Protokoll vom 13.11.2008

Gemeindevertretung

Tagesordnung

 

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßte die anwesenden Gemeindevertreter, die erschienenen Einwohner, Mitgblieder der Stadtvertretung, RA Dr. Krage, OAR Joachim Rück, die Presse sowie Peter Carstensen als Protokollführer. Die Einladung zur heutigen Sitzung erfolgte form- und fristgerecht; Einwände wurden nicht erhoben. Sodann wurde, nachdem sich die Anwesenden von ihren Plätzen erhoben hatten, die ehemalige Gemeindevertreterin Frau Dr. Simone Wilhelms-Kind mit einem Blumenstraus, einem Geschenkgutschein und einer Urkunde, in der ihre Verdienste um die Gemeinde Sylt-Ost gewürdigt wurden, verabschiedet. Vor dem weiteren Eintritt in die Tagesordnung teilte der Vorsitzende mit, dass folgende Anträge zur heutigen TO vorlägen, die wie folgt lauten:
Antrag der CDU-Fraktion: Die Gemeindevertretung möge beschließen, folgende Resolution an die Landesregierung zu übermitteln: Die Gemeindevertretung Sylt-Ost fordert die Landesregierung Schleswig-Holstein auf, im Entwurf der Landesverordnung zur Ferienregelung, die bisherige Inselregelung für die Sommer- und Herbstferien fortzuschreiben. Begründung: Die Inseln sind Schwerpunkte des Tourismus. Dies bedeutet, dass die Beschäftigten im Tourismus die Somemrferien nicht für Familienurlaube nutzen können. Diese Menschen und ihre Familien brauchen deshalb zwingend die Alternative der verlängerten Herbstferien.
Antrag der CDU-Fraktion: Die CDU-Fraktion beantragte zur Gemeindevertretersitzung am 13.11.2008 den vertraulichen Teil TOP 20 im öffentlichen Teil der GV zu behandeln. Zur Begründung wurde vorgetragen, dass ein öffentliches Interessen an einer Aufklärung vorläge und führte weiter aus: (1) Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Die Angelegenheit kann in öffentlicher Sitzung behandelt werden, wenn die Perseonen, deren Interessen betroffen sind, dies schriftlich verlangen oder hierzu schriftlich ihr Einverständnis erklären. GV Schmatloch legte sodann seine schriftliche Einverständniserklärung beim Bürgervorsteher vor. Damit würde dieser TOP in öffentlicher Sitzun g behandelt.
Antrag der CDU-Fraktion: Die CDU-Fraktion beantragte zur Gemeindevertretersitzung am 13.11.2008 folgenden Punkt auf die TO zu nehmen: B + B zur Sicherung des “Gebäudes 80” auf dem Fliegerhorst für die Sylter Werkstätten. Dies wurde u. a. damit begründet, dass damit die sehr gute Arbeit für Menschen mit Behinderung fortgesetzt werden kann und schnell gehandelt werden müsse.
Der Fraktionsvorsitzernde der SWG-Fraktion lehnte die Dringlichkeit mit der Begründung, dass es einen Beschluss gäbe, wonach sich die Gemeinde für eine “Nulllösung” ausgesprochen habe. Dieser TOP sollte noch einmal geprüft  und zur Sitzung am 04.12.2008 wieder auf die TO genommen werden. Weiter führte GV Hansen aus, dass man sich der Veranwortung sehr wohl bewusst sei. Die SPD-Fraktion lehnte ebenfalls den Antrag ab und regte an, der neuen Kommune weitere Schritte zu überlassen. GV Theoboldt plädierte dafür, den Menschen Sicherheit zu geben, damit diese wissen, was zukünftig mit ihnen passiert. Man sollte die Verantwortung in der Kommune Sylt-Ost wahrnehmen. Zur Orientierung teilte der Bürgervorsteher sodann mit, dass geplant sei, am 04. Dezember 2008 eine weitere Gemeindevertretersitzung durchzuführen. Die CDU-Fraktion zog ihren Antrag zurück mit dem Hinweis, dies dann am 04.12.2008 abzuarbeiten.


