Protokoll vom 10.12.2008

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung, begrüßte die anwesenden Gemeindevertreter, die erschienenen Einwohner, Fraun Abeling und Frau Michels, die Herren Neumann und Scheil, die Presse sowie Herrn Peter Carstensen als Protokollführer und entschuldigte sowohl KD Winter und auch Frau Strauch. Die Einladung zur heutigen Fortsetzung der Sitzung vom 04.12.2008 erfolgte form- und fristgerecht; Einwände wurden nicht erhoben.


13. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Betriebsführungsvertrages mit dem TSW  für den Kurbebetrieb Sylt - Ost

Die Vorlage der Verwaltung vom 21. November 2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente), lag der Vertretung vor. Sie wurde noch einmal kurz von Bgm. Kennel erläutert. Er wies aber darauf hin, dass sich die Umsetzung dieses Vertrages nicht bis zum 01.01.2009 bewerkstelligen ließe. Ein Überleitungsvertrag sei schon abgeschlossen worden. In den Betriebsführungsvertrag sollen noch die Ergänzungen von Frau Güldenpfennig eingearbeitet werden. Die Vertretung stimmte dem Abschluss des zu ergänzten Vertrages wie folgt zu:
Abstimmungsergebnis:
14 Ja - Stimmen
3  Nein - Stimmen
1  Enthaltung


14. Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung von Möbeln für die Schule Tinnum

Die Vorlage der Verwaltung vom 21.11.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente) lag der Vertretung vor und wurde noch einmal vom Vors. des SchulA, GV Uekermann, erläutert.  Eine Bestandsaufnahme und Prüfung des noch vorhandenen 15 Jahre alten Mobiliars durch die Verwaltung und die Schulleitung hatte ergeben, dass zwei Teil - Klassensätze, d. h. ausschließlich Stühle, Tische und Tafeln verwendbar seien. Somit müssen 6 neue Klassensätze für jeweils 24 Schüler, die Ausstattung der Mensa mit 80 Kindern und das Mobiliar für den Hort - auch hierfür wird teilweise altes Mobiliar verwendet - ausgeschrieben werden. Die Kosten hierfür wurden durch die Verwaltung mit 250.000 € für die Klassen, die Einrichtung der Fachräume, des erweiterten Horts und die Bestuhlung der Mensa und für das Inventar der Garküche der Mensa sowie des Spielplatzes geschätzt und sind in den gemeindlichen Haushalt eingestellt worden. Sodann beschloss die Vertretung einstimmig:
1. Das notwendige Mobiliar für die Ausstattung der Boy - Lornsen - Schule einschließlich der Ausstattung für die Mensa soll durch die Verwaltung ausgeschrieben werden.

2. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.


15. Beratung und Beschlussfassung
a) die Zukunft der Grundschule Morsum,
b) über das Schulprogramm der Boy - Lornsen - Schule GS Tinnum und
c) über das Konzept zur Einrichtung einer Offenen Ganztagsschule Boy - Lornsen - Schule GS Tinnum
d) über eine Kooperationsvereinbarung zwischen Schule, außerschulischen Partnern und Schulträger

Die Vertretung nahm zur Kenntnis, dass aus dem Ministerium für Bildung und Frauen die Aussage ergangen sei, dass die Grundschule Morsum zunächst als Außenstelle einer anderen Schule erhalten bleiben könne. Die Gemeindevertretung Sylt - Ost hatte in ihrer Sitzung am 26.04.2007 nachfolgendes beschlossen:

