Protokoll vom 06.03.2008

Amtsausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Amtsvorsteher begrüßt die erschienenen Mitglieder des Amtsausschusses, eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Der Tagesordnungspunkt 7 "Beratung und Beschlussfassung über ein Leitbild der Mitarbeiter/innen der Verwaltung" wird von der Tagesordnung abgesetzt, da die Abstimmung mit dem Personalrat noch nicht erfolgen konnte. Der Tagesordnungspunkt 9 "Beratung und Beschlussfassung über die Umstellung von Darlehen" wird abgesetzt, weil eine Vorberatung im Finanz- und Personalausschuss noch nicht stattgefunden hat. Die Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.


2. Bürgerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


3. Vorstellung des Ergebnisses der Auswahl des Architekturbüros für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes einschließlich Vorstellung der Planung. Anschließend: Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Architektenvertrages im Zuge der Europaweiten Ausschreibung

Herr Jansen begrüßt Herrn  Architekt Eggers und stellt ihn als Mitglied des Vorstandes der Architektenkammer Kiel und als ersten Vorsitzenden des Preisgerichtes vor, das mit der Auswahl des besten Entwurfs für das neue Verwaltungsgebäude betraut war. Herr Eggers stellt sodann kurz das Verfahren des Preisgerichtes und der europaweiten Ausschreibung für die Auswahl eines Architekten vor und erläutert die Entwürfe, die dem Preisgericht letztlich zur Entscheidung vorgelegen haben. Er geht hierbei alle Entwürfe durch, stellt die Architektur vor und begründet, warum sich das Preisgericht für die Herausnahme von Entwürfen bzw. dann für die Reihenfolge der Verteilung der Preise entschieden hat. Das Original des Protokolls des Preisgerichtes über die Jurysitzung vom 25.02.2008 wird der Urschrift des Protokolls beigefügt. Herr Eggers begründet, warum sich das Preisgericht letztlich für den Entwurf des Architekturbüros Petersen, Pörksen und Partner aus Lübeck entschieden hat. Herr Rück erläutert sodann die Hintergründe der Auftragserteilung im Kontext der anstehenden Fusion mit der Stadt Westerland und weist darauf hin, dass auch bei einer Fusion neue Verwaltungsräume geschaffen werden müssen und die Investitionskosten für die An- und Umbauten in Westerland einem Neubau gleich kommen können. Angesichts dessen, dass die Frage einer Fusion zusammen mit der Kommunalwahl 2008 abschließend entschieden sein wird, wird angeregt, zunächst nur die Architektenleistungen bis zur Leistungsphase drei zu vergeben, weil mit der Leistungsphase auch exakte Kosten entstehen werden. Eine exakte Kostenermittlung ist zwingend erforderlich, wenn es zu einer Auswahl der Standorte in Westerland oder dem Standort am Tower (Neubau) kommen wird. Der Amtsausschuss folgt diesem Vorschlag und beschließt sodann:
Der Amtsausschuss bestätigt den bereits vorangegangenen Beschluss über den Neubau eines Verwaltungsgebäudes und nimmt davon Kenntnis, dass der Architektenwettbewerb für das neue Amtsgebäude der Amtsverwaltung mit der Sitzung des Preisgerichtes am 25.01.2008 abgeschlossen wurde. Aus den abgegebenen acht Arbeiten wurden durch das Preisgericht ein erster, zweiter und dritter Preis vergeben. Weiterhin hat das Preisgericht dem Auslober empfohlen, den ersten Preisträger mit der weiteren Bearbeitung zu beauftragen. Der Amtsausschuss folgt dieser Empfehlung, bestätigt die Entscheidungen des Preisgerichtes und beauftragt die Verwaltung, den ersten Preisträger (Architekturbüro Petersen und Pörksen aus Lübeck) mit der weiteren Planung zunächst bis einschließlich der Leistungsphase drei der HOAI zu beauftragen. Nach dem Ergebnis des Bürgerentscheides zu einer Fusion sollen vom Amtsvorsteher auch die Leistungsphasen vier und fünf beauftragt werden, unter dem Vorbehalt, dass der Bürgerentscheid negativ ausgeht. Die Beschlussfassung des Amtsausschusses erfolgt in allen Punkten einstimmig.


