Gemeinde Sylt

Protokoll vom 05.01.2009

Gemeindevertretung (Beauftragte Bgm.)

Tagesordnung

Teilnehmer/-in:
Frau Petra Reiber als beauftragte Bürgermeisterin
OAR Rück als Protokollführer

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der form- und fristgerechten Ladung sowie der Beschlussfähigkeit

Frau  Reiber eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienen Bürgerinnen  und Bürger sowie die Vertreter der Presse und der Verwaltung und weist auf die ordnungsgemäße Bekanntmachung und Einladung der Sitzung hin und stellt die Beschlussfähigkeit durch sie als beauftragte Bürgermeisterin fest. Sie stellt der Öffentlichkeit sodann die Amtsleiter der neuen Verwaltung vor.


2. Einwohnerfragestunde

Frau Reiber eröffnet die Einwohnerfragestunde, in deren Rahmen folgende Frage gestellt wird: Müssen Ausweispapiere geändert werden? Antwort: ja, es macht besonders dann Sinn, wenn eine Auslandsreise ansteht. Das Ordnungsamt wird hierzu Informationsschreiben fertigen, die Ausweisänderungen erfolgen gebührenfrei.


3. Beschlussfassung über die Bestimmung des Namens der neuen Gemeinde

Frau Reiber berichtet, dass zur Namensgebung der neuen Kommune Abstimmungs­gespräche zwischen den fusionierenden Gemeinden wie auch  mit den weiteren Inselgemeinden stattgefunden haben. Einigkeit bestand darin, dass kein neuer Name erfunden werden soll und dass der Name der neuen Kommune einen Bezug zur Insel haben soll, wodurch es später der Fusion beitretenden Gemeinden leicht gemacht werden soll. Der in den Abstimmungsgesprächen vorgeschlagene Name „Sylt“ fand einhellige Zustimmung. Beschluss der Beauftragten:
Die neue aus der Stadt Westerland und den Gemeinden Rantum (Sylt) und Sylt - Ost gebildete Gemeinde erhält den Namen  „Sylt“.


4. Beschlussfassung über den Erlass einer Hauptsatzung

Frau Reiber berichtet, dass die Hauptsatzungen der Stadt Westerland und der Gemeinden Rantum (Sylt) und Sylt-Ost mit Ablauf des 31.12.2008 automatisch außer Kraft getreten sind. Die Hauptsatzung ist eine Pflichtsatzung und muss zwingend erlassen werden. Diese Aufgabe fällt der Beauftragten zu. Um eine breite politische Zustimmung zu den Inhalten der Satzung zu erhalten, ist die Satzung analog der bestehenden Satzungen überarbeitet und zum Teil angepasst worden. Diese Fassung wurde dann den Vertretungen der Gemeinde Sylt-Ost und der Stadt Westerland zur Beschlussfassung vorgelegt. Die in den Sitzungen vorgeschlagenen Änderungen bzw. Anpassungen wurden in den für den 05.01.2009 vorliegenden Entwurf eingearbeitet. Frau Reiber berichtet, dass Vorschläge der CDU - Fraktion Sylt - Ost, die während der Sitzung der Gemeindevertretung am 04.12.2008 vorgetragen wurden, nicht berücksichtigt worden seien. Mit den  Empfehlungen der Fraktion kann sich die neue Gemeindevertretung nach der Kommunalwahl 2009 befassen und ggf. durch einen Nachtrag einarbeiten. Beschluss der beauftragten Bürgermeisterin:
1. Die beauftragte Bürgermeisterin beschließt für die Gemeinde Sylt die Hauptsatzung gem. Anlage zu dieser Vorlage. Die Anlage wird zur Urschrift der Niederschrift genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Genehmigung der Kommunalauf­sichts­behörde einzuholen.
3. Die Hauptsatzung ist sodann rückwirkend zum 01.01.2009 öffentlich bekannt zu machen.


