Amtsausschusses, Protokoll vom 16.12.2009

Niederschrift

über die 9. Sitzung des Amtsausschusses
am Mittwoch, dem 16. Dezember 2009, 17:00 Uhr,
im großen Saal des Tourismusservice Hörnum

Von den Mitgliedern sind anwesend:

Stefanie Böhm Bürgermeisterin Ronald Benck Gemeindevertreter / 1. Stellv. Bürgermeister Thomas Diedrichsen Gemeindevertreter Katrin Fifeik Bürgermeisterin Sönke Lorenzen Gemeindevertreter Rolf Speth Bürgermeister / Amtsvorsteher

Es fehlt entschuldigt:

Reinhard Kaus Gemeindevertreter

Vertreten wird:

______Wolfgang Strenger Bürgermeister, wird vertreten durch 1. stv. Bürgermeister Ronald Benck


Ferner sind anwesend:

Gabriele Gotthardt Verwaltung
Joachim Rück Verwaltung
Daniel Jäger Verwaltung

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.                   Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.                   Einwohnerfragestunde

3.                   Mitteilungen und Anfragen

4.                   Präsentation des Internetauftritts des Amtes Landschaft Sylt

5.                   Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der 
Kooperationsvereinbarung zum Klimaschutzkonzept des Kreises Nordfriesland

6.                   Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines
Geschäftsführungsvertrages ab 01.01.2010

7.                   Verschiedenes

1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er bittet die Anwesenden im Gedenken an den verstorbenen früheren stellvertretenden Amtsvorsteher Carl Heinrich Schmidt sich von den Plätzen zu erheben.

2.

Einwohnerfragestunde

Keine Wortmeldung.

3.

Mitteilungen und Anfragen

Die Verwaltung berichtet dem Amtsausschuss über folgende Themen:

·         Leistungen des Kreises Nordfriesland gegenüber den Gemeinden und Ämtern (Bauleitplanung pp.) sind künftig umsatzsteuerpflichtig.

·         Das Pumpengebäude am Rantumer Deich ist beseitigt worden.

·         Der Kaufvertrag für das Amtsgebäude ist unterzeichnet und mit einer Fertigstellung der Umbaumaßnahmen in Wohnungen ist im III. Quartal 2010 zu rechnen; die Gemeinden haben ein bevorzugtes Belegungsrecht, auch für die Unterbringung von Personal.

·         Es gibt eine zivilrechtliche Rechtssprechung zur Verpflichtung zur Erhebung von Erschließungs-und Straßenausbaubeiträgen und der Innenminister wird demnächst einen entsprechenden Erlass herausgeben. Dies bedeutet, dass die Gemeinden verpflichtet sind, Satzungen für die Erhebung von Beiträgen zu erlassen und auf den Erlass einer solchen Satzung nicht verzichtet dürfen.

·         Gewoba Nord fordert zurzeit vom Amt Landschaft Sylt Erschließungsbeiträge für die frühere Wohnungsbaumaßnahme am Mühlenweg in Tinnum. Hier handelt es sich um einen Betrag von etwa 130.000 Euro. Nach Auffassung der Verwaltung ist dieser Betrag bereits verjährt und die Einrede der Verjährung ist geltend gemacht worden. Es ist davon auszugehen, dass es hier zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen wird.

·         Die kommunale Verwaltungsrunde beim Landrat im Jahr 2010 ist für den 28.09.2010, Beginn 09:30 Uhr, vorgesehen. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden gebeten, diesen Termin vorzumerken.

·         Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt ist vom aktuellen Stand der Aufstellung des insularen Entwicklungskonzeptes unterrichtet worden ist. Der Vermerk des Inselbauamtes wird diesem Protokoll als Anlage beigefügt.

·         Der Entwurf des 3. Regionalen Nahverkehrsplanes für den Kreis Nordfriesland liegt vor. Auf eine Übersendung des umfangreichen Werkes wird seitens der Bürgermeister verzichtet. Die Verwaltung wird ggf. eine Stellungnahme vorbereiten.

·         Das Landesverfassungsgericht hat einen Verhandlungstermin im Rahmen einer abstakten Normenkontrollklage zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Amtsordnung abgehalten. Bei diesem Termin ging es um die Frage, inwieweit die Zusammensetzung des Amtsausschusses noch demokratisch legitimiert ist. Sollte das Gericht zu der Erkenntnis kommen, dass die Amtsordnung geändert werden muss, dann könnte dies dazu führen, dass die Mitglieder des Amtsausschusses künftig direkt zu wählen sind. Alternativ wäre es auch denkbar, dass die Übertragung von Aufgaben von den Gemeinden auf das Amt zukünftig von der Kommunalaufsicht genehmigt werden müssen. Mit einem Bekanntgeben des Urteils ist erst im März 2010 zu rechnen. Die Verwaltung wird dann entsprechend berichten.

4. Präsentation des Internetauftritts des Amtes Landschaft Sylt

Amtsvorsteher Speth begrüßt Frau Gabriele Gotthardt und Herrn Daniel Jäger, die sodann den neuen Auftritt des Internets für das Amt Landschaft Sylt präsentieren.

Der Amtsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass künftig vielfältige Funktionen im Sinne der Bürgerfreundlichkeit einsehbar sind und abgerufen werden können. Auch für den ehrenamtlich Tätigen bringt das neue System Vorteile, wenn es z.B. um die Einsicht in alte Protokolle und Recherchemöglichkeiten zu bestimmten Beratungspunkten geht.

