Hörnum - Protokolle

Protokoll vom 15.07.2003

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Herr Speth bittet darum, den TOP 5 in a) Genehmigung der Niederschrift von 21.05.03, und b) Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse zu unterteilen. Auch TOP 17 soll in a) Antrag der AWO auf Bezuschussung, und b) Antrag des Guttempler-Ordens auf Bezuschussung unterteilt werden. Die Gemeindevertretung stimmt der Änderung der TO zu.


2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


3. Gemeindevertreterfragestunde

Es liegen keine schriftlichen Anfragen vor.


4. Berichte der Ausschußvorsitzenden

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5. a) Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 21.05.2003

Die Niederschrift über die Gemeindevertretersitzung vom 21.05.2003 wird einstimmig genehmigt.


b) Bekanntgabe der in der Sitzung der Gemeindevertretung am 21.05.03 im nichtöffentlichen Teil gefaßten Beschlüsse

Der Bürgermeister gibt die in der Sitzung vom 21.05.2003 im nichtöffentlichen Teil gefaßten Beschlüsse bekannt.


6. Beratung und Beschlussfassung über die Gültigkeit der Kommunalwahl 2003 (Wahlprüfungsausschuss vom 09.07.2003, TOP 3)

Es wird berichtet, dass der Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 09.07.2003 festgestellt hat, dass keiner der in § 39 Abs. 1 Nrn. 1 – 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes genannten Fälle vorliegt und der Gemeindevertretung deshalb empfohlen wird, die Wahl für gültig zu erklären. Nach kurzer Beratung kommt die Gemeindevertretung zu folgendem Beschluss: Da keiner der unter § 39 Abs. 1 Nrn. 1-3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes genannten Fälle vorliegt, beschließt die Gemeindevertretung, die Wahl für gültig zu erklären, womit dann das vom Gemeindewahlleiter bekannt gegebene Ergebnis bestätigt wird. Beschluss: einstimmig


7. Beratung und Beschlussfassung über eine Internetoffensive 2003/ Projekt 50 + (Kurausschuss v. 25.06.2003, TOP 3)

Herr Speth gibt das Wort an Herrn Kurausschussvorsitzenden Ingo Dehn. Herr Dehn berichtet, dass der Kurausschuss aufgrund der relativ schlechten Annahme der Internetoffensive empfohlen hat, die örtlichen Vermieter und Gewerbetreibenden anzuschreiben um somit für einen Internetauftritt bei der Kurverwaltung zu werben. Zusätzlich soll das ganze mit einer Telefonaktion unterstützt werden. Die Gemeindevertretung erteilt der Kurverwaltung den Auftrag, die Vermieter und Gewerbetreibenden im Ort anzuschreiben, um diese für einen Internetauftritt bei der Kurverwaltung Hörnum zu werben. Die Werbeaktion soll zusätzlich mit einer Telefonaktion unterstützt werden. Beschluss: einstimmig


8. Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung der Kurdirektorin zur Erstellung eines Sofortmaßnahmenplanes, um erste Schritte zur Kosolidierung des Haushalts 2003 des Kurbetriebes kurzfristig einzuleiten (Kurausschuss v. 25.06.03, TOP 5)

Herr Dehn berichtet, dass die Finanzlage der Kurverwaltung nicht gerade „rosig“ aussieht. Die Kurdirektorin sollte deshalb ein Konzept erarbeiten, in dem hervorgeht, in wie weit kurzfristige und langfristige Einsparungsmaßnahmen im Kurbetrieb möglich sind. Auch die Gemeindevertretung stimmt der Erarbeitung eines Einsparkonzeptes zu und beauftragt die Kurdirektorin mit der Erstellung des Planes. Beschluss: einstimmig


9. Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung der Kurdirektorin zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes  zur Konsolidierung des Wirtschaftplanes/ Jahresergebnisses des Kurbetriebes ab dem Jahr 2004 (Kurausschuss vom 25.06.2003, TOP 6)

Herr Dehn berichtet, dass es hierbei um eine langfristige Stabilisierung des Haushalts und auch um eine Ertragsverbesserung der Kurverwaltung geht. Die Kurdirektorin sollte beauftragt werden, bis zum Herbst dieses Jahres ein Gesamtkonzept vorzulegen, mit dem dann ab 2004 gearbeitet werden soll. Die Gemeindevertretung stimmt der Erstellung eines Gesamtkonzeptes zur Konsolidierung des Wirtschaftplanes/ Jahresergebnisses der Kurverwaltung Hörnum ab dem Jahr 2004 zu. Beschluss: einstimmig


10. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftplan 2003 (Kurausschuss vom 25.06.03 und 08.07.03)

Herr Den berichtet, dass der W-Plan aufgrund des „Blauen Vogels“ bis Mitte dieses Jahres  zurückgestellt wurde. Auf der Sitzung des Kurausschusses vom 25.06.03 wurde dann erstmals der Wirtschaftplan vorgelegt und aufgrund formaler Fehler zurückgestellt. Auf der Sitzung vom 08.07.03 wurde die neu überarbeitete Fassung des Wirtschaftplanes vorgelegt, in dem sich weitere Fehler befanden (DM und Euro - Beträge). Der Kurausschuss kam dann zu der Empfehlung den Wirtschaftplan in der vorgelegten Form abzulehnen. Herr Heyer erklärt, dass mit dem Amt Landschaft Sylt eine Klärung erfolgen muss, damit künftig solche Dinge nicht mehr vorkommen. Wenn diese Arbeit nicht konkret ausgeführt werden kann, sollte man sich eventuell außerhalb der Verwaltung nach anderen Möglichkeiten zur Haushaltsführung umsehen. Die Gemeindevertretung lehnt den Wirtschaftsplan in der vorgelegten Fassung einstimmig ab.


11. Beratung und Beschlussfassung über die Unterbreitung eines Angebotes zur Präsentation ab 2004 für alle nicht im Gastgeberverzeichnis präsenten Vermieter und Gewerbetreibenden bis zum 31.07.2003 ( Kurausschuss vom 25.06.03, TOP 10)

Herr Dehn berichtet, dass nur 110 Vermieter im Gastgeberverzeichnis präsent sind, wir aber insgesamt 400 Vermieter im Ort haben. Um die Sache ähnlich wie bei der Internetoffensive anzutreiben, sollen auch hierzu die Vermieter und Gewerbetreibenden mit der Unterbreitung eines attraktiven Angebots angeschrieben werden. Auch eine Telefonaktion soll die Sache begleiten. Die Gemeindevertretung stimmt einer solchen Werbeaktion zu. Beschluss: einstimmig


12. Beratung und Beschlussfassung über das Gastgeberverzeichnis 2004 (Kurausschuss vom 25.06.2003 und 10.07.2003, TOP 3)

Herr Dehn bittet darum, den Tagesordnungspunkt in a) Preisliste und b) Fotorechte zu unterteilen. Der Unterteilung wird zugestimmt.
a) Preisliste
Die Kalkulation der Preisliste für das Gastgeberverzeichnis ist sehr knapp, weshalb von Seiten des Kurausschusses die Anhebung der Preise angeregt wurde. Der Kurausschuss hat auf der Sitzung vom 10.07.03 dem Gemeinderat dennoch empfohlen, die Preise zunächst nicht zu erhöhen. Der Ausschuss erhofft sich durch die laufende Werbeaktion mehr Neukunden für das Gastgeberverzeichnis zu gewinnen und somit die Preise stabil halten zu können. Nach reger Diskussion schließt sich die Gemeindevertretung der Empfehlung des Kurausschusses an. Die Preise für den Eintrag ins Gastgeberverzeichnis werden somit nicht erhöht. Beschluss: 7: 3 : 0

b) Fotorechte
Herr Dehn berichtet, dass auch hier langfristig Kosten eingespart werden können. Deshalb liegen zwei Angebote über Fotorechte vor, wobei das günstigere Angebot 2.500,00 € netto beträgt. Der Kurausschuss hatte empfohlen dem günstigsten Anbieter die Fotorechte zu übertragen. Die Gemeindevertretung stimmt der o. a. Empfehlung des Kurausschusses einstimmig zu.


