Protokoll vom 18.12.2008

Gemeindevertretung

Tagesordnung

 

 

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung, begrüßte die anwesenden Gemeindevertreter, KD Winter, die erschienenen Einwohner, Frau von Lojewki und Frau Hinz, die Herren Rück, Neumann, Hansen und Scheil, die Presse sowie Herrn Peter Carstensen als Protokollführer. Er bat um Verständnis für die kurzfristige Einladung, da wichtige Entscheidungen noch in diesem Jahr getroffen werden müssten. Die Einladung zur heutigen Sitzung erfolgte mit verkürzter Ladefrist; Einwände wurden nicht erhoben. Da die TOP 09 + 10 der ursprünglichen Einladung wegfallen, wurde eine neue TO mit Ergänzungen zu TOP 03 vorgelegt. GV Jörg Ipsen äußert Probleme mit der ergänzten neuen TO, da nach seiner Auffassung Entscheidungen zu schnell getroffen würden.GV S. Hansen erklärte hierzu, dass die neuen TOP erst als Vorlage eingegangen wären und er im HauptA entscheiden lassen habe, diese mit auf die TO zu nehmen. GV Uekermann regte an, den TOP “B + B über B-Plan 41 b” im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung abzuhandeln.Zum geänderten TOP 03 führte OAR Rück aus, dass das Amt des Wehrführers ein öffentliches Amt sei und daher vieles dafür spräche, dies auch öffentlich zu behandeln. GV Schmatloch kritisierte, dass das neuerliche Angebot von Herrn Deyle nicht vorläge und auch auf der TO nicht aufgeführt sei. Weiter fragte er nach der Beantwolrtung der Fragen an die EVS bezüglich der neuen Erdgas-Tankstelle. Hierzu lag das Antwortschreiben vom 15.12.2008 vor, das in Kopie den GV zugänglich gemacht wurde. GV Widmayer stellte sodann den Antrag auf Abstimmung. GV Jörg Ipsen stellte den Antrag, den neuen TOP 03d abzusetzen, da dieser noch nicht im Bau-/PlanungsA behandelt worden sei. Über diesen Antrag wurde wie folgt abgestimmt: Bei 2 Ja-Stimmen und 17 Nein-Stimmen wurde der Antrag abgelehnt. Die Abhandlung des TOP 03d und die übrigen Änderungen bzw. Ergänzung der Tagesordnung wurden sodann mehrheitlich beschlossen.


2. Einwohnerfragestunde

Dieser TOP entfiel, da keine Fragen gestellt wurden.


3. Anfragen und Mitteilungen sowie Beratung und Beschlussfassung über
a) Zurückstellung eines Vorbescheidsantrages B-Plan Nr. 66
b) Entlassung des Wehrführers
c) Verpflichtung des neuen Wehrführers
d) über B-Plan 41 b

Bgm. Kennel teilte mit, dass ein Schreiben von Herrn Deyle (Angebot zur Therme) vorläge, dieses sei zur Prüfung an RA. Dr. Krage weiter geleitet worden.

GV S. Hansen teilte mit, dass der HauptA noch einmal am 28.12.2008 tagen wird;

auf Grund der vergangenen Diskussionen über das Grundstück Karstensen 3 Gespräche mit Herrn Meyer geführt worden seien. Ziel war, zu klären, welche Miethöhe anzusiedeln sei. Dabei seien Zahlen von 14,80 €/15,00 € genannt worden, während früher die Rede von 9,00 €/10,00 € gewesen sei, was Herr Meyer bestreitet

GV Uekermann nahm Bezug auf seine 3 Anfragen aus der letzten Sitzung der GV
a) Grundstück  CG Christiansen: Hier hätte er zu heute eine Stellungnahme erwartet.
b) Ringweg: Hier habe er angefragt, was mit dem fußläufigen Weg sei (im Ortsbeirat Tinnum behandelt). Auch hierzu habe er heute eine Stellungnahme erwartet.
c) Anschaffung neuer Tische im Gemeindehaus Tinnum
Dazu teilte der BV wie folgt mit:
Zu a): Es war zwar eine Anzeige in der Zeitung, der Gemeinde Sylt-0st sei aber nichts weiter bekannt. Bauanträge seien auch nicht gestellt. Herr Scheil teilte ergänzend mit, dass ein Aufstellungsbeschluss gefasst worden sei, die Angelegenheit sich noch in Vorbereitung befände. Es gäbe allerdings immer noch den B-Plan 33.
Zu b): Bgm. Kennel teilte mit, dass weder ihm noch Herrn Scheil zum Ausbau des Ringweg etwas bekannt sei.
Zu c): Auf die Anfrage, ob die Neuanschaffung von Tischen im Wirtschaftsplan der Kurverwaltung oder im Finanzausschuss geregelt sei, teilte KD Winter mit, dass die Anschaffung im Wirtschaftsplan der KV nicht vorgesehen sei, da das Gemeindehaus Tinnum ein gemeindliches Gebäude sei.
Abschließend teilte Bgm. Kennel mit, dass er alle vorliegenden Aufträge unterzeichnet habe und mit Ablauf dieser Sitzung keine beschlossenen Aufträge mehr auf dem Bürgermeistertisch lägen.