2. Einwohnerfragestunde

Auf Anfrage von Herrn Moersch teilte Bgm. Kennel mit, dass in dem B-Plan Nr. 41 b im südlichen Teil die Quadratmeterfläche, während im nördlichen Bereich die Grundflächenzahl festgelegt sei. Weiter fragte Herr Moersch nach, ob Anzeige in Sachen Grundstück „Pfalzgraf“ erstattet worden sei und ohne Beschlüsse Verträge unterzeichnet worden seien. Er könne sich nicht vorstellen, dass von GV Schmatloch während seiner Bürgermeisterzeit eigenmächtig solche Verträge unterzeichnet worden seien. Dazu teilte OAR Rück mit, dass eine Rücksprache mit der Verwaltung stattgefunden habe. Die maßgeblichen Beschlüsse, wonach ein Hotel entstehen sollte, sind sowohl durch den Bausschuss als auch durch die Gemeindevertretung abgesegnet worden. Städtebauliche Verträge (Grunddienstbarkeiten) seien verschiedentlich auch schon vorher gemacht worden (ähnliche Verträge bei HAPIMAG in Hörnum, TUI-Hotel in Rantum).

Auf Anfrage von Lars Schmidt, ob sich das Risiko für die Keitum Therme erhöht oder verringert habe und ob  das Angebot von Herrn Deyle noch stehe, dass dies durch den Situationsbericht von Herr RA Dr. Krage geklärt würde.

Herr Zech wies auf einen Termin bei Bgm. Kennel am vergangenen Sonntag hin und hinterfragte, ob dazu mittlerweile eine Stellungnahme vorläge. BV Ipsen antwortete, dass  dies im Laufe der Tagesordnung behandelt werde.


3. Anfragen und Mitteilungen

Auf Anfrage von Frau GV Strauch, wie es sich bei der Kurabgabe nach dem 31.12.2008 verhalte, die Kurverwaltung in Tinnum als Außenstelle erhalten bleibe und ob es dann eine Erhöhung der Kurabgaben gäbe, wenn der Gewinn der EVS im kommenden Jahr nicht mehr so hoch ausfallen würde, wurde vom Vorsitzende mitgeteilt, dass er im einzelnen nichts dazu sagen könne, man aber davon ausgehe, dass sich nichts ändere.

Vor Eintritt in die weitere TO stellte GV Andersen den Antrag, diese jetzt neu zu sortieren.


4. Bericht über die weitere Vorgehensweise in Sachen Keitum Therme (RA Dr. Krage)

Herr Dr. Krage berichtete über den Verlauf der Verhandlungen seit dem Ausspruch der Kündigung durch die Gemeinde. Insbesondere ging er auf die in Anwesenheit von Herrn Deyle am vergangenen Samstag geführten Vergleichsverhandlungen ein. Diese sind ohne Ergebnis geblieben. Ein ernsthafter Verhandlungswille der Gegenseite war nicht zu erkennen, auch keine Einsicht in die (Mit-/)Verantwortung für die entstandene Situation. Die Forderungen der Gegenseite waren insgesamt nicht plausibel und in sich widersprüchlich. Auf das sehr weitgehende Angebot, das im Rahmen der Verhandlungen gemacht wurde, ging die Gegenseite inhaltlich nicht ein. Herr Dr. Krage hielt deshalb fest, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine einverständliche Lösung im wirtschaftlichen Interesse beider Parteien nicht möglich erscheine. Die Tür solle aber nicht zugeschlagen werden. Man habe auch der Gegenseite gesagt, dass die Gemeinde grundsätzlich weiterhin gesprächsbereit sei, wenn denn auf der Gegenseite die ernsthafte Bereitschaft zu sachgerechten Vergleichsgesprächen bestehen sollte. Nach Auffassung von Dr. Krage ist zunächst der Schwerpunkt auf die einseitigen Handlungsmöglichkeiten der Gemeinde zu legen. Er erläuterte, dass die hierzu erfolgende Darstellung neben den Chancen auch die Risiken umfassen müsse, um die  Gemeindevertreter sachgerecht und vollständig zu unterrichten. Dies könne nicht im öffentlichen Teil erfolgen. Im Rahmen einer längeren, lebhaften und zum Teil kontroversen Aussprache kam es zu verschiedenen Wortmeldungen, auf deren Wiedergabe im Einzelnen verzichtet wurde.

