Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit
Die Vorsitzende Frau Saß eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Sie stellt den Antrag, die Tagesordnung um folgende TOP‘s zu erweitern: 6. Beratung über einen Antrag auf Zuschuss einer Jugendpflegefahrt der evangelische Kirchengemeinde Hörnum 7. Beratung über die Gewährung einer Ausfallbürgschaft für die Flughafen Sylt GmbH 8. Beratung über die Notwendigkeit für den Einbau neuer Kunststoff-Fenster/ bzw. Balkontüren in der Budersandstraße 30 a 9. Mitteilungen und Anfragen
2. Einwohnerfragestunde
Es sind keine Einwohner anwesend.
Frau Saß bittet Herrn Günther und Herrn Balzer über das geplante Vorhaben zum ehemaligen Wasserwerksgelände in Hörnum-Nord zu berichten. Hierzu werden zwei Vorlagen verteilt, welche dem Protokoll beigefügt werden. Herr Balzer berichtet, dass vom AZV geplant ist, dass bisherige Klärwerk am Hafen, welches zur Zeit noch als Pumpstation mit mechanischer Vorreinigung genutzt wird, aufzugeben und dann das ehemalige Wasserwerksgebäude zu einer Abwasserpumpstation umzubauen. Im Wasserwerksgebäude soll eine Kompaktanlage eingebaut werden, welche aus dem Abwasser den Sand und das Fett herausfiltert. Nach der Vorreinigung wird das Abwasser von dort bis nach Westerland gepumpt. (Anlage 1). Herr Günther berichtet, dass außerdem geplant ist, das Wasserwerksgelände aus der ursprünglichen Fläche von 26.219 m² auf 12.976 m² zu verkleinern (siehe Anlage 2). Er berichtet weiter, dass der AZV es nicht einsehen würde, an eines seiner Mitglieder dauerhafte Zahlungen in Form einer Erbbaupacht vorzunehmen. Eine Dienstbarkeit als Einmalzahlung berechnet auf die neue Fläche in Höhe von 8.500,00 € würde dann erfolgen. Als Gegenleistung könnte die Gemeinde das dann nicht mehr benötigte Klärwerksgelände voll nutzen. Frau Junge gibt folgendes zu bedenken: Zunächst müssen die Brunnenfelder auf der zurück gebauten Fläche des Wasserwerkes gefüllt werden, welches auf Kosten des AZV zu erfolgen hat. Die Kosten für den Rückbau des Zaunes müssten ebenfalls vom Abwasserzweckverband getragen werden. Was die Erbbaupacht anbelangt, so würde die Gemeinde wohl kaum auf die jährliche Zahlung von insgesamt 2.600,00 € verzichten wollen. Das Klärwerksgelände ist nicht mehr in unserem Besitz, sondern ist mit den damaligen Schulden an den Abwasserzweckverband abgetreten worden. Die Gemeinde würde das Klärwerksgelände wohl kaum ohne Belastungen zurückerhalten?! Für das Wasserwerksgelände besteht bezüglich der Erbbaurechtsgeschichte ein Vertrag zwischen der Gemeinde und der EVS, weshalb der eigentliche Ansprechpartner somit die EVS und nicht die Gemeinde ist. Frau Saß bedankt sich bei Herrn Blazer, Herrn Günther und Herrn Lentzsch für die Ausführungen. Die Angelegenheit wird im nichtöffentlichen Teil unter Vertragsangelegenheiten weiterbehandelt. Herr Müller bittet abschließend Herrn Günther noch um Klärung, weshalb auf dem Brunnenfeld 4 ein Brunnen nicht verfüllt wurde. Die Herren verlassen nun die Sitzung.