5. Beschlussfassung über den Abschluss eines Geschäftsführungsvertrages zwischen der Gemeinde Sylt und dem Amt Landschaft Sylt

Der als Anlage beigefügte Geschäftsführungsvertrag ist mit den fusionierenden Gemeinden und dem Amtsausschuss abgestimmt worden. Er ist befristet bis zum 31.12.2009, um im Laufe des Jahres Erfahrungen über die Regelungen und mögliche Anpassungen zu sammeln und auch unter dem Gesichtspunkt, dass erst der neue, verkleinerte AmtsA und die neue Vertretung der Gemeinde Sylt nach deren Konstituierung die richtigen Gremien sind, um über die unbefristete Endfassung des Vertrages zu beschließen. Frau Reiber erläutert ergänzend, dass nach einem einvernehmlichen internen Abstimmungsgespräch mit den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden Anpassungen im § 7  hinsichtlich der Akteneinsicht und der Betreuung der Bauausschüsse und der Verwahrung der Bauakten erfolgt seien und verliest die betreffenden Absätze. Beschluss der beauftragten Bürgermeisterin:
Die beauftragte Bürgermeisterin beschließt für die Gemeinde Sylt den als Anlage beigefügten Geschäfts­führungsvertrag mit dem Amt Landschaft Sylt. Der Vertrag wird der Urschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.


6. Beschlussfassung über die Berufung der Wahlleitung und ihrer Stellvertretung  für die Kommunalwahl am 29. März 2009

Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz. In Anlehnung an § 12 Absatz 1 und 2 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes kann die beauftragte Bürgermeisterin auf das Amt der Wahlleiterin verzichten und einen Wahlleiter bestellen. Zudem beruft sie den stellvertretenden Wahlleiter. Zwischen der Gemeindevertretung Sylt-Ost und der Stadtvertretung der Stadt Westerland ist schon im Sommer 2008 abgestimmt worden, dass die Funktionen wie folgt besetzt werden sollen: Wahlleiter für die Gemeindewahl: Erik Ipsen  /  Stellvertretender Wahlleiter für die Gemeindewahl: Hans Wilhelm Hansen. Beschluss der beauftragten Bürgermeisterin:
Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Personen zum Wahlleiter bzw. stellv. Wahlleiter  für die Durchführung der Gemeindewahl 2009:
Wahlleiter für die Gemeindewahl: Erik Ipsen
Stellvertretender Wahlleiter für die Gemeindewahl: Hans Wilhelm Hansen


7. Beschlussfassung über die Berufung der Wahlleitung und ihrer Stellvertretung für die Bürgermeisterwahl am 29. März 2009

Auch hier ist das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz maßgebliche Rechtsgrundlage. In Anlehnung an § 12 Absatz 1 und 2 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes kann die Beauftragte auch hier auf das Amt der Wahlleiterin verzichten und einen Wahlleiter bestellen. Zudem beruft sie dann den stellvertretenden Wahlleiter. Zwischen der Gemeindevertretung Sylt - Ost und der Stadtvertretung der Stadt Westerland ist schon im Sommer 2008 abgestimmt worden, dass die Funktionen wie folgt besetzt werden sollen: Wahlleiter für die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister: Hans Wilhelm Hansen  /  Stellvertretender Wahlleiter für die Bürgermeisterwahl: Erik Ipsen. Beschluss der beauftragten Bürgermeisterin:
Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Personen zum Wahlleiter bzw. stellv. Wahlleiter für die Durchführung der Bürgermeisterwahl 2009:
Wahlleiter für die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister: Hans Wilhelm Hansen
Stellvertretender Wahlleiter für die Bürgermeisterwahl: Erik Ipsen


8. Beschlussfassung über die Berufung der Mitglieder des gemeinsamen Gemeindewahlausschusses zur Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl und der Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister

Zur Vorbereitung und Durchführung der Gemeindewahl sowie der Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister am 29. März 2009 muss die beauftragte Bürgermeisterin für die Gemeinde Sylt in Anlehnung an § 12 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes acht Beisitzerinnen und Beisitzer sowie acht Stellvertreterinnen und Stellvertreter aus dem Kreis der Wahlberechtigten bestellen. Dabei sollen möglichst die zum neuen Gemeindegebiet fusionierten Kommunen und politischen Parteien/Wählergruppen berücksichtigt werden. Es darf nicht Mitglied des Wahlausschusses werden, wer Wahlbewerberin oder Wahlbewerber, Vertrauensperson für Wahlvorschläge oder stellvertretende Vertrauensperson oder Mitglied eines anderen Wahlorgans dieser Wahl ist. Die Fraktionen aus Westerland, Sylt-Ost und Rantum haben hierzu Personen vorgeschlagen. Beschluss der beauftragten Bürgermeisterin:
Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Mitglieder in den Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahl und zur  Wahl der Bürgermeisterin / Bürgermeister am 29.03.2009:

 

Beisitzer/-innen Stellvertreter/-innen
Helga Beilmann Doris Strohmann
Björn Christiansen Stefan Bahr
Ingeborg Körner-Möhring Jan Ossenbrüggen
Rüdiger Krtschek Hans-Jürgen Widmayer
Hans Jürgen Ley John Nielsen
Daniela Schmitt Yvonne Schmitt
Gerda Wimmer Dorothee Jensen
Kurt Windolf Gerd Markussen

9. Beschlussfassung über die Bestellung einer Katastrophenabschnittsführungsstellenleitung

Im Zusammenhang mit der Neubildung der Gemeinde Sylt bedarf es der Bestimmung der Leitung der Katastrophenabschnittsführung. Diese war bislang der Person der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters übertragen. An dieser Aufgabenzuweisung soll es auch nach Bildung der neuen Kommune bleiben. Beschluss der beauftragten Bürgermeisterin:
Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister der neuen Kommune „Gemeinde Sylt“  zur Leiterin bzw. zum Leiter der Katastrophen-abschnittsführungsstelle. Bis zur erfolgten Bürgermeisterwahl ist die beauftragte Bürgermeisterin Trägerin dieser Aufgabe.


10. Beschlussfassung über den Antrag auf Zuweisung nach den Bestimmungen des § 31 b Finanzausgleichsgesetzes

Fusionierenden Kommunen steht nach den Bestimmungen  des Finanzausgleichsgesetzes  ein Zuschuss für die fusionsbedingten Aufwendungen zu, der bereits in einer Höhe von 130.000 € zugesichert wurde. Es bedarf hierzu allerdings eines Antrags der neu entstandenen Kommune. Ob ein Antrag gestellt wird, ist eine Entscheidung der Selbstverwaltung. Beschluss der beauftragten Bürgermeisterin:
Die beauftragte Bürgermeisterin beschließt für die Gemeinde Sylt, den Antrag auf Zuweisung der Mittel aus dem Finanzausgleichsgesetz für fusionierende Gemeinden zu stellen.


11. Beschlussfassung über einen Antrag auf Übertragung der Zuständigkeit zur Überwachung des ruhenden Verkehrs in den neuen Ortsteilen einschließlich der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

Im Bereich der ehemaligen Stadt Westerland wurden aufgrund einer ihr früher erteilten Ausnahmegenehmigung eine Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie eine verwaltungsmäßige Abwicklung der Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten durchgeführt. Es liegt eine Rechtsauskunft vor, dass die Gemeinde Sylt diese Aufgabe fortführen darf, jedoch lediglich für den Bereich des Gebietes der ehemaligen Stadt Westerland. Es besteht jedoch die Notwendigkeit, auch in den neuen Ortsteilen, nämlich den früheren Gemeinden Rantum (Sylt) und Sylt - Ost eine Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie eine verwaltungsmäßige Abwicklung der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten durchzuführen. Beschlussvorschlag:
Die beauftragte Bürgermeisterin beschließt, bei dem zuständigen Ministerium des Landes Schleswig-Holstein eine Ausnahmegenehmigung zur Durchführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie der verwaltungsmäßigen Abwicklung der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten für die gesamte Gemeinde Sylt zu beantragen.