Grundschule Morsum
Die Grundschule erfülle die gesetzlich vorgeschriebenen Schülerzahlen nicht, könne jedoch die Verlässlichkeit durch die zur Verfügung stehenden Stundenzahlen an ihrer Schule sicherstellen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt - Ost beschloss einstimmig, die Grundschule Morsum in ihrer jetzigen Form bestehen zu lassen. Sollte das nicht mehr möglich sein, erfolgt eine organisatorische Verbindung mit der Grundschule Tinnum. Die Grundschule Morsum solle dann als Außenstelle von der Grundschule Tinnum weitergeführt werden, solange die Verlässlichkeit an beiden Schulen sichergestellt sei. In der letzten Sitzung des Schul-, Jugend-, Kultur- und Sportausschuss am 25.11.2008 war den Mitgliedern ein Bildungskonzept zum Erhalt der Grundschule Morsum durch die Rektorin übermittelt worden. Dieses Konzept sah unter anderem eine Anbindung an die Grundschule Am Nordkamp vor. Am 28.11.2008 hatte hierzu ein Abstimmungsgespräch mit den Schulträgern von Westerland und Sylt - Ost, den Schulleitungen, dem Gemeinnützigen Verein für Jugenderholung, OB - Vors. von Morsum, stellv. Vorsitzender Schulausschuss und Mitgliedern der Verwaltung stattgefunden. Wesentliche Eckpunkte des Gesprächs waren die Einbeziehung der geographischen Lage unter Berücksichtigung der Vertretungsregelung der Lehrkräfte und die kurzen Wege für die Schüler(innen). Konkrete sachliche Gründe, die gegen einen Anschluss an Tinnum sprechen, wurden nicht vorgetragen. Die Stundenzuteilung erfolgte für beide Schulstandorte als dann eine Schule gemeinsam. Zusätzliche Verwaltungsstunden für die Grundschule Morsum entfallen. Zusammenfassend wurde festgestellt, an dem Beschluss aus dem Jahr 2007 festzuhalten. Die Nachmittagsbetreuung soll zügig umgesetzt werden, so dass die Grundschule Morsum als Außenstelle der Grundschule Tinnum erhalten wird. Die Konzepte sollten in der Form abgestimmt werden, um den Erhalt der GS Morsum als Außenstelle zu festigen.
1. Der Gemeindevertretung beschließt die Bestätigung des Beschlusses vom 26.04.2007. Mit Ablauf des Schuljahres 2009 / 2010 wird die Grundschule Morsum Außenstelle der Boy - Lornsen - Schule GS Tinnum.

2. Die Schulleitungen der Grundschule Tinnum und Morsum werden gebeten, gemeinsam mit dem Träger der offenen Ganztagsschule die Realisierbarkeit der offenen Ganztagsschule an beiden Schulstandorten zu prüfen und ein gemeinsames Konzept auszuarbeiten.

3. Die Bauverwaltung wird beauftragt auf Grundlage des vorgelegten Planes die baulichen Voraussetzungen zu schaffen bis hin zur Ausschreibungsreife und bittet die Beauftragte, entsprechende Aufträge zu vergeben.

4. Die zur Umsetzung erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2009/2010 der Gemeinde Sylt bereitzustellen.

5. Das Schulprogramm der Boy - Lornsen - Schule Grundschule Tinnum wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.

6. Das Konzept zur Einrichtung einer Offenen Ganztagsschule, Boy - Lornsen - Schule Grundschule Tinnum wird in der vorliegenden Fassung genehmigt und beschlossen.

7. Der Kooperationsvereinbarung zwischen Schule, außerschulischen Partnern und Schulträger wird zugestimmt, so dass die Vertragsunterzeichnung noch in diesem Monat erfolgen kann.

8. Die neue Vertretung der Gemeinde Sylt wird gebeten, das Konzept zur Einrichtung eines Verbundsystems frühkindlichen und schulischen Lernens an der GS Morsum zu prüfen.

Einstimmig so beschlossen.


16. Beratung und Beschlussfassung  zur Sicherung der Archsumer Dorfwiese

Es liegt der Antrag vor, das Grundstück der „Alten Schule“ an den Archsumer Kulturkreis e.V. im Wege eines Erbbaurechtes zu übertragen. Hierbei wären folgende Gesichtspunkte zu beachten.
1. Das Grundstück, auf dem die „Alte Schule“ steht, umfasst auch die Dorfwiese und den Grundstücksteil des Kindergartens. Im Fall der Bestellung eines Erbbaurechtes muss daher der Grundstücksteil des Kindergartens vermessen und grundbuchmäßig herausparzelliert werden.  Da in diesem Fall eine Erschließung fehlt, müssen im neu an gelegten Grundbuch Wegerechte pp. zu Gunsten des Kindergartens eingetragen werden.

