Tagesordnung
1. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Bezuschussung der Volkshochschule/ Finanzausschuss vom 14.02.05 7. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Bezuschussung der Schwangerschaftskonfliktberatung/ Finanzausschuss vom 14.02.05 8. Beratung und Beschlussfassung über einen Zuschussgewährung für das BBZ Sylt/ Finanzausschuss vom 14.02.05 9. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan der Gemeinde Hörnum für das Haushaltsjahr 2005/ Finanzausschuss vom 14.02.05 10. Beratung und Beschlussfassung über eine Parkplatzbewirtschaftung in Hörnum 5. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Hörnum (Sylt) für das Gebiet nördlich des Strandweges, westlich der Inselbahntrasse, östlich und südlich des Flurstückes 624, einschließlich des Grünstreifens zwischen L 24 und ehemaliger Inselbahntrasse (HAPIMAG)
Sachverhalt / Planungserfordernis gem. § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB): Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) hat in ihrer Sitzung am 09. September 2004 beschlossen, bei der Überplanung des Geländes des ehemaligen „Haus des Kurgastes“ mit einem Hotelkonzept, mit dem Unternehmen Hapimag weiter zusammen zu arbeiten. Das Konzept des Unternehmens HAVA wurde bereits im Vorfeld von den Gemeindevertretern unter drei eingegangenen Bewerbungen als das für Hörnum geeigneteste ausgewählt worden. Hintergrund für das Vorhaben der HAVA ist das Scheitern des am gleichen Standort geplanten Familienhotels „Blauer Vogel“. Hierfür wurde ein Vorhaben- und Erschließungsplan auf der Grundlage des § 7 des damaligen BauGB-Maßnahmengesetzes ausgearbeitet. Die Möglichkeit einen Vorhaben- und Erschließungsplan als Bestandteil eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für ein konkretes Projekt zu erarbeiten, ist inzwischen in das neue Baugesetzbuch aufgenommen worden. Der Geltungsbereich des damaligen Vorhaben- und Erschließungsplans umfasste die Flächen Gemarkung Hörnum, Flur 3, Flur 3, Flurstücke 550, 552, 553, 554 und 555. Da das Vorhaben von dem Investor nicht realisiert wurde, ist auch der Vorhaben- und Erschließungsplan wirkungslos. Die HAVA tritt nicht als Nachfolger des Investors des „Blauen Vogels“ an, sondern hat ein eigenes Konzept zur Entwicklung der Flächen vorgelegt. Am 27.01.2005 konnte ein Kaufvertrag zwischen der Gemeinde Hörnum (Sylt) und der HAVA unterzeichnet werden. Das Konzept der HAVA sieht mehrere Baukörper mit insgesamt 136 Einheiten vor. Als besonders vorteilhaft für die Gemeinde ist dabei das genossenschaftsähnliche Konzept der Kundenmitgliedschaft bei HAVA anzusehen. Da nur sog. Hapimag-Aktionäre die Hapimag-Einrichtungen nutzen können, stellt die Anlage für die vorhandenen Anbieter in Hörnum keine Konkurrenz dar, sondern bringt ausschließlich neue Kaufkraft in die Gemeinde. Was die Nebenanlagen, insbesondere das geplante Schwimmbad und einen Veranstaltungssaal angeht, so sind diese jedoch zu bestimmten Zeiten gegen Entgelt auch für andere Nutzer (Schwimmbad) bzw. durch die Gemeinde (Veranstaltungssaal) nutzbar. Das Konzept der HAVA bezieht neben den oben genannten Flächen weitere Flächen in die Planung mit ein. Um die erforderliche Anzahl an Stellplätzen bereitstellen zu können, soll die bestehende Stellplatzanlage der Gemeinde östlich der L 24 zu einer Parkpalette ausgebaut werden. Die Parkpalette soll einerseits die bestehenden und notwendigen öffentlichen Stellplätze mit aufnehmen und andererseits neue Stellplatzflächen für das geplante Hotel bieten. Die Flächen der Gemeinde- und Kurverwaltung werden ebenfalls in Anspruch genommen. Für die