4. Bericht über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens für Lärmbekämpfende Maßnahmen (Amtsverordnung)

Amtsrat Hansen berichtet über den aktuellen Stand der Angelegenheit und darüber, dass der Gesetzesentwurf für die Ermächtigung zum Erlass örtlicher Regelungen nicht befriedigend ist, weil er lediglich ermächtigt, bestimmte Baumaschinen usw. zu bestimmten Zeiten zu untersagen. Es geht der Insel Sylt, wie vielen Fremdenverkehrsgemeinden aber auch, um allgemeine Ruhezeiten in denen Lärm, der nicht von solchen Maschinen verursacht wird, unzulässig sein soll. Es folgt eine sehr rege Diskussion, in der Unmut darüber laut wird, dass der Gesetzgeber nicht ausreichend reagiert und dass trotz des allgemeinen Rufes von Fremdenverkehrsgemeinden in Schleswig-Holstein bislang keine befriedigende Regelung in Kraft getreten ist. Der Amtsvorsteher berichtet, dass er in dieser Angelegenheit in einem persönlichen Gespräch in Kiel vorstellig werden möchte, ein Verfahren, dass ausdrücklich begrüßt wird. Herr Uekermann weist darauf hin, dass in anderen Bundesländern Ermächtigungsgrundlagen vorhanden sind und zeigt sein Unverständnis, dass dies in Schleswig Holstein nicht möglich sein soll. Herr Rück weist hierzu darauf hin, dass möglicherweise der Entfall des Begriffes der „öffentlichen Ordnung“ aus der polizeilichen Generalklausel (§ 171 LVw) veranrtwortlich sein könnte. Es zeigt sich die Erkenntnis, dass für das Jahr 2008 offensichtlich wieder keine befriedigende Regelung gefunden werden kann. Der Amtsvorsteher wird gebeten, nach seinem Gespräch in Kiel über den Ausgang zu berichten.


5. Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2008 nebst Anlagen (Vorlage)

Bürgermeister Johannsen berichtet aus der Vorberatung im Finanz- und Personalausschuss. Der Entwurf des Haushaltes liegt allen Mitgliedern des Amtsausschusses vor. Herr Johannsen weist darauf hin, dass nur tarifrechtlich bedingte, geringe Personalkostenerhöhungen zu verzeichnen sind, die nicht einhergehen mit Stellenanhebungen oder -vermehrungen. Der Haushalt wird geprägt durch den Neubau des Verwaltungsgebäudes und die damit verbundene Zusatzamtsumlage, über die bereits im Vorfeld Einvernehmen bestanden hat. Die Amtsumlage beträgt jetzt 23,75 Prozent. Ein weiterer belastender Faktor in der Haushaltsplanung sind die Sanierungskosten der Obdachlosenunterkunft. Hierzu weist Bürgermeister Strenger für den Bereich der Gemeinde List darauf hin, dass die Gemeinde List ihre Obdachlosen selbst unterbringt und insofern eine Kostenbeteiligung an den Sanierungskosten eine ungerechtfertigte Belastung für List darstelle. Es  wird anerkannt, dass hier ein Regelungsbedarf besteht und die Verwaltung wird beauftragt, mit der Gemeinde List eine entsprechende vertragliche Regelung zu finden, nach der der öffentlich-rechtliche Vertrag über den Beitritt der Gemeinde List zum Amt Landschaft Sylt dahingehend geändert wird, dass auch die Lister Obdachlosenfälle im so genannten Pionierlager untergebracht werden können. Auf Befragen wird erklärt, dass die Aufnahme von Asylbewerbern und Aussiedlern zurzeit kein Problem darstelle, dass hier aber ständig und kurzfristig mit neuen Entwicklungen gerechnet werden müsse. Herr Bürgermeister Schmatloch weist darauf hin, dass in Schleswig-Holstein der Kreis Nordfriesland den höchsten Anteil an Zuweisungen dieses Personenkreises habe und die Verwaltung wird gebeten, hierzu bei der Ausländerbehörde nachzufragen, was der Hintergrund für diese erhöhte Zuweisung sei, da sich die letztlich wieder bei den Kommunen niederschlage. Der Haushalt 2008 wird sodann in der vorgelegten Fassung einschließlich des Stellenplanes einstimmig beschlossen.


6.
Beratung und Beschlussfassung über den Stand der Beantragung der Zuständigkeit als Ordnungswidrigkeitenbehörde für Parkverstöße