12. Beschlussfassung über die Bestellung der Mitglieder und ggf. ihrer Stellvertreter in Zweckverbänden und überörtlichen Gremien

Mit der Fusion der Stadt Westerland mit den Gemeinden Rantum und Sylt-Ost zum 01. Januar 2009 ist die Stadt Westerland ab diesem Zeitpunkt nicht mehr existent. Hieraus folgt, dass die Mitglieder der Vertretungen mit Ablauf des 31. Dezember 2008 ihr Mandat verlieren. Damit scheiden die Vertreter auch aus den überörtlichen Gremien wie den  Verbandsversammlungen, Mitgliederversammlung des Städtebundes, Büchereiausschuss und Kuratorium zur Vergabe des C.P.-Hansen-Preises aus.  Die Gremienbesetzung in der Zeit vom 01. Januar 2009 bis zur Konstituierung  der neuen Gemeindevertretung und zur Neuwahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin  richtet sich nach dem GkZ (Gesetz über kommunale Zusammenarbeit). Danach ist der Bürgermeister / die Bürgermeisterin kraft Amtes Mitglied in der Verbandsversammlung. Da dieses Organ ab 01. Januar 2009 nicht vorhanden ist, tritt an diese Stelle gemäß § 127 GO (Gemeindeordnung) der / die beauftragte Bürgermeisterin. Bezüglich der weiteren Mitglieder, die die Gemeinde in die Verbandsversammlung entsendet, ist grundsätzlich die Gemeindevertretung zuständig. Da es ab 01. Januar 2009 keine Gemeindevertretung mehr gibt, tritt an deren Stelle der / die beauftragte Bürgermeisterin Die beauftragte Bürgermeisterin kann weitere Vertreter „benennen“, d.h. einen Beschluss herbeiführen, wer als zusätzlicher Vertreter der Gemeinde Sylt in die Verbandsversammlung entsendet wird

Mitglieder der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sylt
Die Schulverbandsversammlung besteht gem. § 4 der Satzung des Schulverbandes aus den Bürgermeistern / Bürgermeisterinnen der Verbandsmitglieder – im Verhinderungsfall aus ihren allgemeinen Stellvertretern – und weiteren Mitgliedern (1 Vertreter der Gemeinde List, 4 Vertretern der Gemeinde Sylt-Ost, 1 Vertreter der Gemeinde Wenningstedt, 10 Vertretern der Stadt Westerland), die von den Vertretungskörperschaften  der Verbandsmitglieder  für die Dauer ihrer Wahlzeit gewählt werden. Jede weitere Vertreterin und jeder weitere Vertreter hat eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.Die Zahl der Vertreter der Verbandsmitglieder bemisst sich nach der Höhe der auf die einzelnen Körperschaften entfallenden Verbandsumlage zum Zeitpunkt der Wahl. Die Zahl der Vertreter eines Verbandsmitgliedes darf jedoch zwei Drittel der gesamten Vertreter des Schulverbandes nicht erreichen.Beschluss der beauftragten Bürgermeisterin: Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Personen als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied in die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sylt:

Mitglied

Stellvertreter/in

 

Bernt Callsen Oliver Ewald
Andreas Dobrzinski Dr. Hans-Joachim Zielinski
Erika Henze Inke Hoppe
Nina Hoyer Karin Przigode
Elfriede Jungfleisch Gerhard Lorek
Tobias Klapper Maria Andresen
Olaf Klein Jörg Ipsen
Ursula Lunk-Lorek Franz Beilmann
Petra Reiber Carsten Kerkamm
Jens-Uwe Ries Werner Lorek
Lars Schnittgard Peter Schnittgard
Andreas Tietze Katrin Krahmer
Ulf Thomsen Nicole Thomsen
Maiken Vester Dürken Wegst
Mathias Lauritzen Volker Andresen

