Tagesordnung
Teilnehmer/-in: Frau Petra Reiber als beauftragte Bürgermeisterin OAR Rück als Protokollführer
Öffentlicher Teil
1. Begrüßung, Feststellung der form- und fristgerechten Ladung sowie der Beschlussfähigkeit
Frau Reiber eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienen Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreter der Presse und der Verwaltung und weist auf die ordnungsgemäße Bekanntmachung und Einladung der Sitzung hin und stellt die Beschlussfähigkeit durch sie als beauftragte Bürgermeisterin fest. Sie stellt der Öffentlichkeit sodann die Amtsleiter der neuen Verwaltung vor.
2. Einwohnerfragestunde
Frau Reiber eröffnet die Einwohnerfragestunde, in deren Rahmen folgende Frage gestellt wird: Müssen Ausweispapiere geändert werden? Antwort: ja, es macht besonders dann Sinn, wenn eine Auslandsreise ansteht. Das Ordnungsamt wird hierzu Informationsschreiben fertigen, die Ausweisänderungen erfolgen gebührenfrei.
3. Beschlussfassung über die Bestimmung des Namens der neuen Gemeinde
Frau Reiber berichtet, dass zur Namensgebung der neuen Kommune Abstimmungsgespräche zwischen den fusionierenden Gemeinden wie auch mit den weiteren Inselgemeinden stattgefunden haben. Einigkeit bestand darin, dass kein neuer Name erfunden werden soll und dass der Name der neuen Kommune einen Bezug zur Insel haben soll, wodurch es später der Fusion beitretenden Gemeinden leicht gemacht werden soll. Der in den Abstimmungsgesprächen vorgeschlagene Name „Sylt“ fand einhellige Zustimmung. Beschluss der Beauftragten: Die neue aus der Stadt Westerland und den Gemeinden Rantum (Sylt) und Sylt - Ost gebildete Gemeinde erhält den Namen „Sylt“.
4. Beschlussfassung über den Erlass einer Hauptsatzung
Frau Reiber berichtet, dass die Hauptsatzungen der Stadt Westerland und der Gemeinden Rantum (Sylt) und Sylt-Ost mit Ablauf des 31.12.2008 automatisch außer Kraft getreten sind. Die Hauptsatzung ist eine Pflichtsatzung und muss zwingend erlassen werden. Diese Aufgabe fällt der Beauftragten zu. Um eine breite politische Zustimmung zu den Inhalten der Satzung zu erhalten, ist die Satzung analog der bestehenden Satzungen überarbeitet und zum Teil angepasst worden. Diese Fassung wurde dann den Vertretungen der Gemeinde Sylt-Ost und der Stadt Westerland zur Beschlussfassung vorgelegt. Die in den Sitzungen vorgeschlagenen Änderungen bzw. Anpassungen wurden in den für den 05.01.2009 vorliegenden Entwurf eingearbeitet. Frau Reiber berichtet, dass Vorschläge der CDU - Fraktion Sylt - Ost, die während der Sitzung der Gemeindevertretung am 04.12.2008 vorgetragen wurden, nicht berücksichtigt worden seien. Mit den Empfehlungen der Fraktion kann sich die neue Gemeindevertretung nach der Kommunalwahl 2009 befassen und ggf. durch einen Nachtrag einarbeiten. Beschluss der beauftragten Bürgermeisterin: 1. Die beauftragte Bürgermeisterin beschließt für die Gemeinde Sylt die Hauptsatzung gem. Anlage zu dieser Vorlage. Die Anlage wird zur Urschrift der Niederschrift genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde einzuholen. 3. Die Hauptsatzung ist sodann rückwirkend zum 01.01.2009 öffentlich bekannt zu machen.