Gemeinde- und Kurverwaltung werden nach derzeitigem Konzept neue Gebäude östlich der L 24 und südlich der derzeitigen Stellplatzanlage geschaffen. Daher werden die Flächen der derzeitigen Gemeinde- und Kurverwaltung wie auch die genannten Flächen östlich der L 24 in den Geltungsbereich der Planung mit einbezogen. Ebenfalls wird ein kleiner Bereich der L 24 selbst in den Geltungsbereich der Planung mit einbezogen, so dass das Plangebiet nicht durch die L 24 unterbrochen wird. Zudem sind ggf. kleinere Veränderungen im Straßenraum der L 24 notwendig (z. B. ggf. Verlegung der Ampelanlage, Zufahrten u. ä.). Die HAVA war bemüht, weitere Flächen nördlich des Strandweges zu erwerben, um einen günstigeren Flächenzuschnitt für das Vorhaben zu erwirken und den Bereich entlang des Strandwege und in der Ortseingangssituation an der L 24 städtebaulich insgesamt weiter aufzuwerten. Bislang sind die Verhandlungen bezüglich dieser Flächen nicht erfolgreich verlaufen. Diese Flächen werden daher vorerst nicht Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Sollte die HAVA dennoch im Laufe des Planverfahrens weitere Flächen in diesem Bereich erwerben, so kann der Geltungsbereich des Bebauungsplans problemlos ausgedehnt werden. Die Schaffung des Baurechts für das Vorhaben der HAVA soll – wie beim „Blauen Vogel“ – ebenfalls über das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) erfolgen. Mit der Anwendung des Instruments des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird die Zulässigkeit des Vorhabens an den sog. Vorhaben- und Erschließungsplan geknüpft. Hierbei handelt es sich um einen auf Kosten des Vorhabenträgers erarbeiteten und mit der Gemeinde abgestimmten Plan. Im vorliegenden Fall wird der Vorhaben- und Erschließungsplan und alle anderen zur Verwirklichung des Vorhabens erforderlichen Planunterlagen unter Federführung des Planungsbüros Richter Architekten, Braunlage, auf Kosten des Vorhabenträgers HAVA erarbeitet. Die Planungsarbeiten erfolgen in enger Abstimmung mit dem Bauamt des Amtes Landschaft Sylt und den zuständigen Gremien der Gemeinde Hörnum (Sylt), insbesondere dem Bau- und Planungsausschuss und der Gemeindevertretung. Der Vorhabenträger HAVA wird sich im sog. Durchführungsvertrag dazu verpflichten, das Vorhaben in einer bestimmten Frist durchzuführen und die Planungs- und Erschließungskosten zu tragen. Der Durchführungsvertrag wird von der Rechtsabteilung des Amtes Landschaft Sylt in Abspreche mit der Gemeinde Hörnum (Sylt) und dem Vorhabenträger HAVA erarbeitet. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) beschließt: 1) Aufstellungsbeschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Hörnum (Sylt) i. S. des § 12 BauGB für das Gebiet nördlich des Strandweges, westlich der Inselbahntrasse, östlich und südlich des Flurstücks 624, einschließlich des Grünstreifens zwischen L 24 und ehemaliger Inselbahntrasse (HAPIMAG). Planungsziele sind die Festsetzung eines Sondergebiet SO „Ferienanlage“, die Festsetzung neuer Flächen für den Gemeinbedarf – öffentliche Verwaltung –, die Festsetzung von Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung – öffentliche Stellplätze – sowie Stellplatzflächen für die geplante Hapimag Ferienanlage.
2) Die Ausarbeitung des Vorhaben- und Erschließungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt durch das Planungsbüro Richter Architekten, Braunlage, auf Kosten des Investors HAVA.
3) Das Bauamt des Amtes Landschaft Sylt wird aufgefordert, die notwendigen weiteren Verfahrensschritte durchzuführen.
Beschluss: 10 : 0 : 0 Die öffentliche Bürgerbeteiligung soll Mitte März erfolgen.
6. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Bezuschussung der Volkshochschule/ Finanzausschuss vom 14.02.05
Herr Neubauer berichtet aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 14.02.05. Die Volkshochschule hat um einen Zuschuss, berechnet nach dem Einwohnerschlüssel (Stand 30.06.03), in Höhe von 661,61 € bittet. Die Volkshochschule erhielt in den Vorjahren eine Bezuschussung durch das Amt, welche durch die Amtsumlage von den Gemeinden prozentual mitgetragen wurde. Der Prozentanteil richtete sich nach der Finanzkraft der einzelnen Gemeinden, sodass Hörnum einen Bezuschussungsanteil von 3,3 % tragen musste. Die Freiwilligen Leistungen sind nun auf Antrag der Gemeinde Kampen aus der Amtsumlage raus genommen worden, so dass jede einzelne Gemeinde über die Zahlung und Höhe eines Zuschusses selbst bestimmen kann. Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, einen Zuschuss in Höhe von 300,00 € an die Volkshochschule zu zahlen. Herr Heyer bittet aufgrund der Haushaltssituation um Reduzierung des Zuschusses auf 100,00 €. Nach längerer Diskussion ist die Gemeindevertretung sich einig, der Empfehlung des Finanzausschusses folge zu leisten und der Volkshochschule einen Zuschuss von 300,00 € zu gewähren. Beschluss: 6 : 4 : 0
7. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Bezuschussung der Schwangerschaftskonfliktberatung/ Finanzausschuss v. 14.02.2005
Herr Neubauer berichtet, dass die Schwangerschaftskonfliktberatung der AWO um einen Zuschuss in Höhe von 100,00 € für 2005 gebeten hat. Auch dieser Zuschuss wurde zuvor durch die Amtsumlage gezahlt. Der Ausschuss empfahl auch hier eine Bezuschussung in Höhe von 100,00 € zu befürworten. Die Gemeindevertretung schließt sich einstimmig der Empfehlung an und stimmt somit der Bezuschussung in Höhe von 100,00 € zu. Beschluss 10 : 0 : 0
8. Beratung und Beschlussfassung über eine Zuschussgewährung für das BBZ Sylt/ Finanzausschuss vom 14.02.2005
Herr Neubauer berichtet über die Entwürfe für zwei Vereinbarungsverträge zwischen dem Diakonischen Werk Südtondern des Kirchenkreises Südtondern und den Sylter Gemeinden für die Förderung des BBZ Sylt 1) Abt. Suchtkrankenhilfe und 2) Abt. Beratung in Erziehung und Lebensfragen. Er berichtet weiter, dass in den Verträgen vorgesehen ist, dass die Kommunen sich gemäß dem Einwohnerschlüssel an der Förderung des BBZ Sylt beteiligen. Nach dem Stand vom 30.06.2003, hat Hörnum mit 865 Einwohnern einen Anteil von 4,23 % der Gesamtkosten zur Durchführung und Finanzierung der Arbeit zu tragen. Die Abt. zur Suchtkrankenhilfe würde somit einen Anteil 6.935,09 €, und die Abt. zur Beratung in Erziehung und Lebensfragen einen Anteil von 784,67 € erhalten. Eine jährliche Steigerung der Zuschüsse, um 16,00 € bei der Beratung in Erziehung und Lebensfragen und um 138,70 € (2006), 280,17 € (2007) und 424,48 € (2008) bei der Suchtkrankenhilfe, sind aufgrund der heute kalkulierten Personal- und Sachkostensteigerungen eingerechnet. Der Ausschuss war sich darüber einig, dass eine Zuschussgewährung für das BBZ Sylt wichtig und notwendig ist. Da auch hier in den Vorjahren eine Bezuschussung durch die Amtsumlage in Höhe von 3,3 % erfolgt war, wird der Gemeindevertretung empfohlen, die Vereinbarungsverträge zu unterzeichnen und somit 4,23 % der Gesamtkosten zur Durchführung und Finanzierung der Arbeit zu tragen. Herr Speth gibt zu bedenken, dass die Gemeinde, nach der vom Finanzausschuss vorgeschlagenen Bezuschussung, einen Anteil von rund 7.700,00 € zu tragen hat, was nach der jetzigen Haushaushaltssituation nicht möglich ist. Er schlägt vor, das BBZ wie im Vorjahr mit 3,3 % (errechnet nach der Finanzkraft der Gemeinde), höchstens jedoch mit 4.500,00 € zu bezuschussen. Nach längerer Diskussion stimmt die Gemeindevertretung dem Vorschlag von Herrn Speth zu. Beschluss: 8 : 2 : 0
9. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan der Gemeinde Hörnum Sylt für das Haushaltsjahr 2005
Herr Speth bittet darum den Tagesordnungspunkt in a) und b) zu unterteilen. a) Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und der Haushaltssatzung der Gemeinde Hörnum für das Haushaltsjahr 2005 b) Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm 2004 – 2008 der Gemeinde Hörnum.
Dem Antrag wird zugestimmt.
a) Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und der Haushaltssatzung der Gemeinde Hörnum für das Haushaltsjahr 2005 Herr Neubauer berichtet, dass im vorliegenden Haushaltsplan die nachfolgenden Änderungen,welcher auf der Finanzausschusssitzung vorgetragen wurden, eingearbeitet wurden. Die Änderungen waren wie folgt: Seite 8, Haushaltsstelle 2000/71300, Änderung des Haushaltsansatzes von 106.400 auf 106.500 €.
Seite 12, Haushaltsstelle 3330/ 7000, der Personalkostenzuschuss in Höhe von 400 € der in 2004 gezahlt wurde, war nach Meinung einiger Ausschussmitglieder eine Einmalzahlung. Eine Prüfung hierzu soll erfolgen.
Seite 14, Haushaltsstelle 3500/70000, Änderung des Haushaltsansatzes von 100 auf 300 €.
Seite 15, Haushaltsstelle 3600/71300, Änderung des Haushaltsansatzes von 16.700 auf 13.900 €.
