Protokoll vom 23.03.2009

Gemeindevertretung (Beauftragte Bgm.)

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der form- und fristgerechten Ladung sowie der Beschlussfähigkeit

Frau Reiber begrüßt die erschienenen Bürgerinnen und Bürger und stellt sodann die anwesenden Amtsleiter der Verwaltung im Einzelnen vor. Sie erweitert die Tagesordnung um folgende drei zusätzliche Punkte, die aufgrund ihrer Dringlichkeit behandelt werden müssen:
TOP 12: Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 im OT Tinnum (landwirtschaftlicher Betrieb Hof Südhörn 7)
TOP 13: Beschlussfassung über die Feststellung der  Jahresrechnung 2008 für den OT Westerland und Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen
TOP 14: Bericht und Beschlussfassung über das Konzept der Verkehrsüberwachung und die Einstellung von zusätzlichen Mitarbeitern


2. Einwohnerfragestunde

Frau Lunk-Lorek fragt nach dem Ergebnis der Bereisung der Strandabschnitte, die nach Auskunft von Frau Reiber sich in einem guten Zustand befinden sollen.

Frau Lunk-Lorek fragt nach dem „Schieben“ von Sand in Richtung Norden. Frau Reiber berichtet hierzu, dass das LKN diese Maßnahmen nicht gerne sieht, weil das LKN davon ausgeht, dass dadurch morphologische Veränderungen mit negativem Ergebnis entstehen können. Das LKN wird zu diesem Thema eine schriftliche Stellungnahme abgeben, über die dann berichtet wird.

Herr Mathias Lauritzen fragt nach der Realisierung der Ausweichmöglichkeit im „Muasem Hüs“ hinsichtlich des Betriebs der Morsumer Grundschule. Frau Reiber berichtet hierzu, dass der STS  mit der Nutzung des sogenannten “Dart-Raumes“ im „Muasem-Hüs“ einverstanden ist und ein Pachtvertrag mit einer Pachtsumme von monatlich 150,00 € in Aussicht stellt. Zur Frage der Renovierung erklärt Frau Reiber, dass es kein Problem sei, diese in einfacher Weise zu renovieren. Der Einbau von Dachflächenfenstern und ähnlichem müsse aber noch zurückgestellt werden, weil u.a. auch die Urheberrechte des Architekten geprüft werden müssen.

Herr Franz Beilmann bittet im Hinblick auf den Umbau der Grundschule Tinnum darum, dass der Sportverein Tinnum 66 gebührende Berücksichtigung findet und er wiederholt seine Bitte an die Politik, bei Besichtigungen hinzugezogen zu werden. Frau Reiber sichert zu, dass hierzu ein gemeinsamer Termin angeboten werden wird.


3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am 26. Februar 2009

Frau Reiber genehmigt die Niederschrift aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 26.02.2009.


4. Beschlussfassung über die Übertragung der Flughafenanteile von der Gemeinde Sylt auf die Sylt Tourismus-Service GmbH

Die beauftragte Bürgermeisterin berichtet, dass die Geschäftsanteile der Flughafen Sylt GmbH wie folgt verteilt sind:
Tourismus Service-Sylt GmbH, Geschäftsanteil 86.400 €
Gemeinde Sylt 37.440 €  Zusätzlich 2880 €
Gemeinde Wenningstedt-Braderup 10.080 €
Gemeinde Kampen 7.200 €
Alleinige Gesellschafterin der Tourismus Service-Sylt GmbH sei die Gemeinde Sylt. Zur Vereinheitlichung der Beteiligungsstrukturen sollen die Beteiligungen der Gemeinde Sylt an der Flughafen Sylt GmbH bei der Tourismus Service-Sylt GmbH eingegliedert werden. Hierzu überträgt die Gemeinde Sylt die Geschäftsanteile von 37.440 € und 2880 € auf die Tourismus Service-Sylt GmbH. Frau Reiber beschließt die Übertragung der Geschäftsanteile wie vorstehend dargestellt.


