Protokoll vom 04.12.2008

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßte die anwesenden Gemeindevertreter, die erschienenen Einwohner, KD Uwe Winter, OAR Joachim Rück, die Herren Neumann und Scheil, die Presse sowie Herrn Peter Carstensen als Protokollführer. Die Einladung zur heutigen Sitzung erfolgte form- und fristgerecht; Einwände wurden nicht erhoben. Vor dem weiteren Eintritt in die Tagesordnung bat der Vorsitzende darum, den TOP 04 abzusetzen. Dem wurde einstimmig gefolgt. Des weiteren lag ein Dringlichkeiktsantrag des Schul-, Jugend-, Kultur- und Sportausschusses zur “Beratung und Beschlussfassung über die Zukunft der Grundschule Morsum” vor. Dieser wurde einstimmig mit unter dem jetzigen TOP 15 aufgenommen. Weiter teilte der Vorsitzende mit, dass die Anträge der CDU - Fraktion nicht in die TO gelangt waren. Dieses würde jetzt hiermit nachgeholt und die TO entsprechend erweitert (TOP 23 - 30 neu).


2. Einwohnerfragestunde

Auf Anfrage von Lars Schmidt, ob die Unterzeichnung des Betriebsführungsvertrages ohne vorherige Beteiligung der entsprechenden Gremien erfolgt sei, teilte Bgm. Kennel mit, dass bei Abschluss des Vertrages Eile geboten war.

Auf weitere Anfrage von Herrn Schmidt zu den beschlossenen Ausbaumaßnahmen von Straßen und Wegen teilte Bgm. Kennel mit, dass er bisher 2 Maßnahmen in Auftrag gegeben hätte (Ingewai und Brücke), eine Angelegenheit sei erledigt (Boy - Peter - Möller - Weg). 5 Planungsaufträge habe er noch nicht unterzeichnet, weil sie dem Fusionsvertrag entgegen liefen. Nächste Woche seien noch Planungsaufräge im HA abzuhandeln; wenn es denn gewollt sei, würde er auch die Aufträge unterzeichnen. GV Schmatloch stellte hierzu fest, dass der Bürgervorsteher ausgesagt habe, dass alles, was finanziert sei, auch durchgeführt werden würde. Stattdessen würden Aufträge einfach nicht unterzeichnet. Zu den Baumaßnahmen GS Tinnum wurde darauf hingewiesen, dass dort offensichtlich unzumutbare Zustände herrschten, da Mittel für die ausführen Firmen nicht freigegeben wurden. Nach Aussage des Bürgermeisters seien aber derzeit keine Rechnung offen.

Michael Nissen fragte an, ob die Zusammenführung der GS Morsum + Tinnum schon gesichert seien. Dazu führte GV Uekermann als Vors. des SchulA aus, dass dieser Thema noch auf der heutigen TO stehen würde (TOP 15).

Reinhold („Holdi“) Schmitz hinterfragte, warum seitens des Herrn Zech auf der letzten Sitzung der GV ausgesagt wurde, dass bisher Kosten in Höhe von 160.000 € - 200.000 € entstanden seien. Bgm. Kennel erklärte, von diesen Beträgen nichts zu wissen.

Auf weitere Frage zum Parkplatz an der Kirche teilte Bgm. Kennel mit, dass lt. Herrn Schmidt von der Bauabteilung der Parkplatz gepflastert werden sollte. Parallel dazu hatte sich Frau Traute Meyer aus denkmalpflegerischer Sicht eingeschaltet. Jetzt sei der Stand so, dass der Parkplatz gepflastert werden würde.

Auf die Frage, warum der Weg bis Nösse noch nicht bearbeitet worden sei, teilte der Bgm. mit, dass dies jetzt abgearbeitet werden würde.

Auf Anfrage von Herrn Bartling, ob Frau Reiber künftig die Geschäfte der Stadt Westerland, der Gemeinde Sylt - Ost und Rantum weiterführen könnte, teilt OAR Rück mit, dass die Beauftragte von der Kommunalaufsicht bestätigt werden müsse.