13. Beratung und Beschlussfassung über 2 Kostenvarianten Feuerwehrgerätehaus in Hörnum (Finanzausschusssitzung v. 09.07.03)

Herr Speth erklärt, dass aufgrund der Haushaltslage die dringend erforderliche Erweiterung des alten Feuerwehrgebäudes nicht finanzierbar wäre. Die Kosten für diese Maßnahme werden auf 779.600 € geschätzt. Finanzierbar wäre nur ein Neubau auf einem gemeindeeigenen Grundstück. Der Bau könnte zum Teil aus dem Verkauf des alten Gebäudes nebst Grundstück bezahlt werden. Die Kosten für einen Neubau belaufen sich auf ca. 705.600 €. Während der Bauphase könnte man dem Käufer des alten Feuerwehrgebäudes die vertragliche Auflage machen, die Feuerwehrfahrzeuge bis zur Fertigstellung der neuen Wache dort zu belassen. Der ursprünglich geplanten Standort, nämlich die „Neuapostolische Kirche“ wäre nach Meinung der Gemeindevertretung als Standort am geeigneten. Zudem wäre die Sache nicht allzu kostenintensiv. Da die Neuapostolische Kirche von der Unteren Naturschutzbehörde eindeutig für den Standort einer Feuerwache abgelehnt wurde, soll diese Thematik beim Besuch des Landrats am 07.08.2003 besprochen werden. Die Gemeindvertretung spricht sich für den Neubau einer Feuerwache aus. Als Standort soll das Grundstück ausgewählt werden, welches für einen Neubau mit dem geringsten Kostenaufwand verbunden wäre. Beschluss: einstimmig


14. Beratung und Beschlussfassung über die Einführung von Parkgebühren (Finanzausschuss v. 09.07.2003, TOP 4)

Herr Neubauer berichtet, dass im Finanzausschuss vom 09.08.2003 darüber beraten wurde, für die im Gemeinde Besitz befindlichen Parkplätze Parkgebühren zu vereinnahmen. Es gibt drei Möglichkeiten für die Erhebung von Parkgebühren.
1) Die Aufstellung von Parkscheinautomaten, wofür eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich wäre. Die Kontrolle muss gewährleistet werden, wofür Personal erforderlich ist. Die Polizei übt diese Kontrollfunktion nicht mehr aus. Für die anschließende Schreibtätigkeit muss ebenfalls zusätzliches Personal eingestellt werden.

2) Parkplatzentwidmung und durch die Absperrung einer Schranke, oder eines Parkplatzwächters Gebühren vereinnahmen.

3) Parkplatzentwidmung und an einen privaten Betreiber verpachten.

Die dritte Variante wäre für die Gemeinde die kostengünstigste und einfachste. Der Ausschuss war sich darüber einig, dass nur die zweite oder die dritte Variante in Frage kommen kann. Herr Schmidt vom Amt Landschaft Sylt sollte beauftragt werden, für die zweite Variante eine Kostenaufstellung zu machen und die Eignung der Parkplätze incl. der Zufahrtsberechtigungen zu überprüfen. Der Ausschuss schlägt hierzu die Parkplatze „Am Wasser“, „ Kleine Strasse“,  „Spar“
und „Rantumer Strasse“ vor. Sollte die Variante zwei nicht realisierbar sein, soll eine Parkplatzverpachtung angestrebt werden. Nach kurzer Diskussion kommt die Gemeindevertretung zu dem Entschluss, so zu verfahren, wie es vom Finanzausschuss vorgeschlagen wurde. Die Amtsverwaltung wird mit der Kostenermittlung beauftragt. Beschluss: einstimmig


15. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag des Kinder- und Jugendhauses Hörnum e.V. um Bezuschussung für die Anschaffung eines neuen E-Herdes (Finanzausschuss v. 09.07.03, TOP 6)

Es wird berichtet, dass das Kinder- und Jugendhaus Hörnum e.V. einen neuen E-Herd anschaffen möchte, da der alte Herd nicht mehr reparabel ist. Die Kosten für eine Neuanschaffung würden zwischen 300,00 € und 400,00 € liegen. Der Verein bittet darum, dass die Hälfte der Anschaffungskosten durch die Gemeinde Hörnum übernommen wird. Da der Lions Clubs dem Kinder- und Jugendhaus eine Spende von ca. 3.600,00 € hat zukommen lassen, wurde hiervon auch der Herd bezahlt. Eine Beteiligung der Gemeinde ist somit nicht mehr erforderlich. Eine Bezuschussung wird somit einstimmig abgelehnt.


16. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der Jugendfeuerwehr Hörnum auf Bezuschussung für eine Ferienzeltlagerfahrt nach Hoorn/ Holland (Finanzausschuss v. 09.07.03, TOP 7)

Es wird berichtet, dass die Jugendfeuerwehr eine Fahrt nach Hoorn vom 03.07 bis 07.07.03 mit 10 Jugendlichen durchgeführt hat. Der Finanzausschuss hatte sich für eine Bezuschussung in Höhe von 75,00 € ausgesprochen. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, der Bezuschussung von 75,00 € zuzustimmen.


17. a) Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der AWO auf Bezuschussung für das Jahr 2004(Finanzausschuss v. 09.07.2003, TOP 8)

Es wird berichtet, dass die AWO (Sozialpsychiatrische Einrichtungen in Nordfriesland, Bredstedt) einen Antrag auf Bezuschussung für das Jahr 2004 gestellt hat. Der Finanzausschuss war sich darüber einig, dass aufgrund der Haushaltslage kein Zuschuss gewährt werden kann.


b) Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag des Guttempler Ordens auf Bezuschussung (Finanzausschuss vom 09.07.2003)

Auch hier empfahl der Finanzausschuss den Antrag aufgrund der Haushaltslage abzulehnen.

Die Gemeindevertretung ist sich darüber einig, die Punkte a) und b) im Block abzustimmen. Beide Anträge werden aufgrund der Haushaltslage abgelehnt. Beschluss: einstimmig


18. Beratung und Beschlussfassung über eine finanzielle Unterstützung des Kindergartens für die Reparatur am Klavier (Finanzausschuss vom 09.07.03, TOP 9)

Dieser Antrag wurde vom Sozialausschuss zur Beratung an den Finanzausschuss weitergeleitet. Der Kindergarten hat Reparaturkosten von ca. 1.000,00 € für das dortige Klavier gehabt. Herr Netz wurde bereits vor längerer Zeit angesprochen, ob die Gemeinde diesbezüglich eine kleine Spende abgeben würde. Frau Junge schlug einen Betrag in Höhe von 50,00 € vor. Herr Neubauer berichtet, dass das Geld der Haushaltsstelle 4512/70000 (Fahrten und Veranstaltungen) genommen werden kann. Der Ausschuss empfahl der Gemeindevertretung, dem Kindergarten eine Spende in Höhe von 50,00 € aus der o. a. Haushaltsstelle zu gewähren. Die Gemeindevertretung stimmt der Empfehlung des Finanzausschusses einstimmig zu.


19. Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Gemeindevertreterbeschlusses vom 03.09.1998, TOP 15 b(Einstellung der Überplanung Kasernengelände)

Herr Speth berichtet, dass auf der GV-Sitzung vom 03.09.1998 beschlossen wurde, die Kaserne nicht weiter zu überplanen. Nun ist es wohl an der Zeit diesen Beschluss aufzuheben und mit der Überplanung anzufangen. Frau Junge gibt zu bedenken, dass eine Gesamtüberplanung der Kaserne nicht durchführbar wäre und man eventuell nur Teilstücke, wie z.B. das von der Gemeinde gewünschte Gewerbegebiet etc. überplanen sollte. Zunächst sollte jedoch vor Beschlussaufhebung ein Gespräch mit dem Kreis durchgeführt werden. Nach langer Diskussion wird der unter TOP 15 b gefasste Gemeindevertreterbeschluss vom 03.09.1998 aufgehoben. Beschluss: 5 : 4 :


20. Beratung und Beschlussfassung über Planungsangelegenheiten
a) Prioritätenliste der B-Pläne

Frau Junge berichtet, dass dem Planungs-, Bau- und Wegeausschusses eine Prioritätenliste zu den gemeindlichen Bauleitplanverfahren vorlag; das Bauverwal     tungs- und Planungsamt bittet um Einordnung der künftigen Rangfolge zur Bearbeitung der Bauleitplanverfahren. Die Mitglieder des Planungs-, Bau- und Wegeausschusses haben folgende Prioritätenliste empfohlen:
B-Plan 1.1 ohne Priorität
B-Plan 3.3 Priorität 7
B-Plan 5.0 ohne Priorität
B-Plan 6.0 ohne Priorittät
B-Plan 7.0 Priorität 1
B-Plan 8.0 Priorität 3
B-Plan 13.0 Priorität 4
B-Plan 14.0 Priorität 5
B-Plan 15a.0 ohne Priorität
B-Plan 15b.0 Priorität 6
B-Plan 15c.0 Priorität
Nach kurzer Beratung stimmt die Gemeindevertretung der Rangfolge der Prioritätenliste einstimmig zu.