5. Beschlussfassung über eine Beteiligung der EVS an der Kom 9 GmbH & Co. KG

Frau Reiber hatte in der letzten Informationsrunde den Sachverhalt dargestellt und ein Stimmungsbild abgefragt. Es haben sich keine negativen Stellungnahmen ergeben. Frau Reiber beschließt sodann:
Die Gemeindevertretung stimmt einem Beitritt der EVS zur Kom 9 GmbH & Co. KG  mit dem Zweck, ein Angebot zum Erwerb von Thüga-Anteilen zu unterbreiten, zu. Auf den Beschluss des Aufsichtsrates der EVS vom 26.02.2009 wird Bezug genommen. Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung die Geschäftsführung ermächtigt, der Kom 9 GmbH & Co. KG beizutreten mit dem Zweck, ein Angebot zum Erwerb von Thüga-Anteilen zu unterbreiten.


6. Beratung und Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61  der Gemeinde Sylt/OT Westerland für das Gebiet begrenzt:
im Norden durch die nördliche Grenze des Flurstückes 42/13 der Flur 15 und durch die  Verlängerung dieser Grenzlinie über das Flurstück 94 auf die westliche Grenze des Flurstückes 1 der Flur 19
im Osten durch die westliche Grenze des Flurstückes 1 der Flur 19, einschließlich eines ca. 90 m langen und ca. 27 m breiten Teilflurstückes 1 der Flur 19 nach Osten
im Süden durch die südliche Grenze des Flurstückes 22/8 der Flur 16 und die  Verlängerung dieser Grenzlinie über das Flurstück 94 auf die westliche Grenze des Flurstückes 1 der Flur 19
im Westen durch die östlich in einer Tiefe von ca. 45 m entlang der westlich gelegenen Flurstücksgrenzen 22/8 der Flur 16 und 42/13 der Flur 15 westlich der L 24 (Bereich der Jugendherberge Dikjen-Deel)
a) Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen
b) Satzungsbeschluss

Der von der Stadtvertretung der Stadt Westerland am 08.12.2008 beschlossene Entwurf der o.a. Bebauungsplanänderung hat im Zeitraum vom 23.12.2008 – 23.01.2009 öffentlich ausgelegen und die Behörden und Nachbargemeinden wurden beteiligt. Während dieses Zeitraumes wurde lediglich von der Unteren Naturschutzbehörde darauf hingewiesen, dass für die „Fläche für Nebenanlagen 2“ die Betroffenheit des gesetzlichen Biotopschutzes zu prüfen ist, da nach dortiger Einschätzung sich auf der überplanten Stelle in den letzten Jahren ein Trockenrasen ( Schutz nach § 25 Abs. 1, Ziffer 3 LnatSchG) etabliert. Für den weiteren Planungsablauf fordert die untere Naturschutzbehörde eine Abarbeitung der Eingriffs-/Ausgleichregelung. Zumindest wird verlangt, dass eine Inaussichtstellung einer Befreiung von den Biotopschutzvorschriften beantragt. Dieser Antrag wurde bereits gestellt. Die Energieversorgung Sylt weist darauf hin, dass für das geplante Objekt auch weiterhin keine Leistungs- oder Verbrauchsdaten vorliegen. Vorsorglich wird von dort mitgeteilt, dass ggf. notwendige Verstärkungen oder Neuverlegungen von Ver- und Entsorgungsleitungen zu Lasten des Vorhabenträgers gehen. Da diese B-Plan-Änderung lediglich die Errichtung von Nebenanlagen vorbereitet, ist die Ver- und Entsorgungssituation hier nicht betroffen. Weitere Anregungen von Nachbargemeinden und Privaten wurden nicht vorgebracht. Da die Inaussichtstellung bereits beantragt wurde und eine Verstärkung der Ver- und Entsorgungsleitungen für Nebenanlagen nicht erforderlich ist, und auch ansonsten keine Anregungen vorgebracht wurden, ist eine Abwägung nicht erforderlich. Die Beauftragte fasst sodann folgende Beschlüsse:
1. Die Beauftragte beschließt, die geforderte Eingriffs-/Ausgleichsregelung auf die Vorhabenebene zu verlagern. Die Begründung wurde entsprechend ergänzt.
2. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 der Gemeinde Sylt /OT Westerland wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 der Gemeinde Sylt /OT Westerland für das Gebiet begrenzt


