Protokoll vom 09.04.2009

Amtsausschuss

Tagesordnung

 

Öffentlicher Teil

 

01. 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Amtsvorsteher Rolf Speth eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Ausschussmitglieder, OAR Rück und Herrn Marställer von der Verwaltung, stellt die fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Der AmtsA  beschließt sodann einstimmig die Erweiterung der Tagesordnung: TOP 4: Bestätigung der Wahl des stellv. Amtswehrführers


2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


3. Mitteilungen und Anfragen

Herr OAR Rück berichtet:
> dass der Vertrag des Amtes mit der Gemeinde Sylt über die Nutzung des sog. „Pionierlager“ für die Unterbringung von 0bdachlosen auf Grund der Fusion zu überarbeiten ist
> dass der Vorschlag auf Änderung der Erbbaurechtsverträge  „Mühlenweg“ zurückgenommen wird; es soll nur im konkreten Einzelfall darüber befunden werden, ob übergangsweise bei berufsbedingter Abwesenheit von der Insel Sylt eine Ausnahme von der Eigennutzung genehmigt wird
> dass die Vergabeordnung des Landes Schl.-H. zeitlich befristet höhere Wertgrenzen (Schwellenwerte) vorsieht
> dass der Kreis NF von einem Kartenverlag auf Entschädigung verklagt wird und das Amt eine Streitverkündungsvereinbarung mit dem Kreis abschließen wird
> dass damit zu rechnen sei, dass eine abstrakte Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht eingereicht wird, mit der die demokratische Legitimation der Ämter in Schleswig-Holstein geprüft werden soll


4.
Bestätigung der Wahl des stellv. Amtswehrführers

Am 13. März 2009 ist Herr Andreas Petersen in der Delegiertenversammlung der Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Landschaft Sylt zum stellvertretenden Amtswehrführer gewählt worden. Der Oberbrandmeister Andreas Petersen ist seit 2003 Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kampen. Der Amtsausschuss bestätigt einstimmig die Wahl des stellvertretenden Amtswehrführers des Amtes Landschaft Sylt, Oberbrandmeister Andreas Petersen. Herr Amtsvorsteher Speth  ernennt ihn zum Ehrenbeamten und händigt die Urkunde aus.


5. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung des Vertrages mit der Gemeinde Sylt über das Sylter Archiv

Es wird über die Anpassung des bereits bestehenden Vertrages mit der Gemeinde Sylt beraten Der Vertrag ist auf Grund der verringerten Einwohnerzahl anzupassen. Abweichend von der bisherigen Regelung sollen die Personalkosten in voller Höhe in die Verteilung einfließen. Die Gemeinde Sylt verzichtet aber auf die Geltendmachung von Raum- und Bewirtschaftungskosten. Der Finanz- und Personalausschuss hat der Änderungen zugestimmt. Der Amtsausschuss beschließt einstimmig die Neufassung des Vertrages mit der Gemeinde Sylt über die Kooperation zur Durchführung des Landesarchivgesetzes.´


6. Beratung und Beschlussfassung über die Folgenutzung des Amtsgrundstücks (Grundsatzbeschluss)

Das Grundstück der ehem. Amtsverwaltung befindet sich im Eigentum des Amtes. Die ausgeschiedenen Gemeinden Rantum (Sylt) und Sylt-Ost sind auf Grund des Ausscheidens aus dem Amtsverbund anteilmäßig zu entschädigen. Die Gemeinde Sylt regt an, über ein Wohnungsbauprojekt für einheimische Familien  nachzudenken. Konkrete Planungen (Neubau oder Umbau) liegen derzeit noch nicht vor. Es gilt aber, hierzu grundsätzlich Stellung zu beziehen, weil bei dieser Nutzungsart der Wert des Grundstücks entsprechend geringer anzusetzen ist. Der Amtsausschuss hatte sich mit dieser Frage bereits in der Sitzung am 19.02.2009 befasst und grundsätzlich ein positives Signal abgegeben. Der Finanz- und Personalausschuss hat der Wohnnutzung zugestimmt. Das Grundstück ist derzeit im Bebauungsplan als Fläche für die öffentliche Verwaltung festgesetzt. Gemeinde Sylt hat die Planungshoheit und bestimmt damit vom Grundsatz her auch über mögliche Folgenutzungen. Zweitwohnungsbau ist nach der aktuellen Planungssituation auf Sylt unerwünscht. Kommunen sollten eigene Grundstücke nur für den insularen Wohnungsbedarf nutzen. Der Amtsausschuss folgt der Empfehlung des Finanz- und Personalausschusses und stimmt der Verwertung des Amtsgrundstücks zum Zwecke der Dauerwohnnutzung grundsätzlich zu. Da das Grundstück außerhalb des Amtsbereiches liegt, Wohnungsbau keine originär Aufgabe des Amtes ist und die Gemeinde Sylt mit der dem KLM über ein leistungsfähiges Wohnungsunternehmen verfügt, spricht sich der Amtsausschuss vom Grundsatz her für eine Veräußerung der Liegenschaft an die Gemeinde Sylt aus und erhebt dies bei Stimmenthaltung des Lister Vertreters zum Beschluss. Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept für die Folgenutzung  und die Eckpunkte eines Übertragungsvertrages vorzulegen.


7. Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung der Vereinbarung zur Bezuschussung des Schwimmsports in List

Der Vertrag der Inselgemeinden mit dem TSV Westerland über die Bezuschussung des Schwimmsports läuft Mitte des Jahres aus (31.07.2009). Danach wäre der Schwimmsport in der Schwimmhalle in List nicht mehr gewährleistet. Es muss daher über eine Verlängerung des Vertrages mit dem TSV Westerland und die Bezuschussung durch die Inselgemeinden nachgedacht und entschieden werden. Es handelt sich um einen Betrag von 150.000 € pa. für alle Inselgemeinden. Die Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden wie auch die Gemeinde Sylt haben bereits ihre Zustimmung zu einer Verlängerung signalisiert. Der Finanz- und Personalausschuss hat eine gleichlautende Empfehlung abgegeben. Der Amtsausschuss beschließt einstimmig vorbehaltlich der Beschlussfassungen in den einzelnen Gemeinden die Verlängerung der Vereinbarung mit dem TSV Westerland über die Bezuschussung des Schwimmsports bis zum 31.07.2010


8. Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung der Hauptsatzung, hier: Verringerung der Zahl der Mitglieder des Finanz- und Personalausschusses auf 4 Mitglieder

Der Amtsausschuss ist nach der Fusion nur noch mit 7 Mitgliedern besetzt. Es kam daher die Anregung, über eine Verkleinerung des Finanz- und Personalausschusses nachzudenken, weil dieser sonst fast die Größe des Amtsausschusses hätte. Angemessen erschien in der Vorberatung, den Ausschuss auf 4 Mitglieder (jede amtsangehörige Gemeinde stellt ein Mitglied) zu verringern. Hierfür wäre eine Änderung der Hauptsatzung des Amtes notwendig. Der Amtsausschuss folgt der Empfehlung des Finanz- und Personalausschusses und beschließt, die Hauptsatzung durch einen Nachtrag dahingehend zu ändern, dass der Finanz- und Personalausschuss künftig nur noch aus 4 Mitgliedern besteht, wobei jede amtsangehörige Gemeinde ein Mitglied stellen soll. Die als Anlage beigefügte Fassung des Nachtrags zur Hauptsatzung des Amtes wird sodann einstimmig beschlossen. Der Amtsausschuss beschließt sodann im Vorgriff auf die Änderung der Hauptsatzung folgende Personen zu Mitgliedern im Finanz- und Personalausschuss:
Bgm. Stefanie Böhm
GV Reinhard Kaus
Bgm Rolf Speth
Bgm. Wolfgang Strenger


9. Beratung und Beschlussfassung über eine Neufassung der Gebührensatzung

Die Gebührenssatzung des Amtes soll nach Maßgabe der Überarbeitung der Gebührensatzung für die neue Gemeinde Sylt angepasst werden. Die Gebührensätze werden dabei zum Teil erhöht und mit der geschäftsführenden Gemeinde vereinheitlicht werden. Der Amtsausschuss folgt der Empfehlung des Finanz- und Personalausschusses, stimmt der Überarbeitung der Gebührensatzung und der Vereinheitlichung der Gebührensätze zu und erlässt die Satzung in der Fassung laut Vorlage. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Satzung nach gleichlautender Beschlussfassung der Gemeinde Sylt zu veröffentlichen. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


