Protokoll vom 17.07.2008

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, Landrat Diketer Harrsen, die RAE Dr. Bremer und Dr. Krage, KD Winter, Frau Hinz, OAR Joachim Rück, die Presse und Herrn Carstensen als Protokollführer. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. Einwendungen gegen die verkürzte Ladefrist und den Inhalt der TO werden nicht erhoben. Frau Bgm. Reiber und Herr TD Douven werden später eintreffen. Vor Eintritt in die weitere TO teilt der BV mit, dass ein Eilantrag der CDU-Fraktion zur heutigen Sitzung vorliegt, der wie folgt lautet: Die Gemeindevertretung Sylt-Ost möge beschließen - vorbehaltlichder Zustimmung der Stadtvertretung Westerland - der Bürgermeister sowie der Fraktionsvorsitzende der Gemeinde Rantum werden zu den Fusionsgesprächen mit der Stadt Westerland eingeladen. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig, diesen Dringlichkeitsantrag auf der heutigen Sitzung unter TOP 4 zu behandeln. Auf weiteren Antrag der Verwaltung beschließt die Vertretung einstimmig, einen zusätzlich TOP im nicht-öffentlichen Teil  - Personalangelegenheiten - mit aufzunehmen.


2. Einwohnerfragestunde

Frau Stockmann begrüßt es, dass sich der Herr Landrat einen Überblick in Keitum verschafft und insbesondere den Autoverkehr und die damit verbundenen Belastungen in Keitum aufnimmt. Weiter hinterfragt sie, ob es
a) richtig ist, dass das Bauvorhaben Therme stillgelegt ist und abgebaut wird;
b) bekannt ist, warum das Hotelvorhaben auf dem Grundstück ehemals „Mühlheim“ seit ca. 3 Wochen still steht; dort wurden u. a. 17 Bäume gerodet.
Dazu teilt Bgm. Kennel mit, dass z. Zt. nicht  an der Therme gebaut wird; vielmehr werden die Schalungen für Betonarbeiten entfernt, weitere Arbeiten sind derzeit eingestellt. Zum Bauvorhaben der Zechbau (ehem. Mühlheim) teilt der Bgm. mit, dass dort die weiteren Arbeiten Ende August/Anfang September beginnen.

Herr Alfred Bartling hinterfragt, warum die Ortsbeiräte bei den Fusionsgesprächen mit der Stadt Westerland ausgeschlossen werden. Sollen sich die Ortsbeiräte überhaupt noch mit dem Thema Fusion befassen? Bgm. Kennel führt dazu aus, dass bisher noch nichts zum Thema Fusion  beschlossen worden ist; lediglich ein Arbeitspapier zum Thema "Zusammenführung / Zusammenarbeit der Kurverwaltung Sylt-Ost mit TSW Westerland" erarbeitet worden ist.

Frau Maike Ossenbrüggen fragt GV Theoboldt, ob die Keitum Therme immer noch für 15 Mio fertig gestellt und betriebsbereit übergeben wird. Gibt es bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung eine Konventionalstrafe? Dazu teilt Herr Theoboldt mit, dass es noch immer möglich sei, die Therme fertig zu stellen, natürlich nur, wenn die GV dies auch will. Weiter weist Frau Ossenbrüggen Herrn GV Theoboldt drauf hin, dass die Gemeindevertreter einen Eid geleistet haben, zum Wohle der Bürger zu arbeiten und ihre Sorgfaltspflicht wahrzunehmen. Warum ist es zu wieder zu Zeitverzögerungen bis zum 19.06. gekommen? Eine Inbetriebnahme der Therme im April 2008 ist nicht erfolgt. Herrn GV Widmayer fragt sie, warum die Gemeinde für das Schiedsverfahren einen Betrag von 2,0 Mio EURO zahlen musste. Ist auch hier die Sorgfaltspflicht der Gemeindevertretung aus dem Auge verloren worden? Hierzu teilt GV Widmayer mit, dass die Vertretung hierauf keinen Einfluss nehmen konnte, dies ist vielmehr über die Rechtsanwälte vereinbart worden.

Weiter wird angefragt, wie es sich mit dem Kreisel westlich von Keitum verhält, die dort vorhandene „Wildwiese“ wird als „Unkraut“ bezeichnet. Dazu teilt Bgm. Kennel mit, dass es eine Arbeitsgruppe „Kreisel“ gibt. Erst war angedacht, dort ein Kunstwerk aufzustellen. Davon wurde jedoch abgesehen und man einigte sich auf reine Bepflanzung.

