Protokoll vom 25.09.2008

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung  der  Sitzung,  Feststellung  der  Ordnungsmäßigkeit  der  Einladung,  der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Bgm. Jansen eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit fest. Entschuldigt fehlen Gv. Kirsten Schmale und Betriebsleiterin Andrea Güldenpfennig. Die Tagesordnung wird durch Bürgermeister Jansen erläutert.


2. Mitteilungen und Anfragen

Bgm. Jansen nimmt Bezug auf die Veröffentlichungen in der Sylter Rundschau und stellt klar, dass in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung deutlich wurde, dass alle Gemeindevertreter den Beschluss zum Thema „Fusion“ befürwortet und begründet haben. Es hat keine Vorgabe vom Bgm. gegeben.


3. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Gemeinde-vertretersitzung vom 11. September 2008

Bgm. Jansen erläutert, dass folgende Bauangelegenheiten zu beraten waren:
- Nutzungsregelung des Fußweges mit einem Eigentümer in der Strandstraße
- Gestaltungsmöglichkeiten des Hafenumfeldes


4. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Rantum - „Campingplatz“

Zunächst wird festgestellt, dass keine Gemeindevertreter/innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind. Die Gemeinde Rantum beabsichtigt, auf dem Campingplatz ein neues und zeitgemäßes Sanitärgebäude zu errichten, um damit heutige Anforderungen für derartige Anlagen zu erreichen. Da sich der Campingplatz im Außenbereich befindet, kann eine Baugenehmigung trotz Darstellung eines entsprechenden Sondergebietes „SO Camping“ im Flächennutzungsplan nicht erteilt werden. Aus diesem Grunde hat die Vertretung in ihrer Sitzung am 25.5.2008 den Aufstellungsbeschluss für den o. g. B - Plan gefasst. Die Planung ist inzwischen soweit gereift, dass der Entwurf für den B - Plan 9 ausgelegt werden kann und die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt werden können.´Wesentliche Festsetzungen sind:
Art der baulichen Nutzung: Der Darstellung des Flächennutzungsplanes folgend wird der Campingplatz als SO Campingplatz festgesetzt.

Maß der baulichen Nutzung: Die Festsetzung zum Maß der baulichen Anlage beziehen sich auf die auf dem Platz befindlichen Gebäude und das geplante Sanitärgebäude. Entsprechend wird eine objektbezogene Grundfläche festgesetzt.

Baugrenzen und Bauweise: Die Lage der Bebauung auf dem Grundstück wird durch Baugrenzen festgesetzt. Der Bestand wird fixiert. Für das Sanitärgebäude wird ein Baufenster festgesetzt.

Bgm. Jansen gibt weitere Erläuterungen zu den vorliegenden Planunterlagen. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, wie folgt:
1. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 9 „Campingplatz“ für das Gebiet westlich des Rantumbeckens, östlich der L 24, nördlich der Hafenstraße und südlich des Waldstreifens am Rantumbecken wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt. Die Begründung soll bezüglich des Umweltberichtes vor Auslegung redaktionell ergänzt werden.

2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden sind von der Auslegung zu unterrichten.

3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.

Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 8
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


5. Erneute Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt der Gemeinde Rantum zur Gemeinde „Sylt“

Nach dem Beschluss in der letzten Gemeindevertretersitzung wurden die beiden Gemeinden Westerland und Sylt - Ost angeschrieben und die Gründe für den Beschluss erläutert. Rantum sei weiterhin gesprächsbereit, wenn folgende Themen geklärt werden:
- Die von den Gemeinden aufgestellten Verpflichtungsermächtigungen müssen ins eine Prioritätenliste gegliedert werden und dem Einigungsvertrag beigefügt werden.

- Die Unwägbarkeiten des Projektes Keitum Therme sollten durch die Ausgliederung des Projektes in eine externe Gesellschaft von den kommunalen Belastungen getrennt werden.

- Die Kosten des Umbaus der Verwaltung sollte in den Haushaltsplänen der Kommunen in vollem Umfang aufgeführt werden.

