Hörnum

Protokoll vom 13.10.2009


Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

 

1. Begrüßung, Feststellung der form- und fristgerechten Ladung sowie der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung. Er stellt fest, dass die Einladung form- und
fristgerecht ergangen ist und gegen die Tagesordnung keine Widersprüche erhoben werden. Des weiteren stellt er die Beschlussfähigkeit fest. Frau GV Kessenich-Neubauer hat sich abgemeldet (Urlaub). Herr GV Schwarz hat sich abgemeldet (Urlaub). Auf Antrag wird TOP 12 Beratung und Beschlussfassung über das Ergebnis der Kassen­prüfung beim Tourismus-Service Hörnum  gestrichen, da der Erlass einer Dienstanweisung (TOP 9) auf der Tagesordnung steht. Abstimmung: 10 : 0 : 0


2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


3. Genehmigung der Niederschrift vom 24.09.2009

Der Niederschrift vom 24. September 2009 wird zugestimmt. Abstimmung: 10 : 0 : 0


4. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil vom 24.09.2009 gefaßten Beschlüsse

Der Bürgermeister gibt die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.


5. Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Hörnum (Sylt) für das Haushaltsjahr 2009

Frau GV  Giesela Junge berichtet über die Sitzung des Finanzausschusses. Der Entwurf zum I. Nachtragshaushalt für das Jahr 2009 hat dem Finanzausschuss in seiner Sitzung am 17.09.2009 vorgelegen. Die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt werden nunmehr auf 1.319.300 € und im Vermögenshaushalt auf 1.201.700 € festgesetzt. Große Ausgaben sind hierbei der Kauf des Schulgebäudes mit 120.000 €, der Parkplatz Rantumer Straße mit 20.000 € und die Anschaffung und Installation von Laternen in der Straße Am Kai mit 43.000 €. Der Finanzausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen dem I. Nachtragshaushalt für das Jahr 2009 in der vorliegenden Fassung zuzustimmen. Die Gemeindevertretung beschließt den I. Nachtragshaushalt der Gemeinde Hörnum (Sylt) für das Haushaltsjahr 2009. Abstimmung: 10 : 0 : 0


6. Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung von Vertreterinnen/Vertre­tern  der Gemeinde in sonstige Vereinigungen unter gleichzeitiger Benennung der/ des stimmberechtigten Vertreterin/ Vertreters; hier: Kuratorium zur Verleihung des C.-P.- Hansen - Preises ( 1 Vertreterin/Vertreter und 1 Stellvertreterin/ Stellvertreter)

Aufgrund dessen, dass Frau Kirsten Matzen aus zeitlichen Gründen nicht mehr Mitglied im Kuratorium sein kann, wird um eine Neuwahl gebeten. Vorgeschlagen wird Herr Franz Grobe. Des weiteren wird um die Bestellung eines Stellvertreters bzw. einer Stellvertreterin gebeten. Hierzu wird Herr Jens Carl vorgeschlagen. Es kommt ein weiterer Vorschlag für das Mitglied im Kuratorium von der CDU-Fraktion, und zwar Frau Petra Männich Als Stellvertreter wird auch Herr Jens Carl vorgeschlagen. Es wird über den Vorschlag, Herrn Franz Grobe als Mitglied in das Kuratorium zu entsenden abgestimmt. Abstimmung: 8 : 2 : 0
Dann wird über den Vorschlag, Herrn Jens Carl als Stellvertreter in das Kuratorium zu entsenden abgestimmt. Abstimmung: 9 : 0 : 1


7. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Baumaßnahme zum Bauprogramm der Straße "Pidder-Lüng-Wai"

Für die Ausbaumaßnahme der Straße „Pidder-Lüng-Wai“ wurde eine beschränkte Aus­schrei­bung durchgeführt und am 15.09.2009 submittiert. Die Auswertung wurde durchgeführt. Günstigster Bieter ist die Firma Hachmann aus Lunden. Der Umfang der Baumaßnahme ist im vorgelegten Bauprogramm festgelegt. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Auftrag an den Bieter mit dem günstigsten Angebot zu erteilen und die Maßnahme entsprechend des vorgelegten Bauprogramms umsetzen zu lassen. Abstimmung: 10 : 0 : 0


8. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Baumaßnahme zum Bauprogramm der Straße "An der Düne", Teilstück "Oddewai" und Teilstück "Strandstraße"

Für die Ausbaumaßnahme der Straße „An der Düne“, Teilstück „Oddewai“ und Teilstück „Strandstraße“ wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt und am 15.09.2009 submittiert. Die Auswertung wurde durchgeführt. Günstigster Bieter ist die Firma Hachmann, Lunden.  Der Umfang der Baumaßnahme ist im vorgelegten Bauprogramm festgelegt. Die Gemeindevertretung beschließt, den Auftrag an den Bieter mit dem  günstigsten Angebot zu erteilen und die Maßnahme entsprechend des vorgelegten Bauprogramms umzusetzen zu lassen. Abstimmung: 10 : 0 : 0


9. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Dienstanweisung für den Betriebsleiter des Tourismus-Service Hörnum