7. Beratung und Beschlussfassung über die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 der Gemeinde Sylt/OT Westerland für das Gebiet begrenzt
im Osten durch die Norderstraße/Maybachstraße
im Süden durch die südliche Grenze des Flurstückes 2239/65 der Flur 8 (Stadtpark) verspringend über die Stephanstraße zur Andreas-Nielsen-Straße
im Osten durch die Kjeirstraße
im Norden durch die Johann-Möller-Straße
a) Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen
b) Satzungsbeschluss

Der von der Stadtvertretung der Stadt Westerland am 08.12.2008 beschlossene Entwurf der o.a. Bebauungsplanänderung hat im Zeitraum vom 23.01.2009 – 23.02.2009 öffentlich ausgelegen und die Behörden und Nachbargemeinden wurden beteiligt. Während dieses Zeitraumes wurden weder von Privaten noch von Behörden und Nachbargemeinden Anregungen vorgebracht. Eine Abwägung ist von daher nicht erforderlich. Die Beauftragte fasst folgende Beschlüsse:
1. Die Beauftragte stellt fest, dass eine Abwägung nicht erforderlich ist.
2. Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 der Gemeinde Sylt /OT Westerland wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3. Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 der Gemeinde Sylt /OT Westerland für das Gebiet begrenzt
- im Westen durch die Norderstraße/Maybachstraße,
- im Süden durch die südliche Grenze des Flurstückes 2239/65 der Flur 8 (Stadtpark)verspringend über die Stephanstraße zur Andreas-Nielsen-Straße,
- im Osten durch die Kjeirstraße,
- im Norden durch die Johann-Möller-Straße wird als Satzung beschlossen.
4. Die beauftragte Bürgermeisterin wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.


8. Beratung und Beschlussfassung über die 9. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 a der Gemeinde Sylt/OT Westerland für das Gebiet begrenzt
im Norden durch die Bötticherstraße verspringend über die Boysenstraße zur nördlichen Grenze des Flurstückes 21/1 der Flur 7
im Osten durch die Maybachstraße/Süderstraße
im Süden durch die Dr.-Ross-Straße
im Westen durch die Dünenstraße verspringend über die Käpt’n-Christiansen-Straße zur Schützenstraße inklusive des Flurstücks 208/121 der Flur 11 (Käpt’n-Christiansen-Straße 35)
a) Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen
b) Satzungsbeschluss

Der von der Stadtvertretung der Stadt Westerland am 08.12.2008 beschlossene Entwurf der o.a. Bebauungsplanänderung hat im Zeitraum vom 23.12.2008 – 23.01.2009 öffentlich ausgelegen und die Behörden und Nachbargemeinden wurden beteiligt. Während dieses Zeitraumes wurden weder von Privaten noch von Behörden und Nachbargemeinden Anregungen vorgebracht. Eine Abwägung ist von daher nicht erforderlich. Die Beauftragte fasst folgende Beschlüsse:
1. Die Beauftragte stellt fest, dass eine Abwägung nicht erforderlich ist.
2. Die 9. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 a der Gemeinde Sylt /OT Westerland wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3. Die 9. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 a der Gemeinde Sylt /OT Westerland für das Gebiet begrenzt
- im Norden durch die Bötticherstraße verspringend über die Boysenstraße zur nördlichen Grenze des Flurstückes 21/1 der Flur 7
- im Osten durch die Maybachstraße/ Süderstraße
- im Süden durch die Dr.-Ross-Straße
- im Westen durch die Dünenstraße verspringend über die Käpt´n -Christiansen-Straße zur Schützenstraße inklusive des Flurstücks 208/121 der Flur 11 (Käpt´n-Christiansen-Straße 35)
wird als Satzung beschlossen.
4. Die Beauftragte Bürgermeisterin wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.


9. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 der Gemeinde Sylt für das Gebiet begrenzt
im Norden durch die südliche Grenze der Flurstücke 161 der Flur 2 (Weg)
im Osten durch den Sjipwai-Nord
im Süden durch den Bahnweg
im Westen durch den Wenningstedter Weg

Im Zuge einer Baumaßnahme wurde festgestellt, dass für ein Eckgrundstück im Bebauungsplan Nr. 65 versehentlich ein Maß der Nutzung festgesetzt wurde, welches zu den Grundstücken und Gebäuden des  Hoyerweg passt. Das besagte Gebäude hat aber die gleiche Bauweise, wie die Gebäude entlang des Wenningstedter Weg für die aus dem Bestand heraus ein höheres Maß festzulegen war. Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes muss dieser Planungsfehler berichtigt und das Maß der Nutzung entsprechend der Bebauung am Wenningstedter Weg angepasst werden. Das festgelegte Maß der Nutzung wird von einer GRZ von 0,17 auf 0,20 und einer GFZ von 0,30 auf 0,35 angepasst. Da die Grundzüge der Planung durch diese Änderung nicht berührt sind, kann die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Die Beauftragte fasst folgende Beschlüsse:
1. Die Beauftragte beschließt für den vorliegenden Entwurf den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 der Gemeinde Sylt /OT Westerland für das Gebiet begrenzt durch das Flurstück 161 der Flur 2, durch den Der Entwurf ist öffentlich auszulegen. Das Verfahren wird nach § 13 BauGB durchgeführt.
2. Die Beauftragte beschließt, entsprechend § 13 Abs. 2 Ziffer 1 BauGB von einer vorzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
3. Ferner beschließt die Beauftragte, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung und nach § 2 Abs. 4 BauGB von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welcher Art umweltbezogene Informationen verfügbar sind, und von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 3 BauGB abgesehen wird.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Behörden und Nachbargemeinden zu beteiligen.


10. Beratung und Beschlussfassung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59 der Gemeinde Sylt/OT Keitum für das Gebiet Kirchenweg 17a, 19, 21 (Flur 4, Flurstücke 73/33, 73/5, 230/3 und 250) nördlich Pröst Teft, südlich Ludwig-Borstelmann-Wai, östlich der Munkmarscher Chaussee und westlich des Kirchenweges
a) Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen
b) Satzungsbeschluss

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinden Sylt-Ost am 13.11.2008 beschlossene Entwurf der o.a. Bebauungsplanänderung hat im Zeitraum vom 27.11.2008 – 31.12.2008 öffentlich ausgelegen und die Behörden und Nachbargemeinden wurden beteiligt. Während dieses Zeitraumes wurden weder von Behörden und Nachbargemeinden, noch von Privaten Anregungen vorgebracht. Eine Abwägung ist deshalb nicht erforderlich. Die Beauftragte fasst sodann folgende Beschlüsse:
1. Die Beauftragte stellt fest, dass eine Abwägung nicht erforderlich ist.
2. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59 der Gemeinde Sylt / OT Keitum wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59 der Gemeinde Sylt / OT Keitum für das Gebiet Kirchenweg 17 a, 19, 21 (Flur 4, Flurstücke 73/33, 73//5, 230/3 und 250), nördlich des Pröst Teft, südlich des Ludwig-Borstelmann-Wai, östlich der Munkmarscher Chaussee und westlich des Kirchenweges wird als Satzung beschlossen.
4.  Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.


11. Beratung und Beschlussfassung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 der Gemeinde Sylt / OT Keitum für das Gebiet Gurtstich 28, Flurstücke 214/22, 316, 312/2 und 312/4 südlich Gurtstich und östlich Koppel im OT Keitum
a) Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen
b) Satzungsbeschluss