Die öffentliche Sitzung wurde um 19:50 Uhr geschlossen. Fortsetzung des öffentlichen Teils der Sitzung um 21:00 Uhr.


5. Umbesetzung von Ausschüssen

Auf Grund des Rücktrittes des Bauausschussmitglieds Michael Müller aus betrieblichen Gründen wurde Herr Rudolf Breitling (CDU) als Nachfolger vorgeschlagen und einstimmig bestätigt.


6. Beratung und Beschlussfassung über eine Ermächtigung an die Person der Beauftragten zur Leistung freiwilliger Ausgaben

Die Vorlage der Verwaltung vom 29.10.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift) lag der Vertretung vor und wurde noch einmal kurz von OAR Rück erläutert. Sodann beschloss die Vertretung einstimmig wie folgt:
Die Beauftragte wird ermächtigt, in der Zeit bis zum Wirksamwerden des Haushaltes 2009 freiwillige Ausgaben für die Durchführung von Jubiläen pp. und insbesondere für die Durchführung der Biikeveranstaltungen in den einzelnen Ortsteilen Ausgaben zu tätigen, die vom Umfang her den Ausgaben entsprechen, wie sie in den vergangenen Jahren üblich waren.


7. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf einer Hauptsatzung der neuen Kommune "Sylt" ab.1.1.2009

Dieser TOP wurde abgesetzt, da noch Gesprächsbedarf bestehe.


8. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf eines Geschäftsführungsvertrages mit dem Amt Landschaft Sylt

Dieser TOP wurde abgesetzt, da noch Gesprächsbedarf bestehe.


9. Beratung und Beschlussfassung über eine Integration der gemeindlichen Liegenschaften ab 1.1.2009 in das "Kommunale Liegenschaftsmanagement" der neuen Kommune

Die Vorlage der Verwaltung vom 13.10.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente, lag der Vertretung vor. Auf die Frage, warum verschiedene Objekte nicht übernommen würden, wurde mitgeteilt, dass es sich dabei möglicherweise um touristisch genutzte Gebäude/Räumlichkeiten handeln würde („Muasem Hüs“, KV Tinnum). Nach kurzer weiter Erläuterung durch Herrn Schweitzer von der KLM beschloss die Vertretung bei einer Enthaltung wie folgt: Den Gemeindevertretung Sylt-Ost und Rantum und der Stadtvertretung Westerland wird empfohlen,  die der anliegenden Liste zu entnehmenden Objekte der Gemeinde Sylt-Ost und Rantum in KLM einzugliedern. Der bisher bei der Stadt Westerland bestehende Nutzungskontrakt ist für den Beginn des Jahres 2009 um die entsprechenden Objekte zu erweitern und mit der neuen Gemeinde Sylt abzuschließen.


10. Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung einer Garküche in der Grundschule Tinnum

In der Grundschule Tinnum soll statt einer Austeilküche eine Garküche eingerichtet werden. Die Mehrkosten hierfür belaufen sich derzeit auf 55.000,- €. Der Baubegleitende Ausschuss empfahl die Vergabe. Die Preisbindung wurde bis Ende des Jahres bestätigt. Die Vertretung beschloss sodann einstimmig, die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Schritten zu beauftragen.


11. Beratung und Beschlussfassung über die I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Sylt-Ost vom 11. November 2007

Die Vorlage der Verwaltung vom 24.10.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente, lag der Vertretung vor. Aufgrund einer Gesetzesänderung des KAG mit dem „Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 20. Juli 2007“ wurde die Rechtsgrundlage der Fremdenverkehrsabgabe aus § 10 Abs. 2 ausgegliedert und wird jetzt in den neu eingefügten Absätzen 5 und 6 geregelt. Daher ist der § 1 Abs. 1 der Satzung dementsprechend zu ändern. In der gültigen Satzung fehlen die Betriebsarten für den Bau- und Handwerkerbedarf. Um diese Betriebsarten ab 2009 zur Fremdenverkehrsabgabe heranziehen zu können, muss die Satzung, auch im Hinblick des Interessenschutzes aller Abgabenpflichtigen im Rahmen der Abgabengerechtigkeit, dementsprechend ergänzt werden. Sodann beschloss die Gemeindevertretung Sylt-Ost einstimmig, die I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Sylt-Ost vom 11. November 2007 in der vorliegenden Fassung rückwirkend zum 01.01.2008 zu erlassen.


