Protokoll vom 22.11.2006

Gemeindevertretung, Protokoll vom 22.11.2006


Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Johannsen eröffnet um 20:05 Uhr mit der Begrüßung der Anwesenden die heutige Sitzung. Er stellt fest, dass die Sitzung durch schriftliche Einladung vom 13.11.2006 unter Mitteilung der Tagesordnung (TO) form- und fristgerecht einberufen wurde. Die Bekanntmachung erfolgte durch Abdruck in der Sylter Rundschau sowie durch Aushang. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Bürgermeister die Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt TOP 15b und 15c: Bauangelegenheiten. Der geänderten Tagesordnung wird zugestimmt. Einstimmig


2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.09.2006

Die Sitzungsniederschrift vom 06.09.2006 ist allen Gemeindevertretern schriftlich zugestellt worden. Einwendungen gegen Form und Inhalt werden nicht erhoben, der Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt. Einstimmig


3. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2005 des Tourismus-Service Kampen

Die Prüfung der Jahresrechnung wurde von der Treuhandgesellschaft mbH Göken, Pollak und Partner durchgeführt. BGM Johannsen gibt die einzelnen Positionen bekannt und erläutert die Abweichungen im Jahresabschluss wie z.B. im Strandkorbbereich, bei den Personalkosten und die höheren Investitionen für die Flughafengesellschaft. Der verbleibende Jahresverlust von € 81.624,90 ist durch die Gemeinde Kampen auszugleichen. Hierzu führt BGM Johannsen aus, dass im Tourismusausschuss die Bildung eines internen Finanzgremiums beschlossen wurde mit dem Ziel,  die Kosten des Tourismus-Service zu minimieren. Vorschläge zur Optimierung der Kosten werden in einem Zeitfenster bis 31. März 2007 erarbeitet und dann der Gemeindevertretung vorgestellt. BGM Johannsen verliest die Wiedergabe des Bestätigungsvermerks. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung wurde mit Datum des 08.11.2006 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Die Gemeindevertretung beschließt:
a) die Feststellung des Jahresabschlusses 2005 in der geprüften Fassung,
b) den Verlustvortrag in Höhe von  € 81.624,90 auszugleichen

Einstimmig

4. Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2006 für den Tourismus-Service Kampen

BGM Johannsen erklärt, dass der Jahresverlust ursprünglich  € 245.000,-- betrug. Auf Grund von Verschiebungen bei den Personalkosten und den Investitionen wurde der Jahresverlust um € 92.500,-- auf insgesamt € 337.500,-- erhöht. Er ergänzt einzelne Positionen und verliest im Anschluss den 1. Nachtrag der Zusammenstellung nach § 12, Abs.1 der Eigenbetriebsverordnung für das Wirtschaftsjahr 2006.

1.

Es betragen

 

1.1

im Erfolgsplan

 

 

die Erträge

1.480.400,00 €

 

die Aufwendungen

1.817.900,00 €

 

der Jahresgewinn

0,00 €

 

der Jahresverlust

337.500,00 €

1.2

im Vermögensplan

 

 

die Einnahmen

367.500,00 €

 

die Ausgaben

367.500,00 €

2.

Es werden festgesetzt

 

2.1

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0,00 €

2.2

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

0,00 €

2.3

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

350.000,00 €

Die Gemeindevertretung beschließt den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2006 des Tourismus-Service Kampen in der vorliegenden Fassung. Einstimmig