Herr Kullmann teilte mit, dass er es gut finde, dass die GS Morsum erhalten werden solle. Er sei aber dagegen, dass Lehrkräfte der GS Tinnum zwischen fahren sollen. Wie stellte es sich die Gemeinde vor, wenn Lehrkräfte ausfallen würden? GV Uekermann teilte dazu mit, dass das Problem von den SchulA - Mitgliedern aufgenommen worden sei.

Auf Anfrage von Herrn Philipp Schneider, ob die Aussage vom Vorsitzenden des Bau-/ Planungsausschusses richtig oder falsch gewesen sei, teile Bgm Kennel mit, dass die Verwaltung die Anschuldigungen überprüft habe. Ein entsprechender Vermerk sei auch die Gemeindevertreter gegangen. Es sei nicht ein einziges Protokoll vom damaligen Bürgermeister Schmatloch unterzeichnet worden. GV Christensen erklärte, er möchte seine Unterstellung zurückziehen.


3. Anfragen und Mitteilungen

Auf Anfrage von GV Theoboldt, ob der Vertrag zwischen RA Dr. Krage und der Gemeinde Sylt - Ost abgeschlossen sei und der Vertrag den Fraktionen vorgelegen habe, teilte Bgm. Kennel mit, dass dieser morgen (05.12.2008) verschickt werden könne.


4. Beratung und Beschlussfassung über Sicherung des Gebäudes 80 auf dem Fliegerhorst für die Sylter Werkstätten (Antrag der CDU - Fraktion)

Zur Begründung trug GV Uekermann wie folgt vor: Die Sylter Werkstätten bieten Menschen mit geistigen, körperlichen und seelischen Behinderungen, die auf der Insel Sylt wohnen, einen entsprechenden Arbeitsplatz in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen. Es werden insgesamt 46 Plätze vorgehalten, um den Hilfsbedarf auf der Insel zu decken.In diesem Zusammenhang wurde seinerzeit das „Gebäude“ des Fliegerhorstes über einen Mitbenutzungsvertrag von der Bundeswehr angemietet. Das jetzt genutzte Gebäude ist vor allem wegen seiner Größe als Standort besonders geeignet. Die Gemeinde hat sich immer für einen dauerhaften Verbleib der Werkstatt ausgesprochen und zugesichert, alles dafür zu unternehmen. Jetzt zeigt sich, dass die steigenden Nutzungsgebühren an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nicht von den Sylter Werkstätten aufgebracht werden können und damit der Fortbestand gefährdet ist. Damit die sehr gute Arbeit für Menschen mit Behinderung fortgesetzt werden kann, muss gehandelt werden. Die Gemeindevertretung von Sylt - Ost anerkennt die sehr gute Arbeit für Menschen mit geistiger, körperlicher und seelischer Behinderung durch die Sylter Werkstätten. Die Gemeindevertreter betonten in der Aussprache die insulare Verantwortung alles Sylter Gemeinden. Es kam zu einer längeren Aussprache. Sodann beschloss die Vertretung auf Empfehlung einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, alle Möglichkeiten aufzuzeigen einschließlich der am Altstandort, um die Sylter Werkstätten zu unterstützen und zu integrieren.


5. Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen in der Bauleitplanung zum Bebauungsplan 41 b in Keitum

Die Rechtsauskünfte des Kreisbauamtes und des Innenministeriums zur Frage eines Planungsschadens lagen vor. Vom Ergebnis her ist davon auszugehen, dass die vom Vertragspartner der Gemeinde dem Grunde nach geltenden gemachten Ansprüche begründet sind. Es wäre daher darüber zu entscheiden, ob der Aufstellungsbeschluss zur Redzierung der zulässigen Baufläche in den Baufenstern und der damit verbundenen Reduzierung der GRZ von 0,18 auf etwa 0,12 GRZ aufrechterhalten werden oder ob der Beschluss angesichts der zu erwartenden Forderungen aufgehoben werden solle. Sodann wurde von GV Christoph Schmatloch namentliche Abstimmung gefordert, die sich wie folgt darstellte:

 