12. Beratung und Beschlussfassung über eine Resolution an die Landesregierung

Die Inseln sind Schwerpunkte des Tourismus. Dies bedeutet, dass die Beschäftigten im Tourismus die Sommerferien nicht für Familienurlaube nutzen können. Diese Menschen und ihre Familien brauchen deshalb zwingend die Alternative der verlängerten Herbstferien oder die Einführung von Frühjahrsferien. Sodann beschloss die Gemeindevertretung bei einer Gegenstimme:
Die Gemeindevertretung Sylt-Ost fordert die Landesregierung Schleswig-Holstein auf, im Entwurf der Landesregierung zur Ferienregelung die bisherige Inselregelung für die Sommer- und Herbstferien fortzuschreiben.


13. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Nutzungsvertrages über das "Muasem Hüs" in Morsum

Dieser TOP wird abgesetzt.


14. Beratung und Beschlussfassung über  das weitere Vorgehen in der Planungssache Bebauungsplan 41 b in Keitum

Die Vorlage der Verwaltung vom 13.10.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. OAR Rück teilte ergänzend mit, dass es in der letzten Sitzung wohl Irritationen gegeben hätte. Bgm. Kennel teilte mit, dass nach einer Rechtsauskunft des Kreises NF ein Schadensersatzanspruch als gegeben angesehen werden könne. Auch im Innenministerium sei bestätigt worden, dass ein Planungsschaden grundsätzlich entstanden sei. Im Rahmen der sich anschließenden Aussprache und teilweise sehr kontrovers geführten Diskussion unterstellte der Vorsitzende des Bau-/Planungsausschusses, GV Christensen, dem GV und vorherigen kommissarischen Bgm. Schmatloch, er habe die Bauausschussprotokolle unterzeichnet. GV Christensen wurde von GV Schmatloch als Lügner in dieser Sache hingestellt. GV Schmatloch verwehrte sich gegen diese Lüge und kündigte weitere Schritte an. Er stellte den Antrag an die Verwaltung zu überprüfen, ob von ihm jemals ein Bau-/Planungsausschussprotokoll unterschrieben worden sei. Das Ergebnis sei schriftlich der Gemeindevertretung mitzuteilen. Sodann beschloss die Vertretung, die Entscheidung über den B-Plan 41 b an die Fraktionen zu verweisen und eine Entscheidung in der GV am 04.123.2008 herbeizuführen. Es sollen keine weiteren Maßnahmen eingeleitet werden.
Abstimmungsergebnis:
12 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Auf Anfrage teilte Herr Zech abschließend mit, dass bisher  durch die Verzögerungen ein Schaden von ca. 160 – 200.000 Euro entstanden sei.


15. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs und Auslegungsbeschluss zur 5. Änderung des B-Planes Nr. 58 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet Gurtstich 28 ( Flst. 214/22 und 316)  südlich Gurtstich und östlich Koppel in Keitum aufgestellt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB

Die Vorlage der Verwaltung vom 03.11.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung diente, lag der Vertretung vor und wurde noch einmal kurz vom Vorsitzenden des Bau-/PlanungsA erläutert. Sodann beschloss die Gemeindevertretung einstimmig gemäß Vorlage:
1. Der Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 für das o. g. Gebiet wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden sind von der Auslegung zu unterrichten.
3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.


16. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs und Auslegungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanesplanes Nr. 59 der Gemeinde Sylt-Ost in Keitum für das Gebiet Kirchenweg 17a (Flst. 73/3, 73/5 und 250)  aufgestellt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB

Die Vorlage der Verwaltung vom 03.11.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung diente, lag der Vertretung vor und wurde noch einmal kurz vom Vorsitzenden des Bau-/PlanungsA erläutert. Sodann beschloss die Gemeindevertretung einstimmig gemäß Vorlage:
1. Der Entwurf zur 43. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59 für das Gebiet Kirchenweg 17 a, 19, 21 (Flur 4, Flurstücke 73/33, 73/5, 230/3 und 250), nördlich des Pröst Teft, südlich des Ludwig-Borstelmann-Wai, östlich der Munkmarscher Chaussee und westlich des   zu unterrichten.
2. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.


17. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und entsprechende 1. Teilfortschreibung des Landschaftsplanes der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet der Flurstücke 18 und 75 südlich „Am Tipkenhoog“ und nördlich „Ingiwai“ in Keitum sowie Beschluss

Die Vorlage der Verwaltung vom 03.11.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung diente, lag der Vertretung vor und wurde noch einmal kurz vom Vorsitzenden des Bau-/PlanungsA erläutert. Sodann beschloss die Gemeindevertretung bei einer Enthaltung einstimmig gemäß Vorlage:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und der entsprechenden 1. Teilfortschreibung des Landschaftsplanes der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet des Flurstückes 75 südlich „Am Tipkenhoog“  und nördlich „Ingiwai“ in Keitum abgegebenen Stellungnahmen   der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeinde mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und die entsprechende 1. Teilfortschreitung des Landschaftsplanes der Gemeinde Sylt-Ost.
3. Die Begründung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Erläuterungsbericht zu der entsprechenden 1. Teilfortschreibung des Landschaftsplanes der Gemeinde Sylt-Ost werden gebilligt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet des Flurstücks 75 südlich „Am Tipkenhoog“  und nördlich „Ingiwai“ in Keitum zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1.Teilfortschreibung Landschaftsplan der Unteren Naturschutzbehörde zur Feststellung vorzulegen und danach die Feststellung ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über dessen Inhalte Auskunft verlangt werden kann.


18. Beratung und Beschlussfassung über Sperrung des Weges am Bahndamm nach Morsum

GV Manthey teilte mit, dass eine Bereisung stattgefunden hatte; es war in der Vergangenheit festgestellt worden, dass auf dem Weg reger Autoverkehr herrscht bei viel zu hoher Geschwindigkeit der Fahrzeuge. Von der Verkehrsaufsicht Husum sei angeregt worden, dort Absperrtore aufzustellen. GV Weirup wies in diesem Zusammenhang noch darauf hin, dass der Weg für Rettungsfahrzeuge und ggf. Feuerwehrfahrtzeuge zugänglich sein müsste. Sodann beschloss die Vertretung die Sperrung des Weges bei einer Enthaltung durch entsprechende Tore.


19. Beratung und Beschlussfassung über Auftragsvergabe für die Optimierung der Ampelsteuerung Gewerbegebiet Tinnum

Im Jahr 2007 wurde auf Nachfrage bei der Verkehrsaufsicht der Polizeidirektion bestätig, dass die Kreuzung als Unfallschwerpunkt gilt. Geplant war die Trennung der Linksabbieger in Nord-Südrichtung. Die Kosten sollten für die Änderung der Software bei ca.1.500.- € liegen. Durch zusätzliche Vorgaben der Verkehrsaufsicht des Kreises NF wurde der Umbau der Ampelanlage in Teilbereichen notwendig. Die Kosten hierfür betragen ca. 12.500.-€. Zuständig ist die Straßenmeisterei in Leck, der jedoch keine ausreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der Straßenmeister bittet um Leistung eines Zuschusses in Höhe von 7.500.-€, damit die Anlage schnellstmöglich verbessert werden kann. Der Ortsbeirat Tinnum hat in der Sitzung vom 27.10.08 positiv votiert. Zwischenzeitlich wurde der Gemeinde Sylt – Ost das Angebot der Firma Signalbau Huber zugestellt. Die Kosten betragen danach exakt 7.216,16 €.  Eine Ausschreibung kann nicht erfolgen, da es für die Technische Ausgestaltung der Schalttechnik keine verbindlichen Vorschriften gibt. Sodann beschloss die Vertretung bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung, den Auftrag an die Firma Signalbau Huber zu erteilen.