5. Präsentation der Ergebnisse des Workshops „Kampen 2020“

BGM Johannsen berichtet, dass ein Workshop über die zukünftige, gemeindliche und touristische Entwicklung und Ausrichtung Kampens Anfang November statt gefunden hat. Er erklärt, dass hier nur kurz darauf eingegangen wird,  eine ausführliche  Diskussion jedoch in der geplanten Einwohnerversammlung am 11. Dezember 2006 möglich ist. (Anm. der Verw.: der Termin für die Einwohnerversammlung wurde inzwischen auf den 15. Januar 2007 verlegt.) Er übergibt das Wort an GV Erdmann,  der in einer Powerpoint-Präsentation  die Eckpunkte des Workshops darlegt, die Zusammensetzung des Teilnehmerkreises und die behandelten Themen vorstellt. Als wichtigste Themen wurden diskutiert:
· Stärken und Schwächen
· Visionen für 2020
· Bettenverlust
· Zweitwohnungsbesitzer
· Bauen in Kampen heute und morgen
· Zielgruppen
· Kunst und Kultur

„Kampen als Dorf mit den Qualitäten eines 7-Sterne-Hotels“ wurde als Ziel der Zukunft formuliert. Zu jedem der o.g. Punkte gibt es Ideen, Anregungen und Aktionspläne, die diskutiert und aufbereitet und zum Teil in naher Zukunft realisiert werden sollen.  GV Erdmann betont ebenfalls, dass eine ausführliche Präsentation der Ergebnisse des Workshops in der Einwohnerversammlung stattfinden wird.


6. Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die  2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Kampen

Gemeindevertreter Dirk Erdmann wird nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen; er ist weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kampen hat am 03.06.2004 und am 19.09.2005 beschlossen, die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 aufzustellen. Am 08.05.2006 wurde bereits ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst und der Plan hat bereits öffentlich ausgelegen. Nach der Auslegung wurden die Gestaltungsvorschriften überarbeitet und Änderungen hinsichtlich des Maßes der Nutzung vorgenommen. Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
1. Der geänderte Entwurf 2.v. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Kampen für das Gebiet südlich der Kurhausstraße „Hotel Rungholt“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 4 Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt.

Einstimmig
GV Erdmann nimmt wieder an der Sitzung teil.

7. Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35, Teilbereich III der Gemeinde Kampen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kampen hat am 05.04.2005 beschlossen die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 für den Teilbereich III aufzustellen. Die Planunterlagen haben bereits in der Zeit vom 10.07.2006 – 10.08.2006 öffentlich ausgelegen. Auf Grund der Ergänzung im Text – Teil B,  Punkt 5: „Eine Ladenzone mit max. 4 Läden und insgesamt max. 200qm Verkaufsfläche und einem Warenangebot, das kein Lebensmittelsortiment enthalten darf“ ist eine erneute Auslegung der Planunterlagen erforderlich. Beschluss:
1. Der geänderte Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 für den Teilbereich III für das Gebiet zwischen Hauptstraße und dem Braderuper Weg und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 4 Abs.3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme wird auf zwei Wochen verkürzt.

Einstimmig


8. Beratung und Beschlussfassung über einen Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 der Gemeinde Kampen für das Gebiet Norderkliff / Norderheide beidseitig Heideweg, im Osten begrenzt durch den Hobokenweg, im Westen durch den Hans-Hansen-Wai, im Süden durch den Erikaweg / Rosenweg und Wattweg sowie im Norden durch die Wattgrenze

BGM Johannsen und Gemeindevertreterin Steffi Böhm werden nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen; sie sind weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. GV Erdmann verliest den Planinhalt:
Durch die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 soll die Zulässigkeit von Kelleranlagen außerhalb des Hauses bis zu einer Größe von 70qm bzw. 100qm einschließlich Garage geregelt werden. Mit dieser Änderung  wird der Bebauungsplan den übrigen Bebauungsplänen der Gemeinde Kampen angepasst. Beschluss:
1. Nach Beratung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 26 zu  ändern und Kelleranlagen außerhalb des Hauses zuzulassen.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll die Entwicklungsabteilung des Kreises Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden.

3 Ja-Stimmen / 1 Nein-Stimme

BGM Johannsen und GV Böhm nehmen wieder an der Sitzung teil.


9. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Öffentlichkeit mit Satzungsbeschluss für die 3. Änderung des  Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kampen

BGM Johannsen erklärt, dass durch die Festsetzung des Sondergebietes in der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35, Teilbereich III der Gemeinde Kampen in einem Parallelverfahren ebenfalls der Flächennutzungsplan geändert werden muss. Das Verfahren nach dem BauGB ist durchgeführt worden. Die Landesplanungsbehörde wurde im Rahmen der Behördenbeteiligung beteiligt und hat keine Stellungnahme abgegeben. Von Seiten der Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden darüber hinaus weitere Stellungnahmen abgegeben. Der Bürgermeister verliest den Text der Satzung. Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
1. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß der Abwägungsvorschläge in der Anlage Auswertung der Stellungnahme beschlossen.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Sitzung mitzuteilen.

3. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen.

4. Die Begründung wird gebilligt.

5. Der Amtsvorsteher wird beauftragt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium zur Genehmigung vorzulegen.

6. Der Amtsvorsteher wird beauftragt die Genehmigung des Flächennutzungsplanes bekannt zu machen.

Einstimmig


10. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 38 der Gemeinde Kampen für das Gebiet östlich des an der Wattkante verlaufenden Fennenweges

Zur Sicherung der Planungsziele der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 38 wurde bereits eine Veränderungssperre erlassen. BGM Johannsen erklärt, dass jedoch auf Grund eines Formfehlers die Beschlussfassung wiederholt werden muss. Beschluss:
1. Die Veränderungssperre für das Gebiet östlich des an der Wattkante verlaufenden Fennenweges (Geltungsbereich der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 38) wird in der vorliegenden Form als Satzung beschlossen.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt die Veränderungssperre als Satzung öffentlich in einer Ersatzbekanntmachung zu wiederholen.

Einstimmig


11. Einwohnerfragestunde

Frau Hammerich erkundigt sich nach dem Verlauf der Umbauarbeiten des Klenderhofes. BGM Johannsen gibt entsprechend Auskunft.

Herr Lützen moniert, dass an der Ecke Süderweg, Börderwai, Braderuper Weg die Durchfahrt auf Grund eines Aushubes kaum möglich ist. BGM Johannsen wird Baupfleger Böhm bitten, sich des Problemes anzunehmen.

Herrn Lützen ist in der Kurhausstraße ein Bauschild des Immobilienmaklers Haase aufgefallen. Ein ebensolches Schild ist an der Pferdekoppel installiert.  BGM Johannsen erklärt, dass es sich hierbei nicht um Bauland handelt und dass er bereits mit benachbarten Eigentümern gesprochen hat.

BGM Johannsen bittet um Verständnis der Anlieger an der K 118, die durch die Ausbaumaßnahmen eventuell Unannehmlichkeiten haben. Das Straßenbauamt hat nicht, wie vereinbart, die Anlieger informiert über den Beginn des Ausbaus. Die Gemeinde hat selbst nur sehr wenig Informationen bekommen.


12. Mitteilungen des Ältestenrates

Frau Hansen berichtet, dass der Ältestenrat die Überarbeitung der Baupläne inzwischen abgeschlossen hat. Der Ältestenrat möchte gerne die Ergebnisse dieser Arbeit bei dem voraussichtlich im Dezember stattfindenden Planungsgespräch vorstellen.


13. Mitteilungen, Anfragen und Anträge

BGM Johannsen verliest eine Resolution an den Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume, Dr. von Boetticher, welche von allen Bürgermeistern Sylts unterschrieben wurde und welche eine fehlende Regelung zum Lärmschutz vorrangig  in den vom Tourismus geprägten Gebieten fordert. Er bekräftigt das Bestreben aller Inselgemeinden, eine Regelung zur Beschränkung der im Immissionsschutzrecht festgesetzten Betriebszeiten zu erzielen und das noch rechtzeitig vor Beginn der Saison 2007.



BGM Johannsen stellt um 21:50 Uhr die Öffentlichkeit wieder her.  Die Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Sitzungsteil werden bekannt gegeben.