Amtsrat Hansen berichtet, dass am 18.02.2008 der Antrag bzgl. der Übertragung der Zuständigkeit als Ordnungswidrigkeitenbehörde für Parkverstöße auf das Amt Landschaft Sylt mit dem Innenministerium besprochen worden ist. Seitens des Innenministeriums wird eine Übertragung der Zuständigkeit durch eine Änderung der entsprechenden Landesverordnung – abschließend - nicht befürwortet. Von einer Änderung der für eine Zuständigkeitsübertragung maßgeblichen Landesverordnung ist seitens des Innenministeriums in den vergangen Jahren vor dem Hintergrund der landesweiten Verwaltungsstrukturreform grundsätzlich Abstand genommen worden. Da es z.Zt. auch auf Sylt Bestrebungen hinsichtlich einer Fusion Sylt-Ost/Westerland gibt, wird eine Verordnungsänderung nicht befürwortet, zumal hierin keine Notwendigkeit gesehen wird, weil eine Kooperation mit dem Kreis die schnellere und gleichermaßen effektive Lösung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die dem Amt zufließenden Erträge  aus dem Bußgeldaufkommen frei verhandelbar seien und in anderen Fällen höhere Anteile vereinbart worden sind. Dem folgend  wird angeraten, seitens des Amtes -wie bereits im Jahr 2007- eine vertragliche Kooperation mit dem Kreis Nordfriesland einzugehen, wozu erneut der Hinweis gegeben wurde, dass die seitens des Kreises Nordfriesland ausgekehrte Summe (2007 = 1,79 €/Fall) eine verhandelbare Größe darstellt. Diese Lösung habe auch den Vorteil, dass keine eigene Sachbearbeitung für die Verfolgung der 0rdnungswidrigkeiten vorgehalten werden muss. Der Amtsausschuss beschließt sodann einstimmig:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Kreis Nordfriesland eine vertragliche Regelung zur verwaltungsmäßigen Abwicklung der seitens der Gemeinden festgestellten Parkverstöße zu vereinbaren. Die dem Amt zufließenden Anteile aus dem Aufkommen der Bußgelder müssen dabei mindestens die eigenen Kosten decken. Ferner sollen die für die Abwicklung dieser zusätzlichen Bearbeitung notwendigen personellen Voraussetzungen in der Ordnungsabteilung geschaffen werden.


7. Beratung und Beschlussfassung über die Einbeziehung der Beamten in die leistungsorientierte Bezahlung und die Bereitstellung eines Budgets

Die „Leistungsorientierte Bezahlung“ ist im TVÖD geregelt und gilt damit nicht automatisch für die Beamtinnen und Beamten. Landesweit sind in den Verwaltungen freiwillige Vereinbarungen getroffen worden, dass auch Beamte in das System der leistungsorientierten Bezahlung eingebunden werden und ein entsprechendes Budget eingerichtet wird. Der Finanz- und Personalausschuss hat sich mit dieser Frage am 25.02.2008 befasst und die Empfehlung abgegeben, Beamte in das System einzubeziehen  und ein Budget einzurichten. Der Amtsausschuss folgt der Empfehlung des Finanz- und Personlausschusses und beschließt einstimmig, auch die Beamten in das System der leistungsorientierten Bezahlung einzubinden und ein Budget bereit zu stellen.


8. Beratung und Beschlussfassung über die Sanierungsmaßnahme der Obdachlosenunterkunft

Die dringendst erforderliche bauliche Sanierung der 0bdachlosenunterkunft ist im Amtsausschuss bereits verschiedentlich behandelt worden. Die letzte Behandlung dieses Projektes im AmtsA sieht vor, dass mit den Arbeiten schnellstmöglich zu beginnen sei (AmtsA 18.4.2007). Mit dem Architekten Ipsen wurde jetzt im Bestand eine Sanierung verbunden mit einer 0ptimierung der Raumaufteilung erarbeitet. Sie bedarf noch der bauaufsichtlichen Abstimmung. Die erforderlichen Mittel sind wie folgt haushaltsmäßig bereitgestellt:

 

Haushalt 2008 250.000 €
Ermächtigung für 2009 200.000 €
Haushaltsrest 2007 56.000 €
Planungskosten 2007 30.000 €
Haushaltsrest 2006 11.600 €
Die exakte Kostenermittlung wird derzeit noch durchgeführt. Ein Unterbringungsfall kann durch eine frei gewordene Wohnung im Mühlenweg ausgesiedelt werden. Die Familie M. ist einverstanden, dass sie nach der Sanierung nur noch eine verkleinerte Einheit erhält, ansonsten dort aber verbleiben kann. Amtsvorsteher Jansen gibt bekannt, dass das BBZ ein Betreuungskonzept vorgelegt habe, dass er für konzeptionell gut empfindet, über das aber in einer nächsten Sitzung beraten werden müsse, wenn es hinsichtlich des Ausbauablaufs nähere Erkenntnisse gibt. Der Amtsausschuss stimmt einstimmig den Sanierungs- und Ausbauplänen konzeptionell zu.
1. Die Mittel sind, wie in der Vorlage aufgeführt, bereit zu stellen.

2. Die Leistungen sind öffentlich auszuschreiben und die Aufträge sind dann vom Amtsvorsteher  an den jeweils günstigsten Bieter zu erteilen, ohne dass es einer erneuten Behandlung im Amtsausschuss bedarf.

