Protokoll vom 11.09.2008

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung  der  Sitzung,  Feststellung  der  Ordnungsmäßigkeit  der  Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Bgm. Jansen eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnung wird um den Punkt 13 erweitert. Die nachstehenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend. Hiergegen bestehen seitens der Gemeindevertreter keine Einwände. Bgm. Jansen erläutert die Tagesordnung.


2. Mitteilungen und Anfragen

Bgm. Jansen teilt mit, dass am Montag, dem 22. September 2008, um 17.00 Uhr, im Kursaal eine Präsentation der Telekom stattfindet. Hier wird die Einführung des Breitbandkabels vorgestellt.

Bgm. Jansen weist darauf hin, dass die Küstenschutzausstellung vom Landesbetrieb Küste, Natur und Meeresschutz noch bis zum 25.09.2008 im ADS-Haus in Rantum zu sehen ist.


3. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung vom 31. Juli 2008

Bgm. Jansen erläutert, dass folgende Bauangelegenheiten zu beraten waren:
Abbruch und Neubau eines Hauses in der Hörnumer Straße: wurde zurückgestellt, da ein neuer Bauantrag eingereicht wird.

Nutzungsänderung eines Backshops in der Hörnumer Straße: wird zugestimmt.

Verlängerung der Geltungsdauer für den Umbau eines Gebäudes in der Straße Am Sandwall: wird zugestimmt.

Dachstuhlerneuerung und Wintergartenanbau in der Straße Am Sandwall: wird zurückgestellt und im Bauausschuss neu beraten.

Ausbau der Hafenstraße: Neuer Verlauf der Straße wird diskutiert.


4. Bericht über die Sitzung des Finanz- und Kurausschusses vom 18. August 2008

Die Vorsitzende berichtet, dass zu Beginn der Sitzung die Ausschussmitglieder auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet wurden. Anschließend stellt Betriebsleiterin Güldenpfennig die Campingplatzgebühren 2009 vor, diese wurden von den Ausschussmitgliedern einstimmig genehmigt. Die Haushaltsüberschreitungen zum 30.06.2008 wurden erläutert und die Ausschussmitglieder haben der Gemeindevertretung einstimmig empfohlen, diese zu genehmigen. Der Entwurf der I. Nachtragssatzung zur Ausbaubeitragssatzung wurde erläutert und es wurde der Gemeindevertretung einstimmig empfohlen, diese zu beschließen. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über Personalangelegenheiten beraten.


5. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf einer I. Nachtragssatzung zur Ausbaubeitragssatzung für die Gemeinde Rantum (Sylt)

Der Entwurf der I. Nachtragssatzung zur Ausbaubeitragssatzung liegt allen Gemeindevertretern vor. Aufgrund einer vor einiger Zeit erfolgten grundsätzlichen Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und verschiedener Hinweise des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig erscheint es angebracht, den Tatbestand „der Erneuerung“ - wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben - auch ausdrücklich in die Satzung als beitragsauslösende Maßnahme mit aufzunehmen. Außerdem wird eine Neufassung der Regelung für den Gewerbezuschlag im Beitragsrecht (sprich: Zuschlag für einen erhöhten Ziel- und Quellverkehr) für erforderlich gehalten, da sich die bisherige Regelung - keine Zuschlagserhebung für teilweise gewerbliche Nutzung - als unzureichend herausgestellt hat. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die I. Nachtragssatzung zur Ausbaubeitragssatzung entsprechend der Vorlage der Verwaltung.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 9
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


6. Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen zum 30.06.2008

Die Übersicht über die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 31.585,48 € zum 30.06.2008 liegt allen Gemeindevertretern vor. Gv. Maenss erläutert sämtliche Überschreitungen. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Haushaltsüberschreitungen zum 30.06.2008 in Höhe von insgesamt 31.585,48 € zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 9
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


