Protokoll vom 16.07.2009

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Feststellung der form- und fristgerechten Ladung und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest.


2. Genehmigung der Tagesordnung

Der Vorsitzende berichtet, dass eine Änderung der Tagesordnung erforderlich sei und bittet um Bestätigung der Gemeindevertretung für folgende Änderungen:
TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2008
Dieser TOP soll unterteilt werden in
TOP 6a) Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2008
TOP 6b) Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen im Jahr 2008

TOP 11  (B-Pl. Nr. 21) soll abgesetzt werden, weil immer noch die Stellungnahme der Landesplanung fehlt.
Für den TOP 11 soll neu eingefügt werden: Beratung und Beschlussfassung über die Schülerbeförderung zur Norddörfer Schule

Damit verschieben sich die weiteren Tagesordnungspunkte. Der Änderung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt. Die anderen Tagesordnungspunkte werden einstimmig genehmigt.


3. Genehmigung der Niederschrift vom 26.05.2009

Gegen die Niederschrift sind keine Einwendungen erhoben worden, sie gilt damit als genehmigt.


4. Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse vom 26.05.2009

Der Bürgermeister berichtet über die im nicht öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung am 26.05.2009 gefassten Beschlüsse:
- Eine Service-Einrichtung (Massagen) am Weststrand wurde genehmigt.
- Der Betriebsführungsvertrag mit der STS für den Bereich des Tourismusbetriebes wurde beraten und beschlossen.
- Die Sondernutzungsgebühr für eine Baustelle wurde neu festgesetzt (Ermäßigung)
- Die Beratung über den Bebauungsplan Nr. 12 wurde abgesetzt.
- Der Vertragsentwurf für den Bau der Personalwohnungen für das Hotel wurde beraten und beschlossen.
- Der Verkauf eines gemeindeeigenen Grundstücks im Bereich Blidsel wurde beraten und beschlossen.
- Der Verkauf einer Zuwegung im Bereich Mövengrund wurde beraten und beschlossen.
- Über den Standort eines Radarmastes (temporäre Aufstellung) wurde ebenfalls beraten und beschlossen.


5. Bericht der Verwaltung

Es gibt keine Sachverhalte, über die zu berichten wäre.


6. Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2008

a) Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2008

Die Jahresrechnung 2008 wurde im Finanzausschuss vorberaten. Der Bürgermeister kann erfreulicherweise über höhere Steuereinnahmen berichten und über eine freie Rücklage in Höhe von jetzt 852.900 €, die allgemeine Rücklage hat sich um 100.000 € erhöht und beträgt jetzt etwa 500.000 €. Die erhöhten Einnahmen wurden verwendet, um Schulden außerplanmäßig zu tilgen. Der Schuldenstand beläuft sich jetzt auf 2.261.000,00 €, nach einer Tilgung in Höhe von 338.000 €. Die Gemeindevertretung genehmigt einstimmig die Jahresrechnung für das Jahr 2008 gemäß Vorlage.

b) Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen im Jahr 2008
Zu diesem TOP liegt eine Vorlage mit der Übersicht der Haushaltsüberschreitungen vor. Es handelt sich nur um kleinere Beträge, die nur bekanntgegeben werden müssten. Die Summe der Haushaltsüberschreitungen beträgt 32.000 €. Die Gemeindevertretung genehmigt die Haushaltsüberschreitungen einstimmig.


7. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Mövengrund“ für das Gebiet beidseitig Mövengrund, nordwestlich der Listlandstraße (L 24) der Gemeinde List auf Sylt (Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB)

GV Matthias Stahl erklärt sich gemäß § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungsraum. Das historisch gewachsene Wohngebiet beidseitig der Straße Mövengrund soll planungsrechtlich gesichert werden. Zurzeit wird das Gebiet nach § 34 BauGB beurteilt. Da es sich hier um eine Innenentwicklung handelt und die zulässige Grundfläche unter 20.000 m² liegt, kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB angewendet werden. Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Wohnbaufläche, der Landschaftsplan als Siedlungsfläche dar. Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung laut Vorlage. Die Gemeindevertretung beschließt sodann einstimmig:
1.) Die Gemeindevertretung der Gemeinde List auf Sylt beschließt für das o. g. Gebiet die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Wesentliche Planungsziele sind Regelungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, Festsetzungen von Baugrenzen und Regelungen zur Gestaltung.
2.) Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.) Mit der Durchführung des weiteren Verfahrens wird das Bauamt der Gemeinde Sylt beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein -Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
GV Matthias Stahl betritt den Sitzungsraum und wird vom Ergebnis unterrichtet.


8. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Süderhörn“ für das Gebiet westlich, nördlich und östlich entlang der Straße Süderhörn der Gemeinde List auf Sylt (Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB)

Zunächst wird festgestellt, dass keine Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind. Das historisch gewachsene Gebiet entlang der Straße Süderhörn, das überwiegend dem Wohnen dient, wird zurzeit nach § 34 BauGB beurteilt und soll planungsrechtlich gesichert werden. Das Flurstück 171/1, das jetzt nach § 35 BauGB zu beurteilen ist, wird in den Geltungsbereich einbezogen, um hier Dauerwohnen für Einheimische zu ermöglichen. Außerdem soll eine Minigolf- /Trampolinanlage, die auf einer Grünfläche installiert ist, planungsrechtlich gesichert werden. Der Flächennutzungsplan stellt die Flächen als Wohnbaufläche, SO – Hotel, gemischte Baufläche und Grünfläche, der Landschaftsplan als Siedlungsfläche dar. Da es sich hier um eine Innenentwicklung handelt, die zulässige Grundfläche unter 20.000 m² liegt und insbesondere keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung) vorliegen, kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB angewendet werden. Auf befragen erklärt Bgm Strenger, dass neben dem Trampolin auch eine „Hüpfburg“ zulässig sei. Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung gem. Vorlage. Die Gemeindevertretung beschließt sodann einstimmig:
1.) Die Gemeindevertretung der Gemeinde List auf Sylt beschließt für das o. g. Gebiet die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Wesentliche Planungsziele sind Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sowie von Baugrenzen und Regelungen zur Gestaltung.
2.) Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.) Mit der Durchführung des weiteren Verfahrens wird das Bauamt der Gemeinde Sylt beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Nein -Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


9. Beratung und Beschlussfassung über die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Hafenstraße“ für das Gebiet beidseitig der Hafenstraße, ca. 100 m nördlich Am Lister Tor, nordöstlich der ehemaligen Fahrbereitschaft, südlich der Alten Bahnhofstraße und des Hafens der Gemeinde List auf Sylt (Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB)

GV Ronald Benck erklärt sich gemäß § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungsraum. Die Gemeindevertretung der Gemeinde List hat in ihrer Sitzung am 19.11.07 beschlossen, den B-Plan Nr. 14 a für das Gebiet östlich der Hafenstraße, nördlich Am Lister Tor und südlich des Hafens aufzustellen. Grundlegendes Ziel dieser Planung ist die städtebauliche Entwicklung dieser für List wichtigen durch Konversionsflächen negativ geprägten Achse planungsrechtlich vorzubereiten. Der Vorentwurf wurde durch das Bauamt des ALS ausgearbeitet und auch bereits dem Bauausschuss zu einer ersten Beratung vorgelegt. Im Zuge der weiteren Bearbeitung wurde offensichtlich, dass es bei Betrachtung der städtebaulichen Gesamtentwicklung der Hafenstraße aus fachlicher Sicht zwingend erforderlich ist, auch die Westseite der Hafenstraße mit einzubeziehen. Dieses Gebiet liegt im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 14 bzw. dessen 1. Änderung, die seit Dez. 2002 rechtskräftig ist. Außerdem soll auch der gemeindliche Bauhof dem Planungsgebiet zugeordnet werden. Die Planungsabteilung des Bauamtes schlägt deshalb vor, das oben beschriebene Gesamtgebiet beidseitig der Hafenstraße mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 neu zu ordnen. Da es sich hier um ein Baugebiet der Innenentwicklung handelt und die zulässige Grundfläche unter 20.000 m² liegt, kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB angewendet werden. Der Flächennutzungsplan stellt im Plangebiet gemischte Bauflächen, eine Fläche für Gemeinbedarf und Sonstige Sondergebiete Bund dar. Er soll im Zuge der Berichtigung angepasst werden. Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung gem. Vorlage. Die Gemeindevertretung beschließt sodann:
1.) Die Gemeindevertretung der Gemeinde List auf Sylt beschließt für das o .g. Gebiet die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Wesentliche Planungsziele sind Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sowie von Baugrenzen und Regelungen zur Gestaltung.
2.) Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.) Mit der Durchführung des weiteren Verfahrens wird das Bauamt der Gemeinde Sylt beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein -Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
GV Ronald Benck betritt den Sitzungsraum und wird vom Ergebnis unterrichtet.


10. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde List für das Gebiet nördlich der Alten Dorfstraße, östlich der Hafenstraße, südlich der Biologischen Anstalt (AWI), für die Flurstücke 704,705,706, 707, 708 und 287

Die Gemeinde List hat im Jahre 2004 im Rahmen eines öffentlich rechtlichen Vertrages mit dem Grundstückseigentümer der Flurstücke 286, 287 und 5/103 eine 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 beschlossen. Ziel der gemeindlichen Planung war es damals, mit der Änderung die dauerhafte Wassersportnutzung in diesem Bereich abzusichern. Zur Wiederbelebung des zu diesem Zeitpunkt ruhenden Wassersports wurde mit dem Grundstückseigentümer ein öffentlich rechtlicher Vertrag geschlossen, nach dem ein kleines Wassersporthotel als Finanzierungsstütze errichtet werden durfte, wobei allerdings nach dem damals vorgestellten Konzept die landseitigen Wassersporteinrichtungen innerhalb des Hotelbaukörpers untergebracht werden sollten. So sollte das Kellergeschoss die für den Betrieb notwendigen Boote und zusätzlichen Einrichtungen aufnehmen und diese vom damaligen Grundstückseigentümer selbst betrieben werden. Bis Anfang des Jahres 2009 wurde aber weder der Wassersport wiederbelebt, noch wurde eine endgültige Planung des Baukörpers vorgelegt. Vielmehr wurden aus dem Flurstück 286 kleinere Parzellen durch den Eigentümer abgeteilt und das verbleibende Hauptgrundstück an einen Investor veräußert. Das Hauptgrundstück hat durch die neu gebildeten kleinen Parzellen keinerlei Verbindung mehr zum Strand. Die abgeteilten Parzellen sind so klein, dass bauliche Anlagen für den Wassersport dort nicht errichtet werden können. Damit müssten die Einrichtungen für den Wassersport allesamt im Hotelbaukörper untergebracht werden. Der Investor hat kürzlich dann für das verbliebene erworbene Hauptgrundstück einen Bauantrag eingereicht, der entsprechend dem Bebauungsplan ein Hotel mit einer anteiligen GRZ von 0,40 vorsieht. Die Grundrisse weisen zwar Einrichtungen für Wassersport aus, wie Seglercafe, Seglercharter, Laden für Seglerbedarf, jedoch ist keine Verbindung zum möglichen Wassersport aus dem Antrag ersichtlich. Auch von dem damaligen Grundstückseigentümer, der immer beteuert hatte, dass er den Wassersport wieder betreiben will, ist keine Planung für die am Strand notwendigen Einrichtungen vorgelegt worden. Von daher liegt zumindest die Vermutung nahe, dass hier in exponierter Lage unter dem „Etikettenschwindel“ eines Wassersporthotels letztlich nur eine Hotelnutzung für die Zukunft unter Umgehung der öffentlich rechtlichen Vereinbarung mit dem damaligen Eigentümer beabsichtigt ist. Ist das Hotel erst einmal ohne Wassersportmöglichkeit errichtet, könnte sich der damalige Eigentümer und auch der Investor – wie im öffentlich rechtlichen Vertrag festgehalten – darauf berufen, dass die Betreibung von Wassersport an dieser Stelle tatsächlich unmöglich geworden ist. Damit haben sich die planungsrechtlichen Vorgaben für die Nutzung des Grundstückes geändert. Durch die Neuparzellierung und den Teilverkauf des Grundstückes ist eine neue Situation entstanden, die die gewollten Planungsziele der Gemeinde erheblich gefährdet. Es besteht somit ein gesteigertes Planungserfordernis. Aufgrund der neu entstandenen Situation ist es zur Durchsetzung der gewollten Planungsziele der Gemeinde erforderlich, die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12 anzupassen. Es wird deshalb empfohlen, die Aufstellung einer 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 zu beschließen. Oberstes Ziel der Planung ist weiterhin die Wiederbelebung des Wassersportes an dieser Stelle. Durch die B-Plan-Änderung soll die neue entstandene Grundstückssituation aufgegriffen und durch entsprechende Festsetzungen die Wassersportnutzung gesichert werden. Zur Sicherung der gemeindlichen Ziele soll der Wassersportnutzung durch eindeutige Festsetzungen eine Priorität vor jeglicher anderweitiger Nutzung eingeräumt werden. Die Festsetzungen sollen so getroffen werden, dass jede andere Nutzung ohne Wassersportnutzung nicht genehmigt werden kann.
1.) Der Bau und Planungsausschuss hat den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde List für das Gebiet nördlich der Alten Dorfstraße, östlich der Hafenstraße, südlich der Biologischen Anstalt (AWI), für die Flurstücke 286, 287 und 5/103 gefasst. Die Gemeindevertretung folgt dieser Beschlussfassung durch eigenen Beschluss.
2.) Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und im weiteren Verfahren die frühzeitige Behörden und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Nein -Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