5. Beschlussfassung über den Abschluss eines Geschäftsführungsvertrages zwischen der Gemeinde Sylt und dem Amt Landschaft Sylt
Der als Anlage beigefügte Geschäftsführungsvertrag ist mit den fusionierenden Gemeinden und dem Amtsausschuss abgestimmt worden. Er ist befristet bis zum 31.12.2009, um im Laufe des Jahres Erfahrungen über die Regelungen und mögliche Anpassungen zu sammeln und auch unter dem Gesichtspunkt, dass erst der neue, verkleinerte AmtsA und die neue Vertretung der Gemeinde Sylt nach deren Konstituierung die richtigen Gremien sind, um über die unbefristete Endfassung des Vertrages zu beschließen. Frau Reiber erläutert ergänzend, dass nach einem einvernehmlichen internen Abstimmungsgespräch mit den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden Anpassungen im § 7 hinsichtlich der Akteneinsicht und der Betreuung der Bauausschüsse und der Verwahrung der Bauakten erfolgt seien und verliest die betreffenden Absätze. Beschluss der beauftragten Bürgermeisterin: Die beauftragte Bürgermeisterin beschließt für die Gemeinde Sylt den als Anlage beigefügten Geschäftsführungsvertrag mit dem Amt Landschaft Sylt. Der Vertrag wird der Urschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
6. Beschlussfassung über die Berufung der Wahlleitung und ihrer Stellvertretung für die Kommunalwahl am 29. März 2009
Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz. In Anlehnung an § 12 Absatz 1 und 2 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes kann die beauftragte Bürgermeisterin auf das Amt der Wahlleiterin verzichten und einen Wahlleiter bestellen. Zudem beruft sie den stellvertretenden Wahlleiter. Zwischen der Gemeindevertretung Sylt-Ost und der Stadtvertretung der Stadt Westerland ist schon im Sommer 2008 abgestimmt worden, dass die Funktionen wie folgt besetzt werden sollen: Wahlleiter für die Gemeindewahl: Erik Ipsen / Stellvertretender Wahlleiter für die Gemeindewahl: Hans Wilhelm Hansen. Beschluss der beauftragten Bürgermeisterin: Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Personen zum Wahlleiter bzw. stellv. Wahlleiter für die Durchführung der Gemeindewahl 2009: Wahlleiter für die Gemeindewahl: Erik Ipsen Stellvertretender Wahlleiter für die Gemeindewahl: Hans Wilhelm Hansen
7. Beschlussfassung über die Berufung der Wahlleitung und ihrer Stellvertretung für die Bürgermeisterwahl am 29. März 2009
Auch hier ist das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz maßgebliche Rechtsgrundlage. In Anlehnung an § 12 Absatz 1 und 2 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes kann die Beauftragte auch hier auf das Amt der Wahlleiterin verzichten und einen Wahlleiter bestellen. Zudem beruft sie dann den stellvertretenden Wahlleiter. Zwischen der Gemeindevertretung Sylt - Ost und der Stadtvertretung der Stadt Westerland ist schon im Sommer 2008 abgestimmt worden, dass die Funktionen wie folgt besetzt werden sollen: Wahlleiter für die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister: Hans Wilhelm Hansen / Stellvertretender Wahlleiter für die Bürgermeisterwahl: Erik Ipsen. Beschluss der beauftragten Bürgermeisterin: Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Personen zum Wahlleiter bzw. stellv. Wahlleiter für die Durchführung der Bürgermeisterwahl 2009: Wahlleiter für die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister: Hans Wilhelm Hansen Stellvertretender Wahlleiter für die Bürgermeisterwahl: Erik Ipsen
8. Beschlussfassung über die Berufung der Mitglieder des gemeinsamen Gemeindewahlausschusses zur Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl und der Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister
Zur Vorbereitung und Durchführung der Gemeindewahl sowie der Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister am 29. März 2009 muss die beauftragte Bürgermeisterin für die Gemeinde Sylt in Anlehnung an § 12 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes acht Beisitzerinnen und Beisitzer sowie acht Stellvertreterinnen und Stellvertreter aus dem Kreis der Wahlberechtigten bestellen. Dabei sollen möglichst die zum neuen Gemeindegebiet fusionierten Kommunen und politischen Parteien/Wählergruppen berücksichtigt werden. Es darf nicht Mitglied des Wahlausschusses werden, wer Wahlbewerberin oder Wahlbewerber, Vertrauensperson für Wahlvorschläge oder stellvertretende Vertrauensperson oder Mitglied eines anderen Wahlorgans dieser Wahl ist. Die Fraktionen aus Westerland, Sylt-Ost und Rantum haben hierzu Personen vorgeschlagen. Beschluss der beauftragten Bürgermeisterin: Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Mitglieder in den Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahl und zur Wahl der Bürgermeisterin / Bürgermeister am 29.03.2009:
Beisitzer/-innen |
Stellvertreter/-innen |
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Helga Beilmann |
Doris Strohmann |
Björn Christiansen |
Stefan Bahr |
Ingeborg Körner-Möhring |
Jan Ossenbrüggen |
Rüdiger Krtschek |
Hans-Jürgen Widmayer |
Hans Jürgen Ley |
John Nielsen |
Daniela Schmitt |
Yvonne Schmitt |
Gerda Wimmer |
Dorothee Jensen |
Kurt Windolf |
Gerd Markussen |
9. Beschlussfassung über die Bestellung einer KatastrophenabschnittsführungsstellenleitungIm Zusammenhang mit der Neubildung der Gemeinde Sylt bedarf es der Bestimmung der Leitung der Katastrophenabschnittsführung. Diese war bislang der Person der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters übertragen. An dieser Aufgabenzuweisung soll es auch nach Bildung der neuen Kommune bleiben. Beschluss der beauftragten Bürgermeisterin: Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister der neuen Kommune „Gemeinde Sylt“ zur Leiterin bzw. zum Leiter der Katastrophen-abschnittsführungsstelle. Bis zur erfolgten Bürgermeisterwahl ist die beauftragte Bürgermeisterin Trägerin dieser Aufgabe. 10. Beschlussfassung über den Antrag auf Zuweisung nach den Bestimmungen des § 31 b Finanzausgleichsgesetzes
Fusionierenden Kommunen steht nach den Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes ein Zuschuss für die fusionsbedingten Aufwendungen zu, der bereits in einer Höhe von 130.000 € zugesichert wurde. Es bedarf hierzu allerdings eines Antrags der neu entstandenen Kommune. Ob ein Antrag gestellt wird, ist eine Entscheidung der Selbstverwaltung. Beschluss der beauftragten Bürgermeisterin: Die beauftragte Bürgermeisterin beschließt für die Gemeinde Sylt, den Antrag auf Zuweisung der Mittel aus dem Finanzausgleichsgesetz für fusionierende Gemeinden zu stellen. 11. Beschlussfassung über einen Antrag auf Übertragung der Zuständigkeit zur Überwachung des ruhenden Verkehrs in den neuen Ortsteilen einschließlich der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
Im Bereich der ehemaligen Stadt Westerland wurden aufgrund einer ihr früher erteilten Ausnahmegenehmigung eine Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie eine verwaltungsmäßige Abwicklung der Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten durchgeführt. Es liegt eine Rechtsauskunft vor, dass die Gemeinde Sylt diese Aufgabe fortführen darf, jedoch lediglich für den Bereich des Gebietes der ehemaligen Stadt Westerland. Es besteht jedoch die Notwendigkeit, auch in den neuen Ortsteilen, nämlich den früheren Gemeinden Rantum (Sylt) und Sylt - Ost eine Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie eine verwaltungsmäßige Abwicklung der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten durchzuführen. Beschlussvorschlag: Die beauftragte Bürgermeisterin beschließt, bei dem zuständigen Ministerium des Landes Schleswig-Holstein eine Ausnahmegenehmigung zur Durchführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie der verwaltungsmäßigen Abwicklung der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten für die gesamte Gemeinde Sylt zu beantragen. 12. Beschlussfassung über die Bestellung der Mitglieder und ggf. ihrer Stellvertreter in Zweckverbänden und überörtlichen Gremien