Die Dienstanweisung war zu ändern aufgrund der Tatsache, dass der Bürgermeister nicht mehr Kurdirektor ist. Die Gemeindevertretung beschließt die Dienstanweisung für den Betriebsleiter des Touris­mus-Service Hörnum in der vorliegenden Fassung und mit  der Maßgabe, dass in § 6 der  Absatz 2 ersatzlos zu streichen ist. Abstimmung: 10 : 0 : 0


10. Beratung und Beschlussfassung über Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Hörnum für das Gebiet An der Düne 40, Flurstück 259 u. a. nördlich des Leuchtturmes, östlich Odde Wei und südlich „An der Düne“

Der seit dem 10.11.2005 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Hörnum (siehe Anlage) setzt Neben Art und Maß der baulichen Nutzung u.a. auch die Anzahl von Wohneinheiten fest. Innerhalb der allgemeinen Wohngebiete sind diese auf 2 Einheiten beschränkt. Aktuell sieht sich die Gemeinde mit einer besonderen Grundstückssituation bezüglich der Flurstücke 259 ‚ 272/3, „An der Düne 40“ konfrontiert. Dort ist mit Baugenehmigung von 2002 ein Gebäude mit insgesamt 3 WE als Zweifamilienhaus errichtet worden. Eine Nutzungsänderung auf 3 WE wurde 2007 durch den Kreis NF abgelehnt, hat die die erforderlichen Abstände nach LBO nicht eingehalten werden konnten. Daraufhin hat die Gemeinde Hörnum den Grundstückseigentümern 2008 einen anliegenden Dünenstreifen veräußert, damit der erforderliche südliche Grenzabstand eingehalten werden kann. Darauf hat auch der Bund zugunsten des Baugrundstückes 2008 eine Baulast auf dem östlichen Nachbargrundstück des Leuchtturms eintragen lassen, so dass auch hier der nötige Abstand eingehalten werden kann. Bei diesem Verfahren ist allerdings von den beteiligten Kaufvertragsparteien übersehen worden, dass der Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Hörnum formal der Nutzung des Wohngebäudes durch drei abgeschlossene Wohneinheiten entgegenstand. Als die Abstandsvorschriften für die Weichbedachung durch Erwerb des Dünengrundstücks hergestellt waren, hat der Landkreis eine Genehmigung versagt weil, der B-Plan mit der Festsetzung 2-Wohneinheiten/Gebäude der Nutzung des Gebäudes entgegenstehe. Die Gemeinde Hörnum hat mit dem Verkauf des Dünengrundstücks den Weg für eine Nutzung des Gebäudes mit 3 WE frei machen wollen. Da eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes nicht infrage kommt, müsste, um eine Realisierung der angestrebten Nutzung zu ermöglichen, die Festsetzung des Bebauungsplanes zur Anzahl der Wohneinheiten angepasst werden. Nach weiteren Erläuterungen durch den Vorsitzenden des Bauausschusses bzw. des Bürgermeisters (die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt kostenneutral für die Gemeinde) beschließt die Gemein­devertretung wie folgt:
1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 für das obengenannte Gebiet. Planungsziel ist die Änderung der Festsetzung zur Anzahl der Wohneinheiten dahingehend, dass auch 3 WE zulässig werden. Die Änderung des Bebauungsplans soll als Plan der Innenentwicklung gem. § 13 a im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Die Kosten sollen vom Verursacher getragen werden.
2.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) beauftragt das Bauamt des Amtes Landschaft Sylt mit der Planung.´

Abstimmung: 10 : 0 : 0


11. Beratung und Beschlussfassung über Baumaßnahmen im B-Plan-Gebiet 22 (Parkplatz Steintal)

Bürgermeister Rolf Speth und GV Jan Speth verlassen gemäß § 22 GO den Sitzungsraum. Den Vorsitz übernimmt der stellvertretende Bürgermeister Peter Heyer. Für die Baumaßnahme wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt und am 08. Oktober 2009 submittiert. Die Auswertung wurde durchgeführt. Günstigster Bieter ist die Firma Jan Speth. Die Gemeindevertretung beschließt, den Auftrag an den Bieter mit dem günstigsten Angebot zu erteilen und die Maßnahme umsetzen zu lassen. Abstimmung: 8: 0 : 0
Die Herren Speth betreten wieder den Sitzungsraum und werden informiert.


12. Anfragen, Mitteilungen, Verschiedenes

Das Verfahren (stellv. Bürgermeister) ist aus Gründen der Ortsabwesenheit des Bürgermeisters auf den 12. Dezember 2009 verschoben worden.

Der Bürgermeister informiert über den Beginn der Arbeiten an der L 24. Es wird damit ge­rech­net, das Ende des Monats die Fräsarbeiten beginnen werden und anschließend wird der Beton gefräst und eingearbeitet. Es ist damit zu rechnen, dass noch im Dezember die erste Teerschicht aufgebracht wird. Im Mai 2010 wird dann die Verschleißschicht aufgebracht werden können.

Auf Nachfrage erklärt der Bürgermeister, dass es keine Nachfolgenutzung für das Grund­stück der kath. Kirche geben wird.

Auf Nachfrage erklärt der Bürgermeister, dass er ein Gespräch mit den Planern wegen der Umsetzung einer Verkehrsberuhigung in Hörnum-Nord führen wird. Das Ergebnis wird in den entsprechenden Ausschüssen beraten werden.



Der Bürgermeister schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.