b) Bebauungsplan Nr. 6

Die Verwaltung hatte dem Fachausschuss den Entwurf zum Bebauungsplan Nummer 6 für das Gebiet nördlich Rantumer Straße (L24) und Strandstraße, südlich „Blankes Tälchen“ sowie Hafen, westlich Hafenstraße und Wattenmeer, beidseitig „Kleine Straße“ sowie Mittelweg vorgestellt. Planungsziel ist insbesondere die Festsetzung der Art der Nutzung als Misch- und Wohngebiet unter Beachtung der Sicherung von Dauerwohnraum. Das Maß der Nutzung ist weitgehend bestandsorientiert durch Festsetzung einer GRZ und von Baugrenzen festgeschrieben. Durch gestalterische Regelungen soll die prägende Optik des Gebietes gewahrt bzw. wie    derhergestellt werden. In dem Planungs-, Bau- und Wegeausschuß herrschte das Einvernehmen, die Zulässigkeit von Carports und Garagen wie folgt zu regeln: In den Allgemeinen Wohngebieten sind Garagen und Carports zulässig; je Baugrundstück ist jedoch nur eine (1) entsprechende Nebenanlage zulässig. Die Größen richten sich nach Ziffer 4.1 und Ziffer 4.2; der Standort richtet sich nach Ziffer 4.3. Die Gemeindevertretung kommt zu folgendem Beschluss: Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 6 der Gemeinde Hörnum (Sylt) für das Gebiet nördlich Rantumer Straße (L24) und Strandstraße, südlich „Blankes Tälchen“ sowie Hafen, westlich Hafenstraße und Wattenmeer, beidseitig „Kleine Straße“ sowie Mittelweg, und der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt, wenn die Straße „Am Wasser 2-4“ in die Gebietsbeschreibung mit aufgenommen wird. Der Entwurf des Planes und der Begründung ist öffentlich auszulegen und die von der Änderung berührten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Beschluss: einstimmig


c)  Entwurf Landschaftsplan

Der Gemeinde Hörnum (Sylt) liegen die Abwägungsvorschläge zum Entwurf des Landschaftsplanes vor. Im Wesentlichen sind folgende Fragen zu klären:
- Welche Ziele verfolgt aktuell die Gemeinde bezüglich der ehemaligen Kaserne?
- Umgang mit der Präambel zum Landschaftsplan
- Wo liegen die Liegenschaften der „Wehrtechnischen Dienststelle 71, Hörnum (Sylt)“ konkret?
- Wie ist mit der Problematik „Bolzplatz“ umzugehen?
In den Fachausschuss wurde folgender Konsens erzielt:
An den bisherigen Zielsetzungen zur Nutzung der Kasernenanlage (Nutzung der Sportstätten, Errichtung eines Gewerbegebietes, Errichtung von Wohnraum) wird weiterhin festgehalten. Die Präambel soll weiterhin Bestand haben. Die „Dienststelle 71“ ist die Radarstation „Schulplatz 5“. Die Planung für den Bolzplatz wird aufgegeben; die Gemeinde wird in Verhandlungen mit der OFD bezüglich der Sportstätte auf dem Kasernengelände eintreten. Die Gemeindevertretung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und von Privatpersonen zur Kenntnis. Sie stimmt den Behandlungsvorschlägen gemäß Vorlage zu. Die Gemeindevertretung beschließt die folgenden Konkretisierungen:
- An den bisherigen Zielsetzungen zur Nutzung der Kasernenanlage (Nutzung der Sportstätten, Errichtung eines Gewerbegebietes, Errichtung von Wohnraum) wird weiterhin festgehalten.
- Die Präambel soll weiterhin Bestand haben.
- Die „Dienststelle 71“ ist die Radarstation „Schulplatz 5“.
- Die Planung für den Bolzplatz wird gemeindlicherseits mit Bedauern aufgegeben; die Gemeinde wird in Verhandlungen mit der OFD bezüglich der Sportstätte auf dem Kasernengelände eintreten.

