Protokoll vom 31.07.2008

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung  der  Sitzung,  Feststellung  der  Ordnungsmäßigkeit  der  Einladung,  der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Bgm. Jansen eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit fest. Entschuldigt fehlen Gv. Kirsten Schmale und Betriebsleiterin Andrea Güldenpfennig. Die Tagesordnung wird durch Bürgermeister Jansen erläutert.


2. Mitteilungen und Anfragen

Bgm. Jansen weist auf die Einweihung des Feuerwehrgerätehauses am 30.08.2008 hin und würde sich freuen, viele Rantumer begrüßen zu dürfen.

Am Sonntag, dem 3.8.2008, beginnt die Aktion „ Kunst am Strand“ der Kurverwaltung Rantum.

Zu TOP 5 teilt Bgm. Jansen im Vorwege erklärend mit, dass heute der Beschluss gefasst werden soll, sich an den Fusionsverhandlungen zu beteiligen. Dies ist noch nicht der endgültige Beschluss zur Fusion. Wenn nach den ersten Verhandlungen Grundlagen vorliegen, wird erneut beraten und entschieden. Evtl. Vorschläge oder Bedenken der Bürger zur Fusion können auch gerne schriftlich an die Gemeinde gerichtet werden.


3. Bericht über die Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sozialausschusses vom 22.07.2008

Die Vorsitzende Daniela Schmitt berichtet, dass zu Beginn der Sitzung die neuen Bürgervertreter auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet wurden. Anschließend wurde über den diesjährigen Herbstausflug der Senioren beraten. Des weiteren wurde über Aktivitäten in der Adventszeit diskutiert. Auf den Rantumer Advent soll verzichtet werden, da der Zulauf in den Vorjahren nicht ausreichend war. Die Senioren-Weihnachtsfeier wird wieder durchgeführt und soll in diesem Jahr am 5. Dezember 2008 stattfinden. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über die Neubelegung einer freiwerden Wohnung im Sandwall beraten.


4. Benennung eines neuen Vertreters für den Schulverband Hörnum - Rantum

Da Herr Urmersbach als Mitglied für den Schulverband Hörnum-Rantum nicht zur Verfügung steht, muss ein neuer Vertreter benannt werden. Bgm. Jansen bittet um Vorschläge. Es wird Herr Michael Haas vorgeschlagen. Herr Haas ist im Publikum anwesend und teilt mit, dass er gerne bereit ist, dieses Amt zu übernehmen. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschießt, Herrn Michael Haas als bürgerliches Mitglied in den Schulverband Hörnum-Rantum zu benennen.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 8
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


5. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme der Gemeinde Rantum an der Fusion der Stadt Westerland und der Gemeinde Sylt - Ost

Bgm. Jansen teilt mit, dass durch die heutige Beratung und Beschlussfassung der Wunsch der Bürgerversammlung aufgenommen wird. Um an den Fusionsgesprächen teilnehmen zu können, reicht nicht das Meinungsbild der Bürgerversammlung, sondern es muss ein entsprechender Beschluss der Gemeindevertretung vorliegen. Wenn möglich sollten an den Fusionsgesprächen der Bürgermeister und seinen beiden Vertreter teilnehmen.  Gv. Lahrtz regt an, vor einer Entscheidung nochmals Gespräche mit den übrigen Gemeinden zu führen, um deren Ansicht zur Fusion abzufragen. Er befürchtet, dass die heutige Entscheidung  verfrüht ist und man doch erst 2013 der Fusion beitreten sollte, um in Ruhe alle Vor- und Nachteile abzuwägen. Bgm. Jansen teilt mit, dass man Schritt für Schritt vorgehen muss. Der 1. Schritt ist nun, einen Beschluss darüber zu fassen, in die Fusionsgespräche einzusteigen. Das heißt nicht, dass wir auf jeden Fall, gegen unser Vorstellungen, dabei sind. Die Vertragsentwürfe werden in Ruhe beraten und geprüft und dann wird neu zu entscheiden sein. Beschluss:
Die Gemeindevertretung ist bereit, konstruktiv an den Fusionsverhandlungen der Stadt Westerland und der Gemeinde Sylt - Ost teilzunehmen, mit dem Ziel für die Gemeinde Rantum, an einer Fusion der beteiligten Gemeinden zu einer großen Kommune beizutreten. Der Bürgermeister und seine beiden Stellvertreter werden beauftragt, die Gemeinde Rantum bei den Gesprächen zu vertreten.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 1
Enthaltungen: 0


6. Beratung und Beschlussfassung über die Eingliederung der neuen Kommune Sylt - Ost / Westerland in das Amt Landschaft Sylt