Nun haben erneute Gespräche stattgefunden. Zu dem Gespräch am 24.09.2008 waren alle Gemeindevertreter der Gemeinde Rantum eingeladen und es konnten alle Punkte zufrieden stellend geklärt werden. Es entsteht eine kurze Diskussion. Gv. Hansen stellt klar, dass er den Beitritt im Jahr 2013 befürwortet. Gv. Draht ist nach den nun geführten Gesprächen für den sofortigen Beitritt, die bisher undurchsichtige Finanzlage ist geklärt, da nun konkrete Zahlen vorgelegt wurden. Durch die Fusion ist das Problem der Strandbewirtschaftung mit der Gemeinde Sylt - Ost gelöst. Des weiteren ist man nun von Anfang an Teil der neuen Kommune und muss sich die Verwaltungsarbeit nicht „erkaufen“, wie es die Gemeinden des Restamtes durch den Geschäftsführungsvertrag müssen. Gv. Bourne hält den Beitritt zum jetzigen Zeitpunkt für richtig, zum Thema Verwaltungsgebäude ist er jedoch der Meinung vorerst von einem Um- oder Neubau abzusehen und erst eine Übergangslösung zu schaffen. Erst wenn eine Gesamtfusion aller Gemeinden geregelt ist, sollte über ein gemeinsames Verwaltungsgebäude nachgedacht werden. Gv. Daniela Schmitt bedankt sich bei Herrn Bgm. Kennel für die offenen Worte in dem gestrigen Gespräch, dadurch ist wieder Vertrauen vorhanden. Sie teilt mit, dass es interessant war zu sehen, dass viele der am Gespräch beteiligten Vertreter der Gemeinden Westerland und Sylt - Ost bestimmte Informationen vorher auch nicht hatten. Nach diesem klärenden Gespräch hält sie es für richtig, jetzt den Schritt zu wagen. Gv. Maenss stellt klar, dass sie große Bedenken hatte, die nun geklärt werden konnten. Sie ist für die Fusion zum jetzigen Zeitpunkt. Gv. Lahrtz teilt mit, dass er sehr beruhigt ist, da zum Thema Keitum -Therme eine Lösung gefunden wurde. Er würde nun der Fusion zustimmen. Bgm. Jansen teilt abschließend mit, dass er auch nach Klärung der vorgenannten Unklarheiten für die Fusion zum 01.01.2009 ist. Um die Fusion umzusetzen, sind mehrere Einzelbeschlüsse erforderlich. Die Vorlagen wurden von der Verwaltung erarbeitet.


5a) Beratung und Beschlussfassung über einen Bericht an die Kommunalaufsicht  über die Fusion gem. § 4 GO - DVO

Die Berichtspflicht der Vertretung ergibt sich aus § 4 der Durchführungsverordnung zu § 15 GO:

§ 4 GODVO
Verfahren und Durchführung

(1) Haben sich Gemeinden über eine Gebietsänderung geeinigt, haben sie dies der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde mit einer eingehenden Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere der finanziellen Auswirkungen, zu berichten. Dem Bericht sind beizufügen.
1. die Beschlüsse der Gemeindevertretungen,

2. Auszüge aus den Sitzungsniederschriften

3. die Stellungsnahmen der angehörigen Stellen,

4. ein Auszug aus der Flurkarte oder einer topographischen Karte in einem die Gebietsänderung mit hinreichender Deutlichkeit darstellenden Maßstab und mit farbiger Kennzeichnung der Gebietsänderung,

5. eine vom zuständigen Katasteramt bestätigte Aufstellung der von der Gebietsänderung betroffene Flurstücke, die auch Angaben über die Größe (Fläche) der Flurstücke enthalten soll.

Die Unterlagen sollen der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde spätestens am 30. September vorliegen.