Die Gemeindevertretung beschließt den Landschaftsplan in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der obig beschlossenen Änderungen. Der Bürgermeister wird beauftragt, den beschlossenen Landschaftsplan der Unteren Naturschutzbehörde gemäß § 6 (3) Landesnaturschutzgesetz anzuzeigen. Beschluss: einstimmig


d) Entwurf zur 1.Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wenningstedt

Der Gemeinde Hörnum (Sylt) liegt der Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Planungsziel ist die Darstellung eines Sondergebietes „Land- und Pferdewirtschaft, Therapeutisches Reiten“. Durch die Festsetzung soll ermöglicht werden, dass auf der bestehenden Hofanlage die Nutzung der dortigen Pferde zum Therapeutischen Reiten zulässig wird. Die Belange der Gemeinde Hörnum (Sylt) werden durch diese Änderung nicht betroffen. Die Gemeinde Hörnum (Sylt) nimmt die Planung der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis. Anregungen werden nicht vorgetragen. Beschluss: einstimmig


e) Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wenningstedt

Der Gemeinde Hörnum (Sylt) liegt der Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes vor.Planungsziel ist die Darstellung einer „Grünfläche Sport und Spiel/Hundesport“ sowie eines „Parkplatzes“. Durch die Festsetzung soll ermöglicht werden, dass neben der Hemshorn-Siedlung ein Parkplatz für die Wohnsieldung sowie ein Kinderspiel- und ein Hundeübungsplatz errichtet werden kann. Die Belange der Gemeinde Hörnum (Sylt) werden durch diese Änderung nicht betroffen. Die Gemeinde Hörnum (Sylt) nimmt die Planung der Gemeinde Wenningstedt-Braderup     (Sylt) zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis. Anregungen werden nicht vorgetragen. Beschluss: einstimmig


f) Zielabweichungsverfahren

Sachverhalt: Der Gemeinde Hörnum liegt von RA Dr. jur. Regerbis der Antrag auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens vom 19. Mai 2003 vor. Einem Zielabweichungsverfahren liegen folgende Rechtsgrundlagen zu Grunde:
§ 3 LaPlaG-Raumordnungspläne
(1) Zur Erfüllung der in § 1 bezeichneten Aufgaben sind Raumordnungspläne für die räumliche Entwicklung des Landes (Landesraumordnungsplan) und seiner Teilräume (Reginalpläne) auf- und festzustellen; darüber hinaus können, soweit es landesplanerisch erforderlich ist, Regionalbezirkspläne sowie räumliche und sachliche Teilpläne auf- und festgestellt werden. Sie setzen die Ziele der Raumordnung von Landesplanung fest.
(2) Die Raumordnungspläne legen die anzustrebende räumliche Entwicklung für einen langfristigen Zeitraum von mindestens fünfzehn Jahren fest (Planungszeitraum). Sie sollen nach Ablauf etwa der Hälfte des Planungszeitraums der Entwicklung angepasst werden.

§ 4 LaPlaG – Wirkung der Raumordnungspläne
(1) Raumordnungspläne sind rahmensetzende Leitpläne mit der Wirkung, dass alle Träger der öffentlichen Verwaltung unbeschadet ihrer sachlichen oder örtlichen Zuständigkeit für ihre Verwirklichung einzutreten haben und keine Planung aufstellen, bestehen lassen, genehmigen oder verwirklichen sowie Maßnahmen durchführen dürfen, die mit den Raumordnungsplänen nicht in Einklang stehen.
(2) Die Träger der öffentlichen Verwaltung haben darauf hinzuwirken, dass die juristischen Personen des Privatrechts, an denen sie beteiligt sind, zur Verwirklichung der Raumordnungspläne beitragen.
(3) Will ein Träger der öffentlichen Verwaltung nach Absatz 1 oder eine juristische Person des Privatrechts nach Absatz 2 von Zielen eines Raumordnungsplanes abweichen, so ist die Landesplanungsbehörde unter Angabe der Gründe unverzüglich zu unterrichten. Diese kann im Einvernehmen mit den jeweils fachlich berührten Ministerinnen und Ministern und unter Beteiligung der jeweils fachlich berührten Träger der öffentlichen Verwaltung im Einzelfall Abweichungen zulassen, wenn die Abweichungen aufgrund einer Veränderung der Sachlage nach raumordnerischen Gesichtspunkten geboten sind und die Raumordnungspläne in ihren Grundzügen nicht berührt werden.