Mit der Fusion der Stadt Westerland mit den Gemeinden Rantum und Sylt-Ost zum 01. Januar 2009 ist die Stadt Westerland ab diesem Zeitpunkt nicht mehr existent. Hieraus folgt, dass die Mitglieder der Vertretungen mit Ablauf des 31. Dezember 2008 ihr Mandat verlieren. Damit scheiden die Vertreter auch aus den überörtlichen Gremien wie den Verbandsversammlungen, Mitgliederversammlung des Städtebundes, Büchereiausschuss und Kuratorium zur Vergabe des C.P.-Hansen-Preises aus. Die Gremienbesetzung in der Zeit vom 01. Januar 2009 bis zur Konstituierung der neuen Gemeindevertretung und zur Neuwahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin richtet sich nach dem GkZ (Gesetz über kommunale Zusammenarbeit). Danach ist der Bürgermeister / die Bürgermeisterin kraft Amtes Mitglied in der Verbandsversammlung. Da dieses Organ ab 01. Januar 2009 nicht vorhanden ist, tritt an diese Stelle gemäß § 127 GO (Gemeindeordnung) der / die beauftragte Bürgermeisterin. Bezüglich der weiteren Mitglieder, die die Gemeinde in die Verbandsversammlung entsendet, ist grundsätzlich die Gemeindevertretung zuständig. Da es ab 01. Januar 2009 keine Gemeindevertretung mehr gibt, tritt an deren Stelle der / die beauftragte Bürgermeisterin Die beauftragte Bürgermeisterin kann weitere Vertreter „benennen“, d.h. einen Beschluss herbeiführen, wer als zusätzlicher Vertreter der Gemeinde Sylt in die Verbandsversammlung entsendet wird Mitglieder der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sylt
Die Schulverbandsversammlung besteht gem. § 4 der Satzung des Schulverbandes aus den Bürgermeistern / Bürgermeisterinnen der Verbandsmitglieder – im Verhinderungsfall aus ihren allgemeinen Stellvertretern – und weiteren Mitgliedern (1 Vertreter der Gemeinde List, 4 Vertretern der Gemeinde Sylt-Ost, 1 Vertreter der Gemeinde Wenningstedt, 10 Vertretern der Stadt Westerland), die von den Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für die Dauer ihrer Wahlzeit gewählt werden. Jede weitere Vertreterin und jeder weitere Vertreter hat eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.Die Zahl der Vertreter der Verbandsmitglieder bemisst sich nach der Höhe der auf die einzelnen Körperschaften entfallenden Verbandsumlage zum Zeitpunkt der Wahl. Die Zahl der Vertreter eines Verbandsmitgliedes darf jedoch zwei Drittel der gesamten Vertreter des Schulverbandes nicht erreichen.Beschluss der beauftragten Bürgermeisterin: Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Personen als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied in die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sylt:
Mitglied
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Stellvertreter/in |
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Bernt Callsen |
Oliver Ewald |
Andreas Dobrzinski |
Dr. Hans-Joachim Zielinski |
Erika Henze |
Inke Hoppe |
Nina Hoyer |
Karin Przigode |
Elfriede Jungfleisch |
Gerhard Lorek |
Tobias Klapper |
Maria Andresen |
Olaf Klein |
Jörg Ipsen |
Ursula Lunk-Lorek |
Franz Beilmann |
Petra Reiber |
Carsten Kerkamm |
Jens-Uwe Ries |
Werner Lorek |
Lars Schnittgard |
Peter Schnittgard |
Andreas Tietze |
Katrin Krahmer |
Ulf Thomsen |
Nicole Thomsen |
Maiken Vester |
Dürken Wegst |
Mathias Lauritzen |
Volker Andresen |
Mitglieder der Verbandsversammlung des Landschaftszweckverbandes Sylt
Die Verbandsversammlung des Landschaftszweckverbandes Sylt besteht gemäß § 5 der Satzung des Landschaftszweckverbandes aus den Bürgermeisterinnen oder Bürgermeistern der verbandsangehörigen Gemeinden und der Amtsvorsteherin oder des Amtsvorstehers des Amtes Landschaft Sylt oder – im Verhinderungsfall – ihrer Stellvertreterin oder seines Stellvertreters. Gemeinden über 3.000 Einwohner entsenden je volle 3.000 Einwohner eine weitere Vertreterin oder einen weiteren Vertreter in die Verbandsversammlung. Maßgebend ist diejenige Einwohnerzahl, die bei der letzten allgemeinen Wahl zu den Gemeindevertretungen für die betreffenden Gemeinden gemäß § 7 