Protokoll vom 24.09.2009

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
Bürgermeisterin Frau Böhm eröffnet um Uhr mit der Begrüßung der Anwesenden die heutige Sitzung. Sie stellt fest, dass die Sitzung durch schriftliche Einladung vom 15.09.2009 unter Mitteilung der Tagesordnung (TO) form- und fristgerecht einberufen wurde. Die Bekanntmachung erfolgte durch Abdruck in der Sylter Rundschau sowie durch Aushang. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt BGM’ in Böhm die Aufnahme des TOP 14 „Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Neuerstellung der Straßenbeleuchtung in der Kurhausstraße
a) Erd- und Tiefbauarbeiten
b) Lieferung und Montage der Lampen“
in den öffentlichen Sitzungsteil. Einstimmig


2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.07.2009

Die Sitzungsniederschrift vom 13.07.2009 ist allen Gemeindevertretern schriftlich zugestellt worden. Einwendungen gegen Form und Inhalt werden nicht erhoben, der Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.


3. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltsüberschreitungen der Gemeinde Kampen (Sylt) nach dem Stand vom 30.06.2009

Hierzu liegt allen Gemeindevertretern die Vorlage vom Amt Landschaft Sylt vom 01.07.2009 schriftlich vor. GV Erdmann gibt die drei zu genehmigenden Punkte bekannt. Dies sind der Kosten-anteil der Gemeinde Kampen an den Kosten des Kreises Nordfriesland für den Ausbau des Geh- und Radweges an der K118 in Höhe von 85.099,75 €; die Kostenübernahme im Rahmen des Landtausches mit der VEN GmbH für Grunderwerb in Höhe von 41.241,01 € und die Schlussrechnungen für die Dächer im Börderstich incl. Wasserschaden in Höhe von 54.198,49 €. Die einzelnen Beschlüsse für die Maßnahmen wurden bereits durch die Gemeindevertretung gefasst. Die Gemeindevertretung genehmigt die Haushaltsüberschreitungen zum 30.06.2009 in Höhe von insgesamt 180.539,25 €. Einstimmig


4. Beratung und Beschlussfassung über die I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kampen für das Jahr 2009

Der Finanzausschuss der Gemeinde Kampen hat der Gemeindevertretung in seiner letzten Sitzung am 18.08.2009 die I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kampen zur Beschlussfassung empfohlen. Der Vorsitzende des Finanzausschusses GV Erdmann erklärt den Anwesenden die Veränderungen der einzelnen Haushaltsstellen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts sowie der Steuern und Umlagen;  insbesondere erläutert er die Gründe für Erhöhungen der Ansätze bei diversen Haushaltsstellen und verliest die entsprechenden Haushaltsstellen  des I. Nachtragshaushaltsplanes. GV Erdmann verliest die I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kampen für das Haushaltsjahr 2009:

§ 1

erhöht um

vermindert um

gegenüber
bisher

Nunmehr
festgesetzt auf

EUR

EUR

EUR

EUR

1. im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen

195.100

--

4.405.700

4.600.800

die Ausgaben

451.400

256.300

4.405.700

4.600.800

2. im Vermögenshaushalt

die Einnahmen

587.700

--

1.799.600

2.387.300

die Ausgaben

587.700

--

1.799.600

2.387.300

Die Gemeindevertretung beschließt den I. Nachtragshaushalt sowie die I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kampen für das Haushaltsjahr 2009 in der vorliegenden Form. Einstimmig


5. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2008 des Tourismus-Service Kampen

Der Tourismusausschuss hat der Gemeindevertretung in seiner Sitzung am 21.07.2009 die Annahme des Jahresabschlusses 2008 des Tourismus Service Kampen empfohlen. Der Ausschussvorsitzende GV Scheppler  trägt an Hand einer Power Point Präsentation den Saisonbericht 2008 vor. Weiterhin erfolgt die Präsentation des von Göken, Pollak und Partner erstellten Jahresabschlusses 2008. Der Tourismus-Service schloss das Wirtschaftsjahr mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 271 (Vorjahresfehlbetrag T € 304) ab. GV Scheppler verliest den Bestätigungsvermerk. Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2008 in der geprüften Fassung. Einstimmig


6. Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Tourismus-Service Kampen für das Jahr 2009