Zu dem Antrag in der Fassung vom 19. Mai 2003 für das Zielabweichungsverfahren Fricke werden folgende Hinweise gegeben:
- Der Antrag stellt dar, dass die Abweichungen aufgrund einer Veränderung der Sachlage nach raumordnerischen Gesichtspunkten geboten sind und die Raumordnungspläne in ihren Grundzügen nicht berührt werden; eine fachliche Bewertung dieser Ausführungen bleibt der Zuständigen Landesplanungsbehörde bei dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein vorbehalten.
- Es werden Abwägungsfehler im F-Plan-Aufstellungsverfahren geltend gemacht; das Zielabweichungsverfahren vom Raumordnungsplan bietet für diese Argumentation keinen Raum. Im Übrigen ist die Frist zur Geltendmachung von Abwägungsfehlern nach dem BauGB abgelaufen; Abwägungsfehler können formal nicht mehr geltend gemacht werden.
- Die Bewertung, dass die Gemeinde Hörnum (Sylt) durch Unterlassen an einem Abwägungsfehler im Flächennutzungsplanverfahren mitgewirkt habe, wird seitens der Gemeinde Hörnum (Sylt) zur Kenntnis genommen, jedoch inhaltlich nicht geteilt.
- Die Gemeinde Hörnum (Sylt) weist darauf hin, dass insbesondere die betroffenen Bürgerinnen und Bürger durch die Bekanntmachung im Bauleitplanverfahren in die Lage versetzt werden, an einem ordnungsgemäßen Bauleitplanverfahren mitzuwirken und ggfls. Fehler in dem Bauleitplanverfahren fristgerecht vorzutragen haben.
- Nach Erlass des Ministeriums für ländliche Räume, Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein ist die Bauleitplanung (Änderung F-Plan und Änderung B-Plan) zwingend einzustellen.
- Nach einer Stellungnahme des Kreises Nordfriesland war das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 1 zur Ausweisung einer Baufläche mangels Vereinbarkeit mit dem Städtebaurecht und dem Umweltrecht nicht fortzusetzen.

Die Gemeinde Hörnum (Sylt) unterstützt bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 4 Absatz 3 Landesplanungsgesetz den vorliegenden Antrag und leitet diesen zur weiteren Bearbeitung mit dem obigen Hinweisen an die zuständige Landesplanungsbehörde bei dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein weiter. Beschluss: einstimmig


21. Mitteilungen und Anfragen

Herr Speth berichtet, dass auf Wunsch der Gemeindevertreterinnen und der Gemeindevertreter, das Amt Landschaft Sylt Abdrucke der Gemeindeordnung, der Amtsordnung, der Hauptsatzung und der jeweiligen Geschäftsordnung zur Verfügung gestellt werden

Die Entschädigungssatzung hängt zum Einsehen im Aushangskasten bei der Kurverwaltung aus. Herr Söldenwagner hat der Gemeinde in einem Schreiben mitgeteilt, dass der Höchstbetrag für den Bürgermeister in Hörnum sich z.Zt. auf 529,00 € monatlich, und für den Stellvertreter somit auf 528,00 € beläuft. Pro Tag der Vertretung ergibt sich ein Betrag von 17,60 €. Nach § 24 Abs. 2 GO sind ausschließlich die durch eine Verordnung vorgegebenen Entschädigungen in einer entsprechenden Satzung zu regeln. Entschädigungsrichtlinien bedürfen somit keiner Regelung in einer Satzung, schon aufgrund der weitaus größeren Anzahl zu regelnder Entschädigungen, Ersatz für Auslagen usw. Vorgaben in einer Richtlinie werden, erfahrungsgemäß, öfter geändert als die in einer Verordnung. Diese Änderungen müssten dann jeweils durch einen Nachtrag zur Entschädigungssatzung geregelt werden, was durch Beschluss der Gemeindevertretung „schneller und einfacher“ erledigt werden kann.

Herr Speth berichtet, dass er beim parlamentarischen Abend in Berlin war. Er befürwortet das Zusammentreffen der Wattenmeerkonferenzen, da dort viele Probleme wie z.B. Küstenschutz und Schlepperhife angesprochen werden.



Herr Speth schließt um 20:45 Uhr den öffentlichen Teil und geht in den nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung über.