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetz galt. Für jede weitere Vertreterin oder jeden weiteren Vertreter wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter bestellt. Die neue Kommune „Sylt“ hat ca. 15.400 Einwohner. Demnach vertreten die beauftragte Bürgermeisterin als Bürgermeisterin kraft Amtes sowie fünf weitere Mitglieder die Gemeinde „Sylt“. Für die Zeit bis zur Neukonstituierung der Gemeinde Sylt wird vorgeschlagen, die bisherigen Vertreter sowie ihre bisherigen Stellvertreter weiter in die Verbandsversammlung des Landschaftszweckverbandes Sylt zu entsenden. Für die Aufgaben der/des Vorsitzenden gilt nach den Bestimmungen des GkZ die Vorgabe, dass Verbandsvorsteher und Stellvertreter nicht aus einem 0rt kommen dürfen. Ziel soll es sein, dass Helge Jansen (Gemeinde Sylt) wieder das Amt des Verbandsvorstehers übernimmt, damit kann Frau Petra Reiber (ebenfalls Gemeinde Sylt) nicht mehr als Stellvertreterin fungieren. Frau Reiber ist bereit auf das Amt zu verzichten. In Abstimmung mit der Kommunalaufsicht ist es möglich, dass die Aufgabe der/des 1.stellv. Verbandsvorstehers zunächst unbesetzt bleibt. Die beauftragte Bürgermeisterin 1. bestellt folgende Personen in die Verbandsversammlung des Landschaftszweckverbandes:
Mitglied
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Stellvertreter/in |
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Bgm. Petra Reiber, kraft Amtes |
Vertretung im Amt |
Cornelius Albrecht |
Rolf Henze |
Eberhard Eberle |
Gerd Nielsen |
Bernd Christensen |
Olaf Klein |
Erik Kennel |
Winfried Manthey |
Helge Jansen |
Sven-Okke Drath |
2. und erklärt, dass sie persönlich auf das Amt der 1. stellv. Vorsitzenden verzichtet; diese Funktion bleibt damit vorerst unbesetzt. Mitglieder der Verbandsversammlung der Nord-Ostsee Sparkasse
Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Personen in die Verbandsversammlung der Nord-Ostsee Sparkasse: Uwe Andresen - SPD Franz Beilmann - SWG Frau Petra Reiber für die Person der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters Mitglied des Verwaltungsrates der Nord-Ostsee Sparkasse
Die Verbandsversammlung der Nord-Ostsee Sparkasse besteht gemäß § 5 der Satzung aus den Landrätinnen oder den Landräten der Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg, den Bürgermeisterinnen oder den Bürgermeistern der Städte Friedrichsstadt, Husum, Schleswig, Tönning und Westerland und der Verbandsvorsteherin oder dem Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Sparkasse Garding / St. Peter-Ording. Sie werden im Verhinderungsfall von ihren Stellvertreterinnen oder Stellvertretern vertreten. Der Verbandsversammlung gehören 40 weitere Mitglieder an, von denen a) der Kreis Nordfriesland 9, b) der Kreis Schleswig-Flensburg 16, c) die Stadt Friedrichstadt 1, d) die Stadt Husum 3, e) die Stadt Schleswig 6, f) die Stadt Tönning 1, g) die Stadt Westerland 3 und h) der Zweckverband Sparkasse Garding/ St. Peter-Ording 1 Mitglied entsenden. Für den Verwaltungsrat hat die Stadt Westerland nach der Satzung das Vorschlagsrecht für 1 Mitglied. Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Person: Herrn Wolfgang Jensen Mitglieder der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Sylt
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Sylt besteht gemäß § 6 der Satzung aus den Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeistern und Amtsvorsteherinnen bzw. Amtsvorstehern der Verbandsmitglieder. Die genannten Personen gehören der Verbandsversammlung kraft Amtes an und werden im Verhinderungsfall durch ihre Stellvertreter/innen vertreten. Die Verbandsmitglieder entsenden weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter in die Verbandsversammlung bis zur Erreichung der satzungsgemäßen Stimmenzahl. Jede Vertreterin bzw. jeder Vertreter hat für den Verhinderungsfall einen Stellvertretenden. Auf jede Vertreterin bzw. auf jeden Vertreter entfällt eine Stimme. In der Verbandsversammlung hat a) das Verbandsmitglied Stadt Westerland insgesamt 7 Stimmen b) das Verbandsmitglied Gemeinde Rantum insgesamt 0 Stimmen c) das Verbandsmitglied Gemeinde Sylt-Ost insgesamt 1 Stimme d) das Verbandsmitglied Gemeinde List insgesamt 0 Stimmen e) das Verbandsmitglied Energieversorgung Sylt GmbH insgesamt 6 Stimmen Durch die Fusion der 3 Gemeinden entfallen die Bürgermeisterfunktionen dieser Gemeinden und werden ersetzt durch die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister der Gemeinde Sylt, in der Zeit des Übergangs also durch die beauftragte Bürgermeisterin. Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Personen:
Mitglied
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Stellvertreter/in |
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Beauftragte Bürgermeisterin für die Funktion der Bürger-meisterin / des Bürger-meisters
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Vertretung im Amt |
Maria Andresen |
Tobias Klapper |
Günther Frank |
Kay Abeling |
Rolf Henze |
Ralf Langmaack |
Gerhard Lorek |
Franz Beilmann |
Werner Lorek |
Gerd Markussen |
Hermann Müller |
Erk Olaf Gerdsen |
Erik Kennel |
Sönke Hansen |
Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt besteht gemäß § 6 der Satzung aus den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Gemeinden Sylt - Ost, Rantum / Sylt und Wennin gstedt - Braderup / Sylt und der Stadt Westerland oder ihren Stellvertretern sowie 10 weiteren Mitgliedern. Damit entfallen nach der Fusion 2 Bürgermeisterfunktionen. Die beauftragte Bürgermeisterin übernimmt die Funktion der Bürgermeisterin. Die Verbandsmitglieder entsenden weitere Vertreterinnen und Vertreter in folgender Anzahl nach dem Verhältnis ihrer Beteiligung am Zweckverband: Gemeinde Sylt-Ost: 5 weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter Stadt Westerland: 5 weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Personen:
Mitglied
|
Stellvertreter/in |
|
Beauftragte Bürgermeisterin für die Funktion der Bürger-meisterin / des Bürger-meisters
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Vertretung im Amt |
Holger Flessau |
Kay Abeling |
Wolfgang Jensen |
Ian Taylor |
Gerhard Lorek |
Franz Beilmann |
Hermann Müller |
Klaus Jensen |
Niels Nielsen |
Werner Lorek |
Oliver Ewald |
Hannelore Strauch |
Bernd Christensen |
Rüdiger Krtschek |
Manfred Uekermann |
Christoph Schmatloch |
Volker Andersen |
Mathias Lauritzen |
Erik Kennel |
Winfried Manthey |
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Mitglieder des Deich- und Sielverbandes Nösse Der Verbandsausschuss besteht gemäß § 9 der Satzung aus 10 Mitgliedern mit 15 Stimmen. Sie verteilen sich auf die einzelnen Gemarkungen wie folgt: Stadt Westerland 1 Mitglied mit 6 Stimmen Ausbaugebiet Westerland 1 Mitglied mit einer Stimme Gemarkungen Tinnum, Keitum, Morsum, Archsum je 2 Mitglieder mit je 1 Stimme Das Mitglied der Stadt Westerland und für den Verhinderungsfall die Stellvertreter werden durch das zuständige Gremium der Stadt Westerland bestimmt. Sie sind ehrenamtlich tätig. Die Beauftragte bestellt folgende Personen:
OT Westerland: |
Cornelius Albrecht |
Vertr.: Eberhard Eberle |
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N.N. für Ausbaugebiet (z.Zt. keine Person benannt)
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OT Archsum |
Boy Christiansen |
Sönke Hinrichsen |
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OT Morsum |
Karl Hintz |
Phillip Kühl |
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OT Keitum |
Jochen Lornsen |
Jan Andersen |
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OT Tinnum |
Thorsten Dau |
Manfred Uekermann |
Insel- und Halligkonferenz (Region Uthlande) Die Stadtvertretung der Stadt Westerland hat in der Sitzung der Stadtvertretung am 18. Dezember 2003 den Die Stadtvertretung der Stadt Westerland hat in der Sitzung der Stadtvertretung am 18. Dezember 2003 den Beitritt der Stadt Westerland zur Insel- und Halligkonferenz beschlossen. Pro Gemeinde wird ein Vertreter entsandt. Damit stellt die Gemeinde Sylt 1 Person (abstimmungsberechtigt). Helge Jansen ist Vorsitzender der Insel- und Halligkonferenz. Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Personen als offizielles Mitglied der Insel- und Halligkonferenz: Helge Jansen Manfred Uekermann