Es wird angefragt, wie es einmal zu einem Pressebericht kommen konnte, in dem von einem spurlosen Verschwinden von 7 Mio EURO die Rede war, während in einem weiteren Artikel eine Aussage gemacht wurde, wo die 7 Mio EURO geblieben sind. Dazu teilt Bgm. Kennel wie folgt mit: Er habe der Presse lediglich gesagt, dass die Gemeinde Sylt-Ost Zahlungen in Höhe von 8 Mio EURO geleistet hat und der Wert des Gebäudes von Fachleuten mit 3 - 3,5 Mio EURO bewertet wird. Die Gemeinde hat keinen Einblick über die Verwendung der 8,5 Mio EURO unterhalb der KG. Der Bürgermeister hat keinen Einfluss auf den Titel „Die Millionen sind verschwunden“.

Herr Uwe Dau spricht die Straßensperrung Dirksstraße / Kampende an und verweist darauf, dass die Anlieger sehr schlecht zu erreichen sind. Dazu gehört u. a. der Campingplatz sowie das Tinnumer Gemeindehaus, wo auch die Bushaltestelle nicht von der SVG angefahren werden kann.

Auf Anfrage von GV Jörg Ipsen wird mitgeteilt, dass der Rohbau der Therme noch nicht fertig gestellt ist. Auf weitere Anfrage wird mitgeteilt, dass Herr Dr. Ax nicht mehr für die Gemeinde tätig ist. Aus der Zuhörerschaft kommt weiter der Hinweis, dass das Verfahren offensichtlich den „Guten Sitten“ widerspricht; erst die Ware und dann das Geld. Die Baufirma müssen entsprechende Leistungen erbringen, wenn Geld gezahlt worden ist. Herr Dr. Blanck teilt mit, dass alle Gemeindevertreter, die abgestimmt haben, auch die Vertragsinhalte kannten. Dies sei seines Wissens nicht richtig. Dazu wird ausgeführt, dass in der Vergangenheit 9 Verhandlungen in Morsum stattgefunden haben. Zu jeder Sitzung waren die GV eingeladen und hatte somit die Möglichkeit, sich zu informieren. Die entsprechenden Verträge sind auch in der Prüfung gewesen. Die GV hatte sodann positiv darüber abgestimmt.

Auf Antrag wird die Einwohnerfragestunde verlängert. Es kommt aber dann immer wieder zu Fragen, die bereits erörtert und beantwortet sind und in Anbetracht der vorgeschrittenen Zeit wird die Einwohnfragestunde abgebrochen.


3. Anfragen und Mitteilungen

GV Uekermann weist noch einmal auf den Widerspruch in der Presse hin, wonach offensichtlich ca. 7 Mio Euro verschwunden sind. Weiter wird festgestellt, dass insgesamt mit der Vergleichssumme von 2 Mio Euro bislang von der Gemeinde 10,5 Mio Euro gezahlt worden sind.

Weiter wird auf Anfrage mitgeteilt, dass der Ausschuss, in dem die Therme behandelt worden ist, der Kurausschuss ist. Hier war bis zur Kommunalwahl Frau Cornelia Kamp Vorsitzende. Weiter wird darauf hingewiesen, dass der damalige Vorsitzende des Ortsbeirates Keitum (jetziger stellv. Bgm. Erich Kennel) an Gesprächen, die Therme betreffend, ebenfalls teilgenommen hat.

Es wird angemerkt, dass zu dem Tinnum Dorffest wenig Besucher erscheinen waren. Auf Anfrage zur Plakatierung in anderen Inseldörfern wird von Bgm. Kennel mitgeteilt, dass in Westerland nach wie vor für Sylt-Ost keine  Werbung erlaubt ist. Umgekehrt wird in Sylt-Ost auch seit einiger Zeit keine Werbung mehr für Westerland betrieben.

Es wird nachgefragt, warum die bestellten Stühle für das Muasem Hüs und Gemeindehaus Tinnum keine Lehnen haben. Auch sind keine neuen Tische bestellt worden. Dazu teilt KD Winter mit, dass zur Anschaffung von Bestuhlung 40.000 € zur Verfügung standen. Es ist dann beschlossen worden, einheitlich zu bestellen, um auch einmal untereinander austauschen zu können.

Von GV Uekermann wird gerügt, dass in der Vergangenheit die Einladungen keine Unterschrift getragen haben und die Protokolle der GV nicht  vom Bürgervorsteher unterschrieben worden sind. BV Ipsen versichert, dass dies künftig geändert wird. GV Hansen regt an, sich auf der nächsten Sitzung damit zu befassen, wie künftig Einladungen und Protokolle versandt werden sollen.

