Protokoll vom 13.09.2010


Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) 13.09.2010 WUSA 10

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Wege- Umweltschutz- und Sonderausschusses der Gemeindevertretung Wenningstedt-Braderup am Montag, den 13.09.10, um 19.00 Uhr im Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung Wenningstedt-Braderup.

 

Anwesende: H.D. Welsch H. Möbius B. Bartram B. Middelmann C. Schacht H. Oetting

 

Entschuldigt fehlt: F. Callies

Es fehlt: C. Schulz S. Koppelt

Ferner anwesend: Bgm K. Fifeik, GV U. Wilke, B. Erichsen Protokollführung  und
M. Schmidt, AmtLandschaft Sylt Bauam
t

 

A   Öffentlicher Teil

 

01   Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Der stellv. Vorsitzende, H.D. Welsch, eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die WUSA- Mitglieder, vom Amt Landschaft Sylt Bauamt Herrn Manfred Schmidt, anschließend stellt er die Beschlussfähigkeit fest.

02   Mitteilungen und Anfragen

 

a) Mitteilungen

  • Der offizielle Schulweg zur Norddörfer Schule soll ausgearbeitet werden.

Auf der Grundlage eines Schulkonferenzbeschlusses (§92 Abs.1 Nr. 21 SchulG) werden von der Gemeinde, der Schulleiterin in Zusammenarbeit mit dem Schulelternbeirat, den Polizeiverkehrslehrerinnen und -lehrern, den jeweils zuständigen Polizeidienststellen und den Kommunalbehörden ein Schulwegplan ausgearbeitet und ggf. jährlich aktualisiert. Die Erfahrungen von Eltern, Schülerinnen und Schülern sind zu berücksichtigen.
Der Schulwegplan ist den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern zum Schuljahresbeginn und nach Bedarf zu erläutern und auch zum Gegenstand von Elternversammlungen zu machen. Die Schülerinnen und Schüler der Anfangsklassen sind in geeigneter Weise mit dem für sie sicheren Schulweg und den Gefahrenpunkten vertraut zu machen. Der stellv. Vors. hat bereits in der Angelegenheit Gespräche geführt.

  • Am 03.08.2010 hat  eine Verkehrssignalschau stattgefunden und  u.a. war auch die Westerlandstraße Thema. Nach einer Verkehrszählung wurde festgestellt, dass die Notwendigkeit für die Aufstellung einer Signalampel in der Westerlandstraße besteht. Die Ampel soll 2011 installiert werden.
    • Auf Grund der Verkehrsignalschau sind  Anlieger des Ortes in einem Schreiben aufgefordert worden, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden.
    • An die Anlieger des neu gestalteten Abschnittes der Strandstraße ging ein Anschreiben von der Gemeinde dahingehend, ob die Bereitschaft besteht eine Patenschaft für die Gestaltung der öffentlichen Grünflächen zu übernehmen. Bis jetzt erfolgte von den Anliegern keine Resonanz.

b) Anfragen

  1. In den Straßen Risgap, Westerstraße und Horsatal liegen Feldsteine auf öffentlichen Verkehrsflächen.
  2. Im Mittelweg sind Straßenschäden unzulänglich repariert worden.
  3. Im Hochkamp sind die Grünflächen nach einer Baumaßnahme nicht wieder instand gesetzt worden.

 

03   Einwohnerfragestunde

Ein Bürger trägt mehrere Anmerkungen vor.

Er berichtet, dass in der Feldgasse (Eckgrundstück) die Straße unzulänglich saniert wurde.

Der erste ausgebaute Abschnitt des Osterweges seines Erachtens ohne Beanstandungen ist, jedoch der zweite Abschnitt  bereits poröse Stellen aufweist.

In der Straße Feldgasse  seien vom Schneepflug Schäden verursacht worden.Das Gefälle der Feldgasse sei unzureichend. Bei Regen entstehen Pfützen. Der Radweg, der von Westerland kommend in den Osterweg/ Grenzweg führt, sei nicht sicher. Auf Rügen „Hundetaxe“ pro Hund verlangt, ob es für Wenningstedt in Betracht kommen könnte.

Daran ist in  der Gemeinde Wenningstedt-Braderup nicht gedacht.

Sollte die Feldgasse ausgebaut werden, wird dort auch eine neue Entwässerung installiert. Da es sich um eine Anliegerstraße handelt,  würden  die Anlieger an den Ausbaukosten mit bis zu ca. 95 % beteiligt werden.

 

04   Mitteilungen an die Gemeinde Wenningstedt-Braderup durch die Gemeinde Sylt über  Fertigstellung von Tiefbaumaßnahmen; Beratung und Empfehlungsbeschluss

Der Vors. teilt mit, dass der WUSA bzw. die Gemeinde über  die Fertigstellungen von Baumaßnahmen in der Vergangenheit nicht informiert wurde. Da es immer wieder vorkommt, dass Straßenschäden unzulänglich repariert worden sind, soll  Abhilfe geschaffen werden, indem  die Gemeinde über die  Abnahme informiert wird und die Möglichkeit hat bei der Abnahme anwesend zu sein.

Die Energieversorgung Sylt und die Ver- und Entsorgung Norddörfer sollen aufgefordert werden, Mitteilungen über die Fertigstellungen von Maßnahmen der  Gemeinde  zu melden.

z.K.

05   Einfassung der Heidefläche Westerlandstraße/Ecke Seestraße mit einem Wall; Beratung und Empfehlungsbeschluss

Dem WUSA liegt nun das Angebot mit den Ergänzungen  für die Errichtung eines Walles in der Westerlandstraße/Ecke Seestraße  i.H. 13. 622,53 € vor.

Der WUSA empfiehlt der GV –einstimmig-, den Auftrag für den Wallbau i.H. von 13.622,53 € zu erteilen.

06   Umgehungsstraße Braderup zur Verkehranbindung zur Halle 28 auf dem Fliegerhorst; Beratungs- und Empfehlungsbeschluss

Die Halle 28 auf dem Fliegerhorst soll abgerissen werden.

Aus gegeben Anlass bezüglich der Brände in letzter Zeit und der damit verbundenen Nutzung der Halle 28 (Katastrophenschutz) ist es sinnvoll für den Erhalt der Halle 28 zu plädieren.

Der WUSA empfiehlt der GV mit 6 Jastimmen und einer Enthaltung, den Erhalt der Halle 28 zu unterstützen.

 

07 Umgestaltung der Verkehrsinseln in der neu ausgebauten Strandstraße; Beratung und Empfehlungsbeschluss

Der Vors. teilt mit, dass die Bepflanzung der Verkehrsinseln in der Strandstraße mit Strandhafer eine praktikable und pflegeleichte Alternative währe.

Der Ausschuss wird sich  Gedanken über die Gestaltung der Flächen machen.

Z.K.

08  Rückbau von Wällen auf öffentlichen Verkehrsflächen; Beratungs- und Empfehlungsbeschluss

Bei einer Vermessung zur Grenzherstellung wurde festgestellt, dass mehrere Eigentümer der Straße Heidegrund ihre Wälle auf öffentlicher Verkehrsfläche errichtet haben.

Eine Überprüfung hat bereits durch die Gemeinde Sylt stattgefunden.

