Protokoll vom 13.11.2008

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung  der  Sitzung,  Feststellung  der  Ordnungsmäßigkeit  der  Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Bgm. Jansen eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit fest. Entschuldigt fehlt Gv. Barbara Maenss und unentschuldigt fehlen Gv. Klaus-Dieter Lahrtz und Gv. Peter Hansen.  Es wird um Erweiterung der Tagesordnung um die Punkte 15 – 17 gebeten, die nachstehenden Tagsordnungspunkte verschieben sich entsprechend. Die Gemeindevertreter haben keine Einwände. Die Tagesordnung wird durch Bürgermeister Jansen erläutert.


2. Mitteilungen und Anfragen

Bgm. Jansen weist darauf hin, dass im Dezember die letzte Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Rantum stattfindet.  Ab Januar gibt es keine Gemeindevertreter mehr in Rantum. In der Übergangszeit bis zu den Neuwahlen im März wird Frau Reiber als Beauftragte bestellt. In dieser Zeit können keine neuen Beschlüsse gefasst werden, nur die laufenden Geschäfte werden entsprechend der Vorjahre geführt. Die bisherigen Bürgermeister der fusionierenden Gemeinden bleiben in diesem Zeitraum als Kontaktpersonen vor Ort. Soziale Aufgaben werden in der Zeit wie bisher durchgeführt. Biike und Petritag sind wie immer geplant.

Als Termin für die Neuwahlen wurde der 29. März 2009 festgesetzt. Dann wird sowohl die Gemeindevertretung als auch der neue Bürgermeister / die neue Bürgermeisterin der neuen Gemeinde Sylt gewählt.

Bgm. Jansen teilt mit, dass die Grundschule Hörnum / Rantum bestehen bleibt. Am 12.11.2008 hat im Ministerium in Kiel ein Gespräch stattgefunden. Die Schule kann als Zeigschule weitergeführt werden. Hierzu sind nun Gespräche mit dem Schulverband Sylt zu führen. Die eigene Schulträgerschaft muss aufgegeben werden. Die Gemeinden Hörnum und Rantum werden sich dem Schulverband Sylt anschließen.


3. Bericht über die Sitzung des Bau-, Wege-, Katastrophen- und Umweltausschusses vom 30.09.2008

Der Bauausschussvorsitzende berichtet wie folgt: Es wurde erneut über die Anbindung von der L 24 in die Hafenstraße beraten. Aufgrund der unterschiedlichen Meinungen der Ausschussmitglieder einigt man sich, die Kosten für einen Kreisel erneut zu prüfen und die Genehmigungsfähigkeit zu klären. Dann soll erneut beraten werden. Sollte die Kreisel-Variante nicht genehmigungsfähig sein, sollte die Linksabbiegerspur umgesetzt werden. Mehr hierzu unter Top 6. Des weiteren wurde beschlossen, die geplante Neufassung der Ortsgestaltungssatzung zurück zu stellen, bis geklärt ist, welcher Mitarbeiter des Amtes bzw. der neuen Kommune nach der Fusion mit dieser Aufgabe beauftragt werden kann. Anschließend wurde über die Finanzierung der Sanierung der Mole diskutiert. Hierzu mehr unter Top 7. Zur 1. Änderung des B-Plan Nr. 52 der Gemeinde Sylt-Ost wurde eine positive Stellungnahme abgegeben. Für den B - Plan 1 wurden gestalterische Eckpunkte beraten. Weiteres unter Top 8. Folgende Bauanträge wurden beraten:
- Dem Antrag auf Abbruch und Neubau eines Wohnhauses in der Hörnumer Straße wurde zugestimmt.
- Einem Befreiungsantrag zum Neubau einer Erdgarage in der Alte Dorfstraße wurde zugestimmt.
- Dem Antrag auf Umbau einer Wohnung in der  Alten Dorfstraße wurde zugestimmt.
- Dem Antrag auf Neubau eines Sanitärgebäudes in der Hörnumer Straße wurde zugestimmt.
- Der Antrag auf Neubau eines reetgedeckten Wohnhauses Am Sandwall wurde zurückgestellt, da noch eine abschließende Prüfung des Bauamtes vorgenommen werden sollte


4. Bericht über die Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sozialausschusses vom 15.10.2008

Die Ausschussvorsitzende berichtet, dass die Umsetzung des Ehrenmals beschlossen wurde. Dies befindet sich nun auf der Grünfläche neben der Kirche. Des weiteren wurde über die Ausführung der Seniorenweihnachtsfeier beraten. Diese findet am 5.12.2008 statt. Anschließend wurde über die Fortführung der gemeindlichen Aktivitäten im Bereich Jugend, Kultur und Soziales in der Gemeinde Rantum nach der Fusion beraten. Die Mitglieder des Ausschusses sprachen sich dafür aus, diese Aktivitäten weiter auszugestalten. Es sollte dem zu gründenden Ortsbeirat angeraten sein, sich dieser Aufgabe anzunehmen. Die Durchführung der Biike- und Petritag-Veranstaltung im Februar 2009 sind jedoch bereits gesichert. Abschließend wurde der geplante Lottonachmittag für die Senioren besprochen.