Gerügt wird, dass das Pressegespräch nur mit dem BV und dem Bgm. stattgefunden hat. Dazu wird mitgeteilt, dass die Fragen nur an Herrn Ipsen und an Herrn Kennel gestellt worden sind. Zur „Transparenz“ teilt GV Hansen mit, dass es solche Offenheit wie jetzt wohl in der Vergangenheit nicht gegeben habe. Dazu entgegnet GV Theoboldt, dass es nicht angehen kann, dass man in der Presse am nächsten Tag die Ergebnisse einer Sitzung liest, bevor das Protokoll selbst vorliegt.


4. Beratung und Beschlussfassung über einen Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu den Fusionsgesprächen mit der Stadt Westerland

Nach kurzer Erläuterung durch den Fraktionsvorsitzenden, GV Theoboldt; beschließt die Vertretung einstimmig, dem CDU-Antrag zuzustimmen und die Gemeinde Rantum - vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtvertretung Westerland - zu den Fusionsgesprächen mit einzuladen.


5. Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Ausbau eines Teilstückes des Melnwai (Keitum)

Nachdem die Erschließungsmaßnahme in einem Teilstück des Melnwai in Sylt - Ost / Keitum abgeschlossen ist, sind die ermittelten beitragsfähigen Erschließungskosten auf die durch die hergestellte  Anlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Die Berechnung und Erhebung der Beiträge erfolgt nach den Bestimmungen der Erschließungsbeitragssatzung vom 07.04.89 in Verbindung mit dem KAG. Die GV  stellt einstimmig die Fertigstellung Erschließung eines Teilstückes des Melnwai in Sylt - Ost / Keitum fest  und beschließt die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Teileinrichtungen.


6. Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße Gurtstich (Keitum)

Nachdem der Ausbau des Gurtstichs in der Gemeinde Sylt-Ost abgeschlossen ist, sind die ermittelten beitragsfähigen Ausbaukosten auf die durch die hergestellte Anlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Die Berechnung und Erhebung der Beiträge erfolgt nach den Bestimmungen der Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde Sylt - Ost vom 05.10.1999 in Verbindung mit dem KAG. Die Gemeindevertretung stellt einstimmig die Fertigstellung der Ausbaumaßnahme Gurtstich fest und beschließt die Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Teileinrichtung.


7. Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Ausbau eines Teilstückes des Westerhörn 42 - 50 (Keitum)

Nachdem die Erschließungsmaßnahme in einem Teilstück des Westerhörn 42-50 Sylt - Ost / Keitum abgeschlossen ist, sind die ermittelten beitragsfähigen Erschließungskosten auf die durch die hergestellte  Anlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Die Berechnung und Erhebung der Beiträge erfolgt nach den Bestimmungen der Erschließungsbeitragssatzung vom 07.04.89 in Verbindung mit dem KAG. Die Gemeindevertretung  stellt einstimmig die Fertigstellung Erschließung eines Teilstückes des Westerhörn 42-50 in Sylt - Ost / Keitum fest und beschließt die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Teileinrichtungen.


8. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf einer I. Nachtragssatzung zur Ausbaubeitragssatzung für die Gemeinde Sylt - Ost

Der Finanzausschuss hat der Gemeindevertretung eine geänderte Fassung empfohlen - siehe hierzu Protokoll der Sitzung vom 26.02.2008 - es wurde von dort vorgeschlagen, die Industriegebiete in dem Satzungstext zu streichen -. Die Verwaltung muss jedoch aus rechtlichen Gründen an ihrer Beschlussvorlage festhalten, denn die Zuschlagserhebung „Gewerbezuschlag“ ist laut gerichtsfester Mustersatzung in Schleswig-Holstein rechtlich an einen Aufgrund einer vor einiger Zeit erfolgten grundsätzlichen Änderung des Kommunalabgabengesetztes (KAG) und verschiedener Hinweise des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig aus letzter Zeit erscheint es angebracht, den Tatbestand der Erneuerung - wie vom Gesetzgeber vorgesehen - auch ausdrücklich in die Satzung als Beitragsauslösende Maßnahme mit aufzunehmen. Außerdem wird eine Neufassung der Regelung für den Gewerbezuschlag im Beitragsrecht - sprich: Zuschlag für einen erhöhten Ziel- und Quellverkehr - für erforderlich gehalten, da sich die bisherige Regelung - keine Zuschlagserhebung für gebietsbezogenen Maßstab (Gebiete nach der Baunutzungsverordnung § 7 u. a.) geknüpft, und somit kann hier rechtlich keines der angeführten Gebiete ausgenommen werden, ohne den Maßstab insgesamt in Frage zu stellen. Die Vertretung beschließt sodann bei zwei Gegenstimmen die I. Nachtragssatzung zur Ausbaubeitragssatzung für die Gemeinde Sylt-Ost gemäß Vorlage der Verwaltung.


