Protokoll vom 10.03.2009

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit

Bürgermeisterin Frau Böhm eröffnet um 19:30 Uhr mit der Begrüßung der Anwesenden die heutige Sitzung. Sie stellt fest, dass die Sitzung durch schriftliche Einladung vom 27.02.2009 unter Mitteilung der Tagesordnung (TO) form- und fristgerecht einberufen wurde. Die Bekanntmachung erfolgte durch Abdruck in der Sylter Rundschau sowie durch Aushang. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.


2. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 03.02.2009

Die Sitzungsniederschrift vom 03.02.2009 ist allen Gemeindevertretern schriftlich zugestellt worden. Einwendungen gegen Form und Inhalt werden nicht erhoben, der Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.


3. Einführung, Verpflichtung einer Gemeindevertreterin

Nach der Mandatsniederlegung von Harro Johannsen und dem Verzicht von Frau Maike Lappoehn auf ihren Listenplatz der Kampener Wählervereinigung hat als nächste Bewerberin Frau Kirsten Sahler (KWV) die Wahl angenommen. BGM´ in Frau Böhm verpflichtet GV Frau Sahler zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten als Gemeindevertreterin und führt sie in ihr Amt ein. Auf die Verpflichtung zur Verschwiegenheit weist sie besonders hin.


4. Wahl eines/einer stellvertretenden Ausschussvorsitzenden für den Kultur- und Sozialausschuss der Gemeinde Kampen

GV Frau Sahler wird mit 8 Ja Stimmen und 1 Enthaltung zur stellvertretenden Ausschussvorsitzenden des Kultur- und Sozialausschusses gewählt.


5. Wahl eines Ausschussmitgliedes

a)Tourismusausschuss
GV Frau Sahler mit 8 Ja Stimmen und 1 Enthaltung in den Tourismusausschuss gewählt.

b) Finanzausschuss
GV Frau Sahler wird mit 8 Ja Stimmen und 1Enthaltung in den Finanzausschuss gewählt.


6. Wahl eines Bürgervertreters / einer Bürgervertreterin in folgende Ausschüsse und Verbände

a) Tourismussausschuss
BGV Frau Suzanne Ruehlmann wird einstimmig in den Tourismusausschuss gewählt.

b) Kultur- und Sozialausschuss
BGV Frau Sabine Johannsen wird einstimmig in den Kultur- und Sozialausschuss gewählt.


7. Fraktionsangelegenheit hier: Benennung der Fraktionssprecherin/Fraktionssprecher und ihrer Stellvertreter

GV Erdmann schlägt BGM Frau Böhm als Fraktionssprecherin vor. BGM´ in Frau Böhm wird mit 8 Ja Stimmen und 1 Enthaltung gewählt.


8. Beratung und Beschlussfassung über eine II. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Kampen (Sylt) über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe

Durch ein aktuelles Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts ist jetzt erstmals geklärt, dass auch die Vermietung und Verpachtung von Geschäftsräumen aller Art der Fremdenverkehrsabgabepflicht unterliegt. Bisher hatte, aufgrund bundesweiter Kommentierung, das Gegenteil gegolten („nur ganz ausnahmsweise“). Dies macht es erforderlich, in die Fremdenverkehrsabgabesatzung auch Maßstäbe für die Geschäftsraumvermietung und -verpachtung einzufügen. Dabei ist mit Rücksicht auf unterschiedlichen Mietwert je qm differenziert nach
a) Gästeunterkünften und Gaststättenräumen,
b) Verkaufs- oder Ausstellungsräumen und
c) sonstigen Geschäftsräumen.
Durch diese Einfügung wird die auf die Pflichtigen umzulegende Summe nunmehr durch eine größere Anzahl Maßstabseinheiten geteilt, so dass die Abgabensätze sich bei solchen Betriebsarten, die nur einen relativ geringen Anteil am Gesamt-Tourismusumsatz haben, leicht reduzieren. Bei dieser Gelegenheit wurden in der Abgabesatz-Kalkulation auch die betriebsart-typischen Gewinnspannen angepasst an die aktuelle Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums. Der Berechnung der Abgabensätze liegt die anliegende Kalkulation des zu deckenden Aufwands (Anlage) zugrunde. Die veranschlagte Deckungssumme wurde an den aktuellen Bestand der Maßstabseinheiten angepasst. Die Gemeindevertretung folgt der Empfehlung des Tourismusausschusses und beschließt  den II. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung der Fremdenverkehresabgabe der Gemeinde Kampen in der vorliegenden Fassung rückwirkend zum 01.01.2009 zu erlassen. 8 Ja Stimmen / 1 Enthaltung