2. Beratung über das Regionalprogramm 2000 – Anmeldung der Projektanträge für das Programmjahr 2004
Frau Saß berichtet, dass die Anmeldung der gemeindlichen Projekte für 2004 (Regionalprogramm) erfolgen muss. Folgende Projekte wurden in den Vorjahren angemeldet: - Neugestaltung einer Promenade von der Kurverwaltung bis „Blankes Tälchen“ - Neugestaltung der „Rantumer Straße“ von „Blankes Tälchen“ bis Platzbereich „Strandstraße“ - Neugestaltung der „Strandstraße“ - Neugestaltung Platzbereich zwischen „Strandstraße“ und Strand/ Deichlinie - Neugestaltung Promenade von Strandstraße zum Hafen - Bau einer Seebrücke - Neugestaltung Parkplatz „Kleine Straße“ - Neugestaltung Buswendeplatz am Hafen - Neugestaltung „Oberer Dünenweg“ - Neugestaltung „Hangstraße“ - Neugestaltung „Budersandstraße“ (Maßnahme ist bereits erfolgt !!!) - Neubau eines ortsseitigen Überganges zum Hörnumer Hauptstrand
Langfristige Projekte waren: - Neue Anbindung des Hafens und seiner gewerblichen Nutzungen über die Trasse der alten Ortseinfahrt - Nutzung der alten Slipanlage, z.B. Wasserflugzeug
Die Projekte beziehen sich auf die von der Planergruppe Julius Ehlers am 28.03.2001 erstellten Antragsvorlage. Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss einstimmig, die o. a. Projekte für das Programmjahr 2004 anzumelden.
3. Beratung über eine Übernahme von Anteilen der Gemeinde Rantum bezüglich der Sylter Flughafen GmbH & Co KG
Frau Saß verliest folgendes Schreiben von Herrn Ian Taylor (SFG): “ …im Zuge der Änderung des Gesellschaftervertrages wäre es wünschenswert, gleich die Aufteilung der 3%, die Rantum abgeben möchte mit einzuarbeiten. Aus diesem Grunde bitte ich alle Gemeindevertretungen um ihr Votum, ob sie bereit sind, Anteile von Rantum zu übernehmen und wenn ja, in welcher Höhe oder ob die Stadt Westerland über die Gesellschafterversammlung des Tourismus-Service Westerland GmbH & Co KG darüber beraten soll. Es war in der Vergangenheit der Wille der Inselorte, dass Westerland nicht mehr als 50% der Anteile am Flughafen erhält. Die Abfrage in der Gesellschafterversammlung ergab, dass lediglich Wenningstedt Schwierigkeiten damit hat, wenn Westerland die Anteile von Rantum übernehmen würde. Zu einer Übernahme der vollen 3 % war Wenningstedt aber nicht bereit. Es müssen sich demnach noch andere Gemeinden bereit erklären, Anteile zu erwerben. Kampen favorisiert eine Übernahme durch neue private Gesellschafter. Dies sicherlich für alle die beste Lösung – ist aber in der Kürze nicht realisierbar…“ Nach kurzer Beratung kommt der Ausschuss zu folgenden Empfehlungen: a) Hörnum lehnt die Annahme weiterer Prozentpunkte ab und stimmt somit der Weitergabe an andere Kommunen zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig
b) Die Gemeinde Hörnum möchte ihre eigenen Anteile (4 %) abtreten und bietet diese den anderen Kommunen zur Übernahme an. Abstimmungsergebnis: einstimmig
5. Beratung über einen Antrag der Sydslesvigs danske Ungdomsforeninger auf Bezuschussung für Jugendfreizeitmaßnahmen
Es wird berichtet, dass der Sydslesvigs danske Ungdomsforeninger einen Antrag auf Bezuschussung von Jugendfreizeitmaßnahmen im Jahr 2003 gestellt hat. Der Verein führt mehrtägige Bildungsmaßnahmen, internationale Begegnungen und andere Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche durch. Es sind für 2003 Maßnahmen in Flensburg, Schleswig, Keitum und anderen Orten geplant. Frau Saß schlägt vor, der Gemeindevertretung folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten: Dem Verein soll mitgeteilt werden, dass die Gemeinde Hörnum keinen festen Betrag als Zuschuss gewähren kann. Bei Jugendfreizeitmaßnahmen an denen Hörnumer Kinder bzw. Jugendliche teilnehmen, wird jedoch auf extra Antrag, der von uns übliche Satz (1,50 € pro Tag und Kind) gezahlt. Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag einstimmig zu.