2. Ob die „Dorfwiese“ - als Teil des Grundstücks, der für das Bauwerk nicht erforderlich ist - in das Erbbaurecht  mit eingeschlossen werden kann, muss nach Maßgabe des § 1 Abs.2 ErbVO geprüft werden.

3. Die Erbbaurechts - VO findet Anwendung. Sie sieht u.a. vor, dass der Erbbaurechtsvertrag weitergegeben, also veräußert werden kann. Hier müssten umfassende Regelungen im Vertrag vorgesehen werden, die dies ausschließen bzw. der Gemeinde ein Vorkaufsrecht zu billigen.

4. Dem Erbbaurechtsnehmer obliegen sämtliche Instandhaltungs- und Bewirtschaftungsaufgaben auf eigene Kosten.

5. Zur Zeit besteht ein Pachtvertrag zwischen Gemeinde und dem Kulturverein. Dieser endet im Jahr 2020 (mit Verlängerungsoption um 5 Jahre) und beinhaltet außerdem einen jährlichen Zuschuss der Gemeinde in Höhe von 5.112,92 € vor. Der Vertrag wird von der Gemeinde Sylt im Rahmen der Rechtsnachfolge übernommen. Bei Abschluss des Erbbaurechtsvertrages erlischt der Vertrag einschl. der Zahlungsverpflichtung.

6. Die Gemeindeordnung sieht zwingend vor, dass Gemeindevermögen nur zum Verkehrswert veräußert werden soll. Dies gilt auch bei der Hingabe eines Erbbaurechtes für die Bemessung des Erbbauzinses. Zwar wäre es legitim, den Erbbauzins bei öffentlichen Zweckbestimmungen geringer zu berechnen als zu zum realen Verkehrswert, ein Verzicht wäre jedoch nicht möglich.

7. Für den Archsumer Kulturkreis zieht das Erbbaurecht finanzielle Belastungen nach sich (Zahlung eines Erbbauzinses, Entfall des gemeindlichen Zuschusses, Grunderwerbssteuer).

8. Zu prüfen wäre noch die Rechtsfähigkeit des Vereins und die Folgen einer Auflösung des Vereins auf ein Erbbaurecht. Außerdem  muss die politische Frage beantwortet werden, ob die Übertragung eines zentralen Grundstücks in Archsum wenige Wochen vor der Fusion im Sinne des Gebietsvereinigungsvertrages ist.

Nach alledem ist erkennbar, dass die Einräumung eines Erbbaurechtes kein umsetzbarer Weg ist. Zu überlegen bleibt aber die Alternative, dem Verein die Dorfwiese durch einen langfristigen Pachtvertrag zur Verfügung zu stellen. Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss des Pachtvertrages für die Archsumer Dorfwiese mit dem Archsumer Kulturkreis einstimmig zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.


17. Beratung und Beschlussfassung über einen erneuten Aufstellungsbeschluss für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 66 in Keitum

Die Vorlage der Verwaltung (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente), lag der Vertretung vor. GV Christensen und J. Ipsen erklärten sich nach § 22 GO für befangen und verließen den Sitzungssaal. Nach eingehender, teilweise kontrovers geführter Diskussion, bei der keine Einigkeit erzielt werden konnte, stellte GV Hansen folgenden Antrag:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 für das o. g. Gebiet. Wesentliche Planungsziele sind Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung (Gemeinbedarfsfläche für den Bereich der dänischen Schule, ein gegliedertes Mischgebiet im übrigen Bereich nach Maßgabe des Schallschutzes. Weiterhin sollen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung in enger Anlehnung an den Bestand, Festsetzung zur Geschossigkeit, zu Baugrenzen und zur Gestaltung getroffen werden.

2. Der Flächennutzungsplan soll entsprechend geändert werden.

3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.