Der Tourismusausschuss der Gemeinde Kampen hat der Gemeindevertretung in seiner Sitzung am 21.07.2009 die Annahme des 1. Nachtrages zum Wirtschaftsplan des Tourismus-Service Kampen empfohlen. Der Ausschussvorsitzende GV Scheppler erläutert, dass die zu erwartenden Einnahmen bei der Fremdenverkehrsabgabe um 10T€ erhöht wurden. Für den Bereich Reparatur/Instandhaltung wurde, auf Grund der Erfahrungen der letzten Vorjahre ein Gesamtmehrbetrag in Höhe von 18T € eingestellt. Die laufenden Mehrausgaben für Fahrzeuge wurden um 400 € angehoben. Die zu erwartenden Zinseinnahmen wurden mit 3,5 T€ und die Kapitalertragssteuer mit 1 T€ eingestellt. Zusätzliche Investitionen für das Jahr 2009 sind u. a. die Anschaffung von neuen Stühlen für den Saal i. H. v. 28 T€; Erwerb eines neuen Fahrzeuges i. H. v. 14 T€; Defibrilator und sonstige Ausrüstung für die Rettungsschwimmer i. H. v. 8.700,- € (6.000,- € waren eingestellt). Für einen neuen Server werden 3 T € angesetzt. Da bei den Investitionen im Bereich Schwimmerwagen /Podest (- 12.000,- Euro) und Werkzeuge/Maschine (- 4.000,- Euro) weniger aufgewendet wurde, erhöhen sich die Investitionen gegenüber dem Planansatz um 31.700,- €. GV Scheppler erwähnt, dass nun alle Schwimmerwagen erneuert wurden. Durch die Erstattung der Kosten i. H. v. 30 T€ für die Partnerkampagne Kampen-Lech durch die Gemeinde verringert sich in der Gesamtübersicht der Jahresverlust auf 320.800,- €. Der Vorsitzende GV Scheppler verliest die Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Wirtschaftsjahr 2009. Es betragen

 

1.1. im Erfolgsplan

die Erträge

1.627.800,00 €

die Aufwendungen

1.948.600,00 €

der Jahresgewinn

0,00 €

der Jahresverlust

320.800,00 €

1.2. im Vermögensplan

die Einnahmen

512.500,00 €

die Ausgaben

512.500,00 €

2.1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsmaßnahmen auf

0,00 €

2.2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

0,00 €

2.3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

350.000,00 €


Die Gemeindevertretung beschließt den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2009 des Tourismus-Service Kampen in der vorliegenden Fassung. Einstimmig


7. Beratung und Beschlussfassung über eine Erhöhung der Tourismusabgabe

Die Erhöhung der Tourismusabgabe wurde seitens des Tourismusausschusses am 17.02.2009 bereits ausgiebig diskutiert, eine insulare Anpassung wird befürwortet. Seit nunmehr 15 Jahren wurde die Tourismusabgabe in der Gemeinde Kampen nicht erhöht. Aufgrund der vorliegenden Kalkulation soll die Tourismusabgabe ab 01.01.2010 in der Zeit vom bis 30.09. von 2,80 € auf 3,00 € für jede Person ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht und somit insular angepasst werden. Das Amt Landschaft Sylt wird zur abschließenden Beschlussfassung um Erstellung einer entsprechenden III. Nachtragssatzung gebeten. Einstimmig


8. Stellungnahme der Gemeinde Kampen zur Umbenennung des Sylt Tourismus Service GmbH (STS) in Insel Sylt Tourismus Service GmbH (ISTS)

BGM´ in Frau Böhm verliest folgende Stellungnahme der Gemeinde Kampen: Die Sylt Tourismus GmbH ist in die Insel Sylt Tourismus GmbH umbenannt worden. Angeblich nur, um Verwechslung mit der Tourismus-Service Sylt GmbH zu vermeiden. Für die Gemeinde und Tourismus Service Kampen ist  dies aus mehrfachen Gründen nicht nachvollziehbar.
1. Der neue Name suggeriert eindeutig, dass die GmbH für die gesamte Insel zuständig ist. Dies entspricht nicht den Tatsachen – die übrigen Tourismusservice aus Hörnum, Wenningstedt, List & Kampen finden in ihrer Selbstständigkeit nicht mehr statt.
2. Der neue Namenszug erscheint nicht nur dort, wo es rechtlich notwendig ist – wie vom ISTS angekündigt –, sondern auch in allen E-Mails usw..
3. Die Umbenennung ist ohne jegliche Absprache mit den „restlichen“ Gemeinden, bzw. deren Tourismusbetriebe erfolgt (wie auch bei der Namensfindung „Gemeinde Sylt“). Sollen hier Tatsachen geschaffen werden, um auch diese Betriebe ein zu vernehmen? Zumindest ein etwas befremdliches Vorgehen.
4. Der neue Tourismusservice hätte sich logischerweise Tourismusservice der Gemeinde Sylt nennen können, um den anderen Tourismusbetrieben Hörnum, Wenningstedt, List und Kampen gerecht zu werden. Durch die Umbenennung in Insel Sylt Tourismus sind Verwechslungen, bzw. Irritationen vorprogrammiert.
Die Gemeindevertretung erwartet, dass die Umbenennung rückgängig gemacht wird und ein Name gefunden wird, der keine Irritationen hervorrufen kann.


9. Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau eines Teilstückes des Hans-Hansen-Wai

Nachdem die Erschließungsmaßnahme in einem Teilstück des Hans-Hansen-Wai abgeschlossen ist, sind die ermittelten beitragsfähigen Erschließungskosten auf die durch die hergestellte Anlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Die Berechnung und Erhebung der Beiträge erfolgt nach den Bestimmungen der Erschließungsbeitragssatzung vom 28.08.1998 und der 1. Nachtragssatzung vom 19.01.1094 in Verbindung mit dem KAG. Die Gemeindevertretung stellt die Fertigstellung und Erschließung eines Teilstückes des Hans-Hansen-Wai in Kampen fest und beschließt die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Teileinrichtungen. Einstimmig


10. Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße Hoogenkamp

Nachdem der Ausbau der Straße Hoogenkamp in der Gemeinde Kampen abgeschlossen ist, sind die ermittelten beitragsfähigen Erschließungskosten auf die durch die hergestellte Anlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Die Berechnung und Erhebung der Beiträge erfolgt nach den Bestimmungen der Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde Kampen vom 07.04.89 in der Fassung vom 15.10.99 in Verbindung mit dem KAG. Die Gemeindevertretung stellt die Fertigstellung der Ausbaumaßnahme Hoogenkamp fest und beschließt die Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Teileinrichtungen. Einstimmig


11. Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße Süderweg

Nachdem der Ausbau der Straße Süderweg in der Gemeinde Kampen abgeschlossen ist, sind die ermittelten beitragsfähigen Erschließungskosten auf die durch die hergestellte Anlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Die Berechnung und Erhebung der Beiträge erfolgt nach den Bestimmungen der Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde Kampen vom 07.04.89 in der Fassung vom 15.10.99 in Verbindung mit dem KAG. Die Gemeindevertretung stellt die Fertigstellung der Ausbaumaßnahme Süderweg fest und beschließt die Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Teileinrichtungen. Einstimmig


12. Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße Oseweg

Nachdem der Ausbau der Straße Oseweg in der Gemeinde Kampen abgeschlossen ist, sind die ermittelten beitragsfähigen Erschließungskosten auf die durch die hergestellte Anlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Die Berechnung und Erhebung der Beiträge erfolgt nach den Bestimmungen der Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde Kampen vom 07.04.89 in der Fassung vom 15.10.99 in Verbindung mit dem KAG. Die Gemeindevertretung stellt die Fertigstellung der Ausbaumaßnahme Oseweg fest und beschließt die Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Teileinrichtungen. Einstimmig


13. Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau eines Teilstückes des Ginsterweges

Nachdem die Erschließungsmaßnahme in einem Teilstück des Ginsterweges abgeschlossen ist, sind die ermittelten beitragsfähigen Erschließungskosten auf die durch die hergestellte Anlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Die Berechnung und Erhebung der Beiträge erfolgt nach den Bestimmungen der Erschließungsbeitragssatzung vom 28.08.1998 und der 1. Nachtragssatzung vom 19.01.1094 in Verbindung mit dem KAG. Die Gemeindevertretung stellt die Fertigstellung und Erschließung eines Teilstückes des Ginsterweges in Kampen fest und beschließt die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Teileinrichtungen. Einstimmig


14. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Neuerstellung der Straßenbeleuchtung in der Kurhausstraße
a) Erd- und Tiefbauarbeiten
b) Lieferung und Montage der Lampen