7. Bericht über die Sitzung des Bau-, Wege-, Katastrophen- und Umweltausschusses vom 27. August 2008

Der Bauausschussvorsitzende berichtet, dass über folgende Angelegenheiten beraten wurde: Über den Entwurf einer Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan 2010 wurde nur kurz gesprochen, da die Beratung und Beschlussfassung auf die heutige Gemeindevertretersitzung vertagt wurde.  Es wurde über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7a „Richters“ beraten und der Gemeindevertretung einstimmig empfohlen, den vorliegenden Aufstellungsbeschluss zu beschließen. Des weiteren wurde über die eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise aus der Behördenbeteiligung sowie über den Satzungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8b „Meerkabarett“ beraten und der Gemeindevertretung empfohlen, wie von der Verwaltung vorgeschlagen zu beschließen. Anschließend wurde über den möglichen neuen Verlauf der Hafenstraße diskutiert, die abschließende Beschlussfassung wurde jedoch auf die heutige Gemeindevertretersitzung vertagt, da noch nicht alle Kosten vorlagen. Folgende Bauanträge wurden beraten:
- der Neubau von 2 Einzelhäusern in der Alten Dorfstraße wurde genehmigt

- die Dachstuhlerneuerung eines Gebäudes in der Straße Am Sandwall wurde genehmigt

- der Abbruch und Neubau eines Bettenhauses in der Hörnumer Straße wurde genehmigt

- der Neubau einer Doppelhaushälfte im Dünengrund wurde genehmigt

- der Bau einer Gabionenwand auf einem Grundstück in der Strandstraße wurde abgelehnt

Abschließend wurde über die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 der Stadt Westerland beraten. Da hier die Belange der Gemeinde Rantum nicht berührt werden, wurde eine positive Stellungnahme abgegeben.


8. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf einer Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan 2010

Den Gemeindevertretern liegt die umfangreiche Sitzungsvorlage der Verwaltung vor. Bgm. Jansen geht kurz auf einige Punkte ein. In der Bauausschusssitzung vom 27.08.2008 wurde angeregt, zu den Punkten 7.4.1 und 7.4.2 folgende Ergänzungen zusätzlich mit aufzunehmen:
1. Forderung der Zweigleisigkeit Niebüll-Westerland

2. Forderung, die Autoverladung ins Pionierlager um zu verlegen

3.  Vorschlag, die bisherige Autoverladung zum „Stadtentwicklungsgebiet“ der Stadt umzuwandeln

Es entsteht eine kurze Diskussion zu verschiedenen Punkten der Landesentwicklungsplanung. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
1. Den von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt. Die oben aufgeführten Ergänzungen zu den Punkten 7.4.1 und 7.4.2 sollen mit berücksichtigt werden.

2. Das Amt Landschaft Sylt wird beauftragt, die Stellungnahme aller amtsangehörigen Gemeinde an das Innenministerium über den Kreis Nordfriesland weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 9
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


9. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7a „Richter’s“ (Aufstellungsbeschluss)