20. Bericht über das weitere Vorgehen hinsichtlich der Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Lasten der Gemeinde Sylt-Ost

Dieser TOP sollte ursprünglich in nicht-öffentlicher Sitzung abgehandelt werden. Auf Grund des Antrages der CDU-Fraktion wird jetzt in öffentlicher Sitzung darüber befunden. BV Ipsen verlas ein Schreiben der Gemeinde Sylt-Ost vom 23. Mai 2008 an die Keitum Therme Sylt-Ost Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG in Stuttgart, in dem es heißt: „Sehr geehrter Herr Deyle, hiermit bestätigen wir die Bereitstellung weiterer Finanzmittel in Höhe 1 Million Euro bis zum 30. Mai 2008 auf dem Geschäftskonto Ihrer Gesellschaft bei der LBBW“. Es lag ein Schreiben der Kommunalaufsicht vom 14.07.2008 vor, in dem die Kommunalaufsicht bestätigte, dass „…damit die vorliegende Verpflichtung gegenüber der Betriebs-KG nach außen gültig“..sei. Es wurde festgestellt, dass dieses Schreiben den Fraktionen CDU, SPD und SSW nicht vorgelegen hat. Weiter bezog sich der BV auf ein Schreiben der Kommunalaufsicht vom 14.10.2008, in dem es heißt: „Es besteht hier der dringende Verdacht, dass Herr Schmatloch gegen seine Dienstpflichten verstoßen hat. Der bloße Verdacht reicht zur Aufnahme der Ermittlungen aus. Die Gemeindevertretung muss einen Ermittlungsführer bestimmen“. Es wurde festgestellt, dass dieses Schreiben bis zum heutigen Abend den Fraktionen der CDU, SPD und SSW nicht vorlag. Ebenfalls lag ein Schreiben von RA Dr. Bremer vom 08.07.2008 nicht vor. Dieses haben die CDU-, SPD- und SSW-Fraktion ebenfalls nicht erhalten. GV Schmatloch führte weiter aus, dass die Forderung in Höhe von 1 Mio Euro von Herrn Deyle gestellt worden sei, da sonst mit einem sofortigen Baustopp gerechnet werden musste. GV Hansen bemerkte noch einmal, dass schriftlich Mittel in Höhe von 1 Mio Euro bereitgestellt worden seien, aber nicht gezahlt worden. Dies sei nach Auffassung der Kommunalaufsicht eine Verpflichtung gegenüber der Betriebs-KG nach außen. GV Christensen sprach erhebliche Baumängel bei der Therme an und warf GV Schmatloch vor das begleitende Architekturbüro angewiesen zu haben die Qualitätskontrolle einzustellen. GV Schmatloch erwiderte, dass dies schon von Herrn Hansen bei der letzten GV angesprochen wurde. Von dem seinerzeit begleitendem Architekten Herr Oetzmann, sind immer gute Qualität und gute Abarbeitung von den gestellten Mängelrügen bestätigt worden. Eine Einstellung der Qualitätskontrolle sei von Ihm nie angeordnet worden. Er forderte, wie auch schon auf der letzten GV ein persönliches Gespräch mit dem Architekturbüro um die Angelegenheit zu klären. Herr GV Theoboldt stellte sodann den Antrag, alle in der Vergangenheit eingegangenen Schreiben den Fraktionen vorzulegen, nicht nur „gefilterte“. Nachdem GV Theoboldt einen Antrag zur Geschäftsordnung gestellt hatte, stellte GV Schmatloch den Antrag auf Abstimmung und Weiterleitung an die Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland,  damit von dort geprüft werden könne, ob ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden könne. Diese Aussage wurde auch von Herrn GV Pennino unterstützt. Sodann beschloss die Vertretung einstimmig:
1. Die Gemeindevertretung sieht in der schriftlichen Zusage vom 23. Mai 2008, eine weitere Million Euro an die Keitum Therme Sylt-Ost Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG zu zahlen, ein Dienstvergehen.
2. Die Kommunalaufsicht wird beauftragt, ein Disziplinarverfahren einzuleiten.



Der Vorsitzende schloss um 22:30 Uhr dieSitzung.