9. Aufhebung des alten Aufstellungsbeschlusses für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 der Gemeinde Kampen für das Gebiet östlich der Hauptstraße, südlich Norderheide

1. Für das Gebiet östlich der Hauptstraße, südlich Norderheide wurde am 25.05.2005 der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung B-Plan 29 gefasst. Das Planverfahren soll nicht weitergeführt werden. Der Aufstellungsbeschluss vom 25.05.2005 wird aufgehoben.
2. Die Aufhebung des alten Aufstellungsbeschlusses v. 25.05.2005 ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).
6 Ja Stimmen / 1Enthaltung
Es waren folgende Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen; sind weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: BGM´ in Frau Böhm und GV Scheppler.


10. Beratung und Beschlussfassung über einen erneuten Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 der Gemeinde Kampen für das Gebiet: zwischen Inselbahntrasse, beiderseits Kroghooger-Wai, Norderheide bis Hans-Hansen-Wai, Erica-Weg, Heideweg, Wattweg, Hauptstraße und Kurhausstraße

1. Für das Gebiet zwischen Inselbahntrasse, beiderseits Kroghooger-Wai, Norderheide bis Hans-Hansen-Wai, Erica-Weg, Heideweg, Wattweg, Hauptstraße und Kurhausstraße soll der Bebauungsplan Nr. 29 geändert werden. Mit der Einstellung des Planverfahrens und Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 3. Änd. B-Plan Nr. 29 v. 25.05.2005, kann die Planbezeichnung für das neue Verfahren vergeben werden. Mit der neuen Planung werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Regelung der Baudichte
- Festsetzungen über bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche
- Änderung der überbaubaren Grundstücksflächen

2. Der neugefasste Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Durchführung des Beteiligungsverfahrens soll der Kreis Nordfriesland beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

Einstimmig
Es sind folgende Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen; sie sind weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: BGM´ in Frau Böhm und GV Scheppler.


11. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 31 für das Gebiet zwischen Brunnenweg, Ginsterweg, Wuldeweg, entlang des Ortsrandes (Flurstücke 184/16, 184/22 und 223) zur Wulde-Schlucht, über die Flurstücke 227/179 und 179/14 zum Heckenrosen-Weg, Braderuper Weg (K 118), südlich Flurstück 35/12 zum Börderwai, südlich Börderstich, Brönshooger Weg, südlich Esling Wung, Wenningstedter Weg (L 24), Alte Dorfstraße, Süderweg, westlich Ose-Weg

Vor der Gemeindevertretersitzung fand eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 der Gemeinde Kampen für das Gebiet zwischen Brunnenweg, Ginsterweg, Wuldeweg, entlang des Ortsrandes (Flurstücke 184/16, 184/22 und 223) zur Wuldeschlucht, über die Flurstücke 227/179 und 179/14 zum Heckenrosenweg, Braderuper Weg (K118), südlich Flurstück 35/12 zum Börderwai, südlich Börderstich, Brönshooger Weg, südlich Esling Wung, Wenningstedter Weg (L24), Alte Dorfstraße, Süderweg, westlich Ose-Weg und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. Die textlichen Festsetzungen unter 5.2. – Nebenanlagen – sollen ergänzt werden, dass ein Mindestabstand von 2,00m von der Grundstücksgrenze einzuhalten ist.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

3. Das Planverfahren wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt und eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.

4. Auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet, da das Planverfahren gem. § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) durchgeführt wird.