Um einem sogenannten „Gewohnheitsrecht“ bzw. Vertrauensschutz aus dem Wege zu gehen, soll nach Bekanntwerden solcher Fälle ein Schreiben an die Anlieger gehen, indem sie aufgefordert werden Rückbau zu betreiben. Es muss von  Fall zu Fall abgewogen werden. Bei strittigen Fällen soll evtl. eine Grenzvermessung erfolgen.

Beschlussvorschlag:

Der WUSA empfiehlt –einstimmig- ein Schreiben vom Amt Landschaft Sylt erstellen zu lassen, das  die Eigentümer nach Kenntnisnahme der Gemeinde, innerhalb einer bestimmten Frist auffordert, gemäß der Ortsgestaltungssatzung  (OGS) § 10, den Rückbau der Wälle zu betreiben bzw. zu veranlassen.

Der nicht öffentliche Teil der Sitzung wird nicht aufgerufen.

 

B   Nicht öffentlicher Teil der Sitzung

01 Mitteilungen und Anfragen

Der stellv. Vorsitzende schließe die Sitzung um 19.50 Uhr und bedankt sich für die Mitarbeit.

 

HD Welsch                                                                                                  B. Erichsen

Stellv. Vors.                                                                                                 Protokollf.

Protokoll vom 04.08.2010


Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) 06.08.2010 SozA 07

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Sozial- Jugend und Kulturausschusses der Gemeindevertretung Wenningstedt –-Braderup (Sylt) von Mittwoch, den 04. August 2010, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung Wenningstedt – Braderup.

Anwesende

Ausschussmitglieder: B. Carstensen, Vors.    C. Majarian                 B. Mittelmann
H. Möbius                       H. D. Welsch               G. P. Werner               U. Wilke


Seniorenbeirat: E. Holst                       E. Krause                    C. Lauckner

Ferner

anwesend: K. Fifeik, Bürgermeisterin
C. Stöver


Mitorganisatoren

Tanzprojekt „Das Fest“: B. Wieda
H. Bünte
S. Ferwer


T A G E S O R D N U N G


A         Öffentlicher Teil

01 Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Die Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, stellt die  Beschlussfähigkeit fest und fragt ob es Einwände gegen die Tagesordnung gibt. Das ist nicht der Fall.

Sie begrüßt Herrn Werner, der von der Gemeindevertretung als bürgerliches Mitglied in den Sozialausschuss gewählt wurde, den Seniorenbeirat sowie drei Mitorganisatoren des Tanzprojektes „Das Fest“



02
Wahl einer/ eines stellvertretenden Vorsitzenden für den Sozial- Jugend und Kulturausschuss

Als stellvertretender Vorsitzender wird Herr Welsch vorgeschlagen.

Herr Welsch wird bei eigener Enthaltung einstimmig gewählt.



03
Einwohnerfragestunde

Frau Holst fragt, warum beim Neubau der Straße Osterweg, nur an der Ostseite die Straßenlaternen stehen.

Die Bürgermeisterin erklärt, dass es eine Anwohnerversammlung gegeben hat, bei der sehr intensiv diskutiert wurde. Die Anwohner waren strikt dagegen, auf beiden Seiten der Straße Laternen aufstellen zu lassen.

Man hat einen Arbeitskreis gegründet und sich darauf geeinigt, gegen den Rat der Gemeinde, die Laternen nur östlich der Straße aufzustellen.

Vorsorglich hat man beim Ausbau der Straße aber dennoch die Beleuchtung für die westliche Straßenseite schon vorgesehen.

Wenn der Wunsch besteht, zusätzlich Laternen aufzustellen, würden diese der Baumaßnahme zugerechnet werden.

Frau Krause merkt an, dass beim Strandabgang Dünenwall zu wenig Fahrradständer stünden.

Dieses wird vom Wegeausschuss überprüft.

Man wird nicht für alle Fahrräder eine Abstellmöglichkeit bieten können, es sollte dennoch überprüft werden, ob nicht eine Verbesserung möglich ist.

Frau Lauckner möchte wissen, ob über die Gemeinde Rasenschnitt oder Gehölz abgefahren werden kann, oder ob es einen Deponieplatz gibt.

Die Möglichkeit gibt es zurzeit nicht. Sollte im Wege-Umwelt und Sonderausschuss behandelt werden.



04
Beratung und Beschlussfassung über Anträge

a) Zuschuss Guttempler-Orden

Beschlussvorschlag:

Es soll so verfahren werden, wie im letzten Jahr, ein Zuschuss von 300.-€


Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


19.10 Uhr  Frau Majarian nimmt an der Sitzung teil.


b) Tanzprojekt 2010 „Das Fest“

Am 27.08 wird die Aufführung sein. Es handelt sich nach Auffassung der Organisatoren um ein inselweites Fest, das von Anfang bis Ende ehrenamtlich organisiert wird.

Täglich üben ca. 80 Kinder von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Schulzentrum.

Dieses Projekt wird ausschließlich für Inselkinder angeboten.

Es wird rege diskutiert und ganz deutlich gemacht, dass sich die Gemeinde Wenningstedt-Braderup in Zukunft eher nicht mehr an solchen Projekten beteiligen wird, da sie auch besondere  Angebote für Jugendliche vorhält.

Es werden zwei Vorschläge gemacht:


Beschlussvorschlag 1.:

Eine Bezuschussung von 500,00 €

Abstimmungsergebnis: 3 : 0 : 4



Beschlussvorschlag 2.:

Eine Bezuschussung von 300,00 €

Abstimmungsergebnis:  4 : 0 : 3


Damit einigt man sich auf einen Zuschuss von 300.--€.


Die Mitorganisatoren des Tanzprojektes Frau B. Wieda, Frau S. Ferwer und Herr H. Bünte verlassen die Sitzung.



05 Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen:

  • Die Planung für  den Spielplatz an der Kirche wird vom TSWB abgearbeitet und läuft auf Hochtouren. Die Umsetzung wird in Kürze erfolgen.

  • Es wird bekannt gegeben, dass von Süden, am Trimm dich Wäldchen, in Kürze  sechs Fitness-Geräte und zwei Spiel-Geräte aufgestellt werden.


Dieses wurde möglich, durch eine Spendenaktion, die unter dem Titel:

VWA-Aktion „Wenningstedt macht Sylt fit“ stattfand.

Die Spendenaktion hat eine Spendensumme von 18.000,00 €  eingebracht.

Spender sind: Sylter Appartement Service GmbH

Feinkost Meyer  GmbH,

Sylt Beraterin für Immobilien Baerbel Wiegandt GmbH,

Gerhard Hausen,

Sofus Gottschalk,

Weinhaus Schachner GmbH,

Restaurant La Pergola,

Autopflege Sylt GmbH,

Monika und Peter Andersen

Rainer Jessen

Karl-H. Antrick,

Verein Wenningstedter Appartement-Vermieter e.V.


Die Geräte werden Anfang September aufgebaut.


  • Es wird das Problem der Obdachlosigkeit angesprochen. Sollte dies der Fall sein, gibt es einen Plan, wie zu verfahren ist, um zu helfen.
  • Das Land nimmt Einsparungen gegenüber Kindergärten vor, unsere Marschrichtung ist  entgegengesetzt.
  • Es bildet sich ein Arbeitskreis, der die Richtlinien zur Vergabe von Sozialwohnungen überarbeitet.