11. Beratung und Beschlussfassung über die Schülerbeförderung zur Norddörfer Schule

Der Bürgermeister berichtet, dass die Gemeinde auch weiterhin daran Interesse hat, dass die Kinder, die die Norddörfer Schule besuchen, sicher zur Schule und zurück befördert werden. Der Kreis Nordfriesland kann aus rechtlichen Gründen nur die Kosten für den Linienbus zur Verfügung stellen. Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sind sich einig, dass die Gemeinde sich für einen sicheren Schulweg der Kinder einsetzen muss, und bestätigt daher das praktizierte Verfahren und beschließt einstimmig, die hierfür erforderlichen Mittel im Haushalt bereitzustellen.


12. Beratung und Beschlussfassung über eine Finanzierung des insularen Entwicklungskonzeptes (Übertragungsbeschluss auf das Amt Landschaft Sylt)

Der Bürgermeister berichtet über den aktuellen Stand und erinnert an die Übertragung der Aufgabe an das Amt Landschaft Sylt, das seinerseits mit der Gemeinde Sylt eine bereits eine entsprechende Vereinbarung beschlossen und auch abgeschlossen hat. Die Vorlage der Verwaltung wird erörtert. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 750 000 € verteilt auf 5 Jahre. Der Anteil der Gemeinde List bestimmt sich nach dem Flächenanteil und wird nur nach Maßgabe der tatsächlich erbrachten Planungsleistung abgefordert werden. Der maximale Betrag pro Jahr beläuft sich dabei auf 18.401,73 €. Die Gemeindevertretung beschließt sodann einstimmig, den gemeindlichen Kostenanteil jährlich im Haushalt bereit zu stellen.


13. Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau der Straßenbeleuchtung in der Mövenbergstraße (K 121) und Dünenstraße

Vor Eintritt in die Beratung erläutert Bgm Strenger die Maßnahme, die Gesamtkosten in Höhe von etwa 125.000 € darstellt, und dass diese Kosten mit 60 v.H. auf die Anlieger verteilt werden wird. GV Sauermann, Lorenzen, Strenger und Benck erklären sich sodann gemäß § 22 GO für befangen und verlassen den Sitzungsraum. GV Heiden übernimmt als 2. stv. Bürgermeister für diesen TOP den Vorsitz. Die Gemeindevertretung nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis und beschließt sodann einstimmig die Herstellung der neuen Beleuchtungsanlage sowie die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Mittel und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Die Gemeindevertretung beschließt weiter einstimmig, die beitragsfähigen Kosten auf die Anlieger umzulegen und die Kostenspaltung gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe g der Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde List auf Sylt.
GV Sauermann, Lorenzen, Strenger und Benck betreten den Sitzungsraum und werden vom Ergebnis unterrichtet.


14. Beratung und Beschlussfassung eines kommunalen Eigenanteils der Gemeinde List an der energetischen Sanierung der Kindertageseinrichtung des ADS in List auf Sylt

Frau GV Winkler erklärt sich gemäß § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungsraum. Der Bürgermeister berichtet über die Durchführung der energetischen Sanierung der Kindertageseinrichtung und unter Hinwies auf die Vorlage über die Notwendigkeit der Bereitstellung eines kommunalen Eigenanteils. Die Gemeindevertretung beschließt nach kurzer Aussprache einstimmig:
Die Gemeinde List stellt für die energetische Sanierung des Kindergartens List im Zusammenhang mit der Förderung aus dem Zukunftsprogramm der Landesregierung für Bildung und Infrastruktur im Rahmen des 2. Konjunkturprogramms der Bundesregierung 2009-2010 den 25 % gemeindlichen Eigenteil in Höhe von 28.500 € zu Verfügung.
Frau GV Winkler betritt den Sitzungsraum und wird vom Ergebnis unterrichtet.


15. Einwohnerfragestunde

Spielplatz am Weststrand
Es wird nach der Zukunft des Spielplatzes / Volleyballplatzes am FKK-Strand gefragt. Bürgermeister Strenger berichtet von gewissen Bedenken der Unteren Naturschutzbehörde und einer aktuellen Duldung, die für eine Übergangszeit vereinbart worden ist. Geplant ist eine komplette Neugestaltung mit einem Volleyballfeld. Hierüber muss aber noch im Detail beraten und beschlossen und auch die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt werden.


16. Mitteilungen und Anfragen

Keine.



Der Bürgermeister schließt den öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung um 20:10 Uhr.