Einstimmig
Es ist folgende Gemeindevertreterin nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen; sie ist weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: GV Frau Sahler


12. Beratung und Beschlussfassung über eine Umbenennung des Dorfparks

Hierzu verliest BGM´ in Frau Böhm folgende Presseerklärung: „Auf Anregung des Kampener Malers Christian Hinrich, hat sich die Gemeinde mit dem Verleger Ferdinand Avenarius beschäftigt, der Anfang letzten Jahrhunderts wie kein anderer das Dorf Kampen zum Treffpunkt für Künstler und Kulturfreunde gemacht hat. Der Herausgeber der Kulturzeitschrift „Der Kunstwart“ und erster Ehrenbürger Kampens lud in sein am Dorfpark gelegenes Haus Uhlenkamp ein. Für Künstler aus nah und fern war sein besonderes Haus lebhafte Begegnungsstätte und er schaffte es, deren Mäzene an Kampen zu binden. Durch den Bau von Sommerhäusern bekam Kampen das bis heute geschätzte besondere Flair. Aber er war nicht nur der Kunst verschrieben, sondern auch der Natur und wurde einer der entscheidenden Initiatoren des Naturschutzes auf Sylt. Ferdinand Avenarius stellte den Antrag, das ganze Gebiet zwischen Kampen und List unter Naturschutz zu stellen und aus dem kleinen, weltentlegenen Friesendorf, wurde der bei Naturfreunden und Künstlern beliebteste Kurort der Nordseeküste. Das Haus Uhlenkamp und den Dorfpark erwarb die Gemeinde 1957. Leider überstieg die notwendige Instandhaltung die vorhandenen Mittel. Christian Hinrich, Mitbegründer der „Kampener Kunstfreunde“ weist zu recht darauf hin, dass wir Ferdinand Avenarius etwas schuldig sind. Auch im Hinblick auf Kampens Gründung des Kunstpfades und der Konzentration auf Kunst und Kulturveranstaltungen passt es hervorragend in die Zeit einen „alten“ neuen Platz zu schaffen und Gäste, Einheimische, Künstler oder welche, die es werden wollen, zusammenzuführen in unserem wunderschönen besinnlichen Dorfpark und ihm einen Namen zu geben: AVENARIUS-Park“. Die Taufe wird im Juni im Rahmen eines kleinen Festes stattfinden. Details werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben. Die Gemeindevertretung folgt der Empfehlung des Tourismusausschusses und beschließt die Umbenennung des Dorfparks in den „Avenarius-Park“. Einstimmig


13. Mitteilungen des Ältestenrates

Der Ältestenrat wird demnächst eine Begehung des Quermarkenfeuers durchführen. Um die nötigen Renovierungskosten bereitzustellen, schlägt Herr Lützen vor, Spendengelder zu sammeln. Herr Morell erwähnt, dass Untersuchungen über die Beschaffenheit des Mauerwerks bereits getätigt wurden in Abstimmung mit Gerd Böhm. Diese Ergebnisse sind nun abzuwarten.


14. Mitteilungen, Anfragen und Anträge

BGM´ in Frau Böhm lädt alle Beteiligten zur diesjährigen Dorfreinigung am 28. März 2009 ein. Treffpunkt ist wie immer um 10:00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus.


15. Einwohnerfragestunde

Zur Umbenennung des Dorfparks regt Frau Krüger an, vor dem Namen Avenarius den Vornamen Ferdinand zu setzen, da es in Deutschland ein Reinigungsunternehmen gibt, welches sich ebenfalls Avenarius nennt.

Eine Assoziation mit dem Reinigungsunternehmen ist nach Ansicht von BGM` in Frau Böhm nicht gegeben. BGM´ in Frau Böhm sieht hier keine weitere Veranlassung. Herr Eitner begrüßt die Umbenennung des Dorfparks und verliest den Spruch wie er auf der Bronzetafel steht.



BGM´ in Frau Böhm beendet den öffentlichen Sitzungsteil um 20:00 Uhr. Die Gemeindevertretung zieht sich in den nicht öffentlicher Sitzungsteil zurück.