Protokoll vom 16.10.2008

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die erschienenen Einwohner, OAR Joachim Rück, Jürgen Ebert als Vertreter des Personalrates, die Presse sowie Peter Carstensen als Protokollführer. Die Einladung zur heutigen Sitzung erfolgte form- und fristgerecht; Einwände werden nicht erhoben. Vor dem weiteren Eintritt in die Tagesordnung bittet der Vorsitzende um folgenden Änderung der vorliegenden Tagesordnung:
TOP 13: B + B zum Rechtsmittelverzicht zu dem Bescheid des Kreises Nordfriesland über die Vereinigung der Gemeinden Rantum / Sylt, Sylt - Ost und Stadt Westerland zur Gemeinde Sylt
Der Änderung wird einstimmig zugestimmt.


2. Einwohnerfragestunde

Auf Anfrage von Herrn Harald Mohr (Prokurist der Fa. Zechbau) zum ehemaligen Grundstück Mühlheim, wie künftig mit dem Schriftverkehr zwischen der Gemeinde und Fa. Zech umgegangen werden sollte, da auf die Gemeinde wohl jetzt Schadensersatzansprüche in zweistelliger Millionenhöhe zukommen würde, teilt Bgm. Kennel mit, dass zwischenzeitlich zwar eine Stellungnahme des Kreises Nordfriesland vorläge, nicht aber die parallel angeforderte Stellungnahme des Innenministeriums in Kiel. Das Thema selbst würde im nicht - öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden. GV Schmatloch stellte die Frage an die Verwaltung, warum dies nicht im öffentlichen Teil der Sitzung abgehandelt werden könnte. GV Hansen teilte dazu mit, dass Bauanträge und Zurückstellungen in vertraulicher Sitzung behandelt würden während die Bauleitplanung in öffentlicher Sitzung abzuhandeln wäre. GV Schmatloch stellte sodann einen Antrag zur Geschäftsordnung und hinterfragte nochmals, warum die Angelegenheit nach seiner Kenntnis weder im HauptA noch im Ältestenrat abgehandelt wurde. GV Widmayer bestätigte, dass die Angelegenheit im Ältestenrat nicht behandelt worden sei und hinterfragte in diesem Zusammenhang weiter, wann das Schreiben der Fa. Zechbau hinsichtlich der Schadensersatzforderung gegen die Gemeinde eingegangen wäre. BV Ipsen und GV Andersen bestätigten, dass nach Abwesenheit von GV Widmayer die Angelegenheit dort behandelt worden sei. BV Ipsen schließt die Diskussion mit dem Hinweis, dass es sich um „schwebendes Verfahren“ handelt und die Stellungnahme des Innenministeriums abgewartet werden sollte. Frau Traute Meyer hinterfragte, warum Herr Schmatloch von dem Zeitpunkt des Eingangs des Schreibens der Fa. Zechbau? Herr Mohr stellte nochmals die Frage, an welchen Zeitraum die Gemeinde Sylt-Ost für die Beantwortung der Schreiben der Fa. Zechbau dachte. Hierauf antwortete der Bürgermeister: „schnellstmöglich“. Auf weitere Anfrage, wie die Interessen der ‚ Gemeinde sind, teilte BV Ipsen mit, dass das Verfahrens der juristischen Prüfung bedürfe und dies z. Zt. durchgeführt werde. Auf Nachfrage von Frau Stockmann, ob die Gemeinde noch ein wirtschaftliches Interesse an der Therme habe, teilte der BV mit, dass es sicherlich richtig wäre, an einer touristischen Förderung weiterzuarbeiten, er sehe es nicht so hysterisch, wie es teilweise wiedergegeben werde.

Auf Anfrage zur Morsumer Grundschule wird mitgeteilt, dass  der Bauausschuss  den Anbau planungsrechtlich als genehmigungsfähig ansehe, der Gemeindevertretung gegenüber aber die Empfehlung  ausgesprochen habe, den Anbau nicht umzusetzen. Da die Zukunft der Morsumer Schule in Anbetracht der geringen Schülerzahl (42) ungewiss ist, erscheint es wirtschaftlicher, die benötigte Nutzungsfläche im vorhandenen Gebäude mit den bereit eingestellten 120 000 € zu schaffen. Dieses geänderte Raumkonzept soll mit der Schulleiterin und den Elternvertretern und in Anbetracht der Fusion auch unter Einbindung von Frau Bgm. Reiber  besprochen werden. Abschließend sicherte BV Ipsen zu, dass die Gemeinde Sylt-Ost für den Erhalt der Schule kämpfe. Bgm. Kennel teilte abschließend noch mit, dass sich eine Anfrage der Gemeinde bei, Kreis Nordfriesland sich nicht auf den Anbau der GS Morsum bezogen habe.