06 Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines zusätzlichen Zuschusses zu den Personalkosten für die hauptamtliche pädagogische Leitung des Jugendzentrums der Gemeinde Sylt

Es wird kontrovers diskutiert. Die Einrichtung von Jugendzentren wird begrüßt.

Einig ist man sich darüber, dass wir in Wenningstedt-Braderup auch ein Angebot für Jungendliche vorhalten und dies auch weiter ausbauen möchten.

Man ist mit der Leistung sehr zufrieden und es gibt eine sehr positive Resonanz von den Jungendlichen.

Es sind durchaus auch Jugendliche aus der Gemeinde Sylt bei uns zu Gast und herzlich willkommen.

Einhellig ist man der Meinung, dass außer den bisher gemachten Zusagen, an die man sich halten will, keine weiteren Geldleistungen, für eine hauptamtlich pädagogische Leitung des Jugendzentrums, zur Verfügung stehen.  Man möchte den Trend verstärken, auf zusätzliche Ausgleichszahlungen zu verzichten, so wie es auch schon beim Kindergarten und beim Hort der Fall ist.  Damit wird das Angebot für Jugendliche auf mehre Orte verteilt und dies ist sinnvoll.


Beschlussvorschlag:

Der SozA empfiehlt der Gemeindevertretung sich gegen einen einwohnerbezogenen Zuschuss der Personalkosten der hauptamtlich pädagogischen Leitung des Jugendzentrums der Gemeinde Sylt auszusprechen.

Abstimmungsergebnis: 6 : 0 : 1



07
Seniorenherbstfahrt  2010 Beratung und Beschlussfassung

Der Termin für die Seniorenfahrt ist der 24.09.2010 ab 8.10 Uhr.

Es geht mit dem Bus auf die Fähre nach Havneby (Dänemark) und von dort weiter nach Haitabu, dem ehemaligen Wikingerdorf an der Schlei.

Rückkehr wird ca. 19.30 Uhr sein.


08 Bericht über den Stand Neubau, Umbau bzw. Renovierung des Gebäudes M.T. Buchholz Stiftung

Es wird gerade der B-Plan erneut verkürzt ausgelegt. Die Planungen laufen weiter und die Ideen sind vom Planungsbüro mit eingearbeitet worden.

Die Bürgermeisterin berichtet über das starke ehrenamtliche Engagement von Einwohnern, die sie bei der Aufgabe M-T-Buchholz-Kindergarten und Wohnhaus unterstützen.

Sie bittet aber zusätzlich um Hilfe – einige Stunden, die man verschenkt.

Bei Bereitschaft erbittet sie Kontakt über das Gemeindebüro.

Auch der positive Einsatz der Kindergärtnerinnen wird von ihr lobend erwähnt.

Am 22.08. sind alle Kinder, die Geschwister, Eltern und Nachbarn eingeladen, ein Fest zu feiern und sich kennen zu lernen.


Mit einem Dank an alle Anwesenden schließt die Vorsitzende um 20.20 Uhr die Sitzung.


Der nicht öffentliche Teil der Sitzung wird nicht aufgerufen.


Birgit Carstensen                                                         Tina Sandweg

Vorsitzende SozA                                                       nach Diktat

Protokoll vom 26.07.2010


Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) 26.07.2010 WUSA              

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Wege- Umweltschutz- und Sonderausschusses der Gemeindevertretung Wenningstedt-Braderup von Mittwoch, den 26.07.10, um 19.00 Uhr, im Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung Wenningstedt-Braderup.

Anwesende: HD Welsch C Schulz F Callies H Möbius B Bartram B Middelmann H Oetting

Es fehlen: C Schacht S Koppelt

Ferner anwesend: Bgm K Fifeik, B Erichsen Protokollf. und  M Schmidt Gemeinde Sylt Bauamt

A   Öffentlicher Teil

01
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Der stellv. Vorsitzende, H.D. Welsch,  eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die WUSA Mitglieder, von der Gemeinde Sylt (GS) Herrn Manfred Schmidt, den anwesenden Gast  und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet der stellv. Vors. um Ergänzung der Tagesordnung, um den Tagesordnungspunkt B 02 Beratung und Beschlussfassung über die Veräußerung einer Wegeparzelle, Flur 11, Flurstück 129/2 in einer Größe von 577 m².

Abstimmung:                                            -einstimmig-


02   Mitteilungen und Anfragen

a) Mitteilungen

    Ein  Antrag auf Förderfähigkeit für den Fahrbahnausbau einschließlich der Gehwegverbreiterung der K 120 wurde von der Gemeinde eingereicht. Nun liegt ein Schreiben vom Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vor, in dem mitgeteilt wird, dass die Gemeinde ab Mitte März 2011 über die Ergebnisse unterrichtet wird. Es wird noch einmal auf den noch nicht abgearbeiteten Rückbau der Verkehrsinseln in der Seestraße hingewiesen. In Zusammenhang mit der K 120/Kreisverkehr liegt ein Schreiben des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr S-H liegt vor. Es wir nach Prüfung darauf hingewiesen,  verschiedene aufgeführte Punkte zu beachtet bzw. noch mit einarbeiten zu lassen. In der Strandstraße/Westerstraße  ist die Straßenbeleuchtung um zwei weitere Lampen ergänzt worden, da es dort immer sehr dunkel war. Im Osterweg fehlen Hinweisschilder für Radfahrer.

b) Anfragen

Es wir mitgeteilt, dass i.H. des Bauhofes im Osetal ein Schild steht, dass auf ausgewiesene Parkplätze des Restaurants Wonnemeyer hinweist. Da es sich um öffentliche Parkplätze handelt, soll das  geprüft werden.

In der Straße Am Dorfteich/Ecke Lerchenweg wurden kurzfristig  Markierungen aufgebracht. Sie mussten wieder entfernt werden, da sie verkehrsrechtlich keinen Bestand hatten.

In der nächsten Verkehrsignalschau soll der Gefahrenpunkt Am Dorfteich/Ecke  Lerchenweg zum Thema werden.

Die Beschilderungen bei Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum stehen zu lange.

Im Lerchenweg befindet sich in Höhe eines Neubaues noch ein Loch in der  Straße. Es ist zu prüfen, ob noch eine Bürgschaft vorliegt.

03   Einwohnerfragestunde

Es werden keine Anfragen gestellt


04
Verkauf einer Wegeparzelle Beratung und Empfehlungsbeschluss

Nach Prüfung wurde festgestellt, dass der Eigentümer der Parzelle Flur 11, Flurstück 129/4, irrtümlich die Wegeparzelle der Gemeinde Wenningstedt-Braderup bebaut hat.

Das  Inselbauamt der Gemeinde Sylt hat dem Eigentümer ein Kaufangebot für einen evtl. Erwerb der Wegeparzelle unterbreitetet.

Der WUSA hat in seiner Sitzung am 26.08.2008 einen Grundsatzbeschluss dahingehend gefasst, keine Wegeparzellen zu veräußern.

Es wird abgefragt mit, ob der Ausschuss an dem Grundsatzbeschluss festhalten will, oder ob eine  Veräußerung der Wegeparzelle in Betracht gezogen werden könnte.