GV Pennino fragte nach dem Antrag des OB Archsum, nach dem der Sand auf dem Spielplatz ausgetauscht und Spielgeräte überprüft bzw. ersetzt werden sollte. Dazu teilte Bgm. Kennel mit, dass dies abgearbeitet werde.


3a. Beratung und Beschlussfassung über Zurückstellung eines Vorbescheidsantrages B-Plan Nr. 66

Die Vorlage der Verwaltung vom 12.12.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente), lag der Vertretung vor. GV Jörg Ipsen erklärte sich nach § 22 GO für befangen und verließ den Sitzungssaal. Auf Anfrage von GV Hansen, dass die Gemeinde einen B-Plan mit neuen Pla-nungszielen aufstellen könne,  teilte OAR Rück mit, dass dies im Regelfall auch keinen Planungsschaden nach sich zieht. Planungsschaden kann nur im Ausnahme   fall geltend gemacht werden, wenn in vorhandene Baurechte eingegriffen wird, dies ist hier aber wegen der 7-Jahres-Frist nicht zu erwarten. Sodann beschloss die Gemeindevertretung die Zurückstellung des o. g. Vorbescheidsantrags der Fa. Meyer Factum GmbH vom 29.09.2008 gem. § 15 BauGB. Der Bürgermeister wird mit der Durchführung des Verfahrens betraut.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen
4 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen
GV Ipsen betrat den Sitzungssaal und wurde informiert. Wiederherstellung der Öffentlichkeit


3d. Beratung und Beschlussfassung über B-Plan 41 b

Die Vorlage der Verwaltung vom 17.12.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente), lag der Vertretung vor. Der stellv. Bau-/PlanungsA-Vors., GV Mantey teilte mit, dass die Angelegenheit noch nicht im Fachausschuss behandelt worden sei. Im Rahmen einer längeren Diskussion und Aussprache, bei der keine Einigkeit erzielt werden konnte, erklärte GV Jörg Ipsen, dass er sich dagegen wehre, einen Beschluss im Schnellschluss durchzuwinken. OAR Rück teilte mit, dass der Vorgang im Haus geprüft worden sei. Ein Planungsschaden sei  bestätigt worden. Man habe den Auftrag erhalten, diese Auffassung zusätzlich durch den Kreis NF prüfen zu lassen. Auch vom Innenministerium ist eine Stellungnahme eingeholt worden; beide besagen, dass Planungsschaden entstehe. Sodann wurde über den Antrag von GV Jörg Ipsen, eine Beschlussfassung erneut zurückzustellen, wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
2 Ja-Stimmen
13 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Sodann beschloss die Vertretung wie folgt:
Die Gemeindevertretung beschließt eine Änderung des B-Planes Nr. 41b des Inhalts, dass in dem nördlichen Teilbereich des Flurstücks 18 die Baufenster neu festgesetzt werden, damit entgegen der ursprünglichen Planung bei einer GRZ von 0,18, die weiterhin Bestand haben soll, nur kleinere Gebäudekörper errichtet werden können. Der BauA wird beauftragt, die Planungsabsicht der Gemeinde mit dem Eigentümer abzustimmen. Wenn diese Abstimmung einvernehmlich erfolgt ist, kann dem Vorhaben nach den Festsetzungen des Ursprungsplanes (GRZ 0,18 und 6 große Baufenster, also ohne Planänderung) bereits das Einvernehmen erteilt werden. Vorher ist mit dem Eigentümer ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, mit dem die kleingliedrige Bebauung abzuschließen ist. Die Änderung des B-Planes soll dennoch bis zum Satzungsbeschluss durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
13 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen


4. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  zur 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet der Flst. 39/13, 39/18, 39/11, 39/17, 38/2, 38/1, 39/15 südlich Terpstich und westlich Serkwai im Ortsteil Morsum