Grundlage für die Gebietsvereinigung
In der Gemeinde Sylt-Ost und der Stadt Westerland ist ein Bürgerentscheid mit dem Ziel der Fusion der beiden Kommunen zum 1.1.2009 durchgeführt worden. Der Bürgerentscheid hat die nötige Stimmenmehrheit erzielt, so dass beide Kommunen zum 1.1.2009 fusionieren werden. Das Verfahren des Bürgerentscheids ist der Kommunalaufsicht bekannt. Auf die dort vorliegenden Unterlagen wird aus Vereinfachungsgründen verwiesen. Der Abstimmungsausschuss hat die Gültigkeit des Bürgerentscheids am  26.5.08 festgestellt. Der Bürgerentscheid hat damit die Wirkung eines endgültigen Beschlusses der Gemeindevertretung (§ 16 g Abs. 8 GO). Die Gemeindevertretung Sylt - Ost und die Stadtvertretung haben die Gültigkeit des Bürgerentscheides ebenfalls beschlossen. Damit finden die Bestimmungen der §§ 14 ff. GO Anwendung und die Kommunalaufsichtsbehörde muss über die Gebietsvereinigung eine „Entscheidung“ treffen. Entscheidungsmaßstab ist gem. § 14 GO, dass die Gebietsänderung von „Gründen des öffentlichen Wohles“ getragen wird. Die Gemeinde Rantum (Sylt) tritt der Fusion zum 1.1.2009 bei.

Entscheidung über die Zulässigkeit der Gebietsvereinigung durch die Kommunalaufsicht
Die Kommunalaufsicht entscheidet über die Zulässigkeit der Gebietsvereinigung (Fusion) und prüft dabei, ob das „öffentliche Wohl“ von der Fusion getragen wird.

Örtliche Verbundenheit der Einwohner / Ortsteile
Hier sind nach Auffassung der Gemeindevertretung keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Zwar gibt es zwischen den Ortsteilen (Westerland und Rantum (Sylt), wie auch zu den Ortsteilen in Sylt - Ost) Entfernungsunterschiede, diese können aber nicht zu einer Versagung der positiven Entscheidung der Kommunalaufsicht führen. Nach der Literatur sind bei dem Begriff der örtlichen Verbundenheit nicht persönliche und menschliche Verbindungen der Bewohner Prüfungsmaßstab, sondern vielmehr strukturelle Verbindungen, wie Schulwesen, Kindergärten, Verbindungstrassen und vernetzte Wege im Außenbereich. Diese Frage ist auch schon deshalb positiv zu beantworten, weil bei der Fusion der früheren Gemeinden Tinnum, Keitum, Archsum und Morsum der gleiche Prüfungsmaßstab galt und keine Bedenken erhoben wurden.

Sach- und Rechtslage der finanziellen Auswirkungen
In der Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Fusion wurde die Auffassung bestätigt, dass eine Vermögensauseinandersetzung entbehrlich sei. Die Finanzabteilung gibt hierzu folgende Stellungnahme ab: Vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde Sylt - Ost mit der Stadt Westerland zum 01.01.2009 zu einer Gemeinde (Stadt) fusionieren wird, ist auch der Aspekt der sich hieraus ergebenden finanziellen Auswirkungen von entscheidender Bedeutung. Die Gemeindeordnung sieht die Möglichkeit vor, dass Auseinandersetzungsregelungen hinsichtlich der Vermögenswerte vereinbart werden.  Diese Vorgabe trifft nach Auffassung der Verwaltung nicht auf den Fall einer Gesamtfusion zu, weil diese dann einen einheitlichen Haushalt bilden muss und haushaltsrechtlich Zuordnung bestimmter Verbindlichkeiten oder Vermögenswerte nicht möglich sind.

Unterrichtung der Bevölkerung
Die Bevölkerung ist über die Fusion an sich und über die Folgen einer Fusion in den letzten Vertretersitzungen eingehend unterrichtet worden. Die Verwaltung hatte im Internet ein Forum angeboten, in dem Fragen gestellt werden konnten und die zeitnah beantwortet wurden. Viele dieser Fragen  wurden dann in Kooperation mit der „Sylter Rundschau“  auch veröffentlicht.

Bildung einer „Lenkungsgruppe“
Die Kommunen Sylt - Ost und Westerland haben eine Lenkungsgruppe gebildet, die aus den Bürgermeistern und den Abteilungsleitern  sowie den Vorsitzenden der Personalräte besteht. Sie hat die Aufgabe, die verwaltungsmäßige und organisatorische Umsetzung der Fusion vorzubereiten.