Mitglieder der Verbandsversammlung des Landschaftszweckverbandes Sylt
Die Verbandsversammlung des Landschaftszweckverbandes Sylt besteht gemäß § 5 der Satzung des Landschaftszweckverbandes aus den Bürgermeisterinnen oder Bürgermeistern der verbandsangehörigen Gemeinden und der Amtsvorsteherin oder des Amtsvorstehers des Amtes Landschaft Sylt oder – im Verhinderungsfall – ihrer Stellvertreterin oder seines Stellvertreters. Gemeinden über 3.000 Einwohner entsenden je volle 3.000 Einwohner eine weitere Vertreterin oder einen weiteren Vertreter in die Verbandsversammlung. Maßgebend ist diejenige Einwohnerzahl, die bei der letzten allgemeinen Wahl zu den Gemeindevertretungen für die betreffenden Gemeinden gemäß § 7 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetz galt. Für jede weitere Vertreterin oder jeden weiteren Vertreter wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter bestellt. Die neue Kommune „Sylt“ hat ca.  15.400 Einwohner. Demnach vertreten die beauftragte Bürgermeisterin als Bürgermeisterin kraft Amtes sowie fünf weitere Mitglieder die Gemeinde „Sylt“. Für die Zeit bis zur Neukonstituierung der Gemeinde Sylt wird vorgeschlagen, die bisherigen Vertreter sowie ihre bisherigen Stellvertreter weiter in die Verbandsversammlung des Landschafts­zweckverbandes Sylt zu entsenden. Für die Aufgaben der/des Vorsitzenden gilt nach den Bestimmungen des GkZ die Vorgabe, dass Verbandsvorsteher und Stellvertreter nicht aus einem 0rt kommen dürfen. Ziel soll es sein, dass Helge Jansen (Gemeinde Sylt) wieder das Amt des Verbandsvorstehers übernimmt, damit kann Frau Petra Reiber (ebenfalls Gemeinde Sylt) nicht mehr als Stellvertreterin fungieren. Frau Reiber ist bereit auf  das Amt zu verzichten. In Abstimmung mit der Kommunalaufsicht ist es möglich, dass die Aufgabe der/des 1.stellv. Verbandsvorstehers zunächst unbesetzt bleibt. Die beauftragte Bürgermeisterin
1. bestellt folgende Personen in die Verbandsversammlung des Landschaftszweckverbandes:

Mitglied

Stellvertreter/in

 

Bgm. Petra Reiber, kraft Amtes Vertretung im Amt
Cornelius Albrecht Rolf Henze
Eberhard Eberle Gerd Nielsen
Bernd Christensen Olaf Klein
Erik Kennel Winfried Manthey
Helge Jansen Sven-Okke Drath

2. und erklärt, dass sie persönlich auf das Amt der 1. stellv. Vorsitzenden verzichtet; diese Funktion bleibt damit vorerst unbesetzt.

Mitglieder der Verbandsversammlung der Nord-Ostsee Sparkasse
Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Personen in die Verbandsversammlung der Nord-Ostsee Sparkasse:
Uwe Andresen  -  SPD
Franz Beilmann  -  SWG
Frau Petra Reiber für die Person der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters

Mitglied des Verwaltungsrates der Nord-Ostsee Sparkasse
Die Verbandsversammlung der Nord-Ostsee Sparkasse besteht gemäß § 5 der Satzung aus den Landrätinnen oder den Landräten der Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg, den Bürgermeisterinnen oder den Bürgermeistern der Städte Friedrichsstadt, Husum, Schleswig, Tönning und Westerland und der Verbandsvorsteherin oder dem  Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Sparkasse Garding / St. Peter-Ording. Sie werden im Verhinderungsfall von ihren Stellvertreterinnen oder Stellvertretern vertreten. Der Verbandsversammlung gehören 40 weitere Mitglieder an, von denen
a) der Kreis Nordfriesland 9,
b) der Kreis Schleswig-Flensburg 16,
c) die Stadt Friedrichstadt 1,
d) die Stadt Husum 3,
e) die Stadt Schleswig 6,
f) die Stadt Tönning 1,
g) die Stadt Westerland 3 und
h) der Zweckverband Sparkasse Garding/ St. Peter-Ording 1 Mitglied
entsenden.
Für den Verwaltungsrat hat die Stadt Westerland nach der Satzung  das Vorschlagsrecht für 1 Mitglied. Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Person: Herrn Wolfgang Jensen