Es ergeht die Bitte an alle Gemeinden, die eingestellten Texte kritisch durchzusehen und auf Fehler aufmerksam zu machen. Herr Jäger erklärt, dass Änderungswünsche jederzeit möglich sind und zeitnah umgesetzt werden können. Es sei auch möglich, zusätzliche Fotos o. ä. einzustellen. Die Kosten für den Internetauftritt sind vergleichsweise gering, sie belaufen sich auf etwa 150,00 Euro im Jahr. Die Pflege des Auftritts wird von der Inselverwaltung im Rahmen der Geschäftsführungsgebühr übernommen. Herr Jäger erklärt, dass das Amt Landschaft Sylt einen KK-Vertrag abschließen muss. Die Mitglieder des Amtsausschusses stimmen dem Abschluss dieses Vertrages einstimmig zu und begrüßen die neue Gestaltung des Internetauftritts für das Amt Landschaft Sylt.

5. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der Kooperationsvereinbarung zum Klimaschutzkonzept des Kreises Nordfriesland

Bürgermeister Speth berichtet, dass Frau Fifeik als amtierende stellvertretende Amtsvorsteherin die Kooperationsvereinbarung bereits unterzeichnet hat. Von Frau Fifeik wird in diesem Zusammenhang kritisch angemerkt, dass die Informationen des Kreises Nordfriesland nicht direkt beim Amt Landschaft Sylt angekommen sind und das Amt daher keine Möglichkeit zur Teilnahme an der Diskussion hatte. Sie bittet darum, dass die Frage des Verteilers (offensichtlich nur Hauptamtler) geprüft wird. Es muss sichergestellt sein, dass auch das Amt Landschaft Sylt in Zukunft direkte Informationen erhält.

Der Amtsausschuss nimmt sodann von der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung Kenntnis und genehmigt die Unterzeichnung.

6. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Geschäftsführungsvertrages ab 01.01.2010

Amtsvorsteher Speth weist darauf hin, dass der Vertrag bereits in der vergangenen Sitzung des Amtsausschusses beraten und auch beschlossen worden ist. Ausgenommen war seinerzeit lediglich die Höhe der Geschäftsführungsgebühr, weil der Kreis Nordfriesland ankündigte, Planungsleistungen zukünftig mit 19 % Mehrwertsteuer belegen zu müssen. Die Höhe der Geschäftsführungsgebühr ist jetzt neu gerechnet worden. Die Planungsleistungen sind in der Geschäftsführungsgebühr enthalten. Das Inselbauamt rechnet die erbrachten Planungsleistungen für die einzelnen Gemeinden ab, so dass die Gemeinden künftig nur in der Höhe der tatsächlich erbrachten Leistungen belastet werden. Es verbleibt allerdings bei dem bereits beim früheren Amt Landschaft Sylt üblichen 20 % -igen Kostenanteil für die Fixkosten.

Die Frage von Amtsausschussmitglied Sönke Lorenzen, List, nach der Festlegung der Einwohnerzahlen wird beantwortet. Es wird darauf hingewiesen, dass die dem Vertrag zugrunde liegende Einwohnerzahl fest ist und auch durch die angekündigte Volkszählung nicht geändert wird. Der Vertrag ist insoweit bis zum Ende seiner Laufzeit (2013) als konstant anzusehen. Dies gilt allerdings nicht hinsichtlich der tarifrechtlichen Erhöhungen und der Index-Anpassungen für die Sachkosten, die künftig ohne erneute Beschlussfassung angepasst werden.

Die Gemeindevertretung Sylt hat dem Geschäftsführungsvertrag in ihrer Sitzung am 09.12.2009 zugestimmt. Der Amtsausschuss beschließt sodann den Geschäftsführungsvertrag in der als Vorlage vorgelegten Fassung.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

7. Verschiedenes

·         Bürgermeister Speth berichtet, dass der Insel Sylt Tourismus Service (Westerland) ein neues Kurkartensystem einführt, das mit den anderen Inselgemeinden nicht abgestimmt worden ist. Man fürchtet eine fehlende Kompatibilität mit den Systemen der Gemeinden. Der Alleingang des ISTS in dieser Sache wird sehr kritisch angemerkt und in diesem Verhalten wird ein Widerspruch zu den Fusionsbemühungen aller Inselgemeinden gesehen. Bürgermeister Speth berichtet, dass die Kurdirektoren der Insel Sylt und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zu einer Gesprächsrunde am 12.01.2010 eingeladen werden, um neben dieser Problematik auch die Namensgebung des ISTS und die Erstellung des insularen Tourismuskonzeptes zu besprechen.

·         Frau Bürgermeisterin Fifeik spricht die Kostenausgleichsregelungen für den Besuch benachbarter Kindergärten und die Idee an, dass inselweit alle Gemeinden auf solche Ausgleichszahlungen verzichten sollten. Sie bittet die Verwaltung der Gemeinde Sylt, diesen Gedanken auf seine Umsetzbarkeit und Praktikabilität zu prüfen. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nehmen zustimmend Kenntnis.

Amtsvorsteher Speth schließt die Sitzung mit einem Dank für die bisherige Arbeit und wünscht allen Mitgliedern ein besinnliches Weihnachtsfest.

Ende der Sitzung: 17:45 Uhr

Rolf Speth Joachim Rück
Vorsitzender Protokollführer