10. Beratung und Beschlussfassung über die Verteilung der Geschäftsführungsgebühr auf die
amtsangehörigen Gemeinden

Die Geschäftsführungsgebühr war bereits Gegenstand einer lebhaften Diskussion im Finanz- und Personalausschuss, weil zwei Gemeinden aus ihrer Sicht nachteilige Bemessungsgrundlagen sehen. In der Gemeinde Kampen (Sylt) ist dies die hohe Finanzkraft verbunden mit einer geringen Einwohnerzahl, in der Gemeinde List auf Sylt ist es die statistische Einwohnerzahl, die von der tatsächlichen Einwohnerzahl um etwa 1000 Personen abweicht. Herr Marställer weist darauf hin, dass anders als bei der Amtsumlage, die zwingend nach der Finanzkraft berechnet werden muss, hier ein anderer, freiwilliger Verteilungsmaßstab beschlossen werden kann. Die Verwaltung hatte hierzu verschiedene Modelle ausgearbeitet, die während der Sitzung des Ausschusses dargestellt wurden. Die Gemeinden haben in ihren Haushalten bereits Beträge für die Amtsumlage und die Geschäftsführungsgebühr eingestellt. Unter Berücksichtigung dieser bereitstehenden Beträge empfiehlt der Finanz- und Personalausschuss sodann folgenden Verteilungsmaßstab: 25 % der Vertragssumme von 912.187,31 € werden entsprechend der im Melderegister vorhandenen Einwohner abgerechnet und die verbleibenden 75 % werden entsprechend der Finanzkraft 2009 umgelegt. Des Weiteren wird die Geschäftsführungsgebühr über das Amt Landschaft Sylt an die Gemeinde Sylt weitergeleitet. Im Bereich Hörnum (Sylt) würde dies zu einer überplanmäßigen Ausgabe von etwa 7.000 Euro führen, die dem Ausschuss aber als vertretbar erscheint. Der Amtsausschuss beschließt sodann einstimmig die Verteilung der Geschäftsführungsgebühr im Jahr 2009 nach folgenden Verteilungsmaßstab: 25 % der Vertragssumme von 912.187,31 € werden entsprechend der im Melderegister vorhandenen Einwohner abgerechnet und die verbleibenden 75 % werden entsprechend der Finanzkraft 2009 umgelegt. Des Weiteren wird die Geschäftsführungsgebühr über das Amt Landschaft Sylt an die Gemeinde Sylt weitergeleitet.


11. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009

Herrn Marställer erläutert die wesentlichen Grundzüge des Haushaltes für das Jahr 2009. Dieser ist geprägt durch die Fusion und die Übernahme der Verwaltung durch die Gemeinde Sylt und auch durch das Freiwerden des Amtsgebäudes im Laufe des Jahres 2009. Im Bereich der Bewirtschaftungskosten sind einige Haushaltsansätze geblieben, die im Jahr 2010 aber nicht mehr in der Höhe zu erwarten sind. Hier besteht die Tendenz, dass es zu einer deutlich geringeren Ausgabe kommt, als zunächst angesetzt. Eine genaue Kalkulation ist zum aktuellen Zeitpunkt aber noch nicht möglich. Die Bewirtschaftungskosten selbst sind deutlich niedriger angesetzt worden, die Fernmeldegebühren sind weiterhin mit 40.000 Euro veranschlagt, weil dieser Betrag im Wesentlichen die noch auslaufende Leasing-Miete für die Fernmeldeanlage beinhaltet. Herr Marställer erläutert die deutlich verringerten Zinseinnahmen, die sich konjunkturbedingt und durch das Ausscheiden der beiden Gemeinden Rantum (Sylt) und Sylt-Ost ergeben werden. Der Kostenanteil für das Standesamt hat sich entsprechend der Verringerung der Einwohnerzahl des Amtes auf etwa die Hälfte verringert. Abstimmungsergebnis: Der Amtsausschuss beschließt den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung des Amtes Landschaft Sylt für das Jahr 2009 gem. Vorlage.


12. Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm 2010 – 2012

Der Amtsausschuss beschließt einstimmig das Investitionsprogramm für das Jahr 2009 gem. Vorlage der Verwaltung.



Der Amtsvorsteher schließt die Sitzung um 18.25 Uhr