3. Der Beginn der Arbeiten soll so zeitnah erfolgen wie möglich.


9. Beratung und Beschlussfassung über die Auswirkungen des Bürgerentscheids zu einer Fusion auf das Amt Landschaft Sylt

Der Amtsvorsteher berichtet, dass er im Nachgang zur letzten Sitzung des Amtsausschusses eine rechtliche Überprüfung in Auftrag gegeben hat, ob das Bürgerbegehren in der beantragten Form kommunalrechtlich zulässig ist. Die Auskunft liegt vor. Danach dürften keine Bedenken an der Zulässigkeit bestehen. Im Übrigen wird ausgeführt, dass das Amt selbst nicht legitimiert wäre, gegen das Bürgerbegehren vorzugehen, da es als Amtsverwaltung nicht in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Unter diesem Gesichtspunkt weist der Amtsvorsteher jetzt auf folgende Konsequenzen hin, die sich aus einem Ausscheiden der Gemeinde Sylt-Ost aus dem Amtsverbund ergeben würden. Es handelt sich dabei um folgende Konsequenzen:

Das Amt wird ab 1.1.2009 massiv verkleinert. Die Gemeinde Sylt-Ost scheidet aus dem Amtsverbund aus. Die Einwohnerzahl schrumpft von ca. 12.200 auf etwa 6.000 Einwohner.

Das Amt hat dann nicht mehr die Mindestgröße von 8.000 nach den Vorgaben des Verwaltungsstrukturreformgesetzes und muss sich der Verwaltung der neuen Verwaltung Westerland/Sylt-Ost bedienen.

Ein neuer öffentlich-rechtlicher Vertrag muss geschlossen werden. Die Konditionen sind nicht bekannt. Es geht um die Erstattung der Personal –und Sachkosten sowie eine Mietzahlung an das KLM im Fall des Standortes in Westerland.

Die Konzeption des neuen Verwaltungsgebäudes muss überdacht werden, ebenso die Trägerschaft. Bei einer Trägerschaft (und Eigentum) durch die neue Gemeinde müsste das verbleibende Amt eine Miete zahlen, wäre dann aber von den Investitionskosten freigestellt.

An die aus dem Amt ausscheidende Gemeinde Sylt-Ost muss eine Entschädigung für ihren Anteil am Grundvermögen in Keitum (Amtsgrundstück) gezahlt werden.

Amtsausschuss pp. werden nach der Kommunalwahl gewählt. Die Zusammensetzung des Amtsausschuss ändert sich dann aber zum 1.1.2009, d.h. Amtsausschuss und Amtsvorsteher müssen zum 1.1.2009 neu gewählt werden.

Bürgermeister/in der neuen Kommune ist „Leitender Verwaltungsbeamter“ mit Beratungspflicht für die amtsangehörigen Gemeinden und deren Bürgermeister.

Ansprechpartner der Bürgermeister werden – je nach Geschäftsverteilung – verschiedene Mitarbeiter der neuen Verwaltung sein.

Die neue Kommune ist nicht Mitglied im Amtsausschuss.

Das Amt Landschaft Sylt fällt unter die 8.000 –Einwohner-Grenze als Mindestgröße und wird zu den kleinsten Ämtern in SH gehören.


10. Wahl eines Mitgliedes für den Finanz- und Personalausschuss

Frau Sabine Koppelt, Wenningstedt, wird einstimmig als Nachfolgerin für Herrn Zarth in den Finanz- und Personalausschuss gewählt.


11. Mitteilungen und Anfragen

Der Amtsvorsteher berichtet, dass noch vor der Kommunalwahl mit einer Neufassung der Entschädigungsverordnung zu rechnen ist.

Der Landesentwicklungsplan liegt vor. Die Gemeinden sind zur Stellungnahme aufgefordert. Der Zeitpunkt erscheint kritisch, weil die Kommunalwahl vor der Tür steht und die neuen Vertretungen kaum Zeit haben, sich mit diesem Thema zu befassen. Herr Rück berichtet hierzu, dass seitens der Verwaltung eine Beschlussvorlage erarbeitet wird, und dass gemäss Landesraumordnungsplanung nicht davon auszugehen ist, dass detaillierte Regelungen für den Bereich einer einzelnen Gemeinde erfolgen.

Der Amtsvorsteher weist sodann darauf hin, dass mit dem Thema „Korruption“ sehr sensibel umgegangen werden müsse. Da bei ehrenamtlich tätigen Personen bereits eine Wertgrenze bei Zuwendungen jedweder Art ab  10 EURO dazu führen kann, dass Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eingeleitet werden, muss mit diesem Thema sehr vorsichtig umgegangen werden.