Es wurde festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen war. Die Vorlage der Verwaltung vom 05.12.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente), lag der Vertretung vor. Nach  kurzer Erläuterung   durch  den stellv. Vorsitzenden,  GV Manthey, beschloss die Vertretung einstimmig wie folgt:
1. Der Entwurf zur 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das o. g. Gebiet der Gemeinde Sylt-Ost im Ortsteil Morsum wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden sind von der Auslegung zu unterrichten.
3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt
Die GV J. Ipsen, Lauritzen und Schmatloch haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.´


5. Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum B-Plan 41c der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet des Flurstücks 75 (Grundstück Christiansen) südlich „Am Tipkenhoog“ und nördlich „Ingiwai“ im Ortsteil Keitum

Es wurde festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen war. Die Vorlage der Verwaltung vom 05.12.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente), lag der Vertretung vor. Nach  kurzer Erläuterung   durch  den stellv. Vorsitzenden,  GV Manthey, beschloss die Vertretung einstimmig wie folgt:
1. Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41c für das o. g. Gebiet der Gemeinde Sylt-Ost im Ortsteil Keitum wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden sind von der Auslegung zu unterrichten.
3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.


6. Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet des landwirtschaftlichen Betriebes Hof Südhörn, Südhörn 7, östlich des Ziegeleiweges, nördlich der Straße Südhörn und ca. 120 m westlich des Ringweges (Gemarkung Tinnum, Flur 7, Flurstück 5) im Ortsteil Tinnum

GV Klein erklärte sich nach § 22 GO für befangen und verlies des Sitzungssaal. Nach kurzer Erläuterung durch den stellv. Vorsitzenden des Bau-/PlanungsA, GV W. Manthey, beschloss die Vertretung einstimmig wie folgt:
1. Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet des landwirtschaftlichen Betriebes Hof Südhörn 7, östlich des Ziegeleiweges, nördlich der Straße Südhörn und ca. 120 m westlich des Ringweges (Gemarkung Tinnum, Flur 7, Flurstück 5) in Tinnum wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu unterrichten.
3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.
GV Klein betrat de3n Sitzungssaal und wurde über das Abstimmungsergebnis informiert.


7. Beratung und Beschlussfassung über einen Vorschlag an die Beauftragte zur Benennung von Mitgliedern der 0rtsbeiräte

Nach kurzer Erläuterung beschloss die Vertretung wie folgt einstimmig: Die Gemeindevertretung beschloss, der Beauftragten zu empfehlen, die Ortsbeiräte in der jetzigen Zusammensetzung zu übernehmen.


8. Beratung und Beschlussfassung über weiteres Vorgehen zum ökologischen Pflege- und Entwicklungskonzept incl. Hundeauslauf Flugplatz Sylt

Die Vorlage der Verwaltung vom 12.12.2008, (Anlage zur Urschrift dieser Nieder-   schrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente), lag der Vertretung vor und wurde noch einmal vom Vorsitzenden des UmweltA, GV Pennino, kurz erläutert. Nach kurzer Aussprache beschloss die Vertretung wie folgt:
Das vorliegende Pflege- und Entwicklungskonzept mit noch kleinen redaktionellen Veränderungen sollen in einen, wie vom Land gefordert, so genannten Masterplan umgewandelt werden. Auch sollten die unstrittigen Punkte umgesetzt werden. We-  gen des Wegekonzeptes, der Aussichtsflächen sowie dem Hundeauslaufplatz sollen nochmals weitere Gespräche geführt werden; es wurde bereits beiderseits Kompromissbereitschaft signalisiert. Der Masterplan soll sobald wie möglich der neuen Gemeindevertretung zu Beschluss vorgelegt worden.
Abstimmungsergebnis:
15 Ja-Stimmen
1  Nein-Stimme
1  Enthaltung


9. Beratung und Beschlussfassung über den II. Nachtragshaushalt 2008

Nach kurzer Erläuterung durch den FiA-Vors., BV Ipsen und dem Hinweis von GV Uekermann, dass die Ausbaumaßnahme Ringweg mit enthalten sei bzw. mit aufge-  nommen würde, stimmte die GV dem II. Nachtragshaushalt 2008 gemäß Vorlage einstimmig zu.


