Hörnum - Protokolle

Protokoll vom 03.09.2003

Küsten-, Katastrophen- und Umweltausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.
Begrüßung

Herr Buchmann begrüßt die Anwesenden, stellt die Beschlußfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr.


2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


3. Verpflichtung der Bürgervertreter auf Verschwiegenheit

Herr Buchmann verpflichtet die anwesenden Bürgervertreter per Handschlag auf Verschwiegenheit. Es wird auf die §§ 21 ff Gemeindeordnung hingewiesen.


3. Beratung über Abgabe einer Stellungnahme Natura 2000/ FFH

Herr Buchmann verteilt hierzu folgendes Schreiben des Nordseebäderverband Schleswig-Holstein e.V. vom 15.08.2003. ...“Guten Tag, mit den Beschlüssen der Landesregierung in Kiel zur Anmeldung weiterer 240 Flächen für das europäische Naturschutz-Netz NATURA 2000, davon 40 Flächen in den Kreisen Nordfriesland und Dithmarschen in einer Größe von 75 Quadratkilometern, liegt ein neues konfliktträchtiges Thema für den Nordseebäderverband als tourismuspolitischer Interessenvertretung an der Westküste, auf dem Tisch. Wir informierten Sie darüber bereits kurz in unserem letzten Info-Schreiben. Der am 27. Mai neu gewählte NBV-Vorstand hatte sich bereits in seiner ersten Sitzung kurz mit diesem Thema befasst und deutlich gemacht, dass die FFH-Planungen nicht zu Beeinträchtigungen im Tourismus führen dürfen. Diese Position habe ich in einer ersten Stellungnahme für den Verband auch öffentlich gemacht. Ihren Bereich vorgesehenen Planungen und Ihre befürchteten Auswirkungen auf den Tourismus der Geschäftsstelle der NTS in Husum bis zum 3. September 2003 zu übermitteln. Die weitere Koordination einer einheitlichen Stellungnahme hat im NBV-Vorstand  Rainer Balsmeier, Bürgermeister der Gemeinde St. Peter-Ording, übernommen. Nachdrückliches und geschlossenes Auftreten ist bei diesem Thema insbesondere auch deshalb notwendig, da das Umweltministerium in Kiel die Auffassung vertritt, dass bei der Flächenauswahl ausschließlich ökologische Aspekte Berücksichtigung finden können. Wirtschaftliche oder touristische Aspekte seien kein Abwägungsgrund. Gegen diese Auffassung, die im übrigen im Gegensatz zur Praxis in anderen Bundesländern steht, habge ich in einem Brief an den Umweltminister protestiert. Die Auswirkungen von FFH-Gebietsanmeldungen sollten nicht unterschätzt werden. Dabei geht es nicht allein um die jeweiligen einzelnen Flächen: Bei Planungen im Umgebungsschutzbereich ist auch zu prüfen, ob es Beeinträchtigungen von außerhalb in die FFH-Gebiete hinein gibt: Es greift also ein Umgebungsschutzbereich mit der Wirkung einer Pufferzone, die jedoch rechtlich nicht eindeutig definiert ist. Seitens des Umweltministeriums wird uns „beruhigend“ entgegengehalten, dass alle jetzigen zulässigen touristischen Nutzungen weiterhin zulässig bleiben. Es werde uns nichts genommen. Tatsächlich werden uns jedoch Entwicklungsperspektiven genommen, auf die die Wirtschaft, auch der Tourismus, dringend angewiesen ist. Wer Entwicklungsperspektiven nimmt, verhängt de facto eine Veränderungssperre: In der Sprache der FFH-Richtlinie heißt dies „Verschlechterungsverbot“. Darin liegt eine für den Tourismus an der Nordseeküste bedrohliche Entwicklung. Wir können nur dann noch Änderungen in Kiel bewirken, wenn wir eine inhaltlich eindeutige Stellungnahme auch öffentlich mit Nachdruck vertreten. Daran mitzuwirken möchte ich Sie heute herzlich bitten: Informieren Sie den NBV über Ihre örtliche Situation der FFH-Planungen und Ihre örtlichen Positionen, damit wir Ihre Interessen wirkungsvoll mit wahrnehmen können.“ Nach eingehender Prüfung der vom Land vorgelegten Vorlage für die Ausweisung weiterer FFH-Gebiete in Schleswig-Holstein (siehe Anlage),  kommt der Ausschuss zu dem Entschluss, dass die vorgesehenen Flächen nicht als FFH-Gebiete ausgewiesen werden sollten. Dieses wird wie folgt begründet: Bereits 93 % der im Gemeindegebiet befindlichen Flächen sind durch den Paragraphen 15 a LaNatschG oder durch andere Naturschutzmaßnahmen in ihrer Art und Nutzung geschützt. Die Gäste und vor allem unsere Einwohner sind durch die bereits vorhandenen Naturschutzmaßnahmen in ihrem Lebensraum auf ein Minimum beschränkt, so dass weitere Einschränkungen nicht mehr darstellbar bzw. zumutbar wären. Beschluss: einstimmig


5. Bekanntgabe der Ergebnisse Sandvorspülung 2003

Hierzu berichtet Herr Speth, dass die Abnahme der Sandvorspülung 2003 am 02.09.03 erfolgt ist. Die beauftragte dänische Firma hat ihre Arbeit sauber und ordentlich abgeliefert und auch der Preis war gerechtfertigt. Herr von Stackelberg erklärte, dass im Jahr 2004 auch für Hörnum wieder eine Sandvorspülung eingeplant ist. Zudem ist geplant, das Querwerk an einer Stelle zu öffnen. Durch die Öffnung soll festgestellt werden, welche Auswirkungen dieses auf die Küste hat Herr Buchmann erklärt, dass die Ostküste sehr viel Sandverlust erleiden musste, sodass bereits der Dünenfuss vor der Kleingartenanlage stark angegriffen wird. Frau Junge berichtet hierzu, dass sich der LZV mit der Ostküstenproblematik befaßt, da aufgrund des Naturschutzes dort nicht mehr vorgespült werden darf. Der Ausschuss bittet darum, diese Problematik nochmals beim LZV und beim Land vorzutragen.


6. Verschiedenes

--


7. Mitteilungen und Anfragen

Es wird berichtet, dass für den Wattwanderweg oberhalb des Schrebergartens eine andere Lösung bezüglich der Pflasterung gefunden werden muss. Ständig werden von dort Steine in die Kleingartenanlage heruntergeworfen.

Frau Junge bittet um Klärung, ob die Gemeinde einen neuen Dünenwart ernennen muss. Zuvor hat diese Aufgabe Herr Kauder wahrgenommen, welcher im letzten Jahr verzogen ist. Ein Dünenwart achtet darauf, dass der Dünenschutz von Gästen und Einheimischen eingehalten wird. Es wird darum gebeten, dieses beim LZV abzuklären.

Herr Speth gibt bekannt, dass er sich beim ALR bezüglich der Kosten für die Aufstellung eines Sandfangzaunes erkundigen wollte.



Herr Buchmann schließt mit Dank an die Anwesenden um 20:10 Uhr die Sitzung.