Insel- und Halligkonferenz (Arbeitsausschüsse) Arbeitsgruppe: Küstenschutz In der Sitzung des Umwelt-, Kleingarten- und Küstenschutzausschusses am 07. Mai 2007 hat Frau Annemarie Lübcke an die Westerländer Vertreter appelliert sich aktiv in den Arbeitsgremien zu beteiligen. Die Entsendung von Vertretern der Stadt Westerland erfolgte erstmal in der Sitzung der Stadtvertretung am 19. Juli 2007. Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Personen: Cornelius Albrecht Eberhard Eberle Helge Jansen
Euregio Die Watten Der Stadt Westerland wurde angeboten, ein Mitglied in den Vorstand der Euregio Die Watten zu entsenden. Ehrenbürgervorsteherin Wimmer ist von der Stadtvertretung der Stadt Westerland am 23. Juni 2008 als Mitglied für die Euregio „Die Watten“ gewählt worden. Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Personen: Gerda Wimmer Helge Jansen
Verein AktivRegion Uthlande Die Stadtvertretung der Stadt Westerland hat in der Sitzung der Stadtvertretung am 18. März 2008 die Mitgliedschaft Stadt Westerland im Verein Aktiv Region Uthlande beschlossen. Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Personen: Helge Jansen Stellvertreter: Eberhard Eberle
Schulverband Hörnum - Rantum Die Gemeinde Sylt ist Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Rantum (Sylt) und stellt damit gem. Verbandssatzung 3 Mitglieder. Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Personen: Helge Jansen Kirsten Schmale Daniela Schmitt
Frau Reiber weist sodann darauf hin, dass bei einigen überörtlichen Gremien zunächst keine Besetzung erforderlich sei und eine Besetzung für die Zeit nach der Kommunalwahl erfolgen werde. Dies betrifft folgende Gremien: Büchereiausschuss Mitgliederversammlung des Städtebundes Schleswig - Holstein Kuratorium zur Vergabe des C. - P. - Hansen - Preises
Hinweise der beauftragten Bürgermeisterin: Frau Reiber erläutert die Rechtsgrundlagen für die Besetzung der Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräte. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland ist in Abstimmung mit dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein bei den Mitgliedern der Gesellschafterversammlungen im Bereich des Privatrechts zwischen den gesetzlichen Vertretern der Gemeinde und den durch die Gemeindevertretung entstandenen Mitgliedern nach § 25 GO zu unterscheiden. Die gesetzlichen Vertreter der Gemeinde, also der Bürgermeister / die Bürgermeisterin – scheiden aus, sobald sie ihr Amt verlieren. Im Fall der Fusion tritt an die Stelle der Bürgermeisterin die beauftragte Bürgermeisterin. Die entsandten Mitglieder verbleiben bis zur Benennung neuer Mitglieder durch die Gemeindevertretung. Gleiches gilt für den Aufsichtsrat. Diese Regelung gilt jedoch nur für die Vertretung der Gemeinde in juristischen Personen des Privatrechts. Das öffentliche Recht sieht z. B. für die Verbandsversammlungen andere gesetzliche Regelungen vor. Im Bereich des Privatrechts (GmbH-Gesetz, Aktiengesetz) handelt es sich um persönliche Mandate der weiteren Bewerber. Es geht dabei um folgende Gremien: » Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Tourismus - Service Westerland GmbH & Co. KG » Mitglieder des Aufsichtsrates der Tourismus-Service Westerland GmbH & Co.KG » Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Flughafengesellschaften » Mitglieder des Aufsichtsrates der Flughafengesellschaften » Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Sylt Marketing GmbH » Aufsichtsrat der Sylt Marketing GmbH » Mitglieder des Aufsichtsrates der Energieversorgung Sylt GmbH » Vertreter/-innen der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Sylt GmbH Auf eine Nennung der zur Zeit bestellten Personen wird verzichtet.