Mitglieder der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Sylt
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Sylt besteht gemäß § 6 der Satzung aus den Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeistern und Amtsvorsteherinnen bzw. Amtsvorstehern der Verbandsmitglieder. Die genannten Personen gehören der Verbandsversammlung kraft Amtes an und werden im Verhinderungsfall durch ihre Stellvertreter/innen vertreten. Die Verbandsmitglieder entsenden weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter in die Verbandsversammlung bis zur Erreichung der satzungsgemäßen Stimmenzahl. Jede Vertreterin bzw. jeder Vertreter hat für den Verhinderungsfall einen Stellvertretenden. Auf jede Vertreterin bzw. auf jeden Vertreter entfällt eine Stimme. In der Verbandsversammlung hat
a) das Verbandsmitglied Stadt Westerland insgesamt 7 Stimmen
b) das Verbandsmitglied Gemeinde Rantum insgesamt 0 Stimmen
c) das Verbandsmitglied Gemeinde Sylt-Ost insgesamt 1 Stimme
d) das Verbandsmitglied Gemeinde List insgesamt 0 Stimmen
e) das Verbandsmitglied Energieversorgung Sylt GmbH insgesamt 6 Stimmen
Durch die Fusion der 3 Gemeinden entfallen die Bürgermeisterfunktionen dieser Gemeinden und werden ersetzt durch die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister der Gemeinde Sylt, in der Zeit des Übergangs also durch die beauftragte Bürgermeisterin. Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Personen:

Mitglied

Stellvertreter/in

 

Beauftragte Bürgermeisterin für die Funktion der Bürger-meisterin / des Bürger-meisters

Vertretung im Amt
Maria Andresen Tobias Klapper
Günther Frank Kay Abeling
Rolf Henze Ralf Langmaack
Gerhard Lorek Franz Beilmann
Werner Lorek Gerd Markussen
Hermann Müller Erk Olaf Gerdsen
Erik Kennel Sönke Hansen

Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt besteht gemäß § 6 der Satzung aus den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Gemeinden Sylt - Ost, Rantum / Sylt und Wenningstedt - Braderup / Sylt und der Stadt Westerland oder ihren Stellvertretern sowie 10 weiteren Mitgliedern. Damit entfallen nach der Fusion 2 Bürgermeisterfunktionen. Die beauftragte Bürgermeisterin übernimmt die Funktion der Bürgermeisterin. Die Verbandsmitglieder entsenden weitere Vertreterinnen und Vertreter in folgender Anzahl nach dem Verhältnis ihrer Beteiligung  am Zweckverband:
Gemeinde Sylt-Ost: 5 weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter
Stadt Westerland: 5 weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter
Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Personen:

Mitglied

Stellvertreter/in

 

Beauftragte Bürgermeisterin für die Funktion der Bürger-meisterin / des Bürger-meisters

Vertretung im Amt
Holger Flessau Kay Abeling
Wolfgang Jensen Ian Taylor
Gerhard Lorek Franz Beilmann
Hermann Müller Klaus Jensen
Niels Nielsen Werner Lorek
Oliver Ewald Hannelore Strauch
Bernd Christensen Rüdiger Krtschek
Manfred Uekermann Christoph Schmatloch
Volker Andersen Mathias Lauritzen
Erik Kennel Winfried Manthey

Mitglieder des Deich- und Sielverbandes Nösse
Der Verbandsausschuss besteht gemäß § 9 der Satzung aus 10 Mitgliedern mit 15 Stimmen. Sie verteilen sich auf die einzelnen Gemarkungen wie folgt:
Stadt Westerland 1 Mitglied mit 6 Stimmen
Ausbaugebiet Westerland 1 Mitglied mit einer Stimme
Gemarkungen Tinnum, Keitum, Morsum, Archsum je 2 Mitglieder mit je 1 Stimme
Das Mitglied der Stadt Westerland und für den Verhinderungsfall die Stellvertreter werden durch das zuständige Gremium der Stadt Westerland bestimmt. Sie sind ehrenamtlich tätig. Die Beauftragte bestellt folgende Personen:

OT Westerland:
Cornelius Albrecht Vertr.: Eberhard Eberle

N.N. für Ausbaugebiet (z.Zt. keine Person benannt)