5. Bericht über die Sitzung des Finanz- und Kurausschusses vom 6.11.2008

Betriebsleiterin Güldenpfennig teilt mit, dass über den Bericht des Jahresabschlusses 2007 der Kurverwaltung beraten wurde. Mehr dazu unter Top 9. Des weiteren wurde über die Kosten des Neubaus des Sanitärgebäudes auf dem Campingplatz berichtet und beraten. Weiteres unter Top 10. Die Wirtschaftsprüfer Herr Bremer sen. und Herr Bremer jun. haben ausführlich über die Auswirkungen der Zusammenlegung der touristischen Betriebe Westerland, Sylt-Ost und Rantum berichtet. Näheres unter Top 11. Frau Güldenpfennig berichtete über die unvermutete Kassenprüfung der Kurverwaltung Rantum durch den Kreis Nordfriesland. Diese wurde am 24.06.2008 durchgeführt. Bei den Beanstandungen handelte es sich überwiegend um formelle Angelegenheiten (die Betriebssatzung der Kurverwaltung muss den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden, eine Dienstanweisung zur Kassenführung müsste neu erstellt werden). Des weiteren wurde eine Kassendifferenz von 7.830,29 € festgestellt. Diese resultiert jedoch aus der fehlerhaften Datenübertragung vom Kassenprogramm. Der Finanz- und Kurausschuss nahm den Bericht zustimmend zur Kenntnis Der Gemeindevertretung wurde empfohlen, den vorgelegten Prüfungsbericht des GPA und die vorgelegte Stellungnahme der Kurverwaltung anzunehmen. Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht über die unvermutete Kassenprüfung zustimmend zur Kenntnis. Betriebsleiterin Güldenpfennig teilt abschließend mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Finanz- und Kurausschusssitzung über Personalangelegenheiten beraten wurde.


6. Beratung und Beschlussfassung über die Einmündung zur Hafenstraße

Gv. Drath berichtet, dass in der letzten Sitzung des Bauausschusses erneut über Linksabbieger- oder Kreisel-Version diskutiert wurde. Es sollten erneut die Kosten für den Kreisel geprüft werden. Diese liegen nun vor: Die ursprüngliche Kostenschätzung für den Kreisel lag bei 330.000,-- €. Die tatsächlichen Kosten belaufen sich jedoch auf 425.000,-- €. Die Finanzierung ist jedoch gesichert. Über den Beamer wird die Skizze des Kreisel erläutert.

Grafik des geplanten Kreisels an der Rantumer Hafenstrasse

Gv. Drath erläutert, dass lange und ausgiebig über dieses Thema beraten wurde. Es wurde eigentlich immer der Kreisel befürwortet, dies wurde letztendlich nur aufgrund der höheren Kosten abgelehnt. Da die Linksabbieger - Variante mit Ampelanlage jedoch auch teuer ist als ursprünglich erwartet, sollte man das Geld doch lieber für den Kreisel verwenden. Gv. Bourne erklärt, dass er befürchtet, dass Radfahrer und Fußgänger zu kurz kommen. Er hält die Ampelanlage für sicherer. Er ist der Meinung, dass Kreisverkehr häufig an falschen Plätzen eingesetzt würde und jeder 5. Kreisel zu viel wäre. Diese Aussagen stützt er auf Informationen aus dem Internet. Es entsteht eine kurze Diskussion. Die Gemeindevertreter sprechen sich überwiegend für den Kreisel aus. Bgm. Jansen erläutert, dass auch bei der Kreiselversion die Sicherheit für die Fußgänger gegeben ist, da Querungshilfen geplant sind. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die vorgestellte Kreisel-Variante durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 5
Nein - Stimmen: 1
Enthaltungen: 0


7. Beratung und Beschlussfassung über die Mole

Die Gemeinde plant, 2 Grundstücke zu verkaufen, um dadurch die Sanierung der Mole zu sichern. Bgm. Jansen teilt mit, dass heute ein Gespräch über die Hafenumfeldgestaltung stattgefunden hat. Aufgrund der Investitionssumme  muss  diese Maßnahme europaweit ausgeschrieben werden. Da dieser Vorgang erst abgeschlossen sein muss, bevor die Sanierung der Mole durchgeführt werden kann, kann heute nicht über diesen Tagesordnungspunkt beraten werden. Bgm. Jansen bittet darum, den Tagesordnungspunkt abzusetzen. Die Gemeindevertreter stimmen dem einstimmig zu.