13. Bestellung der Mitglieder in den 0rtsbeiräten Archsum, Keitum / Munkmarsch, Morsum, Tinnum, Rantum und Westerland
Die Hauptsatzung sieht die Bildung von 0rtsbeiräten vor. In der ehem. Gemeinde Sylt - Ost haben bereits 0rtsbeiräte mit gewählten Vertretern bestanden. Diese haben sich stillschweigend bereit erklärt, diese Aufgabe übergangsweise zur nächsten Kommunalwahl zu übernehmen. Für die Ortsteile Rantum und Westerland gab es bislang keine 0rtsbeiräte. Im Vorfeld der heutigen Sitzung ist Frau Bgm. Reiber signalisiert worden, dass auch für diese beiden Ortsteile die Bildung eines Ortsbeirates gewünscht wird. Die Beauftragte bestellt folgende Personen als Mitglieder der 0rtsbeiräte Archsum, Keitum/Munkmarsch, Morsum und Tinnum, Rantum und Westerland:
Ortsbeirat Archsum |
Mathias Andersen |
Bernd Petersen |
Karin Petersen |
Mario Pennino |
Hans-Jürgen Widmayer |
Björn Christiansen |
Lütje Thaysen |
Ortsbeirat Keitum / Munkmarsch |
Dr. Thomas Blanck |
Christian Duwe
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Raimund Hoeg |
Hans Hermann Jendrichsen |
Arnold Bussius |
Dr. Roland Klockenhoff |
Andrea Decker |
Petra Langner |
René Dörr |
Jan Ossenbrüggen |
Oliver Ewald |
Ortsbeirat Morsum |
Rolf Ketteler |
Burghard von Eitzen |
Christoph Schmatloch
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Claus Mungard
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Heiner Willkommen |
Holger Weirup |
Mathias Schmitz |
Christian Kaiser |
Michael Schlüter |
Ortsbeirat Tinnum |
Uwe Dau
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Sven Bussius |
Kai Espersen |
Peter Iden |
Ingeborg Körner-Möhring |
Jörg Ohde |
Winfried Manthey |
Karl-Heinz Thomsen |
Kai Puck |
Birte Volz |
Angelika Warnken |
Ortsbeirat Rantum |
Helge Jansen |
Bärbel Maenss |
Daniela Schmitt |
Sven-Okke Draht |
Peter Hansen |
John Bourne jr.
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Klaus Dieter Lahrtz |
Ortsbeirat Westerland |
Kay Abeling |
Franz Beilmann |
Günther Frank |
Klaus Jensen |
Wolfgang Jensen |
Carsten Kerkamm
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Tobias Klapper |
Ursula Lunk-Lorek |
Gerd Nielsen |
Uwe Tiedjen |
Peter Schnittgard |
14. Einwohnerfragestunde
Frau Reiber setzt die Einwohnerfragestunde fort. Es wird danach gefragt, ob andere Behörden, wie z.B. das Finanzamt, von der Fusion und der Änderung des Gemeindenamens unterrichtet werden. Frau Reiber bejaht diese Frage, alle öffentlichen Stellen werden automatisch über die Fusion und die Änderung des Gemeindenamens unterrichtet.
Zur Frage, ob auch Kfz-Papiere geändert werden müssen, muss auf die Auskunft der Zulassungsstelle verwiesen werden. Da die neue Kommune „Sylt“ automatisch Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Gemeinde ist, dürfte diese Anpassung bei bestehenden Papieren aber zu vernachlässigen sein.
Die Frage doppelt bestehender Straßennamen wird angesprochen und es wird angeregt, dass bei Änderungen die Anlieger der Strassen beteiligt werden. Frau Reiber berichtet hierzu, dass die Vergabe neuer Straßenbezeichnungen in die Zuständigkeit der neuen Vertretung falle und in der Übergangszeit darauf geachtet werden solle, dass stets der 0rtsteil mit genannt werde.
Frau Reiber schließt die 1. Sitzung der beauftragten Bürgermeisterin um 19.55 Uhr.
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