Abstimmungsergebnis: 5 Jastimmen und 2 Neinstimmen

Der TOP wird aus gg. Anlass unter TOP B 02  im nicht öffentlichen Teil der Sitzung weiter behandelt.


05 Ausbau Geh- und Radweg an der K 120 Beratung und Empfehlungsbeschluss

Es liegt der Gemeinde Wenningstedt-Braderup eine Vereinbarung des Kreises Nordfrieslands, über die Kostenübernahmevereinbarung, vor, die unterschrieben werden soll.

Es wird moniert, dass aus der Vereinbarung nicht hervorgeht, wie hoch der Eigenanteil der Gemeinde Wenningstedt-Braderup ist.

Die Bgm. ist ausschließlich autorisiert bis zu einer Summe von 50.000,- € Eigenanteil zu entscheiden.

Herr Schmidt bietet an, eine Nachverhandlung mit dem Kreis NF zu führen und die tatsächlichen Kosten aufzudecken.

Alternativ wird er die Kosten in Erfahrung bringen, wenn nur ein Teil des Geh- und Radweges gebaut werden würde, vom Lüng Wai bis zum Kreisel.

Zurzeit gehen wir davon aus, dass die Kosten für den Teilausbau höher liegen werden, als für den Gesamtausbau des kombinierten Geh- und Radweges, der mit einer höheren Förderung bezuschusst wird.

M. Schmidt teilt mit, das zz. keine neuen Erkenntnisse  vorliegen, da die Ansprechpartner  des Kreises NF zz. im Urlaub sind.

z.K.g.


06   Schulwegbeleuchtung Beratung und Empfehlungsbeschluss

Der stellv. Vors. teilt mit, dass er mit Frau Glöckner, Schulleiterin der Norddörfer Schule, gesprochen hat. Sie befürwortet den Hinweis an die Eltern für den offiziellen Schulweg.

Die Kosten für zwei verschiedene Ausführungen von Straßenlampen zur Beleuchtung des Schulweges wurden ermittelt.

Für eine einfache Ausführung zur Beleuchtung des Schulweges, mit ca. 19 neuen Straßenlampen, würden ca. 40.000.- € anfallen und für die Ausführung mit Bergmeister Leuchten ca. 58.413,50 €.

Beschlussvorschlag:

Der WUSA empfiehlt der GV -einstimmig-,  auf dem Schulweg eine Straßenbeleuchtungsanlage herstellen bzw. ausstellen zu lassen, und zwar  von  Osten bis zur  Unterführung und dann zur Norddörfer Schule. Der WUSA empfiehlt Straßenlampen der Firma Bergmeister zu verwenden. Es liegt ein Angebot in Höhe von 58.413,50 € vor.

07   Lösungsmöglichkeiten zur sicheren Überquerung der Westerlandstraße für Fußgänger

Beratung und Empfehlungsbeschluss

Ein Anlieger der Westerlandstraße teilt in seinem Anschreiben mit, das das Überqueren der Straße in  den Sommermonaten, durch die hohe gefahrene Geschwindigkeit, zum Teil schwer möglich ist und würde sich Lösungsmöglichkeiten wünschen.

Die Anwesenden ziehen  als 1. Lösungsmöglichkeit eine Ampelanlage in Betracht.

Um das umzusetzen, muss eine etwa zehnstündige  Verkehrzählung in Auftrag gegeben werden.

Eine weitere Möglichkeit wäre, einen  Geschwindigkeitsmesser anzuschaffen und den je nach Bedarf, im Ort einzusetzen. Der Vors. hat dafür die Kosten i.H. von ca. 2.500.- € ermittelt.

Beschlussvorschlag:

M. Schmidt wird sich mit Herrn G. Gemkow, Kreis NF, in Verbindung setzen und eine Verkehrszählung an den genannten Stellen Westerlandstraße/Süder Wung und Horsatal, beantragen.

Abstimmungsergebnis:                            -einstimmig-



08   Einfassung der Heidefläche Westerlandstraße/Ecke Seestraße Beratung und

Empfehlungsbeschluss

Zz. liegt ein Angebot einer Wallbaufirma in Höhe 11.093,78 € vor.

Das Angebot soll ergänzt bzw. überarbeitet, da die Bepflanzung der Böschung fehlt. Das Angebot wird dem  WUSA dann erneut vorgelegt werden.

Z.K.g

09
Ergebnis neue Radwegführung in Braderup Beratung und Empfehlungsbeschluss

GV F. Callies stellt das von Ihm aufwendig ausgearbeitete Konzept den Anwesenden vor.

Mit Herrn Herr Rainer Siewertsen (Geschäftführer der M.T. Buchholzstiftung) und Herrn Amtsvorsteher R. Speth wurden bereits Gespräche geführt, da die umgeleitete Strecke  zum Teil  über Flächen der M.T. Buchholzstiftung führen würde.

Für die Neue, bzw. umgeleitete Radwegführung, könnte evtl. über den LZV gefördert werden, oder es könnten Fördermittel dafür eingeworben werden.

M. Schmidt will auch hier der Gemeinde Wenningstedt-Braderup zuarbeiten.

Z.K.g.

Ende des öffentlichen Teils der Sitzung 20.33. Uhr.

Protokoll vom 21.07.2010


GEMEINDEVERTRETUNG

WENNINGSTEDT – BRADERUP (SYLT) 22.07.2010      GV 16

Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Wenningstedt –-Braderup (Sylt) von Mittwoch, den 21. Juli 2010, um 19.00 Uhr, im Sozialraum der Strandkorbhalle, Osetal 1, in 25966 Wenningstedt - Braderup

Anwesend: K. Fifeik Bgm. U. Wilke                      M. Welsch

H.D. Welsch                F. Callies                     E. Mannstedt

C. Stöver                     H. Möbius

 

 

Abwesend/

entschuldigt: B. Carstensen              C.D. Schulz                 R. Kaus

V. Koppelt                  S. Koppelt

Ferner

anwesend M. Marställer, Gemeinde Sylt, Kämmerei

T. Rix, Vorsitzender. Finanzausschuss

G. Hausen, Vorsitzender Bauausschuss

T. Sandweg, Protokollführung

 

 

T A G E S O R D N U N G

A         Öffentlicher Teil

  1. 01 Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.04 Uhr eröffnet die Bürgermeisterin (Bgm) die Sitzung, begrüßt die Anwesenden, stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Herr Wilke stellt einen Dringlichkeitsantrag der Fraktion Aktive Bürger und bittet um Erweiterung der Tagesordnung.

Der Antrag soll im nicht öffentlichen Teil behandelt und abgestimmt werden.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die Änderungen der Tagesordnung anzuerkennen und dieser zuzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:  Einstimmig zugestimmt

 

  1. 02 Einwohnerfragestunde

  • Frau Schacht:

Der Grüne Weg müsste dringend gesäubert werden.

Frau Fifeik:

Herr Welsch, Herr Hebestreit und ich haben sich gestern ein Bild vor Ort gemacht und uns der Sache angenommen.