Die Gemeindevertretung Rantum hat in ihrer Sitzung am 13.09.2007 den Beschluss gefasst, den Bereich des ehemaligen Restaurants „Raantem Hüs“ (Flur 2, Flurstück 363) - heute „Richters“ - aus dem Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 7 zu entlassen. Hintergrund war, dass der damalige Eigentümer hier einen kleinen Verkaufsstand einrichten wollte. Die Gemeinde hatte Interesse an einer beschleunigten Fortführung des Verfahrens in diesem Bereich, da auch sie Interesse an einer Nahversorgung in Rantum - Nord hatte. Das Verfahren sollte für diesen Bereich als Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB auf Kosten des Vorhabenträgers durchgeführt werden. Inzwischen fand ein Eigentümerwechsel statt. Der neue Eigentümer war bereit, hier ebenfalls einen Nahversorger einzurichten, allerdings in einem separaten Gebäude. Im bestehenden Gebäude sollte im Erdgeschoss weiterhin eine Schank- und Speisewirtschaft betrieben werden. Zudem wurde überlegt, in diesem Bereich einen Fahrradverleih zu etablieren. Um Schank- und Speisewirtschaft einschl. Außenterrassen sowie Nahversorger und Fahrradverleih hier unterbringen zu können, wäre eine Ausdehnung der Bebauung über das derzeitige Grundstück hinaus in gemeindeeigene Flächen erforderlich gewesen, die zu diesem Zwecke hätten verkauft werden sollen. Forstbehörde sowie Untere Naturschutzbehörde haben nunmehr per E - Mail bzw. schriftlich ihre Bedenken mitgeteilt. Grundsätzliche Bedenken ergeben sich vor allem daraus, dass neue Gebäude den nach Landeswaldgesetz vorgeschrieben Waldabstand von 30 m nur schwer einhalten können und insbesondere aus der Tatsache, dass es sich um nach § 25 des Landesnaturschutzgesetzes gesetzlich geschützte Biotope handelt. Der Neubau für eine Nahversorgungseinrichtung scheidet damit quasi aus. Inwieweit hier ein kleiner Fahrradverleih entstehen kann, soll im weiteren Planverfahren geprüft werden. Wichtig erscheint die Wiederaufnahme bzw. Einleitung des Bauleitplanverfahrens, um den Pächtern der Schank- und Speisewirtschaft ihren Betrieb genehmigen zu können. Entwürfe über Neugestaltung der Terrasse und der Stellplätze wurden vorgelegt und mit der Gemeinde, dem Kreis und dem zuständigen Straßenmeister abgestimmt. Auch unter den geänderten Rahmenbedingungen kann die Planung als Vorhabenbezogener Bebauungsplan auf Kosten des Vorhabenträgers durchgeführt werden. Hierzu ist ein Durchführungsvertrag auszuarbeiten und bis spätestens vor Satzungsbeschluss zu unterschreiben. Der Aufstellungsbeschluss ist nun zu fassen, damit der Vorhaben- und Erschließungsplan durch das beauftragte Architektenbüro ausgearbeitet werden kann. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7a „Richters“ für den Bereich östlich der L 24, nördlich der Straße „Am Torbogen“, südlich und westlich des Waldes. Planungsziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes SO „Schank- und Speisewirtschaft“, Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzungen und überbaubaren Grundstücksflächen, sowie gestalterische Festsetzungen.

2. Das Amt Landschaft Sylt wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die Ausarbeitung des Vorhaben- und Erschließungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt durch das Architekturbüro Volquardsen, Westerland, auf Kosten des Vorhabenträgers.

4. Das Amt Landschaft Sylt wird mit der Ausarbeitung des Entwurfs eines Durchführungsvertrages sowie mit der Durchführung der weiteren Planungsschritte beauftragt.

Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 9
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


10. Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen und Hinweise im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Satzungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8b „Meerkabarett“

Im Zeitraum vom 12.08.2008 bis 26.08.2008 hat die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8b - „Meerkabarett“ - stattgefunden. Anregungen zu dem vorgelegten Entwurf wurden nicht vorgetragen. Zudem wurden die von den vorgenommenen Änderungen berührten Behörden mit Schreiben vom 01.08.2008 um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Es sind nach Abwägung der vorgetragenen Belange keinerlei weitere Änderungen am Planentwurf vorzunehmen. Damit kann der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 gefasst werden. Der Bebauungsplan wurde im sog. beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Der Flächennutzungsplan ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8b „Meerkabarett“ abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von - keine -
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von - keine -
c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von - keine -
Das Amt Landschaft Sylt wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8b „Meerkabarett“ für das Gebiet östlich der L 24, südlich des Rantumbeckens, südwestlich der Nordsee und nördlich der ehemaligen Kasernenanlagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss der Änderung des Bebauungsplanes ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 8
Nein - Stimmen: 1
Enthaltungen: 0


11. Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau der Hafenstraße

Bgm. Jansen erläutert anhand einer Skizze einen möglichen neuen Verlauf der Hafenstraße. Bei der beschlossenen Version der Linksabbiegerspur in die jetzige Hafenstraße wird eine Ausgleichszahlung in Höhe von 260.000 € zu Lasten der Gemeinde gefordert. Hieran ist auch nichts zu ändern. Aufgrund dessen, ist die neue Idee entstanden. Bei der vorgestellten Version würde die jetzige Einbindung in die Hafenstraße zurückgebaut werden und der Verkehr über die stillgelegte Straße Am Torbogen (Einmündung in der Höhe Am Sandwall) geführt werden. Da bei dieser Version die Ausgleichszahlung entfällt, bliebe es bei dem Kostenrahmen, wie er für die Linksabbiegerspur angesetzt wurde. Im Gegensatz zur Linksabbiegerspur kann diese Maßnahme bezuschusst werden, die Anlieger tragen 75 %. Da bei dieser Version vor dem Dorfhotel eine Sackgasse entsteht, sollen mit dem Grundstückeigentümer Verhandlungen geführt werden, ob dieses Teilstück der bisherigen Hafenstraße in sein Eigentum übergehen könnte. Es entsteht eine kurze Diskussion, in der es insbesondere um den Verlauf des Fußweges und die Sicherheit der Fußgänger geht. Bgm. Jansen weist darauf hin, dass dies nur ein erster Entwurf ist, der zur Diskussion gestellt wurde. Es müssen noch detaillierte Kostenaufstellungen vorgenommen werden. Die notwendigen Kosten sind allerdings bereits im Haushaltsplan dargestellt. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
1. Der Beschluss zur Erststellung einer Linksabbiegerspur zur Einmündung in die Hafenstraße wird aufgehoben.

2. Der Ausbau der Hafenstraße soll in der vorgetragenen Form weiter verfolgt werden.

Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 2
Enthaltungen: 0


12. Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung des Vertrages mit dem TSV Westerland über die Bezuschussung des Schwimmsports in der Schwimmhalle in List auf Sylt

Zwischen dem Turn- und Sportverein Westerland Sylt und den Gemeinden des Amt Landschaft Sylt ist (über das Amt Landschaft Sylt) eine Vereinbarung abgeschlossen worden, dass die politischen Gemeinden des Amtes Landschaft Sylt zusammen mit der Stadt Westerland eine Defizitabdeckung in Höhe von max. 150.000,-- € übernehmen, deren Verwendung sich ausschließlich auf die sich aus dem Betrieb der Schwimmhalle resultierenden Personal-, Sach-,  Reparatur- und Betriebskosten beziehen darf. Die Vereinbarung ist befristet bis zum 30.09.2008 abgeschlossen worden. Bei der Befristung ist man davon ausgegangen, dass die Schwimmausbildung dann in dem Freibecken der Keitum Therme erfolgen kann und damit eine Bezuschussung entbehrlich macht. Die Fertigstellung der Keitum Therme ist unklar. Aus diesem Grunde ist es geboten, auch über den September 2008 hinaus eine Bezuschussung sicher zu stellen. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt eine Verlängerung der Vereinbarung über die Sicherung der Schwimmausbildung in List auf Sylt. Sie ermächtigt den Amtsvorsteher mit dem TSV Westerland eine Verlängerung der Vereinbarung abzuschließen. Die Verlängerung soll zunächst für maximal 1 Jahr Gültigkeit haben. Eine weitere Verlängerung wird von der Fertigstellung der Keitum Therme oder der Möglichkeit einer anderweitigen Schwimmausbildung abhängig gemacht, grundsätzlich aber in Aussicht gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 9
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