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt-Ost am 13.11.2008 beschlossene Entwurf der o.a. Bebauungsplanänderung hat im Zeitraum vom 27.11.2008 – 31.12.2008 öffentlich ausgelegen und die Behörden und Nachbargemeinden wurden beteiligt. Während dieses Zeitraumes wurden lediglich von Kreis Nordfriesland Anregungen vorgebracht. Die Anregungen wurden entsprechend der anliegenden Abwägungsmatrix abgearbeitet und ggf. in den Plan aufgenommen. Weitere Anregungen von Nachbargemeinden und Privaten wurden nicht vorgebracht. Die Abwägungsinhalte machen eine neue Auslegung nicht erforderlich. Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 kann in der ergänzten Fassung beschlossen werden. Die Beauftragte fasst sodann folgende Beschlüsse:
1. Die Beauftragte beschließt, den Abwägungsvorschlägen und den Feststellungen dazu zu folgen.
2.  Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 der Gemeinde Sylt / OT Keitum für das Gebiet Gurtstich 28 Flurstücke 214/22, 316, 312/2 und 312/4 südlich Gurtstich und östlich Koppel im Ortsteil Keitum wird in der vorliegenden ergänzten Fassung gebilligt.
3.  Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 der Gemeinde Sylt / OT Keitum für das Gebiet Gurtstich 28 Flurstücke 214/22, 316, 312/2 und 312/4 südlich Gurtstich und östlich Koppel im Ortsteil Keitum wird als Satzung beschlossen.
4.  Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.


12. Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 in der Gemeinde Sylt / OT Tinnum für das Gebiet des landwirtschaftlichen Betriebes Hof Südhölrn 7, östlich des Ziegeleiweges, nördlich der Straße Südhörn und ca. 120 m westlich des Ringweges (Gemarkung Tinnum, Flur 7, Flurst. 5) in Tinnum
a) Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen
b) Satzungsbeschluss

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt-Ost am 28.08.2008 beschlossene Entwurf der o.a. Bebauungsplanänderung hat im Zeitraum vom 24.09.2008 – 24.10.2008 und dann erneut vom 10.02.2009 – 24.02.2009 öffentlich ausgelegen und die Behörden und Nachbargemeinden wurden beteiligt. Während dieses Zeitraumes wurde Anregungen vorgebracht, die in der anliegenden Abwägungsmatrix abgearbeitet wurden. Dieser ist zu entnehmen, dass die vorgebrachten Anregungen keinen Einfluss auf die Weiterführung des Verfahrens haben bzw. dass die vorgebrachten Anregungsinhalte in den Entwurf eingearbeitet werden konnten. Die Beauftragte fasst sodann folgende Beschlüsse:
1. Die Beauftragte beschließt, den Abwägungsvorschlägen und den Feststellungen dazu zu folgen.
2. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 der Gemeinde Sylt / OT Tinnum wird in der vorliegenden ergänzten Fassung gebilligt.
3. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 der Gemeinde Sylt / OT Tinnum für das Gebiet des landwirtschaftlichen Betriebes Hof Südhörn 7, östlich des Ziegeleiweges, nördlich der Straße Südhörn und ca. 120 m westlich des Ringweges (Gemarkung Tinnum, Flur 7, Flurstück 5) in Tinnum wird als Satzung beschlossen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.


13. Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnung 2008 für den OT Westerland und Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen

Die beauftragte Bürgermeisterin berichtet über das Ergebnis der Jahresrechnung 2008 für den OT Westerland und die deutlichen Verbesserungen, die sich ergeben haben. Insgesamt ist ein Plus in Höhe von etwa 2,3 Mio. Euro zu verzeichnen. Wesentlichen Anteil an dieser Verbesserung haben erhöhte Aufkommen im Bereich der Gewerbesteuer. Im Vermögenshaushalt zeichnet sich eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 4,439,811€ ab. Der Rücklagenbestand beträgt jetzt mit dem Stand Ende 2008 10.954.000,00 €, auf den eine gebundene Rücklage in Höhe von 9.698.000,00 € entfällt. Der freie Finanzspielraum beträgt je Einwohner (Bereich Westerland) 374,02 €. Es haben sich Haushaltsüberschreitungen ergeben, die aber bereits durch Beschlüsse der Gremien abgedeckt sind. Sie beruhen teilweise auf unvorhersehbaren Kostensteigerungen oder es waren nur geringfügige Überschreitungen, so dass es zu  keinen besonderen Beschlüssen in diesem Bereich kommen muss. Die beauftragte Bürgermeisterin beschließt sodann:
a) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2008 für den OT Westerland wird in der vorgelegten Fassung festgestellt
b) die Haushaltsüberschreitungen 2008 werden genehmigt.