Bildung einer Arbeitskreises Fusion
Zur Koordinierung und Vorbereitung der gemeindlichen Beschlüsse ist ein Arbeitskreis gebildet worden, der aus politischen Vertretern besteht und der die Aufgabe hat, zunächst eine einheitliche Fassung des Gebietsvereinigungsvertrages zu entwerfen, die dann noch vor dem 30.9.08 von beiden Vertretungen beschlossen werden soll. Außerdem übernimmt der Arbeitskreis die Aufgabe, weitere politische Entscheidungen so zu koordinieren, dass beide Gremien (Sylt - Ost und Westerland)  übereinstimmende Beschlüsse fassen. Der Arbeitskreis hat bereits mit sehr viel Erfolg 4 x getagt. Die Ergebnisse werden in Form einer Presseerklärung der Öffentlichkeit bekannt gegeben. An den letzten beiden Sitzungen haben der Bürgermeister und seine beiden Stellvertreter teilgenommen.

Auswirkungen der Fusion auf das Amt Landschaft Sylt
Die amtsangehörigen Gemeinden haben vom Amt eine Vorlage erhalten, mit der die Auswirkungen dargelegt sind, wenn  die neue Kommune aus dem Amtsverbund ausscheiden sollte und das Restamt dann unter die Regelgröße von  mind. 8000 Einw. fällt. Bedenken hiergegen sind bislang nicht geäußert worden, weil das bereits seit 1996 die Geschäftsführung übertragen hat und in Aussicht steht, dass die neue Kommune (amtsangehörig oder nicht) die Geschäftsführung wieder auf die neue Kommune übertragen wird. Letztlich entscheidet hierüber der Innenminister nach § 1 Abs. 2 AmtsO.

Zusammenführung der Verwaltungen
Die beiden Verwaltungen werden so zeitnah wie möglich zusammenzuführen sein. Entscheiden hierbei ist die Auswahl des künftigen Standortes der Verwaltung. In einem Auswahlverfahren stehen derzeit die Modelle eines Neubaues nahe der L 24 („Alter Tower“)  und eines Um- und Anbaues „Rathaus Westerland“.

Fusionsvertrag
Der Vertragsentwurf wird vom Arbeitskreis bearbeitet und liegt der Gemeindevertretung vor.  Die Abstimmungen gehen schnell und harmonisch voran. Hinweise der Kommunalaufsicht liegen vor und werden eingearbeitet. Es ist davon auszugehen, dass der Kommunalaufsicht zeitnah ein genehmigungsfähiger Entwurf vorgelegt werden kann, der dann nach Abklärung mit der Kommunalaufsicht als Beschlussvorlage - noch im September 2009 bei beiden  Vertretungen -  dienen wird. Auf eine Vermögensauseinandersetzung wird ausdrücklich verzichtet werden. Der Vertrag sieht eine Liste der von den Kommunen beschlossenen Projekte i.w.S. vor, an deren Fortführung die neue Kommune gebunden sein wird. Gemeinde Rantum (Sylt) hatte bereits signalisiert, mit dem Vertragsinhalt einverstanden zu sein. Besondere Bedeutung hat für Rantum (Sylt) die dem Vertrag beigefügte Projektliste, mit der die Fortführung der Rantumer Projekte gesichert werden soll.

Beschluss: Die Gemeinde Rantum (Sylt)  sieht keine Benachteiligungen durch eine Fusion hinsichtlich der örtlichen Verbundenheit, ihrer Selbstverwaltung und ihrer Leistungsfähigkeit und befürwortet daher eine positive Entscheidung der Kommunalaufsicht zu einer Fusion.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 1
Enthaltungen: 0


5b) Beratung und Beschlussfassung über den künftigen Namen der neuen Kommune

Im Arbeitskreis Fusion ist die künftige Namensgebung der Kommune sehr eingehend und einvernehmlich besprochen worden. Der Arbeitskreis Fusion schlägt vor, der neuen Kommune den Namen „Sylt“ zu geben. Bei der Vergabe dieses Namens ist sicher gestellt, dass die touristische Marke „Sylt“ erhalten bleibt und es kann auch davon ausgegangen werden, dass andere fusionswillige Gemeinden mit dieser Namensgebung einverstanden sind und sich in diesem Namen wieder finden. Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rantum (Sylt) stimmt dem Vorschlag des Arbeitskreises Fusion zu, der neuen Kommune den Namen „Sylt“ zu geben.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 1
Enthaltungen: 0


5c) Beratung und Beschlussfassung über den Standort der künftigen Inselverwaltung