 

  • Frau Schacht:

Das unter Denkmalschutz  stehende Haus Bundis Arndt verfällt. Es wurde überdimensional angebaut. Es sollte eine Pflicht sein, den alten Teil des Hauses zu erhalten.

Herr Hausen:

Das das Haus in seinem jetzigen Zustand verfällt ist Schuld des Eigentümers.

Das Dach wurde zu hoch gebaut. Der Eigentümer hat sich nicht an die Auflagen des Landesamtes für Denkmalpflege gehalten. Das Landesamt für Denkmalpflege hat den weiteren Bau stillgelegt.

Herr H.D. Welsch:

Auch die „Sylter Tür“ solle erhalten bleiben.

Frau Fifeik:

Wir werden mit dem Landesamt für Denkmalpflege Kontakt aufnehmen und deren weitere geplante Vorgehensweise erfragen, da der Erhalt des unter Denkmalschutz stehenden Hauses unabdingbar ist und einem Verfall durch Witterung vorzubeugen ist.

  1. 03 Mitteilungen und Anfragen

  1. a. Mitteilungen:

  • Grundstück Osterweg

Die Abstimmung mit der BIMA ist erfolgt. Eine Terminverlängerung bis zum 30.09.2010 wird eingeräumt.

  • Der neue Ranger (Naturschutz, Verhalten am Strand) hat sich gut eingearbeitet und die Resonanz, seitens der Touristen und Anwohner, ist sehr positiv. Der Ranger war ein großer Gewinn für die Gemeinde.

  • Eine Mitarbeiterschulung, für den Umgang mit Hunden,  findet für die Gemeindemitarbeiter und die Kindergärtnerinnen statt. Frau Orth wird diese Schulung leiten.

  • FKK-Stand Wenningstedt

Aufgrund von Mitteilungen von Besuchern des FKK-Strandes, wurden wir gebeten, deutlicher den FKK Strand zu kennzeichnen. Bedauerlicher Weise liegen immer mehr Textilfreunde im FKK Bereich. Der TSWB wird sich diesem Punkt annehmen.

  • Schreiben aus dem Ministerium für Bildung und Kultur des Lands Schleswig-Holstein: Das Ministerium lehnt die Schaffung von Frühjahrsferien auf der Insel Sylt ab und begründet dieses.

  • Das Ordnungsamt Sylt hat das Parken in der Strandstraße, gem. Protokollauszug der Gemeindevertretersitzung vom 17.05.10, überprüft und konnte trotz mehrerer Kontrollen nichts Auffälliges feststellen.
  • Nachfrage bei den Gemeindevertretern, nach dem Interesse, bezüglich der wöchentlich gemailten „Aktennotiz der Mittwochsrunde“.
  • Aufforderung des Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig Holstein zur Benennung von Mitgliedern und Stellvertretern für eine künftig zu errichtende Kommission zum Schutz gegen Fluglärm – Flughafen Sylt, bis zum 16.08.2010.

Die GV wurden angehalten ggf. Vorschläge, zum späteren Zeitpunkt im Gemeindebüro, der Bgm, zu unterbreiten.

  • Einstellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten für die Gemeinde Sylt.

 

  • Sandaufspülungen Baubericht Nr. 9, geänderte Zeitplanung.

Das rechnerisch avisierte Spülende für die Jahressollmenge ist der 12.09.2010 und liegt damit im genehmigungsrechtlichen  Zeitfenster, welches sich bis zum 15. Oktober erstreckt. Der Baubericht Nr. 9 kann im Gemeindebüro eingesehen werden. Wenningstedt-Braderup wurde in diesem Jahr nicht berücksichtigt, da keine Notwendigkeit, seitens der Fachleute bestand.

  • Ergebnis-Protokoll zur Mitgliederversammlung der LAG Aktiv Region Uthlande e.V. vom 29. Juni 2010 kann im Gemeindebüro eingesehen werden.

 

  1. b. Anfragen:

  • Herr Wilke bemängelt, dass es in der Gemeinde Wennigstedt-Braderup zu lange dauert,  Straßenreparaturen abzuschließen, incl. Teerdecke. Oftmals wird auch Freitags mit einer Maßnahme begonnen, wodurch es dann durch die Fahrbahnverengung übers Wochenende zu  Verkehrsbehinderungen kommt. Es wäre wünschenswert, wenn die Bauabeilung die Straßenreparaturarbeiten  besser organisieren würde.

 

  1. 04 Beratung und Beschlussfassung über den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt), für das Gebiet zwischen Süder Wung, L 24, Grenzweg und Westerlandstraße,  nach § 10 BauGB sowie nach § 84 der LBO

 

Als Vorlage für die Gemeindevertretersitzung dient die Begründung zur Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 3 sowie die Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung und die Auswertung der Stellungnahmen zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Wenningstedt-Braderup.


Beschlussvorschlag:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 3 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage Auswertung der Stellungnahmen beschlossen.
  2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.
  3. Aufgrund des § 10 sowie nach § 84 der LBO beschließt die Gemeindevertretung den B-Plan Nr. 3 für das Gebiet zwischen Süder Wung, L 24, Grenzweg und Westerlandstraße, bestehend aus der Planzeichnung ( Teil A ) und dem Text ( Teil B ), als Satzung.
  4. Die Begründung wird gebilligt.
  5. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
  6. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 13

davon anwesend:  8  ; Ja-Stimmen:   8 ;   Nein-Stimmen:  0 ;

Stimmenthaltungen: 0

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

  1. 05 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die erneute Auslegung der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt)

Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

für das Gebiet am südlichen Ortsrand, westlich der k118

 

Vorbemerkung:

Der von der Gemeindevertretung am 20.04.2010 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 13. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 wurde in der Zeit vom 10.05.2010 bis zum 10.06.2010 öffentlich ausgelegt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 BauGB am Verfahren beteiligt.

Im Ergebnis der Prüfung eingegangener Stellungnahmen wurde der Entwurf geändert.

 

Herr Hausen erläutert die Zusammenhänge für die erneute Auslegung.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der geänderte Entwurf der 13. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 für das Gebiet der M.-T. Buchholzstiftung (Flurstück 252) am südlichen Ortsrand und westlich der K 118 und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.   Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und über die erneute öffentliche Auslegung zu unterrichten.

3.   Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4a

Abs. 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt.

4.   Es wird bestimmt, dass die Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können, hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung hinzuweisen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:  13 ;

davon anwesend:  8 ;   Ja-Stimmen:  8 ;   Nein-Stimmen:  0 ;

Stimmenthaltungen:  0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

  1. 06 Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplanes Nr. 5, der Gemeinde Wenningstedt-Braderung für das Gebiet zwischen Westerhörn, Westerlandstraße, Horsatal, Dünenstraße und nördlich der Berthin-Bleeg-Straße

 

Vorbemerkung:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 hat im Zeitraum vom 26.04.2010 – 26.05.2010 erstmalig öffentlich ausgelegen. Während dieses Zeitraumes wurden Anregungen vorgebracht, die eine Überarbeitung des Entwurfes erforderlich machten.