14. Bericht und Beschlussfassung über das Konzept der Verkehrsüberwachung und die Einstellung von zusätzlichen Mitarbeitern

Auf Antrag der Gemeinde Sylt hat das Wirtschaftsministerium zwischenzeitlich signalisiert, dass der Gemeinde die Zuständigkeit für die Überwachung der Vorschriften zum Halten und Parken auch für die Ortsteile Archsum, Keitum, Morsum, Munkmarsch und Rantum übertragen werden wird. Die Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung (OWiZustVO) soll daher in den nächsten Wochen entsprechend geändert werden. Durch eine ständige ortsteilübergreifende Überwachung der angeordneten Verkehrszeichen bezüglich des sogenannten ruhenden Verkehrs, Vorschriften zum Halten und Parken, wird eine Erhöhung der Sicherheit und der Lebensqualität der hier lebenden Menschen und ihrer Gäste gewährleistet. Die Gemeinde erhält nebenbei die Möglichkeit, kurzfristig durch sinnvolle Ergänzungsmaßnahmen auf Änderungen in den Verkehrsströmen zu reagieren. Die Dominanz des Kraftfahrzeugverkehrs ist in allen Ortsteilen spürbar. Angesichts der in Kürze fertig gestellten Großprojekte ist mit einer weiteren Steigerung des Verkehrsaufkommens zu rechnen, und dies bedarf einer kontinuierlichen Überwachung. Besondere Probleme bilden hier das Gehwegparken, das Zuparken von Rettungswegen gerade in beengten Straßen und die Kontrolle bewirtschafteter Flächen. Durch verstärkte Kontrollen kann die Gemeinde indirekt Einfluss auf das Verhalten der motorisierten Verkehrsteilnehmer ausüben. Hierfür ist eine ganzjährige Überwachung im Gemeindegebiet unerlässlich. Die Abteilung des ruhenden Verkehrs für den Ortsteil Westerland besteht heute neben dem Betreuer der Parkscheinautomaten aus vier Überwachungskräften, die in Zweierteams im Schichtdienst arbeiten, und zwei Mitarbeitern im Innendienst. Die Mitarbeiter im Außendienst beschränken sich bei ihrer Arbeit nur auf Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr. Ziel soll aber sein, dass die Mitarbeiter weitere Tätigkeiten, vor allem die direkte Ansprache von Bürgern und Gästen in Bezug auf Fahrradfahrer in der Fußgängerzone, unangeleinte Hunde, Hundekotbeseitigung und letztlich auch Möwenfütterung übernehmen. Erfahrungen anderenorts haben gezeigt, dass auf mündliche Verwarnungen fast 50% der Angesprochenen reagieren. Größer aber noch ist die Außenwirkung dieser Tätigkeit. Bürger und Gäste haben das Gefühl, dass sich die Kommune auch um diese Themen kümmert. Gerade vor dem Hintergrund der künftigen Überwachung des ruhenden Verkehrs in allen Ortsteilen der neuen Großkommune ist es notwendig, den Außendienst ganzjährig um vier auf insgesamt acht Mitarbeiter/innen mit einer 30Std-Woche aufzustocken. Durch die Anpassung der Arbeitszeiten für alle acht Außendienstkräfte auf einheitlich 30 Std./Woche Dies wirkt sich auch positiv auf die ganzjährige Umsetzung der direkten Ansprache zu den bereits erwähnten Themen aus.
Da der Innendienst bereits heute voll ausgelastet ist, bedarf die zusätzliche Überwachung einer Aufstockung des Personalstamms von zwei auf insgesamt drei Mitarbeiter/innen. Insgesamt würden für die Neueinstellung folgende Kosten entstehen:

1.Einmalige Kosten für Anschaffungen

Mobile Datenerfassungsgeräte (a 3.500,-€, ein Ersatz) rd.  17.500,-€
Software MDE-Lizenzen rd.    1.600,-€
Software WINOWIG Lizenzkosten (1 AP) rd.    1.270,-€
Digitalkameras (a 250,-€) rd.    1.000,-€
EPZA-Programm (Elektr. Zustellungsprogramm) rd.    2.200,-€
Handys rd.          25,-€
Zwei Dienstfahrzeuge rd.  20.000,-€
Dienstkleidung rd.    2.500,-€
Ladestation MDE Geräte/ ohne Übertragungsfunktion rd.        100,-€
2 Parkscheinautomaten Bhf. Keitum und Morsum rd.  13.000,-€
Büroausstattung, Einrichtung von 2 EDV Arbeitsplätzen rd.  25.000,-€
Gesamt rd.  84.195,-€