Die beiden Varianten (Rathausum- und -erweiterungsbau sowie Neubau am ehem. Tower) sind in öffentlichen Präsentationen vorgestellt worden. Eine Gegenüberstellung der beiden Lösungen hat am 2.9.08 stattgefunden. Die Entscheidung über den künftigen Standort ist zwingende Voraussetzung für eine Vielzahl zur Zeit anstehender organisatorischer Fragen. Es muss daher bei der Beschlussfassung auf eine möglichst einheitliche  Beschlussfassung zwischen Westerland und Sylt - Ost Wert gelegt werden. Bei der Beschlussfassung ist auch der Wunsch der amtsangehörigen Gemeinden an eine adäquate Verkehrsanbindung ohne Konflikt mit den innerstädtischen Verkehrsproblemen zu berücksichtigen. Die Gemeinde Sylt - Ost hat sich einstimmig für den Standort Westerland (Rathaus) ausgesprochen. Die Entscheidung Westerlands wird am kommenden Donnerstag getroffen. Beschluss:
Die Gemeindevertretung sprich sich für folgenden Standort aus und beauftragt den Bürgermeister, dies zum Gegenstand des Fusionsvertrages zu  machen: Standort: Neubau am Flughafen
Abstimmungsergebnis: 
Ja - Stimmen: 8
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


5d) Beratung und Beschlussfassung über ein Empfehlung zur weiteren Abwicklung des Projektes „Keitum Therme“

Die Beratungen zur Fusion der Gemeinden Westerland und Sylt - Ost haben ergeben, dass es zum jetzigen Zeitpunkt keinen klaren finanziellen Status zum Projekt  „Keitum Therme“ gibt. Im Rahmen der Beratung ist der Vorschlag entwickelt worden, alle Vorgänge, die mit der Keitum Therme verbunden sind, in eine eigenständige Gesellschaft zu bringen, damit der öffentliche Haushalt der neuen Kommune und die Wirtschaftspläne der Kurverwaltung Rantum und Sylt - Ost und des Tourismusservice Westerland nicht unmittelbar durch das Projekt  „Keitum - Therme“ belastet werden. Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rantum (Sylt) spricht sich für die Bildung einer eigenständigen Gesellschaft für das Projekt „Keitum - Therme“ aus.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 8
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


5e) Beratung und Beschlussfassung über die Investitionen der Gemeinde Rantum in den Haushaltsjahren 2008 - 2012

Bgm. Jansen erläutert die Übersicht über die geplanten Investitionen. Die Aufstellung liegt allen Gemeindevertretern vor und ist dieser Niederschrift beigefügt. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die vorgelegte Übersicht über die Investitionen der Gemeinde Rantum.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 8
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


5f) Beratung und Beschlussfassung über einheitliche Realsteuern in der neuen Gemeinde Sylt ab dem 01.01.2009

In der 5. Sitzung des Arbeitskreises Fusion am Dienstag, dem 26. August 2008,  im Gemeindehaus Tinnum, wurde von Frau Bürgermeisterin Petra Reiber, auf eine Anregung der beiden Kämmerer Bernd Neumann und Harro Johannsen, vorgeschlagen, die Realsteuersätze der Stadt Westerland, der Gemeinde Sylt - Ost und der Gemeinde Rantum noch in diesem Jahr anzupassen. Dies würde die Abläufe im kommenden Jahr wesentlich vereinfachen. Ein entsprechender Vorschlag wird in der nächsten Arbeitskreissitzung am 09.09.2008 unterbreitet, damit noch am 11.09.2008 eine Beschlussfassung der politischen Gremien in Sylt - Ost erfolgen kann. Gleiche Beschlussfassung ist auch in der Septembersitzung der Stadt Westerland vorgesehen. In der Gemeinde Rantum ist keine Beschlussfassung notwendig, da es sich bei den anzupassenden einheitlichen Realsteuern um die jetzigen Realsteuersätze der Gemeinde handelt. Der Gewerbesteuerhebesatz sollte einheitlich 350% und der Grundsteuerhebesatz 330% betragen. Möglicher Weg zur Erhebung einheitlicher Realsteuern in der neuen Gemeinde Sylt ab dem 01.01.09:
1. Die an der Fusion beteiligten Gemeinden beschließen bis zum 30.09.2008 einheitliche Hebesätze für 2009. Daneben Festsetzung im Fusionsvertrag.