8. Beratung und Beschlussfassung über gestalterische Eckpunkte im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 1 „Am Sandwall“

Gv. Drath berichtet, dass der Bauausschuss in seiner letzten Sitzung über die Festlegung von Eckpunkten für das Gebiet „Südlicher Sandwall“ (Ein- und Zweifamilienhäuser) des Bebauungsplans Nr. 1 beraten und folgende Empfehlung ausgesprochen hat:
1. In dem genannten Gebiet sollen auch Reetdächer zulässig ein.
2. In dem genannten Gebiet sollen auch Gebäude mit steileren Dachneigungen zulässig sein.
3. In dem genannten Gebiet soll die Firstrichtung auch von der bisherigen Ost - West - Ausrichtung abweichen dürfen.
4. Begrenzung auf max. 2 Wohneinheiten in dem Gebiet südlich der Neubebauung „Dünengrund“.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Festlegung der vorgenannten Eckpunkte.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 6
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


9. Beratung und Beschlussfassung über den Bericht des Jahrsabschlusses 2007 der Kurverwaltung

Betriebsleiterin Güldenpfennig teilt mit, dass die Prüfung in den Räumen der Buchhaltungsfirma HRV GmbH durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirtschaftsrat, Pinneberg, durchgeführt und mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehen wurde. Das Ergebnis wurde in der Schlußbesprechung am 20.10.2008 in Rantum erörtert. Wie aus dem Bericht ersichtlich, gab es zu den wirtschaftlichen Verhältnissen keine wesentlichen Beanstandungen. Der Jahresabschluss ist in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen. Er ist mit dem Prüfungsvermerk des Abschlußprüfers bekanntzumachen. Der ausführlichen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007 inklusive der Jahresbilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Prüfungsvermerk und dem Lagebericht liegen vor. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt,
a) die Feststellung des Jahresabschlusses in der geprüften Fassung.
b) den Jahresgewinn in Höhe von 283.725,18 € zur Reduzierung des Verlustvortrages zu verwenden.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 6
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


10. Beratung und Beschlussfassung zum Neubau des Sanitärgebäudes auf dem Campingplatz

Betriebsleiterin Güldenpfennig teilt mit, dass dieser Tagesordnungspunkt bereits im Bauausschuss beraten wurde. Herr Scheil, Amt Landschaft Sylt, erläutert die Kosten anhand einer Beamer - Präsentation. Er berichtet, dass die Planung für das o. g. Bauvorhaben weiter konkretisiert worden ist und nach der letzten gemeinsamen Abstimmung zu den Haustechnischen Anlagen nun die Kostenberechnung nach DIN 276 vorliegt. Er erläutert die einzelnen Kostengruppen und weist darauf hin, dass sich das ursprüngliche Bauvolumen durch die von der GV geforderte Vergrößerung der Duschbereiche (Damen und Herren) sowie durch den Ausbau des Turmes als Aufenthaltsraum mit Aussichtsplattform  kostenwirksam erhöht hat. Alle Preise beinhalten bereits den sogenannten Inselzuschlag, der, basierend auf aktuellen Erfahrungswerten, mit 24 % angesetzt wurde. In der Summe ergeben sich somit Erstellungskosten von rund 2.083.909,-- € brutto (entspricht rd. 1,75 Mio. netto). Die Differenz zur Kostenschätzung mit  1,5 Mio. € (netto) ergibt sich daraus, dass diese den Inselzuschlag noch nicht beinhaltete, durch die Erhöhung des o. g. Bauvolumens und durch die Verwendung höherwertiger, solider und sparsamer technischer Ausstattung. Bgm. Jansen geht auf die Finanzierung ein. Der Gewinn ist in den letzten Jahren auf dem Campingplatz stetig gesteigert worden. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, ist die Sanierung unbedingt notwendig. Zur Zeit sind die Zinsen relativ günstig, so dass man auch jetzt investieren sollte. Betriebsleiterin Güldenpfennig macht deutlich, dass durch die Sanierung gravierende Einsparungen bei den Energiekosten erzielt werden. Es entsteht eine kurze Diskussion. Hier wird überwiegend die Meinung vertreten, dass durch die steigenden Ansprüche der Camper eine komfortable Lösung des Sanitärgebäudes unbedingt erforderlich ist. Beschluss:
Die Gemeindevertretung billigt die vorgestellte Kostenberechnung für das Sanitärgebäude und beschließt die Fortführung der Planung auf dieser Basis, damit die weiteren erforderlichen Planungsschritte, insbesondere Ausschreibung und Vergabe, zeitnah durchgeführt werden können.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 5
Nein - Stimmen: 1
Enthaltungen: 0