GV Erdmann verliest die Vorlage, da Frau BGM’in Böhm sich aufgrund § 22 GO als befangen erklärt. Für die vorstehende Neuerstellung der Straßenbeleuchtung wurde von der Tiefbauabteilung der Gemeinde Sylt die Ausschreibung der Bauleistung durchgeführt. Die Submission hat am 17.09.2009 stattgefunden. Der Bieter mit dem wirtschaftlich annehmbarsten Angebot für Erd- und Tiefbauarbeiten war die Fa. Peter Jacobsen GmbH & Co KG aus Westerland. Der Bieter mit dem wirtschaftlich annehmbarsten Angebot für die Lieferung und Montage der Lampen war die Fa. Elektro Böhm, Kampen. Die Gemeindevertretung beschließt,
a) den Auftrag für die Tief- und Erdarbeiten an den mit dem wirtschaftlich annehmbarsten Angebot, Fa Peter Jacobsen GmbH & Co KG zu erteilen. Einstimmig

BGM’in Böhm erklärt sich nach § 22 GO als befangen und verlässt zu TOP 14 b) den Sitzungsraum.
b) und den Auftrag für die Lieferung und Montage der Lampen an Fa. Lutz Böhm zu erteilen. Einstimmig

Frau BGM’ in Böhm nimmt wieder an Sitzung teil.


15. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Planungsziele für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 der Gemeinde Kampen für das Gebiet beidseitig Norderende und beidseitig Heideweg, im Osten begrenzt durch den Hobokenweg, im Westen durch den Hans-Hansen-Wai, im Süden durch den Erikaweg und Rosenweg sowie den Norden durch den Grönning

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kampen hat in ihrer Sitzung am 22.11.2006 die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 beschlossen. Planungsziel soll nunmehr sein, besondere Überschreitungsmöglichkeiten für Anlagen unterhalb der Geländeroberfläche zurückzunehmen. Beschluss:
1. Nach Beratung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 26 zu ändern und besondere Überschreitungsmöglichkeiten für Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche zurückzunehmen.
2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen geänderten Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Amt für Kreisentwicklung, Bau und Umwelt des Kreises Nordfriesland beauftragt werden.
Einstimmig


16. Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Kampen über die Erhaltung baulicher Anlagen (Erhaltungssatzung) Aufhebung von Geltungsbereichen für die Flurstücke Gemarkung Kampen, Flur 3, Flurstücke 116/8, 117/2, 117/5, 117/13, 126/3, 129/6, 324, 362, 406/118 und 448/117

Im Zuge einer Normenkontrollklage wurde in einem im Verfahren durchgeführten Ortstermin bereits durch den zuständigen Richter signalisiert, dass die beiden Objekte der Kläger nach richterlicher Auffassung keinen Ortsbild prägenden Charakter aufweisen. Daraus folgt, dass zur am 24.09.2009 angesetzten mündlichen Verhandlung die Erhaltungssatzung der Gemeinde Kampen zumindest für die beklagten Teilbereiche oder auch die gesamte Satzung vom Oberverwaltungsgericht als nichtig angesehen worden wären. Damit bestand die Gefahr, dass für den gesamten Gemeindebereich der Gemeinde Kampen keine Satzung mehr bestanden hätte und Abbrüche von Gebäuden, die die Gemeinde gerne erhalten haben möchte, jederzeit hätten vorgenommen werden können. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung empfohlen, dem möglichen Urteil zuvor zu kommen und eine Aufhebung der Satzung für die strittigen bzw. möglicherweise strittigen Geltungsbereiche vorzunehmen. Aufgrund des bereits gefassten Neuaufstellungsbeschlusses steht die Gemeinde Kampen für die Aufhebungsbereich möglichen Abbruchanträgen aber nicht rechtlos gegenüber, sondern hat immer noch die Möglichkeit solche nach § 15 BauGB für 1 Jahr zurückzustellen. Durch die 1. Änderung der Satzung bleibt der größte Teil des Geltungsbereiches der Satzung in Kraft und es ist für die Aufhebungsbereiche gewährleistet, dass die in Neuaufstellung befindliche Satzung in Ruhe erarbeitet werden kann. Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die in Anlage beigefügte 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Kampen über die Erhaltung baulicher Anlagen, Aufhebung von Geltungsbereichen für die Flurstücke Gemarkung Kampen, Flur 3 , Flurstücke 116/8, 117/2, 117/5, 117/13, 126/3, 129/6, 324, 362, 406/118 und 448/117 gemäß beigefügtem Übersichtsplan.
2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die 1. Änderung der Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Einstimmig