OT Archsum
Boy Christiansen Sönke Hinrichsen
OT Morsum
Karl Hintz Phillip Kühl
OT Keitum
Jochen Lornsen Jan Andersen
OT Tinnum
Thorsten Dau Manfred Uekermann
Insel- und Halligkonferenz (Region Uthlande)
Die Stadtvertretung der Stadt Westerland hat in der Sitzung der Stadtvertretung am 18. Dezember 2003 den Die Stadtvertretung der Stadt Westerland hat in der Sitzung der Stadtvertretung am 18. Dezember 2003 den Beitritt der Stadt Westerland zur Insel- und Halligkonferenz beschlossen. Pro Gemeinde wird ein Vertreter entsandt. Damit stellt die Gemeinde Sylt 1 Person (abstimmungsberechtigt). Helge Jansen ist Vorsitzender der Insel- und Halligkonferenz. Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Personen als offizielles Mitglied der Insel- und Halligkonferenz:
Helge Jansen
Manfred Uekermann

Insel- und Halligkonferenz (Arbeitsausschüsse) Arbeitsgruppe: Küstenschutz
In der Sitzung des Umwelt-, Kleingarten- und Küstenschutzausschusses am 07. Mai 2007 hat Frau Annemarie Lübcke an die Westerländer Vertreter appelliert sich aktiv in den Arbeitsgremien zu beteiligen. Die Entsendung von Vertretern der Stadt Westerland erfolgte erstmal in der Sitzung der Stadtvertretung am 19. Juli 2007. Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Personen:
Cornelius Albrecht
Eberhard Eberle
Helge Jansen

Euregio Die Watten
Der Stadt Westerland wurde angeboten, ein Mitglied in den Vorstand der Euregio Die Watten zu entsenden. Ehrenbürgervorsteherin Wimmer ist von der Stadtvertretung der Stadt Westerland am 23. Juni 2008 als Mitglied für die Euregio „Die Watten“ gewählt worden. Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Personen:
Gerda Wimmer
Helge Jansen

Verein AktivRegion Uthlande
Die Stadtvertretung der Stadt Westerland hat in der Sitzung der Stadtvertretung am 18. März 2008 die Mitgliedschaft  Stadt Westerland im Verein Aktiv Region Uthlande beschlossen. Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Personen:
Helge Jansen
Stellvertreter: Eberhard Eberle

Schulverband Hörnum - Rantum
Die Gemeinde Sylt ist Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Rantum (Sylt) und stellt damit gem. Verbandssatzung 3 Mitglieder. Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Personen:
Helge Jansen
Kirsten Schmale
Daniela Schmitt

Frau Reiber weist sodann darauf hin, dass bei einigen überörtlichen Gremien zunächst keine Besetzung erforderlich sei und eine Besetzung für die Zeit nach der Kommunalwahl erfolgen werde. Dies betrifft folgende Gremien:
Büchereiausschuss
Mitgliederversammlung des Städtebundes Schleswig - Holstein
Kuratorium zur Vergabe des C. - P. - Hansen - Preises

Hinweise der beauftragten Bürgermeisterin: Frau Reiber erläutert die Rechtsgrundlagen für die Besetzung der Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräte. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland ist in Abstimmung mit dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein bei den Mitgliedern der Gesellschafter­ver­sammlungen im Bereich des Privatrechts zwischen den  gesetzlichen Vertretern der Gemeinde und den durch die Gemeindevertretung entstandenen Mitgliedern nach § 25 GO zu unterscheiden. Die gesetzlichen Vertreter der Gemeinde, also der Bürgermeister / die Bürgermeisterin – scheiden aus, sobald sie ihr Amt verlieren. Im Fall der Fusion tritt an die Stelle der Bürgermeisterin die beauftragte Bürgermeisterin. Die entsandten Mitglieder verbleiben bis zur Benennung neuer Mitglieder durch die Gemeindevertretung. Gleiches gilt für den Aufsichtsrat. Diese Regelung gilt jedoch nur für die Vertretung der Gemeinde in juristischen Personen des Privatrechts.  Das öffentliche Recht sieht z. B. für die Verbandsversammlungen andere gesetzliche Regelungen vor. Im Bereich des Privatrechts (GmbH-Gesetz, Aktiengesetz) handelt es sich um persönliche Mandate der weiteren Bewerber. Es geht dabei um folgende Gremien:
» Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Tourismus - Service Westerland GmbH & Co. KG
» Mitglieder des Aufsichtsrates der Tourismus-Service Westerland GmbH & Co.KG
» Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Flughafengesellschaften
» Mitglieder des Aufsichtsrates der Flughafengesellschaften
» Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Sylt Marketing GmbH
» Aufsichtsrat der Sylt Marketing GmbH
» Mitglieder des Aufsichtsrates der Energieversorgung Sylt GmbH
» Vertreter/-innen der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Sylt GmbH
Auf eine Nennung der zur Zeit bestellten Personen wird verzichtet.