2. Ab dem 01.01.09 werden diese Hebesätze in der neuen Gemeinde angewendet und die Steuern danach erhoben.

3. Nach § 81 GO dürfen in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung Abgaben nach den Sätzen des Vorjahres erhoben werden.

4. Die Beauftragte / der Beauftragte für das Organ Gemeindevertretung kann eine Haushaltssatzung erlassen.

5. Die neue Gemeindevertretung kann / wird die Haushaltssatzung nach der Wahl erlassen.

Dieses Vorgehen ist ein praktischer Weg, die Abgaben einheitlich ab dem 01.01.09 zu erheben. Ein sicherlich kleines Restrisiko bleibt: Steuerpflichtige könnten klagen - aber die Kommunalaufsicht des Kreises NF sieht derzeit keinen triftigen Grund für eine Rechtsverletzung. Auswirkung auf die „ehemalige Gemeinde Sylt - Ost“:
Bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 350% hätte die Gemeinde Sylt - Ost bei einer sehr konservativen Steuerschätzung Einnahmen in Höhe von 3.285.000,- € in 2009 zu erwarten. Dies wäre ein Plus von ca. 95.000,- € im Vergleich zum Kernansatz 2008. Bei einem Grundsteuerhebesatz von 330% hätte die Gemeinde Sylt - Ost Einnahmen in Höhe von 1.300.000,- € in 2009 zu erwarten. Dies wäre ein Plus von ca. 80.000,- € im Vergleich zum Kernansatz 2008. Von der erhöhten Gewerbesteuer würden ca. 17.000,- € an die Gewerbesteuerumlage wegfallen, des Weiteren wird für die Umlage beim LZV und beim Schulverband auch noch ein gewisser Betrag dazukommen so ca. 5.000,-€ - 10.000,- €. Der Anteil an der Kreisumlage wird steigen und natürlich auch der Anteil an der Finanzausgleichsumlage, so das ca. weitere 80.000,- abgezogen werden müssen. Nach dieser Berechnung würden von ca. 175.000,-€ Mehreinnahmen ungefähr 65.000,- € bei der Gemeinde Sylt verbleiben. Die tatsächlichen Einnahmen dürften allerdings etwas höher liegen, da die vergangenen beiden Jahre sehr gut gelaufen sind und somit die Steuervorauszahlungen 2009 etwas höher ausfallen dürfte. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt einheitliche Hebesätze für das 2009 in Höhe von 350% als Gewerbesteuerhebesatz und 330 % als Grundsteuerhebesatz für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) und für Grundstücke (Grundsteuer B).
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 8
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


5g) Beratung und Beschlussfassung über den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Westerland, der Gemeinde Sylt - Ost und der Gemeinde Rantum

Der Vertrag liegt allen Gemeindevertretern vor und ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Bgm. erläutert die einzelnen Bestandteile des Vertrages. OAR Rück erklärt, dass dem Bgm. die Ermächtigung erteilt werden muss, den Vertrag auch in dem Fall unterschreiben zu dürfen, wenn als Standort der künftigen Inselverwaltung „Westerland“ eingetragen ist. Da sich sowohl die Gemeinde Sylt - Ost als auch die Stadt Westerland für den Standort „Westerland“ ausgesprochen haben, ist Rantum „überstimmt“. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den öffentlich - rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Westerland, der Gemeinde Sylt-Ost und der Gemeinde Rantum in der vorliegenden Fassung. Der Bgm. wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen, auch wenn als Standort der künftigen Inselverwaltung „Westerland“ im Vertrag aufgeführt ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 1


5h) Beratung und Beschlussfassung über einen gemeinsamen Ausschreibungstext für die Bürgermeisterstelle in der neuen Kommune