 

2. Zusätzliche lfd. Kosten jährlich

Wartungskosten WINOWIG rd.   2.000,-€
Wartungskosten MDE rd.   2.000,-€
Telefongebühren Handys rd.      300,-€
Seminarkosten rd.   1.500,-€
Erneuerung pauschal Bekleidung rd.      250,-€
Personalkosten 4x 30 Std.(EG 5 Stufe 1) rd. 95.000,-€
Personalkosten (Sachbearbeitung) rd. 37.000,-€
Kfz.-Kosten für 2 PKW (Vers.,Benzin) rd.   3.500,-€
Wartungskosten PSA p.a. rd.   2.000,-€
Gesamt rd.143.550,-€

Die Raumplanung für die zusätzlichen Mitarbeiter ist noch nicht erfolgt und muss in enger Abstimmung mit den zuständigen Mitarbeitern des KLM erfolgen. In den Jahren 2006, 2007 und 2008 sind im Ortsteil Westerland jährlich steigende Überschüsse in Höhe von 376.238,80 €, 377.162,88 € und 389.917,87 € erwirtschaftet worden. Die einmaligen Kosten sind durch den allein im Ortsteil Westerland erwirtschafteten Überschuss im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung gedeckt. Die laufenden Kosten werden voraussichtlich durch die erzielten Einnahmen ausgeglichen. Dabei wird durch die abgeschlossenen und noch entstehenden  Großprojekte eine weitere Steigerung der Überschüsse zu erwarten sein. Eine Rücksprache mit Herrn Thomsen von der Kommunalaufsicht hat ergeben, dass die nachfolgende Beschlussfassung von der Beauftragung gedeckt ist. Beschluss:
Die Beauftragte Bürgermeisterin beschließt, das Personal in der Abt. ruhender Verkehr um weitere vier 30 Std.Kräfte für den Außendienst (Neueinstellungen) auf insgesamt acht 30 Std. Kräfte im Außendienst und um eine Stelle für den Innendienst auf insgesamt drei aufzustocken.


15. Mitteilungen

Frau Reiber berichtet, dass aus den Mitteln des Konjunkturpaketes II etwa 580.000 € auf die Insel Sylt entfallen. Insgesamt habe die Verwaltung Maßnahmen mit einem Wert von 13 Mio. € angemeldet. Es läge auf der Hand, dass nur ein Teil dieser angemeldeten Maßnahmen tatsächlich bezuschusst werden wird. Frau Reiber berichtet, welche Maßnahmen derzeit angemeldet sind:
Gemeinde List:
Umbau und energetische Sanierung der ehemaligen Grundschule zu einem kombinierten Verwaltungsgebäude der Gemeinde und Kurverwaltung

Gemeinde Hörnum:
Umbau, Erweiterung und energetische Sanierung des ehemaligen Kirchengebäudes zum neuen Standort der Feuerwehr Hörnum

OT Rantum der Gemeinde Sylt:
Umgestaltung des Hafenbereiches und Ausbau der Alten Dorfstraße sowie Errichtung einer Fotovoltaik –Anlage auf dem Dach des ADS-Heimes

OT Westerland der Gemeinde Sylt:
Erweiterung und energetische Sanierung des Verwaltungsgebäudes (Rathaus).

Für den OT Tinnum und die Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) werden Anmeldungen noch gefertigt.


16. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen aus dem Bereich der Zuhörerinnen und Zuhörer gestellt.

Jede Fraktion wird einen Abdruck der Jahresrechnung 2008 zur Einsichtnahme zugesandt bekommen.



Frau Reiber beendet die Sitzung der beauftragten Bürgermeisterin/Gemeindever-tretung um 19:50 Uhr mit einem Dank für das rege Interesse.