Es handelt sich um folgende Änderungsinhalte:

  • Festsetzung von 2 Transformatorenstationen (Elektrizität) an der Berthin-Bleeg-Straße Nr. 17 sowie am Kapellenplatz. (Die beiden vorhandenen Anlagen wurden bislang nicht dargestellt)
  • Nachrichtliche Darstellung eines eingetragenen Denkmals in der Berthin-Bleeg-Straße Nr. 4. (Das vorhandene Denkmal wurde bislang nicht als solches dargestellt)
  • Angleichung des Maßes der baulichen Nutzung auf das bisher zulässige Maß: Mittelweg Nr. 17, Westerstraße Nr. 24 und Westerhörn Nr. 9, 11, 13. (Ein Darstellungsfehler in der Planzeichnung hatte zu einer unbeabsichtigten Absenkung des bisher zulässigen Maßes der baulichen Nutzung geführt. Dies war jedoch nicht beabsichtigt.)
  • Anpassung des Gebietstyps von Sondergebiet 1 auf Sondergebiet 8 auf den Grundstücken Westerstraße Nr. 16 und Mittelweg Nr. 13. (Ein Darstellungsfehler in der Planzeichnung führte zu einer falschen Gebietsausweisung. Zwar befindet sich auf einem der beiden Grundstücke tatsächlich ein kleines Hotel, allerdings ist dies auch innerhalb eines Sondergebietes 8 zulässig. Insgesamt wird durch die Anpassung auf ein Sondergebiet 8 der Nutzungskatalog erweitert, was für die Grundstücke mehr Entwicklungsmöglichkeiten bietet).

Frau Fifeik übergibt die Sitzungsleitung an das älteste Mitglied der Gemeindevertretung, Herrn Callies, und verlässt in Bezug auf § 22 GO, zusammen mit Herr H.D. Welsch, Herrn M. Welsch, Herrn Wilke, Herrn Mannstedt und Herrn Hausen, das Sitzungszimmer.

Herr Callies liest den Beschlussvorschlag vor und bittet anschließend um Handzeichen für die Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt-Braderup  für das Gebiet zwischen Westerhörn, Westerlandstraße, Horsatal, Dünenstraße und nördlich der Berthin-Bleeg-Straße und die Begründung werden in der vorliegenden geänderten Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung zu benachrichtigen.
  3. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und ein Auszug aus dem  Landschaftsplan der Gemeinde werden mit ausgelegt.
  4. Der Auslegungszeitraum wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt und es dürfen nur zu den geänderten Teilen des Planentwurfes Stellungnahmen abgegeben werden. Eine Auflistung der Änderung liegt den Planunterlagen bei.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:  13 ;

davon anwesend:  3 ;   Ja-Stimmen:  3 ;   Nein-Stimmen:  0 ;

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren  folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen;  sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Frau Fifeik, Herr H.D. Welsch, Herr M. Welsch, Herr Wilke, Herr Mannstedt.

Im Anschluss an die Abstimmung betreten Frau Fifeik, Herr H.D. Welsch, Herr M. Welsch, Herr Wilke, Herr Mannstedt und Herr Hausen wieder das Sitzungszimmer.

Herr Callies informiert über das Abstimmungsergebnis und Frau Fifeik übernimmt wieder die Leitung der Sitzung.

 

  1. 07 Beratung und Beschlussfassung über die “Satzung der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) über die Straßenreinigung“ (Straßenreinigungssatzung)

 

Sach- und Rechtslage:

Aus der Bürgermeisterdienstversammlung vom 27. Januar 2010 kam die Anregung, eine insulare Vereinheitlichung der Bestimmungen zur Straßenreinigung herbeizuführen. Hier konzentrieren sich die bisherigen Unterschiede insbesondere auf den Beginn der Reinigungspflicht (in Westerland 8.00 Uhr, in allen anderen Gemeinden und Ortsteilen 7.00 Uhr), sowie auf den Umfang der zu reinigenden Straßenteile (in allen Gemeinden und Ortsteilen außer Westerland auch Fahrbahnen, Trennstreifen und Radwege).

Der beigefügte Satzungsentwurf berücksichtigt dies und beinhaltet einen einheitlichen Reinigungsbeginn von 7.00 Uhr. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass z.B. auch Schulkinder auf ihrem Weg zur Schule auf geräumten Wegen gehen können. Darüber hinaus sieht der neue Satzungsentwurf vor, dass die Fahrbahnen von der Reinigungspflicht der Anlieger nicht mehr erfasst sind. Damit wird dem wachsenden Verkehrsaufkommen, das diese Aufgabe sehr erschwert, ebenso Rechnung getragen, wie der Frage nach der Lagerung des anfallenden Schnees, denn dieser darf den Verkehr möglichst nicht behindern (§ Abs. 7).

Weitere redaktionelle Ergänzungen beziehen sich z.B. auf die Untersagung des Einsatzes von biologisch nicht abbaubaren Pflanzenschutzmitteln und Unkrautvernichtungsmitteln (§ 3 Abs. 1) und die Beseitigungspflicht von Verunreinigungen durch Hundekot und/oder Pferdeäpfel (§ 4 Abs. 2).

 

Der überarbeitete Satzungstext ist als Anlage beigefügt.

Frau Fifeik erklärt kurz den Hintergrund für eine einheitliche Insel-Sylt Straßenreinigungssatzung. Sie erläutert den neuen § 3 (1), welcher sich aus Sicht des gestrigen Gespräches mit der Fraktion, zum Nachteil für die Gemeinde Wenningstedt-Braderup  auswirkt. Dieser Punkt war in der bisherigen Straßenreinigungssatzung unter § 2 (1) vorteilhafter für die Gemeinde Wenningstedt-Braderup geregelt.

Daher ergibt sich folgender

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die „Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Wenningstedt-Braderup“ in der vorgelegten Fassung, mit der Änderung des §  3 (1).

Der § 3 (1)  soll ausschließlich den Text der bisherigen Satzung  aus § 2 (1) beinhalten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungstext nach Unterzeichnung durch die Bürgermeisterin bekannt zu machen.

 

  1. Die Satzung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Wenningstedt-Braderup vom 7. Januar 2003 außer Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter  13 ;

davon anwesend:  8 ;   Ja-Stimmen:  8 ;   Nein-Stimmen:  0 ;

Stimmenthaltungen:  0

 

  1. 08 Beratung und Beschlussfassung über die Benutzungsordnung der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) für die Grünfläche Inselzirkus in Wenningstedt-Braderup (Sylt)

Als Vorlage dient der Gemeindevertretung die Benutzungsordnung der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) für die Grünfläche Inselzirkus in Wenningstedt-Braderup (Sylt), welcher zur Ausfertigung vorliegt.

Frau Fifeik erläutert, wie es zu der vorliegenden Benutzungsordnung zwischen der Gemeinde Wenningstedt-Braderup und dem Inselcircus gekommen ist. Die Benutzungsordnung ist Herrn Kliever (Inselcircus), dem Ordnungsamt und den Anwohnern, die sich haben anwaltlich vertreten lassen, zugegangen.

Herr Hausen führt aus, dass mit dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 21 noch gewartet wird, bis die Zirkussaison im September 2010 zu Ende geht. Im Anschluss findet ein  Gespräch mit allen Beteiligten statt und es wird beraten, ob die Benutzungsordnung aufgrund der Saison-Erfahrungen noch verbessert werden muss. Gibt es keine Änderungen wird der Bebauungsplan Nr. 21 unverzüglich ausgelegt.