11. Beratung und Beschlussfassung über die Zusammenlegung der Kurverwaltung Rantum und dem TSW Westerland

Die Wirtschaftsprüfer Herr Bremer sen. und Herr Bremer jun. haben in der Sitzung des Finanz- und Kurausschusses ausführlich zu diesem Thema berichtet. Die  Fusion hat Auswirkungen auf das Personal und die Vermögensgegenstände der Kurverwaltung. Vor dem Beitritt der Kurverwaltung Rantum zum TSW ist zu klären, ab wann das Personal an den TSW übergeht. Der TSW möchte das Personal bereits zum 01.01.2009 übernehmen. Der Kurbetrieb Rantum bleibt jedoch aus steuerlichen Gründen bis zum 31.08.2009 bestehen. Für die Mitarbeiter wurde ein Überleitungsvertrag vorbereitet, dieser hat auf die Mitarbeiter keine nachteiligen Auswirkungen. Die Mitarbeiter müssen rechtzeitig informiert werden und sich dann innerhalb von 4 Wochen entscheiden, ob sie diesem Übernahmevertrag zustimmen. Sollte ein Mitarbeiter nicht in die GmbH wechseln wollen, so wird er von der neuen Kommune übernommen. Bisher wird die Personalsachbearbeitung über das Amt Landschaft Sylt abgewickelt. Dies entfällt zum 1.1.2009. Daher sollte die Personalsachbearbeitung zum 1.1.2009 an den TSW übertragen werden. Ob der Geschäftsbetrieb ebenfalls zum 1.1.2009 oder erst zum 1.9.2009 übertragen werden soll, muss noch abschließend geklärt werden. Der Eigenbetrieb Kurverwaltung sollte bis zum 31.08.2009 bestehen bleiben. Da der Geschäftsführungsvertrag noch nicht vorliegt, kann heute hierzu kein Beschluss gefasst werden. Dies soll in der nächsten Gemeindevertretersitzung im Dezember beraten und beschlossen werden. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Personalsachbearbeitung zum 1.1.2009 an den TSW zu übertragen,
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


12. Beratung und Beschlussfassung über eine Ermächtigung an die Person der Beauftragten zur Leistung freiwilliger Ausgaben

Die Bestimmungen der Gemeindeordnung über die vorläufige Haushaltsführung - die Zeit vor dem Erlass eines verbindlichen Haushaltsplanes - sehen vor, dass in dieser Zeit keine freiwilligen Leistungen getätigt werden dürfen. Dieses hätte zur Folge, dass Ausgaben für Jubiläen jeglicher Art, insbesondere aber auch für die Biikeveranstaltungen in den Ortsteilen dem Grunde nach nicht getätigt werden dürfen. Dieses kann vom Ergebnis her nicht richtig sein. Es besteht daher Einigkeit zwischen den fusionierenden Gemeinden, dass hier eine Übergangslösung praktiziert werden muss. Der Gedanke ist der, dass die Beauftragte bzw. die Personen, die z.B. die Biikeveranstaltung durchführen, ermächtigt werden, im Rahmen der in den vergangenen Jahren aufgewendeten Beträge, Ausgaben zu tätigen. Die Entscheidung darüber obliegt der Beauftragten. Die Gemeindevertretung soll mit dieser Beschlussfassung lediglich politisch signalisieren, dass sie mit der Leistung dieser freiwilligen Ausgaben auch während der vorläufigen Haushaltsführung einverstanden ist. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Beauftragte zu ermächtigen, in der Zeit bis zum Wirksamwerden des Haushaltes 2009 freiwillige Ausgaben für die Durchführung von Jubiläen pp. und insbesondere für die Durchführung der Biikeveranstaltungen in den einzelnen Ortsteilen Ausgaben zu tätigen, die vom Umfang her den Ausgaben entsprechen, wie sie in den vergangenen Jahren üblich waren.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


13. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Insularen Entwicklungsplanes; hier: Übertragungsbeschluss auf das Amt Landschaft Sylt