Über diesen Antrag wurde wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
7 Ja - Stimmen
6 Nein - Stimmen
3 Enthaltungen

GV Manthey stellte sodann Antrag auf Ende der Debatte. Sodann beschloss die Vertretung insgesamt wie folgt:
1) Die Gemeindevertretung beschließt die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 für das o. g. Gebiet. Wesentliche Planungsziele sind Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung (Gemeinbedarfsfläche für den Bereich der dänischen Schule, ein gegliedertes Mischgebiet im übrigen Bereich nach Maßgabe des Schallschutzes. Weiterhin sollen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung in enger Anlehnung an den Bestand, Festsetzung zur Geschossigkeit, zu Baugrenzen und zur Gestaltung getroffen werden.

2) Der Flächennutzungsplan soll entsprechend geändert werden.

3) Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.

Abstimmungsergebnis:
8 Ja - Stimmen
4 Nein - Stimmen
4 Enthaltungen

Die GV Christensen und J. Ipsen wurden über das Abstimmungsergebnis informiert.

Die Sitzung wurde um 22:00 Uhr unterbrochen.


18. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes, für das Gebiet südlich der Gleisanlagen, westlich Koogstrasse und östlich des Umspannwerkes in der Gemeinde Sylt - Ost, OT / Keitum, sowie Beschluss

Die Vorlage der Verwaltung (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente), lag der Vertretung vor. Sie wurde noch einmal kurz vom Vors. des Bau-/ PlanungsA erläutert. Sodann beschloss die Vertretung einstimmig:
1) Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt - Ost für das Gebiet südlich der Gleisanlagen, westlich Koogstraße und östlich des Umspannwerkes in Keitum abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2) Die Gemeindevertretung beschließt die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes.

3) Die Begründung wird gebilligt.

4) Der Bürgermeister wird beauftragt, die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt - Ost für das Gebiet südlich der Gleisanlagen, westlich Koogstraße und östlich des Umspannwerkes in Keitum zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.


19. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 55, für das Gebiet südlich der Gleisanlagen, westlich Koogstrasse und östlich des Umspannwerkes in der Gemeinde Sylt - Ost, OT/ Keitum, sowie Satzungsbeschluss

Die Vorlage der Verwaltung (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente), lag der Vertretung vor. Sie wurde noch einmal kurz vom Vors. des Bau-/ PlanungsA erläutert. Sodann beschloss die Vertretung einstimmig:
1) Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 der Gemeinde Sylt - Ost für das Gebiet südlich der Gleisanlagen, Westlich Koogstraße und östlich des Umspannwerkes in Keitum abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2) Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für das Gebiet südlich der Gleisanlagen, westlich Koogstraße und östlich des Umspannwerkes in Keitum bestehend aus der Planzeichnung (Teil a) und dem Text (Teil B) als Satzung.

3) Die Begründung wird gebilligt.

4) Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammengefasster Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


20. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen Stellungnahmen 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 für das Gebiet Museumsweg 1 (Flur 5, Flurstücke 533 und 61 / 3), nördlich des Museumswegs, südlich des Jens - Uwe - Lornsen - Wais, östlich des Kirchenwegs und westlich der Straße „Am Kliff“, sowie Satzungsbeschluss. (Aufgestellt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB)

Die Vorlage der Verwaltung (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente), lag der Vertretung vor. Sie wurde noch einmal kurz vom Vors. des Bau-/PlanungsA erläutert. Sodann beschloss die Vertretung einstimmig:
1) Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 für das Gebiet Museumsweg 1 (Flur 5, Flurstücke 533 und 61 / 3), nördlich des Museumswegs, südlich des Jens - Uwe - Lornsen Wai, östlich des Kirchenwegs und westlich der Straße „Am Kliff“ im Ortsteil Keitum abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft.
2) Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 für das Gebiet Museumsweg 1 (Flur 5, Flurstücke 533 und 61 / 3), nördlich des Museumswegs, südlich des Jens - Uwe -Lornsen Wai, östlich des Kirchenwegs und westlich der Straße „Am Kliff“ im Ortsteil Keitum bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
3) Die Begründung wird gebilligt.
4) Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammengefasster Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


23. Beratung und Beschlussfassung über einen Betriebsführungsvertrag zwischen dem Eigenbetrieb Kurverwaltung Sylt - Ost und dem TSW Westerland

Dieser TOP wurde zwischenzeitlich erledigt.