17. Beratung und Beschlussfassung über die Einziehung und Entwidmung des „Kirchenstieges“

Die Gemeinde Kampen (Sylt) hat mit Kaufvertrag zur Urkundenrolle Nr. 70 /1999 des Notars Meerbach aus dem Grundbuch von Kampen Blatt 371 die ehemaligen Flurstücke
14/56 (zur Größe von 185 m²) jetzt 167 und 168,
14/54 zur (Größe von   68 m²) jetzt 165 und 166
der Flur 11
und aus dem Grundbuch von Kampen Blatt 771 ehemaligen die Flurstücke
14/52     (zur Größe von   16 m²) und
261/152 (zur Größe von 465 m²) jetzt 163 und 164
ebenfalls der Flur 11
verkauft. Diese Flurstücke bilden zusammen den „Kirchenstieg“ von der Einmündung aus der „Hauptstraße“ im Westen bis zur Einmündung „Alte Dorfstraße“ im Osten. In § 3 Abs. 3 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 des Kaufvertrages ist geregelt, dass die Flächen zur endgültigen Durchführung des Kaufvertrages entwidmet werden müssen. Das ist bis heute nicht geschehen. Zuständig für die Durchführung der Einziehung ist nach dem Strassen- und Wegegesetzt der Träger der Straßenbaulast, also die Gemeinde selbst. Für sie wird nach den  Regelungen der Amtsordnung das Amt tätig. Zur Umsetzung des Kaufvertrages beschließt die Gemeindevertretung
- dass die Flächen eingezogen werden
- eine öffentliche, fußläufige Verbindung von der „Alten Dorfstraße“ zur „Hauptstraße“ beibehalten wird
- das Amt Landschaft Sylt  mit der Durchführung des förmlichen Verfahrens beauftragt wird.
Der Weg ist durch Geh-, Fahr, und Leitungsrechte gesichert. Einstimmig


18. Beratung und Beschlussfassung über eine Resolution der Gemeinde Kampen zur geplanten CO-2- Endlagerung im Kreisgebiet Nordfriesland

Die Gemeinde Kampen schließt sich der mit Datum vom 15. Juni 2009 vom Kreis Nordfriesland verabschiedeten Resolution zum Entwurf eines CCS-Gesetzes an und beschließt: Die Gemeinde Kampen lehnt den Bau neuer Kohlekraftwerke zur nachhaltigen Fortsetzung der Kohleverstromung und in diesem Zusammenhang der CCS-Technik und ein CCS-Gesetz mit den derzeitigen Inhalten sowie insbesondere die Errichtung eines CO-2-Endlagers im Kreisgebiet Nordfriesland ab. Die EU-Richtlinie zwingt die Nationalstaaten weder zeitlich noch in der Sache zum aktuellen Zeitpunkt, in der überhasteten Beratungsfolge ein Gesetz zu verabschieden, das u. a. die Errichtung von CO-2-Endlagern ermöglicht. Der Bundestag wird daher aufgefordert, dieses Gesetz in der vorliegenden Fassung nicht zu verabschieden und die Landesregierung, dem Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zuzustimmen. Die Bundes- und Landesregierung sowie die in den Parlamenten vertretenen Fraktionen werden aufgefordert:
1. für die großtechnische Umsetzung und Forschung der CCS-Technik zur Kohleverstromung keine Fördermittel zur Verfügung zu stellen,
2. gesetzliche Regelungen zu schaffen, die eine funktionierende Netzanbindung und Stromleitung aus den erneuerbaren Energien fördern,
3. eine Haftung des Staates für CO-2-Endlagerung nicht unbefristet zu übernehmen und
4. Handlungen, einschließlich seismischer Untersuchungen, gegen den erklärten Willen
der betroffenen Bevölkerung nicht zuzulassen. Einstimmig


19. Bestätigung der Neuwahlen des Ältestenrates

Herr Udo Lützen hat in der Sitzung des Ältestenrates am 09.07.2009 die Wahl zum Vorsitzenden angenommen. Frau BGM’in gratuliert Herrn Lützen zur Wahl. Herr Udo Lützen wird von der Gemeindevertretung als Vorsitzender des Ältestenrates bestätigt.