13. Erneute Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Rantum „Verkaufsstand“

Seit vielen Jahren schon befindet sich ein Verkaufsstand an der L 24 gegenüber dem Seeheim. Der Bebauungsplan Nr. 3 setzt diese Fläche als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung fest - Zweckbestimmung: Fläche für Stellplätze und Verkaufswagen. Da nun ein fester Verkaufsstand errichtet werden soll, ist der Bebauungsplan zu ändern. Hierzu wurde erstmalig ein Aufstellungsbeschluss am 11.06.1997 sowie ein weiterer am 08.07.1999 gefasst. Über den Verfahrensstand des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist das Verfahren jedoch nicht hinausgekommen. Um die Genehmigungsfähigkeit für das Vorhaben herbeizuführen ist das Planverfahren fortzuführen. Aufgrund des lange zurückliegenden Aufstellungsbeschlusses ist ein neuer Beschluss zu fassen. Anders als in der damals vorgelegten Fassung, wo der betreffende Bereich weiterhin als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt wurde, empfiehlt sich für das Vorhaben eines festen Verkaufsstandes die Festsetzung als Sondergebiet SO „Verkaufsstand“, sowie das Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen und gestalterische Festsetzungen. Die Aufnahme weitgehender gestalterischer Festsetzungen wird von der Bauabteilung des Amtes Landschaft Sylt dringend empfohlen, um an dieser exponierten Lage im Ortseingangsbereich Rantum mit hochwertiger Bebauung auf der Ostseite der Alten Dorfstraße dem in § 1 Abs.6 Nr. 5 BauGB formulierten Abwägungsbelang der Berücksichtigung der Baukultur, der erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze von künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung und der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes gerecht zu werden. Aufgrund der geringen Flächengröße des Vorhabens, seiner Lage innerhalb eines überwiegend bebauten Umfeldes und da zumindest ein Arbeitsplatz geschaffen wird, wird die Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a des Baugesetzbuches empfohlen. Bei Anwendung dieses Verfahrens kann von der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen werden, die Umweltprüfung und der Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung entfallen. Das Verfahren kann damit erheblich beschleunigt werden. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
Aufstellungsbeschluss
1. Die Gemeindevertretung beschließt erneut die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Verkaufsstand“ für das Gebiet eines Teilbereichs des Flurstücks 172/6 östlich der Hörnumer Straße (L 24) und des Bahnsozialwerks (Seeheim) sowie westlich der Alten Dorfstraße. Planungsziele sind die Festsetzung eines Sondergebietes SO „Verkaufsstand“ sowie Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, den überbaubaren Grundstücksflächen und zur Gestaltung.

2. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden soll, sowie, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann sowie, dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 9
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


14. Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt der Gemeinde Rantum zur Fusion der Stadt Westerland und der Gemeinde Sylt - Ost zum 01.01.2009

Bgm. Jansen berichtet, dass bisher mehrere Gespräche mit dem Arbeitskreis geführt wurden, an denen neben ihm auch die beiden stellv. Bürgermeister, Herr Drath und Frau Maenss, teilgenommen haben. Im Vertragsentwurf ist das Wesentliche geregelt. Aber es gibt trotzdem noch offene Fragen, insbesondere zur Finanzierung der geplanten Baumaßnahmen der beteiligten Gemeinden (Therme, Verwaltungsgebäude). Des weiteren wurde die Entscheidung über den Verwaltungsstandort quasi schon getroffen, ohne dass Einwände ernsthaft diskutiert wurden. Sowohl Herr Drath sowie Frau Maenss machen deutlich, dass sie Befürworter der Fusion sind, die Gespräche aber gezeigt haben, dass die finanzielle Lage sehr undurchsichtig ist. Informationen hat man nur durch gezielte Nachfragen erhalten, die wahrhaften Zahlen der Gemeinden wurden nicht genannt. Man wurde nicht als gleichwertiger Partner behandelt. Zur Zeit steht die Gemeinde Rantum finanziell gut da, sie würde durch die Fusion zum jetzigen Zeitpunkt ein Risiko eingehen. Die Vergleichbarkeit der beiden Verwaltungsstandort wurde nicht zufrieden stellend dargestellt. Auf berechtigte Einwände wurde nicht eingegangen. Aus der sich anschließenden Diskussion geht hervor, dass die Gemeindevertreter mit den jetzt vorliegenden Informationen über die finanziellen Auswirkungen nicht zufrieden sind. Es ist noch zu viel unklar und man hat das Gefühl, dass Informationen durch  die Gemeinden Westerland und Sylt - Ost zurückgehalten werden. Bgm. Jansen stellt klar, dass er für die Fusion ist, für die Fusion aller Gemeinden. Zur Zeit fehlt jedoch das partnerschaftliche Miteinander. Beschluss:
Die Gemeindevertretung ist grundsätzlich zu einer Fusion der Sylter Gemeinden bereit. Zum jetzigen Zeitpunkt entschließt sich die Gemeinde Rantum, aufgrund der ungeklärten Finanzlagen, der neuen Kommune „Sylt“ nicht beitreten zu können. Weiterhin besteht die Absicht, den Anschluss an die neue Kommune Sylt bis zum Jahre 2013 vollzogen zu haben. Die Grundlage zu diesen Überlegungen bilden insbesondere, die nicht absolut klaren Verhältnisse der finanziellen Belastungen der neuen Gemeinde Sylt.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 9
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