24. Beratung und Beschlussfassung zur Übertragung der Verfügungsbefugnis von Ausgleichsflächen auf den Landschaftszweckverband

Nach kurzer Aussprache beschloss die Gemeindevertretung einstimmig die Übertragung an den LZV und beauftragt die Verwaltung zur Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen.


25. Sachstandsbericht über die Umsetzung des Beschlusses zur Schaffung eines Fuß- und Radweges entlang des Ringweges in Tinnum zum Rantum Becken

Es wurde zur Kenntnis genommen, dass der Ortbeirat Tinnum einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst hatte; mehrere Grundstückseigentümer hatten Grund und Boden zur Verfügung gestellt. Der Fraktionsvorsitzende der CDU, GV Theoboldt, fragte an, warum dieser Empfehlungsbeschluss bisher noch nicht auf einer Sitzung der Gemeindevertretung behandelt worden sei. Die Verwaltung sicherte einen Sachstandsbericht zur nächsten GV - Sitzung zu.


26. Beratung und Beschlussfassung über die Ausweisung einer Geschwindigkeitsbeschränkung entlang der Bäderstraße und seiner Zuwegungen

Die Angelegenheit sollte der neuen Kommune zur endgültigen Entscheidung übertragen werden. GV Hansen sprach sich für eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km / h in Sylt - Ost aus. Einstimmig so beschlossen.


27. Beratung und Beschlussfassung über die Gefährdung der Trinkwasserversorgung und Trinkwasserqualität auf der Insel Sylt (Bezug: Pressebericht Sylter Rundschau vom 19.11.2008)

Bgm. Kennel verläst nach § 22 GO den Sitzungssaal. Es wurde angeregt, die EVS aufzufordern, zu den aufgeworfenen Fragen Stellung zu beziehen. BV Ipsen teilte dazu mit, dass er von der EVS ein Papier habe, das er zur Verfügung stellen könnte, schlug aber vor, dies der neuen Kommune an die Hand zu geben. Schließlich einigte man sich dahin, dass dieser TOP zurückgestellt wurde und sich die neue Vertretung damit befassen sollte. Bgm. Kennel betrat den Sitzungssaal und wurde informiert.


28. Sachstandsbericht über die Abarbeitung von Beschlüssen der Gemeindevertretung Sylt - Ost

Es wurde Bezug genommen auf die in der Sitzung der Gemeindevertretung am 11.09.2008 gefassten Ausbaumaßnahmen und hinterfragt, welche Schritte von der Verwaltung bisher eingeleitet worden wären. Bgm. Kennel teilte dazu mit, dass bei ihm Aufträge auf dem Tisch lägen, er diese aber noch nicht unterzeichnet habe, da er davon ausgegangen sei, sie würden über die Projektliste noch behandelt werden. Wenn ihm jetzt ein klares Votum gezeigt würde, würde er alle Aufträge unterzeichnen. Der Auftrag wurde hiermit erteilt.


29. Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung eines Arbeitsauftrages zur Erstellung eines Nutzungskonzeptes für das Gemeindehaus im Ortsteil Tinnum sowie Sicherung der jetzigen Nutzungen

Nach kurzer Erläuterung durch den Fraktionsvorsitzenden der CDU, GV Theoboldt, sprach sich die Vertretung einstimmig dafür aus, einen Arbeitsauftrag zur Erstellung eines Nutzungskonzepts zu erteilen.


30. Beratung und Beschlussfassung über die Nutzungsänderung des Bauamtes der Gemeinde Sylt - Ost zu einem Apotheker- und Ärztehaus, zur langfristigen Sicherung der notwendigen Infrastruktur in den Ortsteilen Keitum, Archsum, Munkmarsch und Morsum

Nach kurzer Diskussion beschloss die Vertretung, die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, wie langfristig die Infrastruktur in Keitum, Munkmarsch, Archsum und Morsum gesichert werden könne unter Einbeziehung möglicher Liegenschaften und der Ortsbeiräte.
Abstimmungsergebnis:
12 Ja - Stimmen
4 Nein - Stimmen
2 Enthaltungen



Der Vorsitzende schloss um 23:00 Uhr dieSitzung.