Bgm. Jansen berichtet, dass der Innenminister ein Votum der amtsangehörigen Gemeinden abfragt, um eine Entscheidung darüber zu treffen, wie mit den restlichen amtsangehörigen Gemeinden - die sich nicht der Fusion anschießen - verfahren werden soll. Zur Erklärung teilt er mit, dass das Amt keine eigenen Beschäftigten hat. Die Mitarbeiter sich bei der Gemeinde Sylt-Ost angestellt und werden mit der Fusion von der neuen Großgemeinde übernommen. Das Amt hat dann ab dem 1.1.2009 keine Verwaltung mehr, so dass eine Lösung gefunden werden muss. Durch die Zusammenführung aller Sylter Gemeinden würde das Ziel des Verwaltungsstrukturgesetze erreicht werden, dass das Amt die Mindestgröße von 8.000 Einwohner  hält  (§ 2 Abs. 2 AO) und dass das Amtsgebiet ein „abgerundetes Gebiet“ darstellt, das sonst durch die neue Kommune in der Inselmitte zerschnitten werden würde. Der Innenminister ist gehalten, die beteiligten Gemeinden und den Kreistag zu dieser Entscheidung zu hören. Folgen eines vergrößerten Amtes: Für die bereits amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich keine unmittelbaren nachteiligen  Folgen. Sie behalten ihre politische Selbständigkeit und tragen die Kosten der Verwaltung nach Maßgabe der Amtsumlage. Inhaltliche Änderungen wird es hinsichtlich der Geschäftsführung geben. Durch die Einbeziehung der neuen Kommune in den Amtsverbund bleibt es dabei, dass eine amtsangehörige Gemeinde die Geschäfte führt und nicht eine externe, wie es sonst der Fall wäre. Die Inhalte des Geschäftsführungsvertrages müssten überarbeitet werden, wobei die Grundzüge aber erhalten bleiben können. Sachliche Vorgaben, wie zum Beispiel die Abordnung von Personal in die „sog. Gemeindebüros“ mit den Aufgaben von Bürgerbüros können festgeschrieben werden. Das Amt wird dann im Hinblick auf die anstehenden Überlegungen zur interkommunalen Funktionalreform die nötige Größe und Leistungsfähigkeit für neue Aufgaben aufweisen. Amtsausschuss und ehrenamtlicher Amtsvorsteher bleiben bestehen und bilden so ein Bindeglied und Interessenvertretung zwischen Stadt und den Umlandgemeinden. Es entsteht eine kurze Diskussion. Beschluss:
Die Gemeindevertretung erhebt keine Bedenken gegen die Bildung eines inselweiten Amtes unter Einbeziehung der fusionierten Kommune. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, der Kommunalaufsicht und dem Innenminister diese Beschlussfassung zu übermitteln.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 8
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


7. Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8b . 3 - „Meerkabarett“ - der Gemeinde Rantum

Zunächst wird festgestellt, dass keine Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rantum (Sylt) hat am 14.12.2006 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 8b.3 (3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8b) für das Gebiet östlich des TUI - Dorfhotels, südlich des Rantumbeckens, nördlich und westlich der Hafenstraße und nördlich der ehemaligen Kasernenanlage gefasst. Planungsziele sind:
» die Erweiterung der zulässigen Art der Nutzung auf Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Produkten, welche Mineralwasser und/oder Thermalsole als Bestandteil verwenden,
» die Erweiterung der Art der baulichen Nutzung im Sondergebiet SO "Mineralwasserfabrik" um die Nutzbarkeit der bestehenden baulichen Anlagen der Mineralwasserfabrik für Veranstaltungen einschließlich Festsetzungen für die Unterbringung des damit verbundenen ruhenden Verkehrs.
Der Plan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Der Planentwurf hat in der Zeit vom 22.04.2008 bis 23.05.2008 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 16.04.2008 und Fristsetzung bis 23.05.2008. Eine Änderung des Planes wird hinsichtlich der Festsetzungen der Stellplätze erforderlich, da das vorliegende Schallgutachten die bestehenden und im Planentwurf vorgesehenen, jedoch nicht genehmigten Stellplätze am Westrand und im Südwesten (Flächen „A“ und „B“) des Plangebietes bislang nicht berücksichtigt hat. Ein Ergänzungsschallgutachten hat ergeben, dass die Stellplätze auf der Fläche B unproblematisch sind, die Stellplätze auf der Fläche A bis zu einer Anzahl von 10 gänzlich unproblematisch, ab dem 11. Fahrzeug ggf. zu immissionsschutzrechtlichen Problemen in Bezug auf das angrenzende Hotel führen können, wenn es zu einem konzentrierten Fahrzeugabfluss nach 22.00 Uhr kommt, d. h. es werden für das Meerkabarett maximal 10 Stellplätze ab diesem Bereich zugelassen. Bgm. Jansen weist darauf hin, dass im Zusammenhang mit dem Meerkabarett mit Herrn Wussow noch weitere Themen zu klären sind, insbesondere das Parkproblem. Nach kurzer Diskussion wird folgender Beschluss gefasst. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt: Erneuter E/A-Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Änderung des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) Berücksichtigt werden die Stellungnahmen der Landesplanung, des Kreises Nordfriesland als Untere Naturschutzbehörde und des Landesbetriebes Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz.
b) Teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von -.
c) Nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von -.
Das Amt Landschaft Sylt wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Der vorliegende geänderte Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 8b.3 der Gemeinde Rantum (Sylt) für das Gebiet östlich des TUI - Dorfhotels, südlich des Rantumbeckens, nördlich und westlich der Hafenstraße und nördlich der ehemaligen Kasernenanlage wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt, unter der Voraussetzung, dass die Festsetzungen hinsichtlich der Stellplätze in den Flächen „A“ und „B“ gemäß des noch vorzulegenden Schallgutachtens zulässig sind. Sind nach Schallgutachten weniger Stellplätze möglich, so werden diese in den Flächen A und B entsprechend reduziert.

3. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 4a Abs 3 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB, § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die von den Planänderungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB erneut zu beteiligen und von der Auslegung zu unterrichten. Gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen ausschließlich zu den geänderten Planteilen vorgetragen werden können; hierauf ist in der Bekanntmachung bzw. im Behördenanschreiben aufmerksam zu machen. Die Frist der Auslegung wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt.

4. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechend zu verfahren und die nächsten Verfahrensschritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 1


8. Bebauungsplan Nr. 1 „Am Sandwall“: Beschluss über die Verkleinerung des Geltungsbereiches und Festlegung gestalterischer Eckpunkte

Zunächst wird festgestellt, dass keine Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind. Die Gemeindevertretung Rantum hat am 20.05.2008 den erneuten Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 1 „Am Sandwall“ für das Gebiet zwischen den Hörnumer Straße (L 24) und der Straße „Am Sandwall“ gefasst. Das Plangebiet umfasste auch die westlich der Straße „Am Sandwall“ gelegenen Hausnummern 1, 3 und 5. In einem Abstimmungstermin mit der Landesplanung am 15.07.2008 wurde die Einbeziehung der westlich der Straße gelegenen Hausnummern 1, 3 und 5 erörtert. Die Landesplanung und der Kreis Nordfriesland ließen verlautbaren, dass sie eine Nutzung auf der Westseite des Sandwalls dauerhaft nicht mittragen können. Den jetzigen Nutzern und Eigentümern sei bewusst gewesen, dass diese Nutzungen zeitlich auf ihre Lebenszeit begrenzt sind. Jedwede dauerhafte Legalisierung führt zu Bodenspekulationen, die zu einer Verfestigung baulicher Strukturen auf der Westseite führen würden, und den Zielen der Raumordnung und Landesplanung - hier: Lager außerhalb der Baugebietsgrenzen im Ordnungsraum für Tourismus und Erholung - entgegenstehen. Zudem würde dem Ziel widersprochen, dass Bebauungspläne, die zu mehr Ferien- und Zweitwohnungen führen, nicht zulässig sind. Eine Ausnahme bildet das bestehende Hotel „Söl’ring Hof“, wobei betont wurde, dass es sich hierbei nicht um die einseitige Bevorzugung der höchstwertigen Nutzung in diesem Bereich gehe, sondern darum, dass es sich bei dem Hotel nicht um eine Ferien- oder Zweitwohnung handelt, die aufgrund der stetig wechselnden Gäste und der längeren Belegung über das Jahr gesehen einen höheren Nutzen für die Gemeinde hat. Allerdings besteht hier derzeit kein Planungsdruck, so dass hier bei Bedarf ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden kann. Der Auslöser für den erneuten Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 1 war ein Bauantrag bzgl. des südlichen Teils des Plangebiets. Hier hat sich eine relativ regelmäßige bauliche Struktur aus Ein- bis Zweifamilienhäusern gebildet, die im Geviert um kleine Stichwege angelegt sind. Charakteristisch sind Hartdächer, die Firstausrichtung von Ost nach West (welche kennzeichnend für den gesamten Bebauungsplan Nr. 1 einschl. GEWOBA - Wohnungen und der Straße „Im Dünengrund“ ist) sowie Satteldächer mit Dachneigungen von etwa 40° - 45°. Der vorgelegte Bauantrag sah die Errichtung von zwei Gebäuden vor, die sich in ihren Maßen an diese Bebauung anpassten, jedoch die Geviertstruktur in dem Gebiet aufbrachen. Um einen neuen Bauantrag der Bauherren nicht erneut zurückstellen zu müssen, ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Entscheidung über die künftige Entwicklung des Gebietes „Südlicher Sandwall“ (Ein- und Zweifamilienhäuser) zu treffen. Für die Bearbeitung des Bauantrages wie des Bebauungsplans sind zunächst Eckpunkte festzulegen. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die westlich des Sandwalls gelegenen Grundstücke aus dem Geltungsbereich über den Bebauungsplan Nr. 1 „Am Sandwall“ herauszunehmen. Der Aufstellungsbeschluss ist entsprechend bekannt zu machen. Die gestalterischen Eckpunkte werden über die Bauleitplanung festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 8
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