Vor Eintritt in die weitere Tagesordnung wurde diese auf Antrag der Verwaltung um den TOP neu 13: Beratung und Beschlussfassung zum Rechtsmittelverzicht zu dem Bescheid des Kreises Nordfriesland über die Vereinigung der Gemeinden Rantum / Sylt, Sylt - Ost und der Stadt Westerland zur Gemeinde Sylt-Ost einstimmig erweitert.


3. Anfragen und Mitteilungen

GV Hansen berichtete von der letzten Sitzung des HauptA, in der eine Mängelliste zur Therme vom Architekturbüro Lenschow vorgelegt wurde. Wie viele davon bereits abgearbeitet wurden, ist derzeit nicht bekannt. In diesem Zusammenhang fragte GV Schmatloch an, ob in dieser Angelegenheit bereits ein Gespräch mit Herrn Deyle stattgefunden habe. Bgm. Kennel teilte darauf mit, dass am kommenden Donnerstag in Gespräch in Hamburg stattfände, an dem der Bürgervorsteher und er - ohne Anwälte - teilnehmen würde.

Bgm. Kennel teilte mit, dass die Ausschreibung für eine / n hauptamtlichen Bürgermeister / in ca. 15.000 € kosten würde. Seitens der Verwaltung würde vorgeschlagen werden, in den überregionalen Zeitungen nur eine verkürzte Anzeige zu schalten mit dem Hinweis auf die Veröffentlichung im Internet.


4. Beratung und Beschlussfassung über einheitliche Realsteuern in der neuen Gemeinde Sylt ab dem 01.01.09

Die Vorlage der Verwaltung vom 14.10.2008 liegt der Vertretung vor. GV Hansen führte aus, dass die SWG - Fraktion in der Vergangenheit immer für die Fusion gestimmt habe und eine schlankere Verwaltung anstrebte. Ziel war aber nicht, die Bürger mit hohen Steuern zu belasten. Vielmehr sollte das neue Parlament nach der Wahl darüber befinden. Die Fraktionen SWG, CDU sowie der SSW teilten mit, dass sie ebenfalls der Vorlage nicht zustimmen würden. Die Vertretung lehnte daher einheitliche Hebesätze für das Jahr 2009 sowohl für die Grundsteuer A als auch für die Grundsteuer B einstimmig ab.


5. Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines inselweiten Entwicklungskonzeptes Hier: Übertragung der Aufgabe auf das Amt Landschaft Sylt

Die Vorlage der Verwaltung vom 1010.2008 liegt der Vertretung vor. Die CDU - Fraktion gab zu bedenken, auf Feuerwehrraum weiterhin ein Augenmerk zu haben. GV Hansen teilte ergänzend mit, dass das Land künftig nichts mehr ohne dieses Entwicklungskonzept genehmige. In diesem Konzept würden auch Entwickllungschancen für junge Familien gesehen. Die Gemeindevertretung Sylt - Ost beschloss sodann einstimmig die Aufstellung eines durch das entstehende „Insulare Bauamt“ aufzustellenden „Insularen Entwicklungskonzeptes“. Weiter wurde die Verwaltung beauftragt
a) ein entsprechendes Verfahren und inhaltliches Grundgerüst auszuarbeiten mit Vorrang für Feuerwehrraum
b) die Kosten, Finanzierung und evtl. Fördermöglichkeiten zu ermitteln
und den zu beteiligenden Gremien die Ergebnisse dieser Arbeitsschritte zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.


6. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Personalüberleitungsvertrages

Die Vorlage der Verwaltung, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente, liegt der Vertretung vor und wurde noch einmal kurz von OAR Rück also auch von Herrn Ebert erläutert. Der Vertrag wäre mit der Gewerkschaft und dem Personalrat abgestimmt. Im Vertrag wäre mit einzusetzen bei Gemeinde Sylt - Ost oder ihr Rechtsnachfolger. Zu streichen ist bei dem Verbot der betriebsbedingten Kündigung der Zusatz „zeitlich“. Auf Anfrage von GV Manthey wurde mitgeteilt, dass es nicht „Tourismusservice Sylt“ heißen muss, da die Verträge vor dem 31.12.2008 abgeschlossen würden. GV Schmatloch teilte mit, dass dieses Papier noch nicht im Kurausschuss behandelt wurde. GV Hansen führte dazu aus, dass jede/r Mitarbeiter/in der Kurverwaltung die Möglichkeit habe, selbst zu entscheiden, was sie/er möchte. Die Vertretung stimmte sodann dem Personalüberleitungsvertrag mit der vorstehenden Ergänzung einstimmig zu.


7. Sachstandsbericht über die durchgeführte Kassenprüfung des Gemeindeprüfungsamtes vom Kreis Nordfriesland gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 Kommunalprüfungsgesetz bei der Kasse des Eigenbetriebes Kurverwaltung Sylt - Ost

Die Vorlage der Verwaltung vom 30.09.2008 lag der Vertretung vor. Sie wurde noch einmal von OAR Rück kurz erläutert. Die Vertretung nahm Kenntnis davon. Einstimmig so beschlossen.


8. Beratung und Beschlussfassung über weiteres Vorgehen Mandatierung Rechtsanwalt Dr. Krage

Es wurde von der Vertretung mehrheitlich bemängelt, dass es hierzu keine Vorlage gab.  Bgm. Kennel  verlas sodann die Stellungnahme des Kreises NF. Eine teilweise sehr kontrovers geführte Diskussion schloss sich an. GV Schmatloch wies darauf hin, dass Mittel für die Beauftragung im Haushalt mit aufzunehmen wären. Offen ist die Frage des Honorarsatzes (Stundensatz, pauschale Vergütung oder Abrechnung nach Gebührenordnung). GV Hansen wies darauf hin, dass es einen GV-Beschluss gäbe, wonach beide Kanzleien (Dr. Bremer + Dr. Krage) beauftragt würden. GV Strauch erklärte, sie wäre derzeit nicht mit einer Beauftragung der Kanzlei Dr. Krage einverstanden, vielmehr müssten erst die Kosten für die Beauftragung ermittelt werden. GV  Ewald vermisste ebenfalls konkrete Zahlen und regte an, RA Dr. Krage noch einmal zu einem Gespräch einzuladen. Wenn es indessen zu einer Kündigung des Mandates kommen sollte, dann sollte diese auch für beide Anwälte gelten. GV Hansen teilte noch einmal aus dem HauptA vom 14.10.2008 mit, dass die Kommunalaufsicht keinen Interessenkonflikt hinsichtlich der Mandatierung von Dr. Krage und dem bestehenden Mandat an Herrn Dr. Bremer sähe. GV Schmatloch wies abschließend noch einmal darauf hin, dass es keinen gemeindlichen Beschluss gäbe, wonach die Kanzlei Dr. Krage zu beauftragen wäre und fragt nach, ob Dr. Krage bereits ein Mandat erhalten habe. Sodann beschloss die Vertretung, RA Dr. Krage in Kiel in Sachen Kündigungsverfahren Verträge Keitum - Therme zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja - Stimmen
4 Nein - Stimmen
0 Enthaltungen


9. Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplans

Die Vorlage der Verwaltung vom 09.10.2008 lag der Verwaltung vor. Sie diente als Grundlage für die heutige Beschlussfassung. Nach kurzer Erläuterung durch den Vorsitzenden beschloss die Vertretung einstimmig:
1. Dem vorgelegten Entwurf einer Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan wird in allen Punkten (1 - 26) zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme, nach Abstimmung mit den anderen Gemeinden, über den Kreis Nordfriesland an das Innenministerium weiterzuleiten. Ergänzungen des Entwurfs durch andere Gemeinden wird zugestimmt, sofern diese als Auffassung der jeweiligen Gemeinde kenntlich gemacht werden.


10. Beratung und Beschlussfassung über
a) die geplante Bebauung Baustoff Karstensen
b) die zukünftigen gemeindlichen Planungsziele des in Aufstellung befindlichen B-Planes Nr. 66 „Grundstück Karstensen“ in Keitum

Die Vorlage der Verwaltung vom 10.10.2008, die der heutigen Beschlussfassung als wesentliche Grundlage diente, liegt der Vertretung vor. GV Christensen und GV J. Ipsen erklärten sich nach § 22 GO für befangen und verließen den Sitzungssaal. Der stellv. Vors. des Bau-/ PlanungsA, GV Manthey, teile mit, dass sich der TOP nach der letzten Sitzung des Bau-/ PlanungsA überholt habe, da eine neue Planung vorläge. Auf Antrag von GV Hansen beschloss die Vertretung sodann:
Zu a): Der Antrag auf die geplante Bebauung auf dem Grundstück Baustoff Karstensen in Keitum wird bei einer Enthaltung einstimmig abgelehnt.