Stadtvertretung Westerland wie auch Gemeindevertretungen Sylt - Ost und Rantum müssen sich über einen gemeinsamen Ausschreibungstext für die Ausschreibung der neuen Bürgermeisterfunktion ab 01.01.2009 verständigen. Die Ausschreibung selbst soll sehr zeitnah erfolgen, damit die Wahlschritte so rechtzeitig abgearbeitet sind, dass die Wahl der Person des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin zusammen mit der Kommunalwahl 2009  (29.03.2009) vollzogen werden kann. Hierzu hat die Verwaltung einen Ausschreibungstext entworfen, dieser liegt allen Gemeindevertretern vor. Dieser beinhalten die bisherigen Ausschreibungsinhalte der Gemeinde Sylt - Ost wie auch der Stadt Westerland und sind entsprechend zusammengeführt worden. Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den als  Anlage beigefügten Ausschreibungstext für die Bürgermeisterstelle der neuen Kommune und beauftragt den Bürgermeister, die entsprechenden Schritte einzuleiten. Die Veröffentlichung selbst erfolgt durch die Kommunalaufsichtsbehörde in Husum.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 1


5i) Beratung und Beschlussfassung die Bestellung einer/eines Beauftragten für die Zeit ab 01.01.2009 bis zur konstituierenden Sitzung der neuen Vertretung

Alle Vertretungen und die Bürgermeister verlieren ihr Amt mit Ablauf des 31.12.2008. Die neue Kommune, die sich faktisch bereits am 01.01.2009 bildet, ist damit bis zur Neuwahl bzw. bis zur Wahl der Bürgermeisterperson ohne Entscheidungsträger (Stadtvertretung / Bürgermeister). Es muss daher für diese Übergangszeit gewährleistet sein, dass alle Funktionen des Bürgermeisteramtes wie auch der Stadtvertretung  bzw. Gemeindevertretung gewährleistet bleiben und damit der ordnungsgemäße Gang der Verwaltung bzw. der Selbstverwaltung möglich bleibt. Die Gemeindeordnung sieht für solche Konstellationen die Bestellung eines Beauftragten vor. Die Bestellung ist im § 127 der GO geregelt. Die Bestellung der beauftragten Person erfolgt durch die Kommunalaufsichtsbehörde. Ausdrücklich vorgesehen ist die Bestellung von beauftragten Personen, wenn es sich um eine temporäre Funktionsunfähigkeit eines Organs der Gemeinde bis zur Neubildung einer Kommune und der dann folgenden Konstituierung der neu zu wählenden Vertretung handelt. Die Bestellung, die einen Eingriff in die Selbstverwaltung darstellt, ist außerdem geboten, da die Befugnisse der Kommunalaufsicht nach §122 - 125 GO zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Gangs der Verwaltung nicht ausreichen. Gegen die Bestellung einer beauftragten Person dürften inhaltlich keine Bedenken bestehen. Die Kommunalaufsicht erwartet jedoch, dass die Person von den beiden Kommunen (Gemeinde Sylt-Ost / Stadt Westerland / Gemeinde Rantum (Sylt)  akzeptiert und getragen wird und bittet daher um einen abgestimmten Vorschlag. Im Übrigen liegt die Auswahl der Person im pflichtgemäßen Ermessen der Kommunalaufsicht. Es kommen nicht nur Beamte oder Bedienstete der Verwaltungen, sondern auch andere in der Kommunalverwaltung erfahrene Persönlichkeiten in Betracht. Im vorliegenden Fall der beiden Kommunen Sylt - Ost und Rantum  und der Stadt Westerland bedarf es der Bestellung von Beauftragten für die Funktion der neuen Gemeinde- bzw. Stadtvertretung und der Bürgermeisterfunktion. Es ist nicht zulässig, mehrere Beauftragte für eine Funktion zu bestellen (Unzulässigkeit eines Kollegialorganes). Es muss sich jeweils um eine einzelne Person handeln, für die allerdings auch eine Stellvertreterregelung zulässig wäre. Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rantum (Sylt) spricht sich für die Bestellung einer / eines Beauftragten und eines Stellvertreters aus. Gegen die Bestellung von Frau Bgm. Petra Reiber als Beauftragte und Herrn OAR Joachim Rück zu ihrem Stellvertreter bestehen seitens der Gemeinde Rantum (Sylt) keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 1


5j) Beratung und Beschlussfassung über die Bestimmung des Wahltermins für die Kommunalwahl 2009 sowie über die Bestellung von Wahlleitern für die Durchführung der Bürgermeisterwahl sowie der Kommunalwahl 2009