9. Fragen der Bürger

Frage: Kennen alle Gemeindevertreter den Entwurf der Fusionsverträge? Die Inhalte wären auch für die Bürger interessant. Ist der Minderheitenschutz der Rantumer Belange, insbesondere für Baubelange, berücksichtigt?
Antwort: Diese Einzelheiten wurden alle auf der Einwohnerversammlung diskutiert. Es gibt nach dem Kommunalgesetz keinen Minderheitenschutz. Die Forderungen der Rantumer sind in den Gesprächen am Fusionstisch zu regeln. Der Bgm. kennt den Vertragsentwurf, aufgrund der Verschwiegenheitspflicht liegt dieser zur Zeit den anderen Gemeindevertretern nicht vor. Bauangelegenheiten werden baurechtlich über das Amt und den Kreis geprüft, so dass die Gemeinde keinen Entscheidungsspielraum hat, sofern baurechtlich keine Einwände bestehen.
Nachfrage: Welche Vorteile hat die Gemeine Rantum durch die Fusion?
Antwort: Durch eine größere Kommune können Verwaltungsabläufe effektiver bearbeitet werden. Es ist zu erwarten, dass inselrelevante Entscheidungen, die zur Zeit nur schwierig getroffen werden können, schneller bearbeitet werden können. In der Gemeinde Rantum wird ein Ortsbeirat über spezielle Rantumer Belange beraten und die Ergebnisse im Parlament der neuen Kommune entscheiden lassen.

Frage: Unter TOP 6 sollte über die „Eingliederung“ der neuen Kommune Sylt - Ost / Westerland in das Amt Landschaft Sylt beschlossen werden. Beschlossen wurde, dass die Gemeinde Rantum in die Verwaltung der neuen Großgemeinde eingeht.
Antwort: Das jetzt bestehende Amt wird so nicht weiter bestehen. Es wird ein neues Amtsmodell entstehen.

Frage: Gibt es für den Imbisswagen Am Sandwall eine Genehmigung?
Antwort: Ja.
Nachfrage: Ein übermäßiger Lieferverkehr zum Imbisswagen ist lt. Polizei nicht erlaubt.
Antwort: Das wird geprüft.

Frage: In der Alten Dorfstraße fahren aufgrund der vorhandnen Baustellen schwere Lastwagen über den Fußweg, da diese an parkenden Autos sonst nicht vorbeikommen. Kann hier das Parkverbot ausgedehnt werden?
Antwort: Bei jeder Baumaßname wird durch das Amt Landschaft Sylt der Straßenzustand vor der Baumaßnahme festgestellt und belegt. Nach Abschluss der Baumaßnahme wird der Bauherr entstandene Schäden beseitigen lassen müssen.

Frage: Unter TOP 8 wurden keine Eckpunkte festgelegt.
Antwort: Dies wird über die Bauleitplanung festgelegt.

Frage: An der Baustelle Hörnumer Straße (an der L 24) ist der Fußweg gesperrt. Liegt hierfür einer Erlaubnis vor?
Antwort: Ja. Vorher wurde auf der Straße geparkt. Damit die Straße frei ist wurde dies von der Ordnungsbehörde so festgelegt. Evtl. Schäden am Fußweg müssen vom Bauherren getragen werden. In diesem Zusammenhang geht Bgm. Jansen auf die Parksituation an den Baustellen ein.

Es liegen keine weitern Fragen der Bürger vor.



Der Bürgermeister dankt den Zuschauern für ihr Interesse und schließt um 21.10 Uhr die öffentliche Sitzung.