9. Beratung und Beschlussfassung über Information der Stadt Westerland über die  Keitum Therme

Vorab wird noch einmal darauf hingewiesen, dass sowohl Frau Bgm. Reiber als auch TD Douven an der Sitzung der Gemeindevertretung am 25.06.2008 in Archsum teilgenommen haben. Der Bürgervorsteher stellt an den Landrat die Frage, ob Frau Bgm. Reiber in die Verträge Einsicht nehmen dürfe, die im Zusammenhang  mit der Therme abgeschlossen worden sind, denn vor der Fusion sei Frau Bgm Reiber noch als Dritte (Außenstehende) anzusehen und habe damit nach Einschätzung der Verwaltung keinen Anspruch auf Akteneinsicht. Besonders sei zu berücksichtigen, dass Herr Deyle sich in der Vergangenheit gegen eine Weitergabe der Verträge an Außenstehende gewehrt habe. Landrat Harrsen teilt dazu mit, dass es möglich sei, Frau Reiber per Beschluss zur Sachverständigen zu erklären, dann  könne sie interne Unterlagen einsehen. Diese Auskunft sei rechtssicher, sie käme schließlich von der Kommunalaufsicht. In der nachfolgenden Diskussion wurde verschiedentlich auch der Begriff der „Beraterin“ neben dem Begriff „Sachverständige“ gebraucht. Frau Reiber stellt durch einen Wortbeitrag klar, dass sie keine Beratung der Gemeinde Sylt-Ost in dieser Rechtssache vornehmen werde und könne. Herr Hansen teilt ergänzend mit, dass es aus seiner Sicht um einen reinen Informationsfluss zum Thema Therme geht. Frau Reiber  hat das Recht auf Akteneinsicht bei einem entsprechenden Beschluss. Auf Anfrage von GV Theoboldt, ob es eine klare Stellungnahme der Kommunalaufsicht gibt, teilt Landrat Harrsen mit, „… mehr Kommunalaufsicht, als persönlich zu erscheinen, gibt es nicht“. Herr Hansen stellt sodann den Antrag, Frau Bgm. Petra Reiber als Sachverständige mit einzubinden. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.


10. Sachstandsbericht und Diskussion über die Keitum Therme

Herr RA Dr. Bremer stellt das Vertragskonstrukt noch einmal per Powerpoint vor. Herr TD Douven macht den Vorschlag, grafisch die Zahlungsverpflichtungen aufzuarbeiten und dann aufzuzeigen, wie die „Zahlungsströme“ gelaufen sind. Weiter regt er an aufzuzeigen, was ein Heimfall an die Gemeinde bedeuten würde. Auf Anfrage von Frau Bgm. Reiber wird mitgeteilt, dass der Rohbau einen derzeitigen Wert von ca. 3,5 Mio EURO hat. Auf Frage von Herrn GV Hansen, was der Kreis NF dazu sagt, wenn die Gemeinde Sylt-Ost ca. 15 Mio EURO aufnimmt, teilt der Landrat mit, dass dies kein Finanzproblem darstelle. Auf weitere Frage von GV Klein, ob die Kommunalaufsicht Einfluss auf das Insolvenzverfahren hat, teilt der Landrat Harrsen mit, dass die Kommunalaufsicht keinen Einfluss hat, da ein Unsolvenzverfahren nicht genehmigungspflichtig sei und er heute nur an Sitzung teilnehme, um zu beraten und zu unterstützen. Auf Anfrage von Herrn Reinartz, ob der Erbbaurechtsvertrag nur Nachteile für die Gemeinde hat und ob ein Heimfallrecht geltend gemacht werden kann, wird dies von Ra Dr. Bremer verneint. Der OB-Vors. von Keitum stellt die Fragen:
1) Wie hoch ist die Insolvenzmasse?
2) Wie realistisch ist das Szenario für Herrn Deyle?
3) Welches Zeitfenster ist für eine Beschlussfassung vorgesehen?
Dazu teilt RA Dr. Bremer mit, dass dazu derzeit keine konkreten Angaben gemacht werden können. Abschließend wird noch mitgeteilt, dass die Kosten für den Abbau des Kranes an der Therme ca. 50.000 € betragen, ebenso für den Aufbau.



Der Vorsitzende schließt um 22:00 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.