Die Fragen von Herr Callies, über die Kostenverteilung für den Inselzirkus, können auf Verlangen, laut Frau Fifeik, im Finanzausschuss behandelt werden.

Die Fragen von Frau Stöver, bezüglich dem Eisverkauf und dem Restaurant auf dem Gelände des Inselzirkus wurden wie folgt, von Frau Fifeik, beantwortet:

Das Restaurant hat die gleiche Größe wie im letzten Jahr. Eis am Stand zu erwerben, sowie ein Restaurantbesuch, ist für jedermann möglich und nicht nur für Besucher einer Zirkusvorstellung.

Beschlussvorschlag:

  1. Der vorliegenden Benutzungsordnung  wird die Zustimmung zur Ausfertigung erteilt.

 

  1. Der vorliegenden Benutzungsordnung wird auf Grund der o. g. Gründe die Zustimmung  zur Ausfertigung  nicht erteilt.

 

Abstimmungsergebnis zu a):

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:  13 ;

davon anwesend:  8 ;   Ja-Stimmen:  8 ;   Nein-Stimmen:  0 ;

Stimmenthaltungen: 0

 

  1. 09 Beratung und Beschlussfassung über einen Grundsatzbeschluss zum Kostenaufwand der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen des Schulzentrums/ Regionalschule in Westerland, Gemeinde Sylt, durch die Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt)

 

Vorbemerkung:

Als Vorlage dient der Gemeindevertretung die Beschlussvorlage der Schulverbandsversammlung vom 21.06.2010, sowie vier Kostenvarianten zur Aufstellung der Mehrkosten zur Kostenschätzung Okt. 2009.

Der Schulverband Sylt empfiehlt die Variante III. Der Finanzausschuss Wenningstedt-Braderup schießt sich in seiner Sitzung am 14.07.21010 einstimmig der Variante III. an.

Herr Rix erläutert kurz den Grundsatzbeschluss.

Frau Fifeik ergänzt, dass sich ein Arbeitskreis sehr gewissenhaft in mehreren Sitzungen mit der Thematik auseinandergesetzt hat, bis der Variante III. dem Vorzug gegeben wurde.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung Wenningstedt-Braderup stimmt einem Grundsatzbeschluss für die Umbau- und Sanierungsmaßnahmen des Schulzentrums/ Regionalschule zu und schließt sich dem Kostenkonzept der Variante III., in einer Höhe von 9.105.000,00 €, an.
  1. Die Gemeindevertretung Wenningstedt-Braderup stimmt einem Grundsatzbeschluss für die Umbau- und Sanierungsmaßnahmen des Schulzentrums/ Regionalschule, aus oben genannten Gründen nicht zu.

 

 

Abstimmungsergebnis zu a):

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:  13 ;

davon anwesend:  8 ;   Ja-Stimmen:  7 ;   Nein-Stimmen:  0 ;

Stimmenthaltungen:  1

 

  1. 10 Beratung und Beschlussfassung über die Finanzierung der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen des Schulzentrums/ Regionalschule in Westerland, Gemeinde Sylt, durch die Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt)

 

Vorbemerkung:

Als Vorlage dient der Gemeindevertretung die Beschlussvorlage der Schulverbandsversammlung vom 21.06.2010, sowie die aufgeführten Finanzierungsvarianten des Finanzierungskonzeptes.

Der Schulverband Sylt empfiehlt die Variante D. Der Finanzausschuss Wenningstedt-Braderup schießt sich in seiner Sitzung am 14.07.21010 einstimmig der Variante D an, allerdings wird noch einmal darauf hingewiesen, dass zuvor alle anderen günstigeren Finanzierungsvarianten rechtlich und wirtschaftlich nicht mehr als Alternative zur Verfügung stehen dürfen.

Herr Rix erläutert die Finanzierung und erklärt, dass die beiden Varianten B und C noch geprüft werden.

Es wird noch diskutiert, ob man das benötigte Geld jetzt aufnimmt, da die Zinsen oft höher liegen als der Kreditabtrag.

Eine selbstständige anteilige Finanzierung für die Gemeinde Wenningstedt-Braderug ist nicht zulässig, laut Herrn Marställer, gemäß dem Gesetz für kommunale Zusammenarbeit. Des weiteren ist es nicht machbar, da der zu zahlende Anteil, über eine Laufzeit von 20 Jahren, von der aktuellen jährlichen Schülerzahl der jeweiligen Gemeinde abhängt und variiert.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung Wenningstedt-Braderup stimmt vorsorglich des  Nachweises, dass die anderen Finanzierungsvarianten rechtlich und wirtschaftlich nicht tragfähig sind, der Finanzierungsvariante D zu.

 

  1. Die Gemeindevertretung Wenningstedt-Braderup stimmt der Finanzierungsvariante D nicht zu.

 

Abstimmungsergebnis zu a):

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:  13 ;

davon anwesend:  8 ;   Ja-Stimmen: 8;   Nein-Stimmen:  0 ;

Stimmenthaltungen:  0

 

  1. 11 Beratung und Beschlussfassung über eine Geldanlage über 3 Jahre

Herr Rix erläutert die Geldanlage über 3 Jahre.

Nach kurzer Beratung, wird der Festgeldanlage, für eine Dauer von max. 3 Jahren,  zugestimmt.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Geldanlage über max. 3 Jahre  wird  die Zustimmung erteilt.

 

  1. Der Geldanlage über 3 Jahre wird auf Grund der o. g. Gründe die Zustimmung nicht erteilt.

 

Abstimmungsergebnis zu a):

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:  13 ;

 

davon anwesend:   8 ;   Ja-Stimmen:  8 ;   Nein-Stimmen:   0 ;

 

Stimmenthaltungen:  0

 

  1. 12 Beratung und Beschlussfassung über den Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen  der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) und der

Tourismus-Service Wenningstedt-Braderup GmbH & Co. KG,

für das Toilettengebäude nebst Grundstück in der Straße Am Dorfteich/ Bi Kiar, sowie das Toilettengebäude nebst Grundstück in der Straße Om di Huk

Als Vorlage dient der Gemeindevertretung der Vertragsentwurf des Nutzungsüberlassungsvertrages vom 13.07.2010, welcher zur Ausfertigung vorliegt.

Nach kurzer Erklärung, seitens Frau Fifeik,  über die hauptsächliche Nutzung und der Vertragsdauer, welche rechtlich geprüft wurde, besteht Einigkeit.

Beschlussvorschlag:

  1. Dem vorliegenden Nutzungsüberlassungsvertrag wird  die Zustimmung zur Ausfertigung erteilt.

 

  1. Dem vorliegenden Nutzungsüberlassungsvertrag wird auf Grund der o. g. Gründe die Zustimmung zur Ausfertigung  nicht erteilt.

 

Abstimmungsergebnis zu a):

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:  13 ;

 

davon anwesend:  8 ;   Ja-Stimmen: 8 ;   Nein-Stimmen:  0 ;

 

Stimmenthaltungen: 0

 

  1. 13 Beratung und Beschlussfassung über einen Übertragungsvertrag zwischen der Gemeinde Wenningstedt-Braderup und der Tourismus-Service Wenningstedt-Braderup gmbH & Co.KG und der Touristinformation Wenningsstedt-Braderupt e.V. für zwei Amtswohnungen in Keitum

Die Bürgermeisterin erläutert diesen Tagesordnungspunkt und empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Auftrag an die Bürgermeisterin zu geben, um mit dem TSWB und der Touristinformation eine vertragliche Vereinbarung über die Nutzung der Personalwohnungen im ehemaligen Amtsgebäude in Keitum zu treffen.