6. Beratung über einen Antrag auf Bezuschussung einer Jugendpflegefahrt der evangelischen Kirchengemeinde Hörnum
Die ev. Kirchengemeinde Hörnum führte vom 08.03. bis 09.03.03 eine Konfirmandenfahrt nach Nordstrand durch und bittet um Bezuschussung. Der Antrag wurde am 06.03.03 für 8 Jugendliche aus Hörnum eingereicht. Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einen Zuschuss in Höhe von 24,00 € (1,50 € x 8 x 2) zu gewähren. Abstimmungsergebnis: einstimmig
7. Beratung über die Gewährung einer Ausfallbürgschaft für die Flughafen Sylt GmbH
Es wird berichtet, dass durch den Kauf der Halle 74 ein Darlehen durch die Stadt Westerland aufgenommen werden musste. Die Kommunalaufsicht wollte diesbezüglich, dass alle Gemeinde eine Ausfallbürgschaft unterschreiben. Die anderen Kommunen haben der Ausfallbürgschaft bereits zugestimmt. Die Bürgschaft würde dann zum Tragen kommen, wenn Westerland zahlungsunfähig werden würde. Jede der Gemeinden würde einen Haftungsanteil in Höhe ihrer Gesellschaftsanteile tragen. Die Gemeinde Hörnum würde somit 30.000,00 € (4 v. H.) im Falle der einer Inanspruchnahme übernehmen müssen. Herr Müller berichtet, dass er die Ausfallbürgschaft bereits unterzeichnet habe und nun um die nachträgliche Genehmigung bittet. Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung nachträglich einer Unterzeichnung der Ausfallbürgschaft zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: 4 : 0 : 0
8. Beratung über die Notwendigkeit für den Einbau neuer Kunststoff-Fester/ Balkontüren in der Budersandstraße 30 a
Frau Saß verliest ein Schreiben der Hausverwaltung „Immobilienmarkt Westküste“. In dem Schreiben wird berichtet, dass die Beschläge der Fenster in der Budersandstraße 30/ 30 a zum größten Teil verrostet sind. Insbesondere die Scheren für die Dreh-Kipp Funktion und der Bock im unteren Teil sind stark korrodiert. Die Versiegelungen der Fensterscheiben sind stark verkrustet und verhärtet. Eine Dichtigkeit durch fehlende Gummidichtungen ist auf lange Sicht nicht mehr gegeben. Wärmeverlust und Undichtigkeit sind die Folgen. Die Hausverwaltung schlägt nun vor eine Ausschreibung für den Austausch der Fenster und Balkontüren vorzunehmen und das Ergebnis auf dem nächsten Verwaltungsbeirat zu besprechen. Herr Heyer berichtet hierzu, dass auf der letzten Eigentümerversammlung die Erneuerung der Fenster bzw. Balkontüren von 3 Eigentümern gewollt war. Für den gemeindeeigenen Teil des Hauses liegen von den Mietern keinerlei Beanstandungen vor. Nach eingehender Beratung empfiehlt der Ausschuss einstimmig, Herrn Böhm vom Amt Landschaft Sylt mit der Untersuchung der Fenster und Balkontüren in den gemeindeeigenen Wohnungen zu beauftragen, um die wirkliche Notwendigkeit dieser Maßnahme klären zu lassen.
9. Mitteilungen und Anfragen
Herr Müller berichtet, dass er dass Schreiben an die FUK abgeschickt hat.
Frau Saß schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:40 Uhr.
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