10. Beratung und Beschlussfassung über
a) Haushalt 2009
b) Haushaltssatzung 2009
c)  Investitionsplan 2009
d)  Stellenplan 2009
der Gemeinde Sylt-Ost

Die Vorlage der Verwaltung liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal schwerpunktmäßig vom FiAVors. BV D. Ipsen, erläutert. Der gesamte Haushalt sei durchfinanziert und könne als ausgewogen dargestellt werden. Dem Kämmerer und seinen Mitarbeitern sei hohes Lob für ihre Arbeit zu zollen. Sodann beschloss die Vertretung einstimmig gemäß Vorlage:
a) den Haushalt 2009
b) die Haushaltssatzung 2009
c) den Investitionsplan 2009
d) den Stellenplan 2009
der Gemeinde Sylt-Ost.


11. Beratung und Beschlussfassung über die II. Nachtragssatzung zur Tourismusabgabe (FVA) 2009

Nach der geltenden Rechtsprechung handelt es sich bei der Fremdenverkehrsabgabe nicht um eine Steuer, sondern um einen Beitrag im abgabenrechtlichen Sinne. Aus dem Beitragscharakter der Fremdenverkehrsabgabe folgt zwingend, dass die Gemeindevertretung als zuständiger Ortsgesetzgeber die für die Höhe des Abgabenaufkommens maßgeblichen Satzungsbestimmungen auf der Grundlage einer ihm unterbreiteten Kalkulation zu erlassen hat. Da die Höhe des Abgabensatzes in § 4 der jetzigen Fremdenverkehrsabgabesatzung mit 2,98% angegeben ist, und die Kalkulation für 2009 nur eine Höhe von 2,91% zulässt, muss der § 4 der Fremdenverkehrsabgabesatzung entsprechend geändert werden. Die Gemeindevertretung Sylt-Ost beschloss sodann einstimmig, die II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Sylt-Ost vom 11. November 2007 in der vorliegenden Fassung  zum 01.01.2009 zu erlassen.


12. Beratung und Beschlussfassung über die Kalkulation und Höhe der Tourismusabgabe (FVA) 2009

Die Vorlage der Kurverwaltung Sylt-Ost lag der Vertretung vor; die Vorlage wurde nach der Beschlussfassung wieder eingesammelt, um ggf. Missbrauch vorzubeugen. Nach kurzer Erläuterung durch KD Uwe Winter beschloss die Gemeindevertretung einstimmig die Kalkulation sowie die Höhe der Tourismusabgabe (FVA) für 2009.


13. Beratung und Beschlussfassung  über die Kalkulation und Höhe der Kurabgabe 2009

Die in der vorliegenden Kalkulation berechnete Kurabgabe bestätigt den Kurabgabensatz in seiner Höhe auch für das Jahr 2009. Die in der Kurabgabensatzung festgelegten Abgabesätze können damit als Grundlage für die Abgabenerhebung im Jahr 2009 zur Anwendung gelangen. Der Gemeindeanteil beträgt entsprechend der vorgelegten Kalkulation  285.108,12 €. Die Gemeindevertretung stimmte dem einstimmig zu.


14. Beratung und Beschlussfassung über
a) Wirtschaftsplan 2009
b) Stellenplan 2009
der Kurverwaltung Sylt-Ost

Der Wirtschaftsplan der Kurverwaltung Sylt-Ost sieht für das Jahr 2009 insgesamt Ausgaben in Höhe von 2.861.196,06 vor, bei Erträgen von 2.861.196,06; Der Jahresgewinn soll 404.398,00 € betragen. Belastungen durch die Keitum-Therme Sylt sind im Wirtschaftsplan der Kurverwaltung, entsprechend den Empfehlungen des Wirtschaftsprüfers nicht enthalten. Die Gemeindevertretung stimmte sowohl dem Wirtschaftsplan als auch dem Stellenplan 2009 in der vorgelegten Fassung einstimmig zu.


15. Verabschiedung der Gemeindevertretung

BV Dirk Ipsen führte abschließend aus, dass es zu 12 “Runden” in 11 Sitzungen gekommen sei und es sicherlich hin und wieder höhere Wellen gegeben habe. Er habe aber sogar das Gefühl, dass sich die Dinge gut entwickelt haben. In 6 Monaten seien 201 Tagesordnungsponkte abgehandelt worden. Dank galt auch den Ortsbeiräten, die weiterhin in der aktuellen Zusammensetzung bis zur Neuwahl bestehen bleiben. Besonderer Dank aber der Verwaltung, die fusionsbedingt in den vergangenen 6 Monaten außergewöhnliche Leistungen erbringen musste. Er dankte noch einmal allen Gemeindevertretern und wünschte eine Frohe Weihnacht, einen guten Rutsch ins Neue Jahr sowie Gesundheit. 



Der Vorsitzende schloss um 22:30 Uhr dieSitzung.