Protokoll vom 22.06.2009

Amtsausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Amtsvorsteher Speth eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden, stellt die fristgerechte Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.


2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


3. Anfragen und Mitteilungen

Die Verwaltung teilt mit,
dass in der letzten Sitzung des FinPersA die Wahl von Frau Böhm zur Vorsitzenden und von Herrn Bgm. Strenger zum Stellvertreter erfolgte

dass der Finanz- und Personalausschuss die Bezuschussung des Projektes „Zeitgenössische Fotografie“ mit einem Festbetrag von 3500 € beschlossen hat

dass der Verkauf einer Wohneinheit im Mühlenweg unter Einhaltung der Vorgaben des Erbbau-rechtsvertrages erfolgt ist (Erwerber ist eine Mutter mit zwei Kindern)

dass die Einreichung einer abstrakten Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht in Sachen Amtsordnung erfolgt sei und die Verwaltung über die weitere Entwicklung berichten wird.

dass die Verwaltung eine Erklärung gegenüber der BIMA zur Einhaltung der Zweckbindung der Wohnungen Mühlenweg abgeben wird, um Anpassungen der bestehenden Erbbaurechtsverträge zu vermeiden

dass die  Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses folgende Personen sind: Bgm Speth als Vors., GV Sönke Lorenzen und BGm Fifeik

dass der Amtsvorsteher die Unterzeichnung der Vereinbarung mit dem TSV Westerland über die Bezuschussung des Schwimmsports in List vorgenommen hat

dass die Verlängerung des Geschäftsführungsvertrages ansteht und die Aufnahme von Verhandlungen beginnen wird


4. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer AmtsVO zum Schutz vor Geräuschen und Luftverunreinigungen in den Gemeinden des Amtes Landschaft Sylt

Der AmtsA nimmt davon Kenntnis, dass nach Rechtsänderungen nunmehr die Rechtsgrundlage geschaffen ist, dass Kommunen in Schleswig-Holstein eigene Verordnungen zum Schutz gegen Lärm erlassen können. Die Verwaltung hat hierzu eine Vorlage erarbeitet. Angesprochen wird die Frage, ob die Ruhezeiten noch weiter ausgedehnt werden können ( Ende 09:00 Uhr, Beginn 21:00 Uhr), wobei hier aber einschneidende Belastungen der Gewerbebetriebe zu sehen sind, die dann vorher gehört werden müssten. AR Hansen weist darauf hin, dass nach einer Erfahrungszeit mit der Verordnung durchaus spätere Anpassungen möglich sind und dass die Polizei dringenden Wert darauf legt, dass die Ruhezeiten inselweit einheitlich festgelegt werden. In Anbetracht der begonnenen Saison soll die Verordnung schnellstmöglich in Kraft gesetzt werden. Aus diesem Grunde soll die anstehende Beschlussfassung der Gemeinde Sylt nicht abgewartet werden. Der Amtsausschuss beschließt sodann die als Entwurf vorgelegte Verordnung mit folgenden Ergänzungen:
In § 1 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: „Dem besonderen Schutzbedürfnis von Gebieten mit hohem touristischem Gepräge in Kur- und Erholungsorten wird Rechnung getragen.“
In § 3 Abs. 1 wird die Fundstelle eingefügt:„-32. BImSchV- vom 29. August 2002 (BGBl. I S. 3478) zuletzt geändert durch Art. 6 Abs. 5 der Verordnung vom 06. März 2007 (BGBl. I S. 261)“
In § 3 Abs. 2 werden die Gewerbegebiete vom Geltungsbereich ausgenommen: „Bauplanerisch ausgewiesene Gewerbegebiete fallen ebenfalls nicht unter die Beschränkung des Absatzes 1.“


5. Beratung und Beschlussfassung über die Finanzierung des insularen Entwicklungskonzeptes

Der AmtsA nimmt von der Vorlage des Inselbauamtes und von dem Ergebnis der Vorberatung im Finanz- und PersonalA Kenntnis. Nach kurzer Beratung beschließt der AmtsA einstimmig:
Der Amtsausschuss nimmt von dem Beginn der Abarbeitung des insularen Entwicklungskonzeptes Kenntnis. Die Aufgabe ist von den Gemeinden auf das Amt Landschaft Sylt übertragen worden. Der Amtsausschuss beschließt, das jeweils erforderliche Jahresbudget im Haushalt des Amtes bereitzustellen. Die Finanzierung setzt die Geschäftsführung des Amtes durch die Gemeinde Sylt  und die Mitgliedschaft der jeweiligen Gemeinde im Amtsverbund voraus. Der auf das Jahr 2009 entfallende Anteil soll durch einen Nachtrag bereitgestellt werden.