Zu b):     Die zukünftigen gemeindlichen Planungsziele für den in Aufstellung befindlichen B-Plan 66 „Grundstück Karstensen“ in Keitum werden zur weiteren Beratung an den Ortsbeirat Keitum verwiesen. Anträge werden nach § 15 BauGB zurückgestellt. Bei einer Enthaltung so beschlossen.

GV Christensen und GV J. Ipsen betraten den Sitzungssaal und wurden über das Abstimmungsergebnis in formiert.


11. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Ingenieurvertrages zur Verbesserung der Verkehrssituation im Boy - Peter - Eben - Weg  und Herstellung einer Busspur vor der Boy - Lornsen - Schule in Tinnum

Die Vorlagen der Verwaltung lagen der Vertretung vor. GV Manthey regte an, vor Durchführung der Baumaßnahme einen Gelenkbus dort fahren zu lassen, damit aufgrund der Spuren auch exakt diese Busspur eingerichtet werden könnte. Sodann beschloss die Vertretung einstimmig:
1. Der Baubegleitende Ausschuss wird beauftragt, das Projekt zu begleiten.

2. Dem Abschluss eines Ing. - Vertrages wird grundsätzlich zugestimmt und wäre mit dem Stadtbauamt Westerland abzuschließen, wenn diese die Baumaßnahme durchführen könnte. Ansonsten wäre auf das Ing. - Büro Merkel zurück zu greifen.


12. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen Stellungnahmen zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44a sowie Satzungsbeschluss für das Gebiet Gurtstich 54 "Landschaftliches Haus" Flurstücke 530, 200 / 9, 529, 163 / 9 westlich des Einmündungsbereiches Gurtstich / C. - P. - Hansen Allee im Ortsteil Keitum

Die Vorlage der Verwaltung vom 08.10.2008, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente, lag der Vertretung vor und wurde noch mal kurz vom Vorsitzenden des Bau-/PlanungsA erläutert. Sodann beschloss die Vertretung einstimmig:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44a der Gemeinde Sylt - Ost für das Gebiet Gurtstich 54 „Landschaftliches Haus“ Flurstücke 530, 529, 163 / 9 westlich des Einmündungsbereiches Gurtstich / C. - P. - Hansen Allee im Ortsteil Keitum abgegebenen Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Gemeindevertretung, die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44a  für das Gebiet Gurtstich 54 „Landschaftliches Haus“ Flurtücke 530, 529, 163/9 westlich des Einmündungsbereiches Gurtstich / C. - P. - Hansen Allee im Ortsteil Keitum, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


13. Beratung und Beschlussfassung zum Rechtsmittelverzicht zu dem Bescheid des Kreises Nordfriesland über die Vereinigung der Gemeinden Rantum / Sylt, Sylt - Ost und der Stadt Westerland zur Gemeinde Sylt - Ost

Die Kommunalaufsicht hatte mit Bescheid vom 07.10.2008 die Vereinigung der Gemeinden Rantum / Sylt, Sylt - Ost und der Stadt Westerland verfügt. Hierbei handelte es sich um einen Verwaltungsakt, gegen den innerhalb eines Monats ein Widerspruch möglich wäre. Das Abwarten dieser Widerspruchsfrist zögere die darauf fußenden nachfolgenden Entscheidungen unnötig heraus. Im Hinblick auf das Vereinigungsdatum (01.01.2009) sollte daher auf die Einlegung eines Rechtsmittels förmlich verzichtet werden. Damit würden einige Wochen an Zeit gewonnen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt - Ost nimmt von dem Bescheid des Landrats über die Vereinigung der Gemeinden Rantum/Sylt, Sylt - Ost und der Stadt Westerland vom 07.10.2008 Kenntnis. Die Gemeinde Sylt - Ost verzichtet auf die Einlegung eines Widerspruchs gem. §69 der Verwaltungsgerichtsordnung. Einstimmig so beschlossen.



Der Vorsitzende schloss um 20:30 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.