Volker Andersen ja
Bernd Christensen ja
Oliver Ewald nein
Sönke Hansen ja
Peter Iden ja
Dirk Ipsen ja
Jörg Ipsen ja
Erik Kennel ja
Rüdiger Krtschek ja
Mathias Lauritzen ja
Winfried Manthey nein
Mario Pennino ja
Christoph Schmatloch nein
Hannelore Strauch nein
Harald Theoboldt nein
Manfred Uekermann nein
Holger Weirup ja
Hans Jürgen Widmayer ja
Abstimmungsergebnis:
13 Ja - Stimmen
6  Nein - Stimmen
0  Enthaltungen


6. Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung auf Übertragung der Bauaufsicht für den Sylt - Oster Bereich auf die Gemeinde Sylt

Es wurde zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Westerland nach der Landesverordnung über die Übertragung von Teilaufgaben der unteren Bauaufsicht die Teilaufgabe der Bauüberwachung von der Schnurgerüstabnahme bis zur Schlussabnahme bei Bauvorhaben übertragen worden sei. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch OAR Rück beschloss die Vertretung einstimmig:
Die Landesregierung wird gebeten, die Landesverordnung über die Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsicht dahingehend zu ändern, dass die bisher lediglich für die Stadt Westerlandübertragene Teilaufgabe der unteren Bauaufsicht ab dem 01.01.2009 auf die sich neu bildende Gemeinde Syltübertragen wird.


7. Beratung und Beschlussfassung über den temporären Ausbau der Standortverwaltung und die Bereitstellung von Mitteln

Die Vorlage vom Stadtbauamt vom 04.11.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente), lag der Vertretung vor. GV Uekermann stellte einen Änderungsantrag für die CDU - Fraktion dahingehend, dass es heißen muss „…….für die Herstellung von Räumlichkeiten zur Zusammenführung der Verwaltungen…..“bereitzustellen. Sodann beschloss die Vertretung einstimmig:
Die Stadtvertretung Westerland, die Gemeindevertretung Sylt - Ost und die Gemeindevertretung Rantum beschließen jeweils, die erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 390.000 € (Westerland 232.738,-- €, Sylt - Ost 143.300,-- €, Rantum 13.962,-- €) für die Herstellung von Räumlichkeiten zur Zusammenführung der Verwaltungen Westerland, Sylt - Ost und Rantum im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe bereit zu stellen. (Für Sylt - Ost im II. Nachtrag für 2008 bzw. für 2009). Abschließend führte OAR Rück aus, dass nunmehr mit der Herrichtung der ehemaligen StOV begonnen werden könne.


8. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss von Verträgen zur Bereinigung einer Straßensituation in Keitum

Die Vorlage der Verwaltung vom 20.11.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente), lag der Vertretung vor. Nach kurzer Erläuterung beschloss die Vertretung einstimmig:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss von Übereignungsverträgen zur Bereinigung der Straßensituation „Weidemann“ zu. Maßgeblich ist die Vorlage der Verwaltung. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach dieser Maßgabe Verträge zu unterzeichnen.


9. Beratung und Beschlussfassung über Stellenbewertungen  der Fa. KUBUS für Mitarbeiter der Verwaltung und einen damit verbundenen  Nachtrag zum Stellenplan

Die Vorlage der Verwaltung vom 25.11.2008 lag der Gemeindevertretung vor. Die Fa. KUBUS wurde mit der Überprüfung der Eingruppierung von sieben Planstellen in der Verwaltung beauftragt. Damit sollte sichergestellt werden, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Fusion richtig eingruppiert werden. Nach kurzer Aussprache stimmte die Vertretung einstimmig der Höhergruppierung der Planstelle Nr. 10 von Entgeltgruppe 6 nach Entgeltgruppe 8 rückwirkend zum 01.12.2008 zu und beauftragte die Verwaltung, die Stelle entsprechend im nächsten Nachtrag zum Stellenplan auszuweisen.


10. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Geschäftsführungsvertrages

Der als Anlage beigefügte, befristete  Geschäftsführungsvertrag wurde im AmtsA bereits beschlossen. Der AmtsA ist hierfür das zuständige Gremium. Der AK Fusion hatte sich in der Sitzung am 20.11.2008 mit dem Entwurf befasst, die Stadtvertretung wird demnächst darüber beraten. Es sei nicht damit zu rechnen, dass die Grundzüge des Vertrages geändert würden. Die Beschlussfassung der GV Sylt - Ost sollte lediglich dazu dienen, eine Ermächtigung an die Beauftragte zu sein, den Vertrag in dieser Fassung unterzeichnen zu können. Auf Anfrage von GV S. Hansen teilte OAR Rück mit, dass sowohl Westerland als auch Rantum damit noch einmal befasst worden sind. Der Vertrag sei eingehend in der Lenkungsgruppe behandelt worden. Nach einer angeregten Diskussion und Aussprache stimmte die Vertretung dem Geschäftsführunsvertrages zu.


11. Beratung und Beschlussfassung über Inhalte der neuen Hauptsatzung ab 1.1.2009

Die Vorlage der Verwaltung vom 21.11.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente), lag der Vertretung vor. Der Text sei in Teilbereichen am 20.11.2008 abgestimmt und überarbeitet worden. Diese Überarbeitungen konnten aus Zeitgründen noch nicht eingearbeitet werden. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen:

Kinder- und Jugendbeirat - Änderungsklausel bei der Zusammensetzung, Zulassung einer Alternative zum „Beirat“

Ausschüsse: Festlegung der Mitgliederzahlen, HauptA 9 Mitglieder, sonst 11 Mitglieder

Anpassung einiger Wertgrenzen

Übertragung der Aufgabe „Feststellung Befangenheit“ auf den jeweiligen Ausschuss

Änderung der Wertgrenzen bei freihändigen Vergaben

Erhöhung des Quorums bei Einwohnerversammlungen auf 50 vh.

Anmerkungen / Änderungen der CDU - Fraktion: Es kann nicht empfohlen werden, dem Entwurf in dieser Fassung zuzustimmen, da diese Fassung nicht nur redaktionell einer Überarbeitung bedarf.
§ 3 Abs. 2 Neu die Gemeindevertretung soll mindestens alle 2 Monate …
§ 4 ist zweimal vorhanden (Bürgervorsteher / Bürgermeister) neue Nummerierung
§ 9 Ständige Ausschüsse a) Hauptausschuss nach § 46 Abs. 4 GO gewählt nicht Abs.3
Für die Ausschüsse § 9 b bis i ist zu ersetzen durch einen einheitlichen Text: 9 Mitglieder, davon mindestens 5 Gemeindevertreter / innen und zusätzlich 4 Bürgerinnen und Bürger, die der Gemeindevertretung angehören können
§9c Schul,…Der Aufgabenbereich im Schulausschuss „Kindertagesstätte“ sowie neu die Kindergartenangelegenheiten dem Sozial- und Gesundheitsausschuss zuzuordnen.
§9 d Sozial- und…Der Aufgabenbereich im Sozialausschuss Durchführung der Seniorenbetreuung ist den Ortsbeiräten zuzuordnen.
§9 g Wirtschaft- und Verkehrsausschuss ist im Aufgabenzuteilung der Umweltschutz zu streichen, ist zugehörig zum Umweltausschuss §9 h
- Der Land und Wegeausschuss ist vergessen worden, mit dem Aufgabengebiet Straßen und Wegeangelegenheit. (Vorschlag neue Aufgaben z.B. Landwirtschaft, Gräben, Entwässerung, Wegekonzept neue Gemeinde ?)
§9 Abs. 5 ist Stadtvertretung zu streichen und Gemeindevertretung zu setzen
§9 Ständige Ausschusse ist unter Abs. 6 neu aufzunehmen Die Ausschüsse entscheiden über die Befangenheit ihrer Mitglieder und der nach § 46 Abs. 8 GO an den Ausschusssitzungen teilnehmenden Mitglieder der Gemeindevertretung.
Sowie neu unter Abs. 7 Die Mitglieder des Kindergartenbeirates der Kindertagesstätte Archsum, Keitum, Tinnum und Westerland sind zu gleichen Teilen aus dem Sozial- und Gesundheitsausschuss und dem jeweiligen Ortsbeirat zu entsenden.
§ 10 Aufgaben der GV ist in Klammern der Text zu streichen, da er sich im Text noch mal wiederfindet
§ 11 Aufgaben der Bürgermeisterin oder Bürgermeister sind die Ansätze der alten Hauptsatzung Sylt - Ost zu nehmen. Ansätze wurden teilweise verdoppelt bzw. sogar das 10 Fache des alten Ansatzes genommen
§ 16 ist doppelt (Verpflichtungserklärung / Ortsteile)
§ 16 Verpflichtungserklärung Abs. 2 ist zu streichen
§ 16 Ortsteile ist der § 47 GO Widerspruch gegen Ausschussbeschlüsse aufgeführt richtig ist § 47a
§ 12 ist doppelt Einwohnerversammlung / Zuständigkeit der OBR
§ 12 Zuständigkeit der Ortsbeiräte ist neu aufzunehmen als Abs. 2 f :
- die touristische Entwicklung der Ortsteile, die im Entscheidungsbereich des Tourismus - Service Westerland liegen, und unmittelbare Auswirkungen auf die Ortsteile haben, bedarf der Zustimmung.
Abs. 3 c ist  Altenfeier durch Seniorenbetreuung zu ersetzen und im Aufgabengebiet der Ständigen Ausschusse §9 zu streichen
Es wurde empfohlen, dem Entwurf in dieser Fassung zuzustimmen. Die endgültige Fassung soll nach redaktioneller Überarbeitung und der bereit erfolgten Beschlussfassung in der Stadtvertretung in der Sitzung am 18.12.2008 erfolgen. Die Vertretung stimmte dem so zu.
Abstimmungsergebnis:
12 Ja - Stimmen
6 Nein - Stimmen
1  Enthaltung.