6. Beratung und Beschlussfassung über die Neugliederung der Schiedsamtsbezirke

Der AmtsA nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis und beschließt sodann: Der Amtsausschuss stimmt der Neugliederung der Schiedsamtsbezirke zu. Die Gemeinden des Amtes Landschaft Sylt bilden nunmehr einen Schiedsamtsbezirk, für den Herr Almendinger und Herr Dethlefs (Stellv.) berufen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die durch den Direktor des Amtsgerichtes Niebüll erforderliche Geneh-migung einzuholen.


7. Beratung und Beschlussfassung über die Nachfolgenutzung für das Amtsgebäude in Keitum

Der AmtsA nimmt von der Vorlage der Verwaltung und der Empfehlung des Finanz- und Personalausschusses Kenntnis. Dieser hat in seiner Sitzung am 17.06.09 folgende Empfehlung an den AmtsA beschlossen:
a)
Abgabe des Grundstücks an die Gemeinde Sylt
b)
Verpflichtung der Gemeinde Sylt zur Nutzung des Gebäudes für Hauptwohnsitzzwecke durch Vertrag)
c)
Einräumung eines Belegungsrechtes zugunsten der Gemeinden des Amtes Landschaft Sylt
d)
Abschluss eines Kaufvertrages mit einem Kaufpreis, der gestaffelt in jährlichen Summen zu zahlen ist, wonach die Gemeinde Sylt in den ersten 6 Jahren 7.000 € (mit Indexanpassung) zahlt, ab 7. Jahr erhöht sich der Betrag jährlich um 1.000 € (ebenfalls mit Indexanpassung).
Der AmtsA begrüßt die geplante Wohnnutzung in dem Gebäude und bestätigt, dass das Amt selbst kein Interesse an einer wohnwirtschaftlichen Nutzung des Grundstücks habe. Der AmtsA nimmt davon Kenntnis, dass in der Gemeinde Sylt auch Überlegungen bestehen, das Gebäude abzureißen und evtl. einen Neubau (Wohnungen ) zu erstellen und dass das Inselbauamt einen entprechenden Auftrag zur Gegenüberstellung der beiden Varianten erhalten habe. KLM hat für den Erwerb des Grundstücks verbunden mit dem Ausbau des Gebäudes einen Kaufpreis vorgeschlagen, der eine jährliche Zahlung von Raten vorsieht. Diesem Vorschlag folgend beschließt der AmtsA, wobei sich die Vertreter der Gemeinde List enthalten:
e)
Die Abgabe des Grundstücks an die Gemeinde Sylt oder KLM durch einen Kaufvertrag
f)
Verpflichtung der Gemeinde Sylt / KLM zur Nutzung des Gebäudes für Hauptwohnsitzzwecke
g)
Einräumung eines Belegungsrechtes zugunsten der Gemeinden des Amtes Landschaft Sylt
h)
Festlegung eines Kaufpreises, der gestaffelt in jährlichen Summen zu zahlen ist, wonach die Gemeinde Sylt in den ersten 6 Jahren 7.000 € (mit Indexanpassung) zahlt, ab 7. Jahr erhöht sich der Betrag jährlich um 1.000 € (ebenfalls mit Indexanpassung)
i)
Der Amtsvorsteher wird beauftragt, entsprechende Verhandlungen mit der Gemeinde Sylt zu führen und das Ergebnis sodann in der nächsten Sitzung des Amtsausschusses bekanntzugeben und gegebenenfalls beschließen zu lassen.


8. Beratung und Beschlussfassung über die künftige Bezuschussung des Tierheimes

Der Finanz- und Personalausschuss hat einer weiteren Bezuschussung des Tierheimes zugestimmt. Der aktuell gezahlte Betrag soll im Haushalt 2010 nach Maßgabe der Einwohnerzahlen entsprechend angepasst, also reduziert werden. Der AmtsA bestätigt diese Empfehlung einstimmig und bittet die Verwaltung, für das Jahr 2010 einen entsprechenden Ansatz im Haushalt 2010 vorzusehen. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, die auf Grund der Fusion verringerte Bezuschussung mit der Gemeinde Sylt abzustimmen, damit der Verein keine Nachteile erfährt.


9. Beratung und Beschlussfassung über das Ergebnis der Jahresrechnung für das Jahr 2009

Der Amtsvorsteher berichtet über das Ergebnis der vorangegangenen Sitzung des Rechnungsprüfungs-ausschusses. Wesentliche Haushaltsüberschreitungen haben sich danach nicht ergeben. Der Finanz- und Personalausschuss hat von dem Ergebnis der Jahresrechnung 2008 Kenntnis und dem Amtsaus-schuss empfohlen, die Jahresrechnung in dieser Fassung zu beschließen. Der AmtsA beschließt sodann einstimmig die Jahresrechnung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.


10. Verschiedenes

Keine Wortmeldung.



Der Amtsvorsteher schließt die Sitzung um 18:58 Uhr