder der Verbandsversammlung erfolgte schriftlich am 18. Oktober 1999 durch den Landrat gemäß § 9 Abs. 9 GkZ. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte dann am 20. Oktober 1999 in der Sylter Rundschau. Der Landrat sieht die Einladung damit als ordnungsgemäß erfolgt an. Es wird sodann einstimmig beschlossen, daß die Einladung als ordnungsgemäß anzusehen ist.

- Beschlußfähigkeit
Da die Verbandsversammlung aus 14 Mitgliedern besteht, müssen zur ordnungsgemäße Beschlußfassung mindestens 8 Mitglieder anwesend sein. Es sind - einschließlich der Vertreter für die verhinderten Mitglieder der Verbandsversammlung - 14 Mitglieder anwesend. Die Beschlußfähigkeit wird einstimmig festgestellt.


4. Feststellung des ältesten Mitgliedes

Als ältestes Mitglied der Verbandsversammlung wird Herr Helmuth Gutt (geb. am 12.10.1932) festgestellt.


5. Wahl und Verpflichtung des / der Vorsitzenden und Verbandsvorstehers / Verbands­vor­steherin

Herr Gutt übernimmt die Leitung der Sitzung. Das Wahlverfahren erfolgt durch das Meist­­stimmenverfahren. Herr Gutt nutzt die Gelegenheit, um zunächst einige einleitende Worte an die Mitglieder der Verbandsversammlung zu richten und weist auf die parteiübergrenzende Einigkeit in dieser Angelegenheit hin. Es sei ein langer Weg gewesen, dieser sei zwar dornig, aber von dem Wunsch geprägt gewesen, zu einer übereinstimmenden Einigkeit in den Zielen dieses Zweckverbandes zu kommen. Herr Gutt fragt sodann nach Vorschlägen für die Wahl der Verbandsvorsteherin oder des Verbandsvorstehers. Es wird Herr Bürgermeister Ingbert Liebing von der Gemeinde Sylt - Ost vorgeschlagen. Es erfolgt keine weitere Nennung. Herr Liebing wird sodann bei eigener Stimmenthaltung einstimmig zum Verbandsvorsteher gewählt. Herr Liebing dankt bei dieser Gelegenheit für das breite Vertrauensbekenntnis und sichert eine gewissenhafte Durchführung seiner Aufgabe zu. Die Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten wird augehändigt. Der Diensteid wird vorgelesen und nachgesprochen.


6. Verpflichtung der übrigen Mitglieder durch den Vorsitzenden der Verbandsversammlung

Der Vorsitzende verpflichtet sodann die übrigen Mitglieder der Verbandsversammlung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten als Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Inselgemeinschaft Flughafen Sylt und führt sie in ihre Aufgabe ein.


7. Beratung und Beschlußfassung über die Satzung des Zweckverbandes

Die Inhalte der Verbandsatzung sind allen Mitgliedern der Verbandsversammlung bekannt. Sie sind das Ergebnis einer einvernehmlichen Feinabstimmung über sämtliche Inhalte. Die Satzung liegt als Vorlage vor. Die Satzung muß daher nicht verlesen werden. Ohne weitere Aussprache wird die Verbandssatzung sodann einstimmig beschlossen. Der Verbandsvorsteher wird beauftragt, die Satzung öffentlich bekannt zu machen. Der Landrat überreicht sodann die Genehmigung der Kommunalaufsicht zur Satzung des Zweckverbandes.


8. Wahl der / des 1. stellvertretenden Vorsitzenden und 1. stellvertretenden Verbandsvorsteherin / Verbandsvorstehers

Es wird Herr Wolfgang Jensen, Stadt Westerland vorgeschlagen. Herr Jensen hatte bereits schriftlich sein Einverständnis zur Annahme der Wahl erklärt. Die Wahl zum 1. Stellvertretenden Vorsitzenden und 1. Stellvertretenden Verbandsvorstehers erfolgt sodann ohne weitere Aussprache einstimmig. Die Ernennungskurkunde kann wegen der Abwesenheit von Herrn Jensen nicht ausgehän­digt werden. Die Berufung in das Beamtenverhältnis erfolgt anläßlich der kommenden Sit­zung der Verbandsversammlung. Die Unterzeichnung der Ernennungsurkunde erfolgt durch Landrat Dr. Bastian und durch den Verbandsvorsteher.


9. Wahl der / des 2. stellvertretenden Vorsitzenden und 2. stellvertretenden Verbandsvorsteherin / Verbandsvorstehers

Herr Bürgermeister Erik Mannstedt wird zum 2. Stellv. Vorsitzenden vorgeschlagen. Die Wahl erfolgt sodann einstimmig. Die Ernennungsurkunde kann durch Abwesenheit des 1. stellvertretenden Vorsitzenden nicht vom Vorsitzenden und 1. Stellvertreter unterzeichnet werden. Der Landrat erklärte sich sodann Kraft seines Amtes als Kommunalaufsichtsbehörde zum Beauftragten und unterzeichnete die Ernennungsurkunde.

Wahl der weiteren Mitglieder des Verbandsvorstandes

Der Verbandsvorsteher selbst ist geborenes Mitglied des Verbandsvorstandes. Der Verbandsvorsteher fragt sodann nach Vorschlägen für die beiden weiteren Mitglieder des Verbandsvorstandes. Als erstes wird Frau Bürgermeisterin Petra Reiber, Stadt Westerland vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht vorgetragen. Frau Reiber wird sodann einstimmig zum weiteren Mitglied des Verbandsvorstandes gewählt.

Wahl des zweiten weiteren Mitgliedes des Verbandsvorstandes

Hier werden Bürgermeister Erik Mannstedt und Herr Dr. Sieg vorgeschlagen. Herr Dr. Sieg wird sodann mit 9 Stimmen gegen 5 Stimmmen für Herrn Bürgermeister Mannstedt zum weiteren Mitglied des Verbandsvorstandes gewählt.


10. Wahl der Mitglieder für den Rechnungsprüfungsausschuß

Ohne weitere Aussprache und einstimmig werden als Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses gewählt: Herr Wolfgang Jensen, Stadt Westerland, Herr Kurt Windolf, Stadt Westerland, Frau Marlis Käding, Gemeinde Sylt - Ost, Herr Manfred Uekermann, Gemein­de Sylt - Ost, Herr Bürgermeister Helge Jansen, Gemeinde Rantum (Sylt).


11. Wahl des Vorsitzenden für den Rechnungsprüfungsausschuß

Zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird Herr Wolfgang Jensen, Stadt Westerland vorgeschlagen. Er wird sodann einstimmig gewählt.


12. Verschiedenes

Der Verbandsvorsteher dankt dem Landrat und seinen Mitarbeitern für die Arbeit und der Vorbereitung des Entstehens dieses Zweckverbandes. Die Arbeit ist sehr umfassend gewesen und die stets angebotene Hilfe der Kommunalaufsicht wurde gerne angenommen. Gleiches gilt für die Mitarbeiter der eigenen Verwaltung. Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung soll innerhalb der nächsten 4 Wochen ein­berufen werden. Es gilt dann über den Kaufvertrag und den Haushalt für das Jahr 1999 zu beraten und zu beschließen.



Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 10.25 Uhr.