Seite 26, Bei der Haushaltsstelle 6300/ 16500 müssten zusätzlich um die 14.000 € veranschlagt werden, was vom Arbeitsamt für Besetzung der Stelle von Herrn Peter Lorenzen durch einen Arbeitslosen erstattet wird.
Seite 35, zu den Haushaltsstellen 8600/71500 und 71501 wird berichtet, dass die Gemeinde verpflichtet ist, sich an den Kosten der Kureinrichtungen und der Fremdenverkehrswerbung zu beteiligen. Der Kostenanteil muss noch errechnet werden, weshalb der Ansatz zunächst jeweils bei 100 € liegt.
Seite 36, Haushaltsstelle 8800/ 16700, hierzu berichtet Herr Speth, dass die Gewoba Nord noch Mieterhöhungen vornehmen soll und auch noch einige Nachforderungen zu erwarten sind. Frau Hinrichen vom Amt Landschaft Sylt ist hiermit betraut.
Seite 38, Haushaltsstelle 9000/ 04100, Änderung des Haushaltsansatzes von 94.900 auf 92.500 €. Haushaltsstelle 9000/ 83200, Änderung des Haushaltsansatzes von 163.800 auf 197.000 €. Haushaltsstelle 9000/ 83220, Änderung des Haushaltsansatzes von 105.500 auf 105.200 €.
Der Zuschuss für den BBZ in Höhe von 7.719,76 € und der Zuschuss an die Schwangerschaftsberatung sollen im Haushalt berücksichtigt werden. Durch die Änderungen entsteht nun ein Fehlbedarf im VWH in Höhe von 80.000 bis 90.000 €. Der Vermögenshaushalt ist ausgeglichen. Der Ausschuss empfahl der Gemeindevertretung dem Haushaltsentwurf mit den zuvor genannten Änderungen nebst der Haushaltssatzung für 2005 zuzustimmen. Die Gemeindevertretung schließt sich der Empfehlung des Finanzausschusses an und stimmt dem vorliegenden Haushaltsplan nebst Haushaltssatzung für das Jahr 2005 zu. Beschluss: 10 : 0 : 0
b) Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm 2004 – 2008 der Gemeinde Hörnum Die Gemeindevertretung stimmt dem Investitionsprogramm für die Jahre 2004 – 2008 der Gemeinde Hörnum einstimmig zu. Beschluss: 10 : 0 : 0
10. Beratung und Beschlussfassung über eine Parkplatzbewirtschaftung in Hörnum
Herr Speth berichtet, dass über eine mögliche Parkplatzbewirtschaftung schon in der vorherigen Legislaturperiode diskutiert wurde. In der Finanzausschusssitzung vom 28.10.2004 wurde der Empfehlungsbeschluss gefasst, 4 gebrauchte Parkscheinautomaten anzuschaffen und die Parkplätze „Kleine Straße“ und „Am Wasser“ zu bewirtschaften. Zur Kontrolle sollten 400 € - Kräfte eingesetzt werden. Das Angebot über die Parkscheinautomaten wurde neu eingeholt, wobei eine 5 % Preissteigerung erfolgt ist. Mit Anschaffungskosten von ca. 12.000 € muss gerechnet werden. Nach längerer Diskussion spricht sich die für die Bewirtschaftung der Parkplätze „Kleine Straße“ und „Am Wasser“ aus. Die weiteren Schritte sollen in Zusammenarbeit mit Herrn Ipsen (Stadt Westerland), dem Amt Landschaft Sylt und der Gemeinde erfolgen. Beschluss: 9 : 1 : 0
11. Beratung und Beschlussfassung Herr Speth berichtet, dass für die Herstellung einer Deichpromenade, eines Promenadenplatzes und eines Strandpodestes in Anlehnung an die VOF ein Bewerbungsverfahren für die Vergabe der Ingenieurleistungen durchgeführt wurde. Der Vertrag ist in jeder Leistungsphase durch die Gemeinde kündbar, d.h. aus dem Vertragsabschluss ergeben sich für die Gemeinde keine Verpflichtungen, die Leistungen des Ing.-Büros komplett in Anspruch zu nehmen und zu vergüten. Zur Umsetzung der durch den Bauausschuss gewünschten Alternativvorschlägen zur Kostenminimierung und der Erstellung prüffähiger Unterlagen für den Fördergeber und die Genehmigungsbehörden sollte der Vertrag abgeschlossen werden. Die planerische Umsetzung erfolgt nach enger Vorgabe durch die gemeindlichen Gremien. Die Gemeindevertretung beschließt den Auftrag an die Arbeitsgemeinschaft Haase & Reimer, Martens und Abeling zu vergeben. Beschluss: 10 : 0 : 0
12. Mitteilungen und Anfragen
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