 

Durch die Vereinbarung soll eine Regelung für die Abgeltung der Investitionen getroffen werden, die in den Wohnungen investiert worden sind. Dabei ist von einer 10-jährigen Laufzeit/Abschreibung auszugehen.

 

Die Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) erstattet den nicht „abgewohnten Anteil“ mit jeweils 1/10 der Investitionskosten pro Jahr.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 13 ;

Davon anwesend:   8 ;   Ja-Stimmen:  8 ;      Nein-Stimmen:  0

Stimmenthaltungen:  0

 

  1. 14 Wahl eines bürgerlichen Mitgliedes für den Bau- und Bauplanungsausschuss

Frau Fifeik erläutert, wie es zu dieser erneuten Wahl  gekommen ist.

Herr Wilke schlägt für die Fraktion “Aktive Bürger“ Frau Irena Andresen für den Bau- und Bauplanungsausschuss vor.

Herr Wilke hat mit Frau Andresen gesprochen und Frau Andresen möchte das Mandat annehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 13 ;

Davon anwesend:   8 ;   Ja-Stimmen:  8 ;      Nein-Stimmen:  0

Stimmenthaltungen:  0

 

  1. 15 Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Fragen gestellt.

 

Die Bürgermeisterin schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.08 Uhr.

 

gez. Katrin Fifeik                                                         Tina Sandweg

Bürgermeisterin                                                           Protokollführung

Protokloll vom 14.07.2010

GEMEINDE
WENNINGSTEDT – BRADERUP (SYLT)        14.07.2010        FinA 05

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeindevertretung Wenningstedt – Braderup (Sylt) von Mittwoch, den 14. Juli 2010, um 18.00  Uhr, im Sitzungszimmer  der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 19.

Anwesend:            T. Rix M. Welsch U. Wilke D. Brinkmann C. Schacht

Es fehlt
entschuldigt:             R. Kaus

Es fehlt
unentschuldigt:        E. Mannstedt

Ferner
anwesend:    Bgm K. Fifeik, M. Marställer Protokollf. Amt Landschaft Sylt (Gemeinde Sylt -Amt für Finanzen- )




T A G E S O R D N U N G

A    Öffentlicher Teil

01    Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Herr Rix eröffnet die Sitzung um 18.00 Uhr und begrüßt die Anwesenden und stellt im Anschluss die Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnung wird vom Ausschuss anerkannt.

02    Einwohnerfragestunde

Es sind keine Anwohner anwesend.

03    Mitteilungen und Anfragen

Es liegen  keine Mitteilungen und Anfragen vor.

04    Beratung und Beschlussfassung über einen Grundsatzbeschluss zur Finanzierung  der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen des Schulzentrums/Regionalschule durch die Gemeinde Wenningstedt-Braderup.

Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Finanzausschuss –einstimmig-, der GV das vorgestellte Umbau- und Sanierungskonzept für das Schulzentrum bzw. die Regionalschule incl. des Kostenkonzepts in der Variante III, in einer Höhe von 9.105.000,00 € auf seiner nächsten Sitzung zu beschließen.

05    Beratung und Beschlussfassung über das Finanzierungskonzept  für den Umbau und die Sanierung des Schulzentrums/Regionalschule

Nach längerer Diskussion, in der mehrmals darauf hingewiesen wird, dass die Gemeinde Wenningstedt-Braderup eine andere Finanzierung bevorzugen würde, da sie selber bei der Kreisverwaltung eine etwas kreativere Finanzierung durchbekommen hat, wird der GV –einstimmig- empfohlen, vorsorglich des Nachweises, dass die anderen Finanzierungsvarianten rechtlich und wirtschaftlich nicht tragfähig sind, dem Beschlussvorschlag D zuzustimmen.

Zwar können alle anderen Varianten erheblich günstiger sein, aber man möchte das Gesamtprojekt nicht verzögern, durch einen Beschluss für eine andere Variante. In der Diskussion ist aber deutlich geworden, dass der Finanzausschuss relativ wenig Verständnis dafür hat, dass der Kreis der Gemeinde Wenningstedt-Braderup gestattet eine alternative Finanzierungsvariante für den Umbau des Kindergartens zu nutzen, um erhebliche Zinszahlungen zu sparen. Wohingegen bei dem Schulverband Sylt eine fast identische Finanzierungsvariante (Analog Variante B) nicht genehmigt wird.

06    Beratung und Beschlussfassung über eine Geldanlage über 3 Jahre

Nach kurzer Beratung wird der GV –einstimmig- empfohlen, eine Festgeldanlage von max. drei Jahren zu beschließen.

Der folgende TOP wird nicht aufgerufen.

B    Nichtöffentlicher Teil
01    Mitteilungen und Anfragen



Der Vors. schließt um 18.25  Uhr die Sitzung und bedankt sich für die Mitarbeit.



T. Rix
Vorsitzender                            M. Marställer, Protokollf.

Protokoll vom 02.06.2010

Gemeindevertretung

GEMEINDE

WENNINGSTEDT – BRADERUP (SYLT) 02.06.2010 FinA 04

 

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeindevertretung Wenningstedt – Braderup (Sylt) von Mittwoch, den 02. Juni 2010, um 14.30 Uhr, im Aufenthaltsraum des Strandhotels, Strandstraße 11.

 

Anwesend:                       T Rix M Welsch U Wilke E Mannstedt D Brinkmann

 

Es fehlen entschuldigt: C Schacht und R Kaus

Ferner anwesend: Bgm K. Fifeik, GV HD. Welsch, GV F. Callies, M. Marställer Protokollf. und B. Neumann
Amt Landschaft Sylt (Gemeinde Sylt -Amt für Finanzen- )

 

T A G E S O R D N U N G

 

A         Öffentlicher Teil


01
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung


Der Ausschussvorsitzende, Herr Thomas Rix, eröffnet um 14.30 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

02        Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragengestellt


03        Mitteilungen und Anfragen

Keine


04 Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) für das Haushaltsjahr 2010



Nach kurzer Diskussion wird dem

a) 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010  -einstimmig-

b) 1. Nachtragshaushaltsplan    2010     -einstimmig-

c) Stellenplan und dem -einstimmig-

d) Investitionsprogramm 2010 -einstimmig-

zugestimmt.

 

Es soll geprüft werden, ob für den Bau des Kindergartens eine Kreditaufnahme in Höhe von 800.000.- € möglich ist, oder ob der Betrag aus den Rücklagen entnommen werden soll.

 

Der folgende Top wird nicht aufgerufen.

B         Nichtöffentlicher Teil

  1. Mitteilungen und Anfragen

Der Vors. schließt um 15.30 Uhr die Sitzung und bedankt sich für die Mitarbeit.

 

 

T. Rix                                                                               gez. M. Marställer

Vorsitzender                                                                           Protokollf.