Nach mehreren diesbezüglichen Vorberatungen ist im Rahmen einer am 17. September 2008 stattgefundenen Besprechung in Husum unter Beteiligung der Landesplanung, des Kreises Nordfriesland  und der Inselbürgermeister bzw. weiterer Vertreter der Inselkommunen vorbehaltlich der Beschlussfassungen der Inselgemeinden abgestimmt worden, dass
- die Inselgemeinden ein „Insulares Entwicklungskonzept“ aufstellen und
- dieses von dem ab 1. Januar 2009 entstehenden „Insularen Bauamt“ federführend bearbeitet werden soll.
Bereits der im Jahre 2000 verfasste Regionalplan V enthält die Feststellung, dass über neue größere tourismusbezogene Bauvorhaben „nur auf der Basis eines inselweit abgestimmten Gesamtbedarfskonzepts“ entschieden werden könne. Die Landesplanung hat in den vergangenen Gesprächen unmissverständlich erklärt, dass es zugunsten derartiger Bauvorhaben in Zukunft keine Zielabweichungsverfahren mehr geben werde. Darüber hinaus sind von dieser Forderung aber auch diverse gemeindliche, den Außenbereich betreffende, Vorhaben zur Schaffung von Dauerwohnraum betroffen über die die Landesplanung ebenfalls nur auf der Basis einer gesamtinsularen Konzeption entscheiden kann und will. Nicht zuletzt ist die Aufstellung eines „Insulares Entwicklungskonzeptes“ aber auch seit Jahren überfällig, um die Fragen der quantitativen und qualitativen Weiterentwicklung der Insel Sylt und die damit verbundenen Folgewirkungen (Verkehrsentwicklung; Belastung der Naturräume etc.) in einer Gesamtbetrachtung abzuwägen, entsprechende Zielsetzungen und Konzepte aufzustellen und deren Umsetzung planvoll und insular abgestimmt voranzutreiben. Unter der Voraussetzung, dass die Grundsatzbeschlussfassung der einzelnen Gemeinden noch in diesem Jahre erfolgt, können im Jahre 2009 folgende Arbeitsschritte erfolgen:
a) Erarbeitung und Vorstellung eines Verfahrens und inhaltlichen Grundgerüstes einer „Insularen Entwicklungsplanung“

b) Nutzungskonzept:
Projekt 1: Erarbeitung eines insularen Konzeptes zur Sicherung und Erweiterung des Dauerwohnraums
Zeitliches Ziel: Das „Insulare Konzeptes zur Sicherung und Erweiterung des Dauerwohnraums“ soll soweit vorangebracht werden, dass spätestens Ende 2009 eine Grundlage geschaffen worden ist, um über alle vorliegenden Gemeindlichen Vorhaben zur Schaffung von Dauerwohnraum entscheiden zu können.
Projekt 2: Erarbeitung der städtebaulichen Grundlagen eines „Insularen Tourismuskonzeptes“ (= Bestandsaufnahme und -bewertung der touristischen Infrastruktur und Unterkunftsstrukturen)
Zeitliches Ziel: Ende 2009 soll -bei entsprechender Mitwirkung der Tourismusbetriebe- der Grundlagenteil abgeschlossen werden, so dass der strategische Teil des Konzeptes im Jahre 2010 erarbeitet werden kann.

c) Gestaltungskonzept:
Projekt 1: Bau- und Denkmalpflege
Planungsschritte: Insulare Zusammenstellung, Aktualisierung und Klassifizierung der erhaltenswerten Gebäude (= Denkmäler und „Gebäude von siedlungsgeschichtlicher Bedeutung gem. § 172 BauGB“)

d) Verkehrskonzept:
Planungsschritte:
- Insulare Bestandsaufnahme der Verkehrsarten IV / ÖPNV / Rad- und Fußverkehr
- Herausarbeitung der wesentlichen „Engpässe“ und Handlungsnotwendigkeiten
Zeitliches Ziel: Ende 2009 soll der Grundlagenteil abgeschlossen werden, so dass der planerische Teil des Konzeptes im Jahre 2010 erarbeitet werden kann.