15. Fragen der Bürger

Frage: Nun soll der jetzt stillgelegte Weg zum Torbogen durch den neuen Verlauf der Hafenstraße doch freigegeben werden. Dies habe man seit längerem gefordert, aber es wurde als „nicht möglich“ zurückgewiesen. Man hält den geplanten Verlauf der Hafenstraße nicht für gut. TUI würde nun gar nicht mehr zur Finanzierung herangezogen.

Frage: Bei den Haushaltsüberschreitungen wurden u. a. Ausgaben für die Forstmaßnahmen genannt. Es sollten Wege erstellt werden, wann wird das geschehen?
Antwort: Die Umwandlung des Gemeindewäldchens ist ein Projekt, das über 20 Jahre laufen wird. Bestimmte Phasen sind zu beachten, z. B. sollen im Sommer keine Forstarbeiten erfolgen. Die geplanten Wege sind Naturpfade, keine gepflasterten Wege. Der Vertrag ist noch nicht abschließend abgewickelt. Die Gegenfinanzierung wird noch erfolgen, so dass diese Maßnahme für die Gemeinde kostenfrei sein wird.

Frage: Bringen Argumente zum Thema „Neugestaltung der Hafenstraße“ noch etwas? Ist die Breite der Straße „Am Torbogen“ ausreichend, so dass insbesondere für Kinder genügend Sicherheit geboten ist.
Antwort: Der Bürgersteig auf der südlichen Seite wird erheblich breiter werden. Die vorgestellte Skizze ist vorerst eine „Ideenskizze“, die umzusetzen ist.
Frage: Ist die Abbiegerspur gegenüber der Straße Am Sandwall gut? Sollte man nicht doch lieber die Einfahrt zur Hafenstraße belassen?
Antwort: Dies wird noch beraten.

Frage: Es sollte erwähnt werden, dass die Gemeinde Rantum zur Zeit nur Schulden in Höhe von 300.00 € hat.

Frage: Was soll mit dem Ehrenmal passieren?
Antwort: Der Sozialausschuss wird sich Gedanken machen und einen Vorschlag erarbeiten.

Frage: Aus dem Haushalt der Gemeinde Rantum geht hervor, dass die Schulden höher als 300.000 € sind.

Frage: Zum Thema Fusion hätte man mehr Mut aufbringen sollen. Nicht gedeckte Maßnahmen hätte man vertraglich ausschließen können.
Antwort: Es geht darum, dass zur Zeit keine Zusammenarbeit erkennbar ist. Erst auf gezielte Nachfragen bekommt man konkrete Aussagen.

Frage: Welchen Vorteil bietet der neue Verlauf der Hafenstraße?
Antwort: Ingesamt ist die Verkehrsführung besser. Die Gefahrenpunkte vor dem Hotel werden minimiert.
Nachfrage: Fußgänger werden trotzdem den kurzen Weg wählen und in Höhe des Hotel die L 24 überqueren.
Antwort: Dies muss geregelt werden und auch sicher noch beraten werden.

Frage: Im Bereich des Hafenumfeldes gibt es keine öffentlichen Toiletten. Wann wird sich das ändern?
Antwort: Da das Hafenumfeld ganz neu überplant werden soll, werden in diesem Zuge natürlich auch öffentliche Toiletten eingeplant werden.

Frage: Warum schaltet die Ampelanlage Höhe „Richter’s“ um 21.00 Uhr ab?
Antwort: Das wird geklärt.

Es liegen keine weitern Fragen der Bürger vor.



Der Bürgermeister dankt den Zuschauern für ihr Interesse und schließt um 21.45 Uhr die öffentliche Sitzung.