Als Wahltermin ist der 23.03.2009 vorgesehen. Für die Durchführung der Bürgermeisterwahl und der zeitgleich am 29.3.2009 stattfindenden Kommunalwahl müssen die Wahlleiter gewählt werden. Zwischen Sylt - Ost und Westerland besteht bereits Einigkeit darin, dass AR Hansen Wahlleiter für die Bürgermeisterwahl und OAR Ipsen Wahlleiter für die Kommunalwahl sein sollen. Beschluss:
Die Gemeindevertretung bestimmt den 29.03.2009 zum Wahltermin für die Durchführung der Kommunalwahl 2009. Des weitern wählt sie Herrn AR Hansen zum Wahlleiter für die Durchführung der Bürgermeisterwahl und Herrn OAR Ipsen zum Wahlleiter für die Kommunalwahl am 29.03.2009.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 8
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


5k) Beratung und Beschlussfassung über die Amtsfreiheit oder die Eingliederung der neuen Kommune Sylt - Ost / Westerland in das Amt Landschaft Sylt

Der Innenminister entscheidet über die Amtsangehörigkeit der neuen Kommune. Die Zuständigkeit des Innenministers für diese Entscheidung ist nach § 1 Abs. 2 der Amtsordnung (AO) gegeben. Die anderen Gemeinden des Amtes haben sich für den Beibehalt des Amtes Landschaft Sylt ausgesprochen. Stadt Westerland und Gemeinde Sylt - Ost sprechen sich für eine Amtsfreiheit der neuen Kommune aus. In diesem Fall wird das Amt Landschaft Sylt mit den restlichen Gemeinden bestehen bleiben und sich der Geschäftsführung durch die neue Gemeinde bedienen. Beschluss:
Die Gemeinde Rantum (Sylt) spricht sich für eine Amtsfreiheit der neuen Kommune aus.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 8
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


6. Fragen der Bürger

Frage: Gratulation zur Entscheidung für die Fusion.

Frage: Die Gemeindevertretung akzeptiert Westerland nicht als Standort für die Inselverwaltung. Sind dadurch auch die anderen Beschlüsse ungültig?
Antwort: OAR Rück erklärt, dass die Beschlüsse gültig sind. Der Bgm. ist beauftragt den Vertrag zu unterschreiben.

Frage: Wie viele Gemeindevertreter hat die neue Kommune?
Antwort: Die Anzahl ist im Gemeinderat vorgeschrieben und von der Anzahl der Einwohner abhängig. Es sind 23 Vertreter.

Frage: Auf der L 24 in Richtung Süden ist am Ortsausgang eine Verkehrsinsel zur Verkehrsberuhigung angelegt worden. Es kommt immer wieder vor, dass Fahrzeuge aus Hörnum kommend die Verkehrsinsel auf der entgegen gesetzten Fahrbahn umfahren. Was wird dagegen unternommen?
Antwort: Das Problem ist bekannt. Die Polizei ist bereits informiert. Die Beschilderung ist ausreichend, mehr kann momentan leider nicht gemacht werden.
Nachfrage: Ist es nicht möglich eine Bodenwelle einzubauen?
Antwort: Da es sich um eine Landesstraße handelt, ist es leider nicht möglich.

Frage: Da das Thema zur Linksabbiegerspur Hafenstraße noch nicht abgeschlossen ist, könnte man weitere Ideen einbeziehen. Z. B. eine Einbahnstraßenregelung. Eine Skizze könnte vorgelegt werden.
Antwort: Der Bauausschuss tagt am 30.09.2008 und wird über verschiedene Varianten beraten. Man ist für alle Vorschläge dankbar.

Frage: Wie weit sind die Planungen der Strandversorgung Nord?
Antwort: Die Landesplanung hat bereits ihr o. k. gegeben. Es fehlt jedoch noch die naturschutzrechtliche Betrachtung, da es sich hier um ein Naturschutzgebiet handelt.
Nachfrage: Wird die Genehmigung noch in diesem Jahr vorliegen.
Antwort: Das hoffen wir.

Es liegen keine weitern Fragen der Bürger vor.



Der Bürgermeister dankt den Zuschauern für ihr Interesse und schließt um 21.10 Uhr die öffentliche Sitzung.