Der zeitliche Rahmen für die Bearbeitung weiterer Projekte bzw. der zeitliche Rahmen für die Erarbeitung des Gesamtprojektes hängt ab von der personellen und finanziellen Ausstattung. Durch den Einsatz der eigenen Fachleute sollen die Kosten des Gesamtprojektes so gering wie möglich gehalten werden. Die Kosten für Einbindung externer Fachleute sollen möglichst durch eine finanzielle Förderung gedeckt werden. Entsprechende Anträge werden nach der Grundsatzbeschlussfassung durch die Gemeinden gestellt. Die mit dieser Vorlage erbetene Grundsatzbeschlussfassung löst noch keine Kosten aus. Erst nach Feststellen der Förderfähigkeit und ggfls. Förderhöhe kann bestimmt werden, welche Kostenanteile auf die einzelnen Gemeinden zukommen werden. Eine entsprechende Vorlage wird zu gegebener Zeit vorgelegt. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung eines durch das entstehende „Insulare Bauamt“ aufzustellenden „Insularen Entwicklungskonzeptes“. Die Verwaltung wird beauftragt
a) ein entsprechendes Verfahren und inhaltliches Grundgerüst auszuarbeiten
b) die Kosten, Finanzierung und evtl. Fördermöglichkeiten zu ermitteln und den zu beteiligenden Gremien die Ergebnisse dieser Arbeitsschritte zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Aufgabe wird gem. § 5 Abs. 1 der Amtsordnung auf das Amt Landschaft Sylt übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


14. Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung einer Rentenversicherung für aktiven Feuerwehrleute der Freiwilligen Feuerwehr Rantum

Bgm. erläutert, dass es die Möglichkeit gibt, für die aktiven Feuerwehrkameraden eine Zusatzversicherung abzuschließen. Er hält dies für eine gute Idee, evtl. ist dies auch ein Anreiz für neue Mitglieder. Der Gemeinde würden jährliche Kosten in Höhe von rd. 1000 bis 1.200 € entstehen. Es ist heute zu klären, ob die Gemeinde grundsätzlich dafür ist. Dann kann eine entsprechende Empfehlung an die neue Kommune gegeben werden. Der Beschluss ist durch die neue Kommune zu fassen. Beschluss:
Die Gemeinde Rantum empfiehlt der neuen Kommune Sylt, für die aktiven Feuerwehrkameraden eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


15. Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Rantum „Erholungsheime Rantum“ für das Gebiet zwischen dem Seedeich und der Hörnumer Straße (L24), südlich der Hafenstraße

Zunächst wird festgestellt, dass keine Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7 wurde 1993 gefasst. Als Ziel der Planung wurde die Festschreibung des vorhandenen Gebäudebestandes sowie dessen sozialorientierte Nutzung genannt. Seit dem Aufstellungsbeschluss wurde das Verfahren ständig unterbrochen, der letzte erfolgte mit der erneuten öffentlichen Auslegung im Jahr 2000. An diesem Punkt kann heute nicht ohne weiteres das Planverfahren fortgeführt werden, da aufgrund des BauGB in der jetzigen Fassung (nach dem EAGBau, Europarechtsanpassungsgesetz) noch zusätzlich ein Umweltbericht anzufertigen wäre. Alternativ kann das Verfahren als beschleunigtes Verfahren nach dem neu eingeführten § 13a BauGB durchgeführt werden. Der Kreis, der das Planverfahren bisher bearbeitet hat, empfiehlt, den alten Bebauungsplan aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen. Hierbei soll das Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Wie bei der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 (Bahnsozialwerk) soll nach Willen der Gemeinde zudem eine gastronomische Nutzung in den Erholungseinrichtungen als untergeordnete Nutzung zulässig sein, um den Erholungsheimen die Öffnung der Kantinen für Dritte zu ermöglichen und somit den Kantinen- und Heimbetrieb wirtschaftlich nachhaltig abzusichern. Die Aufstellung des Bebauungsplans soll weiterhin durch die Bau- und Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland erfolgen. Der alte Planenwurf ist weiterhin wesentliche Grundlage für die Planneuaufstellung. Für die Ausarbeitung des Bebauungsplans Nr. 7 ist nach der Entgeltordnung des Kreises Nordfriesland i. V. m. der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ein Honorar zu zahlen. Aufgrund der geleisteten Vorarbeiten für den alten Bebauungsplan (Bestandsaufnahme, Planentwurf, etc.) werden jedoch nicht die vollen Kosten anfallen, da auf die alten Plangrundlagen zurückgegriffen werden kann. Für das alte Verfahren wurde bereits ein Honorarabschlag von 5.112,92 € bezahlt. Nach Vorlage des neuen Aufstellungsbeschlusses ist die Schlussrechnung für das alte Planverfahren vorzunehmen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der beigefügten Anlage dargestellt. Der Bereich des Gastronomiebetriebs „Richters“ an der L 24 ist ausgespart. Hierfür soll nach Beschluss der Gemeinde der selbständige vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7a aufgestellt werden. Beschluss: Aufstellungsbeschluss:
1. Für das Gebiet zwischen dem Seedeich und der Hörnumer Straße (L24), südlich der Hafenstraße wird der Bebauungsplan Nr. 7 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Sicherung der vorhandenen Nutzung durch Festsetzung der Kasernenanlage als SO „Erholungsheime“
- Regelung der untergeordneten Zulässigkeit gastronomischer Nutzung
- Festschreibung des Gebäudebestandes
- Sicherung von Freiflächen

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB )

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Durchführung des Beteiligungsverfahrens soll die Bau- und Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Bürgeranhörung stattfinden.