12. Beratung und Beschlussfassung über den weiteren Fortgang zur „Keitum Therme“

Bgm. Kennel erinnert vorab noch einmal auf die Ausführungen von RA Dr. Krage aus der Sitzung vom 13.11.2008 (vertraulicher Teil), in  der auf zwei Möglichkeiten zum weiteren Fortgang verwiesen wurde. Nach eingehender Erörterung der derzeitigen Sach- und Rechtslage und ausführlicher Diskussion, bei der keine Einigkeit erzielt wurde,  beschloss die Vertretung, den Bürgermeister zu ermächtigen, die Sozietät Cornelis + Krage, Kiel, mit der Ausarbeitung der Schiedsklage gegen die Betriebs - KG gerichtet auf Herausgabe des Grundstücks „Keitum Therme“ zu beauftragen, mit dieser die Inhalte der Schiedsklage und Besetzung des Schiedsgerichts auf Basis der vereinbarten Schiedsgerichtsordnung abzustimmen, die Einreichung der Schiedsklage zu veranlassen, dafür erforderliche Kostenvorschüsse anzuweisen und etwa  im Zuge der Klageerhebung zweckmäßige gutachterliche Stellungnahmen einzuholen. Sodann wurde namentliche Abstimmung verlangt:

 

Volker Andersen ja
Bernd Christensen ja
Oliver Ewald nein
Sönke Hansen ja
Peter Iden ja
Dirk Ipsen ja
Jörg Ipsen ja
Erik Kennel ja
Rüdiger Krtschek ja
Mathias Lauritzen ja
Winfried Manthey nein
Mario Pennino ja
Christoph Schmatloch nein
Hannelore Strauch nein
Harald Theoboldt nein
Manfred Uekermann nein
Holger Weirup ja
Hans Jürgen Widmayer ja

Abstimmungsergebnis:
13 Ja - Stimmen
6 Nein - Stimmen
0 Enthaltungen
GV Manthey stellte auf Grund der fortgeschrittenen Zeit  den Antrag auf Abbruch der Sitzung.



Der Vorsitzende schloss um 22:45 Uhr dieSitzung.