13. Bestellung der Mitglieder in den 0rtsbeiräten Archsum, Keitum / Munkmarsch, Morsum, Tinnum, Rantum und Westerland

Die Hauptsatzung sieht die Bildung von 0rtsbeiräten vor. In der ehem. Gemeinde Sylt - Ost haben bereits  0rtsbeiräte mit gewählten Vertretern bestanden. Diese haben sich stillschweigend bereit erklärt, diese Aufgabe übergangsweise zur nächsten Kommunalwahl zu übernehmen. Für die Ortsteile Rantum und Westerland gab es bislang keine 0rtsbeiräte. Im Vorfeld der heutigen Sitzung ist Frau Bgm. Reiber signalisiert worden, dass auch für diese beiden Ortsteile die Bildung eines Ortsbeirates gewünscht wird. Die Beauftragte bestellt folgende Personen als Mitglieder der 0rtsbeiräte Archsum, Keitum/Munkmarsch, Morsum und Tinnum, Rantum und Westerland:

 

Ortsbeirat Archsum
Mathias Andersen
Bernd Petersen
Karin Petersen
Mario Pennino
Hans-Jürgen Widmayer
Björn Christiansen
Lütje Thaysen

 

Ortsbeirat Keitum / Munkmarsch
Dr. Thomas Blanck

Christian Duwe

Raimund Hoeg
Hans Hermann Jendrichsen
Arnold Bussius
Dr. Roland Klockenhoff
Andrea Decker
Petra Langner
René Dörr
Jan Ossenbrüggen
Oliver Ewald

 

Ortsbeirat Morsum
Rolf Ketteler
Burghard von Eitzen

Christoph Schmatloch

Claus Mungard

Heiner Willkommen
Holger Weirup
Mathias Schmitz
Christian Kaiser
Michael Schlüter

 

Ortsbeirat Tinnum

Uwe Dau

Sven Bussius
Kai Espersen
Peter Iden
Ingeborg Körner-Möhring
Jörg Ohde
Winfried Manthey
Karl-Heinz Thomsen
Kai Puck
Birte Volz
Angelika Warnken

 

Ortsbeirat Rantum
Helge Jansen
Bärbel Maenss
Daniela Schmitt
Sven-Okke Draht
Peter Hansen

John Bourne jr.

Klaus Dieter Lahrtz

 

Ortsbeirat Westerland
Kay Abeling
Franz Beilmann
Günther Frank
Klaus Jensen
Wolfgang Jensen

Carsten Kerkamm

Tobias Klapper
Ursula Lunk-Lorek
Gerd Nielsen
Uwe Tiedjen
Peter Schnittgard


14. Einwohnerfragestunde

Frau Reiber setzt die Einwohnerfragestunde fort.

Es wird danach gefragt, ob andere Behörden, wie z.B. das Finanzamt, von der Fusion und der Änderung des Gemeindenamens unterrichtet werden. Frau Reiber bejaht diese Frage, alle öffentlichen Stellen werden automatisch über die Fusion und die Änderung des Gemeindenamens unterrichtet.

Zur Frage, ob auch Kfz-Papiere geändert werden müssen, muss auf die Auskunft der Zulassungsstelle verwiesen werden. Da die neue Kommune „Sylt“ automatisch Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Gemeinde ist, dürfte diese Anpassung bei bestehenden Papieren aber zu vernachlässigen sein.

Die Frage doppelt bestehender Straßennamen wird angesprochen  und es wird angeregt, dass bei Änderungen die Anlieger der Strassen beteiligt werden. Frau Reiber berichtet hierzu, dass die Vergabe neuer Straßenbezeichnungen in die Zuständigkeit der neuen Vertretung falle und in der Übergangszeit darauf geachtet werden solle, dass stets der 0rtsteil mit genannt werde.



Frau Reiber schließt die 1. Sitzung der beauftragten Bürgermeisterin um 19.55 Uhr.