5. Das Planverfahren wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Auf eine Umweltprüfung wird verzichtet.

6. Das bisher durchgeführte Planverfahren wird eingestellt.

Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.


16. Beratung und Beschlussfassung über die erneute Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 der Gemeinde Rantum für das Gebiet „Seeheim Alt Rantum“, Hörnumer Straße 10 und 12, westlich der L 24, östlich der Dünen, südlich des Feuerwehrhauses

Zunächst wird festgestellt, dass keine Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind. Die Stiftung Bahn-Sozialwerk plant, für das bestehende Haus Köln einen Ersatzbau zu schaffen. Gemäß Bebauungsplan Nr. 3 beträgt die maximale Überbaubarkeit der Grundstücksflächen 3.150 m². Die überdachten seitlich offenen Verbindungswege sind hierin einzubeziehen. Mit Stellplätzen, Zufahrten und Nebenanlagen kann die festgesetzte max. Grundfläche gem. § 19 Abs. 4 BauNVO um bis zu 50% überschritten werden, sofern nichts anderes im Bebauungsplan geregelt wird. Die Stiftung Bahn-Sozialwerk beantragt über ihren Architekten die Änderung des Bebauungsplans wie folgt: Erhöhung der max. bebaubaren Grundfläche von 3.150 m² auf 3.840 m². Als Begründung wird angeführt, dass max. zulässige Fläche mit den oben genannten Anlagen bereits heute um 639 m² mit zulässigerweise errichteten baulichen Anlagen überschritten wird. Diese sind vor Aufstellung des Bebauungsplans errichtet worden und genießen Bestandsschutz. Würde Haus „Köln“ abgerissen, könnte mit den derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht einmal ein Neubau gleicher Größe errichtet werden. Damit geht der Anreiz für einen Neubau, der das Ortsbild aufwerten würde, verloren. Des Weiteren beantragt die Stiftung Bahn-Sozialwerk die Zulässigkeit eines dritten Vollgeschosses, wenn dieses als Souterrain ausgebildet ist. Die Landesbauordnung Schleswig-Holstein kennt den Begriff es Souterraingeschosses nach Auskunft der Bauaufsicht des Kreises Nordfriesland nicht. Handelt es sich um ein Geschoss mit Aufenthaltsräumen, so muss dessen Deckenoberkante im Mittel mindestens 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen, was zu einem - für Rantum untypischen - sehr hohen Sockel führen würde. Hier sollte in Gesprächen mit dem Bauherrn und dem Architekten ggf. nach einer Alternative gesucht werden, die sich besser in das Ortsbild einfügt. Generell ist gegen eine Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung aus städtebaulicher Sicht nichts einzuwenden, da der derzeitige Bebauungsplan von vorneherein weniger ausnutzbare Fläche festgesetzt hat als tatsächlich vorhanden war und ist. Daher wird als Planungsziel die Anpassung des Maßes der baulichen Nutzung an die tatsächliche Situation zuzüglich der Möglichkeiten einer maßvollen Erweiterung empfohlen. In welcher Weise diese Anpassung erfolgt, ob durch Erhöhung der Anzahl der Vollgeschosse oder einer über den Änderungsantrag hinausgehenden Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche, sollte im Bebauungsplanverfahren durch Variantengegenüberstellung geprüft werden. Für das Gebiet des Seeheims Alt Rantum wurde bereits im Jahr 2001 ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst, der über das Stadium des Aufstellungsbeschlusses und einer Veränderungssperre nie hinauskam. Der Aufstellungsbeschluss wurde nie aufgehoben. Die aus dem Änderungsantrag folgende Änderung des Bebauungsplans wird unter der gleichen Nummer fortgeführt wie der damalige Bebauungsplan für diesen Bereich: „3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3“. Die Gebietsbezeichnung wurde präziser formuliert. Aufgrund fehlender personeller Kapazitäten soll der Bebauungsplan auf Kosten des Bauherrn von einem von ihm zu bestimmenden privaten Büro - in Abstimmung mit der Gemeinde Rantum und dem Amt Landschaft Sylt bzw. deren Rechtsnachfolgern - durchgeführt werden. Beschluss:
1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rantum (Sylt) beschließt die erneute Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans der Gemeinde Rantum (Sylt) für das Gebiet „Seeheim Alt Rantum“, Hörnumer Straße 10 und 12, westlich der L 24, östlich der Dünen, südlich des Feuerwehrhauses. Planungsziel ist die Anpassung des Maßes der baulichen Nutzung an die tatsächliche Situation einschließlich der Möglichkeit einer maßvollen Entwicklungsmöglichkeit. Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Anlage dargestellt.