20. Mitteilungen des Ältestenrates

Herr Lützen berichtet über die geplante Sanierung des Quermarkenfeuers. Mittlerweile ist unter Finanzierung der Fa. Appartements und Meer ein informativer Flyer mit einem Spendenaufruf erschienen. Einige Spenden sind bereits eingegangen. Für die Instandsetzung werden ca. 100.000 € benötigt. Zum 100. Geburtstag des Leuchtturms im Jahre 2013 soll die Maßnahme durchgeführt worden sein. Derzeit wird eine mögliche Bezuschussung durch das Landesamt für Denkmalpflege geprüft, da das Quermarkenfeuer ein eingetragenes Denkmal ist.

Herr Lützen legt Fotos aus dem Sommer vor, die den Zustand am Fahrradständer an der Sturmhaube darlegen. Der Bedarf an weiteren Fahrradständern wurde lt. Frau BGM’in Böhm bereits auf einer früheren Sitzung angesprochen; ein möglicher Standort muss mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden.

Weiterhin wird die Problematik des Parkens von PKW’s am Braderuper Weg am Golf- und Landhaus angesprochen. Lt. Frau BGM’in Böhm werden die Gemeindearbeiter dort Anpflanzungen anlegen.

Herr Lützen berichtet abschließend, dass der Ältestenrat sich mit der Aktualisierung des Straßenverzeichnisses, unter anderem hinsichtlich der korrekten Schreibweise der friesischen Straßennahmen, befasst.


21. Mitteilungen, Anfragen und Anträge

GV Erdmann kritisiert massiv das Vorgehen Herrn Stephan Becks als Vizepräsident des DEHOGA hinsichtlich der Befragung wegen einer Bebauung mit einem Hotel im Außenbereich -Landhaus Gaadt- der Gemeinde Wenningstedt. Die Gemeinde Kampen als Nachbargemeinde spricht sich gegen eine weitere Bebauung aus. Die insulare Infrastruktur ist bereits überlastet. Ein Rücktritt Herrn Becks aus dem Kreistag wird als nötig erachtet, weiterhin sei Herr Beck als Vize-Landesvorsitzender des DEHOGA nicht mehr tragbar.

Es liegen keine weiteren Punkte vor.


22. Einwohnerfragestunde

Frau Stockmann kritisiert, dass der Bürgersteig im Wattweg verstärkt zum Parken genutzt wird, insbesondere durch Baufahrzeuge und Gartenbaubetriebe. Sie regt die Anbringung von Parkverbotsschildern an. Diese Thematik soll im Arbeitskreis Innerörtlicher Verkehr erörtert werden.

Weiterhin spricht sie das Thema „Ruhezeiten“ an. Herr Hansen vom Ordnungsamt hat Frau Stockmann angeschrieben und seinen Fehler bei der Satzungserstellung (Thema: Einschränkung besonders lauter Maschinen) eingeräumt sowie angekündigt, dass die Satzung seitens des Amtsausschusses angepasst wird. Die nächste Sitzung des Amtsausschuss findet lt. Frau BGM’in Böhm nach den Herbstferien statt. Die Fa. Peter Jacobsen wird von Frau Stockmann namentlich als große Lärmverursacherin erwähnt. Sie erfragt, was die Gemeinde Kampen zur Information und Durchsetzung der Amtsverordnung unternimmt. Die Gemeinde Kampen hat alle Gartenbaubetriebe angeschrieben (mit den korrekten Ruhezeiten). Ansonsten müssen die Anwohner lt. GV Erdmann im Ordnungsamt oder bei der Polizei anrufen. GV Wenzel verweist darauf, dass noch ein wenig Zeit verstreichen wird, bis sich die Betriebe an das Anwenden der Ruhezeiten gewöhnt haben.

GV Horn erscheint um Uhr zur Sitzung.

Frau Engels als Landschaftsarchitektin regt an, ortsbildprägende Baumbestände in die gemeindlichen Satzungen aufzunehmen, um sie entsprechend zu schützen. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde ist die Handhabung ihrer Ansicht nach zu locker. Dies soll lt. Frau BGM’in geprüft werden. Lt. GV Hermann ist eine Unterschutzstellung durch die Bauleitplanung möglich. Dies wird derzeit nicht angewendet, da in Kampen historisch ein freier Blick vorhanden ist und die Bäume wie Kiefern usw. in der Natur nicht vorhanden gewesen sind. Frau Stockmann spricht sich gegen die Bepflanzung aus, da ihr Garten durch die Nachbarschaftsbepflanzung stark beschattet wird.



BGMin Frau Böhm beendet den öffentlichen Sitzungsteil um Uhr. Die Gemeindevertretung zieht sich in den nicht öffentlichen Sitzungsteil zurück.