2. Das Bauplanungsamt des Amtes Landschaft Sylt wird beauftragt, die nächsten Planungsschritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


17. Stellungnahme zum Strandversorgungskonzept für den Amtsbereich des Amtes Landschaft Sylt

Die in den vergangenen Jahren fertig gestellten bzw. in Bau befindlichen neuen Beherbergungsbetriebe in einigen Inselgemeinden lösen z. T. Bedarfe für neue oder die Ergänzung bestehender Strandversorgungsbetriebe aus. Das Thema „Strandversorgungsbetriebe“ wurde letztmals in der 11. Änderung des Flächennutzungsplans des damaligen Planungsverbandes Sylt behandelt. Für die Neubedarfe sind Bebauungspläne aufzustellen, die sich in der Regel nicht aus der 11. Änderung des Flächennutzungsplans bzw. den Flächennutzungsplänen der Gemeinden entwickeln, so dass hier einige Änderungen anstehen. Der Regionalplan für den Planungsraum V in der Neufassung 2002 formuliert zudem für den Nahbereich Westerland das raumordnerische Ziel, dass bestehende und geplante mehrfunktionale Einrichtungen zur qualitativ angemessenen Strandversorgung auf Grundlage eines inselweiten Konzepts zu sichern sind. Nachdem das Amt Landschaft Sylt im vergangenen Jahr eine Bedarfsanmeldung für neue Strandversorgungsbetriebe in den amtsangehörigen Gemeinden beim Innenministerium vorgelegt hat, wurde dieses Jahr die Erstellung eines Strandversorgungskonzepts  beim  Planungsbüro UAG Umweltplanung und -audit GmbH, Kiel, beantragt. Dieses Konzept liegt nun vor und ist mit allen Inselgemeinden abzustimmen. Neubauvorhaben, Flächennutzungsplanänderungen, Bebauungspläne zu Strandversorgungsbetrieben sollen sich an diesem Strandversorgungskonzept messen lassen. Ziel ist eine Steuerung dieser Betriebe und die Vermeidung einer ungehemmten baulichen Entwicklung in den fast ausschließlich aus Naturschutzsicht empfindlichen Standorten derartiger Betriebe. Das vorgelegte Strandversorgungskonzept stellt den Versuch dar, die von den Gemeinden vorgetragenen Bedarfsanmeldungen auf eine einheitliche Bewertungsgrundlage zu stellen. Den Gemeindevertretern liegt die ausführliche Bewertung der angegebenen Standorte vor. Beschluss:
Die Gemeinde Rantum stimmt dem Strandversorgungskonzept in der vorgelegten Form zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


18. Fragen der Bürger

Frage: Am Sandwall liegt eine größere Menge Sperrmüll. Wann wird dieser abgeholt?
Antwort: Leider ist nicht bekannt, wer hier Sperrmüll abgeladen hat. Die Firma Remondis wurde daher von der Gemeinde beauftragt, den Sperrmüll abzuholen. Abfuhrtermin ist am 18.11.

Frage: Gibt es für die Strandversorgung Nord Parkplätze?
Antwort: Nein.

Frage: Wird die europaweite Ausschreibung für das Hafenumfeld über das neue insulare Bauamt abgewickelt?
Antwort: Das ist zu beraten.

Frage: Wann wird die L 24 saniert?
Antwort: Dies ist für das Jahr 2009 in der Planung. Ob sie tatsächlich durchgeführt wird, steht noch nicht fest.

Frage: Wie hoch wäre die Rente, die die aktiven Feuerwehrkameraden durch den Abschluss der Zusatzversicherung erhalten würden?
Antwort: Eine genaue Zahl liegt gerade nicht vor.

Es liegen keine weitern Fragen der Bürger vor.



Der Bürgermeister dankt den Zuschauern für ihr Interesse und schließt um 20.45 Uhr die öffentliche Sitzung.